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Vollständige Version anzeigen : Postgeheimnis bzgl. PM



gasts
04-05-2014, 09:11
Kann mir jemand erklären, was das Postgeheimnis oder Meinetwegen auch Brief- oder Fernmeldegeheimnis damit zu tun hat, wenn der rechtmäßige Empfänger einer schriflichen Nachricht (speziell PM) diese Dritten zugänglich macht?

washi-te
04-05-2014, 09:16
Kann mir jemand erklären, was das Postgeheimnis oder Meinetwegen auch Brief- oder Fernmeldegeheimnis damit zu tun hat, wenn der rechtmäßige Empfänger einer schriflichen Nachricht (speziell PM) diese Dritten zugänglich macht?

Ich glaub das ist nicht das Problem des Postgeheimnisses. :-§

Schnueffler
04-05-2014, 11:06
Aus einem anderen Fred



Desweiteren möchte ich den User auf die Boardregeln verweisen:
Moderatorenarbeit wird hier nicht diskutiert.

Nur als Frage, da es hier thematisch passt:
In diesem Unterforum ist Person xyz kein Mod, somit wäre es ja auch keine Moderatorenarbeit, sondern wie ein "einfacher" User. Oder sehe ich das falsch?

Rene
04-05-2014, 11:27
Eine PN unterliegt, genau wie eine nicht verschlüsselte eMail, nicht dem Postgeheimnis. Letztlich kann die Jeder Veröffentlichen, oder auch unter der Hand weiter reichen.

Für die Verschlüsselung gibt es auch genaue Vorgaben, die Erfüllt sein müssen. Deswegen gibt es so tolle Produkte wie DE Mail.

washi-te
04-05-2014, 11:31
Eine PN unterliegt, genau wie eine nicht verschlüsselte eMail, nicht dem Postgeheimnis. Letztlich kann die Jeder Veröffentlichen, oder auch unter der Hand weiter reichen.

Für die Verschlüsselung gibt es auch genaue Vorgaben, die Erfüllt sein müssen. Deswegen gibt es so tolle Produkte wie DE Mail.

Ich glaube das trifft nicht den Punkt. Postgeheimnis gilt auch für Postkarten und (normalerweise) auch für unverschlüsselte Mails.

Das Problem hier ist ja scheinbar, dass der rechtmäßige Empfänger die Mail weitergegeben hat. Das ist vielleicht nicht die feine englische Art, aber, soweit ich weiss, nicht verboten.

jkdberlin
04-05-2014, 18:03
Eine PN unterliegt, genau wie eine nicht verschlüsselte eMail, nicht dem Postgeheimnis. Letztlich kann die Jeder Veröffentlichen, oder auch unter der Hand weiter reichen.

Sorry, aber das ist Quatsch. Wenigstens teilweise. Richtig ist, es unterliegt nicht dem Postgeheimnis, denn das betrifft nur Sendungen, die von der Post befördert werden.
Es unterliegt aber dem Briefgeheimnis, welches ein Persönlichkeitsrecht in unserer Verfassung ist.

Während das Briefgeheimnis alle schriftlichen Mitteilungen zwischen Absender und individuellem Empfänger schützt, umfasst das Postgeheimnis alle von der Post übermittelten Sendungen, jedoch nur in dem Zeitraum von der Aufgabe der Sendung bei der Post bis zu ihrer Auslieferung an den Empfänger. Ebenfalls abzugrenzen ist das Postgeheimnis vom Fernmeldegeheimnis, welches die Individualkommunikation mittels unkörperlicher Signale schützt.

Im StGB wird das durch den §206 geregelt.

Die Veröffentlichung privater Nachrichten hat ein Gericht 2013 verboten:
"Die Veröffentlichung der privaten Nachricht stellt nach Ansicht des OLG (Hamburg) eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Zur Begründung verwiesen die Richter des Oberlandesgerichts auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1954. Danach sei „jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers“. Hieraus ergebe sich die Befugnis des Verfassers, darüber zu entscheiden, ob und wie die Nachricht veröffentlicht werden soll."

Facebook & Co.: Dürfen private Nachrichten veröffentlicht werden? (http://www.e-recht24.de/news/facebook/7665-facebook-a-co-duerfen-private-nachrichten-veroeffentlicht-werden.html)

siehe auch:

Gericht verbietet Veröffentlichung privater Facebook-Nachricht - teltarif.de News (http://www.teltarif.de/private-nachricht-facebook-veroeffentlichung-verboten-gericht/news/51636.html)

Also nochmal und abschließend:

Das Veröffentlichen von PNs ohne Zustimmung des Absenders verstößt gegen unsere Boardregeln und gegen geltendes Recht, es kann strafrechtlich verfolgt werden und das KKB behält sich juristische Maßnahmen ausdrücklich vor!

jkdberlin
04-05-2014, 18:05
Kann mir jemand erklären, was das Postgeheimnis oder Meinetwegen auch Brief- oder Fernmeldegeheimnis damit zu tun hat, wenn der rechtmäßige Empfänger einer schriflichen Nachricht (speziell PM) diese Dritten zugänglich macht?

Ja, er darf dies nicht ohne Zustimmung des Absenders tun. Siehe meinen Beitrag zuvor.

washi-te
04-05-2014, 18:09
Ja, er darf dies nicht ohne Zustimmung des Absenders tun. Siehe meinen Beitrag zuvor.

Die Weitergabe den Inhalts an einen Dritten kann m.E. nicht als "Veröffentlichung" gewertet werden. Sonst müßte ja die halbe Republik im Kahn sitzen. Vor jeder weitergeleiteten Mail müßte Erlaubnis eingeholt werden. SO wird das gemacht???

jkdberlin
04-05-2014, 18:14
Die Weitergabe den Inhalts an einen Dritten kann m.E. nicht als "Veröffentlichung" gewertet werden. Sonst müßte ja die halbe Republik im Kahn sitzen. Vor jeder weitergeleiteten Mail müßte Erlaubnis eingeholt werden. SO wird das gemacht???

Was verstehst du nicht genau? Es geht nicht um "einen" Dritten, sondern "um Dritte" also mehrere. Und es geht in diesem Fall um eine Veröffentlichung.

Schnueffler
04-05-2014, 19:32
Frank, könntest du auch noch auf meine Frage hier kurz eingehen?

jkdberlin
04-05-2014, 19:45
Aus einem anderen Fred



Nur als Frage, da es hier thematisch passt:
In diesem Unterforum ist Person xyz kein Mod, somit wäre es ja auch keine Moderatorenarbeit, sondern wie ein "einfacher" User. Oder sehe ich das falsch?

Es wird im KKB keine Arbeit von Moderatoren öffentlich diskutiert. Egal in welchem Unterforum ein Moderator tätig ist. Bei Problemen, Beschwerden oder anderen Anliegen in Bezug auf einen Moderator oder seine Tätigkeit schreibt mir bitte eine Email oder eine PN.

gasts
04-05-2014, 19:51
Ja, er darf dies nicht ohne Zustimmung des Absenders tun. Siehe meinen Beitrag zuvor.

Verstehe, es hat nichts mit den genannten Geheimnissen zu tun, sondern damit, dass eine schriftliche Äußerung durch das Persönlichkeitsrecht geschützt wird, so dass man die nicht ohne Zustimmung des Verfassers veröffentlichen darf, solange kein öffentliches Interesse besteht.

danke für die Klarstellung

jkdberlin
04-05-2014, 19:52
Easy, gern geschehen...

Schnueffler
04-05-2014, 19:57
Es wird im KKB keine Arbeit von Moderatoren öffentlich diskutiert. Egal in welchem Unterforum ein Moderator tätig ist. Bei Problemen, Beschwerden oder anderen Anliegen in Bezug auf einen Moderator oder seine Tätigkeit schreibt mir bitte eine Email oder eine PN.

Es hatte ja nichts mit seiner Tätigkeit als Mod zu tun, sondern einfach eine Äußerung, etc.
Somit wäre dieser Bereich dann doch eigentlich einem normalen User gleichgestellt???

Rene
04-05-2014, 20:38
Sorry, aber das ist Quatsch. Wenigstens teilweise. Richtig ist, es unterliegt nicht dem Postgeheimnis, denn das betrifft nur Sendungen, die von der Post befördert werden.
Es unterliegt aber dem Briefgeheimnis, welches ein Persönlichkeitsrecht in unserer Verfassung ist.

Das Urteil ist relativ frisch, kannte ich noch nicht. An anderen OLGs wurde schon anders geurteilt, eben weil eine PN oder eMail nicht einem Brief entspricht und hier eine Verschlüsselung als Briefumschlag gefordert wurde.

jkdberlin
05-05-2014, 06:54
Das Urteil ist relativ frisch, kannte ich noch nicht. An anderen OLGs wurde schon anders geurteilt, eben weil eine PN oder eMail nicht einem Brief entspricht und hier eine Verschlüsselung als Briefumschlag gefordert wurde.

Ich hatte einen ähnlichen Fall das erste Mal vor 7 Jahren, schon damals wurde die PN dem Briefgeheimnis untergeordnet. Verlasst euch bitte nicht auf so ein Hörensagen, es ist definitiv verboten, PNs oder Emails ohne Zustimmung des Absenders zu veröffentlichen!

jkdberlin
05-05-2014, 06:55
Es hatte ja nichts mit seiner Tätigkeit als Mod zu tun, sondern einfach eine Äußerung, etc.
Somit wäre dieser Bereich dann doch eigentlich einem normalen User gleichgestellt???

Du kannst gerne Beiträge, die ein Moderator erstellt und die nichts mit seiner Tätigkeit zu tun haben, im Forum diskutieren. Und zwar im entsprechenden Unterforum. Zu allem anderen habe ich schon etwas geschrieben.

Schnueffler
05-05-2014, 07:01
Danke sehr. Es ging nicht um mich, sondern um eine Diskussion, die in dem Zusammenhang mit der PN aufkam.

jkdberlin
05-05-2014, 07:27
easy going...

gasts
05-05-2014, 13:34
Das Urteil ist relativ frisch, kannte ich noch nicht. An anderen OLGs wurde schon anders geurteilt, eben weil eine PN oder eMail nicht einem Brief entspricht und hier eine Verschlüsselung als Briefumschlag gefordert wurde.

Ging es da vielleicht eher um den unbefugten Zugriff Dritter (Admin etc...) auf die Nachricht?
Oder wurde die Verschlüsselung als Willenserklärung des Absenders aufgefasst, dass die Mail nicht weitergeleitet werden darf?

Rene
05-05-2014, 17:33
Ging es da vielleicht eher um den unbefugten Zugriff Dritter (Admin etc...) auf die Nachricht?
Oder wurde die Verschlüsselung als Willenserklärung des Absenders aufgefasst, dass die Mail nicht weitergeleitet werden darf?


Ich hatte einen ähnlichen Fall das erste Mal vor 7 Jahren, schon damals wurde die PN dem Briefgeheimnis untergeordnet. Verlasst euch bitte nicht auf so ein Hörensagen, es ist definitiv verboten, PNs oder Emails ohne Zustimmung des Absenders zu veröffentlichen!

Ich hab die Forennews gelöscht, haben damals aber den Fall recherchiert, da ging um die Veröffentlichung um E-Mails in einer Abmahnsache.

jkdberlin
06-05-2014, 07:52
Ich hab die Forennews gelöscht, haben damals aber den Fall recherchiert, da ging um die Veröffentlichung um E-Mails in einer Abmahnsache.

Tja, dazu gibt es schon seit 2002 Urteile, von 2006 ein Urteil des LG Köln. Das wurde allerdings noch nicht auf die Veröffentlichung von Emails durch den einzigen und tatsächlichen Empfänger angewendet.
Richtig ist:
Ein allgemeines Verbot, E-Mails zu veröffentlichen, gibt es in Deutschland nicht. Lediglich aus dem Inhalt der Mail kann sich ein Recht des Autors ergeben, gegen die Veröffentlichung vorzugehen. Dabei sind verschiedene Rechtsfolgen möglich, die von Unterlassungsanspruch, zivilrechtlichem Schadensersatzanspruch in Geld bis zu strafrechtlicher Haftung reichen können, andere Rechtsfolgen sind möglich.

In zivilrechtlicher Hinsicht kann die Veröffentlichung eines Briefes das Urheberrecht des Autors verletzen, dies ist allerdings nicht der Fall bei „allgemeinem Inhalt“. Weiterhin kann die Veröffentlichung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Autors verletzen, insofern nehmen die Instanzgerichte im Anschluss an ein Urteil[15] des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1954 in jedem Einzelfall eine umfangreiche Interessenabwägung vor. Diese allgemeine Rechtsprechung dürfte auch auf E-Mails anwendbar sein.

Es ist davon auszugehen, dass die Rechtsprechung (OLG Rostock, Beschluss vom 17. April 2002 – 2 U 69/01), nach der hinsichtlich Geschäftsbriefen, die im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit gewechselt werden, eine ungeschriebene vertragliche Nebenpflicht beider Vertragsparteien gilt.

Desweiteren mal zum Lesen:

Internet-Law » Darf man fremde E-Mails im Netz veröffentlichen? (http://www.internet-law.de/2013/10/darf-man-fremde-e-mails-im-netz-veroeffentlichen.html)

Veröffentlichung von Mails im Netz: erlaubt oder verboten? – CR-online.de Blog (http://www.cr-online.de/blog/2013/04/16/veroffentlichung-von-mails-im-netz-erlaubt-oder-verboten/)

und für den Normalbürger:

Computerfrage: Mails nie ohne Zustimmung veröffentlichen - Digital - Medien - Tagesspiegel (http://www.tagesspiegel.de/medien/digitale-welt/computerfrage-mails-nie-ohne-zustimmung-veroeffentlichen/6616514.html)

Ich traue hier nur wirklich wenigen zu, dies richtig abzuwägen. Von daher schließen sich unsere Boardregeln der Auffassung an, dass Emails und PNs hier nicht veröffentlicht werden dürfen. Wir werden diesen Teil der Privatsphäre, insbesondere, wenn es Mods des KKBs betrifft, auch ggfs. juristisch verfolgen lassen. Denn letztendlich entscheidet nur ein Richter rechtskräftig über die Güterabwägung.

Rene
06-05-2014, 18:30
Danke für die Links und deine Ausführungen. Das kannte ich so nicht.