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Vollständige Version anzeigen : Konkrete Bedeutung von "Kontrolle des Waffenarms"



Inderst
21-11-2014, 15:20
Wie würdet Ihr das in erster Linie auslegen als Begriff?
Eher im Sinne einer AKTIVEN Kontrolle oder eher im Sinne einer PASSIVEN Kontrolle, welche in erster Linie darin besteht, dass der Arm ohne großes Zutun nicht mehr eingesetzt werden kann? Konkret spiele ich die Stockabwehr für GRÜN an: Kontrolle durch Fixieren des feindlichen Schlagarms neben Kopf des Gegners, der im Zweifelsfall auch in einen Würgen abgleiten könnte.

Bero
21-11-2014, 15:30
Durch die „Kontrolle des waffenführenden Armes“ soll verhindert werden, dass der Angreifer die Waffe nach der Abwehraktion noch weiter ungehindert gegen dich einsetzen kann.

Wenn du den Arm also irgendwie blockierst/fixierst eben kontrollierst, hast du diesen Teilbereich der Waffenabwehr erfüllt.

SAKIBO
21-11-2014, 15:42
Jow :D

SAKIBO
21-11-2014, 15:43
Und umhauen nicht vergessen ...

Ayur
21-11-2014, 15:53
Und umhauen nicht vergessen ...

Ist dabei in der Prüfung aber nicht gefordert ;)

Schnueffler
21-11-2014, 15:58
Ist dabei in der Prüfung aber nicht gefordert ;)

Nicht alle trainieren ja nur für Prüfungen! ;)

Bero
21-11-2014, 16:03
Nicht alle trainieren ja nur für Prüfungen! ;)

Der TE bezieht sich aber in diesem Fall explizit auf die Grüngurtprüfung. :D

Abseits der Prüfung ist es ja ohnehin immer eine Frage der Vorgehensweise/Technik, in wie weit ich mich überhaupt um den Waffenarm selbst "kümmere".

SAKIBO
21-11-2014, 16:12
Grün ist die Hoffnung ( drücke die Daumen ) :)

SAKIBO
21-11-2014, 16:13
Und man darf ja in der Prüfung ruhig mehr zeigen als gefordert :p

Ayur
21-11-2014, 17:06
Und man darf ja in der Prüfung ruhig mehr zeigen als gefordert :p

Ja natürlich, aber wenn er wegen eines speziellen Parts der Prüfung fragt, kann man ja ruhig auch antworten, was es konkret bedeutet. Was man dann noch dazu machen *kann* oder *sollte* ist davon doch unabhängig.

Außerdem finde ich, dass es bei Anfängern ruhig erstmal bei dem 1. Schritt bleiben kann. Meistens wird dann der erste Schritt so schludrig gemacht, weil alle ja dann noch ne tolle Entwaffnung zeigen wollen o.ä.

SAKIBO
21-11-2014, 17:29
ja natürlich, aber wenn er wegen eines speziellen parts der prüfung fragt, kann man ja ruhig auch antworten, was es konkret bedeutet. Was man dann noch dazu machen *kann* oder *sollte* ist davon doch unabhängig.

Außerdem finde ich, dass es bei anfängern ruhig erstmal bei dem 1. Schritt bleiben kann. Meistens wird dann der erste schritt so schludrig gemacht, weil alle ja dann noch ne tolle entwaffnung zeigen wollen o.ä.

100 % ok

lamiech
21-11-2014, 21:15
Hier finde ich die Idee mancher Jujus (und leider auch Prüfer) sehr traurig bis schädlich, was die sich so unter Kontrolle so vorstellen.
Gerade den Bauchstreckhebel empfinde ich nicht als Mittel der Wahl, um einen Messerarm zu kontrollieren.
Und glaubt mir, das ist wenn man sich so die Vereine und Prüfungen anschaut mal sowas von gar nicht abwegig ...

LG
Lamiech

Bero
21-11-2014, 21:24
Meiner persönlichen Meinung nach bedingt schon der Entwaffnungszwang in der PO, ein äußerst kontraproduktives Abwehrverhalten.
Das wäre ehrlich gesagt das Erste was ich streichen würde, die Entwaffnung ich einfach eine hochgefährliche Intention.

Wann man sich dann noch anschaut, was so alles unter Messerabwehr im JuJu zum Teil vermittelt wird, wundert mich eigentlich gar nix mehr.

Inderst
22-11-2014, 00:14
Vielleicht noch einmal zur Erklärung:

Im Grunde handelt es um denjenigen Arm des Gegners, welchen ich auch für einen Triangle Choke benutzen würde - und der damit nutzlos mit dem Stöckchen (wenn er es denn überhaupt noch halten kann) herabhängen würde.

Piwo
22-11-2014, 00:36
Gerade den Bauchstreckhebel empfinde ich nicht als Mittel der Wahl, um einen Messerarm zu kontrollieren.

Erstes Mittel der Wahl definitiv nein, aber bei mehreren FREIübungen in sachen messerabwehr beim juju & beim krav maga habe ich gemerkt, dass man den Bauch-, oder Körperstreckhebel überraschend schnell und "einfach" schafft (selbstverständlich nicht ohne vorher wenigstens einmal vom messer irgendwie getroffen zu werden, aber bei messerangriffen schafft mans eh nie "sicher" raus).

Zum Thema Kontrolle habe die Vorredner ja alles erklärt ^^
Würde gerne noch hinzufügen, dass in der SV "Kontrolle" des Waffenarms gleichkommt mit Zerstörung des Waffenarms :D
...sofern man es schafft ^^

Michael N.
22-11-2014, 22:11
durch die „kontrolle des waffenführenden armes“ soll verhindert werden, dass der angreifer die waffe nach der abwehraktion noch weiter ungehindert gegen dich einsetzen kann.

Wenn du den arm also irgendwie blockierst/fixierst eben kontrollierst, hast du diesen teilbereich der waffenabwehr erfüllt.

:d

SAKIBO
23-11-2014, 13:02
Guck Dir mal die Videos von Cold Steel auf YT an ... oder mal ein paar Bilder auf rotten.com ( falls es die noch gibt ) . Selbst minimalistische Messer haben eine so eine zerstörerische Wirkung .... wenn man damit umgehen kann ;).

Ich habe mal beim Kachel schneiden nicht aufgepasst und ein Splitter hat 2 der drei Adern am Handgelenk aufgeschnitten.
Das suppt wie blöd ... ich bin durch die Gegend gerannt und wusste nicht was ich tun sollte - mein Vater hat mich eingefangen und es dann mit einem Druckverband gerichtet.

Die meisten hier haben keine Ahnung welch Sauerei es ist wenn man getroffen / geschnitten wird.

amasbaal
23-11-2014, 14:47
nur mal so aus interesse:
würde eine kontrolle im sinne eines checkings/push&pressure mit dem ergebnis, dass eine sinnvolle nutzung der waffe durch die entsprechende positionierung von waffenarm/person/eigene "stellung" mit neuem winkelverhältnis situativ verhindert wird (und folgetechniken des verteidigers erlaubt, ohne getroffen werden zu können), auch als "kontrolle" im sinne der juju po gelten?
oder muss immer "gegriffen" bzw. festgelegt oder gar abgeführt werden (lassen wir die entwaffnung mal beiseite)?

Michael N.
23-11-2014, 15:13
@Amasbaal / Frank

Ein Ja zum ersten Teil, ein Nein im zweiten Teil.

Eine "Kontrolle des waffenführenden Armes" entspricht dem "Checken". In welcher Ausführung dieses geschieht, ist nirgends wo definiert. Hauptsache es entspricht dem Prinzip, dass der Waffenarm entweder keinen und nur einen erschwerten Wiedereinsatz erlaubt. Das hierbei auch die Kontrolle gekontert werden kann, steht nicht zur Debatte.

Bero
23-11-2014, 15:20
Das kommt auf die Gurtfarbe an, der TE bezieht sich ja auf die Prüfung zum Grüngurt und da ist die Entwaffnung nach PO (TAT-Beschlüsse können da abweichen) noch nicht vorgeschrieben.

Hier ist nur die "Kontrolle" des waffenführenden Armes gefordert und die soll in erster Linie den weiteren Einsatz der Waffe verhindern oder stark einschränken.

Was du beschrieben hast, würde dieser Zielsetzung erst einmal entsprechen, zumindest wenn man sich strikt nach dem Wortlaut der PO richtet.

Edit:
Michael war schneller;)

SAKIBO
23-11-2014, 17:17
Hallo lieber Bero - und wieder hast Du recht

amasbaal
23-11-2014, 18:28
danke.
in meiner juju zeit waren die trainer entsetzt, wenn nicht "gegriffen" wurde, um sich an dem arm dann abzuarbeiten. "checking" und andere, die waffe kurzfristig blockierende aktionen ohne "griff", kannten die entweder gar nicht oder wollten das als juju "untypisch" schlicht und einfach nicht in ihrem training sehen.

na ja, das war anfang der 1990er... :rolleyes:

Bero
23-11-2014, 18:32
danke.
in meiner juju zeit waren die trainer entsetzt, wenn nicht "gegriffen" wurde, um sich an dem arm dann abzuarbeiten
.
.
.
na ja, das war anfang der 1990er... :rolleyes:


Keine Sorge, das kann dir Heute auch noch passieren.;)

Schnueffler
23-11-2014, 20:45
Keine Sorge, das kann dir Heute auch noch passieren.;)

Je nach Verein durchaus möglich!

Inderst
24-11-2014, 08:31
"Am Arm abarbeiten" - köstlich! :-)
Ich stelle mir das so vor, dass man sich vorher schon überlegt, wieviele Gelenke es eigentlich im Arm gibt, sich das notiert und sich dann daranmacht, für jede Stelle einmal einen kunstvollen Hebel zu basteln.

Eskrima-Düsseldorf
24-11-2014, 09:27
Trainiert Stromberg eigentlich JJ?