Ein K.O.auf der Strasse!KV? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Ein K.O.auf der Strasse!KV?



Savateur73
23-11-2014, 11:39
Wenn man jemanden auf der Strasse K.O. schlägt, aber das Opfer keine bleibende Schäden hat, wird das als KV gesehen oder nicht?
Als Bsp. meine ich einen Leber oder Körper k.o.
Wie sind da eurer Erfahrungen, da ich am WE so einen Fall hatte und die Polizei das nicht zur Strafanzeige brachte.

freakyboy
23-11-2014, 11:44
Wie soll man denn sowas beweisen?

Little Green Dragon
23-11-2014, 11:56
Auch ohne KO ist das eine KV - selbst die Ohrfeige ist eine KV.

Ob die Polizei der Sache nachgeht ist ein anderes Thema da es ein relatives Antragsdelikt ist und von Amts wg. daher nicht immer zwingend was kommt. Kann aber auch sein, dass der Geschädigte am nächsten Tag noch ne Anzeige nachschiebt und dann wg. KV ermittelt wird.

Schnueffler
23-11-2014, 12:00
Kommt drauf an!
Wenn ich einfach so jemanden ausknocke sicherlich, ist es SV nö!

Savateur73
23-11-2014, 12:05
Auch ohne KO ist das eine KV - selbst die Ohrfeige ist eine KV.

Ob die Polizei der Sache nachgeht ist ein anderes Thema da es ein relatives Antragsdelikt ist und von Amts wg. daher nicht immer zwingend was kommt. Kann aber auch sein, dass der Geschädigte am nächsten Tag noch ne Anzeige nachschiebt und dann wg. KV ermittelt wird.

In diesem Fall hat ein Boxkollege von mir er wiegt nur 70Kg einen Typen 90kg mit einem Leberhaken k.o. geschlagen und der Typ lag eine Viertelstunde am Boden. Als dann die Polente gekommen ist und das Opfer den Sachverhalt erzählte meinte der Polizist das er keine Anzeige aufnimmt, da das Opfer ca 1,85m gross ist und mein Boxkollege 1,70m und das beim Opfer überhaupt keine Verletzungen ersichtlich sind. Also keine KV mehr wohl als Notwehr angesehen wurde.

Little Green Dragon
23-11-2014, 12:15
Da hatte die Polizei wohl keine Lust.
Ändert aber nichts daran wenn der Typ nachträglich noch selbst Anzeige erstattet - dann folgt auf jeden Fall ein Ermittlungsverfahren. Ob das dann eingestellt, auf Notwehr entschieden oder was auch immer wird ist dann ne andere Baustelle.

Finaljustice
23-11-2014, 13:53
Kommt drauf an!
Wenn ich einfach so jemanden ausknocke sicherlich, ist es SV nö!

Körperverletzung ist es in jedem Fall, weil rechtfertigende Notwehr nicht die Tatbestandsmäßigkeit entfallen lässt.

Für eine Körperverletzung brauche ich entweder eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung. Der Jurist versteht unter einer körperlichen Misshandlung jede üble und unangemessene Behandlung, welche das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversertheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

Bei einem Knockout dürften wir selbst bei fehlenden unmittelbaren Schäden oder "Folgeschäden" die Erheblichkeitsschwelle zur Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens deutlich überschritten haben.

Der Vollständigkeit halber zur Ohrfeige: Je nach Intensität kann es an der Erheblichkeitsschwelle scheitern. Dann sind wir im Bereich tätlicher Beleidigung.

Schnueffler
23-11-2014, 14:06
Körperverletzung ist es in jedem Fall, weil rechtfertigende Notwehr nicht die Tatbestandsmäßigkeit entfallen lässt.


Das ist klar, nur wenn es durch StA oder Gericht als SV anerkannt wird, bleiben die rechtlich Folgen einer KV aus. Tiefer wollte ich für den TE es nicht erklären.

Finaljustice
23-11-2014, 14:20
Das ist klar, nur wenn es durch StA oder Gericht als SV anerkannt wird, bleiben die rechtlich Folgen einer KV aus. Tiefer wollte ich für den TE es nicht erklären.


Wollte es nur deswegen "klarstellen", weil es ja, wie schon richtig herausgestellt worden ist, nicht unbedingt darauf ankommt, was die Ordnungsmacht erstmal davon hält. Zeigt der Mensch selber an und gerät er an einen sehr "engagierten" Staatsanwalt, kann die Sache eben schon wieder anders aussehen.

Savateur73
23-11-2014, 17:37
Wollte es nur deswegen "klarstellen", weil es ja, wie schon richtig herausgestellt worden ist, nicht unbedingt darauf ankommt, was die Ordnungsmacht erstmal davon hält. Zeigt der Mensch selber an und gerät er an einen sehr "engagierten" Staatsanwalt, kann die Sache eben schon wieder anders aussehen.

Das Opfer hat keine Zeugen und wird wohl nicht weit kommen mit einer Anzeige.

Finaljustice
23-11-2014, 18:05
Das Opfer hat keine Zeugen und wird wohl nicht weit kommen mit einer Anzeige.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Fehlen von Zeugen für viele Kollegen der Staatsanwaltschaft kein Hindernis darstellt, die Sache zu verfolgen und für Kollegen von den Amtsgerichten kein Hindernis darstellt, Leute zu verurteilen. Nicht, dass ich es irgendwie prophezeien würde, aber das Fehlen von Zeugen ist das letzte, worauf ich mich da verlassen würde.

Little Green Dragon
23-11-2014, 18:41
Vor allem weil es darauf ankommen wird warum denn zugeschlagen wurde - berühmte SV oder nicht.

Zeiteisen
23-11-2014, 18:56
meinte der Polizist das er keine Anzeige aufnimmt, da das Opfer ca 1,85m gross ist und mein Boxkollege 1,70m und das beim Opfer überhaupt keine Verletzungen ersichtlich sind.

Wahrscheinlich war der nur müde und wollte mal ein Nickerchen machen. ;) Das sind so die typischen Arbeitsvermeidungssprüche der Polizei.

Wie die anderen schon geschrieben haben. Eine KV ist es, die aber durch SV gerechtfertigt sein könnte. Ob da noch was nachkommt, hängt wohl in erster Linie davon ab, ob der andere noch eine Anzeige erstattet. Ist aber unwahrscheinlich, weil der ja schon von der Polizei befragt wurde.

Savateur73
23-11-2014, 19:55
Sehr geehrter Herr Savateur

Ihr Freund hat eine Straftat begangen, soviel steht fest. Allerdings kann diese straffrei bleiben, wenn sie durch Notwehr gedeckt ist.

Leider geht aus Ihrer Schilderung keine Notwehrsituation hervor. Bitte holen Sie dies nach.

Es wäre nett, wenn Sie gleichzeitig angeben können, was das Opfer vermutlich aussagen wird.

Die Aussagen der Zeugen benötigen wir momentan nicht, da diese, wie von Ihnen angedeutet, alle die Schilderung des Täters wiedergeben werden (Kollegah-Prinzip).
Es ging um eine Frau mehr nicht!:D

Schnueffler
23-11-2014, 20:44
Hat da wieder jemand Langeweile?

Little Green Dragon
23-11-2014, 20:50
Am besten mit nem Rabenschnabel!!!

Schnueffler
23-11-2014, 20:56
Am besten mit nem Rabenschnabel!!!

Drei Accounts in einem Tag.

Finaljustice
23-11-2014, 21:03
Drei Accounts in einem Tag.

Und dabei ist noch nicht mal Weihnachten!

Schnueffler
23-11-2014, 21:07
Und dabei ist noch nicht mal Weihnachten!

Weihnachtsferien dann erstmal!

Alex R.
23-11-2014, 21:09
Schluss mit dem Offtopic. Melden reicht völlig, wenn ihr der Meinung seid, dass es sich hier um einen Fake-Account handelt. Da müsst ihr nicht auch noch den Thread zumüllen damit.

Finaljustice
23-11-2014, 21:10
Alles klar, nix für ungut, bitte um Verzeihung :) .