Vollständige Version anzeigen : Steuern, Abgaben und sonstige Kosten...
Exodus73
29-06-2014, 12:12
Hallöchen!
Mal ne Frage an diejenigen von Euch die selbst (regelmäßig) Seminare mit Gast-Dozenten organisieren!
Auf was muss man Achten wenn ein Seminar oder eine Seminarreihe auf eigene Rechnung plant - also ohne das der Verein/Verband mit im Boot ist?
Hier mal ein paar Punkte die mir so in den Sinn gekommen sind:
- ein eigenständiges Konto auf dem alle zugehörigen Ein- und Ausgaben fließen
- evtl. eine spezielle Versicherung für die Events abschließen?
- Welche Steuerlichen Aspekte muß ich berücksichtigen, wie wird das richtig versteuert?
- ...
PS: Das ganze soll zwar mehr oder weniger regelmäßig stattfinden aber in kleinem Rahmen und nicht wirklich Gewerbsmäßig - es ist vor allem als Angebot für die vor Ort ansässigen Vereine etc. gedacht sich weiterzubilden oder über den Bretterzaun zu schauen.
Da ist dann vielleicht mal ein Hunderter für einen Steuerberater gut investiert...
Puhh, das ist echt ne schwierige Frage.
Also ich organisiere Lehrgänge über den Verein (E.V.) und entsprechend geht das alles auf deren Kappe, ist ja ne juristische Person.
Für dich würde ich Probleme sehen, wenn du mit den Seminaren Einnahmen generierst, da kommst du schnell in den Bereich der Nebentätigkeit, die du ja auch noch dem Arbeitgeber melden müsstest.
Du sprichst ja von "regelmäßigen" Veranstaltungen und nicht von einem einmaligen Event.
Du solltest auch nicht vergessen, dass die Dozenten evtl. ne ordentliche Rechnung schreiben wollen (evtl. Freibetrag) und entsprechend einen "regulären" Auftraggeber brauchen.
Versicherung kenne ich mich leider kaum aus aber ich denke, dass du ohne ganz schnell Probleme bekommen kannst.
Gerade Kranken- Unfallversicherungen neigen dazu, sich wo immer es geht ihr Geld wiederzuholen.
Naja, ich würde mir glaube ich einen Partner (Verein) suchen über den ich das Organisieren würde.
Auf eigene Verantwortung würde ich es sicherlich nicht versuchen.
StaySafe
29-06-2014, 15:56
Wenn du es ohne Partner (am besten eine juristische Person) machst, solltest du ein Gewerbe anmelden als nebenberuflicher Freiberufler (ähnlich einem gewerbsmäßigen Künstler) damit du eine Steuernummer zugewiesen bekommst.
Die muss nämlich auf deinen Rechnungen die du den Teilnehmern ausstellst, ausgewiesen werden.
Als Veranstalter solltest du auch eine Haftpflichtversicherung abschließen, für den Fall, dass die Teilnehmer irgendwo einen Sachschaden verursachen.
Du übernimmst zwar dem Teilnehmer gegenüber keine Haftung für Sach- oder Personenschäden, aber du haftest bspw. dem Halleneigentümer gegenüber als Veranstalter.
Dann musst du alle Einnahmen und Ausgaben dokumentieren, für die Steuererklärung. Deine Einnahmen werden ganz normal in deiner Steuererklärung im Bereich der Nebeneinkünfte angegeben.
Wichtig ist auch, dass du für jede Rechnung einen Stornobeleg ausstellst, falls ein Teilnehmer (bspw. bei Vorkasse bis Datum X) nicht zahlt oder innerhalb der Rücktrittsfrist wieder absagt und sein Geld zurück haben will.
Solltest du Absage nur Teilbeträge erstatten wollen (was dein gutes Recht ist) musst du den entsprechenden Prozentsatz in deinen AGB ausweisen und dir die Einverständniserklärung des Teilnehmers versichern lassen. (Wiederum wichtig bei Erstattungen und Stornos)
Du übernimmst zwar dem Teilnehmer gegenüber keine Haftung für Sach- oder Personenschäden
Das wäre mal ein Punkt, der mich interessieren würde. Wir haben über die Thematik bereit mit dem LSB gesprochen, die mir gegenüber die Meinung vertraten, dass das überhaupt nicht geht, selbst wenn ein Teilnehmer eine Haftungsausschlussvereinbarung unterzeichnen würde, gilt in Deutschland das Verursacherprinzip. Sprich, wer einen Schaden verursacht, der haftet. Deswegen haben wir im Verein eine entsprechende Haftpflichtversicherung, die alle Teilnehmer und Besucher einschließt, selbst Vereinsfremde.
Mich würde interessieren, ob es bei diesen Haftungsausschluss-Vereinbarungen, die man ja oft findet, entsprechende Gesetze und/oder Urteile gibt?
StaySafe
29-06-2014, 20:05
Das wäre mal ein Punkt, der mich interessieren würde. Wir haben über die Thematik bereit mit dem LSB gesprochen, die mir gegenüber die Meinung vertraten, dass das überhaupt nicht geht, selbst wenn ein Teilnehmer eine Haftungsausschlussvereinbarung unterzeichnen würde, gilt in Deutschland das Verursacherprinzip. Sprich, wer einen Schaden verursacht, der haftet. Deswegen haben wir im Verein eine entsprechende Haftpflichtversicherung, die alle Teilnehmer und Besucher einschließt, selbst Vereinsfremde.
Mich würde interessieren, ob es bei diesen Haftungsausschluss-Vereinbarungen, die man ja oft findet, entsprechende Gesetze und/oder Urteile gibt?
Ob es dazu Urteile gibt kann ich dir nicht sagen.
Ich meinte aber eigentlich auch nen anderen Sachverhalt.
Ich als Veranstalter übernehme ja keine Haftung dafür, wenn dem Teilnehmer bspw. was geklaut wird, sein Equipment beschädigt wird oder er sich verletzt / verletzt wird. (Ausnahme: Ich habe durch Fahrlässigkeit seine Verletzung begünstigt.)
Macht aber bspw. ein Teilnehmer beim Seminar ein Loch in die Wand, wird sich der Eigentümer erst mal an mich halten. Natürlich, kann ich / meine Versicherung dann auf den Verursacher verweisen, aber ohne eigene Haftpflicht da zu stehen, scheint mir nicht sehr klug.
carstenm
29-06-2014, 20:43
Mein Kenntnisstand:
Allgemeine Haftungsauschlußerklärungen, die nicht zwischen Personen und Sachschäden unterscheiden, sind wohl nach deutschem Recht schlicht rechtsunwirksam.
Denn die Haftung für Personenschäden kann man schlicht und einfach nicht rechtswirksam ausschließen. Da kommt man als Veranstalter nicht raus. Man haftet also für Vorsatz, grobe und auch für leiche Fahrlässigkeit.
"Die Haftung für Sachschäden und Vermögensschäden kann reduziert werden, und zwar darf die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden, nicht aber die für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz." So habe ich es im Inet (http://www.eventfaq.de/24110-vorsicht-beim-haftungsausschluss/)gefunden.
Ich als Veranstalter übernehme ja keine Haftung dafür, wenn dem Teilnehmer bspw. was geklaut wird, sein Equipment beschädigt wird oder er sich verletzt / verletzt wird.In dem als Beispiel aufgeführten Fall hat ein Teilnehmer bei einem Sicherheitstraining sein eigenes Auto geschrottet.
Die Haftungsauschlußklausel war undifferenziert formuliert und daher ungültig.
Der Veranstalter mußt den Schaden ersetzen.
In unserem Verein jedenfalls haben wir sogar extra zwei Versicherungen: Eine spezifische Versicherung für die Mitglieder und eine für Gäste. Die "normale" Vereinsversicherung würde Schäden, die nicht-Mitgliedern, als z.B. beim Probetraining entstehen, nicht abdecken. (Erzählen sie einem beim LSB manchmal so nicht.)
Der Schaden, der bei uns am häufigsten reguliert werden muß, sind Brillen, die das Training nicht überstehen. In selteneren Fälle geht es um anderes Equipement. Personenschäden, die über das hinausgehen, was die Krankenkasse zahlt (also Folgen von Invalidität) bisher Gott sei Dank nie.
Anders, als Stay es darstellt, ist unsere Versicherung eben genau für die Schäden zuständig, die den Teilnehmenden an ihrer Person und an ihrem Besitz entstehen. Schäden, die wir Dritten verursachen, wie z.B. ein Loch in der Wand, sind dabei erst in zweiter Linie wichtig.
StaySafe
29-06-2014, 20:50
In dem als Beispiel aufgeführten Fall hat ein Teilnehmer bei einem Sicherheitstraining sein eigenes Auto geschrottet.
Die Haftungsauschlußklausel war undifferenziert formuliert und daher ungültig.
Der Veranstalter mußt den Schaden ersetzen.
Deswegen sollte man sowohl seine AGB als auch seine Ausschlusserklärungen sehr genau formulieren und anwaltlich prüfen lassen. ;)
Jupp.
@Carsten: Danke für die Infos.
StaySafe
29-06-2014, 20:58
Anders, als Stay es darstellt, ist unsere Versicherung eben genau für die Schäden zuständig, die den Teilnehmenden an ihrer Person und an ihrem Besitz entstehen. Schäden, die wir Dritten verursachen, wie z.B. ein Loch in der Wand, sind dabei erst in zweiter Linie wichtig.
Soweit ich weiß, kannst du eine andere Person gar nicht gegen Personenschäden versichern. Bei Trainingsunfällen zum Beispiel, greift doch die Krankenversicherung des Teilnehmers.
Hier im Verein greift bei Sportunfällen als erstes die Versicherung des Vereins.
Hier im Verein greift bei Sportunfällen als erstes die Versicherung des Vereins.
Jein, als erstes greift in der Regel die Krankenversicherung des Einzelnen wenn es zu einer akuten Behandlung kommt.
Diese wendet sich dann in der Regel an die Versicherung des Vereines und holt sich das Geld wieder.
Deshalb ist es auch so wichtig alle Beteiligten zeitnah und korrekt zu Informieren.
hand-werker
30-06-2014, 07:40
kurzer einwurf:
es gibt eine art "ein-tages-haftpflicht" (nennt sich glaube ich veranstalterhaftpflicht), die ist eigentlich für konzerte etc. gedacht. sowas ist für den te evtl. von interesse, wenn es sich nur um vereinzelte seminare handelt.
carstenm
30-06-2014, 07:42
Soweit ich weiß, kannst du eine andere Person gar nicht gegen Personenschäden versichern. Bei Trainingsunfällen zum Beispiel, greift doch die Krankenversicherung des Teilnehmers.Richtig.
Die Haftpflicht des Veranstalters/Verein tritt vor allem dann ein, wenn Schäden reguliert werden müssen, die über das, was die KrkVers abdeckt, hinausgehen.
Allerdings habe es ich in der Tat auch erlebt, wie Bero es beschreibt, daß die KrkKasse versucht hat, die normalen Behandlungskosten (!) von dem Verursacher auf dem Wege der Haftpflich zurück zu fordern. Auch da tritt dann der Verein in die Haftung ein.
Das kenne ich aber bisher nur als Ausnahme. Ich glaube, das ist nur dann relevant, wenn in der Unfallschilderung eine andere Person als Verursacher benannt wird.
Ich selber habe, wie gesagt, bisher solche Personenschäden nicht verantwortlich regulieren müssen und kann daher nichts aus erster Hand dazu sagen.
Sullivan
30-06-2014, 12:55
Eine Gewerbeanmeldung braucht man m.M. nach nicht, nur eine Steuernummer.
Als Unterrichtender ist man Freiberufler.
Folgende Infos:
1.
"Im Gegensatz zum Kleingewerbe stehen die freien Berufe: Künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, erziehende und schriftstellerische Tätigkeiten gelten rechtlich nicht als Unternehmen und unterliegen daher auch nicht der Gewerbeordnung. "
2.
"Freiberufler können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
Der Umsatz im Vorjahr darf 17.500,- Euro und im laufenden Geschäftsjahr 50.000,- Euro nicht übersteigen. "
StaySafe
30-06-2014, 16:50
Eine Gewerbeanmeldung braucht man m.M. nach nicht, nur eine Steuernummer.
Als Unterrichtender ist man Freiberufler.
Folgende Infos:
1.
"Im Gegensatz zum Kleingewerbe stehen die freien Berufe: Künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, erziehende und schriftstellerische Tätigkeiten gelten rechtlich nicht als Unternehmen und unterliegen daher auch nicht der Gewerbeordnung. "
2.
"Freiberufler können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
Der Umsatz im Vorjahr darf 17.500,- Euro und im laufenden Geschäftsjahr 50.000,- Euro nicht übersteigen. "
Du musst deine Tätigkeit als Freiberufler trotzdem beim Finanzamt anmelden.
Das kommt der Gewerbeanmeldung gleich. Deswegen bekommst du ja auch eine separate Steuernummer zugewiesen.
Old Fist
01-07-2014, 09:39
Du musst deine Tätigkeit als Freiberufler trotzdem beim Finanzamt anmelden.
Das kommt der Gewerbeanmeldung gleich. Deswegen bekommst du ja auch eine separate Steuernummer zugewiesen.
Nein, eine Steuernummer beim Finanzamt hat nichts mit einem Gewerbe zu tun.
Bin selber Freiberufler und hab kein Gewerbe angemeldet, zahle also auch keine Gewerbesteuer. Hab nur eine separate Steuernummer für meine Rechnungen als Freiberufler.
gruß
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