Vollständige Version anzeigen : Anzeige vom Training
Hallo Zusammen,
weiß jetzt nicht ob das hier die richtige Rubrik ist falls nicht bitte einfach verschieben.
Also hab folgende Situation im Training gehabt, Trainer hat uns zu zweit Trainieren lassen. Bei der Übung ging es darum einen Angriff in den Gegnerrischen Angriff zu starten. Also man lässt seinem Partner Quasi fast zuschlagen und musst dann durch einen Gegenschlag die ganze Sache blockieren.
Wie man sich nur denken kann, ist die Übung schon relativ gefährlich weil ohne Handschuhe und beide Schläge sollten damit die Übung klappt Richtung Gesicht geschlagen werden.
So die ganze Sache ging mehrmals gut und mein Trainingpartner hat am Anfang Zeit zwischen den wiederholungen gelassen und langsam geschlagen und später schnell nacheinander und sehr schnell geschlagen! So das man schon sehr schnell zurückschlagen musste damit der über Kreuz Armblock entsteht und man nicht getroffen wird!
So nach paar mal kam die Situation, das mein Trainingpartner sich Ruckartig bewegte, scheinbar mit jemand anderen reden wollte, aber nicht Angriff und ich habe ihm, weil der Ablauf durch die Übung drin war, versehentlich auf die Lippe geschlagen.
Die Lippe hat geblutet, mehr nicht.
Problem:
Mein Trainingspartner hat sich tierisch drüber aufgeregt hat mir Absicht unterstellt und meinte, wenn ich ihm einen Zahn ausgeschlagen hätte, wäre das Teuer geworden.
Dazu meine Frage:
Wie ist sowas Rechtlich zu sehen?
ich meine hätte er mich in dem Fall auf Schadensersatz verklagen können oder ist geht das nicht weil er sich dem Risiko bewusst sein musst oder sowas?
Wäre mir ganz Lieb wenn etwas Rechtlicher Hintergrund bei euren Antworten dabei ist.
Schlechtes Gewissen und Leid getan hat es mir natürlich.
Ist nach Jahren Training das erste mal das ich einen Trainingspartner verletzt habe. :(
Liebe Grüße Raend
Dazu hätte ich nur eines gesagt: :heulnich:
:rolleyes:
Schnueffler
19-12-2014, 20:25
:sport069:
Kommt vor!
In Österreich sieht es so aus, dass man bei gewissen Aktivitäten natürlich auch Verletzungen in kauf nehmen muss, dies geht hier aber nur innerhalb der leichten Körperverletzung. Außer man betreibt es professionell.
So zu den Zähnen soweit mir bekannt wäre ein Schneidezahn eine schwere Körperverletzung, ein Backenzahn nur eine leichte.
Jetzt könnte es aber sein, das dein Trainer in diesem Fall Fahrlässig gehandelt hat und er könnte dadurch ein Problemchen bekommen.
Solche Situationen hängen aber immer vom genauen Einzelfall ab, wie dieser von den Parteien geschildert wird und was das Gericht, dann daraus macht.
Btw. brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben, war nur ne blutige Lippe... nix tragisches
Tony Stark
19-12-2014, 20:40
Hatten mal so einen Fall, da hat jemand sogar die Anzeige durchgezogen, ist aber nichts bei raus gekommen, das einzige was er damit erreicht hatte war das er danach mit sich selber spielen konnte, da keiner mehr mit ihn trainieren wollte. Hat den Verein dann ziemlich schnell verlassen.:D;):D
Ich lach mich schlapp.
Die knallharten Real-SV'ler haben "Berührungsängste".
Das rundet die vielen schönen WT Videos ab, langsam ergibt es ein Bild. :D
cv almont
19-12-2014, 20:46
Ich kann deinen TP verstehen, da man sich im WT nur schnell berühren sollte, aber nicht schlagen.
Lg
Finaljustice
19-12-2014, 20:57
Die Rechtslage ist da "relativ" eindeutig: Erstens steht einer rechtlichen Verfolgung von Verletzung die abstrakte Einwilligung des Trainingspartners entgegen. Am Vorsatz lässt sich in der von Dir geschilderten Situation ohnehin Zweifeln. Zwar ist dieser bei einem gezielt ausgeführten Schlag zwar immer wenigstens bedingt da, in einer Trainingssituation hofft man aber in aller Regel, dass der Trainingspartner sich absprache- und regelgemäß verhält. Im sportlichen Wettkampf mag es anders sein (da nimmt man Verletzungen nicht nur billigend in Kauf, je nach Sportart - etwa Boxen - will man sie auch gezielt herbeiführen. Da greift dann nur noch die Einwilligung. Es ist nicht eindeutig geklärt, ob es sich in solchen Fällen um eine tatbestandsausschließende oder "nur" rechtfertigende Einwilligung handelt, macht aber im Ergebnis keinen Unterschied).
Daraus ergibt sich auch - den von Dir geschilderten Sachverhalt als wahr unterstellt -, dass er die Verletzung durch sein absprachewidriges Verhalten - dem nicht angekündigten Abbruch der Übung, um sich zu unterhalten - selbst verursacht hat. Er hat die Gefahr selbst heraufbeschworen. Im Bereich der fahrlässigen Delikte ist zu fragen, ob der Täter - mal untechnisch formuliert - hätte anders handeln können und müssen, weil ihn die Pflicht getroffen hat, sich rücksichtsvoll oder sorgfältig zu verhalten.
Eine sehr interessante Dissertation zu dem Thema gibt es hier:
http://d-nb.info/980342597/34
@Finaljustice
Ist schwierig für mich zu sagen ob ich anders handeln hätte können.
Da das wiederholte schnelle angreifen und darauf mit Gegenangriff reagieren sich mit der Zeit doch sehr stark einschlif und da Adrenalien durch die Geschwindigkeit und Routine durch das schnelle wiederholen dazu kann. Ich weiß wirklich nicht ab wann ich realisiert hatte das er gar nicht angreifen wollte.
Vor allem war es ja auch selbst schutz da der gegen angriff ja auch die abwehr darstellte ...
Ps @Finaljustice
bei deinem Link bekomme ich die meldung:
"Der Zugriff ist Ihnen nicht gestattet."
auf jeden Fall schonmal danke für die bisherigen Antworten
Mambo Kurt
19-12-2014, 21:18
was ist das denn für ein Training wo es verletzte gibt? man trainiert doch um nicht verletzt zu werden. ich würde sofort wechseln. vielleicht wo man mit schützern trainiert, irgendso eine sportliche variante wie kickboxen
@ Mambo Kurt
Ist mir in 10 jahren SV-Trainig bis jetzt auch nie passiert.
sonst würde ich ja als routinierter Trainingpartnerkiller hier nicht schreiben oder ? :rolleyes:
LG Raend
Passion-Kickboxing
19-12-2014, 21:27
Ihn brauchst du nicht ernst nehmen, er trollt nur ;)
Schnueffler
19-12-2014, 21:29
Aber da die ganzen *ing*ung Sachen ja nicht für wirklichen Kontakt bekannt sind, kann das schon sehr ungewohnt sein, wenn man sich mal berührt.
@ Mambo Kurt
Ist mir in 10 jahren SV-Trainig bis jetzt auch nie passiert.
Nimm die Trolle nicht ernst ;)
Sowas passiert.
Bei meinem ersten Probetraining beim JJ ist mein erster Partner bei der zweiten oder dritten Aufwärmübung kaputt gegangen (war wohl mehr sein Fehler: Er war vorher schon verletzt. Ich hatte trotzdem ein schlechtes Gewissen).
Ein andermal hab ich meinem Partner bei 'nem Wurf einen blauen Fleck getreten.
Mein Augenwinkel hat geblutet, weil ein Lehrer mich falsch getroffen hat. 'ne Rippe und die Nase hatten auch schon was abbekommen. Von blauen Flecken will ich gar nicht anfangen :D
Aber nie was ernstes. Und eine blutige Lippe finde ich nun auch nicht ernst.
Um es aus der Perspektive des Verletzten mal anzumerken: Wenn mich mein Partner trifft, weil ich nicht aufpasse - dann ist das mein Fehler.
Wenn ich beim Training nicht acht gebe, bin ich halt selber Schuld.
(Jetzt auf deinen Kontext bezogen)
Wenn mal was passiert, weil die Distanz nicht gepasst hat, ist das halt Pech. Kommt vor.
Wo gehobelt wird, fallen Späne. Und wenn ich mich mit irgendwas aus dem Bereich kampfkunst/-sport beschäftige, dann passiert sowas auch mal. Wenn das dem Kollegen nicht gefällt, muss er sich u.U.fragen, ob er dort richtig aufgehoben ist.
die Chisau
19-12-2014, 22:16
Bujun kann euch Geschichten erzählen, womit man im Training so rechnen muss.
Wo iss er denn?
Zeiteisen
19-12-2014, 22:53
Strafrechtlich ist das nüscht, tatbestandlich eine fahrlässige Körperverletzung (Vorsatz wohl kaum, weil du ihn ja nicht treffen wolltest), die aber gerechtfertigt ist durch Einwilligung oder "erlaubtes Risiko". Zivilrechtlich gilt das Gesagte entsprechend, also keine Ersatzpflicht. Wobei natürlich eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll ist aus meiner Sicht (meine deckt Schäden durch Freizeitsport mit ab), dann trainierst Du sorgenfreier.
In Österreich kann man nur einer leichten KV zustimmen, wie sieht es hier in Deutschland aus? Gibt es auch eine derartige Grenze?
Zeiteisen
19-12-2014, 23:28
In Österreich kann man nur einer leichten KV zustimmen, wie sieht es hier in Deutschland aus? Gibt es auch eine derartige Grenze?
Es gibt eine Grenze in § 228 StGB, wenn die Körperverletzung trotz Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. Das wird z.B. bei einer konkreten Lebensgefahr bejaht. Weiteres hängt sehr vom Einzelfall ab. Eine klare Grenze wie es sie wohl in Österreich gibt, gibt es in Deutschland also nicht.
Ist mir in 10 jahren SV-Trainig bis jetzt auch nie passiert.
In 10 Jahren SV-Training das erste Mal ne blutige Lippe? Krasser Shit.
Ach ja. Für die Aktion kommst du natürlich in den Knast. Hast Glück, dass es hier keine Todesstrafe gibt.
Der Vollständigkeit halber: :ironie:
In Österreich kann man nur einer leichten KV zustimmen, wie sieht es hier in Deutschland aus? Gibt es auch eine derartige Grenze?
das würde bedeuten, dass sich ein Arzt bei einer Sterilisation strafbar machte:
§ 226
Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert
§ 226 StGB Schwere Körperverletzung - dejure.org (http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html)
Mr. Myagi
20-12-2014, 00:08
das würde bedeuten, dass sich ein Arzt bei einer Sterilisation strafbar machte:
§ 226 StGB Schwere Körperverletzung - dejure.org (http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html)
In der Tat IST es eine schwere Körperverletzung. Zu der jedoch der Patient Einstimmung gibt, es also straffrei bleibt und die wahrscheinlich in einem solchen Umstand stattfindet, dass es nicht durch "Unsittlichkeit" oder ähnliches dann doch wieder straffähig ist.
Ich frage mich da erstmal warum Ihr nicht zumindest nen Zahnschutz benutzt,gibts für 2-3 Euro,dafür taugen auch die billigen Dinger.
Und dann vielleicht mal überlegen ob man bei solchen Aktionen nicht eventuell doch ein paar MMA Handschuhe oder TKD Handschuhe benutzen könnte.
Und dann die Frage : hat der Mensch schon mal was mit Kontakt gemacht ?
Jeder Kickboxer hat mal ne blutige Nase oder ne blutige Lippe gehabt,von blutigen Augenbrauen wegen zu langen Fußnägeln oder mal die Lampe aus wegen nem harten Treffer garnicht zu reden....
Das soll ja angeblich Kampfsport heissen ,vielleicht wäre Schach doch die bessere Sportart für Deinen Kollegen ;-)
das würde bedeuten, dass sich ein Arzt bei einer Sterilisation strafbar machte:
§ 226 StGB Schwere Körperverletzung - dejure.org (http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html)
Da mein Guter
§ 90 StGB (Strafgesetzbuch), Einwilligung des Verletzten - JUSLINE Österreich (http://www.jusline.at/90_Einwilligung_des_Verletzten_StGB.html)
Da mein Guter
§ 90 StGB (Strafgesetzbuch), Einwilligung des Verletzten - JUSLINE Österreich (http://www.jusline.at/90_Einwilligung_des_Verletzten_StGB.html)
Und wo steht da was von leichter Körperverletzung? Scheint um Körperverletzung allgemein zu gehen, es wird zumindest nicht drauf hingewiesen, dass schwere KV nach § 84 ausgeschlossen ist.
EDIT: Ach ja, bin natürlich kein Jurist. Trotzdem hab ich bzgl. Einwilligung in Dtl. das hier gefunden: http://dejure.org/gesetze/StGB/228.html
Da mein Guter
§ 90 StGB (Strafgesetzbuch), Einwilligung des Verletzten - JUSLINE Österreich (http://www.jusline.at/90_Einwilligung_des_Verletzten_StGB.html)
Also kann man auch in Österreich in eine "schwere KV" bzw. "KV mit schweren Dauerfolgen" einwilligen.
Also kann man auch in Österreich in eine "schwere KV" bzw. "KV mit schweren Dauerfolgen" einwilligen.
Nicht Kontextbezogen du Genie
Mr.Macbrite
20-12-2014, 16:00
Die Geschichte mit der Anzeigerei scheint auch generell schwer in Mode zu kommen. Ich kenne die Problematik vom Rennstreckenfahren. Da gibt auch jeder vorher eine Erklärung ab und trotzdem hört man immer mal wieder von einem der Ne Anzeige an der Backe hat, weil er unabsichtlich jemanden abgeräumt hat, was sehr schnell passieren kann...Eigentlich sehr traurig die Entwicklung. Man sollte ja meinen können dass man bei einer Kampfsportart damit rechnen sollte auch mal was ab zu bekommen. Ich bin erst seit nem starken halben Jar dabei und hatte bereits ne blutige Nase, Augenbraue und unzählige blaue Flecken, aber das gehört für mich dazu.. Irgendwie:)
AnscheinendZuWeich
20-12-2014, 16:56
Interessant wäre ja wer die Behandlungskosten trägt, wenn die Versicherung es als fahrlässig ansieht, dass da Richtung Gesicht geschlagen wird ohne einen Mundschutz zu tragen. Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Finaljustice
20-12-2014, 18:35
Interessant wäre ja wer die Behandlungskosten trägt, wenn die Versicherung es als fahrlässig ansieht, dass da Richtung Gesicht geschlagen wird ohne einen Mundschutz zu tragen. Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Ja. Krankenversicherung zahlt in der Regel unabhängig davon und holt sich das Geld dann ggf. wieder.
Ansonsten (für Deutschland) gilt: Solange die Körperverletzung im Rahmen einer sportlichen Veranstaltung stattfindet, durch die Regeln bzw. die Absprachen gedeckt ist, ist sie von der Einwilligung des Verletzten gedeckt. Das Problem ist außerhalb des Kampfsports bedeutend wichtiger, weil dort Verletzungsherbeiführung generell gegen die Regeln ist. Fußball und Handball sind da besonders gute Beispiele für: Ist ein Foulspiel, dass den Spieler verletzt, als regelwidriges Verhalten noch von der Einwilligung gedeckt? In der Regel ja, solange die Verletzung nicht absichtlich herbeigeführt wird. Bedeutend ist auch, ob die verletzende Handlung "aus dem Spiel" heraus entsteht. Bei einem sehr harten Einsteigen in einen Zweifkampf beim Fußball wird man also trotz starker Verletzung und Regelwidrigkeit (ggf. auch rote Karte) noch sagen können, dass das gedeckt ist, während dies bei einer leichten Verletzung (Schlag ins Gesicht, Tritt in den Unterleib, etc.), die sich aber außerhalb des eigentlichen Spielgeschehens abspielt, die Einwilligung nicht mehr greift.
Wenn Du also während eines Drills aus Wut oder Frustration auf einmal wie ein Berserker auf den anderen losgehst und ihm den Arm ausreißt, dann is nix mehr mit Einwilligung. Ansonsten sollte man ans Tanzen denken: Derjenige, dem auf den Fuß getreten wird, ist meistens selber Schuld.
Zivilrechtlich schaut sich die Versicherung den Unfallbericht an. Ist dort eine grobe Fahrlässigkeit zu erkennen, könnte es zu Forderungen an den Verursacher kommen. Fahrlässigkeit ist gemeinhin gedeckt. Das was hier besprochen wurde ist nicht mal das. Es ist ein kleines Unfalllein.
Den anzeigenden Kackvogel hätte ich als Verantwortlicher" sofort von der Teilnahme ausgeschlossen.
Little Green Dragon
20-12-2014, 19:07
Den anzeigenden Kackvogel hätte ich als Verantwortlicher" sofort von der Teilnahme ausgeschlossen.
+1
Immer wenn man denkt man hat schon alles gesehen/gelesen Haut hier wieder einer einen raus bei dem man nur daneben steht, den Kopf schüttelt und sich denkt:
"Geht's noch...???"
Anzeige wg. blutiger Lippe in der KK bzw. im KS? Kindergarten hoch drei!
Für die meisten meiner Veilchen oder blutigen Nasen/Lippen bin ich selbst verantwortlich, scheiß Deckung oder so oder den anderen halt unterschätzt und zuviel selber rumgespielt. Aber das hilft und erdet - deswegen rennt man dann doch nicht zum Anwalt.
Einmal hat mir der Gegenüber beim Clinch wg. zu langer Fingernägel die Haut im Nacken aufgerissen so das es nicht schlecht geblutet hat. Ja ich war ein bißchen angepisst weil man sich die Nummer hätte sparen können, aber da kommt dann halt ein wenig Betaisodona und nen Pflaster drauf und 3 Tage später hat sich das dann auch komplett erledigt.
Habe unfreiwilligerweise auch vor 2-3 Wochen dem Partner mit dem Ellbogen ne blutige Nase verpasst - ich habe ja "rechtzeitig" noch gestoppt, blöd nur das er diesmal einen Schritt mehr nach vorn gemacht hat - Peng. Ich habe ihm dann mit nem Taschentuch ausgeholfen und 5 Minuten später konnte es freundschaftlich weiter gehen. Und so sollte das in der KK ja wohl auch sein.
Finaljustice
20-12-2014, 20:08
Das mit den Finger- und Fußnägeln ist eine der wenigen Sachen, bei denen ich auch grantig werde. Es ist wirklich nicht schwer, die Dinger kurz zu halten. Wenn sich die Leute selbst verletzen, weil sie die Faust nicht richtig zumachen, okay. Aber bei solchen scharfen Schaufeln, wie einige Männer(!!!) sie haben, da hört mein Verständnis auf. Sowas sage ich genau ein mal an (und hab auch immer eine Nagelschere dabei), danach bleiben die Leute draußen. Kratzer sind ärgerlich, aber sowas kann ganz wörtlich ins Auge gehen.
authomas
20-12-2014, 21:24
Mh, ich entnehme der Schilderung bezüglich rechtlicher Konsequenzen nur, dass er meinte WENN ein Zahn draußen gewesen wäre das teuer geworden wäre... nichts von tatsächlich geplanter Anzeige für die blutige Lippe. Für irgendeinen der Beteiligten wärs dann auch sicherlich teuer geworden...
Ich tippe aber mal drauf, dass dem durch die Verletzung einfach das Adrenalin durchgegangen ist, vielleicht wars ja das erste mal dass er was richtig abbekommen hat, und er sich schlicht erstmal abregen musste. Ist ja auch nicht ungewöhnlich.
Lange Fingernägel wären übrigens auch was, wo ich dem Gegenüber mindestens bewusste Fahrlässigkeit vorwerfen würde. Dazu kommt, so ein Kratzer mit Krallen die den Tag über wer weiß wo alles dringesteckt haben ist sicher auch gefährlicher als eine kleine Platzwunde - und eben absolut vermeidbar.
Der Haftungsausschluss bei regelgemäßem Verhalten gilt nur soweit, wie keine Haftpflichtversicherung besteht - der Versicherer soll davon nicht geschützt werden. Voraussetzung ist freilich, dass eine Haftung besteht, was bei nicht rechtswidrigen Verletzungen nicht der Fall ist.Terminologisch wirkt übrigens die Einwilligung rechtfertigend, tatbestandsausschließend nur das Einverständnis (wenn hier schon mit Dissertationen um sich geworfen wird).
Aus Sicht des TE könnte ein Erlaubnistatbestandsirrtum gegeben sein - natürlich wollte er zuhaun, was regelmäßig auch den dolus eventualis bzgl. der entsprechenden Verletzung enthält. Allerdings hat er sich eine Lage vorgestellt, bei deren Vorliegen er sich nicht rechtswidrig verhalten hätte. Das führt nach herrschender Rechtsprechung zu einer Bestrafung und mithin zivilrechtlichen Haftung aus Fahrlässigkeit. Im vorliegenden Fall könnte durchaus Fahrlässigkeit gesehen werden, bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit wäre der fehlende Angriff des Gegenüber evtl. zu erkennen gewesen. Diesem dürfte aber ein Mitverschulden zu attestieren sein, da er sich klar ausdrücken kann, was zu einer Quotelung führt. Einverständnis oder Einwilligung sind nicht bzgl. eines Treffers auf die Lippe erteilt worden, sondern zu einer bestimmten Partnerübung, es handelt sich immerhin nicht um Sparring, sondern um eine genau beschriebene Übung in eng umrissenen Rahmen. Die Verletzung ist nicht in diesem Rahmen geschehen, der Partner war sich des Angriffs nicht bewusst.
Soweit meine erste schnelle Einschätzung, Irrtümer vorbehalten, ist auch schon spät. Natürlich bespreche ich hier auch nur einen so gelagerten, fiktiven Beispielsfall und mache keine Rechtsberatung. In der Praxis würde ein strafrechtliches Verfahren auf den Privatklageweg verwiesen werden. Zivilrechtlich ist schwer voraus zu sagen, was dabei herauskäme, das hängt stark von dem Auftreten vor Gericht, der Beweislage und dem Richter ab - aufgrund des Mitverschuldens aber nicht viel jedenfalls.
In Österreich kann man nur einer leichten KV zustimmen, wie sieht es hier in Deutschland aus? Gibt es auch eine derartige Grenze?
Es handelt sich hierbei nicht um eine Einwilligung zur Körperverletzung. Das ist der springende Punkt. Es wurde nicht objektiv in die Körperverletzung eingewilligt.
"Die Situation der Einwilligung verlangt eine mängelfreie Einwilligungserklärung"
"Der Rechtsgutsträger erklärt, was er durch wen und auf welche Weise hinnehmen will."
Strafrecht Allgemeiner Teil, Band 1, 2. Auflage, Kap 11/92, Steininger
Entscheidend sind die Schlagwörter "Eigenverantwortlichkeit" u. "Risikotoleranz
Bsp: Bei einem Boxkampf nehme ich das Risiko zwar in kauf verletzt zu werden(Risikotoleranz) willige aber nicht ein.
Beispiel aus der Judikatur: 7OB553/84
Ein Schneeballschlacht. Ein Kind wehrt mit einem Skistock Schneebälle ab die von einem anderen Kind geworfen werden. Der Skistock löst sich und sticht dem werfenden Kind ein Auge aus.
"Aber selbst dann, wenn der Wille des Dritten auf die Schädigung des sich selbst Gefährdenden zielt, kann dieser für sich allein die Strafbarkeit nicht begründen, wenn sich der Erfolg bei jemandem realisiert, der sich aus freien Stücken einem bekannten und überschaubaren Risiko ausgesetzt hat."
Strafrecht Allgemeiner Teil, Band 1, 2. Auflage, Kap 9/13, Steininger
E2OB109/03y: "bei Kampfsportarten ist die Verletzung eines Mitspielers dann nicht rechtswidrig, wenn sie sich aus typischen, beim Sport unvermeidlichen Verstößen gegen Spielregeln ergibt; solche Regelverstöße begründen idR keinen Sorgfaltsverstoß"
Es gibt zu solchen Fällen sehr viel Judikatur. Zumindest was sportliche Wettkämpfe(Fußballspiele etc.) anbelangt. Solange es sich um einen "typischen" Regelverstoß handelt gibt's normalerweise keine Probleme. (Von hinten einen laufenden Fußballspieler voll in die Beine rutschen, worauf sich der einen Knöchel bricht gehört da zB. nicht dazu nur zum Vergleich).
Zu "Trainingsunfällen" habe ich leider keine Judikatur parat.
PS: Österreichisches Recht
Es geht hier um die Auslegung der guten Sitte bei deiner Ausführung. Zu den Regeln, die du ansprichst, solltest du dich meines Wissens nach im professionellen Bereich wieder finden, welche für den angegebenen Sachverhalt keine Anwendung finden.
Btw. Ums genaue Wording will ich mich nicht streiten weil es egal ist.
Es geht hier um die Auslegung der guten Sitte bei deiner Ausführung. Zu den Regeln, die du ansprichst, solltest du dich meines Wissens nach im professionellen Bereich wieder finden, welche für den angegebenen Sachverhalt keine Anwendung finden.
Btw. Ums genaue Wording will ich mich nicht streiten weil es egal ist.
Es geht nicht ausschließlich um den professionellen Bereich. Der profesionelle Bereich ist viel mehr ein plakatives Beispiel weil durch die kodifizierten Regeln die zu beachtenden Sorgfaltspflichten viel deutlicher werden.
Zum Ausgangsfall würde ich aber auch eher auf die Schneeballschlacht-Judikatur setzen.
Man beachte das Gesamtbild.
Und das genaue Wording ist nicht im geringsten egal, sondern viel mehr das Um und Auf bei einer juristischen Betrachtung.
Was ist normale Härte, ist die Frage. Letztes Jahr hatten wir einen Fall bei einem Handballspiel. Eine Spielerin blockiert eine andere und die stürzt, was eine Verletzung am Bein hinterlässt. Das "Opfer" zeigte unsere Spielerin an, wegen vorgeblichen Vorsatz. Die Staatsanwaltschaft hat es nach den Aussagen und der Lektüre des Spielberichtes eingestellt. Normale Härte in einem Ligaspiel, hieß es lapidar.
Das Problem ist ja auch, jeder kann erstmal eine Strafanzeige stellen. Längst nicht jede hat strafrechtliche Folgen, aber es nervt, und hat im Sport und schon gar nichts im Kampfsport-Bereich zu suchen.
Zum Ausgangsfall würde ich aber auch eher auf die Schneeballschlacht-Judikatur setzen.
Habe vorher zu schnell darüber gelesen, muss dir jetzt inhaltlich zustimmen, dass das Anwendung finden kann in diesem Fall.
Und das genaue Wording ist nicht im geringsten egal, sondern viel mehr das Um und Auf bei einer juristischen Betrachtung.
Kommt darauf an was man mit der Information machen will und wie das Ergebnis aussieht.
PS: Österreichisches Recht
Würde mich ziemlich interessieren, habe aber dazu auch noch nichts gefunden, außer den üblichen Verdächtigen:
https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20121024_OGH0002_0080OB00111_12 Z0000_000&IncludeSelf=False
Finaljustice
21-12-2014, 09:05
Was ist normale Härte, ist die Frage. Letztes Jahr hatten wir einen Fall bei einem Handballspiel. Eine Spielerin blockiert eine andere und die stürzt, was eine Verletzung am Bein hinterlässt. Das "Opfer" zeigte unsere Spielerin an, wegen vorgeblichen Vorsatz. Die Staatsanwaltschaft hat es nach den Aussagen und der Lektüre des Spielberichtes eingestellt. Normale Härte in einem Ligaspiel, hieß es lapidar.
Das Problem ist ja auch, jeder kann erstmal eine Strafanzeige stellen. Längst nicht jede hat strafrechtliche Folgen, aber es nervt, und hat im Sport und schon gar nichts im Kampfsport-Bereich zu suchen.
Im Kampfsportbereich fängt es - abseits von regelwidrigen Angriffen, etwa verbotene Techniken oder außerhalb der Rundenzeit - für Trainer, Schiedsrichter und Ringärzte an, interessant zu werden, wenn es um Verletzungen geht.
Habe dazu noch ein paar Entscheidungen gefunden.
Hier der Fall in dem 39 Jährigen, der im Training einen 13 Jährigen geworfen und damit verletzt hat.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20040923_OGH0002_0020OB00109_03 Y0000_000
"Bei gemeinsamer Sportausübung außerhalb eines Wettkampfs kommt der wechselseitigen Rücksichtnahme ein höherer Stellenwert zu als während des eigentlichen Wettkampfs. Unabhängig davon, ob eine Trainingsfahrt (hier: eines Radclubs) - also eine Fahrt im Rahmen eines systematisch geplanten, pädagogisch fundierten und methodisch zielgerichteten Handlungsverlauf zur Steigerung und Optimierung sportlicher Leistungen - oder eine bloße "Vergnügungsfahrt" vorlag, bleibt für die Beurteilung der Frage, inwieweit ein Handeln auf eigene Gefahr vorliegt, der "Trainingskonsens", also der Konsens der Gruppe, wie er sich bei dem nebeneinander ausgeübten Sport niederschlägt, maßgebend."
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_19990114_OGH0002_0020OB00338_98 I0000_001
und hier noch was zu Sport.
http://www.uibk.ac.at/sportrecht/judikatur.html
~Wolf´s Den~
21-12-2014, 12:21
Wenn es ne kleinere harmlose Verletzung ist, die normalerweise schnell wieder verheilt, dann entschuldigt man sich eben und der Andere soll es ertragen wie ein Mann.
Kein Grund sich darüber aufzuregen. Schließlich handelt es sich um ein Training mit Körperkontakt. Da kann sowas schonmal passieren. Was natürlich kein Freibrief sein soll überhart einzusteigen oder allgemeine Sicherheitsregeln außer Acht zu lassen.
Wenn es um eine schwerwiegendere Verletzung mit Ausfallzeiten geht, dann muss man eben miteinander reden. Generell unterstelle ich, dass es sich um einen Trainingsunfall und nicht um Vorsatz handelt.
Den Trainer wird man üblicherweise nie belangen können, da er zwar dass Training anleitet, aber nicht für die Trainingsintensität der beiden Trainingspartner verantwortlich ist. Natürlich muss er was sagen oder den Ablauf unterbinden, wenn er sieht, dass das Training bei zwei Akteuren aus dem Ruder läuft, aber seine Augen können eben auch nicht überall sein. Die Haftung wird meistens schon per Mitgliedsvertrag ausgeschlossen. Wäre das nicht so, könnte keiner mehr ruhigen Gewissens Übungsstunden verabreichen.
Normalerweise haben die Trainierenden eine Krankenversicherung. Die sollte Sportunfälle abdecken. Ansonsten gibt es ja sowas wie ne Haftpflichtversicherung. Sollte man sowieso haben, wenn man heutzutage vor die Haustür geht. Wichtig ist eben, dass man dem Verletzten eben gleich beisteht und sich nicht herausredet. Wenn was passiert, dann steht man es gemeinsam durch.
Man muss auch immer wissen, mit wem man trainiert. Wenn man sich nicht kennt, generell bisschen weniger Power. Unfälle können immer passieren, sollte man vielleicht schon vorher thematisieren. Will man ordentlich Gas geben, muss man sich auch den passenden Trainingspartner suchen und vorab ausmachen wie weit es gehen darf.
Hatte mal für ein paar Minuten eine Trainingspartnerin, die sich schon bei normalen Blockbewegungen beschwert hat, weil die Haut am Arm etwas rot wurde. Schmerzte für sie vielleicht auch bisschen, obwohl ich versucht habe extra locker zu Werke zu gehen. Diese Trainingspartnerin habe ich bei der ersten Gelegenheit gewechselt. Denn da muss man wirklich sagen ... hier lernste nix. Wenn jeder kleinste Kontakt nicht möglich ist, dann sollte man es lassen.
Doc Norris
21-12-2014, 13:33
...
Also hab folgende Situation im Training gehabt, Trainer hat uns zu zweit Trainieren lassen. Bei der Übung ging es darum einen Angriff in den Gegnerrischen Angriff zu starten. Also man lässt seinem Partner Quasi fast zuschlagen und musst dann durch einen Gegenschlag die ganze Sache blockieren.
Wie man sich nur denken kann, ist die Übung schon relativ gefährlich weil ohne Handschuhe und beide Schläge sollten damit die Übung klappt Richtung Gesicht geschlagen werden.
Problem:
Mein Trainingspartner hat sich tierisch drüber aufgeregt hat mir Absicht unterstellt und meinte, wenn ich ihm einen Zahn ausgeschlagen hätte, wäre das Teuer geworden.
...
mein tipp dazu: nicht auf den kopf sondern auf den körper schlagen - ist ja nur eine übung und der körper ist wesentlich robuster als so ein kürbis. :D:p
Finaljustice
21-12-2014, 15:49
Genereller Tipp wenn jemand was von Anwalt faselt: Einfach drauf ankommen lassen und sagen: "Jopp, bitte sehr!" Leute, die mit "IHREM" Anwalt drohen (wer so regelmäßig rechtliche Konflikte hat, dass er einen "eigenen" Anwalt hat, der hat sowieso schwerwiegendere Probleme. War hier ja nicht der Fall, wollte es nur eingeworfen haben ^^) oder eben mit "rechtlichen Konsequenzen" sind in der Regel aufgeblasene Wichtigtuer. Ein guter Anwalt wird ihm was husten, ein schlechter Anwalt zum Klagen raten (denn er kriegt ja sein Geld ^^).
Genereller Tipp wenn jemand was von Anwalt faselt: Einfach drauf ankommen lassen und sagen: "Jopp, bitte sehr!" Leute, die mit "IHREM" Anwalt drohen (wer so regelmäßig rechtliche Konflikte hat, dass er einen "eigenen" Anwalt hat, der hat sowieso schwerwiegendere Probleme. War hier ja nicht der Fall, wollte es nur eingeworfen haben ^^) oder eben mit "rechtlichen Konsequenzen" sind in der Regel aufgeblasene Wichtigtuer. Ein guter Anwalt wird ihm was husten, ein schlechter Anwalt zum Klagen raten (denn er kriegt ja sein Geld ^^).
Sehr viele sinnvolle Alternativen gibt es ja nun nicht. ;)
Meistens bewahrheitet sich das Sprichwort: Hunde die bellen, beißen nicht.
Axel_C_T
24-12-2014, 10:18
Hallo Zusammen,
So nach paar mal kam die Situation, das mein Trainingpartner sich Ruckartig bewegte, scheinbar mit jemand anderen reden wollte, aber nicht Angriff und ich habe ihm, weil der Ablauf durch die Übung drin war, versehentlich auf die Lippe geschlagen.
Die Lippe hat geblutet, mehr nicht.
Lernen durch Schmerz. Ich hätte den Trainingsparter - als Trainer - rund gemacht. Schließlich soll die Aufmerksamkeit bei der Übung liegen, ansonsten soll er sich aus der Übung lösen. Bei Training mit Waffen kann man sich sowas nicht leisten.
Problem:
Mein Trainingspartner hat sich tierisch drüber aufgeregt hat mir Absicht unterstellt und meinte, wenn ich ihm einen Zahn ausgeschlagen hätte, wäre das Teuer geworden.
Erstmal: Aufregen darf er sich, sollte aber ganz schnell reflektieren, was da eigentlich passiert ist.
Bezüglich eines ausgeschlagenen Zahns würde ich es so sehen: Ich habe eine Haftpflichversicherung. Ein ausgeschlagener Zahn ist verdammt teuer (wenn er nicht wieder implantiert werden kann). Da hätte ich ggf. geguckt, ob ich das nicht über meine Versicherung laufen lasse.
Schlechtes Gewissen und Leid getan hat es mir natürlich.
Ist nach Jahren Training das erste mal das ich einen Trainingspartner verletzt habe. :(
Liebe Grüße Raend
Äh, echt? Nicht mal ein blauer Fleck? Also so ne blutende Lippe ist doch nichts. Beim Fußball gehts ruppiger zu ;-).
Filzstift
24-12-2014, 13:33
Wenn ich nachm Training keine kleinen blauen flecke habe würde ich den trainingspartner eher der unnötigen Zurückhaltung verdächtigen;)
Ich hätte noch nie erlebt dass jemand ernsthaft böse wegen so einer Lappalie geworden wäre.
Vor nicht allzu langer Zeit miterlebt.
Trainer verletzt bei einem Lehrgang einen Teilnehmer leicht im Gesicht (Teilnehmer hat nicht wie gebeten aus dem Stand geschlagen sondern ist mit einem Schritt reingegangen, dabei natürlich keinerlei Deckung), etwas Blut, bisschen geschwollen. 3 Monate später kommt dieser Teilnehmer und reklamiert 2 Kronen als angeblichen Folgeschaden.
Die Sache ging vor Gericht, selbst aus unserem Verein wurden einige als Zeugen geladen. (inzwischen bestimmt 7-8 Monate her)
Das ganze endete mit einem Vergleich der durch den Richter angestrebt wurde und der Trainer musste ein Drittel der geforderten Kosten übernehmen.
Lektion: Vor Gericht ist mal wieder alles möglich... :rolleyes:
MagicXeon
01-01-2015, 09:46
Mir wurden beim Sparring vor eineinhalb Jahren (Boxen) zwei Rippen gebrochen. Ich wäre nicht mal auf die Idee gekommen, den Sparringspartner böse anzugucken, geschweige denn ihn anzeigen zu wollen.
Die vom TE skizzierte Situation ist schlichtweg absurd und zeigt auf, dass manche lieber zum Tennis als zum KS gehen sollten.
Mir wurden beim Sparring vor eineinhalb Jahren (Boxen) zwei Rippen gebrochen. Ich wäre nicht mal auf die Idee gekommen, den Sparringspartner böse anzugucken, geschweige denn ihn anzeigen zu wollen.
Die vom TE skizzierte Situation ist schlichtweg absurd und zeigt auf, dass manche lieber zum Tennis als zum KS gehen sollten.
Ja, aber Boxen ist ja auch keine realistische, ultraharte Straßen SV^^
*Vorsicht, Ironie enthalten
Hannes83
01-01-2015, 11:33
Schlechtes Gewissen und Leid getan hat es mir natürlich.
Ist nach Jahren Training das erste mal das ich einen Trainingspartner verletzt habe. :(
Wenn Du nach Jahren des Trainings erstmals jemanden "verletzt" hast im Training, solltest Du Dir eventuell mal überlegen ob ihr da wirklich praxistaugliche SV trainiert. Wenn Du es nur aus Spaß an der Freude machst ist das aber nebensächlich.
Des Weiteren bin ich der Meinung dein Gegenüber ist selbst schuld. Soll er halt aufpassen beim Pitschepatsche. Wenn ich jedes mal meinen Trainingspartner anzeigen würde wenn ich blute oder mir was angeknackst wurde, wäre ich Anwalts Liebling. Einfach nur peinlich dieses Verhalten.
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