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Vollständige Version anzeigen : Gerichtsvollzieher beauftragen



Kannix
16-06-2014, 13:16
Hat von Euch schon jemand mal selbst die Zwangsvollstreckung eingeleitet?
Ich hab nen vollstreckbaren Titel, bin mäßig euphorisch ob eine Vollstreckung Erfolg haben will. Ich denke mir ich könnte eigentlich die Anwaltskosten sparen, die ich ja wenn Offenbarungseid geleistet wird selbst tragen muss.
Beim Amtsgericht konnte mir keiner richtig weiterhelfen, außer dass ein Anwalt sich da besser auskennt.
In welcher Form muss das geschehen?

Offline_Fighter
16-06-2014, 13:34
Du solltest da mehr infos rausrücken, ist es eine Einzelperson, ein Geschäft oder oder oder.

Allerdings würde ich sagen, lass es stecken ;)

D.Fink
16-06-2014, 13:48
Ich habe leider von Berufswegen öfters damit was zu tun.
Ich würde es durch ziehen. Meine Erfahrung hat gezeigt das die Meisten Gläubiger keinen Offenbarungseid ablegen wollen. Und eine Ratenzahlung anstreben wenn es eng wird.
Wolltest du den Offenbarungseid haben, hast du ein weiteres Druckmittel da du als Gläubiger jetzt auch einen Antrag auf Insolvenz des Schuldners Stellen kannst. § 14 Inso.
Und das wollen Alle verhindern zumal wenn es um eher kleinere Beträge geht.
Und für den Antrag bei Gericht braust du kein Anwalt da kannst du die Vordrucke nehem die das Gericht online hat.

Alfons Heck
16-06-2014, 13:49
Ich hab nen vollstreckbaren Titel, bin mäßig euphorisch ob eine Vollstreckung Erfolg haben will
Du kannst beim zuständigen Amtsgericht die Vollstreckung beantragen. Die schicken einen Gerichtsvollzieher der versucht deine Forderung einzutreiben. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher musst du vorlegen. Gehen aber auf den Titel drauf. Wenn allerdings nichts zu holen ist bleibst du auf den Kosten sitzen.


Gruß
Alfons.

D.Fink
16-06-2014, 13:57
Du kannst beim zuständigen Amtsgericht die Vollstreckung beantragen. Die schicken einen Gerichtsvollzieher der versucht deine Forderung einzutreiben. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher musst du vorlegen. Gehen aber auf den Titel drauf. Wenn allerdings nichts zu holen ist bleibst du auf den Kosten sitzen.


Gruß
Alfons.
Die Kosten für den Gerichtsvollzieher sind mit 30- 100 € aber eher gering. im schnitt habe ich immer so um die 60 € ausgelegt.

Kannix
16-06-2014, 14:18
Ich habe leider von Berufswegen öfters damit was zu tun.
Ich würde es durch ziehen. Meine Erfahrung hat gezeigt das die Meisten Gläubiger keinen Offenbarungseid ablegen wollen. Und eine Ratenzahlung anstreben wenn es eng wird.
Wolltest du den Offenbarungseid haben, hast du ein weiteres Druckmittel da du als Gläubiger jetzt auch einen Antrag auf Insolvenz des Schuldners Stellen kannst. § 14 Inso.
Und das wollen Alle verhindern zumal wenn es um eher kleinere Beträge geht.
Und für den Antrag bei Gericht braust du kein Anwalt da kannst du die Vordrucke nehem die das Gericht online hat.

Leider hat mein Amtsgericht wohl keine Vordrucke. Daher frage ich nach der Form

D.Fink
16-06-2014, 14:21
NRW-Justiz: Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung (http://www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/formulare/zwangsvollstreckung_pfaendung/index.php)

Schau mal hier

Kannix
16-06-2014, 15:00
Sauber, wird wohl für Rlp genauso funktionieren. Ich arbeite mich mal rein;)

Raging Bull
16-06-2014, 15:25
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel bis zu 3x die Kosten für den Gerichtsvollzieher.

Ich würds zumindest einmal probieren, weil dann doch die wenigsten abgeleckt genug sind, um wegen sowas den Offenbarungseid abzulegen. Ratenzahlung geht fast immer. Is besser als nichts und die Typen kommen net ganz ohne was davon.

Esse quam videri
16-06-2014, 15:31
was ganz gut funktioniert bei Warenkauf: wenn die Leute schon Einträge haben oder ne EV abgelegt haben-> Strafantrag wegen Warenkreditbetrug stellen. Bringt meistens strafrechtlich nix, aber die Leut setzen sich in der Regel mit Dir in Verbindung.

gruss

Vegeto
16-06-2014, 15:44
Ich stand vor kurzem einmalig vor der Situation.


Wenn allerdings nichts zu holen ist bleibst du auf den Kosten sitzen.

Es geht ja nicht immer ums Geld. Eine interessante Option ist auch die Alternative der Zwangsvollstreckung per Zwangshaft :D Manchmal hilft schon der Hinweis darauf. So war es bei mir: Ratenzahlung und Erfüllung des restlichen Urteils war das Ergebnis. PS: bei Ratenzahlung natürlich trotzdem den vollen Betrag einfordern und die Zinsen für die Ratenzahlung.

paka
19-06-2014, 09:41
Hat Middelhoff auch Schulden bei dir :ups:

Kannix
01-08-2014, 21:17
So liebe Hobbyjuristen, ich hab was neues.
Nach Versendung eines Mahnbescheides trudelt von einem Gemahnten(?) eine Zahlung von 25€ auf dem Konto ein.
Was soll ich davon halten? Das kann ich natürlich beim Vollstreckungsbescheid abziehen, aber sonst? Was will mir derjenige sagen, leider nicht telefonisch erreicht.

Gabber4Life
02-08-2014, 00:07
Wieviel ist denn der Gesamtbetrag der offen ist?

douwa
02-08-2014, 01:40
So liebe Hobbyjuristen, ich hab was neues.
Nach Versendung eines Mahnbescheides trudelt von einem Gemahnten(?) eine Zahlung von 25€ auf dem Konto ein.
Was soll ich davon halten? Das kann ich natürlich beim Vollstreckungsbescheid abziehen, aber sonst? Was will mir derjenige sagen, leider nicht telefonisch erreicht.Ich denke mal, es hat eine Überzahlung stattgefunden, weil ja nur 5 euro offen waren?:rolleyes:

Bitte immer gleich Butter bei die Fische, sonst läuft es auch hier wieder sehr schleppend, wenn wichtige Infos erst nach und nach aus der Nase gezogen werden können.;)

D.Fink
02-08-2014, 07:44
So liebe Hobbyjuristen, ich hab was neues.
Nach Versendung eines Mahnbescheides trudelt von einem Gemahnten(?) eine Zahlung von 25€ auf dem Konto ein.
Was soll ich davon halten? Das kann ich natürlich beim Vollstreckungsbescheid abziehen, aber sonst? Was will mir derjenige sagen, leider nicht telefonisch erreicht.
er denkt wohl das du jetzt nichts mehr machen kann da er Zahlungsbreitschaft zeigt. Ich wurde es weiter durchziehen und die 25€ als einmal Zahlung abziehen.

F3NR1R
02-08-2014, 10:19
So liebe Hobbyjuristen, ich hab was neues.
Nach Versendung eines Mahnbescheides trudelt von einem Gemahnten(?) eine Zahlung von 25€ auf dem Konto ein.
Was soll ich davon halten? Das kann ich natürlich beim Vollstreckungsbescheid abziehen, aber sonst? Was will mir derjenige sagen, leider nicht telefonisch erreicht.

Er will zeigen das doch was bei ihm zu holen ist, also Daumenschrauben weiter anziehen :D

Hangar34
02-08-2014, 13:13
So liebe Hobbyjuristen, ich hab was neues.
Nach Versendung eines Mahnbescheides trudelt von einem Gemahnten(?) eine Zahlung von 25€ auf dem Konto ein.
Was soll ich davon halten? Das kann ich natürlich beim Vollstreckungsbescheid abziehen, aber sonst? Was will mir derjenige sagen, leider nicht telefonisch erreicht.

Scheint wirklich das erste mal zu sein, dass du mit sowas zu tun hast :D . Ich wünsche dir viel Spaß, wenn die andere Seite sich einigermaßen mit der Gesetzeslage auskennt. Ich kenne jemanden, der hat knapp 840000€ Schulden und macht trotzdem fröhlich weiter und zieht ein Rudel von Gläubigern (inkl. meiner einer) hinter sich her ohne, dass man ihn was anhängen kann.

Ansonsten hast du schon erkannt, dass dieses Forum nicht qualifiziert ist dein Anliegen zu beantworten. Somit würde ich dir u.a. LG Bonn, Beschluss vom 24. Juni 2004 - Az. 4 T 225/04 (http://openjur.de/u/101762.html) oder allgemein openjur.de empfehlen.

Kannix
02-08-2014, 15:06
Er will zeigen das doch was bei ihm zu holen ist, also Daumenschrauben weiter anziehen :D

So sehe ich das auch. Nein, ich versuche mich da reinzudenken was derjenige mir damit signalisieren will. Wobei ich denke dass ich fairerweise alles unternommen habe für eine unkomplizierte, kostengünstige Abwicklung und irgendwann ist es mal gut.

Kannix
02-08-2014, 15:16
Ansonsten hast du schon erkannt, dass dieses Forum nicht qualifiziert ist dein Anliegen zu beantworten.
Komischerweise kommt gerade von Dir die am wenigsten sinnvolle Antwort:)

F3NR1R
02-08-2014, 15:42
So sehe ich das auch. Nein, ich versuche mich da reinzudenken was derjenige mir damit signalisieren will. Wobei ich denke dass ich fairerweise alles unternommen habe für eine unkomplizierte, kostengünstige Abwicklung und irgendwann ist es mal gut.

Na er will dich ein wenig besänftigen und zumindest Zeit erkaufen,
weil ihm wohl auch sonst gerade die Decke übern Kopf fällt,
und/oder einfach nur Angst vor diesen ganzen Gerichtsvollziehungsmumpitz hat ;)

Ich würde deshalb einfach mal annehmen,
das er dir deine Schulden schon irgendwie zurückzahlen kann,
sonst würde er es drauf ankommen lassen, sich auf Paragraph schießmichtot, der regelt was überhaupt alles zwangsvollstreckt werden darf und was nicht, beziehen
und du würderst am Ende genauso schlau sein wie vorher,
plus die Kosten für den Gerichtsvollzieher :p

Hangar34
02-08-2014, 19:59
Komischerweise kommt gerade von Dir die am wenigsten sinnvolle Antwort

Was erwartest du ? Gibst hier nichtmal Eckdaten bekannt, sondern rotzt hier irgendwas Oberflächliches rein und erwartest juristisch, fundierte Antworten, oder was ? Wie hoch sind die Schulden ? Für was sind die Schulden ? Für eine Dienstleistung, eine Ware, eine Immobilie ? Hat der Schuldner Vermögen, Arbeit...etc... ?

Alleine, dass du hier in einem KKB Forum nach sowas fragst, zeigt schon, dass du viel "Spaß" haben wirst. Und den gönne ich dir. Meld` dich mal nach einigen Jahren und sag` mal Bescheid, ob du mit deinem Urteilsvermögen weitergekommen bist.

Hier gehört das hin : http://www.123recht.net/

Kannix
03-08-2014, 14:28
Was erwartest du ? Gibst hier nichtmal Eckdaten bekannt, sondern rotzt hier irgendwas Oberflächliches rein und erwartest juristisch, fundierte Antworten, oder was ? Wie hoch sind die Schulden ? Für was sind die Schulden ? Für eine Dienstleistung, eine Ware, eine Immobilie ? Hat der Schuldner Vermögen, Arbeit...etc... ?
Das hat alle außer Dir bisher nicht davon abgehalten sinnvolle Antworten zu geben.


Alleine, dass du hier in einem KKB Forum nach sowas fragst, zeigt schon, dass du viel "Spaß" haben wirst. Und den gönne ich dir. Meld` dich mal nach einigen Jahren und sag` mal Bescheid, ob du mit deinem Urteilsvermögen weitergekommen bist.

Hier gehört das hin : Rechtsberatung online. So einfach kann Recht sein. 123recht.net (http://www.123recht.net/)
Das ist auch nur ein Internetforum wo jeder seinen Senf abgeben kann. Es gibt hier sicher ein paar die sich schon mit zahlungsunwilligen Mitgliedern auseinandergesetzt haben oder für die das interessant ist. Und Details sind hier überhaupt nicht relevant.
Du musst einfach nur lesen was ich geschrieben habe ansonsten den Tipp von Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat....

Hangar34
03-08-2014, 20:05
Das hat alle außer Dir bisher nicht davon abgehalten sinnvolle Antworten zu geben.


Das ist auch nur ein Internetforum wo jeder seinen Senf abgeben kann. Es gibt hier sicher ein paar die sich schon mit zahlungsunwilligen Mitgliedern auseinandergesetzt haben oder für die das interessant ist. Und Details sind hier überhaupt nicht relevant.
Du musst einfach nur lesen was ich geschrieben habe ansonsten den Tipp von Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat....

Ich habe übersehen wieviel Thrööts du schon hier gepostet hast (über 10000), somit ist es nicht verwunderlich, dass du auch solche Fragen hier reinpostet. Machst es ja quasi beruflich :D Ich habe mehr als genug Ahnung von der Materie und weiß auch, dass ein Offenbarungseid für einige Gläubiger ein Geschenk ist, da sie danach für eine sehr lange Zeit Ruhe haben. Aber ich glaube, es geht dir dabei um 50% Profilierung und nicht um das Thema, da du dies bereits beim Amtsgericht erfahren konntest. Ich weiß nicht in was für einem Kaff du lebst aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Amtgericht sehr gerne detailierte Informationen erteilt.

MfG

PS: Komm mir bitte nicht mit solchen Mediennutten wie Dieter Nuhr &Co. oder stehst du auf Verbalonanie ? :hehehe:

Kannix
03-08-2014, 20:26
Ich habe mehr als genug Ahnung von der Materie....

willst aber mit Deinem umfangreichen Wissen nicht angeben und hältst Dich mit sinnvollen Beiträgen zurück? Sehr bescheiden.
Ich würds jetzt einfach mal darauf belassen;)

Gabber4Life
03-08-2014, 22:01
@Kannix Hau dem Gläubiger doch einfach eine rein,die volle Summe siehst du doch eh nicht mehr :D

Vegeto
04-08-2014, 08:48
Ich glaube Kannix würde eher die rechtlichen Implikationen interessieren was jetzt passiert wo der Schuldner einen Teilbetrag gezahlt hat. Wenn man jetzt nichts tut - akzeptiert man dann automatisch eine Ratenzahlung? Die rechtlichen Details wären hier interessant zu wissen - der Fall kommt ganz sicher häufig genug vor.

KAJIHEI
04-08-2014, 11:53
Die Bruchteizahlung ist vermutlich wirklich der Versuch das ganze Verfahren zu stoppen.
Man zeigt ja Zahlungswilligkeit.
Jetzt liegt es an kannix ob er über Raten verhandeln will oder nicht.
eine Anerkenntnis irgendwelcher Form ist es aber meiner Kenntnis nach nicht.
D.j.Kannix kann immer noch sagen "Sehr schön, aber ich bin nicht einverstanden"
Allerdings wie üblich :
Die Reaktion sollte baldigst erfogen, denn zu langes Warten kann im schlimmsten Falle dann eben wieder doch als Einverständnis gewertet werden.
Absurd ?
Ja.
Aber ich hab mir das nicht ausgedacht.

Kannix
04-08-2014, 12:31
Ich habe den Vollstreckungsbescheid rausgeschickt und gucke mal was passiert.

KAJIHEI
04-08-2014, 14:54
Ich habe den Vollstreckungsbescheid rausgeschickt und gucke mal was passiert.

Viel Erfolg.:)