m.l.l.
26-01-2014, 16:24
Bitte keine politische Diskussion! Es geht mir um den Austausch von Informationen, ggf. von (unpolitischen) Einschätzungen.
Gerade zufällig gefunden: Die UFC wird wohl bald gegen den Bescheid Bayrische Landeszentrale für neue Medien klagen, zumindest hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof vor etwas über einer Woche beschlossen, dass eine solche Klage zulässig ist.
BayVGH zu Bescheid gegen Sport 1: UFC darf klagen (http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayvgh-urteil-7-bv-13-1397-sport1-ultimate-fighting-mixed-martial-arts-klagebefugt/) [...]
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist eine der 14 Landesmedienanstalten und eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in Bayern. Sie beaufsichtigt die privaten Rundfunksender in Bayern. [...]
Aufgrund einer Regelung [...] der Bayerischen Verfassung [...] ist die BLM de iure die Veranstalterin aller bayerischen Rundfunkprogramme, [...]. [...] Dies unterscheidet die Programmanbieter in Bayern [...] zu den Rundfunkveranstaltern (Hörfunk und Fernsehen) in anderen Bundesländern, in denen ein Programmanbieter grundsätzlich die Stellung eines Rundfunkveranstalters hat.
Quelle: Bayerische Landeszentrale für neue Medien ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Bayerische_Landeszentrale_für_neue_Medien)
.
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Kannitverstan. Fragen, die ich mir stelle:
Hätte die UFC in anderen deutschen Bundesländern bessere Aussicht auf Übertragung?
Ist der UFC eine Übertragung in D überhaupt wichtig?
Wie bedingen sich die zurückliegende Entscheidung der BLM oder zukünftige Entscheidungen von Rundfunkveranstaltern und die 33. Sportministerkonferenz von 2009? (Fachministerkonferenzen der deutschen Länder ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Fachministerkonferenzen_der_deutschen_Länder))
Gerade zufällig gefunden: Die UFC wird wohl bald gegen den Bescheid Bayrische Landeszentrale für neue Medien klagen, zumindest hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof vor etwas über einer Woche beschlossen, dass eine solche Klage zulässig ist.
BayVGH zu Bescheid gegen Sport 1: UFC darf klagen (http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayvgh-urteil-7-bv-13-1397-sport1-ultimate-fighting-mixed-martial-arts-klagebefugt/) [...]
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist eine der 14 Landesmedienanstalten und eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in Bayern. Sie beaufsichtigt die privaten Rundfunksender in Bayern. [...]
Aufgrund einer Regelung [...] der Bayerischen Verfassung [...] ist die BLM de iure die Veranstalterin aller bayerischen Rundfunkprogramme, [...]. [...] Dies unterscheidet die Programmanbieter in Bayern [...] zu den Rundfunkveranstaltern (Hörfunk und Fernsehen) in anderen Bundesländern, in denen ein Programmanbieter grundsätzlich die Stellung eines Rundfunkveranstalters hat.
Quelle: Bayerische Landeszentrale für neue Medien ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Bayerische_Landeszentrale_für_neue_Medien)
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Kannitverstan. Fragen, die ich mir stelle:
Hätte die UFC in anderen deutschen Bundesländern bessere Aussicht auf Übertragung?
Ist der UFC eine Übertragung in D überhaupt wichtig?
Wie bedingen sich die zurückliegende Entscheidung der BLM oder zukünftige Entscheidungen von Rundfunkveranstaltern und die 33. Sportministerkonferenz von 2009? (Fachministerkonferenzen der deutschen Länder ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Fachministerkonferenzen_der_deutschen_Länder))