WingChun77
28-12-2014, 07:37
Guten Morgen!
Ich habe eine Frage und wäre für Meinungen sehr dankbar.
Jüngst habe ich bei einen Händler (Nachbar vor Ort mit Sanitärgeschäft) zwei Bausets für frostsichere Außenwasserhähne geordert und auch geliefert bekommen. Ein Vertrag mit Unterschrift gab es nicht, da die Sache per Handschlag besiegelt wurde, somit auch keine speziellen Konditionen.
Jetzt habe ich aber just diese beiden Sets im Keller bei uns gefunden (kein Witz), wo sie vom Installateur während der Bauphase so unauffällig hinterlegt wurden, dass die kein Schwein findet. Die Sache hat sich dummerweise überschnitten, so dass ich nunmehr vier von diesen Teilen habe.
Wie steht es denn nun mit der "Rückgabe"? Kann der Mensch eine Gebühr dafür verlangen, dass der die beiden Sets wieder zurücknimmt? So was sollte doch "eigentlich" unter Kulanz laufen?
Wie seht ihr das? Ähnliche Fälle? Meinungen? Ratschläge?
LG
Günther
Ich habe eine Frage und wäre für Meinungen sehr dankbar.
Jüngst habe ich bei einen Händler (Nachbar vor Ort mit Sanitärgeschäft) zwei Bausets für frostsichere Außenwasserhähne geordert und auch geliefert bekommen. Ein Vertrag mit Unterschrift gab es nicht, da die Sache per Handschlag besiegelt wurde, somit auch keine speziellen Konditionen.
Jetzt habe ich aber just diese beiden Sets im Keller bei uns gefunden (kein Witz), wo sie vom Installateur während der Bauphase so unauffällig hinterlegt wurden, dass die kein Schwein findet. Die Sache hat sich dummerweise überschnitten, so dass ich nunmehr vier von diesen Teilen habe.
Wie steht es denn nun mit der "Rückgabe"? Kann der Mensch eine Gebühr dafür verlangen, dass der die beiden Sets wieder zurücknimmt? So was sollte doch "eigentlich" unter Kulanz laufen?
Wie seht ihr das? Ähnliche Fälle? Meinungen? Ratschläge?
LG
Günther