Vollständige Version anzeigen : Gruppenfetzerei, schlichten?!
KKB-User
12-11-2014, 08:25
Hallo !
Ich hab eine Vorladung als Zeuge wegen gefährliche Körperverletzung.
Es gab zwei türkisch AUSSEHENDE Gruppen wo sich mehrere gefetzt haben. Am Ende gingen zwei auf einen und drückten ihn mit dem Gesicht in ein Gebüsch und prügelten auf ihn ein.
Die Polizei wurde von anderen Schaulustigen gerufen.
Meine Frage wäre, ob man sich in so einer Situation strafbar macht als Zeuge, wegen Unterlassener Hilfeleistung? Mit 70kg geh ich sicher nicht gegen zwei stämmige Südländer drauf. Die waren komplett in Rage und ich hielt mich lieber am Hauseingang direkt an meinem Auto auf. Ausserdem wusste ich nicht wieviele von denen noch zu den beiden gehörten...
Was meint ihr? Weitere Fragen zur Situation beantworte ich gerne...
Little Green Dragon
12-11-2014, 08:43
Ja dafür gehst Du definitiv in den Bau...
So jetzt mal ernsthaft: Unterlassene Hilfeleistung greift nur wenn ohne erhebliche eigene Gefahr nichts tut. Insofern muss man da nicht dazwischen gehen. Polizei rufen wäre aber durchaus im Rahmen des machbaren und erwartbaren gewesen.
Und wenn ich schon "Schaulustige" lese - ja ist doch immer wieder toll anderen dabei zuzusehen wie sie sich auf die Omme hauen...
Hallo !
Ich hab eine Vorladung als Zeuge wegen gefährliche Körperverletzung.
Es gab zwei türkisch AUSSEHENDE Gruppen wo sich mehrere gefetzt haben. Am Ende gingen zwei auf einen und drückten ihn mit dem Gesicht in ein Gebüsch und prügelten auf ihn ein.
Die Polizei wurde von anderen Schaulustigen gerufen.
Meine Frage wäre, ob man sich in so einer Situation strafbar macht als Zeuge, wegen Unterlassener Hilfeleistung? Mit 70kg geh ich sicher nicht gegen zwei stämmige Südländer drauf. Die waren komplett in Rage und ich hielt mich lieber am Hauseingang direkt an meinem Auto auf. Ausserdem wusste ich nicht wieviele von denen noch zu den beiden gehörten...
Was meint ihr? Weitere Fragen zur Situation beantworte ich gerne...
Vorweg: Das ganze ist eher eine Frage für den Anwalt, als für ein Kampfsportforum. ;)
Zur Frage:
Es kommt auf den genauen Tatverlauf an und wie weit es dir möglich gewesen wäre, einzuschreiten, oder zu helfen.
Dass es sicherlich nicht in deinem Sinne ist, sich mit mehreren Gegner anzulegen, die dir u.U. auch einzeln überlegen sind, ist korrekt.
Eigenschutz geht immer vor Fremdschutz.
Aber: die Frage an dem Punkt ist, ob Du bereits hättest helfen können, indem Du die Täter ansprichst oder aber indem Du die Polizei anrufst.
Die Umstände, die Du schilderst, reichen aber nicht für eine zuverlässige Aussage; hier fehlt die genaue Chronologie.
Nehmen wir mal an, es gab die Schlägerei und Du greifst zu deinem Handy, findest es aber nicht direkt. Und wenn Du z.B. jetzt deutlich mitbekommen hast, dass jemand anders die Polizei bereits angerufen hat, dann ist eine plausible Rechtfertigung möglich, warum der Anruf nicht durch dich erfolgt ist.
Wenn jemand aber bewusst daneben steht und zuschaut, oder sogar das ganze Geschehen noch mit dem Handy filmt (weil es ja cool ist, sowas auf YT hochzuladen, von wegen "most brutal amazing killer streetfight"... :rolleyes:), da ist es schon eher möglich, wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) oder anderem angehört zu werden.
Jedoch dürfte es aus deiner Ladung hervorgehen, ob Du als Zeuge, oder als Tatverdächtiger gehört wirst.
Edit:
Und wenn ich schon "Schaulustige" lese - ja ist doch immer wieder toll anderen dabei zuzusehen wie sie sich auf die Omme hauen...
Da warst Du schneller als ich. Aber ja, das dachte ich mir auch. ^^
KKB-User
12-11-2014, 08:54
Danke für die Antworten. Ich habe es nur hier gepostet, weil der eine oder andere damit evtl auch praktische Erfahrung hat.
Übrigens wurde vorher von einer abseitsstehenden Gruppen rumgebrüllt das die die Polizei gerufen haben. Daher habe ich nur später bei der Polizei angerufen, weil als alle weg waren lag da ein Smartphone rum, das niemand beachtet hat aber jemanden von diesen Gruppen gehörte.
Ich berichte dann auch mal brav was dabei rum gekommen ist. Termin ist morgen.
btw ich hab noch nie auf Socken SV gemacht ;)
Manchmal frage ich mich, ob der Zugang zu Google und Wikipedia in Deutschland partiell eingeschränkt wurde.
Manchmal frage ich mich, ob der Zugang zu Google und Wikipedia in Deutschland partiell eingeschränkt wurde.
Könnte sein.
@TE:
Dann dürfte das ja keine großen Probleme geben. In der oben geschilderten Situation musst Du dich auch nicht zwischen die Fronten stellen, selbst wenn Du einen schwarzen Gurt im Tek-Renn-Weg hast.
Und es war eine sinnvolle Sache, das Handy abzugeben.
Ich saß mal, als Zuschauer, in einem Gerichtsverfahren, bei dem es um einen ähnlichen Fall ging. Da wurde das Handy jedoch nicht zurückgegeben, sondern eingesteckt. Grund der Anklage war dann die Unterschlagung (http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html) des Handys.
Willi von der Heide
12-11-2014, 16:33
Quelle: dejure.org
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
.
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn du dich der Situation nicht gewachsen fühlst, mußt du nicht eingreifen.
Polizei verständigen reicht aus und bist du auch zu verpflichtet.
Super Famicom
12-11-2014, 17:13
Hilfe rufen kann man immer. Ein zweiter/dritter/vierter Anruf schadet überdies auch nicht.
Du sagst, Du bist als Zeuge vorgeladen - nicht als Beschuldigter/Tatverdächtiger. Man wird Dich fragen, was Du gesehen hast, warum Du dort warst, ein paar persönliche Daten etc. (in umgekehrter Reihenfolge ;) ).
Ist ja auch die Frage von wem die Vorladung ist.
Vom Gericht, oder von der Polizei?
Zur Polizei must du nicht unbedingt gehen, vor Gericht schon.
Willi von der Heide
12-11-2014, 19:08
Zur Polizei must du nicht unbedingt gehen, vor Gericht schon.
Das stimmt, trotzdem möchte ich jeden bitten der Einladung durch die Polizei Folge zu leisten.
Jeder kann einmal in die Situation geraten, daß er auf Zeugenaussagen angewiesen ist.
Wenn man der Einladung nicht Folge leistet, läuft es in der Regel so ab, daß die Akte dann zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird. Der Ladung die dann kommt, ist Folge zu leisten ansonsten wird ein Ordnungsgeld verhängt :-§.
Mindestens mit dem Handy ein Video und bei utube hochladen. Das ist zumindest mal Pflicht
Willi von der Heide
12-11-2014, 20:57
Mindestens mit dem Handy ein Video und bei utube hochladen. Das ist zumindest mal Pflicht
Auch wenn dieser Beitrag eher ironisch gemeint ist ... Bitte nicht !
Das behindert die Arbeit der Kollegen nur über Gebühr !
KKB-User
13-11-2014, 19:38
So ich melde mich zurück von Barbara Salesch und co ;)
Alles halb so wild. Unterlassene Hilfeleistung war es nicht. Alle beteildigten waren polizeilich bekannt. Die kloppen sich nur unter ihresgleichen, also nicht mit jedem auf der Straße.
Nunja Sache abgeschlossen für mich und gut ist. Ich werd künftig nur kurz polizei verständigen und nicht mal den versuch unternehmen da runter zu gehen um nach meinem PKW zu schaun....
Thema kann geschlossen werden, falls von den Admins üblich...danke.
NightFury
13-11-2014, 20:07
*edit by Mod, da offtopic*
Auch wenn dieser Beitrag eher ironisch gemeint ist ... Bitte nicht !
Das behindert die Arbeit der Kollegen nur über Gebühr !
Wieso, die fahren doch eh noch mal ne Runde um den Block damit sie bloß nicht eingreifen müssen. Da ist doch ganz gut wenn es wenigstens Videomaterial gibt
Mister-Miagi
14-11-2014, 03:12
Halt Dich da immer schön raus.
Pack schlägt sich , Pack verträgt sich !
Eskrima-Düsseldorf
14-11-2014, 09:10
Ich freue mich auf den Thread in dem geklärt wird wie man sich verhält wenn man wegen einer Massenschlägerei zwischen *edit by Mod* Jugendlichen vor Gericht ausgesagt hat und jetzt bedroht wird :D:D:D:D
:its_raini:its_raini
Wieso, die fahren doch eh noch mal ne Runde um den Block damit sie bloß nicht eingreifen müssen. Da ist doch ganz gut wenn es wenigstens Videomaterial gibt
:halbyeaha
gruss1789 :)
Willi von der Heide
22-11-2014, 17:02
Wieso, die fahren doch eh noch mal ne Runde um den Block damit sie bloß nicht eingreifen müssen. Da ist doch ganz gut wenn es wenigstens Videomaterial gibt
Nö. Wir haben heute Mittag wieder ganz schön was weggewuchtet ... :D
Halt Dich da immer schön raus.
Pack schlägt sich , Pack verträgt sich !
Trotzdem bitte die Polizei verständigen. Niemand muß sich unnötig in Gefahr bringen. Bitte nur eingreifen wenn man sich der Situation gewachsen fühlt.
Ich freue mich auf den Thread in dem geklärt wird wie man sich verhält wenn man wegen einer Massenschlägerei zwischen *edit by Mod* Jugendlichen vor Gericht ausgesagt hat und jetzt bedroht wird :D:D:D:D
:its_raini:its_raini
Es gibt solche Fälle ... die stellen aber eher die Ausnahme dar.
Das Filmen einer Straftat ist erlaubt, wenn die Beweismittel umgehend der Polizei zur Verfügung gestellt werden.
Wenn eine Gruppe einen einzelnen angreift, kann die Aufnahme dem Opfer helfen, den Angriff zu beweisen.
So ohne eindeutige gesetzliche Grundlage lass ich das nicht stehen. Wenn man "nur" filmt (ohne anschließende Hilfeleistung!), dann kommt u.U. "unterlassene Hilfeleistung" (§323c StGB) (http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html) in Betracht, da man per Gesetz dazu verpflichtet ist, in geeigneter Form Hilfe zu erbringen.
Das Filmen an sich ist nicht verboten, allerdings gilt es hier zu beachten, dass evtl. Persönlichkeitsrechte verletzt werden, die im Zweifelsfall juristisch relevant werden können §201a StGB "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html).
Finaljustice
23-11-2014, 21:28
Außerdem hängt die Legalität einer Aufnahme nicht davon ab, ob sie im Strafprozess verwertet werden kann. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte.
Mambo Kurt
24-11-2014, 17:19
Wieso, die fahren doch eh noch mal ne Runde um den Block damit sie bloß nicht eingreifen müssen. Da ist doch ganz gut wenn es wenigstens Videomaterial gibt
bei uns auch, und wenn die mal ankommen wo noch was los ist rufen die erst Verstärkung. oder warten auf den Krankenwagen und steigen dann aus
Das behindert die Arbeit der Kollegen nur über Gebühr !Inwiefern wird denn die Arbeit dadurch behindert?
brandenburger
26-11-2014, 16:16
Traurig:
"Brutaler Schlag an den Kopf
Der mutmaßliche Täter, ein 18-jähriger polizeibekannter Schläger, sitzt in Untersuchungshaft. Er hatte zusammen mit weiteren Jugendlichen zwei Mädchen in der Toilette einer McDonalds's Filiale bedrängt. Die Studentin wurde Zeugin des Vorfalls und stand den Mädchen bei."
Ins Koma geprügelte Studentin soll hirntot sein (http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_71951268/ins-koma-gepruegelte-studentin-soll-hirntot-sein.html)
jogy4966
26-11-2014, 16:39
ich bin vor ein einigen Wochen in so einen Fall geraten! Das Ende von dem ganzen war das mein jochbein gebrochen ist und ich jetzt seid 5 Wochen eine Taube gesichtshälfte habe . Ob das Gefühl wieder kommt kann der Arzt noch nicht sagen
Dextrous
26-11-2014, 16:46
ich bin vor ein einigen Wochen in so einen Fall geraten! Das Ende von dem ganzen war das mein jochbein gebrochen ist und ich jetzt seid 5 Wochen eine Taube gesichtshälfte habe . Ob das Gefühl wieder kommt kann der Arzt noch nicht sagen
Ich wünsche dir alles Gute.
Willi von der Heide
26-11-2014, 21:29
Inwiefern wird denn die Arbeit dadurch behindert?
Indem sich selbsternannter " Ermittler " in die Sache reinhängen. Wenn die dann noch gleichzeitig Ankläger und Richter spielen wollen - Prost Mahlzeit !
:rolleyes:
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