PDA

Vollständige Version anzeigen : Pfefferspray



Tammo-Luebke
01-06-2014, 22:30
Hallo,

ich bin 15 Jahre jung, mache Kickboxen und Boxen.
Ich wohne in der Nähe von einer Kneipe, und sehr häufig klopfen diese dann bei mir an dem Fenster, oder machen Sturmklingeln.
Nun wenn ich ehrlich bin, habe ich dann ziemlich Angst vor die Tür zugehen, obwohl ich eigentlich ein sehr guter Kämpfer bin.
Nun habe ich mich gefragt, was ist wenn ich mir Pfefferspray zulege, dann vor die Tür treten, und dieses ggf. zur Notwehr einzusetzten.
Nun ist meine Frage, darf ich dieses einsetzten wenn ich angegriffen werde ?

washi-te
01-06-2014, 23:50
Hallo,

ich bin 15 Jahre jung, mache Kickboxen und Boxen.
Ich wohne in der Nähe von einer Kneipe, und sehr häufig klopfen diese dann bei mir an dem Fenster, oder machen Sturmklingeln.
?

Die Kneipen? :ups:

ragbar
02-06-2014, 01:26
Hallo,

ich bin 15 Jahre jung, mache Kickboxen und Boxen.
Ich wohne in der Nähe von einer Kneipe, und sehr häufig klopfen diese dann bei mir an dem Fenster, oder machen Sturmklingeln.
Nun wenn ich ehrlich bin, habe ich dann ziemlich Angst vor die Tür zugehen, obwohl ich eigentlich ein sehr guter Kämpfer bin.
Nun habe ich mich gefragt, was ist wenn ich mir Pfefferspray zulege, dann vor die Tür treten, und dieses ggf. zur Notwehr einzusetzten.
Nun ist meine Frage, darf ich dieses einsetzten wenn ich angegriffen werde ?


Neee.

Gast
02-06-2014, 09:55
Würde ich an Deiner Stelle nicht machen, ist immer blöd, wenn solche Leute wissen wo Du wohnst.

Savateur73
02-06-2014, 10:02
Hallo,

ich bin 15 Jahre jung, mache Kickboxen und Boxen.
Ich wohne in der Nähe von einer Kneipe, und sehr häufig klopfen diese dann bei mir an dem Fenster, oder machen Sturmklingeln.
Nun wenn ich ehrlich bin, habe ich dann ziemlich Angst vor die Tür zugehen, obwohl ich eigentlich ein sehr guter Kämpfer bin.
Nun habe ich mich gefragt, was ist wenn ich mir Pfefferspray zulege, dann vor die Tür treten, und dieses ggf. zur Notwehr einzusetzten.
Nun ist meine Frage, darf ich dieses einsetzten wenn ich angegriffen werde ?

Ja das darfst du einsetzen und es ist Notwehr, weil du ja 15 bist und gegen Erwachsene als Schwaecher angesehen wirst ausser du bist 1.90m und groesser!

Klaus
02-06-2014, 11:06
Einfach die Tür nicht aufmachen ? Und nen Schalter für die Klingel einbauen den man nachts ausstellt, dann kann jeder drücken so oft er will. Wieso wohnst Du eigentlich mit 15 alleine ? Die Story sollte man sich doch besser zurechtlegen.

Wuozup
02-06-2014, 11:40
Kalter Eimer Wasser aus dem Fenster, wirkt ausnüchternd.

washi-te
02-06-2014, 15:11
Kalter Eimer Wasser aus dem Fenster, wirkt ausnüchternd.

Alternativ: heißer Teer! Hat man früher auch gemacht...

Wuozup
02-06-2014, 16:59
Alternativ: heißer Teer! Hat man früher auch gemacht...

Ja stimmt schon, aber das dauert immer so lange bis der heiß ist...

Und den die ganze Nacht immer köcheln zu lasen ist dann doch kostenintensiv :D

KAJIHEI
03-06-2014, 05:30
Häng ein Bild von Merkel an die Tür, da will keiner reinschlagen, ähm klopfen (ohne Handschuhe )

Promille Prolet
03-06-2014, 06:11
pfefferspray ist in deutschland nur zur tierabwehr erlaubt. du darfst es also nur an der tür verwenden, wenn ein hund klingelt. das gilt nicht für den gemeinen rauschbären, die saufsau und auch nicht für den tresenpischer (hochdeutsch: tresenpinscher). :ups:

Pallor
07-06-2014, 11:30
Wie schon geschrieben ist Pfefferspray nur zur Tierabwehr zu führen, in der Notwehr Situation darfst du es aber dann auch gegen Menschen einsetzten.

Falls du das aber nun vorhast, dieses gegen die Betrunkenden Menschen einzusetzten rate ich dir 1. Sowas nicht in einem Forum rein zu schreiben wo du relativ schnell identifiziert werden könntest(Dann ist da nichts mehr mit Notwehr :-§) 2. Bei Betrunkenden wäre ich auch mit Pfefferspray vorsichtig, auch wenn es relativ effektiv ist, wirkt das bei Menschen gerade unter Drogen ganz unterschiedlich(und macht dich sicherlich nicht unbesiegbar!) und 3. Gibt es nicht andere Wege?

Sind das immer die selben? Schonmal mit dem Wirt gesprochen? Polizei informiert? Klingel ausgeschaltet? Machen die das auch bei Nachbarn?

Pharao
15-06-2014, 20:37
Pfefferspray darf zur sekundären Notwehr eingesetzt werden. Eingentlich darf man es nicht, aber man kann es als letzten Trumpf gebrauchen. wenn alle deine anderen Verteididgungmaßnahmen fehlschlagen, darfst du es einsetzen!

loki93
15-06-2014, 20:50
Häng ein Bild von Merkel an die Tür, da will keiner reinschlagen, ähm klopfen (ohne Handschuhe )
Da würde ich erst recht draufschlagen, äh anklopfen :rolleyes:

Back to topic: Mach einfach nicht auf, so kannst du Ärger ganz einfach vermeiden :P

Pharao
15-06-2014, 20:53
Stell die klingel ab! dann gibt es auch kein Sturmklingeln!

Schnueffler
15-06-2014, 21:07
Pfefferspray darf zur sekundären Notwehr eingesetzt werden. Eingentlich darf man es nicht, aber man kann es als letzten Trumpf gebrauchen. wenn alle deine anderen Verteididgungmaßnahmen fehlschlagen, darfst du es einsetzen!

Was ist denn eine sekundäre Notwehr?

Pharao
15-06-2014, 21:10
den begriff habe ich selbst erfunden. was ich mene ist das alles andere zu bevorzugen ist und man sollte besser kein pfefferspray einsetzen. aber sollte alles andere nicht klappen kannst du es einsetzen, daher sekundär (zweitrangig)!

Schnueffler
15-06-2014, 21:11
den begriff habe ich selbst erfunden. was ich mene ist das alles andere zu bevorzugen ist und man sollte besser kein pfefferspray einsetzen. aber sollte alles andere nicht klappen kannst du es einsetzen, daher sekundär (zweitrangig)!

Und auch das hast du selbst erfunden?

Pharao
15-06-2014, 21:15
nein. das entnehme ich der Erklärungen mehrerer Polizisten. die immer betont haben pfefferspray darf man nur zur tierabwehr benutzen, aber "im äußersten Notfall" ist es auch gegen Menschen berechtigt!

Schnueffler
15-06-2014, 21:19
nein. das entnehme ich der Erklärungen mehrerer Polizisten. die immer betont haben pfefferspray darf man nur zur tierabwehr benutzen, aber "im äußersten Notfall" ist es auch gegen Menschen berechtigt!

Na dann sollten die nochmal ins Gesetz schauen.

Pharao
15-06-2014, 21:23
Polizisten benutzen doch selber pfefferspray!

loki93
15-06-2014, 21:24
Polizisten benutzen doch selber pfefferspray!

Polizisten benutzen auch hin und wieder Handfeuerwaffen... ;)

Schnueffler
15-06-2014, 21:28
Polizisten benutzen doch selber pfefferspray!

Und???

Sarkoplasm.Retikulum
15-06-2014, 23:52
Polizisten benutzen doch selber pfefferspray!

§ 55 WaffG - Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten - Gesetze - JuraForum.de (http://www.juraforum.de/gesetze/waffg/55-ausnahmen-fuer-oberste-bundes-und-landesbehoerden-bundeswehr-polizei-und-zollverwaltung-erheblich)

Siehe Abs. 1, Nr. 3.

@topic:
Tierabwehrspray ist zur Abwehr von Tieren gedacht und darf auch nur unter diesem Bereithaltungsgrund legal geführt werden. Der Einsatz gegen einen Menschen ist auch nur dann "zulässig", wenn ein Rechtfertigungsgrund, wie die Notwehr vorliegt und das Pfefferspray das einzige, bzw. das mildeste geeignete Mittel ist, was sicher zur Abwehr der jeweiligen Gefahr führt. Ein denkbares Beispiel wäre:

A geht spazieren und wird von B mit einem Messer bedroht. A hat zufällig sein Tierabwehrspray dabei und sprüht damit dem B ins Gesicht, um den Angriff abzuwenden.

Wenn du dir aber das Spray kaufst, um es einzusetzen, wenn jemand bei dir an der Tür klingelt, wirst du dir mit der rechtlichen Begründung schwer tun, weil der Bereithaltungsgrund eben der Einsatz gegen Menschen wäre.

Kigger
16-06-2014, 00:02
Mal gefragt was die Leute an Deiner Tür wollen ?
Nicht jeder der klingelt und 2-3 Bierchen getrunken hat will gleich jemanden töten.
Was sagen denn Deine Eltern dazu ?

Wenn Du ein guter Kampfsportler bist solltest Du schon in der Lage sein mal mit jemandem ne kleine Diskussion zu starten ohne dass das gleich in ne Klopperei ausartet.

Asahibier
16-06-2014, 10:07
[... und das Pfefferspray das einzige, bzw. das mildeste geeignete Mittel ist, was sicher zur Abwehr der jeweiligen Gefahr führt. Ein denkbares Beispiel wäre:

A geht spazieren und wird von B mit einem Messer bedroht. A hat zufällig sein Tierabwehrspray dabei und sprüht damit dem B ins Gesicht, um den Angriff abzuwenden.

....

Naja, nach 20 Minuten verfliegt die Wirkung, damit ist es eigentlich milder als ein Faustschlag der gut trifft.

Aaaaaber: wenn man mal den Impacthead oder die Pratze für Leute hält die das Zeug direkt ins gesicht bekommen haben merkt man: die nächsten etwa 10 Sekunden hauen die wilder und fester aufs Ziel als je zuvor. Danach ist Ende klar aber in so ein paar Sekunden kann noch viel passieren...

@TE: wenn Du bedroht wirst rede mit Eltern, Lehrern, Polizei, aber nicht mit dem Forum :-§

Luggage
16-06-2014, 10:51
Wenn du dir aber das Spray kaufst, um es einzusetzen, wenn jemand bei dir an der Tür klingelt, wirst du dir mit der rechtlichen Begründung schwer tun, weil der Bereithaltungsgrund eben der Einsatz gegen Menschen wäre.

Der Bereithaltungsgrund müsste aber erstmal nachgewiesen werden und spielt für die Notwehr auch grundsätzlich keine Rolle, solange er keinen Hinweis auf eine etwaige Notwehrprovokation oder mangelnden Verteidigungswillen gibt. Zumal es leichter sein wird, ein Pfefferspray zu Hause zu begründen, als unterwegs - wo soll man es denn sonst haben, im Bankschließfach?

Pharao
21-06-2014, 10:03
§ 55 WaffG - Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten - Gesetze - JuraForum.de (http://www.juraforum.de/gesetze/waffg/55-ausnahmen-fuer-oberste-bundes-und-landesbehoerden-bundeswehr-polizei-und-zollverwaltung-erheblich)

Siehe Abs. 1, Nr. 3.

@topic:
Tierabwehrspray ist zur Abwehr von Tieren gedacht und darf auch nur unter diesem Bereithaltungsgrund legal geführt werden. Der Einsatz gegen einen Menschen ist auch nur dann "zulässig", wenn ein Rechtfertigungsgrund, wie die Notwehr vorliegt und das Pfefferspray das einzige, bzw. das mildeste geeignete Mittel ist, was sicher zur Abwehr der jeweiligen Gefahr führt. Ein denkbares Beispiel wäre:

A geht spazieren und wird von B mit einem Messer bedroht. A hat zufällig sein Tierabwehrspray dabei und sprüht damit dem B ins Gesicht, um den Angriff abzuwenden.

Wenn du dir aber das Spray kaufst, um es einzusetzen, wenn jemand bei dir an der Tür klingelt, wirst du dir mit der rechtlichen Begründung schwer tun, weil der Bereithaltungsgrund eben der Einsatz gegen Menschen wäre.

Das ist genau das was ich meinte!

Schnueffler
21-06-2014, 10:19
Das ist genau das was ich meinte!

Aha und warum schreibst du es dann nicht?

Pharao
21-06-2014, 14:07
weil mir die richtigen worte fehlten!

Arganth
13-08-2014, 19:12
Pfefferspray fotografiert den Angreifer | heise online (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pfefferspray-fotografiert-den-Angreifer-2291289.html)

für die tertiäre notwehr :p:D

zeitvertreibi
13-08-2014, 21:25
Pfefferspray fotografiert den Angreifer | heise online (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pfefferspray-fotografiert-den-Angreifer-2291289.html)

für die tertiäre notwehr :p:D

Sieht illegal aus. Seit wann werden angreifende Hunde fotografiert?

Und was will die Polizei mit den ganzen Hundebildern

rockyy
19-08-2014, 12:23
Sieht illegal aus. Seit wann werden angreifende Hunde fotografiert?

Und was will die Polizei mit den ganzen Hundebildern

:D

Wie das Datenschutz mäßig aussieht ist aber wirklich eine gute Frage. Außerdem wird der Angreifer sich ja reflexartig die Arme vors Gesicht halten. Daher weiß ich gar nicht mal, ob das wirklich was bringt.

Sven K.
19-08-2014, 15:58
In den USA ist das sicherlich legal, im Gegensatz zu DE. Damit erübrigt sich die Frage der Legalität, oder gibt es das schon hier zu kaufen? :rolleyes:

Schnueffler
19-08-2014, 16:57
... oder gibt es das schon hier zu kaufen? :rolleyes:

Was ja keine Aussage über die Legalität abgibt.

tony_defense
15-10-2014, 13:57
Hallo zusammen

Die Pfefferspray Theamtik für Deutschland wurde ja bereits ausführlich diskutiert. Für alle Schweizer in diesem Forum möchte ich die Lage auch noch klarstellen. Gemäss der schweizerischen Gesetzesgebung ist Pfefferspray nicht dem Waffengesetz unterstellt und somit frei ab 18 Jahren erwerbbar... In Zürich gibts die Sprays beispielswiese in Waffenläden oder auch Apotheken zu kaufen. Im Internet bin ich sogar auf einen [UR L="XXX URL] gestossen.. Hier noch der Link: XXX : Natürlich darf ein Spray nur in einer Notsituation eingestezt werden, sonst macht man sich auch in der Schweiz strafbar.

Beste Grüsse aus dem schönenen Alpenland

tempestas
15-10-2014, 14:31
Vielen Dank für die freundliche Hilfe.

Und ich dachte erst, es sei Schleichwerbung für den Online Shop. Aber bei nur zwei direkt hintereinander platzierten Links ist das bestimmt nicht der Fall, :o immerhin ist das ja auch dein erstes Posting, wer sollte da Werbung vermuten...

Schnueffler
15-10-2014, 15:01
Sowas würde doch niemand vermuten!

Dunio
15-10-2014, 21:36
Also ein Haufen besoffener Idioten vor dem Haus ist keine unmittelbare Gefahr - also gibt es keinen Grund, der es rechtfertigen würde, mit sowas vor die Tür zu gehen - ein Jurist wird da einen Vorsatz draus drehen - und der Eingangspost liest sich für mich auch so in die Richtung:
mich nerven die lauten Idioten also hau ich denen ne Ladung Pfeffer ins Gesicht und dann ist Ruhe...
Das wäre dann ein aktiver Angriff deinerseits - und eine schwere Körperverletzung. Aber das würde Dir der Jugendrichter genauer erklären, wenn Du echt so bescheuert sein solltest das zu wirklich zu machen...

Das einzig sinnvolle in der Situation wäre wirklich ein Umräumen in der Wohnung oder zumindest an den Wochenenden nicht in einem Zimmer mit Fenster zur Straße zu schlafen und die Klingel abzustellen. Oder gleich umziehen in eine etwas bessere Wohngegend...
Hab selbst auch mal zwischen einer Disco und einigen Studentenkneipen gewohnt - kann also den Ärger nachvollziehen - aber da hilft entweder dickes Fell zulegen oder Wohnungswechsel - alles andere wäre mehr als hirnrissig...

Luggage
17-10-2014, 08:38
Also ein Haufen besoffener Idioten vor dem Haus ist keine unmittelbare Gefahr - also gibt es keinen Grund, der es rechtfertigen würde, mit sowas vor die Tür zu gehen - ein Jurist wird da einen Vorsatz draus drehen - und der Eingangspost liest sich für mich auch so in die Richtung:
mich nerven die lauten Idioten also hau ich denen ne Ladung Pfeffer ins Gesicht und dann ist Ruhe...
Das wäre dann ein aktiver Angriff deinerseits - und eine schwere Körperverletzung. Aber das würde Dir der Jugendrichter genauer erklären, wenn Du echt so bescheuert sein solltest das zu wirklich zu machen...

Tatsächlich wäre es allenfalls eine gefährliche Körperverletzung, so denn niemand permanent sein Augenlicht verliert. Darüber hinaus schließt Vorsatz nicht die Notwehr aus, lediglich eine absichtlich provozierte Notwehrsituation wirkt dergestalt. Man darf durchaus Pfefferspray in der Tasche haben, in der Erwartung, sich damit verteidigen zu müssen. Wichtig ist die Verteidigung - die Handlung muss erfolgen, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff zu beenden, nicht um selbst einen solchen zu unternehmen.