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Vollständige Version anzeigen : Urlaubsanspruch.



D.Fink
25-08-2014, 11:08
Moin, ich bin da gerade was überfragt und bitte mal um Rat wenn es geht mit Nachweisen.

Zum Thema:
Meine Freundin ist Zahnarzthelferin und hat zum 30.09.2014 gekündigt.
Am 01.10.2014 beginnt Sie eine neue Stelle.
Laut Vertrag hat Sie 24 Arbeitstage Urlaub wovon Sie 17 genommen hat.
So ich würde jetzt Sagen Sie hat noch Anspruch auf 1 Tag Urlaub. und in der Neuen Praxis auf 4 Tage.
Ihr Chef meint da die Neue Praxis eine Woche Geschlossen hat, würde der eine Tag an die neue Praxis gehen. Da Sie ja dort 5 Tage Urlaub hat.

Nun habe ich bei meinen Recherchen diese Urlaubsanspruch (Eintritt, Austritt, Teilzeit, Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit), Tarifurlaub (http://www.zahnjob.de/urlaubsanspruch.html) Homepage gefunden laut der Seite hätte Sie Anspruch aus die vollen 24 Tage.
Wer noch fragen hat immer her damit.
So kann mir da mal einer mit Ahnung weiterhelfen.

freakyboy
25-08-2014, 11:16
Was hat denn der alte Arbeitgeben mit dem neuen zu tun? Das sind doch zwei vollkommen unabhängie Verträge oder? Ich hätte nun eher gedacht, dass deine Freundin, weil sie quasi noch 3 Monate beim neuen zu arbeiten hat, dass sie deswegen 24/4 = 6 (Wenn ihr laut neuem Vertrag 24 Tage Urlaub im Jahr zustehen) Urlaubgstage hat?

D.Fink
25-08-2014, 11:27
Sorry hatte ich vergessen, bei dem Neuen hat Sie nur 20 Tage Urlaub dafür aber nur eine 4 Tage Woche also würden die 4 Tage ja reichen nur will das Ihr Chef nicht verstehen.

Me1331
25-08-2014, 11:40
Wenn deine Freundin bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses, laut dem Arbeitsvertrag 24 Tage anspruch hat, dann hat sie die auch.

Also hat sie auch ohne eine weitere Neubeschäftigung bis zum 30.09.2014 anspruch auf volle 24 Urlaubstage, oder sind die 24 Urlaubstage auf das Jahr gesehen, also von 1.1.2014-31.12.2014?
Somit hätte sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nur die aliquoten Urlaubstage zur Verfügung.

freakyboy
25-08-2014, 11:43
Sind die 20 Urlaubstage für die Leute die quasi Vollzeit arbeiten oder sind das die Tage, die schon auf die 4/5 Stelle deiner Freundin angepasst wurden?

D.Fink
25-08-2014, 11:49
Die sind angepasst die anderen haben 24 Tage

Vegeto
25-08-2014, 11:51
Über welches Land reden wir denn? Deutschland? Da ist der Mindesturlaub 24 Tage für eine 6 Tage Woche. Der ist dann ggf. auf weniger Tage mit Dreisatz umzurechnen. Die meisten Arbeitgeber geben aber auch bei 5 Tage Woche 24+ Urlaubstage. Bei Kündigung wird das i.d.R. auf die Monate anteilig umgerechnet (also 1.67 bis 2 Tage pro Monat je nach Wochenstundenanzahl).
Aber Anspruch auf Urlaub in den ersten 6 Monaten ist sowieso so eine Sache ... schau mal hier
Neu im Job - Urlaub in der Probezeit - Karriere - Süddeutsche.de (http://www.sueddeutsche.de/karriere/neu-im-job-urlaub-in-der-probezeit-1.1772665)

freakyboy
25-08-2014, 11:54
Dann müssten es doch 20/4 = 5 Tage sein und nicht 4 oder?

Me1331
25-08-2014, 11:57
Dann müssten es doch 20/4 = 5 Tage sein und nicht 4 oder?

Lt. den Angaben des Users müsste dies dann meiner Meinung nach zutreffen

Klaus
25-08-2014, 11:58
Ich würde sagen das ist eine Frage für einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder falls man organisiert ist für die Gewerkschaft. Aus der Situation in der neuen Stelle Tage wegrechnen für die alte halte ich für eine Schnapsidee, so dürfte Arbeitsrecht nicht konstruiert sein. Das geht nach Stichtag und Umrechnung vom Jahr auf die Tage die sie gearbeitet hat bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, egal ob sie woanders anfängt oder nach Kualalumpur auswandert. Aber falls es Ausnahmen gibt weiss sowas halt nur jemand der sich damit wirklich beruflich beschäftigt.

Cillura
25-08-2014, 12:01
Ich glaub auch nicht, dass es erlaubt ist, dass der alte Arbeitgeber, dem neuen Arbeitgeber die "Urlaubsaltschulden" überträgt. Was zahlt er dafür an den neuen Arbeitgeber? Wäre ja noch schöner wenn das ginge. Frechheit, sowas überhaupt zu versuchen. :mad:

Vegeto
25-08-2014, 12:05
Ich glaub auch nicht, dass es erlaubt ist, dass der alte Arbeitgeber, dem neuen Arbeitgeber die "Urlaubsaltschulden" überträgt. Was zahlt er dafür an den neuen Arbeitgeber? Wäre ja noch schöner wenn das ginge. Frechheit, sowas überhaupt zu versuchen. :mad:
Nee, das geht auf keinen Fall. Der anteilige Urlaub ist unverfallbar und auch nicht zu verkaufen. Der neue Arbeitgeber hat ja sowieso das Recht jederzeit zu kündigen bis der Kündigungsschutz greift - in dem Fall würde dieser "Alturlaub" ja verfallen und das geht nicht.

D.Fink
25-08-2014, 12:08
Danke leute aber ich verliere hier gerade den Überblick mit den Aussagen des Chefs und so weiter ich hab heute Abend einen Termin beim Anwalt der wird es bestimmt wissen. Laut dem Neuen Vertrag hat Sie 4 Tage für das Kalender Jahr 14 wir wollten da aber nicht mehr nachfragen, nach Urlaub Fragen bevor man einen Tag da gearbeitet hat kommt wohl nicht so gut.

Bodenknuddler
25-08-2014, 12:09
Was steht denn so im Arbeitsvertrag?

Ansonsten

Anstellung 10 Monate, also Anspruch auf 20 Tage (bei 24Tagen auf 12 Monate).

Genommen: 17.
Rest: 3.

Was AG nun macht, und ob er Ihr 50 Tage Urlaub bis 31.12.2014 gibt, ist nicht AG1 abhängig.
(Andersrum wäre es interessant, wenn Sie mehr als die 20 Tage genommen hätte).

Ergo muss ihr AG1 die 3 Tage Urlaub auszahlen, oder über eine entsprechende Regelung an AG2 abtreten.


§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
[...]
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Kugelblitz.
25-08-2014, 13:10
[...] Laut dem Neuen Vertrag hat Sie 4 Tage für das Kalender Jahr 14 wir wollten da aber nicht mehr nachfragen, nach Urlaub Fragen bevor man einen Tag da gearbeitet hat kommt wohl nicht so gut.

Wollte ich gerade anmerken:
Es ist nicht anzuraten, dass man sich schon in den ersten Wochen mit dem neuen Chef anlegt, da ist das Arbeitsklima sofort vergiftet und dann viel Spaß. ;)

Franz
25-08-2014, 13:17
Die Schuld hat der alte Arbeitgeber, dieser muss diese auch begleichen.
Den neuen Chef interessieren die Ansprüche an den alten Chef überhaupt nicht.

Cillura
25-08-2014, 13:18
Die Schuld hat der alte Arbeitgeber, dieser muss diese auch begleichen.
Den neuen Chef interessieren die Ansprüche an den alten Chef überhaupt nicht.

Sehe ich auch so. Und so gehört sich das auch. Wo kämen wir denn sonst hin.

Kannix
25-08-2014, 13:26
Meines Wissens nach hat sie wenn sie nicht mehr in der Probezeit ist vollen Anspruch auf 24 Tage, wenrn sie laut Arbeitsvertrag 24 Urlaubstage hat.
Denn nach dem 01.07. hat sie Anspruch auf vollen Urlaub, vorher nur anteilig.
Dies ist so vorgesehen da sie ja beim neuen Arbeitgeber eventuell Urlaubsperre hat für 6 Monate.

Franz
25-08-2014, 13:41
Egal,wie der alte Chef muß sie freistellen oder den Urlaub auszahlen.
Die Urlaubstage sind übrigens ein Witz, seid ihr in Ostdeutschland beheimatet?

D.Fink
25-08-2014, 14:00
Egal,wie der alte Chef muß sie freistellen oder den Urlaub auszahlen.
Die Urlaubstage sind übrigens ein Witz, seid ihr in Ostdeutschland beheimatet?

Nee in NRW, aber das scheint so üblich zu sein.
Man muss aber fairer Weise sagen das beide Praxen Kurz vor Weihnachten bis kurz nach Silvester geschlossen sind ohne das Sie dafür Urlaub nehmen muss. dieses Jahr z.b. vom 23.12.14 bis einschließlich 02.01.15

freakyboy
25-08-2014, 15:25
Ich würde da ehrlich gesagt gar nichts machen, wenn es sich nur um einen Tag handelt. Das kommt doch voll scheisse wenn man noch nicht mal angefangen hat zu arbeiten und "streitet" sich schon um 1-2 Urlaubstage :)

sonntag
25-08-2014, 15:35
Ich würde da ehrlich gesagt gar nichts machen, wenn es sich nur um einen Tag handelt. Das kommt doch voll scheisse wenn man noch nicht mal angefangen hat zu arbeiten und "streitet" sich schon um 1-2 Urlaubstage :)

Naja meiner Rechtsauffassung nach muss man sich ja hier nicht mit dem neuen sondern mit dem alten Arbeitgeber rumschlagen. Und dieser ist mir eigentlich ziemlich egal wenn ich bereits eine neue Anstellung habe und die Geschichte sollte sich auch nicht auf das Verhältnis zu meinem neuen Arbeitgeber auswirken.

D.Fink
25-08-2014, 16:02
Ich würde da ehrlich gesagt gar nichts machen, wenn es sich nur um einen Tag handelt. Das kommt doch voll scheisse wenn man noch nicht mal angefangen hat zu arbeiten und "streitet" sich schon um 1-2 Urlaubstage :)

Es geht ja um den Anspruch beim jetzigem Arbeitgeber.
Eigentlich würde ich mich noch nicht mal deswegen Streiten, aber Sie hatte im Februar gefragt ob man Ihre Stelle Reduzieren kann auf 4 Tage die Woche, dieses war nicht Möglich. Dann hat Sie Fairer Weise in Juni gekündigt,(als Sie wusste das Sie eine neue Stelle hat) damit er genug Zeit hat eine Neue Arbeitskraft einzustellen.
Sie Arbeitet nun über 4 Jahre dort, hat nie was verlangt wenn Sie mal länger bleiben musste.
Seit Ihr letzter Arbeitstag immer näher kommt wird Ihr Chef immer Schlimmer wie er Sie behandelt, und mittlerweile sehe ich es nicht mehr ein dem Alten AG nur einen Cent zu Schänken.

P.s. wir sind auf einer Hochzeit eingeladen dafür hat Sie sich den Tag Urlaub genommen, der auch genehmigt wurde (leider nur Mündlich) und Heute Morgen kommt er mit der Geschichte an und das ist für mich mittlerweile reine Schikane.

Vegeto
25-08-2014, 16:02
Die Urlaubstage sind übrigens ein Witz, seid ihr in Ostdeutschland beheimatet?
Das trifft mittlerweile auch die jungen, eher unerfahrenen Leute in Branchen und Regionen Westdeutschlands in denen der Arbeitsmarkt gnadenlos hart geworden ist und es schwer ist Alternativen zu finden. Die Zeiten von schönen Arbeitsverträgen mit standardmäßig 28 oder 30 Tagen Urlaub sind vorbei.

freakyboy
25-08-2014, 17:07
Achso, es geht um die alte Stelle. Mich hat das halt bißchen verwirrt, weil wir als über die neue gesprochen haben :D Du hast ja in deinem ersten Post diesen Link einfügt. Da steht "Ab dem 01.07. eines Kalender Jahres hat der Arbeitnehmer auch bei Austritt Anspruch auf den vollen Jahresurlaub." Da deine Freundin ja zum 30.9 aus der Praxis ausscheidet hat sie diesen Stichtag überschritten und somit müssten ihr eigentlich 24-17 = 7 Tage zustehen. Eigentlich müsste sie sich diese doch noch nehmen können?