Vollständige Version anzeigen : Mal was juristisches
Ich habe meinem Energielieferanten die Einzugsermächtigung für mein Konto widerrufen, per Einschreiben gegen Rückschein.
Trotzdem scheinen die Knilch abbuchen zu wollen, denn die Abbuchung ist bereits vorgemerkt.
Soweit ich weis ist das Abbuchen ohne Genehmigung strafbewehrt.
blöderweise ist aber ein Energielieferant keine Person und so stellt sich die Frage : Kann man Energielieferanten anzeigen ?
Ich weis das ist drastisch, blos nach fast drei Monaten mit Vertrösten und einem Betrugsversuch nach dem anderen * hab ich die Faxen jetzt mal satt.
*Kostprobe : Wie findet ihr z.B. so was : Man gibt korrekt den Stromverbrauch an, kauft ein Paket und damit sollte es gut sein.
Aber nein, die Herrschaften bei der Betreibergesllschaft erhöhen den Abschlag um das Dreifache ! mit der Begründung mein Stromverbrauch wäre laut Netzbetreiber im Jahr davor so und so hoch gewesen.
Lustgerweise findet sich dieser Stromverbauch in keiner einziger der seid 20ig Jahren archvierten Rechnungen oder Zählrstandsprotokolle.
D.h.
Die haben es frei erfunden um mehr Geld zu kassieren...Hübsch nicht wahr ?
Jetzt haben sie sich nach drohen mit Pech und Schwefel dazu bequemt meinen Abschlag zu senken, aber wie hoch der jetzt ist : Das würde mich auch mal interessieren, denn bisher schweigen sie.
Dafür wollen sie den erhöhten Abschlag für zwei Monate rückwirkend trotz Verbots offensichtlich abbuchen
Da sie offensichtlich auf vernünftiges Argumentieren nicht reagieren, halt mein Idee den Herrschaften strafrechtlich mal die Denkmurmel anzustupsen.
Also wenn jemand damit bereits Erfahrungen hat : Her damit !
AnscheinendZuWeich
31-05-2014, 08:06
Ich hab exakt das gleiche gerade hinter mir, mit meinem Gaslieferanten in der neuen Wohnung. Nach ca 8 Monaten konnte ich den Abschlag jetzt deutlich reduzieren, hat mich aber viel Ärger und Mühe und Telefonate gekostet. Wenn ich aus dem bekanntenkreis nich wüsste, dass das inzwischen bei jedem Lieferanten so üblich ist, wäre ich längst wieder gewechselt.
Am schönsten waren die Telefonate mit dem Netzbetreiber, die sehr kompetente Leute da hatten, die immer hilfsbereit waren. (klingt wie Sarkasmus, ist aber keiner. Ohne NBB wäre ich heute noch bei meinem alten Abschlag)
Und sich anscheinend öfter mit solchen Angaben "der Netzbetreiber gibt uns das so vor" auseinander setzen müssen.
Mein Abschlag passt jetzt, und zur Endabrechnung gibts nen kleinen Geldsegen. Als verantwortungsbewusster Familienvater schreib ich nämlich Zählerstände mit und weiss wie hoch der Verbrauch ist.
:-§
Da ich juristische Mittel aus leichter Naivität aussen vor gelassen habe, interessiert mich natürlich brennend wie es bei dir weiter geht. Also immer fleißig berichten!
Bei Priogas und bei Goldgas lief immer alles sauber ab
Mit dem Netzbetreiber hab ich mich ja auch in Verbindung gesetzt. Der war sehr erstaunt was er angeben hat, besser die wußten von Nichts...
Der Wahnwitz fing ja bereits bei der Anmeldung an.
zuerst : Herzlich willkommen, es geht ab xyz los.
Dann kurz darauf : geht noch nicht los da der alt Anbieter irgendwie nicht mitspielen will...
Ich den angerufen, die meinten genau wie später der Netzbetreiber "wie bitte ?". Anders gesagt, sie wußten von Nichts.
Lustiger Weise boten die mir jede Hilfe an die ich bräuchte um das zu regeln.
Merkt man was..ich fing an den Job vom neuen Stromanbieter zu machen ...
Auf jeden Fall das Ergebnis dem neuen Anbieter mitgeteilt und voila...
"Der Netzbetreiber weigert sich"....
Das gleiche Spiel in Grün von vorn.
Irgendwann hatte ich mann Alles zusammen und habe es wieder brav dem neuen Anbieter mitgeteilt.
Irgendwann kam dann zwei Wochen später die Antwort : Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, das der Netzbetreiber eingwilligt hat und es losgehen kann.
Durch diesen ganzen grenzdebilen Eiertanz hatte man mich zwischendurch vatenfallisiert, da natürlich der Vertrag mit dem Altanbieter abgelaufen war.
Also schön, Probleme gelöst, es geht los....
Ja es ging los : Ihr Stromverbrauch ist laut Netzbetreiber ja viel höher...womit wir am Anfang dieser von der münchhausenhaften Kreativität eines gewissen Stromanbieters gekennzeichneten Geschichte wären.
Ich glaube spätestens an dieser Stelle wird klar warum ich einfach keine Lust mehr hab nett zu sein.
blöderweise ist aber ein Energielieferant keine Person und so stellt sich die Frage : Kann man Energielieferanten anzeigen ?
Der Lieferant ist zwar keine Person aber eine "juristische Person" und kann entsprechend verklagt werden. Kurz mal die Allwissende Müllhalde befragt mit dem Ergebnis: Abbuchen trotz Widerruf ist kein Betrug sondern irgendwas anderes. Polizei und Staatsanwalt wird das nicht interessieren. Nimm dir einen Anwalt für Zivilrecht. Der wird dir da helfen können.
Also ich hab mit Tunte Google rausbekommen das es strafbar sein soll...
Man sieht mich leicht irritiert aus der Wäsche gucken...???????
Das die Abbucherei kein Betrug sondern was anderes (trotzdem strafbar ? ) ist klar, aber dieses fröhliche Erfinden von Verbauchswerten zur Erzielung höherer Abschlagseinnahmen, das ist so weit ich weis einer.
AnscheinendZuWeich
31-05-2014, 13:13
Den zu hoch bezahlten Abschlag gibts ja beid er Jahresendabrechnung zurück. Für die Firmen ist es einfach ein zinsloses Darlehen.
Ich habe meinem Energielieferanten die Einzugsermächtigung für mein Konto widerrufen, per Einschreiben gegen Rückschein.
Trotzdem scheinen die Knilch abbuchen zu wollen, denn die Abbuchung ist bereits vorgemerkt.
Soweit ich weis ist das Abbuchen ohne Genehmigung strafbewehrt.
blöderweise ist aber ein Energielieferant keine Person und so stellt sich die Frage : Kann man Energielieferanten anzeigen ?
Schon mal mit Deiner Bank gesprochen?
Du kannst eventuelle Abbuchungen aufgrund von Einzugsermächtigungen innerhalb von acht Wochen widerrufen, dann wird das Geld zurückgebucht.
Ich gehe auch mal davon aus, dass, wenn Du der Bank sagst, dass die keine Abbuchungen des Energielieferanten mehr akzeptieren sollen und eventuell eine Kopie Deines Widerrufs vorlegst, die das dann auch nicht mehr tun.
Die nehmen diese Buchungen ja nur vor, da der Energieversorger nachgewiesen hat, dass Du damit einverstanden bist.
Lastschriftverfahren - Finanztip (http://www.finanztip.de/lastschrift-arten/)
Einzugsermächtigung kündigen - so gelingt's (http://www.helpster.de/einzugsermaechtigung-kuendigen-so-gelingt-s_18222)
Alephthau
31-05-2014, 14:03
Hi,
Du hast bei dem Entzug der Einzugsermächtigung einen Fehler gemacht, denn den das machst Du bei deiner Bank, in etwa so: "Der/die dürfen nicht mehr abbuchen!", und nicht bei dem der abbucht, wo das u.U. ewig dauert, oder gar übersehen wird! ;)
Das ist noch recht interessant:
Mythos: 6 Wochen Zeit zur Zurückweisung von Lastschriften (http://www.jurablogs.com/2008/08/20/mythos-6-wochen-zeit-zur-zurueckweisung-von-lastschriften)
LG Stuttgart: Mieterhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung bei widerspruchsloser Lastschrift? | Rechtsanwälte Schaub in Herten (http://rae-schaub.eu/archives/639) <---Zwar Miete, aber ähnlich gelagert
Rechtlich ist es wohl Zivilrecht, wobei es da auch fließende Übergänge geben und strafrechtliche betreffen kann. Frag da am besten mal einen Anwalt, ÖRA, oder die Verbraucherzentrale! :)
Gruß
Alef
Shotokan-Ryu-Raum-K
31-05-2014, 15:09
....also, wenn sie abbuchen, obwohl sie wissen, das dies nicht erlaubt ist, so ist es ohne weiteres strafrechtlich relevant.
...eine Einzugsermächtigung ist dem Berechtigten gegenüber zu widerrufen. Sicher kann ich das auch nur der Bank mitteilen, dann hafte ich jedoch für entstehende Schäden, und die können ganz erheblich sein. Es gibt nicht wenige Unternehmen, welche eine Rücklast direkt einer externen Kanzlei zur Verfolgung übergeben, die entstehenden Kosten sind nicht selten erstattungsfähig.
....der Einzug einer Lastschrift bei fehlender Ermächtigung ist regelmäßig kein Geschäft, da die meisten Kunden, welche sich die Mühe machen, eine erteilte Erlaubnis zu widerrufen, deren Einhaltung auch kontrollieren und gegebenenfalls zurückordern. Dies geht übrigens problemlos. Im Endeffekt ist dies für das Unternehmen dann mit Mehrarbeit und Kosten verbunden, die erste einmal verauslagt werden müssen.
ich würde es also weiter genau so machen wie vorher. Abbuchen lassen, zurückfordern und warten. Was den rechtlichen Bestand der Ursprungsforderung betrifft, dazu äußere ich mich bewusst nicht.
Viel Spaß.
Das Geld wieder einzusammeln dürfte kein Problem sein. Ob den Vögeln dabei Kosten entstehen, es ist nicht direkt mein Problem.
Mir geht es mehr darum den Herrschaften unmissverständlich klarzumachen das ich nicht gewillt bin mich weiterhin verschauckeln zu lassen.
Blöderweise haben die bisher keinen saftigen Vertragsbruch produziert, sonst hätte ich ihnen das Ding längst als letzte Krawatte gebunden.
D.h. Ich komm nicht raus, also muß ich die Leutchen zu Verstand bringen.
Den letzten Stromverbrauch kannst du ja mit den letzten 2 Jahresrechnungen nachweisen.
Den letzten Stromverbrauch kannst du ja mit den letzten 2 Jahresrechnungen nachweisen.
Hatte ich ja bereits geschrieben : Den Nachweis zu führen kein Problem. Säuberlich Alles über Jahre archiviert, von den Jahresrechnungen bis hin zu den monatlichen Zählerprotokollen.
Ich hatte den Leutchen ja auch angeboten ihnen zur Klärung Kopien aller notwendigen Dokumente zuzusenden...
Keine Reaktion.
Wäre vielleicht auch zu peinlich wenn man schriftlich ihr Lügenkonstrukt demontieren würde.....;)
So die nächsten Infos.
Dieser nette Verein "Extra Energy" wurde schon strafrechtlich vor den Kadi gezerrt wegen solcher Spielchen.
Nicht nur von einer Anwaltskanzelei, sondern auch von einer Verbraucherzentrale.
Also geht es offensichtlich.
Ich bin nicht bei Xtra Yellow Supercheap Power, sondern bei unserem langweiligen alten lokalen städtischen E-Werk. Die machen keinen Mist, sind seriös, halten ihre Preise, gehen nicht pleite, und versuchen auch nicht permanent mich über den Tisch zu ziehen. Die bieten mir aber auch nicht an "wenn Sie zu uns kommen bezahlen Sie demnächst gar nix mehr, wir bezahlen Sie damit Sie unseren Strom verbrauchen!", was ja scheinbar in der Vorstellung der Leute inzwischen das Mindeste ist was man erwarten kann.
@ Klaus : Zwischen fairen Preisen und Phantasievorstellungen sehe ich eine gewisse Diskrepanz. An den Strombörsen wird der Strom immer preiswerter und ich soll mehr löhnen...Na wieso denn das.
Ansonsten Neuigkeiten : Sie haben es getan : Sie haben abgebucht...und ich habe es promt wieder zurückgebucht.
Damit ist der Straftatbarkeit vollendet.
Ws die Sache lustig macht: Die haben mir bisher weder ihre Bankverbindung noch die Abschlagshöhe mitgeteilt.
Ich wette als nächste kommt die Tour : "Sie bezahlen ja nicht..." mit Inkassoklingeling uns allem Trallala.
Das wird vermutlich noch spaßig.
Ich kenne das nur so, dass der Abschlag ein "Vorschlag" ist wieviel man überweisen soll - zu viel bezahlt gibts am Ende zurück, zu wenig muss nachgezahlt werden.
Bei mir hat sich immer folgende Praxis bewährt:
- Abschlag oder leicht geänderten Abschlag bezahlen, am besten per Überweisung
- Bankeinzug kann man machen, aber sobald du den widerrufst dürfen die nix mehr einziehen.Ruf einfach bei deiner Bank an und sag ihnen das du keinerlei Einzug von diesem Unternehmen mehr erlaubst. Es kann dich auch keiner zwingen Bankeinzug zu akzeptieren.
- Denen ihrer Kontonummer steht meistens auf ihrem offiziellen Briefpapier, lässt sich aber auch erkennen wenn sie mal abgebucht haben, oder anders herausfinden.
- Strom oder Wasser einfach abschalten dürfen sie nicht, also kannst du eigentlich einfach einen beliebigen Abschlag monatlich überweisen. Können sie kaum was dagegen machen.
Steht u.a auch hier: Energiekosten : Stromversorger fordern zu hohe Abschlagszahlungen - Nachrichten Geld - Verbraucher - DIE WELT (http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article114729913/Stromversorger-fordern-zu-hohe-Abschlagszahlungen.html)
Doch nicht jedes Energieunternehmen reagiert direkt auf die Forderungen ihrer Kunden. "Sind die Abschlagszahlungen der Stromanbieter nachweislich zu hoch, sollte der Verbraucher die Einzugsermächtigung kündigen", empfiehlt Holfert. Im Gegenzug solle man einen Dauerauftrag in Höhe der eigens berechneten Abschlagssumme einrichten.
Ich kenne das nur so, dass der Abschlag ein "Vorschlag" ist wieviel man überweisen soll - zu viel bezahlt gibts am Ende zurück, zu wenig muss nachgezahlt werden.
Bei mir hat sich immer folgende Praxis bewährt:
- Abschlag oder leicht geänderten Abschlag bezahlen, am besten per Überweisung
- Bankeinzug kann man machen, aber sobald du den widerrufst dürfen die nix mehr einziehen.Ruf einfach bei deiner Bank an und sag ihnen das du keinerlei Einzug von diesem Unternehmen mehr erlaubst. Es kann dich auch keiner zwingen Bankeinzug zu akzeptieren.
- Denen ihrer Kontonummer steht meistens auf ihrem offiziellen Briefpapier, lässt sich aber auch erkennen wenn sie mal abgebucht haben, oder anders herausfinden.
- Strom oder Wasser einfach abschalten dürfen sie nicht, also kannst du eigentlich einfach einen beliebigen Abschlag monatlich überweisen. Können sie kaum was dagegen machen.
Steht u.a auch hier: Energiekosten : Stromversorger fordern zu hohe Abschlagszahlungen - Nachrichten Geld - Verbraucher - DIE WELT (http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article114729913/Stromversorger-fordern-zu-hohe-Abschlagszahlungen.html)
Normalerweise mache ich solche immer wiederkehrenden statischen Laufkosten per Bankeinzug.
In diesem Fall habe ich die Einzugsermächtigung widerrufen und sie haben trotzdem abgebucht, was natürlich illegal ist.
Vom Geld hatten sie übrigens nichtmal 10 Minuten was, da war ich heute schon bei der Bank und habe das Geld zurückgebucht mit dem zusätzlichen Auftrag den Herrschaften jeglichen Kontozugang zu verwehren.
Laut Bankauskunft ein absolut korrektes Vorgehen.
Also jetzt per Überweisung , blos dazu bräuchte ich von den Vögeln mal die Kontoverbindung.
Briefpapier mit Impressum etc ?
Die schaffen es nicht mal eine mail zu schreiben. Das ist eine reine Internetfirma. Die waren sicherlich erstaunt als der Widerruf per Einschreiben und Rückschein in PAPIERFORM bei ihnen eintrudelte.
Bisher eisiges Schweigen, vielleicht schmeckt ihnen die Bemerkung mit der Kostennote von meinem Anwalt nicht, oder sollte ihnen der drohende Strafantrag den Tag versaut haben...:D
Der Anwalt auf jeden Fall würde ihnen wahnsinnig gerne eine überbügeln, der hat solche "Geschäftsleutchen" nämlich satt und oh elend, der ist auch noch Anwalt für Vertrags und Wirtschaftsrecht...
( Ich bin doch nicht bescheuert, ich nehm doch keine Anwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht für so was, nein jeder sollte bei seinem Leisten belieben )
Auf jeden Fall hab ich den Spezialisten jetzt erstmal mitgeteilt das mir umgehend die benötigten Daten übermitteln mögen um ihnen weiter Probleme zu ersparen....
Schaun wir mal was kommt.
Die waren sicherlich erstaunt als der Widerruf per Einschreiben und Rückschein in PAPIERFORM bei ihnen eintrudelte.
Bisher eisiges Schweigen, vielleicht schmeckt ihnen die Bemerkung mit der Kostennote von meinem Anwalt nicht, oder sollte ihnen der drohende Strafantrag den Tag versaut haben...:D
Der Anwalt auf jeden Fall würde ihnen wahnsinnig gerne eine überbügeln, der hat solche "Geschäftsleutchen" nämlich satt und oh elend, der ist auch noch Anwalt für Vertrags und Wirtschaftsrecht...
( Ich bin doch nicht bescheuert, ich nehm doch keine Anwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht für so was, nein jeder sollte bei seinem Leisten belieben )
Du lässt den Widerruf der Einzugsermächtigung von einem Anwalt verfassen und fragst hier nach Rat, was Du gegen die Abbuchung tun kannst?
Du lässt den Widerruf der Einzugsermächtigung von einem Anwalt verfassen und fragst hier nach Rat, was Du gegen die Abbuchung tun kannst?
Nein, den Wideruf hab ich noch selber gestrickt, das ist ja auch kein Problem. Den Anwalt hab ich erst zu Rate gezogen als die anfingen weiter rum zu zicken.
Sprich gestern Abend.
Den ganzen taktischen Kram von Strafbarkeit etc vorher hab ich mir hübsch aus Verbraucher Foren, dem Forum hier Juraforen etc zusammengeklaubt gehabt.
Ich suche immer erst nach einer Lösung die keinen Anwalt kostet.
Man muß ja nicht sinnlos Geld verheizen wenn es auch anders geht, oder ?;)
KungFuBär
02-06-2014, 15:06
Das mit der "Weiterleitung (http://666kb.com/i/cpblkhkc678wr29v7.png)" dauert mir zu lange.
Daher habe ich auch keine Lust bis zum 04.11. (hab ich jetzt erst entdeckt, daß das noch so lange dauern soll) zu warten.
Der Account kann gelöscht werden.
Sodala.
Der Drops ist gelutscht.
Der monatliche Abschlag liegt jetzt nicht mehr bei 150 Euronen sondern bei 50.
Bankverbindung wurde korrekt übermittelt zusammen mit einer ellenlangen Entschuldigung.
Offensichtlich schein die glühende juristische Kohlenzange an den Klöten eines Unternehmens immer noch gut zu funzen..:D
Menschlich gesehen aus der nicht gechäftsmäßigen Perspektive : Wer braucht denn den ganzen Mist. Können sich die Leutchen denn nicht normal verhalten so daß so ein Kram überflüssig ist.
Ich brauch es eigentlich wirklich nicht.:(
Das sind doch teilweise Schneeballsysteme die zusammenbrechen wenn die in Vorleistung gehen müssten. Ködern haufenweise Kunden mit neuen "noch billigeren" Tarifen in der Hoffnung "der Markt" gibt es demnächst her, und wenn "der Markt" dann was anderes macht steht man da und muss 100 Millionen für Strom bezahlen den man blöderweise für 80 Millionen weiterverkauft hat. Und dann war's das, wenn keiner so hohe Abschläge im voraus zahlt dass man sich erstmal über Wasser halten kann. Siehe Teldafax.
Solltest du wirklich im Recht sein verheizt du es ja nicht. Dann zahlt die Gegenseite deine Anwaltskosten.
Stimmt, man sollte vorher wissen das man im Recht ist und das die Sache auch vermutlich machbar ist. Sosnt bleibt man im günstigsten Fall auf den Beratungskosten des Anwalts sitzen, im schlimmsten Falle auf dem ganzen Kostenlot.
Daher fahr ich ja immer die Taktik : Erst Infos sammeln soweit wie möglich, dand Anwalt.:)
vBulletin v4.2.5, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.