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Vollständige Version anzeigen : warum versteht man im Ghetto keinen Spass ?



quine
25-10-2014, 21:06
Amerikas Ghettos = spassfreie Zone

RnJd6fY4Or0

freakyboy
25-10-2014, 21:09
Ich warte ja darauf, dass sowas mal richtig schief geht ^^

Gast
25-10-2014, 21:26
Ich weiß nicht, was daran "spaßig" oder "witzig" sein soll, andere Menschen zu belästigen.
Erst recht nicht, wenn man weiß, daß man es mit aggressiven Mitmenschen zu tun hat.
Die aggressiv sind, weil ihr Leben vielleicht nicht ganz so einfach und schön ist ... und die, wie schon erwähnt wurde, in Ghettos leben - und vielleicht deshalb wenig freundlich reagieren, wenn irgend ein hergelaufener weißer Wohlstandkasper meint, auf ihre Kosten "witzig" sein zu müssen ...

Ich würde es den ach so "witzigen" Jungs gönnen, wenn sie bei ihren überflüssigen Spielchen von denen, die sie damit belästigen, mal so richtig auf Maul kriegen.

Willi von der Heide
25-10-2014, 21:29
Da ich diese " Streiche " nicht witzig finde, ist nun einmal so ... aber bei so einem Strangtitel falle ich fast hinten rüber :mad: !

Das sind Menschen die am unteren Ende der Gesellschaft leben. Die kommen aus zerrütteten Familienverhältnissen, haben u.U. Alkohol- oder Rauschgiftprobleme, nur geringe Perspektiven am Arbeitsmarkt usw..
Und dann kommen so Rotzgören aus vermeintlich besseren Verhältnissen und stellen die Leute vor der Kamera bloß mit irgendwelchen dümmlichen Aktionen.

Bis es mal so ein verwöhntes Bübchen erwischt und der hinterher auf der kalten Platte liegt - dann schreien wieder alle auf. Zum :wuerg: :wuerg: :wuerg:

:mad:

Gast
25-10-2014, 21:34
warum versteht man im Ghetto keinen Spass ?
Ja, warum nur?
:rolleyes:

Die Ghetto-Bewohner könnten doch ruhig mal mitspielen und sich bereitwillig vorführen lassen, damit man über sie so richtig herzhaft lachen kann ...

Willi von der Heide
25-10-2014, 21:40
Was mich wundert, daß hier noch keiner Scare Tactics Videos eingestellt hat ...

Phrachao-Suea
25-10-2014, 21:52
Ganz im ernst...
einfach nur behindert.
Fertig.

Tony Stark
25-10-2014, 21:58
Und wieder hat es nicht geklappt, und das obwohl uns der Threadersteller dieses mal ein Video aus den Vereinigten Staaten gepostet hat um uns zu erheitern, aber genau wie sonst bei seinen Videos aus Russland lacht keiner.:rolleyes:

Tori
26-10-2014, 00:22
Ich würde es den ach so "witzigen" Jungs gönnen, wenn sie bei ihren überflüssigen Spielchen von denen, die sie damit belästigen, mal so richtig auf Maul kriegen.

Ein paar haben ja aufs Maul bekommen, meiner Meinung nach aber viel zu wenig.

jetzt fangen die auch in Deutschland mit dieser SchXXXXe an:o

Diesen 3 Spinnern aus Flensburg gehört genauso aufs Maul :mad:

Fabian.
26-10-2014, 07:27
Ein paar haben ja aufs Maul bekommen, meiner Meinung nach aber viel zu wenig.

jetzt fangen die auch in Deutschland mit dieser SchXXXXe an:o

Diesen 3 Spinnern aus Flensburg gehört genauso aufs Maul :mad:

https://www.youtube.com/watch?v=7exss8vD_lM

Wenn ich mir so was angucke, wünscht man sich wirklich, dass die mal an den Falschen geraten.

Wie ist das eigentlich rechtlich zu werten? Körperverletzung, wenn man während der Flucht hinfällt?



Edit: Ja, gibt ein Ermittlungsverfahren gegen die wegen KV.

Gast
26-10-2014, 07:41
Nur mal angenommen, ein Mensch, der eine Berechtigung hat, eine Schußwaffe mit sich zu führen, wird von diesen Kaspern auf die gezeigte Weise belästigt.
"Angegriffen" muß man da wohl schon sagen.
Er sieht also einen Psycho, der mit einer Kettensäge auf ihn losgehen will - nimmt das logischerweise ernst und schießt.
(Man wird sich ja wohl noch was wünschen dürfen ...!)

Dann kreischt wieder alles auf, daß die armen unschuldigen Jungs doch nur ein bißchen spielen wollten ...

KeineRegeln
26-10-2014, 08:02
Schließe mich meinen Vorposter an.

Mr.Fister
26-10-2014, 08:43
aha, "pranks in the hood" ... na dann... :rolleyes:

mit den ewigen worten von eazy e:


Cuz the boyz n tha hood are always hard
You come talkin that trash we'll pull your card
https://www.youtube.com/watch?v=NwxsV1ZxGts

:cool2:

Nite
26-10-2014, 09:28
Die Jungs sollen mich mal in Südafrika besuchen, ich kenne da ein paar nette Gegenden wo sie bestimmt auch gerne ihre "pranks" abziehen :D

paka
26-10-2014, 09:41
konnte das Video nicht zu Ende sehen wegen Fremdschäm Effekt habs nur bis zum zweiten Prank geschafft

ich frage mich eigentlich, was die Jungs da als "positives" Szenario sich vorstellen. Wenn jemand ankommt und sagt er hat Waffen bei sich, wie sollen die anderen reagieren so dass es lustig wird?
Letztendlich wissen die Jungs worauf die sich einlassen und rechnen demzufolge auch mit den Reaktionen, daher denke ich dass sie das Video so wie es ist lustig finden. Ich verstehe daher in dem Zusammenhang nicht den Threadtitel, denn das war doch genau das worauf die Typen aus waren. Was sollen die Ghetto Jungs da an spaß verstehen wenn ein Typ sie bedroht in einem Umfeld in dem Bedrohung zum Tag gehört (ohne das Ghetto Klischee zu überstrapazieren).

Pummel
26-10-2014, 10:11
Die scheinen wohl drauf zu stehen auf die Fresse zu kriegen....ab und zu darf da ja einer durchaus einstecken.
Das mit der Waffe war ja auch ungefähr das dümmste, dass die machen können (v.a. wo der eine dann ja wirklich seine Waffe zieht)

OliverT
26-10-2014, 11:47
Keineswegs beabsichtigten wir, dass Leute sich durch unser Prank Video gestört fühlen.:rolleyes:

gasts
26-10-2014, 11:51
Er sieht also einen Psycho, der mit einer Kettensäge auf ihn losgehen will - nimmt da logischerweise ernst und schießt.
(Man wird sich ja wohl noch was wünschen dürfen ...!)

Dann kreischt wieder alles auf, daß die armen unschuldigen Jungs doch nur ein bißchen spielen wollten ...

Ich würde Beifall klatschen.
Da die Kommentare unter der dämlichen YT-Rechtfertigung (https://www.youtube.com/watch?v=7exss8vD_lM) in der sie sich als beratungsrestistent gezeigt haben, deaktiviert sind, werden das wohl einige Leute genauso sehen. :D

Macabre
26-10-2014, 11:55
Ich finde gut, daß die Mods, oder wer auch immer, den Schimpansen-Post vom TE vollständig gelöscht haben.

Hoffentlich wurde er auch verwarnt.


:klatsch::yeaha:

Willi von der Heide
26-10-2014, 11:57
Ich finde gut, daß die Mods, oder wer auch immer, den Schimpansen-Post vom TE vollständig gelöscht haben.

Hoffentlich wurde er auch verwarnt.


:klatsch::yeaha:

Die Meldung kam u.a. von mir :cool:. Ging gar nicht der Kommentar !

Sorbus Aucuparia
26-10-2014, 12:15
Das scheinen mir echte Motorsägen zu sein. Sind die denn noch ganz bei Trost? Das gehört zum gefährlichsten was es überhaupt gibt. Es reicht dass ein Flüchtender rapide abstoppt und der "Kettensägenmörder" nicht schnell genug auch abstoppt und in den rein läuft, oder irgendwer will den Helden spielen und kämpft gegen den.
Da passieren grauenhafte Verletzungen schneller als einem Lieb ist..
Nicht das ich nicht gerne auch Leute veralbere und austrickse aber dochj nicht so dass da wer bei sterben könnte.

Vielleicht wollen diese Prankster doch mal in den islamischen Staat und dort Korane verbrennen mit dem Spruch "War nur ein Prank"

Macabre
26-10-2014, 12:18
Die Meldung kam u.a. von mir :cool:. Ging gar nicht der Kommentar !

:halbyeaha

gasts
26-10-2014, 12:26
Das scheinen mir echte Motorsägen zu sein.


laut deren Angeben haben die wenigstens die Ketten abgemacht.
Dennoch kann man sich bei einem nächtlichen Treppensturz in Panik erheblich verletzen.
Insbesondere wenn da feuchtes Laub rumliegt und man suboptimales Schuhwerk trägt, wie es bei Frauen ja durchaus mal vorkommen kann.

MMA-Guy
26-10-2014, 12:31
Ich finde das auch nicht sonderlich witzig und würde wahrscheinlich genauso reagieren wie einige im Video.

n1vo
26-10-2014, 12:32
Frage an die Juristen hier: Kann schon der verursachte Schock als Körperverletzung geltend gemacht werden? Die muss meines Wissens ja nicht unbedingt durch körperliche Gewalt bedingt sein, oder?

OliverT
26-10-2014, 13:18
Ich würde Beifall klatschen.
Da die Kommentare unter der dämlichen YT-Rechtfertigung (https://www.youtube.com/watch?v=7exss8vD_lM) in der sie sich als beratungsrestistent gezeigt haben, deaktiviert sind, werden das wohl einige Leute genauso sehen. :D
Ich wette wenn während eines pranks denen mal jemand so richtig die Visage poliert, die ihn hinterher auch noch anzeigen.

Gast
26-10-2014, 13:29
Frage an die Juristen hier: Kann schon der verursachte Schock als Körperverletzung geltend gemacht werden? Die muss meines Wissens ja nicht unbedingt durch körperliche Gewalt bedingt sein, oder?

Ja, das wäre fahrlässige Körperverletzung.

amasbaal
26-10-2014, 13:32
wenig freundlich reagieren, wenn irgend ein hergelaufener weißer Wohlstandkasper meint, auf ihre Kosten "witzig" sein zu müssen ...


Rotzgören aus vermeintlich besseren Verhältnissen und stellen die Leute vor der Kamera bloß...
verwöhntes Bübchen... :wuerg: :wuerg: :wuerg:

genau das. :mad: :sport069:

Wuozup
26-10-2014, 14:04
Bei 3:00 min konnte einer sogar einen Wurf ansetzen :cool:

Hafis
26-10-2014, 15:33
... und selbstverständlich versteht man im Ghetto Spaß,
bloß die Definition des Spaßes ist eben eine andere ...

gruß hafis,
welcher die 'Spaßgesellschaft' ohnehin ein Greuel ist ...

Gast
26-10-2014, 18:13
Die Kettensägen-Idioten haben gewaltig einen an der Klatsche.
:mad:

Ich wäre sehr dafür, denen mal ganz eindringlich klarzumachen, und zwar in Form einer "körperlichen Ermahnung", daß sie sich diese "Scherze" besser verkneifen sollten.
Ich krieg das Kotzen, wenn ich lese, was diese Kasper unter ihr Video geschrieben haben:

Die Polizei sagte uns, dass die Mädchen in ihrer Hysterie hyperbelt haben. Direkt nach dem Schreck Moment, haben wir versucht die Situation aufzuklären. Trotz dessen liefen die Mädchen weiter und das eine Mädchen stürzte. Als die Polizei eintraf stellte sich raus, dass dem Mädchen nichts passiert ist. Die Kettensäge wurde ohne Kette benutzt.
Genau. Die Mädchen sind selber schuld.
Erst werden sie furchtbar erschreckt, und zwar mit einer echten Motorsäge.
Wer soll denn in so einer Situation erkennen, daß das Ding ohne Kette benutzt wird?
Und dann bleiben die Mädchen nicht mal stehen, um sich anzuhören, daß ja alles nur ein "Spaß" war ...

Ich denke, die Polizei hätte die Möglichkeit gehabt, den Kaspern einen Platzverweis auszusprechen.

Frage an die Juristen: Ist es rechtlich irgendwie zu verhindern, daß diese Schwachköpfe andere Leute mit ihrem bekloppten "Scherz" erschrecken?
Und was passiert eigentlich, wenn in Folge dieser "Späße" tatsächlich jemand zu Schaden kommt?
Ich hab einen Bekannten, der an einer schweren Herzkrankheit leidet.
Was ist eigentlich, wenn so jemand bei diesen "Späßen" mit einem Herzkasper abklappt?
:mad:




Ich finde gut, daß die Mods, oder wer auch immer, den Schimpansen-Post vom TE vollständig gelöscht haben.

Hoffentlich wurde er auch verwarnt.
Richtig!
Typen, die hier derartiges, rassistisches Drecksgeschwätz verbreiten wie der TE, sollten umgehend aus diesem Board entfernt werden.
So jedenfalls sehe ich das.

Suriage
26-10-2014, 19:35
Mein persönlicher Favourite - 2:59

Diese Gören haben's nicht anders verdient.

Willi von der Heide
26-10-2014, 19:38
Frage an die Juristen: Ist es rechtlich irgendwie zu verhindern, daß diese Schwachköpfe andere Leute mit ihrem bekloppten "Scherz" erschrecken?
Und was passiert eigentlich, wenn in Folge dieser "Späße" tatsächlich jemand zu Schaden kommt?
Ich hab einen Bekannten, der an einer schweren Herzkrankheit leidet.
Was ist eigentlich, wenn so jemand bei diesen "Späßen" mit einem Herzkasper abklappt?
:mad:


Schwierig ... wenn die Leute das im Vorfeld nicht ankündigen, wie soll man sie dann davon abhalten. Nicht jeder dieser unsinnigen Aktionen ist eine Straftat.

Quelle dejure.org:


§ 116
Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten
.

(1) Ordnungswidrig handelt, wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen zu einer mit Geldbuße bedrohten Handlung auffordert.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Höchstmaß der Geldbuße bestimmt sich nach dem Höchstmaß der Geldbuße für die Handlung, zu der aufgefordert wird.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

§ 118
Belästigung der Allgemeinheit
.

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

§ 119
Grob anstößige und belästigende Handlungen
.

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1. öffentlich in einer Weise, die geeignet ist, andere zu belästigen, oder
2. in grob anstößiger Weise durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen oder durch das öffentliche Zugänglichmachen von Datenspeichern

Gelegenheit zu sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt.

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer auf die in Absatz 1 bezeichnete Weise Mittel oder Gegenstände, die dem sexuellen Gebrauch dienen, anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt.

(3) Ordnungswidrig handelt ferner, wer öffentlich Schriften, Ton- oder Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen oder Darstellungen sexuellen Inhalts an Orten ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, an denen dies grob anstößig wirkt.

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hier mal ein paar Auszüge aus dem OwiG

Sollte jemand dabei umkommen, ist das eine grob fahrlässige Handlung.

Macabre
27-10-2014, 01:41
aha, "pranks in the hood" ... na dann... :rolleyes:

mit den ewigen worten von eazy e:


https://www.youtube.com/watch?v=NwxsV1ZxGts

:cool2:

I'm not your everydaytime Prankster, i'm IceT the original Gangster...:D

Gabber4Life
27-10-2014, 03:25
Ich hab hier was übleres https://www.youtube.com/watch?v=SqlnGeSOUuo

Der Pranker nimmt sogar seinen Sohn der gerade 2 war für sowas :ups:

gasts
27-10-2014, 04:33
Frage an die Juristen: Ist es rechtlich irgendwie zu verhindern, daß diese Schwachköpfe andere Leute mit ihrem bekloppten "Scherz" erschrecken?

Ich bin kein Jurist,
eventuell könnte (neben dem genannten §118 OwiG) Folgendes passen:

Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (http://dejure.org/gesetze/StGB/126.html)



(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, [...]
einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder [...] eine schwere Körperverletzung [...] androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.

ohne Störung des öffentlichen Friedens gibt's immerhin noch bis zu einem Jahr:

§ 241 StGB Bedrohung - dejure.org (http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html)


§ 241 Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.



Es ist bei der Prüfung einer Strafbarkeit wegen Bedrohung
außerdem zu beachten, dass die Drohung weder vom Drohenden ernst
gemeint, noch vom Bedrohten ernst genommen werden muss.
Entscheidend ist lediglich die Absicht des Täters, dass seine Drohung vom
Opfer ernst genommen wird.
Dies führt dazu, dass selbst die Drohungen, die als Scherz verstanden werden, zu einer Strafbarkeit wegen § 241 StGB
führen können. Es genügt dafür, dass die Drohung das Opfer erreicht und
nach außen den Eindruck der Ernstlichkeit erweckt.

http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/2006/Heft03/2006_03_S_49-51.pdf

IMO beabsichtigten die "Prankster" durchaus, dass sich ihre Opfer bedroht fühlen und annehmen, jemand möchte sie mit einer Kettensäge zumindest schwer verletzen.

Wie das Gesetz in der Rechtssprechung üblicherweise ausgelegt wird, bzw. welche weiteren Einschränkungen es da gibt (z.B.: Drohung muss verbal erfolgen oder muss eine bestimmte Dauer haben) weiß ich allerdings nicht.

Falls ein Jurist mitliest:

Wie ist das mit Vortäuschen einer Straftat (http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html), dabei muss ja eine Behörde getäuscht werden?
Reicht es da, wenn ein Passant sieht, dass ein rot verschmierter Kettensägenmann einen am Boden liegenden rot verschmierten Menschen in die Hecke zieht und daraufhin die Polizei ruft, oder muss da der Kettensägenmann der Polizei gegenüber die Straftat unmittelbar vortäuschen?

Jin Rho
27-10-2014, 15:57
Wenn ich da an ein paar vorgeschädigt Bekannte denke da könnte es richtig Böse enden.

Einer ist Personenschützer mit Waffenschein. Wenn die da ein reiches, bedrohtes Töchterchen nach der Disko nach Hause geleiten und dann Tauchen Psychos mit Kettensägen auf. Keine Ahnung ob das gut ausgegangen wäre.

Und dann noch andere Bekannte die einige Probleme aus Auslandeinsätzen mitgebracht haben.
Einer so Paranoid immer die Hand am Messer sobald er das Haus verlässt.
Und immer Angriffsbereit. Den mal aus Spaß im dunklen Hausflur erschrecken ist keine gut Idee.

Da muss nur mal der falsche dabei sein und das wars.

Hau.drauf.wie.nix
27-10-2014, 16:27
"Tanz ruhig weiter auf dem Minenfeld" (Zitat Al Bundy)

Klaus
28-10-2014, 12:11
Ich bin auch für Fälle von Putativnotwehr. So ein Mist ist nicht lustig, und wird nur gemacht um damit Geld bei Youtube zu ergattern.

Gast
29-10-2014, 21:02
Meldung aus Frankreich:


Paris - Das Böse breitet sich in Frankreich aus. In Gestalt von Clowns, die - teils mit Eisenstangen oder Messern bewaffnet - im ganzen Land auftauchen und Menschen terrorisieren. Das Phänomen hat inzwischen eine Art Massenpsychose ausgelöst, die Polizei nimmt die Angelegenheit sehr ernst. "Um die Anwesenheit eines aggressiven Clowns anzuzeigen, wählen Sie 17 oder 112", rät sie im Internet. Dort kochen zugleich die Gerüchte hoch, geschürt durch Gruselvideos von als Clowns verkleideten Übeltätern.


Seit Mitte Oktober breitet sich die Unsitte, die ursprünglich aus den USA kommt, in Frankreich aus: Als Clowns verkleidete, meist junge Leute erschrecken Passanten - meist, indem sie mit Waffenattrappen auf sie losgehen. Doch inzwischen gibt es schon mehrere Fälle, bei denen die Clowns tatsächlich gewalttätig wurden. Ein Gericht im südfranzösischen Montpellier verurteilte am Montag im Schnellverfahren einen 18-Jährigen zu einem Jahr Gefängnis, davon acht Monate auf Bewährung. Der Jugendliche hatte als Clown verkleidet einen Mann 30-mal mit einer Eisenstange geschlagen.


"Ich hatte noch nie im meinem Leben solche Angst", berichtete das 35-jährige Opfer vor Gericht. "Ich schlafe seitdem nicht mehr und habe Albträume." Der falsche Clown hatte ihn mit zwei Komplizen vor seinem Haus abgepasst und verlangte Geld, Handy und Tasche. Der Täter gestand, dass er in betrunkenem Zustand beschlossen hatte, sich als Clown zu verkleiden und einen Passanten zu erschrecken, so wie es derzeit die Mode in den sozialen Onlinenetzwerken sei.

Unter den Dutzenden gemeldeten Clown-Fällen sind zwar viele Streiche von Jugendlichen. Doch auch eine Waffenattrappe könne Opfer traumatisieren, erklärte die Polizei im nordfranzösischen Département Pas-de-Calais: "Die Clowns, die sich vom Kettensägenmassaker inspirieren lassen, sind vor Schulen nicht willkommen", twitterte die Behörde. Zuvor hatten Schüler die Polizei wegen einer angeblich mit einer Kettensäge ausgerüsteten Clown-Gruppe alarmiert.
Ein Irrer hat eine komplett schwachsinnige Idee, und tausende von hochgradig Bekloppten sagen sich: "Ey, laß uns das nachmachen!"


Die Hoffnung der Polizei, dass sich die "kollektive Hysterie" in den Herbst-Schulferien legen würde, erfüllte sich bisher nicht. Im Gegenteil: Nachahmungstäter, Wetten via Facebook, üble Streiche kurz vor Halloween, als Video ins Internet gestellt, aber auch Versuche, wirkliche Straftaten hinter einer Clown-Maske zu verstecken, führten zu einer weiteren Verbreitung des Phänomens. Und zur Gegenwehr.
Im Internet wird inzwischen zur "Jagd auf Clowns" aufgerufen. Die Polizei nahm bereits mehrere selbst ernannte Ordnungshüter fest, die ihrerseits mit echten Waffen ausgerüstet waren, darunter Baseballschlägern.
Wie lange wird es wohl dauern, bis bei diesem ganzen Schwachsinn der erste Mensch zu Tode kommt?


In Frankreich setzt die Polizei darauf, dass das Phänomen der bösen Clowns spätestens nach Halloween wieder abebben wird. Im Moment schwappt die Welle aber eher auf Nachbarländer über - erste Clown-Attacken wurden angeblich aus der Schweiz und Belgien gemeldet. Auch in Flensburg sorgten kürzlich Maskierte mit einer Kettensäge für Aufregung.

Droom
30-10-2014, 00:51
die Spaßvögel im Ghetto-Video sind heiße Anwärter auf nen Darin-Award. Mal sehen wie lange sie noch brauchen um ihn zu erhalten