Vollständige Version anzeigen : Kubotan in der Schweiz: ein teurer Spass.
doc faust
17-12-2014, 21:36
Dass in der Schweiz das Tragen eines Kubotan nicht erlaubt ist, wissen zum Glück schon viele. Natürlich kann man in einer Polizeikontrolle auch mal Glück respektive einen lockeren Polizisten haben. Es geht aber auch anders, wie der verlinkte Fall vom Flughafen Zürich zeigt. Nämlich mit einem Eintrag im Strafregister und 2400 Franken (rund 2000 Euro) Busse.
Kubotan legal in der Schweiz? Rechtslage unklar, Folgen sauteuer. (http://protell.ch/images/stories/dokumente/publikationen/Das_darf_doch_nicht_wahr_sein_d.pdf)
Willi von der Heide
17-12-2014, 21:41
Na da bin ich mal auf Mr. Miyagi gespannt ! ;)
Die Schweiz scheint sich also zu einer Diktatur zu entwickeln ! ;)
Tschuldigung ... mußte sein ...
:teufling: :teufling: :teufling: :teufling: :teufling:
Schnueffler
17-12-2014, 21:43
Na da bin ich mal auf Mr. Miyagi gespannt ! ;)
Die Schweiz scheint sich also zu einer Diktatur zu entwickeln ! ;)
Tschuldigung ... mußte sein ...
:teufling: :teufling: :teufling: :teufling: :teufling:
Ne, der Vollautomat bleibt weiterhin frei! ;)
Naja, es gibt so einen weit verbreiteten Grundsatz, der vermutlich überall in der Welt gilt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Is halt doof gelaufen, aber wie die Tell Liga ja selbst schreibt, scheint das Vorgehen da in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen zu sein.
Ich frag mich jetzt nur noch, warum man am Ende eines Selbstverteidigungskurses einen "ganz und gar ungefährlichen Alltagsgegenstand" geschenkt bekommt, wenn es doch "im täglichen Leben eine sehr große Zahl viel gefährlicherer Gegenstände" gibt. Da beißt sich doch irgendwie die Katze in den Sch wanz.
Ist irgendwie dieselbe Argumentation, wie diese Einhandmesser im Schnellziehholster, die man ja nur für plötzlich auftauchende Paketschnüre bei sich trägt. Zwinkerzwinker.
Mit solchen Argumentationsmustern schießt sich die Waffenlobby nur selbst ins Knie. Auch der matteste Jurist begreift doch spätestens dann, worum es den Waffentypen da eigentlich geht. Selbst Juristen sind durchaus in der Lage, den Kontext mitzuberücksichtigen.
Jadetiger
18-12-2014, 13:19
Ich frag mich jetzt nur noch, warum man am Ende eines Selbstverteidigungskurses einen "ganz und gar ungefährlichen Alltagsgegenstand" geschenkt bekommt, wenn es doch "im täglichen Leben eine sehr große Zahl viel gefährlicherer Gegenstände" gibt. Da beißt sich doch irgendwie die Katze in den Sch wanz.Ja, das ist tatsächlich eine ziemlich schwachsinnige Argumentation...
Ein Argument, was auch manchmal gebracht wird, um Selbstverteidigungsgegenstände zu verbieten, ist die Zweckbestimmung.
Ein Kubotan in der abgebildeten Art hat außer SV keinen anderen sinnvollen Zweck.
Man kann solche Gesetzgebung recht leicht umgehen, indem man sich etwas sucht, was einen offensichtlich anderen Zweck als SV hat. Z.B. ein dicker Edding oder ein schwerer Schlüssel vom Antikmarkt.
Im Grunde ist ein Kubotan ja nur ein kurzer Stock. Warum sollte man sich also einen reinen Kubotan kaufen, außer vielleicht wenn man wie ich ein Demonstrationsobjekt für seinen Kamfkunstunterricht braucht?
kaikuehn
29-04-2015, 19:32
Baumärkte sind voll mit Dingen, die sich sehr gut zur SV eignen. Von groß bis klein... ;-)
Baumärkte sind voll mit Dingen, die sich sehr gut zur SV eignen. Von groß bis klein... ;-)
Absolut richtig. Der ganze Hype vom "coolen" Kubotan ist so 90ger. :p
Ein stabiler Kugelschreiber oder ein Körner reicht vollkommen. ;)
Uzi Kugelschreiber und das Problem ist gelöst
ein Körner reicht vollkommen. ;)
Ein Körner ist ein potentiell gefährlicher Gegenstand, daraus kann man einen Strick drehen, sonst wäre der Schraubenzieher auch kein Problem.
Hähhhhhh:ups:
Ob ein Gegenstand potentiell gefährlich sind ist vom Waffengesetz her doch erstmal egal (beim führen, nicht bei der Verwendung, da sieht es anders aus). Dort gilt erstmal:
„als Waffe gelten Geräte, die dazu bestimmt sind Menschen zu verletzen,
Ein Körner ist ein potentiell gefährlicher Gegenstand, daraus kann man einen Strick drehen, sonst wäre der Schraubenzieher auch kein Problem.
Hähhhhhh:ups:
Ob ein Gegenstand potentiell gefährlich sind ist vom Waffengesetz her doch erstmal egal (beim führen, nicht bei der Verwendung, da sieht es anders aus). Dort gilt erstmal:
„als Waffe gelten Geräte, die dazu bestimmt sind Menschen zu verletzen,
So sieht es aus. "potenziell gefährlich" ist auch ein Stiletto. ;)
Hähhhhhh:ups:
Ob ein Gegenstand potentiell gefährlich sind ist vom Waffengesetz her doch erstmal egal (beim führen, nicht bei der Verwendung, da sieht es anders aus). Dort gilt erstmal:
„als Waffe gelten Geräte, die dazu bestimmt sind Menschen zu verletzen,
Nunja in der Schweiz darf man alles eintüten was als potentiell gefährlicher Gegenstand gilt, wie das dann weiter läuft weiss ich nich. ;)
Und wenn du mit einem Körner jemanden kaputt schlägst könnte man da schon vorsätzliches mitführen einer potentiellen Waffe unterstellen. Denn begründen weshalb man einen Kulli dabei hat ist einfach, einen Körner oder gar Schraubenzieher zu begründen wird schwer.
Habe vergessen, dass ihr Schweizer doch etwas anders sein:D, ich habe mich bei Euch aber immer wohl gefühlt.
Wobei der Gesetzesauszug im verlinkten Artikel sich bzgl. Einstufung als Waffe ja nicht wessentlich von der deutschen Regelung unterscheidet (zumindest aus Sicht eines juristischen Laien).
Nunja in der Schweiz darf man alles eintüten was als potentiell gefährlicher Gegenstand gilt, wie das dann weiter läuft weiss ich nich.
Immer und überall? Gibt es dafür eine Quelle (Gesetzestexte, Verordnungen, etc...).
Guggsu hier:
Art. 28a1Missbräuchliches Tragen gefährlicher Gegenstände
Das Tragen gefährlicher Gegenstände an öffentlich zugänglichen Orten und das Mitführen solcher Gegenstände in Fahrzeugen ist verboten, wenn:
a.
nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass dies durch die bestimmungsgemässe Verwendung oder Wartung der Gegenstände gerechtfertigt ist; und
b.
der Eindruck erweckt wird, dass die Gegenstände missbräuchlich eingesetzt werden sollen, insbesondere um damit Personen einzuschüchtern, zu bedrohen oder zu verletzen.
der Eindruck erweckt wird, dass die Gegenstände missbräuchlich eingesetzt werden sollen, insbesondere um damit Personen einzuschüchtern, zu bedrohen oder zu verletzen. Wie "erweckt" man denn diesen "Eindruck"?
Und, schwieriger noch, wie erweckt man ihn nicht?
b) wird wohl mehr ein Schlupfloch für a) sein um der Exekutive noch etwas Ermessenspielraum einzuräumen.
Defakto reicht wohl die mangelnde Begründung fürs führen aus, um b zu erfüllen.
Heisst bin ich Schreiner Willi mit einem Schraubenzieher in der Hose weil ich im Geschäft keinen hatte und den von zuhause mitgenommen hatte und jetzt halt noch nach der Arbeit ein Bier trinke, nuja.
Bin ich Thomas Prügler der einen Schraubenzieher mithat weil er den eben gerade inner Tasche vergessen hat... ;)
Aber: ich bin kein Jurist.
Naja, das Gesetz sollte ja eigentlich keinen Unterschied machen zwischen Herrn Willi und Herrn Prügler. Auch, weil die meisten nicht so tolle sprechende Namen tragen.
Das darfst du gerne mit einem Juristen besprechen :b
Ich zitiere nur geltendes Recht ;)
Danke für den Gesetzestext. Würde mich mal interessieren, wie das in der Praxis gehandhabt wird.
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