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Vollständige Version anzeigen : Wing Tsun, WT und Copyright



Jim
01-07-2014, 06:42
Hallo Freunde,

mir ist beim Stöbern im Internet aufgefallen, dass es zig T-Shirts, Urkunden und so weiter mit der Beschriftung "Wing Tsun" gibt. Dabei steht häufig etwas davor (AVCI, etc.)

T-Shirts (https://www.google.de/search?q=wing+tsun+buch&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ei=rUeyU-_vPMK_OaP0gaAI&ved=0CAYQ_AUoAQ&biw=1600&bih=735#q=wing+tsun+tshirt&tbm=isch)


Urkunden (https://www.google.de/search?q=wing+tsun+buch&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ei=rUeyU-_vPMK_OaP0gaAI&ved=0CAYQ_AUoAQ&biw=1600&bih=735#q=wing+tsun+urkunde&tbm=isch)


Aufkleber (https://www.google.de/search?q=wing+tsun+buch&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ei=rUeyU-_vPMK_OaP0gaAI&ved=0CAYQ_AUoAQ&biw=1600&bih=735#q=wing+tsun+aufkleber&tbm=isch)

Trotzdem besteht doch die Wortmarke "Wing Tsun", das heißt, dass offenbar der Begriff schutzfähig (FÜR KAMPFKUNST) ist. Nun wissen wir ja, dass die Eintragung in einer Klasse gestrichen wurde (Unterricht) und somit jeder sein Zeug so nennen darf. Die Verbreitung von Printmedien mit dem Aufdruck "Wing Tsun" (Aufkleber, etc.?) ist aber weiterhin nur dem Markeninhaber erlaubt. Gleiches gilt für T-shirts, etc. Trotzdem findet man eine Menge.

Wie kann das sein? Reicht ein simpler Name oder Begriff davor, um den Schutz zu umgehen? Reicht vielleicht sogar schon "Kung Fu" dahinter?

Ich kann ja auch nicht Computer unter dem Namen "Apple Systems", "Jim Apple" oder "Microsoft Elektronic" verkaufen. Auch da habe ich einfach was hinter oder davor gesetzt. Woran liegt das? Inkonsequenz des Inhabers? Besondere rechtliche Regelung? (Auch in Anbetracht, dass ja schon eine Klasse gestrichen wurde?) Apple und co würden das sicher nicht durchgehen lassen. Und mein Laien-Verständnis sagt mir: Verwechslungsgefahr zu hoch! Die Wortmarke ist klar für die Klassen definiert und geschützt!

Liebe Grüße

hand-werker
01-07-2014, 06:46
war es nicht so, dass "wing tsun" als oberbegriff gesehen wurde (wie z. b. "karate") und daher nicht geschützt werden konnte? ich meine, mich da dunkel an etwas zu erinnern.

apple könnte sich ja auch nicht das wort "computer" schützen lassen.

Jim
01-07-2014, 06:53
war es nicht so, dass "wing tsun" als oberbegriff gesehen wurde (wie z. b. "karate") und daher nicht geschützt werden konnte? ich meine, mich da dunkel an etwas zu erinnern.

apple könnte sich ja auch nicht das wort "computer" schützen lassen.

Es besteht aber die Wortmarke Wing Tsun für diverse Klassen.

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=000607523&CURSOR=15

Darunter fällt nur nicht der Unterricht. Das heißt, dass jeder sein Zeug so nennen darf. (Deine Begründung) Aber der Schutz gilt eben weiterhin für Druckerzeugnisse, etc. Daher meine Frage, ob scheinbar wirklich ein Name oder Begriff wie Kung Fu davor reicht. Kommt mir eben komisch vor. (Siehe Apple-Vergleich)

Armin
01-07-2014, 07:01
Ob die Eintragung der Marke rechtmäßig ist wird eigentlich erst dann geprüft, wenn z. B. KRK einen entsprechenden Verstoß zur Anzeige bringt. So lange er seine Rechte nicht durchsetzt, passiert dem Verwender auch nichts (das übliche "tun, dulden, unterlassen"), es gibt da keine "Verfolgung" wie im Strafrecht.

Weiter könnte man sich dann natürlich darüber unterhalten ob "Wing Tsun" (so wie Shotokan, das wollte man sich ja auch mal schützen lassen) ein Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs ist. Zur Eintragung einer Schutzmarke müsste man das wahrscheinlich (!) konkretisieren, also "EWTO Wing Tsun" oder "KRK Wing Tsun" o. ä. nennen.

Jim
01-07-2014, 07:12
Ob die Eintragung der Marke rechtmäßig ist wird eigentlich erst dann geprüft, wenn z. B. KRK einen entsprechenden Verstoß zur Anzeige bringt. So lange er seine Rechte nicht durchsetzt, passiert dem Verwender auch nichts (das übliche "tun, dulden, unterlassen"), es gibt da keine "Verfolgung" wie im Strafrecht.

Weiter könnte man sich dann natürlich darüber unterhalten ob "Wing Tsun" (so wie Shotokan, das wollte man sich ja auch mal schützen lassen) ein Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs ist. Zur Eintragung einer Schutzmarke müsste man das wahrscheinlich (!) konkretisieren, also "EWTO Wing Tsun" oder "KRK Wing Tsun" o. ä. nennen.

Fakt ist, dass die Marke Wing Tsun eingetragen ist und existiert. Also duldet KRK die anderen verwechslungsfähigen Marken einfach. :) Verstanden!

Bero
01-07-2014, 09:10
Fakt ist, dass die Marke Wing Tsun eingetragen ist und existiert. Also duldet KRK die anderen verwechslungsfähigen Marken einfach. :) Verstanden!

Man könnte sich auch gut vorstellen das er es duldet, um es nicht auf eine juristische Konfrontation ankommen zu lassen, die er (Bzw. die EWTO) evtl. verlieren würde.

Also lieber den Ball flach halten und offiziell "Rechteinhaber" bleiben, als zu prozessieren und eine Streichung zu riskieren.

Ich denke die EWTO hat ne Rechtsberatung und wenn man nicht gegen die widerrechtliche Nutzung des Wortes "Wing Tsun" vorgeht, dann weil man sich nicht traut oder weil man nicht will.

Bedenkt man dabei die klagefreudigkeit mit der sich die EWTO früher so unbeliebt gemacht hat, halte ich letzteres für sehr unwahrscheinlich.

80erfan
01-07-2014, 17:45
Welche Klagefreundlichkeit?

Meinst du das Verhindern z.B. der von Leung Ting kalligrafierten WingTsunKuen-Zeichen und der von der EWTO in Auftrag gegebenen und bezahlten Icons, Grafiken, Werbeslogans etc. und Abbildungen in EWTO-Literatur, die mannigfaltig und ohne Genehmigung auf so mancher "verbandsfremden" Webseite sorglos ihren Platz gefunden haben und eindeutig gegen das Copyright verstoßen haben?

Das waren dann übrigens eher die Vielzahl der EWTO-Schulleiter, die die EWTO-Führung zu Handeln gedrängt haben. Ich persönlich fände es auch nicht so prickelig, wenn ich als EWTO-Schulleiter so etwas wie eine Ortsgebühr zu entrichten hätte, die u.a. auch der Entwicklung verbandsweiter und kostspieliger Werbe-/PR-Konzepte dient... und jeder Heiopei außerhalb des Verbandes diese dann ungeahndet für eigene Werbung verwendet. Dass die zu recht Abgemahnten sich dann sogar noch aufgeregt haben, verstehe ich bis heute nicht.

Dodge71
01-07-2014, 18:32
Die Buchstabenansammlung "Wing Tsun" alleine ist auch meines Erachtens nicht schützbar, genau so wenig wie "Karate" oder Ähnliches.
Unser bärtige Freund hatte ja auch schon mal "Ving Tsun" als Marke eingetragen, die Marke wurde aber bereits vor Jahren gelöscht.

Völlig anders sehe ich das mit Logos etc.: Das geht ja mal gar nicht!
Hier wird ein Richter wohl aufgrund der Schöpfungshöhe entscheiden. Saftige Geldstrafen und Schadensersatzforderungen dürften da die Folge sein.

Yen_Li
02-07-2014, 04:40
Hallo,

nur mal zwischendurch.

Die Wortmarke ist WING TSUN nicht Wing Tsun.
Ich nehme an, dass da ein rechtlicher Unterschied besteht.

Gruß

Yen Li

Jim
02-07-2014, 07:05
Hallo,

nur mal zwischendurch.

Die Wortmarke ist WING TSUN nicht Wing Tsun.
Ich nehme an, dass da ein rechtlicher Unterschied besteht.

Gruß

Yen Li

Ne, kein Unterschied!

Yen_Li
02-07-2014, 09:05
@Jim
Danke

@Forum
Ich bin ja chronisch neugierig und habe noch ein wenig in Netz gestöbert.
Ganz interessant was die Rechtsanwältin dort schreibt,
Frag einen Anwalt (http://www.frag-einen-anwalt.de/Gemeinschaftsmarke-Wing-Tsun---Nichtigkeitsklage-gegen-Klasse-16---Druckerzeugnisse---f98984.html)

Gruß

Yen Li

Bero
02-07-2014, 10:19
Welche Klagefreundlichkeit?

Meinst du das Verhindern z.B. der von Leung Ting kalligrafierten WingTsunKuen-Zeichen und der von der EWTO in Auftrag gegebenen und bezahlten Icons, Grafiken, Werbeslogans etc. und Abbildungen in EWTO-Literatur, die mannigfaltig und ohne Genehmigung auf so mancher "verbandsfremden" Webseite sorglos ihren Platz gefunden haben und eindeutig gegen das Copyright verstoßen haben?
.

Nein das meine ich nicht, wenn eine Firma ihren Schriftzug/ihr Logo schützt ist das absolut Verständlich.

Doch so einfach war die Sache "damals" nicht, da wurde alles verklagt was nicht bei drei auf den Bäumen und irgendwas mit *ing*ung zu tun hatte.

Lag wohl auch daran das die EWTO versuchte sich alles in dem Zusammenhang schützen zu lassen, es war kaum möglich sich da abzugrenzen.

Inzwischen ist es entspannter, wohl auch weil das Gro der zugeteilten Wortmarken inzwischen gelöscht wurde.

Das man inzwischen nicht mehr versucht gegen die alleinige Verwendung des Begriffes "Wing Tsun" vorzugehen, liegt sicher auch daran das man einen daraus resultierenden Rechtstreit wohl verlieren würde.
Ist halt genau wie "Karate" oder "Judo" nur der Begriff für eine Sportart.

Kannix
02-07-2014, 11:38
Ich habe eher den Eindruck es läge eher noch im Interesse der anderen Anbieter sich erkennbar von EWTO abzugrenzen

Dodge71
02-07-2014, 12:04
Da gibt es von den "Austeigern" verschiendene Wege:
- anderer Name z. B. Schreibweise : häufig
- andere Gradierungen : mittel - dann aber oft mehr Schülergrade
- andere Kostenstuktur : eher selten

Dennoch gibt es auch WT Sifus (hat nichts mit der Suchfunktion zu tun), die nach Ihrem Austritt genau so weitermachen wie vorher.

Interessant wäre ein Thread "Warum seid Ihr aus der EWTO ausgetreten", doch den machen die Mods unter Garantie auf Sicht zu.

Yen_Li
07-07-2014, 18:52
Ich habe mal ein wenig in den USA gestöbert.
Da haben KRK und LT auch geschützt.
LT natürlich fleißiger. Ist ja sein Gebiet. Insbesondere, damit ihm nicht irgendein KRK Schüler wieder die Rechte wegnimmt.
KRK hatte da in den 90ern mal WING TSUN und heute noch BLITZDEFENCE

Offensichtlich ist schützen von Begriffen ungleich "Wing Tsun" außerhalb der EU nicht ganz so wichtig.
Oder die dort aktiven Lehrer nehmen es nicht so wichtig.

Die WT'ler aller Länder sind besonders schutzbedürftig (sogar in Australien).

Von William Cheung oder seinen Schülern, die ja immerhin auch eine ganz spezielle Bezeichnung nutzen, habe ich keine Einträge gefunden.


Gruß

Yen Li
PS:
Bevor jemand fragt oder mich für bekloppter hält, als ich es eh schon bin.
Ich wollte eigentlich nur die entsprechenden Datenbanken finden.
Neugierig wie ich bin.:o

Tigr
07-07-2014, 19:25
Gut dass WT auch fuer Spiele, Spielzeug, Turnartikel und Christbaumschmuck geschuetzt ist :).

Yen_Li
07-07-2014, 20:01
Gut dass WT auch fuer Spiele, Spielzeug, Turnartikel und Christbaumschmuck geschuetzt ist :).
Brauchst du doch für die Kleinen.
Zum Beispiel Ausmalbilder (http://www.kids-wingtsun.de/kids-wingtsun-ausmalbilder.html) im Kids-WingTsun.

Sturmnacht
08-07-2014, 13:35
jetzt weiß ich was ich den kids zu weihnachten schenke...
das ist an mir vorbei gegangen und des wo ich doch son kids zertifikat habe...

das hänge ich dann in der schule auf... ;)

die Chisau
09-07-2014, 07:14
Vergesst nicht wie ihr mit stärkeren klar kommt.
http://www.kids-wingtsun.de/pdf/comics/4_comic-fuehltraining.pdf

Jim
11-07-2014, 15:03
Noch eine Ergänzung:

Wortmarke "WING TSUN" kombiniert mit anderen Wörtern (z.B. Dragos Wing Tsun, etc.) (http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=263686&rechtcheck=2)

Dodge71
11-07-2014, 18:51
Hat mal jemand versucht die Marke 'Kung Fu', 'Gong Fu', oder eine andere Schreibweise als Marke einzutragen?

...Marken nicht eintragungsfähig, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art...der Ware/ Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware/ Dienstleistung dienen können.
Ich bin immer noch der Meinung:
Sobald die EWTO den ersten verklagt, wird die Eintragung der Marke geprüft und anschließend gelöscht.
Solange da keiner Wind macht, besteht der Status quo fort.