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Vollständige Version anzeigen : Heldentum oder Totschlag



Oni no Hanzo
19-02-2014, 23:43
Eine Frau wird auf offener Strasse geschlagen, sie schreit und bittet um hilfe. Keiner hört auf sie und alle schauen weg. Nun kommt ein Meister der Kampfkunst vorbei und hilft ihr, der Mann dreht durch und schreit ihn an. Will ihn mit nem Messer angreifen, der Meister macht macht ein Schritt zurück führt den Angreifer weiter und bringt ihn zu fall. Er landet auf dem Messer und stirbt im Krankenhaus.

Nun zum Kern, die Familie zeigt den Meister an wegen Totschlag, er wird verurteilt und muss ins Gefängnis.

Eure Meinung ?

Super Famicom
19-02-2014, 23:47
Schlecht gelaufen für den Meister.

Pyriander
19-02-2014, 23:51
Eine Frau wird auf offener Strasse geschlagen, sie schreit und bittet um hilfe. Keiner hört auf sie und alle schauen weg. Nun kommt ein Meister der Kampfkunst vorbei und hilft ihr, der Mann dreht durch und schreit ihn an. Will ihn mit nem Messer angreifen, der Meister macht macht ein Schritt zurück führt den Angreifer weiter und bringt ihn zu fall. Er landet auf dem Messer und stirbt im Krankenhaus.

Nun zum Kern, die Familie zeigt den Meister an wegen Totschlag, er wird verurteilt und muss ins Gefängnis.

Eure Meinung ?

Klingt nach Hollywood Fantasie

Oni no Hanzo
20-02-2014, 00:36
ist nicht wirklich genauso passiert ;-) aber der Kern ist halt so.

brandenburger
20-02-2014, 00:59
Wenn es kein fake ist.

Meinst du das gehört in ein öffentliches Forum?

Oni no Hanzo
20-02-2014, 01:36
Also nochmal von vorne, die Geschichte ist ein fake. Der Kern der Geschicht ist wahr, aus dem Grunde, weil die die helfen "können" es in gewisser hinsicht nicht dürfen. Da wenn ein Kampfsportler sich einmischt und der Angreifer zum Angegriffenen wird, dieser den Kampfsportler Anzeigt,der sich auch strafbar macht.

Vielleicht ein wenig unglücklich ausgedrückt, dafür sorry :o

Sollte eine ethische Frage sein...

Holmgang
20-02-2014, 01:47
ich für meinen teil sehs so: er bedroht ne person, der andere micht sich in notwehr ein und wird dann selbst attackiert. er wehrt (komplett defensiv) ab und der andere verletzt sich und stirbt dabei. für mich liegt keine legitimation für eine verhaftung vor. es handelt sich klar um notwehr und ist somit legitim und legal. dazu kommt wie gesagt, dass er nicht mal wirklich selbst aktiv durch tritt,schlag usw. wird sondern ledigleich weiterleitet.

Nite
20-02-2014, 01:55
Der Kern der Geschicht ist wahr, aus dem Grunde, weil die die helfen "können" es in gewisser hinsicht nicht dürfen. Da wenn ein Kampfsportler sich einmischt und der Angreifer zum Angegriffenen wird, dieser den Kampfsportler Anzeigt,der sich auch strafbar macht.

Ich bin zwar kein Jurist, allerdings ist Nothilfe im deutschen Strafgesetz eindeutig erlaubt und unterliegt denselben Kriterien wie Notwehr.

Kreuzkuemmel
20-02-2014, 03:12
... weil die die helfen "können" es in gewisser hinsicht nicht dürfen. Da wenn ein Kampfsportler sich einmischt und der Angreifer zum Angegriffenen wird, dieser den Kampfsportler Anzeigt,der sich auch strafbar macht.

Das ist schlicht und ergreifend Unsinn.

Arganth
20-02-2014, 03:55
Das ist schlicht und ergreifend Unsinn.

Naja es kommt drauf ob er seine Hände und Füsse beim BKA als waffen registriert hat oder nicht. :rolleyes:

Daemonday
20-02-2014, 04:14
Dieser Käse vonwegen als Kampfkünstler ist man immer Bewaffnet ist Käse. Nach dem deutschen Gesetz kann man in der Notwehr auch einen Flammenwerfer oder eine Panzerfaust zur Verteidigung nutzen, sollange es das geeignetste Mittel ist.
Klar es gibt mal extremfälle wo der Richter eben keine Ahungn hat und eben dieses Klische aufgreift. Aber das sind Ausnahmefälle und meines Wissens nach all in 2. Instanz revidiert worden.

Was man als Kampfkünstler nicht sagen kann ist ,,ich wusste nicht das der stirbt wenn ich ihn ne Handkante auf den Kehlkopf semmle´´.

Greift mich jemand mit nem Messer an und ich habe keine Chance wegzukommen, mach ich ihn platt oder versuche meinen ***** zumindest so teuer wie möglich zu verkaufen.
Und genau das muss man auch dem Richter sagen.
,,Ich hatte angst um mein leben/das Leben eines Dritten und deswegen habe ich mit allem zugelangt was ich hatte´´.

Lg
Micha

douwa
20-02-2014, 08:28
Ich könnte wetten, dass bereits von Amts wegen ermittelt wird, wenn eine Person durch eine andere zu Tode kommt und dass es völlig egal ist, ob eine Anzeige (hier wohl einfach nur i.S.v. aufmerksam machen auf) durch die Familie des Toten erfolgt.:rolleyes: Eine Geschichte, die mit ihren nur 5 Sätzen schon alle möglichen Klischees bedient, halte ich auch für wenig diskussionswürdig.

Es zeigt sich im Forum sowieso, dass zu solchen Sachen regelmäßig mehr Unsinn als vernünftiges erzählt wird, weil die meisten hier keine Juristen sind oder auch nur ansatzweise irgendwelche Gesetzestexte (Amtsdeutsch) richtig zu deuten wissen. Es gibt hier schon ein paar ähnliche threads, vielleicht da mal reinschauen, ein neuer thread lohnt nicht wirklich, denke ich.

georgi
20-02-2014, 09:01
Antworten auf diese oder ähnliche Fragen bekommt ihr in dem Buch
"Notwehrrecht in der Praxis" von Fabien Cathagne. Der Mann ist Rechsanwalt und Kampfsporttrainer und hat hier alles was wichtig ist anschaulich zusammen gefasst.

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Gruß georgi

Little Green Dragon
20-02-2014, 09:17
Typische "Räuberpistole" ohne Inhalt. Wenn die Situation tatsächlich so wie beschrieben abgelaufen ist sein sollte (Verteidigung gegen Messerangriff) dann
kann es gar nicht so gewesen sein wie es hier dargestellt wurde.


Ich könnte wetten, dass bereits von Amts wegen ermittelt wird, wenn eine Person durch eine andere zu Tode kommt und dass es völlig egal ist, ob eine Anzeige (hier wohl einfach nur i.S.v. aufmerksam machen auf) durch die Familie des Toten erfolgt.:rolleyes:

Genau so ist es - eine Körperverletzung mit Todesfolge / Totschlag ist kein Antragsdelikt, hier muss die Staatsanwaltschaft also von Amts wegen ermitteln, insofern kann dieser Teil der Story also schon mal nicht stimmen. Auch kann hier der "Meister der Kampfkunst" nicht wg. Totschlag verurteilt worden sein, ihm hier eine vorsätzliche Tötungsabsicht (welche notwendig ist, damit es überhaupt als Totschlag läuft) nachweisen zu wollen wird wohl ziemlich unmöglich sein.

Hier wäre es also max. Körperverletzung mit Todesfolge zu diskutieren und auch hier wäre wohl eher ein minder schwerer Fall anzunehmen bei dem - sofern überhaupt eine Verurteilung erfolgt - es eine Strafmaß unter 2 Jahren und damit für "Ersttäter" Bewährung geben wird. Also kann die Story mit "Geht ins Gefängnis" auch so nicht stimmen.

Wenn dieser Meister der Kampfkunst aber regelmäßig Leute aufmischt, eine Akte mit x-Einträgen wg. Körperverletzung hat oder er irgendwie jeden 3ten Tag in eine "Notwehr" Situation kommt, dann mag das ganze schon anders aussehen. Ebenso wenn er eben nicht einfach nur ausgewichen ist, sondern den Messerangriff schon abgewehrt hatte um danach selbst auf den Angreifer einzustechen. Das wären aber komplett andere Voraussetzungen als wie im Eingangsposting beschrieben.

So wie dort beschrieben ist die Geschichte nie und nimmer abgelaufen und gehört zu den typischen KK "urban legends".

Oni no Hanzo
20-02-2014, 09:31
Ich hatte leider kein ähnlichen Thread gefunden, deswegen die Frage. Ich habs halt gehört das es so von statten geht, zwecks Gesetz usw . Hab aber keins in der Richtung gefunden und dachte ich wende mich mal an euch...

HauWeg
20-02-2014, 09:34
Dazu mal eine Geschichte wie sie sich vor einigen Jahren zugetragen hat.
Ein Boxer sitzt in der U-Bahn und beobachtet wie drei junge Männer ein Mädchen belästigen, der Boxer geht dazwischen und es kommt zu handgreiflichkeiten. Der Boxer bricht einem der jungen das jochbein oder so genau weiß ichs nicht mehr, aber der zeigt den Boxer an und bekommt recht. Der Boxer muss Schmerzensgeld zahlen.
Der wird nachher Interviewt und meinte nur er würde nicht mehr helfen.

Little Green Dragon
20-02-2014, 09:39
Sorry aber das ist doch im Prinzip derselbe Kram wie im Eingangsposting...

Ich habe mal gehört, vor ein paar Jahren, jedenfalls so ungefähr, genau weiß ich es nicht, aber das ist bestimmt genau so passiert...


Natürlich ist es (juristisch) gesehen immer schwierig die Grenze zwischen Notwehr/Nothilfe und überzogenem Einsatz zu ziehen. Nur weil ich jemandem helfen will darf ich deswegen die "Aggressoren" eben nicht einfach mal so komplett kaputt schlagen.

Bero
20-02-2014, 11:20
Also man sollte sich darüber klar sein, wenn man sich auf eine körperliche Auseinandersetzung einlässt und sei es um zu Helfen, dann sitzt man immer mit einer Backe auf der Anklagebank.

Zu diesem Thema "Kampfsportler wird härter bestraft", wurde mir bei meinem Nothilfe/Notwehr-Lehrgang, vom Referenten (ein Richter) folgendes erzählt.

Ist die Sachlage klar und die Nothilfe/Notwehr unstrittig ist es egal prinzipiell egal, was ich kann Bzw. einsetze.
Problematisch wird es immer dann, wenn die Angelegenheit eben nicht so eindeutig ist und seien wir mal ehrlich, dass ist meist der Fall.
Wenn man jetzt erzählt ich mach KK/KS XY und habe den pinkgepunkteten Gürtel, so gibt man der Gegenseite evtl. Munition für ihre Strategie.

Darum war damals der Rat an uns eindeutig, am besten von sich aus nicht mit seinem Können "prahlen".
Ich bin nicht verpflichtet solche Informationen preis zu geben und weder existiert ein Bundesweites Register wo alle Kampfsportler aufgeführt werden, noch wird sich im Regelfall wohl irgendjemand die Mühe machen, in jedem Verband/Verein anzufragen ob man da denn nun Mitglied ist.

Lügen sollte man bei direkter Anfrage allerdings auch nicht, obwohl man sich nicht selbst belasten muss. Wenn es raus kommt, wirkt das wohl nicht all zu förderlich.

Terao
20-02-2014, 11:32
Dazu mal eine Geschichte wie sie sich vor einigen Jahren zugetragen hat.
Ein Boxer sitzt in der U-Bahn und beobachtet wie drei junge Männer ein Mädchen belästigen, der Boxer geht dazwischen und es kommt zu handgreiflichkeiten. Der Boxer bricht einem der jungen das jochbein oder so genau weiß ichs nicht mehr, aber der zeigt den Boxer an und bekommt recht. Der Boxer muss Schmerzensgeld zahlen.
Der wird nachher Interviewt und meinte nur er würde nicht mehr helfen.Das ist aber doch immer das Problem an solchen Hörensagen-Geschichten. "Belästigen" kann ja alles von ein paar dummen Sprüchen bis zu nem handfesten Vergewaltigungsversuch sein. "Geht dazwischen und es kommt zu Handgreiflichkeiten" kann alles zwischen einem verbalen Einmischen bis zum Umholzen ohne Vorwarnung, wenn die Burschen dem Holzer nicht spontan zu Willen sind, sein. Das Gericht war zwar auch nicht dabei, hat aber den Vorteil, die gesamte Aktenlage zu kennen und die Story aus beiden Perspektiven (plus, in diesem Falle, möglicherweise einigen Zeugen) geschildert zu bekommen. Beim Hörensagen hingegen hört man i.d.R. nur eine Seite.

Am besten wirklich mal ein paar Urteile und Urteilsbegründungen lesen. Und, natürlich, "Rashomon" sehen. ;)

Klaus
20-02-2014, 12:44
Das Problem ist nicht die Rechtslage, sondern wie ein Richter die Beweissituation würdigt. Wenn fünf Leute schwören dass der arme schlagende Mann nichts gemacht hat, und der böse grosse Mensch einfach ankam und den geschlagen und getreten hat unter wüsten Beschimpfungen, dann hat der Einzelne ein Problem zu beweisen dass das gelogen ist. Gute Richter erkennen so Räuberpistolen und verwickeln die "Zeugen" in Widersprüche, schlechte interessiert das überhaupt nicht und die winken so einen Mist einfach durch. Dabei ist man den Vorurteilen und Hirnwindungen des Richters zumindest in dieser Instanz völlig ausgeliefert, das habe ich (nicht bei Gewaltdelikten) schon selbst erleben müssen. Keine Begründung ist so hanebüchen, unlogisch und irrsinnig, dass es einen Richter abschrecken würde die zu benutzen um irgendwas zu rechtfertigen was er einfach will. Selbst eklatante Missachtungen höchstrichterlicher Entscheidungen oder klarer Gesetze ist da Tagesordnung, soll doch das OLG was anderes sagen wenn sie wollen.

Mit "Kampfkünstler" hat das aber nur indirekt zu tun, nämlich wenn der Richter Vorurteile bezüglich solcher Leute hat, und in einer Fantasiewelt lebt in der jeder der mal Judo gemacht hat jeden Brecher mit einem Kleinfinger-Spok-Griff "unschädlich" machen kann ohne ihm was schlimmes aua zu machen.

Holmgang
20-02-2014, 22:32
Dazu mal eine Geschichte wie sie sich vor einigen Jahren zugetragen hat.
Ein Boxer sitzt in der U-Bahn und beobachtet wie drei junge Männer ein Mädchen belästigen, der Boxer geht dazwischen und es kommt zu handgreiflichkeiten. Der Boxer bricht einem der jungen das jochbein oder so genau weiß ichs nicht mehr, aber der zeigt den Boxer an und bekommt recht. Der Boxer muss Schmerzensgeld zahlen.
Der wird nachher Interviewt und meinte nur er würde nicht mehr helfen.

hm kann ich mir nur so erklären, dass keine echte notwehr situation vorlag. die frau wurde zwar belästigt, was scho scheiße is, aber eben gerichtlich vermutlich nich unbedigntn grund fürn physisches eingreifen. un handgreiflichkeit kann vieles sein. wenn der stresser schubst un er langt zu oder ähnliches...ma weiß ja die genauen umstände net

gast
21-02-2014, 07:52
Dazu mal eine Geschichte wie sie sich vor einigen Jahren zugetragen hat.
Ein Boxer sitzt in der U-Bahn und beobachtet wie drei junge Männer ein Mädchen belästigen, der Boxer geht dazwischen und es kommt zu handgreiflichkeiten. Der Boxer bricht einem der jungen das jochbein oder so genau weiß ichs nicht mehr, aber der zeigt den Boxer an und bekommt recht. Der Boxer muss Schmerzensgeld zahlen.
Der wird nachher Interviewt und meinte nur er würde nicht mehr helfen.

Man kann daraus ja jetzt wirklich nichts ableiten.

Vielleicht war der Belästiger 16 und 50 Kilo und der Boxer Ende 20 und 120 Kilo. Dann hätte er wahrscheinlich bessere Mittel gehabt die Situation zu lösen als mit Schmackes in die Fresse zu hauen. Was dann eher eine Bestrafung war als eine Notwehrhandlung.

Notwehr heißt halt auch nicht - "Ha, jetzt hat der andere eine Straftat begangen ein Freibrief ihn zusammenzufalten!"

carstenm
24-02-2014, 13:34
Notwehrrecht ist Strafrecht.
Schadenersatzanspruch, wie z.B. Schmerzensgeld unterliegt Zivilrecht.

Beides ist unabhängig voneinander zu betrachten.