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Vollständige Version anzeigen : Selbstverteidigung mit EIGENEM Messern als notwehr?



makoto
08-04-2014, 15:47
Hier in dem Fall aus dem Video,sind Salih und sein Kumpel an die falschen Russen geraten.
Sie wollten einem der beiden die Tasche "abziehen",woraufhin derjenige sie erstmal mit Worten beruhigen wollte.Sie schlugen zuerst zu und schlugen ihn bis er wehrlos war,als sie sich dem zweiten zuwenden wollten und er bereits am Boden lag,zückte er ein Messer und stoch Salih ab. edit by Mod
Der 20jährige mit dem Messer wurde wegen Notwehr freigesprochen.

Die Frage ist,wieso er freigesprochen werden konnte,wenn er doch ein Messer dabei hatte?Das impliziert ja ,dass er es wohl auch für solche Fälle benutzen würde.In wiefern ist das dann von Notwehr abgedeckt oder ist eben die Unterlegenheit gegen 2 Angreifer der Grund,wieso die Verhältnismässigkeit hier nicht gefragt ist?Normalerweise darf man in ner SChlägerei ja keinen abstechen
http://www.youtube.com/watch?v=YVyzEiEuVRE
http://www.zeit.de/2008/07/Die_Aufstaendischen

D.Fink
08-04-2014, 15:52
Es kann sein das dass als Notwehr durch geht er aber wegen Verstoß gegen das Waffengesetzt Betraft wird. das deine hat nicht immer was mit dem Anderen zu tun

Aber das könne dir andere wohl noch genauer und besser Erklären als ich.

KeineRegeln
08-04-2014, 16:14
Es kann sein das dass als Notwehr durch geht er aber wegen Verstoß gegen das Waffengesetzt Betraft wird. das deine hat nicht immer was mit dem Anderen zu tun.

:halbyeaha

Willi von der Heide
08-04-2014, 16:18
Wurde hier schon einmal diskutiert und endete wie üblich - der Thread wurde geschloßen. Früher oder später kommt eben die Politik wieder durch ( Boardregeln ! ).

Wuozup
08-04-2014, 17:15
Außerdem kann es ja auch ein "legales" Messer (Feststehende Klinge unter 12,5 cm usw.) gewesen sein,
welches nur zum Apfel schälen mitgeführt wird....

Klaus
08-04-2014, 18:21
Ich schmiere meine Butterbrote unterwegs immer damit, ich weiss auch nicht was die Polizei dann immer hat:

http://s5.tinypic.com/wqrqiq.jpg

Savateur73
08-04-2014, 18:26
Wurde hier schon einmal diskutiert und endete wie üblich - der Thread wurde geschloßen. Früher oder später kommt eben die Politik wieder durch ( Boardregeln ! ).

Das ist keine Frage der Politik sondern es gibt wohl User die Gewaltverbrecher sind und diese Notwehraktion nicht gut heissen! So einfach ist das! Das allgemeine Echo hier im Forum sollte sein, dass das Opfer sehr gut reagiert hat und dafür einen Orden für Zivilcourage und eine Belohnung bekommen sollte.

BillaP
08-04-2014, 18:56
Er darf sein leben bis zum äußersten (in dem fall der tod dieses typen) verteidigen.

Little Green Dragon
08-04-2014, 18:58
Das allgemeine Echo hier im Forum sollte sein, dass das Opfer sehr gut reagiert hat und dafür einen Orden für Zivilcourage und eine Belohnung bekommen sollte.

Ohne die genauen Umstände der Tat zu kennen (und nein das was man so in der Presse lesen kann reicht da nicht) wäre ich mit derartigen Aussagen seeehhhhrrr vorsichtig.

Messer als aktiven Bestandteil von SV fest einzuplanen ist auf jeden Fall keine gute Idee.

Me1331
08-04-2014, 19:31
Messer als aktiven Bestandteil von SV fest einzuplanen ist auf jeden Fall keine gute Idee.

Willst du damit Aussagen, dass man es nicht als einziges Mittel zur SV trainieren soll ?

georgi
08-04-2014, 20:02
Empfehle auch in diesen Zusammenhang das Buch" Notwehrrecht in der Praxis" von Fabian Cathagne, da wird der Einsatz eines Messers in der SV in allen Belangen behandelt.

georgi
08-04-2014, 20:04
Außerdem kann es ja auch ein "legales" Messer (Feststehende Klinge unter 12,5 cm usw.) gewesen sein,
welches nur zum Apfel schälen mitgeführt wird....

Feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm sind laut Waffenrecht legal zu führen.

Shotokan-Ryu-Raum-K
08-04-2014, 20:08
.....
Die Frage ist,wieso er freigesprochen werden konnte,wenn er doch ein Messer dabei hatte?.....

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Wichtig ist nur, dass objektiv eine Notwehrlage vorlag und subjektiv zumindest auch mit Notwehrwillen gehandelt wurde. Wenn man dabei im schlimmsten Fall noch ein wenig Spaß empfindet, ist dies nicht schädlich.

Pete

Little Green Dragon
08-04-2014, 21:20
Willst du damit Aussagen, dass man es nicht als einziges Mittel zur SV trainieren soll ?

Ich will damit sagen, dass ich es für "suboptimal" halte wenn man ein Messer generell für SV Zwecke mit sich führt, so nach dem Motto:"Wenn ich ihn sonst nicht kriege kann ich ihn immer noch abstechen..."

Das Messer in der SV auch thematisiert werden kein Ding, aber wenn jetzt alle anfangen mit nem Messer in der Tasche rumzulaufen weil man es vielleicht ja mal brauchen könnte um sich dann auf Notwehr zu berufen kann das auf lange Sicht nur schief gehen. Muss man ja nur mal einen Blick über den Ärmelkanal werfen und schauen was bei unseren Freunden auf der Insel so abgeht.

georgi
08-04-2014, 21:38
Das ist keine Frage der Politik sondern es gibt wohl User die Gewaltverbrecher sind und diese Notwehraktion nicht gut heissen! So einfach ist das! Das allgemeine Echo hier im Forum sollte sein, dass das Opfer sehr gut reagiert hat und dafür einen Orden für Zivilcourage und eine Belohnung bekommen sollte.

Es gibt auch Gewaltverbrecher die Opfer einer Straftat sein können, inwiefern die dann einen Orden für Zivilcourage und eine Belohnung erhalten sollten ist mir daher schleierhaft.

Phelan
08-04-2014, 22:05
Messer als aktiven Bestandteil von SV fest einzuplanen ist auf jeden Fall keine gute Idee.


Bitte?

makoto
08-04-2014, 22:06
Es gibt auch Gewaltverbrecher die Opfer einer Straftat sein können, inwiefern die dann einen Orden für Zivilcourage und eine Belohnung erhalten sollten ist mir daher schleierhaft.
Naja in dem Fall kann man ja platt sagen:"Ein edit by Mod weniger auf der Welt":D
Wer weiss die Woche drauf,hätte er bestimmt jemanden überfallen,der sich nicht hätte wären können.Unter dem Gesichtpunkt hat der Jung der Gesellschaft einen Gefallen getan.
Ich bin aber auch so einer der gegen Resozialisierung ,sondern für einsperren und nie wieder rauslassen ist.

Willi von der Heide
08-04-2014, 22:17
Ich bin aber auch so einer der gegen Resozialisierung ,sondern für einsperren und nie wieder rauslassen ist.

Was genau der falsche Weg ist ... aber auf Praktiker wird ja nicht gehört :).

Willi von der Heide
08-04-2014, 22:18
Muss man ja nur mal einen Blick über den Ärmelkanal werfen und schauen was bei unseren Freunden auf der Insel so abgeht.

Das Messer ist stark auf dem Rückzug, die setzten jetzt auf andere Mittel ...

Terao
08-04-2014, 22:24
Das Messer ist stark auf dem Rückzug, die setzten jetzt auf andere Mittel ...Kriminellen ist doch angeblich das Waffengesetz eh egal. Also tipp ich mal auf die gute alte Tommy im Geigenkasten. Oder das Butterbrotschmier-Smatchet. :)

Willi von der Heide
08-04-2014, 22:39
Kriminellen ist doch angeblich das Waffengesetz eh egal.

Die meisten werden jetzt den Kopf schütteln - Es ist ihnen weiß Gott nicht egal ! Ich weiß, daß das jetzt wieder keiner glauben will es ist aber so ;) !


Also tipp ich mal auf die gute alte Tommy im Geigenkasten.

Die " Thommy-Gun " kam ja während der 20er Jahre auf den Markt. Also praktisch zu spät für den 1. Weltkrieg. Wenn Al Capone die nicht genutzt hätte, wäre die wohl gleich wieder in der Versenkung verschwunden. Es waren tatsächlich die Chicagoer Gangster der 20er Jahre, die sie " berühmt " machten. Im 1. Weltkrieg hätte man die gut brauchen können.
Die ersten 24 Thompson Submachine Guns gingen dann an die " Commando "-Units in Achnacarry ( Schottland ). Die wurden gehütet und gepflegt - mehr hatte man anfangs nicht. Die waren sowohl für Einsatz als auch Ausbildung. Kleine Anekdote am Rande: Die Amerikaner schickten keinen Ausbilder mit, sondern nur loses Blattwerk mit Zeichnungen ;) bzgl. der Funktions- und Nutzungsweise.


Oder das Butterbrotschmier-Smatchet. :)

:ups: ... Du hast gerade eine Marktnische gefunden :). Das Smatchet kam im 2. Weltkrieg nur einmal zum Einsatz - bei einem Einsatz in Norwegen. Der " große " Auftritt war während des 1. Weltkrieges. Das war die Seitenwaffe walisischer Infanterieregimenter.

P.S.:

Gerade über das britische Waffenrecht herrscht eine Menge Desinformation. Dann kommt immer wieder das Argument mit dem Schußwaffenverbot nach dem Massaker von Dunblane und der Zunahme an Schußwaffendelikten. Das wäre schon fast einen eigenen Thread wert - würde aber nicht in dieses Forum passen. Manche Zusammenhänge stimmen so einfach nicht.

HAZ3
08-04-2014, 22:55
edit by Mod


Naja in dem Fall kann man ja platt sagen:"Ein edit by Mod weniger auf der Welt":D

Abgesehen davon,dass weder Du noch jeder hier anwesende inklusive mir die genauen Umstände kennt,muss ich sagen bin ich echt erschrocken dass es tatsächlich so kaputte Typen wie dich gibt !!!
Wer bitte wünscht denn nem Jugendlichen den Tod ? Ist doch egal was er getan hat,aber jemanden umzubringen ist nochmal eine ganz andere Ebene.

Terao
08-04-2014, 23:13
edit by Modhttp://www.bubblews.com/assets/images/news/1589048535_1362107374.jpg




Die meisten werden jetzt den Kopf schütteln - Es ist ihnen weiß Gott nicht egal ! Ich weiß, daß das jetzt wieder keiner glauben will es ist aber so !Ja, bei MIR rennst Du da offene Türen ein. Aber bring das mal den Waffenlobbyisten hier bei. :o


Also praktisch zu spät für den 1. Weltkrieg. Wenn Al Capone die nicht genutzt hätte, wäre die wohl gleich wieder in der Versenkung verschwunden. Es waren tatsächlich die Chicagoer Gangster der 20er Jahre, die sie " berühmt " machten. Im 1. Weltkrieg hätte man die gut brauchen können. Ja. Wobei vermutet wird, dass sie für die Kriegs-Massenproduktion eh zu teuer und zu aufwendig gewesen wäre.

Alex R.
09-04-2014, 01:31
Es wäre unglaublich schön, wenn hier auf Schimpfwörter und diffamierende Äusserungen verzichtet werden könnte.

gasts
09-04-2014, 05:27
Das impliziert ja ,dass er es wohl auch für solche Fälle benutzen würde.In wiefern ist das dann von Notwehr abgedeckt oder ist eben die Unterlegenheit gegen 2 Angreifer der Grund,wieso die Verhältnismässigkeit hier nicht gefragt ist?


Der Grund, warum die Verhältnismäßigkeit hier nicht gefragt ist, ist, dass bei Notwehr Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht gefragt ist.

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

Es wird lediglich verlangt, das mildeste zur Verfügung stehende Mittel zu verwenden, um den Angriff sicher zu beenden.
Offensichtlich war der Staatsanwalt in dem besprochenen Fall der Meinung, dass dem Täter kein milderes Mittel als die Verwendung des Messers in der Art, wie er es eben verwendete, zur Verfügung stand, um den Angriff sicher zu beenden.

Glück gehabt.
Hätte auch anders ausgehen können:

Streitfall Notwehr: "Ich habe noch nie so viel Angst gehabt" - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/streitfall-notwehr-ich-habe-noch-nie-so-viel-angst-gehabt-a-659320.html)

hand-werker
09-04-2014, 08:08
es gab hier mal vor längerer zeit (1 jahr?) diesen thread über den mann in berlin, der von 3 jugendlichen überfallen wurde. der hat auch einen davon erstochen (ging damals groß durch die presse) und wurde nicht angeklagt, da die staatsanwaltschaft von notwehr ausging.
laut bericht im spiegel vor ca. 3 monaten wurde später auch das verfahren wegen (eigentlich illegalem) führen eines einhand-messers eingestellt.
sooo selten scheint es also nicht zu sein, dass staatsanwalt bzw. richter auch bei tödlichem waffeneinsatz gegen einen unbewaffneten täter angemessene notwehr erkennen. und wegen des unerlaubten führens eines speziellen messers scheint man auch nicht immer verurteilt zu werden.

edit: hier der link
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-118184389.html

Luggage
09-04-2014, 09:15
Der Grund, warum die Verhältnismäßigkeit hier nicht gefragt ist, ist, dass bei Notwehr Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht gefragt ist.

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

Es wird lediglich verlangt, das mildeste zur Verfügung stehende Mittel zu verwenden, um den Angriff sicher zu beenden.
Offensichtlich war der Staatsanwalt in dem besprochenen Fall der Meinung, dass dem Täter kein milderes Mittel als die Verwendung des Messers in der Art, wie er es eben verwendete, zur Verfügung stand, um den Angriff sicher zu beenden.


Dazu vllt. auch interessant:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/interessantes-bgh-urteil-sv-messer-beendetem-zweikampf-125118/

Sowie:

Zur Schärfung eures Judiz ein Beispiel dazu: BGH 9.8.2005 - 1 StR 99/05 (Urteil des 1.*Strafsenats vom*9.8.2005 -*1*StR*99/05*- (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=182d0605626168ff1fee6cd16922eb26&nr=33782&pos=0&anz=1))
Zusammenfassung: 2 junge Männer erregen in einer McDonalds-Filiale die Aufmerksamkeit zweier anderer junger Männer. Diese gehen auf erstere zu und suchen Ärger, die beiden wollen aber keinen und versuchen zu deeskalieren. Vor der Filiale werden die beiden erneut gestellt und herausgefordert. Daraufhin ziehen die beiden ihre Waffen: A zieht zwei Bajonette mit einer Klingenlänge von 24 cm aus seiner Armeehose, B zwei seiner 4 Wurfmesser, die er am Gürtel trägt. Sie drohen damit und verscheuchen die Aggressoren. Diese geben sich aber nicht zufrieden, aktivieren weitere Freunde, bewaffnen sich mit Holzlatten und Stahlrohren und passen A und B ab. Es kommt zum Gefecht, in dessen Verlauf A mit einem Agressor, der mit einer Holzlatte bewaffnet ist etwas abseits zu kämpfen hat. Agressor fällt hin und verliert seine Waffe. Als er Anstalten macht, aufzustehen, sticht A ihm sein Bajonett tief in die linke Brusthälfte, der Agressor überlebt nur knapp im Krankenhaus nach 2 stündiger Notoperation.

Das Verhalten des A ist durch §32 StGB gerechtfertigt! Auch wenn er waffenrechtlich führungsverbotene Waffen (feststehendes Messer, Klingenlänge über 12cm) mit sich geführt und potentiell tödlich gegen einen liegenden, unbewaffneten Gegner eingesetzt hat, ist er gerechtfertigt, weil er sich eben einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegenüber gesehen hat, den er gleich effektiv nicht milder hätte abwehren können. Die Gefahr, dass der Agressor sich erhebt und seine Waffe erneut ergreift und weiter auf A eindringt, muss A nicht eingehen, er darf den Angriff sicher sofort beenden.

Vergleichbare Urteile gibt es zB. bzgl eines Jungen, der in der Schule von anderen Jungen regelmäßig gequält und geschlagen wurde. Er nahm sich eines Tages ein Messer mit in die Schule, mit der Absicht, sich damit ggf. zu verteidigen, was er auch tat - er stach bei erneuten Übergriffen seinen Peiniger nieder und war aus §32 gerechtfertigt.

makoto
09-04-2014, 09:16
Abgesehen davon,dass weder Du noch jeder hier anwesende inklusive mir die genauen Umstände kennt,muss ich sagen bin ich echt erschrocken dass es tatsächlich so kaputte Typen wie dich gibt !!!
Wer bitte wünscht denn nem Jugendlichen den Tod ? Ist doch egal was er getan hat,aber jemanden umzubringen ist nochmal eine ganz andere Ebene.
Like I care.Der Punkt ist,solche Leute zerstören Migranten und damit auch mir den Ruf und wenn ich sowas sehe,kann ich halt keinem einen Vorwurf machen,wenn er wegen mir die Straßenseite wechselt.Es fällt also mittelbar auf mich zurück.Also wenn es keine solchen Leute mehr gibt,weil die sich gegenseitig abmurksen,hab ich ein einfacheres Leben.Aus meiner Sicht ,ists doch wunderbar.So einfach ist das für mich und was Angehörige solcher Leute angeht,sind die selber Schuld.Hätten sie ihr Balg anständig erzogen,wärs nicht dazu gekommen.Mein Dad hätte mich schon totgeschlagen,wenn ich ne Schlägerei aufm Schulhof angefangen hätte.Das Beenden war dagegen ausdrücklich erlaubt...


Es wird lediglich verlangt, das mildeste zur Verfügung stehende Mittel zu verwenden, um den Angriff sicher zu beenden.
Offensichtlich war der Staatsanwalt in dem besprochenen Fall der Meinung, dass dem Täter kein milderes Mittel als die Verwendung des Messers in der Art, wie er es eben verwendete, zur Verfügung stand, um den Angriff sicher zu beenden.
Das wirds sein.Eine wirklich Alternative gabs ja nicht,also wars das schwechste mögliche Mittel...

big X
09-04-2014, 09:24
Messer als aktiven Bestandteil von SV fest einzuplanen ist auf jeden Fall keine gute Idee.
mensch sollte sich noch ein paar andere optionen offenhalten, als lediglich messereinsatz. aber bei mir kommt auf der nach oben offenen eskalationsleiter auch der messereinsatz vor.

manche sehen das aber anders. jeder nach seiner couleur ;).

Savateur73
09-04-2014, 10:55
Es gibt auch Gewaltverbrecher die Opfer einer Straftat sein können, inwiefern die dann einen Orden für Zivilcourage und eine Belohnung erhalten sollten ist mir daher schleierhaft.

Das passiert aber eher viel seltener als das dies die Regel ist.

makoto
09-04-2014, 10:55
mensch sollte sich noch ein paar andere optionen offenhalten, als lediglich messereinsatz. aber bei mir kommt auf der nach oben offenen eskalationsleiter auch der messereinsatz vor.

manche sehen das aber anders. jeder nach seiner couleur .
Seh ich ganz ähnlich.Mit nem Messer zeigt man auch,dass man es ernst meint.Egal ob es 3,5 oder 7 Leute sind.Einen davon (den ersten) wird man auf jedenfall erwischen und bekanntlich will ja keiner draufgehen und das Risiko eingehen derjenige welche zu sein.Mit der richtigen Ansage ala:"Ihr könnt mich ja gerne umbringen,aber einen von euch nehm ich vorher auf jedenfall mit in die Hölle"Ein auf irrer gewalttätiger Massenmörder.Wenn man es schafft dabei,ein Auftreten an den Tag zu legen,als ob man schon 20 Leute abgemurkst und deren Leichen im Garten verschart hat,dann werden es sich die Leute ganz schnell anders überlegen.In 90% der Fälle werdens sich diejenigen anders überlegen.In der Gruppe wollen sich die Leute immer wichtig machen,aber nicht so sehr,dass man riskiert später seinen Dünndarm aufwickeln zu müssen.

Shotokan-Ryu-Raum-K
09-04-2014, 11:53
-....sooo selten scheint es also nicht zu sein, dass staatsanwalt bzw. richter auch bei tödlichem waffeneinsatz gegen einen unbewaffneten täter angemessene notwehr erkennen. und wegen des unerlaubten führens eines speziellen messers scheint man auch nicht immer verurteilt zu werden.....



umgekehrtwird ein Schuh daraus.

Mn liest es immer, das weit verbreitete Vorurteil,in Deutschland dürfe man sich nicht zur Wehr setzen.
Zeigt mir mal bitte all die Fälle, in denen der Einbrecher Schadensersatz, Schmerzensgeld oder vergleichbares bekam, weil ihm der Hausherr ordentlich die Leviten gelesen hbt. Zeigt mir all die Hauseigentümer, die strafrechtlich belangt wurden, weil sie in ihrem Haus einen Einbrecher körperlich angegangen haben.

Und all die bewaffneten Opfer einer Straftat, welche sich erfolgreich zur Wehr setzten und einen Angreifer verletzten, wo wurden diese verurteilt?

Und im Ernst, wenn jemand mit einer illegal geführten Waffe jemanden in Notweh verletzt oder gar tötet, so gehörtdie Notwehrhandlung an sich nicht bestraft und das wird sie regelmäßig auch nicht. Aber warum sollte er nicht wegen des Führens einer illegalen Waffe belangt werden?

Pete

hand-werker
09-04-2014, 12:04
...Und im Ernst, wenn jemand mit einer illegal geführten Waffe jemanden in Notweh verletzt oder gar tötet, so gehörtdie Notwehrhandlung an sich nicht bestraft und das wird sie regelmäßig auch nicht. Aber warum sollte er nicht wegen des Führens einer illegalen Waffe belangt werden?

Pete

keine ahnung. im von mir verlinkten berliner fall scheint das verfahren wegen unerlaubtem führen des einhändig zu öffnenden messers (warum auch immer) eingestellt worden zu sein.
trotz allem handelt es sich natürlich um 2 verschiedene tatbestände.

parietalis
09-04-2014, 12:32
dachte er könnte einen Mensch abziehen, ist dabei an einen Deutschrussen geraten, der hat ihn abgestochen. Berufsrisiko.

Wer Wind sät, wird Sturm ernten.

Ousi
09-04-2014, 12:46
Wenn man Leute überfallen will, und diese dabei zusammenschlagen bis sie "wehrlos" sind kann man halt hops gehn wenn man an den Falschen gerät.
Immerhin heisst zusammenschlagen bis wehrlos in der Regel umhauen und treten bis sich die Person nimmer bewegt, und das kann im schlechtesten Falle zum wehrlos weil tot führen.

Jetzt mal abgesehen von den Spekulationen ob/warum das jetzt recht war oder nicht (dass kann ich nicht beurteilen).
Nach den Ausführungen hat das Opfer sein Messer gezogen als es am Boden war, und vorhin versucht die Täter vom Opfer wegzuziehen. Nun das ist alles schön und gut, es hatte imho 4 Möglichkeiten:
1. Täter wegziehen und reden
2. Auf Täter los gehen
3. Mit Messer drohen
4. Mit Messer auf Täter losgehen

Nun was hättet Ihr gewählt?

Ich meine hat ja alles seine Vor- und Nachteile.

makoto
09-04-2014, 13:15
dachte er könnte einen Mensch abziehen, ist dabei an einen Deutschrussen geraten, der hat ihn abgestochen. Berufsrisiko.

Wer Wind sät, wird Sturm ernten.
Das gleiche hab ich bei mir auch gedacht,wollts nur nicht so schreiben:D
BTW würde mich mal interessieren wie viel % Russen hier sind...


Jetzt mal abgesehen von den Spekulationen ob/warum das jetzt recht war oder nicht (dass kann ich nicht beurteilen).
Nach den Ausführungen hat das Opfer sein Messer gezogen als es am Boden war, und vorhin versucht die Täter vom Opfer wegzuziehen. Nun das ist alles schön und gut, es hatte imho 4 Möglichkeiten:
1. Täter wegziehen und reden
2. Auf Täter los gehen
3. Mit Messer drohen
4. Mit Messer auf Täter losgehen

Ich wär wahrscheinlich auch gleich mit dem Messer drauf,aber so lange die noch mit dem anderen beschäftigt wären.Einfach von hinten in eine weniger schlimme Zone z.B Oberschenkel

1.Klappt nicht
2.Die sind zu zweit du schlägst einmal und die hauen dich zu zweit tot
3.Könnte funktionieren
4.Einer ist schonmal außer Gefecht und der andere kann den dann ins Krankenhaus bugsieren.An so ner Oberschenkelwunde wird schon keiner verbluten.

Jin Rho
09-04-2014, 13:34
Ist jetzt etwas Offtopic aber eins habe ich gelernt.
Wenn jemand auf Gewalt aus ist, ob nu jemanden Verprügeln, Ausrauben und was es sonst noch so gibt, kann man mit denen nicht reden oder Deeskalieren.
Da werden die eher noch bestättigt das die ein Opfer vor sich haben.
Dann bleibt nur noch die Wahl zwischen Kampf, Flucht oder versuchen den Schaden niedrig zu halten.
Also halt das Handy und Geld rausrücken und gesund davon kommen.
Allerdings auch nur wenn sie einen auch unversehrt lassen wollen, was hier ja wohl nicht der Fall sein scheint.

Bei allen andern Sachen wie Missverständisse oder ungewolltes Fehlverhalten kann man auch ohne Gewalt regeln.
Z.B jemanden angerempelt und Drink verschüttet, aufm Parkplatz ausversehen geschnitten oder jemanden umgerannt weil man abgelenkt war usw.

makoto
09-04-2014, 13:48
Ist jetzt etwas Offtopic aber eins habe ich gelernt.
Wenn jemand auf Gewalt aus ist, ob nu jemanden Verprügeln, Ausrauben und was es sonst noch so gibt, kann man mit denen nicht reden oder Deeskalieren.
Da werden die eher noch bestättigt das die ein Opfer vor sich haben.
Dann bleibt nur noch die Wahl zwischen Kampf, Flucht oder versuchen den Schaden niedrig zu halten.
Also halt das Handy und Geld rausrücken und gesund davon kommen.
Allerdings auch nur wenn sie einen auch unversehrt lassen wollen, was hier ja wohl nicht der Fall sein scheint.

Bei allen andern Sachen wie Missverständisse oder ungewolltes Fehlverhalten kann man auch ohne Gewalt regeln.
Z.B jemanden angerempelt und Drink verschüttet, aufm Parkplatz ausversehen geschnitten oder jemanden umgerannt weil man abgelenkt war usw.

Absolut.Deswegen hab ich ja auch geschrieben,dass reden bei sowas gar nix bringt.Wenn die Leute auf Ärger aus sind ,dann hat das gar keinen Sinn.

hand-werker
09-04-2014, 14:24
ist doch optimal gelaufen.

Jin Rho
09-04-2014, 14:57
Kommt wohl drauf an aus wessen Sicht :D.
Wäre ich der Räuber gewesen würde ich mich jetzt schwarz ärgern das ich tot bin.
Wäre für mich halt ein Suboptimaler ausgang.

makoto
09-04-2014, 15:39
Wäre ich der Räuber gewesen würde ich mich jetzt schwarz ärgern das ich tot bin.

Dann müsste man sich ja bewusst sein,dass man tot ist und da hab ich iwie zweifel dran.Wahrscheinlicher ist,dass man sich über gar nix mehr ärgert oder überhaupt was tut

big X
09-04-2014, 16:24
zu den punkten 1-4: sie können alle funktionieren oder schief gehen. hängt wie immer von der situation ab.

@makoto:
der oberschenkel ist nicht völlig ungefährlich. hier verläuft eine arterie, die zb von den FMAs als trefferzone angesteuert wird. ein treffer an der arterie und du hast gute chancen, dass dein gegenüber verblutet.

Ousi
09-04-2014, 17:21
1.Klappt nicht
2.Die sind zu zweit du schlägst einmal und die hauen dich zu zweit tot
3.Könnte funktionieren
4.Einer ist schonmal außer Gefecht und der andere kann den dann ins Krankenhaus bugsieren.An so ner Oberschenkelwunde wird schon keiner verbluten.
Ich bin auch der Meinung das alles funktionieren kann.

Meine Gedanken zu 3. und 4.:
Beim drohen ist die Gefahr dass dein Gegenüber auch aufrüstet. Das kann aus blosser Angst passieren und führt zu einer sehr gefährlichen Situation.

4. Den Oberschenkel zu erreichen ist nicht ganz einfach, zudem hats da wie schon erwähnt eine Atterie.
Natürlich kann man mit einem improvisierten Tourniquet den Oberschenkel nachher wieder abklemmen, aber...

Ich bin übrigens auch der Meinung, dass für das Opfer so ziemlich alles perfekt gelaufen ist (nunja abgesehen dass es Überfallen wurde, jemanden getötet hat und nun damit leben muss).

edit:/ besser?

Willi von der Heide
09-04-2014, 18:07
kleine Anmerkung meinerseits - man sollte nicht alles im öffentlichen Teil des Forums schreiben. Man weiß ja nie, wer so alles mitliest und sich inspirieren läßt ... ;)

big X
09-04-2014, 18:48
@willi:

auf welchen hier dargestellten sachverhalt bezieht sich das ?

washi-te
09-04-2014, 19:31
keine ahnung. im von mir verlinkten berliner fall scheint das verfahren wegen unerlaubtem führen des einhändig zu öffnenden messers (warum auch immer) eingestellt worden zu sein.
trotz allem handelt es sich natürlich um 2 verschiedene tatbestände.

Jedes Rettungsmesser ist einhändig zu öffnen. Wüßte nicht, daß die deshalb verboten wären.

Pat_1980
09-04-2014, 19:49
Die meisten werden jetzt den Kopf schütteln - Es ist ihnen weiß Gott nicht egal ! Ich weiß, daß das jetzt wieder keiner glauben will es ist aber so ;) !



Kannst Du näher ausführen wie Du darauf kommst?
Das würde ja heißen, dass es einem Kriminellen darauf ankommt eine legale Waffe illegal einzusetzen. Wenn ihm bei der Gewaltausübung die Gesetze schon egal sind, wieso sollte er dann gerade das Waffengesetz einhalten wollen? :ups:

brandenburger
09-04-2014, 21:03
-

Promille Prolet
10-04-2014, 05:30
Kannst Du näher ausführen wie Du darauf kommst?
Das würde ja heißen, dass es einem Kriminellen darauf ankommt eine legale Waffe illegal einzusetzen. Wenn ihm bei der Gewaltausübung die Gesetze schon egal sind, wieso sollte er dann gerade das Waffengesetz einhalten wollen? :ups:

wenn wir von schusswaffen reden: es gibt halt einfach fanatische waffengegner und fanatische waffennarren. keiner der beiden gruppen kann seinen standpunkt sehr überzeugend begründen.

ein mittelweg ist sicher die beste lösung, aber erstens wollen die beiden fanatischen gruppen keinen mittelweg zulassen, und zweitens geht es in europa (in vielen ländern für sich, wie zb uk, aber auch in brüssel durch die eu-kommission) derzeit eher in richtung administrative komplette entwaffnung für alle.

kriminelle stellen (solange sie rational denken) eine kosten-nutzen-rechnung an, und wägen viele risken mit potentiellen gewinnen ab. dazu gehört auch das risiko, bei erwischt-werden wegen waffenbesitz oder -benutzung eventuell schwerer bestraft zu werden. insofern kümmert sie auch das waffenrecht. es hindert sie aber natürlich nicht dran, wie manche vielleicht glauben, illegale waffen zu besitzen oder zu führen.

hand-werker
10-04-2014, 06:23
Kannst Du näher ausführen wie Du darauf kommst?
Das würde ja heißen, dass es einem Kriminellen darauf ankommt eine legale Waffe illegal einzusetzen. Wenn ihm bei der Gewaltausübung die Gesetze schon egal sind, wieso sollte er dann gerade das Waffengesetz einhalten wollen? :ups:

vermutung von mir: ein krimineller hat seine waffe immer / oft dabei, nicht nur an tagen, an denen er sie tatsächlich einsetzt. viele taten ergeben sich vermutlich mehr oder weniger spontan. wenn er nun eine legale waffe mit sich führt, muss er an tagen, an denen er kein verbrechen begeht, nicht fürchten, wegen illegalem waffenbesitz erwischt zu werden.

vermutung 2: der einsatz einer illegalen waffe wird zudem evtl. noch stärker vom gericht "gewürdigt".

hand-werker
10-04-2014, 06:28
Jedes Rettungsmesser ist einhändig zu öffnen. Wüßte nicht, daß die deshalb verboten wären.

die rettungsmesser, die ich kenne, sind vorne abgerundet. jemanden damit zu erstechen dürfte schwierig sein. im von mir verlinkten fall in berlin wurde der räuber erstochen, nicht geschnitten.

ob man rettungsmesser als fußgänger legal führen darf (stichwort: sozial anerkannter zweck) weiß ich leider nicht. im auto dürfte es wohl kein problem sein.

auch "normale" einhandmesser sind ja nicht per se illegal. nur darf man sie im alltag meist nicht führen (z. b. beim spaziergang in der innenstadt), wenn man nicht einen pfiffigen grund dafür nennen kann.

Shotokan-Ryu-Raum-K
10-04-2014, 08:38
.....
Die Frage ist,wieso er freigesprochen werden konnte,wenn er doch ein Messer dabei hatte?Das impliziert ja ,dass er es wohl auch für solche Fälle benutzen würde.In wiefern ist das dann von Notwehr abgedeckt oder ist eben die Unterlegenheit gegen 2 Angreifer der Grund,wieso die Verhältnismässigkeit hier nicht gefragt ist?Normalerweise darf man in ner SChlägerei ja keinen abstechen....


...für jene, die es interessiert. Dies war die Ausgangsfrage.

pete

Me1331
10-04-2014, 08:57
...für jene, die es interessiert. Dies war die Ausgangsfrage.

pete

Wurde doch schon längst beantwortet.

Little Green Dragon
10-04-2014, 09:01
Weshalb man sich also guten Gewissens auf die Nebensächlichkeiten verlagern kann ;)

Kannix
10-04-2014, 09:28
Like I care. Der Punkt ist,solche Leute zerstören Migranten und damit auch mir den Ruf und wenn ich sowas sehe,kann ich halt keinem einen Vorwurf machen,wenn er wegen mir die Straßenseite wechselt.Es fällt also mittelbar auf mich zurück.Also wenn es keine solchen Leute mehr gibt,weil die sich gegenseitig abmurksen,hab ich ein einfacheres Leben.Aus meiner Sicht ,ists doch wunderbar.So einfach ist das für mich und was Angehörige solcher Leute angeht,sind die selber Schuld.Hätten sie ihr Balg anständig erzogen,wärs nicht dazu gekommen.Mein Dad hätte mich schon totgeschlagen,wenn ich ne Schlägerei aufm Schulhof angefangen hätte.Das Beenden war dagegen ausdrücklich erlaubt...


tja, man könnte jetzt auch sagen aus solchen Beiträgen liest man einen Migrationshintergrund und einen anderen Umgang mit Gewalt;)

himura_kenshin
10-04-2014, 14:57
Aber warum sollte er nicht wegen des Führens einer illegalen Waffe belangt werden?



Möglicherweise, weil das Führen der in § 42a WaffG genannten Messer und Hieb-/Stoßwaffen nicht generell verboten ist. Es gibt Regelbeispiele, die das Führen von z.B. Einhandmessern explizit erlauben. Ebenso den Auffangtatbestand des "berechtigten Interesses". Dieses umfasst die "sozial konforme/anerkannte" Verwendungsabsicht.

Wenn mir (persönlich) "Egon Pimpelhuber" in einer Kontrolle sein Einhandmesser zeigt und mir sagt, er nutze es als Taschenmesser, dann kann er damit weiterziehen.

Dem bekannten Straßenräuber nehm' ich das Ding weg.




Jedes Rettungsmesser ist einhändig zu öffnen. Wüßte nicht, daß die deshalb verboten wären.

Einhandmesser sind Messer, die einhändig zu öffnen sind und über eine feststellbare Klinge verfügen (bauartbedingt).
Die Verbote regeln sich über § 42a WaffG iVm der Ausführungsvorschrift für das Waffengesetz.

Willi von der Heide
12-04-2014, 12:10
kriminelle stellen (solange sie rational denken) eine kosten-nutzen-rechnung an, und wägen viele risken mit potentiellen gewinnen ab. dazu gehört auch das risiko, bei erwischt-werden wegen waffenbesitz oder -benutzung eventuell schwerer bestraft zu werden. insofern kümmert sie auch das waffenrecht. es hindert sie aber natürlich nicht dran, wie manche vielleicht glauben, illegale waffen zu besitzen oder zu führen.

Und daß ist der Punkt, auf den ich hinaus will.

Viele hier haben den " Straßenräuber " vor Augen, der irgendwo im Gebüsch hockt oder in einer Unterführung lauert.
Das sind eher impulsive Täter. Der kühl kalkulierende Kriminelle hingegen wägt genau ab, wann er was wie einsetzt.
In nicht wenigen Situationen, wird er sich ganz genau an die Gesetze halten um sein Ziel zu erreichen. Der hat keinerlei Interesse wegen einer - für ihn - " kleineren " Straftat belangt zu werden. Er hat das große ganze im Blick.