Vollständige Version anzeigen : Wartung Gastherme
Moin, vielleicht weis es ja hier jemand.
Ich habe heute Morgen einen Anruf der Hausverwaltung bekommen das ich den Nachweis über die Wartung der Gastherme nicht eingereicht habe.
Meine Antwort es war ja auch keiner hier. naja nach kurzem hin und her wurde mir gesagt das ich dafür verantwortlich sei eine Firma zu beauftragen und auch die Kosten selber Tragen muss.
Ich das so richtig dazu steht nicht im Mietvertrag und es wurde mir auch nicht anders mitgeteilt.
bei der Alten Wohnung wurde die Firma vom Vermieter vorbei geschickt und auch bezahlt.
Also bin ich dazu Verpflichtet die Therme auf meine Kosten Warten zu Lassen.
Was sagt der Mieterschutzbund ? Kann nur empfehlen, Mitglied zu werden.
jkdberlin
17-03-2014, 13:13
Köln (gms) - Mieter müssen grundsätzlich keine Kosten für notwendige Reparaturen an Thermen übernehmen. Auch Reinigung und Wartung von Etagenheizungen oder Warmwassergeräten in der Mietwohnung müsse der Vermieter übernehmen, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Braunschweig mit (Az.: 6 S 784/00)....Entsprechendes gilt dem DMB zufolge auch für die jährliche Wartungspflicht einer Therme. Hier sei die Abwälzung auf den Mieter letztlich nur zulässig, wenn die entsprechende Mietvertragsklausel eine Obergrenze enthalte, bis zu der die Mieter die jährlich entstehenden Wartungskosten zu tragen haben. Die Belastung von einem nicht voraussehbaren und auch der Höhe nach nicht begrenzten Kostenaufwand benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam.
LG Braunschweig (Az.: 6 S 784/00)
Quelle: wer zahlt heizungswartung? Mietrecht Forum 123recht.net (http://www.123recht.net/wer-zahlt-heizungswartung-__f10750.html), 17.03.2014
Köln (gms) - Mieter müssen grundsätzlich keine Kosten für notwendige Reparaturen an Thermen übernehmen. Auch Reinigung und Wartung von Etagenheizungen oder Warmwassergeräten in der Mietwohnung müsse der Vermieter übernehmen, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Braunschweig mit (Az.: 6 S 784/00)....Entsprechendes gilt dem DMB zufolge auch für die jährliche Wartungspflicht einer Therme. Hier sei die Abwälzung auf den Mieter letztlich nur zulässig, wenn die entsprechende Mietvertragsklausel eine Obergrenze enthalte, bis zu der die Mieter die jährlich entstehenden Wartungskosten zu tragen haben. Die Belastung von einem nicht voraussehbaren und auch der Höhe nach nicht begrenzten Kostenaufwand benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam.
LG Braunschweig (Az.: 6 S 784/00)
Quelle: wer zahlt heizungswartung? Mietrecht Forum 123recht.net (http://www.123recht.net/wer-zahlt-heizungswartung-__f10750.html), 17.03.2014
Vielen Dank ich hatte was gegoogelt aber immer etwas anderes gefunden. Das war leider nicht dabei. Damit kann ich was anfangen.
Ich Wohne jetzt seit 3 Wochen in der Wohnung und soll schon für die Wartung bezahlen irgendwie sehe ich das nicht ein.
Bei uns kümmert sich auch die Hausverwaltung um alles. Egal ob Gastherme oder Rauchmelder. Ich muss nur da sein um die Türe zu öffnen und zu unterschreiben das der Techniker auch da war.
Sensei-T
17-03-2014, 14:27
Hallo D.,
sieh Dir Deinen Mietvertrag nochmal an. Guck mal, ob es irgendwo eienn Punkt der Betriebskostenabrechung gibt, der in etwa lautet "Wartung/Instandsetzung", zudem den Punkt "Kleinreparaturen".
Dann guckst Du hier: LINK (http://www.frag-einen-anwalt.de/Wartung--Reinigung-Warmwasserboiler---f5418.html)
Dann fragst du die anderen Mieter im Hause, sofern vorhanden. Frag nach dem Handwerker, der die Wartungen vornimmt. Achtung: Dies kann zwischenzeitlich auch der Schornsteinfeger, so weit ich weiß. Da haben sich in den letzen Jahren die Schornsteinfeger auch "breit" machen können.
Kommst Du so nicht weiter, frag Deinen Vermieter. Oder ist dies auch die Hausverwaltung (muss nicht!)?
Gruß und viel Erfolg,
T.
EDIT: Dennoch finde ich es befremdlich, einen Mieter, der gerade mal 3 Wochen in der Wohung ist, mit solchen Dingen zu überfallen. Achja, sieh doch mal, ob Du einen Service-Aufkleber an der Therme findest.
Die Wartung der Gastherme gehört in den Aufgabenbereich des Vermieters.
Jedenfalls wären meine Mieter sanft erstaunt wenn ich auf einmal auf die Idee käme ihnen das auf´s Auge zu drücken.
Übrigens als Hausbesitzer ist man zu einer regelmäßigen Wartung verpflichtet, sonst hat man fix einen humorlosen Bezirksschornsteinfegermeister auf dem Hals mit Strafandrohung. ( In Berlin )
Allerdings was geht : Ich kann den Quark jährlich von der Steuer absetzen, d.h. im Endeffekt Nullrunde für mich finanziell.
Also warum sollte ich als Vermieter solchen absurden Blödsinn abziehen das dem Mieter zu überlassen ? :vogel:
Jedenfalls mein Erfahrungswert nach einigen Jahrzehnten als Vermieter.
Übrigens mal so nebenbei : Eine turnusgemäße Wartung ist eben keine Kleinreperatur sondern eine Wartung. Tropft die Heizung , das ist dann eine Reperatur. kommt der Klemptner vorbei und wartet das Teil, ist es eben keine weil es eben die turnusgemäße Überprüfung ist.
So ähnlich, aber buchhalterisch nicht zu verwechseln.
Vielleicht in dem Kontext auch noch interessant : Der Zwang den Bezirksschornsteinfeger zu bemühen ist meiner Kenntnis nach aufgehoben, d.h. man kann frei wählen. Kann sich rechnen unter Umständen. ( Jedenfalls in Berlin )
Was das Breitmachen der Schornsteinfeger angeht : Die jährliche Abgasmessung und Feuerstättenschau ist eben keine Gasthermenmechaniker Wartung. ( Früher nannten wir solche Leute kurz Klemptner oder Gas Wasser Schei...) Wiederum zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Was die Sache komplett unübersichtlich macht : Für die Abgasberechnung ist der Schornsteinfeger bei der Abnahme von nachgerüsteten Kaminen wieder zuständig, incl Filterterror und anderen Nerverein.
Das war ein kleiner Auszug aus dem lustigem Verwaltungsballett der Vermieter. Zwangsjacken gibt´s am Ausgang kostenlos.
Der Typ hat sich einfach ewig um die Wartung gedrückt, und versucht das jetzt dem Nachmieter unterzujubeln. Leider muss man da wohl mit einem dezenten Hinweis auf die Rechtslage operieren, sowohl bei der Kostenübernahme als auch bei der prinzipiellen Wartungspflicht.
Also ich habe nochmal in den Mietvertrag geschaut da steht nicht dazu drin. Mit 2 Nachbar habe ich auch kurz geredet die meinten Sie hätten das jetzt einfach mal bezahlt weil sie keinen stress mit dem Vermieter wollten und es waren ja auch nur um die 100€
jkdberlin
19-03-2014, 13:46
Das muss aber jedes Jahr gemacht werden...
Sie hätten das jetzt einfach mal bezahlt weil sie keinen stress mit dem Vermieter wollten und es waren ja auch nur um die 100€
Das ist ja genau das, was der Vermieter wollte, dass keiner "Stress mit ihm" will und die einfach seine Kosten übernehmen.
Wenn die Miete ausgesprochen günstig ist und unter dem Schnitt am Ort liegt, dann würde ich eventuell tatsächlich vermeiden dass der Vermieter die Miete anpasst weil er mit den Kosten nicht mehr hinkommt. Ist die Miete völlig normal oder sogar relativ hoch, würde ich das nicht machen.
So sehe ich das langsam auch ich hab jedenfalls keine Lust das zu zahlen. wie gesagt ich wohne erst sein 3 Wochen hier, mir hat keiner was dazu gesagt weder Vermieter noch Hausverwaltung.
Und der Mietpreis ist jetzt auch nicht gerade ein Schnäppchen ich liege hier knapp 80 Cent der m3 über dem Mietspiegel. Und wie Frank ja schon schrieb kommen diese Kosten ja jedes Jahr dazu und nicht einmalig.
Sensei-T
19-03-2014, 15:27
[U][B]...
Vielleicht in dem Kontext auch noch interessant : Der Zwang den Bezirksschornsteinfeger zu bemühen ist meiner Kenntnis nach aufgehoben, d.h. man kann frei wählen. Kann sich rechnen unter Umständen. ( Jedenfalls in Berlin )...
Nicht nur dort (in Berlin), denn es ist eine gegen D gerichtete Klage der EU, die das Schornsteinfeger-Monopol aufgelöst hat. Man muss dem Bezirksschornsteinfeger jedoch die Info geben, dass die Arbeiten erledigt wurden, weil dieser das in sein Kehrbuch eintragen muss.
Was das Breitmachen der Schornsteinfeger angeht : Die jährliche Abgasmessung und Feuerstättenschau ist eben keine Gasthermenmechaniker Wartung. ( Früher nannten wir solche Leute kurz Klemptner oder Gas Wasser Schei...) Wiederum zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
...
Stimmt in soweit. Nur hat der Schornsteinfeger eben "heute" die Befugnis, Wartungen durchführen zu dürfen (Nebenerwerbsmöglichkeit). Die hatte er zur Zeit der Monopolstellung eben nicht.
Sensei-T
19-03-2014, 15:32
Also ich habe nochmal in den Mietvertrag geschaut da steht nicht dazu drin. Mit 2 Nachbar habe ich auch kurz geredet die meinten Sie hätten das jetzt einfach mal bezahlt weil sie keinen stress mit dem Vermieter wollten und es waren ja auch nur um die 100€
Hat die HV bei den beiden auch "gemeckert"? Die "haushaltsnahen Dienstleistungen", sprich Lohnkosten sind zu 20% von der steuer absetzbar. Dies gilt im Übrigen auch für Mieter. Soll heißen, wenn der Vermieter die Kosten trägt, und auf die Mieter umlegt, muss er euch für die Lohnkosten anhand geeigneter Unterlagen bescheinigen, damit ihr sie als Mieter steuerlich absetzen könnt, sofern ihr könnt und wollt.
Hat die HV bei den beiden auch "gemeckert"? Die "haushaltsnahen Dienstleistungen", sprich Lohnkosten sind zu 20% von der steuer absetzbar. Dies gilt im Übrigen auch für Mieter. Soll heißen, wenn der Vermieter die Kosten trägt, und auf die Mieter umlegt, muss er euch für die Lohnkosten anhand geeigneter Unterlagen bescheinigen, damit ihr sie als Mieter steuerlich absetzen könnt, sofern ihr könnt und wollt.
Ausser er setzt als kluges Kerlchen einen Pauschbetrag dafür an. :engel_3:
Stimmt in soweit. Nur hat der Schornsteinfeger eben "heute" die Befugnis, Wartungen durchführen zu dürfen (Nebenerwerbsmöglichkeit). Die hatte er zur Zeit der Monopolstellung eben nicht.
Stimmt, das erklärt das neue Betätigungsfeld von meinem Schorni. Allerdings brauchen die dafür auch Sonderausbildungen und ob das noch bei einer Thermenwartung geht ?
Ich zweifel da mal ein wenig. Ist schließlich ein eigenständiger Lehrberuf und bisher hab ich noch kein Zeter und Mordio von der Handwerkskammer gehört.
Sensei-T
19-03-2014, 16:02
Ausser er setzt als kluges Kerlchen einen Pauschbetrag dafür an. :engel_3:
:confused:
Dat gehört in die Rechnung des Handwerkers: §14 UStG (http://www.handwerksblatt.de/handwerk/was-die-gerichte-zum-handwerkerbonus-entschieden-haben-20834--seite-2.html)
Als Vermieter solltest Du doch auch auch wissen, dass du die Jahresabrechung anhand Unterlagen nachweisen können musst - also nichts mit Pauschalbetrag. und da würde ich als Kunde des Handwerkers auch drauf bestehen: Wenn Arbeitsleistung angefallen ist, ist diese auszuweisen! Weigert der Handwerker sich dennoch, war er das letzte Mal im Haus :p
Sensei-T
19-03-2014, 16:08
Stimmt, das erklärt das neue Betätigungsfeld von meinem Schorni. Allerdings brauchen die dafür auch Sonderausbildungen und ob das noch bei einer Thermenwartung geht ?
Ich zweifel da mal ein wenig. Ist schließlich ein eigenständiger Lehrberuf und bisher hab ich noch kein Zeter und Mordio von der Handwerkskammer gehört.
Oh doch, das gab's schon zuhauf: Guckst Du hier (http://www.handwerksblatt.de/handwerk/heizungsbauer-kontra-schornsteinfeger-5557.html)
Ähm, der "kleine" heizungsbauer durfte bis vor einigen Jahren keine Therme elektrotechnisch anschließen. Heute geht er zur HWK, macht 'nen, nenen wir es "Kleinen E-Schein", und darf auch das. Es fällt sozusagen in berufsnahe Tätigkeiten. Der Küchenabauer, der den Herd anschließen darf als "Elektro-Fachkraft für fesgtelegte Tätigkeiten" etc.
mal 'enn ehemaligen Schulkollegen fragen, der ist Schornsteinfeger-Meister. Der sollte wissen, wie?s geht. Vlt reicht ja ein "Besuch" beim Thermenhersteller mt kleienr Einführung?
Oh doch, das gab's schon zuhauf: Guckst Du hier (http://www.handwerksblatt.de/handwerk/heizungsbauer-kontra-schornsteinfeger-5557.html)
Ähm, der "kleine" heizungsbauer durfte bis vor einigen Jahren keine Therme elektrotechnisch anschließen. Heute geht er zur HWK, macht 'nen, nenen wir es "Kleinen E-Schein", und darf auch das. Es fällt sozusagen in berufsnahe Tätigkeiten. Der Küchenabauer, der den Herd anschließen darf als "Elektro-Fachkraft für fesgtelegte Tätigkeiten" etc.
mal 'enn ehemaligen Schulkollegen fragen, der ist Schornsteinfeger-Meister. Der sollte wissen, wie?s geht. Vlt reicht ja ein "Besuch" beim Thermenhersteller mt kleienr Einführung?
Natürlich nicht...Deswegen sag ich ja die Kammer schreit noch nich.
Übrigens Einführung beim Schornsteinfegermeister.
Gepriesen sei die Göttin des Schicksals, der Bezirksschornsteinfeger ist ein Schulkumpel von mir der mich fröhlich berät.
Aber ehrlich gesagt : Dieser Feinkram von der irren Handwerkskammer ist mir egal, solange ich nicht klagen muß. Dann sage ich nur höflich danke für die Scheunentore.
Wer diesen Blödsinn mit partialen Meiwsterzwang und berufsähnlich und die dazugehörigen Begründungen vernünftig erklären kann kriegt nen Keks...( War selber 20 Jahre Mitglied in der Irrenanstalt )
Judoka70
19-03-2014, 19:53
Die allerwenigsten Schornsteinfeger haben die Berechtigung an Gasthermen zu schrauben. Und die allerwenigsten Heizungsbauer dürfen Arbeiten aus dem Schornsteinfegerbereich ausführen.
Das finde ich auch gut so. Beide Gewerke sind mittlerweile so umfangreich und vielfältig geworden, daß eigentlich niemand alles gut können kann.
Soll doch jeder das machen, was er so richtig von der Pike auf gelernt hat...
:confused:
Dat gehört in die Rechnung des Handwerkers: §14 UStG (http://www.handwerksblatt.de/handwerk/was-die-gerichte-zum-handwerkerbonus-entschieden-haben-20834--seite-2.html)
Als Vermieter solltest Du doch auch auch wissen, dass du die Jahresabrechung anhand Unterlagen nachweisen können musst - also nichts mit Pauschalbetrag. und da würde ich als Kunde des Handwerkers auch drauf bestehen: Wenn Arbeitsleistung angefallen ist, ist diese auszuweisen! Weigert der Handwerker sich dennoch, war er das letzte Mal im Haus :p
Gut ich habe mich schlampig ausgedrückt.
Mein Fehler
Ich meinte natürlich nicht ein Pauschbetrag für den Handwerker, das wäre wirklich Unfug, sondern einen Pauschbetrag für die Nebenkosten insgesammt und das geht definitiv.
Jedenfalls hab ich das mit einigen Mietern wunderbar vertraglich so eingetütet und mein Haus und Hofjurist hat nicht Ohweh geschrien. ( Ich bin ja nicht irre, da ich kein Jurist bin, las ich solche Dinger immer hübsch gegenlesen ob ich irgendwo zu großen Dummfug versuche )
Sensei-T
20-03-2014, 07:45
Moin Kaji,
Gut ich habe mich schlampig ausgedrückt.
Mein Fehler
Ich meinte natürlich nicht ein Pauschbetrag für den Handwerker, das wäre wirklich Unfug, sondern einen Pauschbetrag für die Nebenkosten insgesammt und das geht definitiv.
Jedenfalls hab ich das mit einigen Mietern wunderbar vertraglich so eingetütet und mein Haus und Hofjurist hat nicht Ohweh geschrien. ( Ich bin ja nicht irre, da ich kein Jurist bin, las ich solche Dinger immer hübsch gegenlesen ob ich irgendwo zu großen Dummfug versuche )
... na dann :devil: - würd ich Dir, wenn ich Dein Mieter wäre, die Jahresabrechung nach Prüfung der Belege, sprich Einsicht in die Rechnungen etc, die Jahresabrechung klein machen und Dir "um die Ohren hauen" :D - bin ich nicht, also weitermachen ;)
jkdberlin
20-03-2014, 07:57
Dazu müsstest du einen Termin vereinbaren, da Vermieter nicht mehr verpflichtet sind, Kopien der Belege in die Abrechnung mit dazu zu tun. :) Und der Termin wäre immer nur zwischen 2:00 Uhr und 2:30 Uhr Nachts möglich :)
Sensei-T
20-03-2014, 08:05
kenn ich schon :D - bin ja selber mal Vermieter gewesen :)
Dazu: AG Gelsenkirchen, Urteil v. 10.1.1996 - 3 a C 1154/95, WM 1996, S. 349
Oder ich schicke dann meinen Nachbarn, der sich damit auch auskennt, Schichtdienst hat und eben von der Arbeit kommt :D
Aber es artet aus, is'n anderes Thema!
dirtrider4life
20-03-2014, 09:21
Die Wartung der Gastherme gehört in den Aufgabenbereich des Vermieters.
Jedenfalls wären meine Mieter sanft erstaunt wenn ich auf einmal auf die Idee käme ihnen das auf´s Auge zu drücken.
Übrigens als Hausbesitzer ist man zu einer regelmäßigen Wartung verpflichtet, sonst hat man fix einen humorlosen Bezirksschornsteinfegermeister auf dem Hals mit Strafandrohung. ( In Berlin )
Allerdings was geht : Ich kann den Quark jährlich von der Steuer absetzen, d.h. im Endeffekt Nullrunde für mich finanziell.
Also warum sollte ich als Vermieter solchen absurden Blödsinn abziehen das dem Mieter zu überlassen ? :vogel:
Jedenfalls mein Erfahrungswert nach einigen Jahrzehnten als Vermieter.
Übrigens mal so nebenbei : Eine turnusgemäße Wartung ist eben keine Kleinreperatur sondern eine Wartung. Tropft die Heizung , das ist dann eine Reperatur. kommt der Klemptner vorbei und wartet das Teil, ist es eben keine weil es eben die turnusgemäße Überprüfung ist.
So ähnlich, aber buchhalterisch nicht zu verwechseln.
Vielleicht in dem Kontext auch noch interessant : Der Zwang den Bezirksschornsteinfeger zu bemühen ist meiner Kenntnis nach aufgehoben, d.h. man kann frei wählen. Kann sich rechnen unter Umständen. ( Jedenfalls in Berlin )
Was das Breitmachen der Schornsteinfeger angeht : Die jährliche Abgasmessung und Feuerstättenschau ist eben keine Gasthermenmechaniker Wartung. ( Früher nannten wir solche Leute kurz Klemptner oder Gas Wasser Schei...) Wiederum zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Was die Sache komplett unübersichtlich macht : Für die Abgasberechnung ist der Schornsteinfeger bei der Abnahme von nachgerüsteten Kaminen wieder zuständig, incl Filterterror und anderen Nerverein.
Das war ein kleiner Auszug aus dem lustigem Verwaltungsballett der Vermieter. Zwangsjacken gibt´s am Ausgang kostenlos.
Wie heißt es so schön "Eigentum verpflichtet" oder ein Haus das Verrückte macht und nicht selten das Eigene. :ups:
Moin Kaji,
... na dann :devil: - würd ich Dir, wenn ich Dein Mieter wäre, die Jahresabrechung nach Prüfung der Belege, sprich Einsicht in die Rechnungen etc, die Jahresabrechung klein machen und Dir "um die Ohren hauen" :D - bin ich nicht, also weitermachen ;)
Das haben schon einige probiert...Danach durften sie kräftig nachzahlen....
Wen mir jemand doof kommt las ich meiner Kreativität in Sachen Nebenkosten freien Lauf und man glaubt nicht was man da Alles verwursten kann als Vermieter mit Anwalt wenn man böswillig ist.
Was aber die anderen Mieter kapiert haben : So fahren sie und ich günstiger. Ich mach das ja nicht aus Blödsinn.
( Die Erklärung für "wie geht das" ne das geht mir zu weit in das wirtschaftliche Nähkästchen. ;))
Mein Motto : Zufriedene Mieter nerven mich weniger.
Wer dagegen was hat, selber schuld.:)
Wieso selbst schuld ? Was ist denn mit dem böswilligen Vermieter der einfach absurd hohe Beträge aufführt ohne dass es dafür einen Beleg gibt ?
Sensei-T
20-03-2014, 12:48
Wieso selbst schuld ? Was ist denn mit dem böswilligen Vermieter der einfach absurd hohe Beträge aufführt ohne dass es dafür einen Beleg gibt ?
Dafür gibbet ja §259 BGB :D
Dafür gibbet ja §259 BGB :D
Stimmt. Absurd hoch....
Genua um so was zu vermeiden mach ich ja den Zirkus ( Meine Nebenkostenpausche ist niedriger als die geschlüsselte der Kollegen genauso wie mein Grundmieten bei besserer Leistung. Muß an meiner Sozi Vollmeise liegen. ), aber wenn mich dafür noch jemand anpinkelt, dann nehm ich halt auch diese lustigen gesetzlichen Reglungen....man glaubt gar nicht was die korrekte Begründungstüte so alles hergibt.
Wie gesagt ohne Volljuri bastel ich keine ernsthaften Verträge....
Ich sag es mal deutlich : Wenn mir jemand noch für meine Fairness in den A--rsch tritt, tret ich zurück.
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