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Vollständige Version anzeigen : geblitzt worden - zahlungsfrist



hand-werker
01-07-2014, 19:58
servus,

ich bin vor ca. 10 tagen geblitzt worden, bisher habe ich noch keine benachrichtigung über die zu zahlende strafe erhalten. mein problem ist, dass ich am 07.07.14 für 2 wochen in urlaub fahre und es durch eine verkettung ungünstiger umstände niemanden gibt, der nach der post schaut.
falls die zahlungsaufforderung genau dann ankommt, wenn ich im urlaub bin, wie lange ist die frist in der ich zahlen muss?
da der tatbestand unstrittig ist, würde ich gerne zusätzliche gebhren oder eine eventuelle anzeige vermeiden.

icken
01-07-2014, 20:19
servus,

ich bin vor ca. 10 tagen geblitzt worden, bisher habe ich noch keine benachrichtigung über die zu zahlende strafe erhalten. mein problem ist, dass ich am 07.07.14 für 2 wochen in urlaub fahre und es durch eine verkettung ungünstiger umstände niemanden gibt, der nach der post schaut.
falls die zahlungsaufforderung genau dann ankommt, wenn ich im urlaub bin, wie lange ist die frist in der ich zahlen muss?
da der tatbestand unstrittig ist, würde ich gerne zusätzliche gebhren oder eine eventuelle anzeige vermeiden.

Ratgeber Urlaub: Knöllchen im Briefkasten (http://www.motorvision.de/news/ratgeber-urlaub-knoellchen-briefkasten-117340.html)

Hatte ich auch schon, hab dann einfach überwiesen und gut war es.
Im Betreff auf dem Überweiser hab ich, sorry war im Urlaub geschrieben.

hand-werker
01-07-2014, 20:25
danke schon mal, weiß denn jemand, ob bei einem bußgeldbescheid wegen zu schnellem fahren die frist zur zahlung auch nur 1 woche beträgt (wie beim falsch parken)? oder ist die länger?

Tony Stark
01-07-2014, 20:42
Wäre es nicht am einfachsten einfach mal zur nächsten Polizeiwache zu fahren, und dort zu fragen?

Bruce-Lee-08/15
01-07-2014, 20:47
Es gibt die Möglichkeit für solche Fälle die Einsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Dann geht die Frist von neuem los. LG

STARTSEITE - Karate-Team Rottenburg (http://www.rottenburg-karate.de/)

Karate Kid 2.0
01-07-2014, 22:15
Ganz einfach: Man hat zwar eine Woche Zeit zur Zahlung, aber nachdem weitere Schritte eingeleitet werden, dauert es in der Regel 6 bis 8 Wochen.

MuayThai92
01-07-2014, 22:19
Ich wurde in den letzten 2 Jahren 3x geblitzt und wirklich JEDES mal hat es mindest 3-4 Wochen gedauert bis ich überhaupt Post bekommen habe. Ich würde mir da garkein Stress machen

Raging Bull
02-07-2014, 08:58
danke schon mal, weiß denn jemand, ob bei einem bußgeldbescheid wegen zu schnellem fahren die frist zur zahlung auch nur 1 woche beträgt (wie beim falsch parken)? oder ist die länger?

Nein, ist dasselbe. Es geht da ja nur darum, ob Du damit einverstanden bist oder nicht. Die Behörden setzen da meist ne längere Toleranz dahinter, weil denen das natürlich auch lieber ist, wenn die Leute einfach so zahlen. Da ist der Geduldsfaden lang.

Bei 2 Wochen Urlaub sollte das kein Problem sein. Im Zweifelsfalle nach Erhalt des Anhörungsbogens einfach kurz beim Sachbearbeiter anrufen, und Bescheid geben, dass man im Urlaub war und das umgehend überweist. Die sind in der Regel sehr freundlich und freuen sich, wenn am anderen Ende der Leitung mal keiner schimpft.

Also - no stress

Bero
02-07-2014, 09:10
Tja und sonst wirste halt zur Fahndung ausgeschrieben und wirst direkt nach den Ankunft am Flughafen abgeholt.

Sparst du dir das Taxi, hat doch auch was. :D

Raging Bull
02-07-2014, 09:26
Tja und sonst wirste halt zur Fahndung ausgeschrieben und wirst direkt nach den Ankunft am Flughafen abgeholt.

Sparst du dir das Taxi, hat doch auch was. :D

Mit dem SEK darf er dann auch so schnell fahren, wie er will :D

mykatharsis
02-07-2014, 09:52
Es dauert eh mindestens 2 Wochen bis überhaupt was kommt. Wenn man dann die Zahlungsfrist überschritten hat, kommt idR erstmal eine Mahnung.

Sven K.
02-07-2014, 14:04
Ähhmmm *hüstel*,*hüstel* :D

Ich bin LETZTE WOCHE Dienstag geblitzt worden und habe DIESEN Dienstag den Bescheid/die Zahlungsaufforderung erhalten. :ups::ups::ups::ups:


;)

Bury
02-07-2014, 14:06
Bei Stammkunden geht die Abwicklung schneller :hehehe:

Sven K.
02-07-2014, 14:08
Bei Stammkunden geht die Abwicklung schneller :hehehe:

Haha! Muss wohl. :p

Ist aber wohl von Bezirk/Landkreis zu Bezirk/Landkreis unterschiedlich.

cave
02-07-2014, 14:09
Stellt der Bussgeldstelle doch einfach ne Einzugsermächtigung aus,dann geht alles ganz von alleine :D

1234567
02-07-2014, 14:51
Es ergeht ein Bußgeldbescheid, in dem die Geldbuße und ein eventuelles Fahrverbot verhängt werden. Der Betroffene hat dann zwei Wochen Zeit ab Zustellung Einspruch einzulegen. Fällt das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Wurde die Messung mit dem Poliscan Speed oder ESO 3.0 Einseitensensorsystem ausgeführt, gibt es nur wenige Ansatzpunkte. Kam eine RIEGEL 21S (Laserpistole) zum Einsatz, hat man gute Karten.

Klaus
03-07-2014, 17:21
Am einfachsten ist ein Dauerauftrag. Und man könnte Mengenrabatt vereinbaren, wenn man 3x 20km/h zuviel im Paket nimmt.