Vollständige Version anzeigen : Verhältnissmäßigkeit
Wurzel des Lichts
26-05-2004, 20:15
Hy Leute,
ich habe echt die suchfunktion benutzt und bisher noch nichts verwertbares für mich gefunden. wenn einer nen thread dazu hat kann er ja denk link reinstellen. sodele jetzt zu meinem problem!!! wie siehts eigentlich mit der verhältnissmäßigkeit bei mehreren gegnern aus??? darf man da zu "härteren" mitteln greifen damit man sie unter kontrolle bekommt!! also jetzt sowas wie z.b. kniescheibe rauswettern oder finger brechen, ohren abreisen und lauter so spässe!!!
also wirklich die gegner für längere zeit außer gefecht setzen oder langfrisitge schäden zufügen??? weil ich denke bei einer person muss man solche sachen nich machen aber wenn dann halt mal echt so 5 leute auf einen los gehen....???? :confused: weiß da jemand bescheid wie "weit" man da gehen darf??? freu mich scho auf eure beiträge!!!! ;)
Grüßle aus dem Schwobaländle!!!
Benny
SV und die rechtliche Lage im Karateforum
Es ist alles erlaubt, was Geeignet, Erforderlich und Angemessen ist :D . Das ist von der Situation abhängig (Wer greift Dich an, warum greift er Dich an, wie greift er Dich an usw. usw.) Aber ich glaube kaum, dass jemand im Eifer eines Gefechtes die Ruhe hat vor jeder seiner Aktionen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. :D . Wenn Du wirklich ernsthaft und rechtswidrig angegriffen wirst, solltset Du Dich auch ernsthaft verteidigen. (Das ist nur meine Meinung!)
Aber siehe Beiträge im Karateforum!!!
VG :)
P.S. Wenn du jemandem ein Ohr abreißen kannst, kannst Du ihm auch einfach nur die Nase brechen. Bei beiden Aktionen wäre er außer Gefecht. Aber die zweite Variante wäre doch trotzdem etwas humaner ;) . Ich könnte mir vorstellen, dass Richter, die wahrscheinlich nie in ihrem Leben gekämpft haben, bei abgerissenen Ohren wenig Humor zeigen.
Ich will keine Gesetzestexte zitieren, aber auf jeden Fall darfst Du Dich wehren. Angemessen und soweit, als wie Du den Angriff auf Dich oder andere erfolgreich abgewehrt hast. Ob und inwieweit Du nun die Notwehr/Nothilfe überschritten hast, das entscheidet dann eh der Richter und ist, denke ich, von sovielen Faktoren abhängig, daß Dir da jetzt keiner eine, Dich befriedigende Antwort, geben kann.
Gruß Micha
ElCativo
27-05-2004, 07:14
"Im Eifer des Gefechts" gegen 5 Leute, wird wohl kaum ein Richter sagen,
daß Du Dich unverhältnismäßig Verhalten hast.
Also 5 gegen 1 ..
Selbst wenn Du Kampfsporterfahren bist !
Da kann dann schonmal sowas passieren .. oder ? :D
Greetz
ElCativo
mcfly777
27-05-2004, 12:21
Zum Thema Notwehr wurde hier einiges gepostet:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?t=16753
Hi!
ich schließ mich mcfly mal an.
ansonsten:
-ich würde dem Richter erstmal nicht gleich auf die Nase binden, daß ich Kampfsport mach.
-Sind die Angreifer in der Überzahl darfst du auf alle Fälle "härtere Mittel" benzutzen, sprich Waffen (Pfefferspray, Schlagstock etc.) und du wirst ums Zuschlagen nicht rum kommen. Bei 5 Leuten würde ich aber wirklich meine Beine in die Hand nehmen, so weit es möglich ist.
- Verratet mir aber bitte, wo ihr das Zeug mit den Ohren habt??
zu viele schlechte Filme gesehen? Was soll das bitte bringen ?
Grüsse
Daß Du nichts gefunden hast mag daran liegen, daß die Verhältnismäßigkeit schlicht kein Begriff aus der Notwehr ist, sondern vielmehr ein allgemeiner Rechtsgrundsatz vor allem für staatliches Handeln.
Im engeren Sinne wird darunter soetwas ähnliches wie eine Güterabwägung verstanden, aber genau die findet, entgegen in Kampfsportkreisen vielfach kolportierter abweichender Meinungen, im Normalfall nicht statt.
Sonst mal hier gucken: http://www.kampfkunst-board.info/forum/search.php?searchid=128834
Ich finds interessant, dass immer gleich 5 Gegner hehalten müssen wenn es um Verhältnismässigkeit geht.
Ich wage zu bezweifeln, dass man bei einem Gegner, der es ernst meint, da noch viele Optionen hat.
Und so Sachen wie Ohrenabreissen... na ja. Ich denke mal ein gut trainierter Fauststoß ist da sehr viel geeigneter den Gegner zu stoppen.
Zum ungeschriebenen Merkmal Verhältnismäßigkeit aus strafrechtlicher Sichtweise der Notwehr siehe wieder Karateforum: SV und die rechtliche Lage!
@ Chan:
Der Thread SV und die rechtliche Lage ist längst in diesem und nicht im Karate-Forum
Grüsse
Wurzel des Lichts
27-05-2004, 15:43
@peppy
wie es im einzelfall aussieht weiß ich auch aber ich wollte gezielt wissen wie es bei mehreren gegnern aussieht. :rolleyes: und das mit dem dirty fighting ergibt sich nun mal wenn man im infight ist. :D
Grüßle Benny
Dragonheart
27-05-2004, 15:45
Verhältnismäßigkeit ???
5 gegen 1 :ups:
jungs zuerst kommt das überleben :o
und wenn ihr das geschafft habt
(hierbei viel glück) ;)
kommt evtl der richter :cool:
und hierbei wie im kampf weiß niemand
wie es ausgeht :confused:
gruß herbert
mcfly777
28-05-2004, 09:33
@peppy
wie es im einzelfall aussieht weiß ich auch aber ich wollte gezielt wissen wie es bei mehreren gegnern aussieht. :rolleyes: und das mit dem dirty fighting ergibt sich nun mal wenn man im infight ist. :D
Grüßle Benny
Wenn Du (rein hypothetisch) von fünf Menschen angegriffen wirst, dann darfst Du das tun, was erforderlich ist, diesen Angriff abzuwehren. Dies würde in dieser Situation bedeuten: Ein Schlag/Tritt und der Gegner darf nicht mehr stehen. Wenn Du dann zwei umgehauen hast und die anderen drei hauen ab, ist ok, wenn die noch da sind, dann ist dieser Angriff noch gegenwärtig also sind die auch dran.
Danach solltest Du aber die Polizei benachrichtigen und einen Rettungswagen holen. Den Rettungswagen, damit man Dir keinen Strick draus drehen kann und die Polizei, damit DU zuerst etwas schreibst und die Leute anzeigst. Wenn die Dich dann anzeigen, hast Du ja bereits vorher eine Aussage gemacht. Das macht sich bei jedem Staatsanwalt gut.
Und hol Dir nen Anwalt.
Und was erlaubt ist wenn ich nur von einem Mensch angegrifen werde?Was soll ich machen falls der Angreifer agressiv ist und stärker als ich?Darf ich in diesem Fall andere Gegenstände benutzen(z.B. Messer,Flasche oder noch was)?Oder soll ich mich lieber verprügeln lassen?
Gruß,Tobias
Wenn dein Gegner unbewaffnewt ist würde ich drignstens davon abraten eine Waffe zu ziehen, da das einfach vor Gericht nicht so gut kommt^^ Außerdem ist sowas arg unfair und Leute die gleich zu Waffen/Gegenständen greifen kann cih auf den Tod nciht leiden. Falls der gegner aber durch bewaffnung dir überlegen sein sollte überlege nicht lange und zieh ihm das über die Rübe was du am schnellsten greifen kannst.
Zum Topic: Bei 5 Angreifern denk ich mal, dass man wenn man ein bisschen Ahnung von Rhetorik hat auch "Dirty Tricks" vor Gericht durchbekommt. Wie ich im anderen Thread schon geschrieben habe würde ich sobald cih die gelegenheit dazu habe einem Gegner die Nase abreißen, da man die anderen daduurch in die Flucht schlagen kann. außerdem würde ich sofort nach dem Kampf den Notdienst rufen, alliene schon aus dem Grudn weil man j auahc mal selber derjenige sein kann der am Boden liegt und dann möchte man da ja auch nich verrecken.
Wie ich im anderen Thread schon geschrieben habe würde ich sobald cih die gelegenheit dazu habe einem Gegner die Nase abreißen, da man die anderen daduurch in die Flucht schlagen kann.
Nase abreißen?
:D
Sowas lernt man wohl nur beim Streetfighting...
Kinder werdet erwachsen...
Kazuko
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