NUNCHAKU lernen? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : NUNCHAKU lernen?



SEALMAN
30-04-2004, 18:10
hallo!

weiß jemand von euch wie man munschako (keine ahnung wie man das schreibt) bzw. techniken lernen kann?

kennt jemand ein buch darüber oder gibts was im internet?

danke schonmal :)

ciao
SEALMAN

Belial55
30-04-2004, 18:20
ich nehme an das du den nunchaku meinst....Bücher gibts darüber und lernen kann man das auch wenn es auch nicht jeder lehren darf.das teil fällt unters waffengesetz.und nochwas such dir nen andere waffe wenn es nun unbedingt ne waffe sein muss :rolleyes:

Fairtex
30-04-2004, 18:21
Das Ding heisst 'Nunchaku', wenn du hier im Board danach suchst, wirst du ein paar Beiträge dazu finden. Soweit ich weiss sind die Dinger jedoch laut Waffengesetz verboten...

Fairtex
30-04-2004, 18:22
Und wieder war hier jemadn schneller als ich... :rolleyes:

kortduorsch
30-04-2004, 18:22
http://mitglied.lycos.de/oreax/

EDIT: Und schneller als ich. :D

Belial55
30-04-2004, 18:53
und das mit knapp 50 schulterklopf...danke bitte keine wellen ruhig weiter nicht zuviel jubel bitte :D

Darkpaperinik
30-04-2004, 20:06
hallo!

weiß jemand von euch wie man munschako (keine ahnung wie man das schreibt) bzw. techniken lernen kann?

kennt jemand ein buch darüber oder gibts was im internet?

danke schonmal :)

ciao
SEALMAN
wozu? haust Dir nur selber auf den Kopp

B3rl1n TRiCKeR
01-05-2004, 00:30
wozu? haust Dir nur selber auf den Kopp


hahaha :D

Belial55
01-05-2004, 06:50
was ist daran so lustig so falsch ist die aussage doch gar nicht......den Nunchako richtig zu schwingen oder wie einige meinen damit zu Tricksen :rolleyes: dauert nunmal einige Zeit manche lernne es nie.und wenn es auch spektakulär aussieht das teil herumzuschwingen ist und bleibt es doch ne Waffe mit der man nicht Trickst.Zweitens aus sinn der Verteidigung hat der nunchako keinen sinn..da du ihn weder bei dir tragen darfst noch im Notfall einsetzen...sonst bist du selbst der Straftäter SV hin oder her..also höchstens als wettkampdiziplin zu gebrauchen und selbst das dürfen nur ein kleiner teil der Ks.
Also nur weil ein Herr Lee in der Mann mit der Todesklauen mit dem Chaku herumwirbelt als ob es kein morgen gibt,ist das nicht zu empfehlen.den selbst die szenen sind mehrmals gedreht worden bis sie perfekt waren.Also wenn es schon ne waffe sein muss sucht dir was anderes der chaku ist ungeeignet.Ausbilden am Nunchaku dürfen nur Lizensieret Trainer.Und um es abzuschließen Ich habe diese Lizens und ich suche mir die leute ganz genau aus denen ich das teil in die Hand gebe....und leuten die nie anderen Kampfsport gemacht haben und dann kommen um den Chaku zu lernen zeige ich doch schnell den ausgang.

mcfly777
09-06-2004, 12:50
Ausbilden am Nunchaku dürfen nur Lizensieret Trainer.Und um es abzuschließen Ich habe diese Lizens und ich suche mir die leute ganz genau aus denen ich das teil in die Hand gebe....und leuten die nie anderen Kampfsport gemacht haben und dann kommen um den Chaku zu lernen zeige ich doch schnell den ausgang.

Hallo,

habe gerade mit einem Mitarbeiter des BKA gesprochen, da die ja für die Sondergenehmigungen zuständig betreffs des Waffengesetzes. die sagen, dass auch die "Sportgeräte", also die Soft-Nunchakus verboten seien. Wo hast du deine behördliche Ausnahmegenehmigung her? Da bei uns im Dojo auch Soft-Nunchakus hängen und unser Sensei vielleicht mal auf die Idee kommt, uns einiges zu zeigen, möchte ich natürlich, dass er sich nicht strafbar macht. Wo bekomme ich solch eine Ausnahmegenehmigung her?

McFly

Belial55
09-06-2004, 13:47
Hallo,

habe gerade mit einem Mitarbeiter des BKA gesprochen, da die ja für die Sondergenehmigungen zuständig betreffs des Waffengesetzes. die sagen, dass auch die "Sportgeräte", also die Soft-Nunchakus verboten seien. Wo hast du deine behördliche Ausnahmegenehmigung her? Da bei uns im Dojo auch Soft-Nunchakus hängen und unser Sensei vielleicht mal auf die Idee kommt, uns einiges zu zeigen, möchte ich natürlich, dass er sich nicht strafbar macht. Wo bekomme ich solch eine Ausnahmegenehmigung her?

McFly


Was heiß ausnahmegenehmigung da gibts keine ausnahmegenehmigung......Erstmal musste schonmal neTrainerausbildung haben dann verschiedene Lehrgänge machen Prüfungen etc und dann bekommste ne Lizenz...und das ist was anderes als ne Sondergenehmigung.
Und diese Lizens Besagt das Ich mit und an diesen waffen Trainieren und ausbilden darf.

mcfly777
09-06-2004, 14:02
Was heiß ausnahmegenehmigung da gibts keine ausnahmegenehmigung......Erstmal musste schonmal neTrainerausbildung haben dann verschiedene Lehrgänge machen Prüfungen etc und dann bekommste ne Lizenz...und das ist was anderes als ne Sondergenehmigung.
Und diese Lizens Besagt das Ich mit und an diesen waffen Trainieren und ausbilden darf.


Naja, trotzdem ist ein Soft-Nunchaku eine Waffe nach dem WaffG. Und das Führen, der Erwerb und der Besitz dieser Waffe sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen hiervon kann nur die zuständige Behörde erlassen und das ist das BKA. Die Lizens, die Du meinst ist ja was privatrechtliches: Eine Verein oder Verband bestätigt Dir, dass Du die entsprechende Leistung und das Wissen hast, andere auszubilden. Aber der Staat kümmert sich nicht darum.

Ein privater Verband kann Dir ja nicht erlauben, in Deutschland eine verbotene Waffe zu tragen.

Ich habe heute dies hier gefunden:



http://www.bka.de/profil/faq/faq-soft-nunchaku.pdf

Daraufhin habe ich sofort dort angerufen und nachgefragt. Die Dame sagte mir, dass auch die Sportgeräte darunter fallen und verboten seien. Es seien bisher noch keine Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Das BKA ist nach der Novellierung des WaffG die einzige Behörde, die solch eine Ausnahmegenehmigung erlassen kann.

Eine Schusswaffe darf man haben (mit Waffenbesitzkarte oder Waffenschein) ein Nunchaku nicht... komisch

Ich weiß nun gar nichts mehr.

Kannst mich ja mal anrufen. Bin noch bis 16:00 Uhr hier. Oder ich kann Dich auch anrufen. Dann kostet es Dich nichts.
04141 - 102-324

Grüße

McFly

Michael Kann
09-06-2004, 14:25
siehe auch hier http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?p=238439#post238439 *kopfschüttel*

Belial55
09-06-2004, 19:21
Da hast du aber nette Infos vom BKA bekommen, aber wenn du dir meine oder ander beiträge durchgelesen hättest ,wäre der Anruf da unötig gewesen.Ich kann dir die Urkunde ja mal Faxen damit du sie mir glaubst und siehe mal auf das Datum der Austellung sowie auf die die dort Unterschrieben haben.

Zweitens......was ich darf und was ich mache sind ebenfalls unterschiede......rein rechtlich darf ich auch nen Panzer fahren mache es trotzdem nicht. Bevor du fragst dafür gibts auch keine Sondergenehmigungen.

mcfly777
10-06-2004, 08:01
Da hast du aber nette Infos vom BKA bekommen, aber wenn du dir meine oder ander beiträge durchgelesen hättest ,wäre der Anruf da unötig gewesen.Ich kann dir die Urkunde ja mal Faxen damit du sie mir glaubst und siehe mal auf das Datum der Austellung sowie auf die die dort Unterschrieben haben.

Zweitens......was ich darf und was ich mache sind ebenfalls unterschiede......rein rechtlich darf ich auch nen Panzer fahren mache es trotzdem nicht. Bevor du fragst dafür gibts auch keine Sondergenehmigungen.



Wir sollten hier mal eines klarstellen:
Wenn Du sagst, dass Du ein Nunchaku führen darfst, dann glaube ich Dir das erstmal. Sagtest Du nicht, dass Du so etwas auch lehrst? Dann wirst Du ja auch mit der entsprechenden Rechtsmaterie auskennen, oder? Deshalb habe ich ja auch Dich gefragt.
Dass sich hier immer gleich jeder sofort angegriffen fühlt.

Aber trotzdem solltest Du auch mit Einwänden umgehen können und diesen argumentativ entgegenstehen.

Ich zweifel doch überhaupt nicht Deine Kompetenz als Lehrer für den Umgang mit dem Nunchaku an, aber Dir ist doch auch klar, dass eine Urkunde, die u.U. von einem privaten Verein oder Verband ausgestellt wurde, niemals die Erlaubnis für das Führen einer verbotenen Waffe nach dem WaffG sein kann. Und da diese Waffe sogar ein verbotener Gegenstand ist, benötigt man eine Ausnahmegenehmigung. Und seit der Novellierung des WaffG ist diese Behörde ausschließlich das BKA.
Aus diesem Grund habe ich gestern dort angerufen.

Oder siehst Du das irgendwie anders? Ich meine, Du bist ja als Trainer versichert, wenn sich jemand im Training verletzt, oder? Wenn Deine Versicherung nun erfährt, dass dies im Umgang mit dem Nunchaku, einer verbotenen Waffe geschehen ist, werden die natürlich besonders gerne bezahlen, wenn die erfahren, dass Du gar keine behörliche Erlaubnis zum Führen dieses Gegenstandes hast.

Vielleicht hast Du ja auch solch eine Genehmigung. Ich dachte, dass Dich das auch interessiert, da Du ja mit dem Nunchaku arbeitest.


Vielleicht hat ja irgendein anderer Erfahrung mit solch einer Ausnahmegenehmigung...

Wer hat schon solch eine Genehmigung beantragt? Welche Antwort habt Ihr erhalten?
Ich denke, dass die Einstellung des BKA hier rechtlich nicht haltbar ist. Soft-Nunchakus sind nicht gefährlicher als ein Bo, eine Sai-Gabel, oder ein Baseball-Schläger. Ein Baseball-Schläger ist jedoch ein Sportgerät. Auf einer Demo wäre das selbe Teil eine Waffe...

Ein Nunchaku hingegen ist zu jeder Zeit ein Waffe, sogar ein verbotener Gegenstand. Hier stimmt doch was nicht...


Übrigens, das mit dem Panzer war kein guter Vergleich:
Naja, der Besitz eines funktionstüchtigen Panzers wäre ein Verstoß nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Mit dem Teil fahren darst Du, wenn Du die entsprechende Fahrerlaubnis dafür hast, also eine behördliche Genehmigung. Im öffentlichen Verkehrsraum damit zu fahren wäre u.U. eine Sondernutzung nach dem Straßengesetz des jeweiligen Bundeslandes. Ist aber auch egal.


McFly

Michael Kann
10-06-2004, 08:18
McFly hat mit seinen Ausführungen recht und Ausnahmegenehmigungen gibt es lt. BKA keine mehr (sonst wäre ich einer der ersten gewesen der eine beantragt hätte ;)) und es ist auch für die Zukunft nicht geplant dies zu ändern. Wenn Firmen weiterhin Nunchakus (Soft Safety) verkaufen, so ist dies letztlich nicht unser Problem, sondern deren. Dies gilt auch für Personen die trotz der eindeutigen Rechtslage weiterhin mit dem Nunchaku trainieren, andere ausbilden oder einfach nur zu Hause rumliegen haben.

mcfly777
10-06-2004, 08:40
McFly hat mit seinen Ausführungen recht und Ausnahmegenehmigungen gibt es lt. BKA keine mehr (sonst wäre ich einer der ersten gewesen der eine beantragt hätte ;)) und es ist auch für die Zukunft nicht geplant dies zu ändern...

Aber ist diese Rechtslage nicht etwas "schief"? Wie ich bereits sagte, ein Baseballschläger kann Sportgerät oder Waffe sein. Ein Soft-Nunchaku ist und bleibt ein verbotener Gegenstand...

Beide Gegenstände können gleich gefährlich sein. Die Kollegin vom BKA hat sich aber nicht beirren lassen. Also über die bekommt man keine Ausnahmegenemigung... :confused:

Da müsste eigentlich mal etwas getan werden.


McFly

Michael Kann
10-06-2004, 09:37
Stimme Dir zu, doch WAS soll man tun?

Jaycee
10-06-2004, 09:45
Guckst Du hier.... http://store.budomarket.com/ecomm/prod_de.asp?cod=LN6000

Gruß
Jaycee

mcfly777
10-06-2004, 09:46
Das mit der Novellierung des WaffG ist genau so wie damals mit der Gefahrtierverordnung:

Es ist was Schlimmes passiert und jetzt müssen neue Gesetze her!

Wenn man eine entsprechende Klage einreichen würde, in der man auf die Nicht-Gefährlichkeit solch eines Soft-Nunchakus hinweist, könnte man Glück haben...

Aber der Weg ist lang und beschwerlich...

Ich kann nur jedem raten, der mit dem Nunchaku lehrt, der Versicherung nichts darüber mitzuteilen... Die kommt nicht für Schäden auf...

McFly

Belial55
10-06-2004, 09:48
Aber ist diese Rechtslage nicht etwas "schief"? Wie ich bereits sagte, ein Baseballschläger kann Sportgerät oder Waffe sein. Ein Soft-Nunchaku ist und bleibt ein verbotener Gegenstand...

Beide Gegenstände können gleich gefährlich sein. Die Kollegin vom BKA hat sich aber nicht beirren lassen. Also über die bekommt man keine Ausnahmegenemigung... :confused:

Da müsste eigentlich mal etwas getan werden.


McFly


Hast du jetzt so nen Problem damit das du die dinger nicht haben kannst?
Ist das so schwer zu akzeptieren?
Es werden heute keine mehr ausgeteilt das stimmt wohl.
Also akzeptieren und gut ist,darüber wird nicht verhandelt und gut.
Kein Mensch brauch diese Dinger wirklich,sie haben weder einen Sv wert noch sonst einen Zweck,lediglich für leute die irgendwie Poosen wollen und zeigen müssen was für Coole Hengste sie sind.

Sven K.
10-06-2004, 09:49
Guckst Du hier.... http://store.budomarket.com/ecomm/prod_de.asp?cod=LN6000

Gruß
Jaycee

Nach der neuesten Anzeige in der KKI erwähnen sie, dass dieses Nunchaku
nur in bestimmten Bundesländer erlaubt sei. Ich glaube es waren
Schleswig-Holstein, Bayern, NRW, Badde Würdebersch, und Thüringen.
Aber keine Ahnung auf welcher Rechtslage :(

mcfly777
10-06-2004, 10:20
Safety-NUNCHAKU mit patentrechtlich geschützter Sollbruchstelle bestehend aus einer formstabilen und griffigen Schaumstoffhülle mit guten Dämpfungseigenschaften. Ein Innenstab aus Kunststoff verleiht das notwendige Gewicht und die erforderliche Stabilität. Diese Kombination ermöglicht anspruchsvolle Griff- und Schlagtechniken, bis hin zu akrobatischen Übungen, die sich in eindrucksvoller Art und Weise mit diesem Sportgerät ausführen lassen. Zugelassen in Bayern, Thüringen, Nordrhein Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig Holstein.



Ok, nochmal für Dich:

Früher waren auch nach dem alten Waffenrecht Nunchakus verboten. Da kamen einige Leute auf die Idee, diese oben angegebenen Soft-Nunchakus mit "Sollbruchstelle" zu bauen. Die wurden dann nicht als Waffe im Sinne des alten WaffG angesehen und waren somit auch erlaubt.

Nach dem alten Waffenrecht war die zuständige Behörde hierfür das Land. Man kann dies in deinem Beispiel wunderbar sehen: ...Zugelassen in Bayern, Thüringen, Nordrhein Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig Holstein...

Nach dem neuen Waffenrecht fallen auch die Soft-Nunchakus unter das Waffenrecht. Nämlich als verbotene Gegenstände, deren Führen, Verkauf oder Erwerb grundsätzlich untersagt ist.

Zuständige Behörde für Ausnahmegenehmigungen sind nun icht mehr die Länder sondern alleinig das BKA. Und die sagen folgendes:

http://www.bka.de/profil/faq/faq-soft-nunchaku.pdf

Die Tatsache, dass Budo-Market.com hier die Ausnahmegenehmigungen der verschiedenen Bundesländer angibt, zeigt an, dass die Damen und Herren dort denken, dass noch das alte Waffenrecht gilt.
Leider wurden durch die Novellierung alle Ausnahmegenehmigungen betreffs der Soft-Nunchakus wieder zurückgenommen. Aber bei Budo-Market.com weiß das wohl noch niemand...



McFly

mcfly777
10-06-2004, 10:25
Hast du jetzt so nen Problem damit das du die dinger nicht haben kannst?
Ist das so schwer zu akzeptieren?
Es werden heute keine mehr ausgeteilt das stimmt wohl.
Also akzeptieren und gut ist,darüber wird nicht verhandelt und gut.
Kein Mensch brauch diese Dinger wirklich,sie haben weder einen Sv wert noch sonst einen Zweck,lediglich für leute die irgendwie Poosen wollen und zeigen müssen was für Coole Hengste sie sind.


Nein, ich benötige diese Dinger nicht. Habe auch kein Problem, dass ich so ein Teil nicht haben kann. Es geht mir hier nur um das generelle Problem. Des Weiteren wollte ich meine Meinung anbringen, dass ich das neue Waffenrecht durchaus verbesserungswürdig finde...
Ich bin durch Zufall auf die Tatsache gestoßen, dass Soft-Nunchakus verboten sind und wollte mich nur mal genau über die Rechtslage informieren. Und da Strafrecht mein Beruf ist, denke ich, ist es ganz gut, wenn ich mich mit dem Waffenrecht auskenne, oder?

McFly

Michael Kann
10-06-2004, 10:30
Kein Mensch brauch diese Dinger wirklich,sie haben weder einen Sv wert noch sonst einen Zweck,lediglich für leute die irgendwie Poosen wollen und zeigen müssen was für Coole Hengste sie sind.

*kopfschüttel* ... nach meinem Empfinden ist eines der besten Trainingsgeräte für die Koordination durch dieses Gesetz verloren gegangen.

Michael Kann
10-06-2004, 10:31
Ok, nochmal für Dich:

Früher waren auch nach dem alten Waffenrecht Nunchakus verboten. Da kamen einige Leute auf die Idee, diese oben angegebenen Soft-Nunchakus mit "Sollbruchstelle" zu bauen. Die wurden dann nicht als Waffe im Sinne des alten WaffG angesehen und waren somit auch erlaubt.

Nach dem alten Waffenrecht war die zuständige Behörde hierfür das Land. Man kann dies in deinem Beispiel wunderbar sehen: ...Zugelassen in Bayern, Thüringen, Nordrhein Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig Holstein...

Nach dem neuen Waffenrecht fallen auch die Soft-Nunchakus unter das Waffenrecht. Nämlich als verbotene Gegenstände, deren Führen, Verkauf oder Erwerb grundsätzlich untersagt ist.

Zuständige Behörde für Ausnahmegenehmigungen sind nun icht mehr die Länder sondern alleinig das BKA. Und die sagen folgendes:

http://www.bka.de/profil/faq/faq-soft-nunchaku.pdf

Die Tatsache, dass Budo-Market.com hier die Ausnahmegenehmigungen der verschiedenen Bundesländer angibt, zeigt an, dass die Damen und Herren dort denken, dass noch das alte Waffenrecht gilt.
Leider wurden durch die Novellierung alle Ausnahmegenehmigungen betreffs der Soft-Nunchakus wieder zurückgenommen. Aber bei Budo-Market.com weiß das wohl noch niemand...

McFly

Nochmal, McFly hat Recht ... das gleiche wurde mir vom BKA telefonisch bestätigt. Die Ausnahmegenehmigungen auf die sich die Vertreiber berufen, sind alle hinfällig.

Belial55
10-06-2004, 11:13
Nein, ich benötige diese Dinger nicht. Habe auch kein Problem, dass ich so ein Teil nicht haben kann. Es geht mir hier nur um das generelle Problem. Des Weiteren wollte ich meine Meinung anbringen, dass ich das neue Waffenrecht durchaus verbesserungswürdig finde...
Ich bin durch Zufall auf die Tatsache gestoßen, dass Soft-Nunchakus verboten sind und wollte mich nur mal genau über die Rechtslage informieren. Und da Strafrecht mein Beruf ist, denke ich, ist es ganz gut, wenn ich mich mit dem Waffenrecht auskenne, oder?

McFly

Wo liegt den das generelle Problem?Ich habe kein problem damit,ist gut die Dinger zu verbieten wenn man die Fragen nach den chakus oder anderen waffen hier in diesem forum liest,ist das mehr als nötig und noch nicht weitgenug.

mcfly777
10-06-2004, 12:13
Wo liegt den das generelle Problem?Ich habe kein problem damit,ist gut die Dinger zu verbieten wenn man die Fragen nach den chakus oder anderen waffen hier in diesem forum liest,ist das mehr als nötig und noch nicht weitgenug.



Genau dort liegt meiner Meinung nach das Problem:

Man kann das nicht alles pauschalisieren. Bloß weil einige Zu viel Bruce Lee Filme geschaut haben und auch mal rumknüppeln wollen, kann man dem Rest nicht den Umgang mit so etwas verbieten.


Ich glaube, Du liest nur die Wörter, die hier geschrieben werden und begreifst nicht, was damit gemeint ist:

Ich darf doch auch im Sportverein mit einer Schusswaffe schießen, sofern ich eine entsprechende Erlaubnis dafür habe. Den Umgang mit einem Nunchaku könnte ich auch im Sportverein lernen, hierfür sieht der Gesetzgeber aber keine Genehmigung vor.
Und Du siehst hier keine Diskrepanz?


Zu der Frage, wo ich das generelle Problem sehe:

Ich wollte nur die gültige Rechtsauffassung betreffs Soft-Nunchakus in diesem Forum diskutieren und fragen, welche Erfahrung Ihr so gemacht habt mit dem WaffG und Nunchakus.
Und wie ich gelesen habe, bin ich nicht der einzige, der es merkwürdig findet, dass der Gesetzgeber diese Regelung getroffen hat.

Ob Du nun eine Urkunde von einem Privatverein hast, die besagt, dass Du gut im Umgang mit dieser Waffe bist, oder in China fällt ein Reissack um...

Das berechtigt Dich nicht, dieses Teil zu führen oder zu erwerben. Und das ist meiner Meinung nach schade.

McFly

TigerKing
10-06-2004, 14:22
Ich finde auch, dass ihr in Deutschland eigenartige Gesetze habt. Nunchaku sollten gleich behandelt werden wie zb. Fechten.
Wir habe uns früher selber welche gebastelt und na ja ein paar Beulen gabs schon... :D aber es hat irre Spass gemacht. Ich hab mir dann vor ca. 10 Jahren eins mit Kugellager gekauft. Damit übe ich ab und zu vor dem Spiegel. :cool:
Im finde es falsch Nunchakus zu verteufeln, denn es ist genauso eine Kampfsportart wie andere auch... im übrigen teile ich die Meinung von McFly

Gruss, TK

SML
19-02-2008, 11:09
Hast du jetzt so nen Problem damit das du die dinger nicht haben kannst?
Ist das so schwer zu akzeptieren?
Es werden heute keine mehr ausgeteilt das stimmt wohl.
Also akzeptieren und gut ist,darüber wird nicht verhandelt und gut.
Kein Mensch brauch diese Dinger wirklich,sie haben weder einen Sv wert noch sonst einen Zweck,lediglich für leute die irgendwie Poosen wollen und zeigen müssen was für Coole Hengste sie sind.


Klar kannst du damit posen!

Aber realistisch betrachtet, wäre ein Nunchaku selbst zur Messerabwehr schnell und flexibel genug im gegensatz zu einem Stock egal welcher Art.

Aber nur weil irgendwelche "nicht-integrierten" Kiddies an solche Geräte ran kamen und Schei.. damit gebaut haben, darf jetzt in Deutschland niemand mehr so eine "Waffe" führen, geschweigedenn damit trainieren.

Man führe sich nur mal vor Auge, dass die, die verantwortlich für die Beschließung dieses Gesetzes sind (nicht die, die es beschlossen/verabschiedet haben, sondern die, die straffällig wurden), damit offenbar "gewürgt" haben.

Das zu hören sagt klar aus, dass die Jungs sich beim Versuch damit zu schlagen, vermutlich selbst verletzt hätten und außer posen nichts konnten.

Ich war zu der Zeit als die neuen Waffengesetze kamen beim grünweißen Trachtenverein und habe mich zähneknirschend in die neue Verordnung eingelesen.

Sorry, aber mit einem Messer darf jeder rumlaufen!

Selbst mit einem Schwert, darf man durch die Stadt laufen! (Außer bei öffentlichen Veranstaltungen) o.ä.)

Aber ein Nunchaku?

Nein, denn damit kann man "würgen"! :ups:

Da könnte man auch gleich Essig verbieten, weil man damit die Augen eines andren schädigen kann, oder man könnte Handys mit außen liegender Antenne verbieten, weil man diese als Palmstick gegen Nervendruckpunkte verwenden kann usw...

Diejenigen, die solche Gesetze beschließen, sind meiner meinung nach ferner von der realen Welt und unwissender bzgl. Kampfkünste als ein Kind, das einen Kung Fu Film gesehen hat und bemerkt:

"Der eine Mann hat den andren Mann mit Essstäbchen in die Augen gestochen!"

Aber würde ein Kind deswegen denken "Ess-Stäbchen sind brutal, die sollten verboten werden!" ???

Nein, weil selbst ein Kleinkind begreift, dass nicht das Mittel zum Zweck den andren schwer verletzt oder getötet hat, sondern der Mensch, der es benutzt hat!

Da draußen dürfen Leute mit Messern herumlaufen, die selbst bei nicht-tödlichen Attacken bereits verheerende Verletzungen hervorrufen können und jemand, der mit einem Nunchaku umgehen kann, ist ein Verbrecher.

Dann sollten sie auch gleich alle andren Mittel/Waffen, mit denen man sich verteidigen kann, verbieten.

Mit einem Elektroschocker kann man jemanden auch durchbraten, wenn man draufhält bis der Akku nachlässt.

Die deutsche Gesetzgebung ist mit die schlechteste, die man sich vorstellen kann.

(Ich sag nur: Ein Mörder kommt nach 10-15 Jahren wieder auf freien Fuß, ein Vergewaltiger nach viel kürzerer Zeit, aber wer Straftaten mit dem lieben Geld begeht, der kann sich mitunter auf eine wesentlich längere Zeit im Knast gefasst machen... :confused: )

So, erstmal genug hierzu, ich brauch erstmal einen Tee um mich zu beruhigen ;)

panzerknacker
19-02-2008, 14:13
bla
Verbotener Gegenstand bedeutet Erwerb, Besitz, Führen, usw . ist verboten , was ist daran so schwierig zu verstehen?
Wenn Euch das mißfällt macht doch ´ne Eingabe beim Gesetzgeber.
Ob irgendwelche Gesetze sinnvoll sind, ist doch völlig irrelevant, so lange sie gültig sind.
Wenn es Euch nicht gefällt, werdet doch politisch tätig, dann könnt Ihr ja versuchen eure eigenen Interessen durchzusetzen.
Zumal es deutlich dringendere Probleme gibt, als so einen dusseligen Dreschflegel.
F.

gast
19-02-2008, 14:58
Sind in Deutschland verboten aber in Österreich erlaubt. Wie es in der Schweiz ist weiss ich nicht.

bikergirl
19-02-2008, 15:07
Mach Urlaub in England und komm zu uns zum Trainieren :D

gary09
01-03-2008, 18:19
hej,
ich wollte/will auch Nunchacku anfangen,
wohne in Holland und da sind die soft-Nunchakus legaal.
Und meine frage ist es, ob ich mit den soft-Nunchakus schonn ohne trainer üben kann oder ob ich doch lieber warte bis der Kurz anfängt?
und,
kann man sich mit den soft-Nunchakus "schwer"verletzen oder sind die einfach soft :P
und noch eine:
Ich war mal in Sittard (stad in holland) und da gab es einen nunchaku wetkampf wo die leute ganz dicke anzüge anhatten und mit denn soft-nunchakus gekämpft haben. Und einer hatte sich dabei verletzt :S
Ist es wirklich so gefährlich wenn mann jemanden damit trifft, wenn er denn anzug nicht richtig anhat oder überhaupt keinen anhat?


mfg

p.s.: ist irgendwie ne blöde frage, aber ich will es halt wissen :P

gast
01-03-2008, 19:10
Ich würde nur mit Trainer beginnen. Zu Hause üben kannst du dann wenn dir der Trainer die Grundzüge erklärt hat.

Goshin
01-03-2008, 19:52
Hast du jetzt so nen Problem damit das du die dinger nicht haben kannst?
Ist das so schwer zu akzeptieren?
Es werden heute keine mehr ausgeteilt das stimmt wohl.
Also akzeptieren und gut ist,darüber wird nicht verhandelt und gut.
Kein Mensch brauch diese Dinger wirklich,sie haben weder einen Sv wert noch sonst einen Zweck,lediglich für leute die irgendwie Poosen wollen und zeigen müssen was für Coole Hengste sie sind.


Ähm....ist zwar Uralt der Tr........aber.....habe mir jetzt mal die ganzen Texte durchgelesen. Belial, mal ne Frage: Warum bist Du Trainer für Nunchakus, ( keine Idee wie das geht, aber egal) wenn die Dinger,Deiner Meinung nach, nur zum Poosen da sind?? :rolleyes: