Vollständige Version anzeigen : Senior nach Pfefferspray-Abwehr verurteilt
Ununoctium
17-10-2014, 18:21
Wie seht Ihr das:
Mönchengladbach: Senior nach Pfefferspray-Abwehr verurteilt (http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/senior-nach-pfefferspray-abwehr-verurteilt-aid-1.4600559)
Für mich ist z.B. klar das der Mann keine Notwehr für die Tat an seiner Partnerin geltend machen kann. Der Angriff, wenn es überhaupt einer war, war klar vorbei und es bestand keine direkte Gefahr mehr.
Nun könnte man aber schon sagen das ein Angriff der 3 gegen Ihn auch kurz bevor stand?
Bin kein Anwalt aber die 3 könnten sich auch angegriffen gefühlt habe weil er ihnen nach rannte. Vor so einem Stadion stehen genug Polizisten die man zu Hilfe holen kann.
Was sagt mein Anwalt so gerne Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Sachen.
Little Green Dragon
17-10-2014, 18:43
Nun könnte man aber schon sagen das ein Angriff der 3 gegen Ihn auch kurz bevor stand?
Nein könnte man nicht - schließlich ist er denen hinterhergerannt, wenn also hier von einem "Angriff" gesprochen werden kann dann von dem Herren...
Einfach zur Polizei gehen und nicht den Helden spielen.
Ununoctium
17-10-2014, 19:11
Nein könnte man nicht - schließlich ist er denen hinterhergerannt, wenn also hier von einem "Angriff" gesprochen werden kann dann von dem Herren...
Einfach zur Polizei gehen und nicht den Helden spielen.
War extra mit "?" :)
Was vielleicht nicht gleich ersichtlich ist - aber scheinbar waren alle Beteiligten alkoholisiert
Ludwig R. will das Urteil nicht hinnehmen. Er fühlte sich eindeutig bedroht von den Männern, die an dem Tag auch Alkohol getrunken hatten.
Kann man jetzt so oder so verstehen - ich verstehe es so das Ludwig R. auch getrunken hat.
Kann man jetzt so oder so verstehen - ich verstehe es so das Ludwig R. auch getrunken hat.
Würde ich jetzt aus dem Zitat nicht so rausfolgern.
Meiner Ansicht nach bezieht sich das nur auf die Männer, durch die er sich bedroht gefühlt hatte.
Heißt natürlich nicht, dass er nicht dennoch was getrunken haben könnte.
Ich habe schon einige Senioren Fußballspiele gucken sehen, und keiner von denen hat bei Wasser halt gemacht ;)
Little Green Dragon
17-10-2014, 20:07
War extra mit "?" :)
Ja und?
Er ist denen hinterher - warum auch immer. Das kann nie Notwehr sein.
Und solange man nur so eine reißerische einseitige Berichterstattung hat würde ich da eh nichts drauf geben. Gibt ja mittlerweile genug renitente Rentner die meinen "ihr" Recht mit Pfefferspray oder Luftgewehr durchsetzen zu müssen.
Eigentlich nur wieder ein Beleg für das was der Willie hier schon immer wieder predigt: Lasst Pfefferspray und sonstige "defensiv" Waffen lieber zu Hause - gibt nur Ärger...
Ununoctium
17-10-2014, 20:08
Würde ich jetzt aus dem Zitat nicht so rausfolgern.
Meiner Ansicht nach bezieht sich das nur auf die Männer, durch die er sich bedroht gefühlt hatte.
Heißt natürlich nicht, dass er nicht dennoch was getrunken haben könnte.
Ich habe schon einige Senioren Fußballspiele gucken sehen, und keiner von denen hat bei Wasser halt gemacht ;)
Ist für den Fall an sich auch egal - so viel das keine Zurechenbarkeit da war, hat keine getrunken - sonst wäre es sicher/hoffentlich im Artikel gewesen.
brandenburger
17-10-2014, 20:51
Mit Anwalt wäre das sicher anders ausgegangen. Schätze ich mal.
StaySafe
17-10-2014, 21:26
Ohne die Details zu kennen, könnte der Mann aber gute Chancen haben, dass die nächste Instanz bei Revision doch auf Notwehr erkennt, weil sie Geschehnisse getrennt bewertet.
So wie es sich bspw. im Bericht der RP liest, ist der Rentner denen ja nicht hinterher um sie mit Pfefferspray einzunebeln, sondern um sie zur Rede zu stellen und die Polizei dazu zu holen. Das ist erst mal sein gutes Recht.
Die offene (und auch eingestandene) Drohgebärde eines Mitglieds der Gruppe sowie die Überzahl, könnten durchaus ausreichend sein, um dem Rentner ein Bedrohungsgefühl zu attestieren, dass eine Putativnotwehr rechtfertigt.
Hier würde man dann eben von zwei zusammenhängenden, aber getrennt zu bewertenden Situationen ausgehen.
Wäre nicht das erste Mal.
Und wenn der Bub sagt ich hab mich so hingestellt weil ich mich bedroht fühlte.
Aber das müssen Richter entscheiden.
Für mich aber wieder mal ein Beispiel zum Thema ohne Not in eine Gefährdung begeben. Er hätte auch einfach zu Polizei gehen können ich bin oft im Stadion und da sind nun wirklich genügend vor Ort.
Ununoctium
17-10-2014, 21:46
Für mich aber wieder mal ein Beispiel zum Thema ohne Not in eine Gefährdung begeben.
Ich würde sogar sagen dass die Sache noch ganz gut für Ihn ausgegangen ist - wären die 3 wirklich sehr aggressiv gewesen, hätte das alles ganz anders ausgehen können (da hätte auch das Pfefferspray nicht mehr viele gebracht).
Klar ist es sein gutes Recht – jemanden zu Rede zu stellen – aber ob das dazu auch immer intelligent ist…. alleine 3 junge Männer zur Rede stellen…..
Wenn schon mal die Polizei direkt vor Ort ist – sollte man das auch nutzen.
StaySafe
17-10-2014, 21:51
Ich würde sogar sagen dass die Sache noch ganz gut für Ihn ausgegangen ist - wären die 3 wirklich sehr aggressiv gewesen, hätte das alles ganz anders ausgehen können (da hätte auch das Pfefferspray nicht mehr viele gebracht).
Klar ist es sein gutes Recht – jemanden zu Rede zu stellen – aber ob das dazu auch immer intelligent ist…. alleine 3 junge Männer zur Rede stellen…..
Wenn schon mal die Polizei direkt vor Ort ist – sollte man das auch nutzen.
Klar, intelligent / taktisch klug war das nicht.
Aber das ist den meisten Menschen überhaupt nicht klar. ;)
Tony Stark
18-10-2014, 00:23
Da ich weiß wie es bei Fußballspielen "abgeht" sage ich ganz einfach mal solange man nicht dabei gewesen ist, kann man sich kein Urteil erlauben. Und vor Gericht muss man dann nun mal sehen was einen logischer erscheint, nachdem man sich die ganzen Geschichten angehört hat. Habe schon genug Rabauken erlebt, die sich extrem daneben benehmen, genauso wie Rentner oder Familienväter die auf einmal ausrasten.
Quelle:
Alles begann bei einem Besuch beim Borussia-Heimspiel gegen Herta BSC am 22. März. Ludwig Robertz war mit seiner Lebensgefährtin dort. Weil die 74-Jährige gerade ein künstliches Knie bekommen hatte, die Operation noch frisch war und sie sich noch in Acht nehmen musste, wartete das Paar nach dem Schlusspfiff, bis das größte Gedrängel vorbei war.
Sorry,
ist ja völlig normal, dass man nach einer frischen Kunstknie-OP ins Fußballstadion humpelt,
weil gerade dort immer so nette rücksichtsvolle Fan's sind und man ja auch weiter keine anderen Probleme hat. :rolleyes:
Die Frau alleine hätte nur ein Recht gehabt den Angriff abzuwehren.
Der Rentner war leider zu weit weg, um sofort helfen zu können und danach war schon alles vorbei.:-§
Also bestand für den Renter und seine Holde danach überhaupt gar keine Notwehrsituation mehr.
Er hätte sich den ganzen Pfefferspray-Ärger sparen können,
wenn er das gemacht hätte, was er anschließend sowieso tun musste, nämlich zur Polizei gehen.
Diese hatte dann offensichtlich weniger Probleme der 3 Männer habhaft zu werden.
Also,
liebe Rentner,
besser mal im KKB-Forum belesen und nicht gleich ins Stadion humpeln.:D
Gruß
Nohands
.
StaySafe
18-10-2014, 14:48
Sorry,
ist ja völlig normal, dass man nach einer frischen Kunstknie-OP ins Fußballstadion humpelt,
weil gerade dort immer so nette rücksichtsvolle Fan's sind und man ja auch weiter keine anderen Probleme hat. :rolleyes:
Hat ja nun erstmal gar nichts mit der Sache an sich zu tun. Klar ist es nicht besonders clever, tut aber im Grunde nichts zur Sache.
Die Frau alleine hätte nur ein Recht gehabt den Angriff abzuwehren.
Falsch. Grundsätzlich ist ein Dritter berechtigt im Rahmen der Nothilfe zu handeln. Nothilfe ist bestimmten Gegebenheiten unterworfen, gehört aber ganz klar zur Notwehrdefinition des StGB.
Der Rentner war leider zu weit weg, um sofort helfen zu können und danach war schon alles vorbei.:-§
Also bestand für den Renter und seine Holde danach überhaupt gar keine Notwehrsituation mehr.
So weit richtig. Aber auch das ist nicht der Punkt. Der Rentner konnte und kann sich bei seiner Handlung (Verfolgung und Einsatz des Pfeffersprays) nicht auf Nothilfe berufen.
Es ist aber grundsätzlich denkbar, dass in der Revision auf eine berechtigte (Präventive) Notwehrhandlung erkannt wird, weil durch die Bedrohung durch die drei Männer, eine neue Situation entstanden ist, die getrennt bewertet werden kann.
Schema:
Frau wird von A (aus der Gruppe A, B und C) zu Fall gebracht. D, Partner des Opfers, ist nicht zugegen und kann den Angriff nicht im Rahmen der Nothilfe abwenden. -> Situation 1 abgeschlossen.
D nähert sich A, B und C um diese zur Rede zu stellen und der Polizei zu zuführen. Eine Person aus der Gruppe baut sich mit eindeutiger Drogebärde D gegenüber auf. D fühlt sich bedroht und setzt Pfefferspray zur Abschreckung ein in dem er einen Stoß auf den Boden abgibt.
-> Hier entsteht eine neue Bedrohungslage die sich gegen die körperliche Unversehrtheit von D richtet woraufhin dieser präventiv sein Pfefferspray einsetzt (Putativnotwehr)
Einschränkend bzw. ausschließend, könnte man versuchen dem Rentner eine Notwehrprovokation anzudichten, was aber schwer wird.
Eine Absichtsprovokation scheint unwahrscheinlich, also blieben sonstige Provokationen die das Notwehrrecht zwar beschränken, aber keineswegs ausschließen. Sollte der Rentner also wirklich einen Pfefferstoß auf den Boden ausgeführt haben und nicht direkt ins Gesicht des / der Aggressoren, wäre das als Schutzwehr zu bewerten und damit im Rahmen der zugebilligten Notwehr selbst bei vorliegender Provokation.
Opie_SOA
18-10-2014, 15:20
also sollte man, wenn man Zeuge einer Straftat wird, besser Augen und Ohren zu halten und nicht versuchen, die Täter in irgendeiner Form belangen zu können? Der Jedermannsparagraph zählt nicht mehr?
Ein tolles Urteil in puncto Zivilcourage
Savateur73
19-10-2014, 11:39
Wie seht Ihr das:
Mönchengladbach: Senior nach Pfefferspray-Abwehr verurteilt (http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/senior-nach-pfefferspray-abwehr-verurteilt-aid-1.4600559)
Für mich ist z.B. klar das der Mann keine Notwehr für die Tat an seiner Partnerin geltend machen kann. Der Angriff, wenn es überhaupt einer war, war klar vorbei und es bestand keine direkte Gefahr mehr.
Nun könnte man aber schon sagen das ein Angriff der 3 gegen Ihn auch kurz bevor stand?
Sicher war das Notwehr vom Senior, da die 3 Typen die arme Oma gestossen haben und da der Senior die 3 Täter festhalten wollte damit das Rechtssystem sie bestrafen kann, da meinten die 3 Trolle wir hauen den Opa um. Da hat er denen mal gezeigt wo der Bartel den Most holt.:cool:
Was macht die Polizei die lässt das Strafverfahren gegen die 3 Typen platzen und klagt den Opa an, wol leben wir denn hier wenn so etwas passiert. Da verliert man den Glauben an den Rechtsstaat.
Es ist aber grundsätzlich denkbar, dass in der Revision auf eine berechtigte Putativnotwehr erkannt wird, weil durch die Bedrohung durch die drei Männer, eine neue Situation entstanden ist, die getrennt bewertet werden kann.
Schema:
Frau wird von A (aus der Gruppe A, B und C) zu Fall gebracht. D, Partner des Opfers, ist nicht zugegen und kann den Angriff nicht im Rahmen der Nothilfe abwenden. -> Situation 1 abgeschlossen.
D nähert sich A, B und C um diese zur Rede zu stellen und der Polizei zu zuführen. Eine Person aus der Gruppe baut sich mit eindeutiger Drogebärde D gegenüber auf. D fühlt sich bedroht und setzt Pfefferspray zur Abschreckung ein in dem er einen Stoß auf den Boden abgibt.
-> Hier entsteht eine neue Bedrohungslage die sich gegen die körperliche Unversehrtheit von D richtet woraufhin dieser Putativ sein Pfefferspray einsetzt
Kann es sein, dass du keine Ahnung hast, was Putativnotwehr bedeutet? Ich habe den Eindruck, du verwechselst putativ mit präventiv - ersteres ist ein Erlaubnistatbestandsirrtum und führt zur Fahrlässigkeitsstrafbarkeit und nicht zur Rechtfertigung.
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Defacto handelte es sich im vorliegenden Fall nicht um Notwehr. Zumindest hat das Gericht wohl darauf erkannt, daß der Mann sich nicht einem unmittelbar bevorstehenden Angriff gegenübersah. Der gegenwärtige rechtswidrige Angriff (gg. seine Frau) war ja bereits vorbei.
StGB - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html)
http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3255
Opie_SOA
19-10-2014, 12:48
§ 127
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
und durch diesen "Jedermannsparagraphen" ist eine neue Notwehrsituation entstanden, nämlich dadurch, dass diese 3 jungen Männer den einen alten Mann bedroht haben
StaySafe
19-10-2014, 12:55
Kann es sein, dass du keine Ahnung hast, was Putativnotwehr bedeutet? Ich habe den Eindruck, du verwechselst putativ mit präventiv - ersteres ist ein Erlaubnistatbestandsirrtum und führt zur Fahrlässigkeitsstrafbarkeit und nicht zur Rechtfertigung.
Hier habe ich mich in der Eile wirklich nicht ganz richtig ausgedrückt. Der Rentner setzte sein Pfefferspray präventiv ein weil er von einem bevorstehenden Angriff auf sich ausging. Und damit wären wir dann in diesem Fall bei der Putativnotwehr.
und durch diesen "Jedermannsparagraphen" ist eine neue Notwehrsituation entstanden, nämlich dadurch, dass diese 3 jungen Männer den einen alten Mann bedroht haben
Leider gibt es in dem Artikel nur eine einseitige Beschreibung dieser Bedrohungssituation. Es ist auch nicht eindeutig, ob eine Jedermannfestnahme ueberhaupt angebracht war, weil es schon zum Sturz der Frau zwei Meinungen gibt.
Ohne zu wissen was der alte Herr gesagt und getan hat, bevor es zu Poebeleien und "Boxhaltungen" kam, ist das alles schwierig zu bewerten. Eine Vorwaertsbewegung, ausgestreckter Zeigefinger, hochgereckte Faust, etc. kann eine defensive Boxhaltung meiner Ansicht nach rechtfertigen.
Zivilcourage geht auch ohne aktiv selbst jemanden auszuschalten oder festzusetzen. Wer das dennoch tut, muss sich ueber sein eigenes Risiko, auch das juristische, bewusst sein.
Sich auf Notwehr zu berufen heisst immer zuerst zuzugeben, dass man eine Koerperverletzung begangen hat, und dann einer richterlichen Entscheidung zu harren, ob es sich auch objektiv nachvollziehbar um Notwehr handelte.
Nach so einer Aktion muss man sich schon ueberlegen, ob man sich noch als Zeuge vor Ort bereithaelt, geschweige denn, selbst zur Polizei geht, gerade wenn die Schwere des urspruenglichen Angriffs doch recht ueberschaubar war.
Hier habe ich mich in der Eile wirklich nicht ganz richtig ausgedrückt. Der Rentner setzte sein Pfefferspray präventiv ein weil er von einem bevorstehenden Angriff auf sich ausging. Und damit wären wir dann in diesem Fall bei der Putativnotwehr.
Also das Nicht-Vorliegen einer Notwehrlage, aber das irrtümliche Annehmen einer solchen? Jedenfalls kann nicht davon gesprochen werden, "dass in der Revision auf eine berechtigte Putativnotwehr erkannt wird", da es eine solche nicht gibt - Putativnotwehr führt zur möglichen Strafbarkeit aus Fahrlässigkeit und nicht zur Rechtfertigung*.
*: Und genau das wurde im vorliegenden Fall ausweislich des Artikels auch vom Gericht angenommen - vermeidbarer Erlaubnistatbestandsirrtum und damit fahrlässige gefährliche Körperverletzung.
Woher wisst ihr eig dass der alte Herr die Wahrheit sagt?
Könnte nicht auch der junge Mann die Boxerhaltung eingenommen haben zur Verteidigung als ein wutschnaubender und mit Pefferspray und eventuell angetrunkener Senior auf ihn zugestürmt ist?
Ohne Urteilstext ist es recht mühselig über einen Tathergang zu diskutieren ;):p
Ich gehe mal nach meinem Gefühl und sage die Story vom Opa stinkt.
Und warum geht der mit Pefferspray zum Fußball?
Ich finde es schon zum teil albern was hier von "Fachleuten" an Wissen zum besten gegeben wird.
Ohne selbst ausreichend Kenntnisstand zu haben müsste man doch erstmal davon ausgehen dass das Landgericht die Situation richtig bewertet hat, oder?
Opie_SOA
19-10-2014, 14:03
die Situation wird ja erstmal bestimmt von 3 Zeugen gegen 2, bzw gegen 1, weil die alte Dame ja nicht beim Pfeffern dabei war
StaySafe
19-10-2014, 14:18
Also das Nicht-Vorliegen einer Notwehrlage, aber das irrtümliche Annehmen einer solchen?
Der Rentner kann natürlich subjektiv von einer Notwehrlage ausgehen, die objektiv nicht gegeben ist.
Jedenfalls kann nicht davon gesprochen werden, "dass in der Revision auf eine berechtigte Putativnotwehr erkannt wird", da es eine solche nicht gibt - Putativnotwehr führt zur möglichen Strafbarkeit aus Fahrlässigkeit und nicht zur Rechtfertigung*.
Ich hatte mein Posting diesbezüglich editiert, da mir in der Tat begriffliche Flüchtigkeitsfehler unterlaufen sind. Wie aus meinem vorhergehenden Kommentar ersichtlich ist, sprach ich von der Möglichkeit, dass bei Revision auf eine berechtigte (präventive) Notwehrhandlung erkannt werden könnte.
Und warum geht der mit Pefferspray zum Fußball?
Zur Abwehr von Tieren, sonst dürfte er es gar nicht führen, so als rechtstreuer Bürger … ;)
Opie_SOA … "bestimmt" ganz sicher nicht, Gerichtsverhandlungen sind keine demokratischen Abstimmungen. Drei glaubwürdige Zeugen sind natürlich "besser" als einer. Und nachdem die Beschuldigten sogar Beleidigungen eingeräumt haben könnte es durchaus sein, daß die sich realistischer zu ihrer (Mit-)schuld positioniert haben, als der Rentner.
Opie_SOA
19-10-2014, 16:42
ich meinte nicht nur die Gerichtsverhandlung an sich, auch die Notwehrsituation.
Und natürlich ist eine Gerichtsverhandlung irgendwie "demokratisch". Gegen 3 Aussagen kommt eine einzelne so leicht nicht an, egal, wer da jetzt glaubwürdiger ist
Ich denke ohne Zeugen gibt es für den Mann kaum eine Möglichkeit, die drei Typen dranzukriegen, selbst wenn es stimmt dass die die Oma umgeschubst haben weil sie den falschen Schal trug.
Auf der anderen Seite, wenn es stimmt dass er auf den Boden gesprüht hat, und die Typen einfach weggegangen sind, dann würde ich mal prüfen wie das mit dem Sanitäter der die Augen ausgespült haben soll denn bewiesen wurde. Müssen Sanitäter sowas nicht protokollieren wenn sie einen Einsatz haben, schon aus Eigenschutz ? Wenn das Protokoll nicht existiert, oder offensichtlich nachträglich gebastelt wurde, dann haben wir versuchten Prozessbetrug, eventuell Urkundenfälschung, und dergleichen mehr was ein Anwalt sicher besser weiss. Dagegen ist dann das falsche Sprayen Kleinkram.
Opie .. ok, bezogen auf die Notwehrsituation hast Du vollkommen recht. Bei Gerichtsverhandlungen sieht es leider anders aus. Du kannst Recht und (die Mehrzahl oder sogar alle) Zeugen auf Deiner Seite haben, und trotzdem verlieren.
Wenn das Protokoll nicht existiert, oder offensichtlich nachträglich gebastelt wurde, dann haben wir versuchten Prozessbetrug, eventuell Urkundenfälschung, und dergleichen mehr was ein Anwalt sicher besser weiss. Dagegen ist dann das falsche Sprayen Kleinkram.
Wäre aber wieder ein getrennter Sachverhalt. Der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ohne Notwehrsituation bleibt auch dann immer noch eine gefährliche Körperverletzung, für die der Mann geradestehen muß. Wäre ein Hoffnungsschimmer, daß in nächster Instanz anders entschieden wird, mehr nicht.
Ich wüßte gerne was der Mann auf die Frage nach dem Grund für das Mitbringen von Pfefferspray geantwortet hat, die ihm sicher ebenfalls gestellt wurde. Zumal derartige Gegenstände in einigen Fußballstadien von den Betreibern verboten werden. Mit einer Antwort nach dem Schema "Sie sehen doch, daß man sowas heutzutage braucht" wird man sich dann bei vielen Richtern komplett ins Abseits schießen ...
Willi von der Heide
19-10-2014, 20:47
Ich wüßte gerne was der Mann auf die Frage nach dem Grund für das Mitbringen von Pfefferspray geantwortet hat, die ihm sicher ebenfalls gestellt wurde. Zumal derartige Gegenstände in einigen Fußballstadien von den Betreibern verboten werden. Mit einer Antwort nach dem Schema "Sie sehen doch, daß man sowas heutzutage braucht" wird man sich dann bei vielen Richtern komplett ins Abseits schießen ...
Auch ein wichtiger Punkt !
Den Ärger des betroffenen Herrn kann ich nachvollziehen, aber rechtlich ist das schon alles stimmig. Mann weiß ja auch zuwenig über das was alles da genau abgelaufen ist.
Kommt darauf an. Nämlich genau darauf, ob er vor Wut auf den Boden gesprüht hat, und die Typen sich das mit den Augen nur ausgedacht - UND, dass man das beweisen kann. Wenn er tatsächlich ins Gesicht gesprüht hat, ist er der Dumme.
Willi von der Heide
19-10-2014, 21:45
Wenn er tatsächlich ins Gesicht gesprüht hat, ist er der Dumme.
:halbyeaha
Vorsicht mit solchen Zustimmungsbekundungen - meine grösste Leistung ist, der Welt weisgemacht zu haben dass es mich nicht gibt. Und wenn ich nicht gerade Robbenbabies mit der falschen Milch füttere, mache ich irgendwas anderes ganz schlimmes.
Opie_SOA
20-10-2014, 07:00
Opie .. ok, bezogen auf die Notwehrsituation hast Du vollkommen recht. Bei Gerichtsverhandlungen sieht es leider anders aus. Du kannst Recht und (die Mehrzahl oder sogar alle) Zeugen auf Deiner Seite haben, und trotzdem verlieren.
...
ja, das kann man natürlich. aber realistisch betrachtet haben 3 zeugenaussagen in den allermeisten fällen mehr gewicht als nur eine (wenn nicht grade eine stadtbekannte, am besten noch ausländische [Voricht, Übertreibung und Spiel mit Klischees] Roiberbande gegen einen Polizeibeamten aussagt)
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