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Vollständige Version anzeigen : Was tun in so einer Situation?



Snowguide
16-03-2015, 19:14
Hallo ihr Lieben, mich quält seit längerem eine Frage... ;) Wenn einer auf der Straße verprügelt wird, und du eingreifst, wird das rechtliche bestraft? Weil im Prinzip ist das ja keine Notwehr! :hammer::idea:

Dirk1976
16-03-2015, 19:16
Notwehr ist im Strafrecht und Privatrecht Deutschlands die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OWiG).

Snowguide
16-03-2015, 19:19
Ok, danke:D

Pharao
16-03-2015, 19:22
Dies waere Nothilfe. Das wird nicht bestraft wenn die Vorraussetzungen stimmen.

Gast
18-03-2015, 18:22
Du kannst auch die Polizei rufen, damit ist Deine Pflicht, ja Pflicht, zu helfen bereits erfüllt.

Bambus134
19-03-2015, 21:37
Notwehr und Nothilfe
Erst wenn in einer gefährlichen Situation Weglaufen und Deeskalation uns nicht vor Not bewahren, dann gestattet uns der Gesetzgeber, dass wir uns in dieser Not wehren, unser Eigentum, unsere Gesundheit, unser Leben schützen und verteidigen oder das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben von Anderen.
Voraussetzung für eine juristisch einwandfreie Notwehr ist ein rechtswidriger Angriff auf z.B.

Eigentum (Diebstahl),
körperliche Unversehrtheit,
sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung).

Der Angriff muß gegenwärtig sein, d.h. unmittelbar stattfinden, bevorstehen oder fortdauern.
Wenn uns beispielsweise Jemand anrempelt, wir ihn dann verfolgen und zurück “rempeln”, dann ist das KEINE Notwehr!
Unsere Verteidigungshandlung muß zur Abwehr erforderlich und verhältnismäßig sein, d.h.:
Der Gesetzgeber verlangt von uns dabei eine „Verhältnismäßigkeit“ der Mittel, mit denen wir uns schützen und verteidigen.
Wenn wir uns für eine Ohrfeige damit revanchieren, den Angreifer krankenhausreif zu schlagen, wenn wir also "mit Kanonen auf Spatzen schießen", dann hat dafür kein Richter Verständnis!
Der rechtswidrige Angriff kann abgewehrt werden …
a) … von sich selbst (Notwehr) und/oder
b) … von einem Anderen (Nothilfe).

D_LU
20-03-2015, 07:17
Notwehr und Nothilfe
Erst wenn in einer gefährlichen Situation Weglaufen und Deeskalation uns nicht vor Not bewahren...


Nee, ich muss nicht weglaufen oder Deeskalieren. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.



Unsere Verteidigungshandlung muß zur Abwehr erforderlich und verhältnismäßig sein, d.h.:
Der Gesetzgeber verlangt von uns dabei eine „Verhältnismäßigkeit“ der Mittel, mit denen wir uns schützen und verteidigen.


Stimmt nicht ganz. Ich darf das Mittel wählen was den Angriff unverzüglich stoppt. Stehen mir dafür mehrere Mittel zur Verfügung muss ich das "mildere" Mittel wählen. Ich brauche allerdings nicht das Risiko einzugehen das das mildere Mittel fehlschlägt.



Wenn wir uns für eine Ohrfeige damit revanchieren, den Angreifer krankenhausreif zu schlagen, wenn wir also "mit Kanonen auf Spatzen schießen", dann hat dafür kein Richter Verständnis!


Das ist keine Notwehr sondern Selbstjustiz da der Angriff ja schon erfolgt ist und nicht mehr gegenwärtig ist.