Vollständige Version anzeigen : Kämpfe mit vorstrafen????
Armend24
22-09-2014, 15:24
Hallo zusammen
ich wollte euch fragen ob jemand weis ob man mma kämpfe machen kann, auch wenn man im strafregister eingetragen ist(körperverletzung).
ich muss dazu sagen, ich bin kein schläger typ.... ich habe in meiner jugend viel scheisse gemacht aber bin jetz aufem rechten weg.
für antworten danke ich schon im voraus
soweit ich weiß nicht, manche Vereine verlangen evtl. ein polizeiliches Führungszeugnis (aber eher selten) -ist aber nur Halbwissen
viel Erfolg und bleib auf dem rechten Weg
zeitvertreibi
22-09-2014, 16:37
Bist du sicher das du überhaupt noch ne Eintragung hast? Hier erklärt z.B. nen RA die Löschungsfristen(ist von 2010) Wann werden Einträge im Führungszeugnis wieder gelöscht? | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog (http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/11/13/loeschung-fuehrungszeugnis/) .
Mahmut Aydin
22-09-2014, 17:35
Hallo zusammen
ich wollte euch fragen ob jemand weis ob man mma kämpfe machen kann, auch wenn man im strafregister eingetragen ist(körperverletzung).
ich muss dazu sagen, ich bin kein schläger typ.... ich habe in meiner jugend viel scheisse gemacht aber bin jetz aufem rechten weg.
für antworten danke ich schon im voraus
für den wettkampf gibt es ansich keine einschräkung was deine strafrechtlige lage angeht. sobald du etwas am laufen hattest und deine sozialstuden, wochenendarrest, whatever fleißig mitgemacht hast, hat sich das ja "eigentlich" geklärt, jenachdem wie lange das alles her ist, ist es evtl auch garnicht mehr in der Akte.
aber einige vereine wollen (bei mma eher weniger) ein, wie bereits erwähnt, ein Führungszeugnis, das kann natürlich den ersten Eindruck schonmal zerstören.
Esse quam videri
22-09-2014, 17:43
wenn du nicht eingefahren bist, sondern "nur" Bewährung bekommen hast steht nix drin.
Insbesondere werden keine Verurteilungen zu Jugendstrafe von nicht mehr als 2 Jahren aufgenommen, wenn Strafaussetzung zur Bewährung bewilligt und nicht widerrufen worden ist. Quelle Justizportal Niedersachsen.
gruss
Gabber4Life
22-09-2014, 18:06
soweit ich weiß nicht, manche Vereine verlangen evtl. ein polizeiliches Führungszeugnis (aber eher selten) -ist aber nur Halbwissen
Lol die Erfahrung hab ich noch nie gemacht.Wenn die mich nach so was fragen würden wäre ich so schnell am Ausgang wie ich in die Hände klatsche.
Hab zwar null drinstehen aber das ginge mir zu weit.
... aber mal andersrum:
wenn jemand mit einschlägigen aktenkundigen Vorstrafen in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt ist,
und es stellt sich heraus, dass er seit neuestem auch noch mma betreibt,
dann kann die Verhandlung richtig böse werden ...
gruß hafis
... aber mal andersrum:
wenn jemand mit einschlägigen aktenkundigen Vorstrafen in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt ist,
und es stellt sich heraus, dass er seit neuestem auch noch mma betreibt,
dann kann die Verhandlung richtig böse werden ...
gruß hafis
lol was hast du denn geraucht :D
Tony Stark
22-09-2014, 19:55
Dann wird man härter bestraft, weil man als ausgebildeter Kampfsportler als Waffe gilt.
NICHT
Ach, ich hab auch schon viel gehört;)
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