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Vollständige Version anzeigen : Bogen und Armbrust für Kinder



Kannix
23-03-2015, 10:10
Meine Tochter will nen neuen Bogen.
Sie hat so einen Jugendbogen aus Glasfieber, den findet sie langweilig und will einen Langbogen, sprich der soll mehr Power haben.
Mein Sohn will eine Armbrust. Auch das soll kein Babyding sein.
Auf der anderen Seite müssen die auch zu handeln/spannen sein.
Tochter 12, Sohn 8. Sicherheitsbedenken sind nicht das Thema;)

Cillura
23-03-2015, 10:22
Geh am besten in ein richtiges Bogensportgeschäft. Nimm die Knirpse mit und dann lasst euch mal beraten. In aller Regel könnt ihr Bogen und Armbrust dort ausprobieren. Wobei es gut sein kann, dass es dort Armbrüst gar nicht so ohne weiteres gibt. Es wird auch die Kraft und der Auszug der Kids gemessen, damit der optimale Bogen gefunden werden kann. :)

Mit 100-150 Euro wirst du pro Bogen schon rechnen müssen.

Thjr
23-03-2015, 10:28
Bögen:
Die Bognerin - Bögen - Bögen (http://www.bognerin.de/index.php/B%f6gen/B%f6gen)
Warenangebot (http://www.derpfeilemacher.de/Warenangebot/warenangebot.html)
Bow-Shop - Bogen, -bau (http://www.bow-shop.de/Bogen---bau/?XTCsid=guar1334epcahjef13mkdecq83)

Armbrüste:
Armbrüste im Armbrust Shop online kaufen | Frankonia.de (http://www.frankonia.de/freie-waffen/armbrueste-boegen/armbrueste/Artikel.html)

Oder:
Schützenfest Bauanleitungen: Armbrust, Bogen und Blasrohr bauen bei heimwerker.de (http://www.heimwerker.de/bauanleitung/feste-familienfeiern/schuetzenfest-dekoration.html)

Tyrdal
23-03-2015, 10:46
Wichtig: Ein Bogen ist ein Sportgerät, eine Armbrust dagegen eine Waffe. Der Unterschied könnte relevant sein.


Mit 100-150 Euro wirst du pro Bogen schon rechnen müssen.Oder selber bauen. Mit Rattan sollte das recht einfach gehen und für ne 12 jährige auch ausreichen. Vorrausgesetzt man hat Spaß an sowas, aber Kinder freuen sich normalerweise über was vom Papa gebautes.

Cillura
23-03-2015, 11:07
...
Oder selber bauen. Mit Rattan sollte das recht einfach gehen und für ne 12 jährige auch ausreichen. Vorrausgesetzt man hat Spaß an sowas, aber Kinder freuen sich normalerweise über was vom Papa gebautes.

Gibt auch Selbstbaukurse wo man den Bogen hinterher natürlich behalten darf. Vielleicht wäre das auch was für euch? :)

Thjr
23-03-2015, 12:08
Gibt auch Selbstbaukurse wo man den Bogen hinterher natürlich behalten darf. Vielleicht wäre das auch was für euch? :)

Diese Selbstbaukurse sind toll :yeaha:

Aber für Kinder nicht immer geeignet. Die Bearbeitung des Holzes ist Schwerstarbeit und auch manch Erwachsener kommt da an seine Grenzen.

Kannix
23-03-2015, 12:38
Nee, selber bauen will ich nicht. mich hat das als Kind immer genervt wenn Träume pädagogisch wertvoll mit "das kann man auch selber machen" zerstört wurden. Das was man selber bauen wollte haben wir sowieso selber gebaut.

Ich hab gar keine Vorstellung wieviel Zugkraft ein Kind überhaupt hinkriegt um eine Armbrust selbst zu spannen?
Ich will auch nicht in einen Laden, ich kaufe im Internet und finde es scheiße wenn man sich im Laden beraten lässt und dann woanders bestellt

Thjr
23-03-2015, 12:50
Ich hab gar keine Vorstellung wieviel Zugkraft ein Kind überhaupt hinkriegt um eine Armbrust selbst zu spannen?

Also. Das (http://www.asmc.de/de/Action-Club/Schiesssport/Freie-Waffen/Armbrust-Schleuder/Kinderarmbrust-Armex-Fox-p.html), Das (http://www.kostka-sport.de/Kinderarmbrust_KA.html), Das (http://www.amazon.de/BestSaller-41601-KINDER-Armbrust-Orange-Pfeile/dp/B004S6UYTO) und Das (http://www.seiler24.com/sport-und-freizeit/armbrueste/17914/kinder-armbrust-crossbow-set-camouflage) dürfte dein 8 Jähriger problemlos spannen können. Für was richtiges fehlt ihm noch die Kraft und das Alter :D

Nite
23-03-2015, 12:54
Das Problem mit der Zugkraft beim Spannan haben unsere Vorfahren schon gelöst gehabt :D:
http://comps.canstockphoto.com/can-stock-photo_csp6205036.jpg

Terao
23-03-2015, 12:57
Das Problem mit der Zugkraft beim Spannan haben unsere Vorfahren schon gelöst gehabt :D:
http://comps.canstockphoto.com/can-stock-photo_csp6205036.jpg
Die haben aber auch bereitwillig mit dem Risiko gelebt, dass da mal irgendwas kracht und ihnen mit 800 kg Zugkraft um die Ohren fliegt. :)

Kannix
23-03-2015, 13:50
Also. Das (http://www.asmc.de/de/Action-Club/Schiesssport/Freie-Waffen/Armbrust-Schleuder/Kinderarmbrust-Armex-Fox-p.html), Das (http://www.kostka-sport.de/Kinderarmbrust_KA.html), Das (http://www.amazon.de/BestSaller-41601-KINDER-Armbrust-Orange-Pfeile/dp/B004S6UYTO) und Das (http://www.seiler24.com/sport-und-freizeit/armbrueste/17914/kinder-armbrust-crossbow-set-camouflage) dürfte dein 8 Jähriger problemlos spannen können. Für was richtiges fehlt ihm noch die Kraft und das Alter :D

Laaaaaaaaangweilig:D

Thjr
23-03-2015, 13:52
Laaaaaaaaangweilig:D

Dachte ich mir :D

aber alles, was interessant wird, wird er wohl nicht spannen können. Da muss Papi helfen :D

Kannix
23-03-2015, 13:56
Ja, hab ich mir auch schon gedacht. Vielleicht was mit 35-50KG? Das müsste ich doch mal schnell spannen können, falls ich das hundert Mal machen muss:D

Thjr
23-03-2015, 14:05
Ja, hab ich mir auch schon gedacht. Vielleicht was mit 35-50KG? Das müsste ich doch mal schnell spannen können, falls ich das hundert Mal machen muss:D

Ausprobieren :p

Cillura
24-03-2015, 06:43
Also im Kinder- und Jugendbereich wird mit Zugkräften um die 20-24 lbs gearbeitet. Was genau für dein Mädel das richtige ist, müsstet ihr halt (im Geschäft) ausprobieren. Ob dein Bub die 20 lbs schon selbst spannen kann, weiß ich allerdings nicht, weil er ja doch bisl jünger ist.

Mein erster Bogen war n Reiterbogen mit 40 lbs. Den konnte ich gerade so spannen. Ich war damals allerdings schon Mitte 20 :D Allerdings war der Bogen nicht ganz ohne. Ich habe etliche Monate benötigt, den Bogen zu bändigen, weil er mir immer in den Arm gebissen hat. Er war also minimal zu heftig für mich. Dennoch einer meiner Lieblingsbögen mit sehr viel Charakter.

AnscheinendZuWeich
24-03-2015, 06:58
Stöber doch mal da:

Bögen & Armbrüste - CO2air.de (http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Board&boardID=90&pageNo=1&tagID=0&sortField=lastPostTime&sortOrder=DESC&daysPrune=1000&status=&x=3&y=11)

Testberichte - Schleudern, Bögen & Armbrüste - CO2air.de (http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Board&boardID=126)

Tyrdal
24-03-2015, 07:55
@Kannix Hast du eigentlich schon überlegt wo du die beiden schießen lassen willst. Mit ner Armbrust geht das nicht überall.

Kannix
24-03-2015, 10:59
Also ist der Kinderspielplatz nicht geeignet?

Tyrdal
24-03-2015, 11:23
Äh, trainiert ihr auch mit Knarren aufm Spielplatz?

Eskrima-Düsseldorf
24-03-2015, 11:30
Also ist der Kinderspielplatz nicht geeignet?

Denk daran, bei Frauen und Kindern nicht so weit vorhalten ;)

Kannix
24-03-2015, 11:40
Äh, trainiert ihr auch mit Knarren aufm Spielplatz?

Nur Luftgewehr

Tyrdal
24-03-2015, 12:33
Ein unpassender Scherz nachdem kürzlich ein Junge beim Spielen fast mit einem (modifizierten) Luftgewehr getötet wurde.

Kannix
24-03-2015, 13:17
Zieh den Stock raus.

Tyrdal
24-03-2015, 13:43
Tut mir leid, aber Armbrust funktioniert nicht ohne Stock.

Kannix
24-03-2015, 14:13
Ich mein den der bei dir hinten drin steckt, Du Handbremse;)

hand-werker
24-03-2015, 14:33
bei Armbrüste im Armbrust Shop online kaufen | Frankonia.de (http://www.frankonia.de/freie-waffen/armbrueste-boegen/armbrueste/Artikel.html#sortOption=price_asc) kriegste brauchbare amrbrüste. musst aber wohl mindestens nen hunni investieren. und aufpassen, das der pfeil nachher nicht in der schwester steckt :D

Silberpfeil
24-03-2015, 16:53
Nur Luftgewehr
Sieh zu, dass es niemand mitkriegt, der dir was Böses will.

Kannix
24-03-2015, 17:02
Dafür hab ich ja dann die Armbrust

Silberpfeil
24-03-2015, 17:05
Das mag ja sein, aber der erste Versuch muss sitzen, weil Nachladen bei dem Ding dauert.:o

Cillura
25-03-2015, 05:52
Das mag ja sein, aber der erste Versuch muss sitzen, weil Nachladen bei dem Ding dauert.:o

Das verflixte Nachladen hat mich auch immer von den Armbrüsten fern gehalten. Dann lieber nen guten Bogen mit ordentlich Wumms dahiner. 20-30 Pfeile mit 80% Trefferquote innerhalb einer Minute reichen mir. D.h. alle 2-3 Sekunden ein Pfeil. Das reicht um auch mit schnellen Menschen mithalten zu können. :p


@Kannix : helfen dir die Zugkraft-Angaben für deine Entscheidung oder brauchst du noch paar Infos bzgl. Auszugslänge und Co. ? Ich könnte daheim auch noch mal in meinem Bogenbauerbuch nachschlagen und detailierte Infos heraussuchen :)

Silberpfeil
25-03-2015, 06:04
Normalerweise würde man bei der Bogenanschaffung zum "probieren geht über studieren" raten. Wenn aber kein Präsenzgeschäft gewünscht ist, müssen die Standardparameter halt so gemessen werden und man muss hoffen, dass sie stimmen bzw. sich mit neuem Bogen nicht allzusehr verändern.

Cillura
25-03-2015, 06:18
Ach da fällt mir ein ... Kannix ... kommst du zufällig an einen Federkraftmesser ran? Dann kannst du selbst die notwendige Zugkraft messen. Musst es nur in Pfund (lbs) umrechnen. ;)

Silberpfeil
25-03-2015, 13:19
Nimm Eimer, eine Personenwaage, Seil, eine Umlenkrolle (vom Schwenker) ..... und Gewichtsmaterial als Eimerinhalt (Sand, Wasser, Blei). Geht auch.

Nymphaea Alba
25-03-2015, 13:32
Also ist der Kinderspielplatz nicht geeignet?


Äh, trainiert ihr auch mit Knarren aufm Spielplatz?


Nur Luftgewehr


Sieh zu, dass es niemand mitkriegt, der dir was Böses will.


Dafür hab ich ja dann die Armbrust

Herrlich :biglaugh:

Silberpfeil
25-03-2015, 14:40
... weil?

Nymphaea Alba
25-03-2015, 15:03
Mein Humor getroffen wurde und deiner evtl. nicht.
Oder: weil.
Oder: wieso nicht?
Bumsfallera.

Kannix
25-03-2015, 15:23
Wieso Humor?

Nymphaea Alba
25-03-2015, 15:44
Weil nette Menschen das haben, du ...

Silberpfeil
25-03-2015, 16:59
Vielleicht auch, weil du dir nicht vorstellen kannst, dass das, was Kannix gesagt hat, mit Humor wenig zu tun haben muss und in Teilen der Republik tägliche Praxis ist?

Hier in der Eifel, wo es Felder und Wäldchen zur Genüge gibt und keiner sagen kann, ob ein bestimmtes Feld dem oder jenem Bauernpälzer gehört, kräht kein Jagdpächter danach, wenn des Bauers Sohnemann die Zielscheibe aufs freie Feld stellt und selbst in Flecken, in denen er krähen könnte, wird Roven hier geduldet, solange kein Lebewesen verletzt wird. Das ist ja soweit auch ganz ok, finde ich. Nur, wo man Bogenschießen kann, kann man rein praktisch auch mit der Armbrust schießen. Der Unterschied ist rein juristisch und es gibt vielleicht Zeitgenossen, die einem daraus gern was daraus drehen würden, wenn sie davon wüssten..

miskotty
25-03-2015, 17:04
Weil nette Menschen das haben, du hässliche Thaimuschi.


Vielleicht auch, weil du dir nicht vorstellen kannst, dass das, was Kannix gesagt hat, mit Humor wenig zu tun haben muss und in Teilen der Republik tägliche Praxis ist?
.

Nach der Definition bist du kein netter Mensch

Nymphaea Alba
25-03-2015, 17:11
Vielleicht auch, weil du dir nicht vorstellen kannst, dass das, was Kannix gesagt hat, mit Humor wenig zu tun haben muss und in Teilen der Republik tägliche Praxis ist?


Mir fehlen die Worte. Und die anderen darf ich nicht sagen, weil sich der Humor in der Eifel noch nicht vorgestellt hat. Aber soviel: Das, was Kannix sagt, muss ja nicht zwangsläufig was mit der Eifel zu tun haben. Denkt sich ein Schwabe und furzt fröhlich seinen kulturimmanenten Stock aus dem Ärschle.

Kannix
25-03-2015, 17:19
Weil nette Menschen das haben, du hässliche Thaimuschi.

Ich verweise auf die Boardregeln:-§

Silberpfeil
25-03-2015, 17:20
Ob es mir wichtig ist, was andere von mir denken, hängt stark von der Wichtigkeit dieser anderen für mich ab.:D Kannix' Einlassungen mögen mißverständlich, teilweise zynisch überzogen verstanden werden können. Ich weiß nicht, wie er sie verstanden haben will. Anfragen dieser Art werden in meiner Gegend jedoch für bare Münze genommen. Spielplatz von Dorfkindern ist hier jedes mit dem Fahrrad erreichbare Gelände im 5km Umkreis des Dorfes.

Kannix
25-03-2015, 18:06
Ob es mir wichtig ist, was andere von mir denken, hängt stark von der Wichtigkeit dieser anderen für mich ab.:D Kannix' Einlassungen mögen mißverständlich, teilweise zynisch überzogen verstanden werden können. Ich weiß nicht, wie er sie verstanden haben will. Anfragen dieser Art werden in meiner Gegend jedoch für bare Münze genommen. Spielplatz von Dorfkindern ist hier jedes mit dem Fahrrad erreichbare Gelände im 5km Umkreis des Dorfes.

Also wenn Du magst, sagst Du mal was Du verstanden hast und wie Du Dich dabei gefühlt hast.
Ich hab noch nicht ganz verstanden was Du sagen willst. Das ich nicht rumballern soll oder dass ich mich nicht erwischen lassen soll.
Oder das ich keine Kinder erschiessen soll? Oder mich dabei nicht erwischen lassen?

Silberpfeil
25-03-2015, 18:34
Wie ich mich dabei fühle, interessiert ja keinen. Früher, so in den ersten 10 Jahren meines Bogenschützendaseins hab ich mich noch berufen gefühlt, das Image meines Sportes zu schützen und bin auf jede Situation gesprungen, die meiner Meinung nach das Potential besaß, Bogenschützen in Verruf zu bringen.

Irgendwann hab ich dann gerafft, dass es darauf gar nicht ankommt, der deutsche Michel schafft sich seine Feindbilder bei allem, was mit Schießen zu tun hat vollkommen unabhängig von Logik und Fakten. Insofern sehe ich das jetzt vollkommen emotionslos.

Keine Ahnung, was du möchtest, ob deine Einlassungen ernst gemeint waren oder nicht. Ich weiß nicht, ob es dir bekannt ist, aber gerade im Bogenbereich gibt es in den einschlägigen Fachforen alle paar Wochen die Anfängeranfragen, wo man Bögen im Internet kaufen kann um relativ frei in der Gegend rumzuballern. Die Dinger sind frei verfügbar und Pfeile fliegen vergleichsweise geräuschlos. Das wirkt wie Licht auf Motten.

Meine jüngeren Kollegen reagieren dann wie ich damals, packen die Moraltrompete aus und/oder das Gesetzbuch obendrauf. Die Älteren halten die Klappe und denken sich, dass sich das Problem spätestens dann von allein löst, wenn sich die Kasperle mit ihrem 60lbs. Chinageraffel für 50€ aus der Bucht beim ersten Schußversuch die Sehne auf den Arm geknallt haben - wenn sie das Ding mangels Technik überhaupt ohne Schulterzerrung ausgezogen bekommen.

Lange Rede kurzer Sinn: wenn deine kleine Tochter was zum Stöckchenschmeißen haben will, reicht der Rohling aus dem nächsten Haselnussstrauch. Wenn es etwas sein soll, dass längeranhaltend benutzt werden soll, würde ich ins Geschäft gehen und Fachberatung suchen - deine Tochter ist noch im Wachstum und Bogenschießen ist eine höchst asymmetrisch belastende Tätigkeit.

Nymphaea Alba
28-03-2015, 13:42
Ich verweise auf die Boardregeln:-§

Ich bezweifle, dass du deren Inhalt kennst :-§

Kannix
28-03-2015, 14:08
Also wenn sich einer sich damit intensiv befasst hat, dann ja wohl ich. Punkt

Fry_
28-03-2015, 14:27
Immerhin wurden die Boardregeln wegen Kannix erschaffen :-§

Kannix
28-03-2015, 14:28
:-§

Soju
28-03-2015, 15:19
Ich bezweifle, dass du deren Inhalt kennst :-§

Ich glaub dem Kannix wurde mit den Boardregeln so oft der Hintern versohlt, dass er sich selbigen nur im Spiegel ansehen muss um die zu lesen (dann nur noch von Spiegelschrift in "normal" konvertieren).

Aber der Spruch mit der Thaimuschi war gut :D... wobei ich mich mit dem Thema eher nicht auskenn

Nymphaea Alba
28-03-2015, 15:26
Also wenn sich einer sich damit intensiv befasst hat, dann ja wohl ich. Punkt

Das ist ja der Punkt - so oft, wie du daran gemahnt wurdest, ...lässt nicht auf einen Lerneffekt schließen. :p

Nymphaea Alba
28-03-2015, 15:27
Ich glaub dem Kannix wurde mit den Boardregeln so oft der Hintern versohlt, dass er sich selbigen nur im Spiegel ansehen muss um die zu lesen (dann nur noch von Spiegelschrift in "normal" konvertieren).


Das wäre eine denkbare Variante :D
Aber ob er den Aufwand auf sich nimmt?

miskotty
28-03-2015, 16:33
Das wäre eine denkbare Variante :D
Aber ob er den Aufwand auf sich nimmt?

Der boardregelabdruck auf dem gesäß verhindert zumindest das er die thaishorts über den Kopf zieht.

Kannix
28-03-2015, 17:09
wobei ich mich mit dem Thema eher nicht auskenn

Das ist quatsch. Im Internet kennt sich jeder mit allem aus.


Das ist ja der Punkt - so oft, wie du daran gemahnt wurdest, ...lässt nicht auf einen Lerneffekt schließen. :p
Tja, ich bin halt nicht so ein Fähnchen im Wind. so ne Art Ghandi der seine Prinzipien hat

Nymphaea Alba
28-03-2015, 20:01
Tja, ich bin halt nicht so ein Fähnchen im Wind. so ne Art Ghandi der seine Prinzipien hat

Da schau her und deswegen muss ich deinen zarten Hinweis auf die Boardregeln eben leider ignorieren und weiter Beleidigungen unter dem Radar verteilen, ...denn irgendwann zwischen Kinder-, Katze- und Frauenpöbelei wurdest du zu meinem Vorbild.
Mal abgesehen davon, dass du alt wirst und den Job nicht ewig machen kannst. Außerdem hat das Forum eine Frauenquote zu erfüllen :-§

Kannix
28-03-2015, 23:07
Sehr gut, ich kann mich auch nicht um alles kümmern

Alephthau
29-03-2015, 09:21
Immerhin wurden die Boardregeln wegen Kannix erschaffen :-§

Das ist so ne Sache wie mit dem Huhn und dem Ei,glaube ich!:D

Öhm, oder war es wie Moses und die 10 Gebote?:confused:

Gruß

Alef

Terao
18-06-2015, 11:02
Nebenbei, meine Armbrust (http://www.bogensportwelt.de/SET-X-BOW-Python-I-150-lbs-in-5-Varianten) ist heute gekommen. :)
Billiges Einsteigerteil, bin aber sehr positiv überrascht: Alle Teile machen einen schweren, robusten und wertigen Eindruck. Nix Plastik, sondern massives Alu und Holz; man traut dem Ding auf Anhieb zu, die 70 kg Zuggewicht zu verarbeiten, und auch ne etwas rauere Behandlung (Anfänger:p) wegzustecken. Dazu natürlich schicke Holzbolzen mit Bodkinspitzen.
Beschusstest folgt.

Balthus
18-06-2015, 11:16
... dann Klau ich mir auch mal was Fame hier im Thema:

Ich bin auf der Suche nach der Armbrust (Zuggewicht egal) mit Vollholz oder Kunststoff Schaft (es soll das Innenleben einer 0,5er Softair-Famas da reingebaut werden)

Helmut Gensler
18-06-2015, 17:20
zurück zur Sachlichkeit ;-))
Ich habe mal mit meinen Schülern (auch im Rollstuhl!) neben unserer Schule aber auf öffentlichem Gelände auf ein Böschung Bogenschießen auf Scheiben geübt. Eine junge Mutter ließ ihr Kind rund 50m hinter uns spielen und sie verbot uns unsere Übungen. Als ich nicht sofort wunschgemäß reagierte rief sie die zuständige Stelle bei der Stadt an und mir wurde unsere Tätigkeit dort verboten.

Tyrdal
18-06-2015, 17:46
Mit welcher Begründung? Das ganze ist nämlich eigentlich legal (mit Bogen, nicht Armbrust).

Silberpfeil
18-06-2015, 19:34
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. 50m Abstand sind, je nach getroffenen sonstigen Sicherungsvorkehrungen, allein nicht ausreichend.

Tyrdal
18-06-2015, 21:18
Wie schießt du denn, daß es 50m hinter dir nicht sicher ist? Ich schieß für gewöhnlich nach vorn.

Terao
18-06-2015, 22:28
Mit welcher Begründung? Das ganze ist nämlich eigentlich legal (mit Bogen, nicht Armbrust).Bin ziemlich sicher, dass es da irgendeinen allgemeinen Gummiparagrafen a la "solange sich niemand bedroht oder belästigt fühlt" gibt. Was ja der Fall war.

Achja, Bilanz: Drei Pfeile zerschrotet. :p

freakyboy
18-06-2015, 22:47
Achja, Bilanz: Drei Pfeile zerschrotet. :p

Warst du auch so schlau wie mein Kumpel der meinte aus 5 m Entfernung auf einen Baum schießen zu müssen? :D

Silberpfeil
19-06-2015, 00:02
Wie schießt du denn, daß es 50m hinter dir nicht sicher ist? Ich schieß für gewöhnlich nach vorn.
In Richtung "nach vorne" stehen einige Hindernisse, die einen Pfeilflug auf gar seltsame Weise verlängern können. Paradebeispiel dafür sind die Scheiben. Wenn man die nämlich nicht bestimmungsgemäß trifft, sondern nur so halb, an der Oberkante beispielsweise, führt das zu Abprallern, die schon mal im ungünstigsten Winkel und dabei kaum verminderter Energie schräg in den Himmel aufsteigen können. Die handelsüblichen runden Strammitscheiben mit ihrer Bandeisenfassung sind berüchtigt für sowas. Auf die Art hat einer unserer Schülerbogen schon mal 100m erreicht. Möchte nicht wissen, was ein durchschnittlicher 40lbs. Recurve daraus gemacht hätte.

Die Sicherheitsrichtlinien der Dachverbände sehen unisono für ebenes, einsehbares Gelände eine Sicherheitszone von 150m in Schußrichtung vor. Bei 120m bereits eine 3m hohe Fanganlage (Wall oder Netz). Wenn es natürliches, aber dichtes Unterholz ist, muss es 25m tief sein. Abgesperrt gehört alles davon. Wenn wir Bogenscheiben auf Dorffesten usw. aufgebaut haben, haben wir gegen geschlossene Hallen oder mehrstöckige Hausfassaden aufgebaut.

Fips
19-06-2015, 05:34
Und was hat das jetzt damit zu tun, dass die Mutter 50 m hinter den Schützen stand?

Tyrdal
19-06-2015, 07:22
Genau darauf wollte ich hinaus. Ansonsten sind irgendwelche Dachverbände hier nicht zuständig. Man muss lediglich sicherstellen, dass keine unbeteiligten Personen gefährdet sind. Wie genau das aussieht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Terao
19-06-2015, 08:57
Warst du auch so schlau wie mein Kumpel der meinte aus 5 m Entfernung auf einen Baum schießen zu müssen? :DNein, 20 m.
Hat trotzdem gereicht, um den Pfeil regelrecht explodieren zu lassen. Die Spitze musste ich regelrecht rausoperieren, die war 6-7 cm im Holz verschwunden. :o
Nachträglich betrachtet, wars vielleicht keine gar so clevere Idee, sich ausgerechnet panzerbrechende Spitzen zu holen. Jetzt grübel ich, mit welcher Zielscheibe ich die sinnvoll aufhalten kann. Aber die Spitzen zumindest sind schön robust. Und das Schäften wollt ich eh mal üben.
Einen Spanner muss ich mir auch konstruieren. Man kann das zwar gerade noch so eben von Hand ziehen, aber die Sehne schneidet fies in die Hände, wenn man nicht gerade Bauarbeiterpranken hat. Und Handschuhe mag ich nicht.

Ich muss zugeben, ich hab das Ding völlig unterschätzt. Gehört definitiv nicht in Kinderhände. Zum Glück hats ne eingebaute Kindersicherung: Kein Kind kann sowas spannen. :p

Kannix
19-06-2015, 09:05
Mit welcher Begründung? Das ganze ist nämlich eigentlich legal (mit Bogen, nicht Armbrust).

Ist das so? Ich wäre fast davon ausgegangen dass nicht auf öffentlichen Gelände Bogenschießen darf. Heute darf man irgendwie nix mehr:mad:

Terao
19-06-2015, 09:08
Gibt wohl einen Unterschied zwischen Bogen und Armbrust im WaffG. Entscheidend ist, dass die Zugenergie bei letzteren gespeichert werden kann.

Armbrüste darf man zwar, soweit ich das ersehen konnte, ohne weiteres führen, aber nur auf befriedetem Gelände schießen. Der Bogen ist dagegen überhaupt keine Schusswaffe. Damit darf man alles, solange man niemanden erschießt. :D

Tyrdal
19-06-2015, 09:11
Ist das so? Ich wäre fast davon ausgegangen dass nicht auf öffentlichen Gelände Bogenschießen darf. Heute darf man irgendwie nix mehr:mad:Ja das ist tatsächlich so, in der Theorie (Der Bogen ist als Sportgerät klassifiziert). In der Praxis hat aber der gemeine Polizeibeamte oft keine Ahnung davon und tut daher gern mal was was gar nicht angezeigt wäre.

Soju
19-06-2015, 09:41
Jetzt grübel ich, mit welcher Zielscheibe ich die sinnvoll aufhalten kann. Aber die Spitzen zumindest sind schön robust. Und das Schäften wollt ich eh mal üben.

Ich hab vor vielen Jahren mal alte Teppiche genommen, die in Vierecke mit etwa 1 m Kantenlaenge geschnitten und am Rand verbunden (damit die einigermassen die Position halten). Waren insgesamt so 6 oder 7 lagen. Darauf hab ich dann Zielscheiben (oder Bilder von Tieren) mit Stecknadeln befestigt. Das ganze dann zwischen 2 Pfosten aufgehaengt.

Die Teppiche haben durch die Lagen nichts durchkommen lassen.

Terao
19-06-2015, 12:36
Teppich ist ne klasse Idee. Danke! :)

Silberpfeil
19-06-2015, 13:40
Genau darauf wollte ich hinaus.

Ah ein Missverständnis. "hinter uns" als "dahinter" verstanden. Das ist aber dann schon ein gutes Beispiel dafür, wie sowas laufen kann. Der Verwaltungsbeamte bei der Stadt kriegt einen Anruf, dass da Kinder mit Pfeilen durch die Gegend schießen, weiß selbst vielleicht noch nichts von der Aktion und dann gehen die Alarmglocken natürlich los.


Ansonsten sind irgendwelche Dachverbände hier nicht zuständig. Man muss lediglich sicherstellen, dass keine unbeteiligten Personen gefährdet sind. Wie genau das aussieht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn du dich da mal nicht irrst. Diese Dachverbände schlagen sich nämlich schon seit Jahrzehnten mit den Ordnungsämtern um die Frage, wo und wann und wie Bogen im öffentlich zugänglichen Raum geschossen werden darf.

Zuerst hat sich der VBG der Frage angenommen. Die haben sich die sicherheitstechnischen Regeln des DSB gerade deshalb zu eigen gemacht, weil die schon damals so übervorsichtig formuliert waren, dass man sie wunderbar nutzen konnte, Vereine im Schadensfall in Regress zu nehmen, weil so gut wie kein Bogenplatz ihnen tatsächlich genügt hat (und auch heute nicht genügt).

Daraus entwickelte sich dann letztendlich der Bedarf nach einer behördlichen Genehmigung ortsfester Anlagen. Da die Entscheider auf den Ämtern idR nicht sachkundig sind, wird dort ebenfalls gern mal auf die Sicherheitskonzepte der Dachverbände zurückgegriffen. Die kann man den Vereinen nämlich aus demselben Grund prima um die Ohren hauen, wenn man möchte.

Wie das dann aussieht, kann man ansatzweise hier (http://www.dsb.de/media/PDF/Schiessstaende/Gesetzliche_Regelungen_Bogensportplaetzen.pdf) erfahren. Hier war es jetzt keine ortsfeste Anlage, aber es war öffentlicher Raum. Was grundsätzlich nicht verboten ist, ist deswegen aber noch nicht grundsätzlich erlaubt.

Unbeteiligte Personen dürfen nicht gefährdet werden, heißt in dem Fall hier, dass öffentlicher Raum gesperrt werden muss. Wie groß dieser Raumbedarf sein kann, kann der Laie auf dem Amt den Richtlinien der Fachverbände entnehmen. Viel Spass bei der Diskussion, warum er dir die Erlaubnis für so eine Sperraktion zuungunsten normaler Bürger, spielender Kinder, Gassi gehender Hundebesitzer etc. einräumen sollte.:)

Tyrdal
19-06-2015, 13:58
Wenn du dich da mal nicht irrst.Bin mir ziemlich sicher, dass ich das nicht tue. Es gibt ja genügend Gruppen, Turniere usw. die nix mit den Verbänden am Hut haben und trotzdem schießen (dürfen).

Silberpfeil
19-06-2015, 18:14
Bin mir ziemlich sicher, dass ich das nicht tue. Es gibt ja genügend Gruppen, Turniere usw. die nix mit den Verbänden am Hut haben und trotzdem schießen (dürfen).
Auf öffentlichem Raum oder Privatgelände?

Tyrdal
19-06-2015, 19:21
Beides. Bei öffentlichem Raum halt mit Genehmigung.

Silberpfeil
19-06-2015, 19:49
Wie gesagt, viel Spaß auf dem Amt, insbesondere wenn Bogenschießen oder Schießen an sich politisch gerade nicht opportun ist. Privat kannst du darauf pfeifen, wenn es dem bösen Nachbarn gefällt. Wenn du eins hast.

Helmut Gensler
20-06-2015, 17:24
wir haben damals ganz einfach unsere Sachen eingepackt und sind gegangen. Rumstreiten mit ultrapazifistischen Müttern wird von unserem Chef nicht gerne gesehen.
Da unsere Schüler auch schwächer sind haben wir jetzt Blasrohrschießen angesagt. Das funktioniert für alle und fast überall..... mit entsprechender Sicherung hinter den Zielen versteht sich. Auch Sonderschullehrer sind lernfähig ;-))

Terao
22-06-2015, 10:19
BlasrohrschießenMit nem Blasrohr kann man auf kurze Entfernungen erstaunlich genau zielen. Vielleicht, weil es direkt mittig unterhalb der Augen liegt.

Neues aus der Welt der Armbrüste: Hab mir jetzt ne Spannschnur gebastelt, damit lässt sich das Ding ganz entspannt spannen. Außerdem ein Stück Spitze von den Bodkins abgesägt. Trotzdem schlagen die Dinger noch durch ne beschichtete 3 cm-Spanplatte. Aber immerhin kann man jetzt mit dem Hammer von der andern Seite auf die Spitzen kloppen, ohne dass sie sich verbiegen. :)
Ein Bolzen hat bei nem kompletten Durchflug die Federn eingebüßt. Hab jetzt noch genau einen und muss mich ans Bolzenbasteln machen.

Fazit soweit: 70 kg Zugkraft sind das Brutalste, was ich seit der Bundeswehr in der Hand hatte. Ich wage mir nicht mal vorzustellen, was die späten Kriegsarmbrüste mit 800 kg Zugkraft anstellen konnten. Da könnten Schilde und Rüstungen genausogut aus Papier sein.

Silberpfeil
22-06-2015, 10:48
Ich werf hier mal spasseshalber die Schießstandrichtlinien (http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/Richtlinien2012.pdf)von 2012 rein. Mit besonderem Hinweis auf Abschnitt 8.3, die Skizze sollte bekannt vorkommen.:)

Terao
22-06-2015, 12:44
Die Richtlinien sind in der Tat keineswegs übertrieben.

Macabre
22-06-2015, 13:22
Fazit soweit: 70 kg Zugkraft sind das Brutalste, was ich seit der Bundeswehr in der Hand hatte. Ich wage mir nicht mal vorzustellen, was die späten Kriegsarmbrüste mit 800 kg Zugkraft anstellen konnten. Da könnten Schilde und Rüstungen genausogut aus Papier sein.

Hallo Terao,
wie weit schiesst so ein Teil denn ungefähr, natürlich mit noch ein wenig Durchschlagskraft?

Würd mich mal interessieren.

Terao
22-06-2015, 13:23
Hallo Terao,
wie weit schiesst so ein Teil denn ungefähr, natürlich mit noch ein wenig Durchschlagskraft?

Würd mich mal interessieren.Konnt ich noch nicht testen. Bislang nur Flachschüsse mit was Festem dahinter, auf max. 30 m.
Nicht so einfach, für solche Tests ein geeignetes Gelände zu finden. Würde mich aber auch interessieren. Nominell sollen sie auf 60 m zielgenau sein, und 110 m (Herstellerangabe) bzw. 150 m (obiges .pdf) als "Gefahrenbereich" haben, in denen sie noch schwere Verletzungen verursachen können. Die schweren Bolzen dürften aber selbst im Steilfeuer nicht ohne sein. Auch wenn sie dann wohl nicht mehr durch ne Rüstung stanzen würden.

Macabre
22-06-2015, 13:31
Danke, geh doch mal auf den Sportplatz. :ups: :D

Würd mich echt mal interessieren, auf welche Entfernung ein Pfeil noch in einem Baum z.B. stecken bleibt.


Edit:Gerade deine Ergänzung gelesen, das ist ja schon nicht ohne.

Terao
22-06-2015, 14:08
Ja, wie gesagt, für Kinder ist sowas völlig gaga. Meine Neffen dürfen vielleicht mal nach ordentlicher Einweisung nen Schuss abgeben, wenn ich danebenstehe. Aber mehr auch nicht. Ich würde die nicht mal selber laden lassen, wenn sie es könnten.
Mit der Spannhilfe könnten sie`s vielleicht, aber das hängt auch an der Körpergröße. Bei mir reicht simples Aufrichten, die müssten das letzte Stück aus den Armen ziehen. Und wenn der Fuß aus der Schlaufe rutscht....
Die Kräfte, mit denen man da hantiert, sind einfach doch sehr groß. Das Ding reißt einem ohne weiteres nen Finger ab, wenn man den an die falsche Stelle legt.

Macabre
22-06-2015, 14:15
Das das nichts für Kinder ist, sollte klar sein.

Ich überlege, ob ich mir auch mal so ein Teil zulege, allerdings liegt das dann wohl nach der Anfangseuphorie nur noch in der Ecke. :)

Mal schauen.

Terao
22-06-2015, 14:18
allerdings liegt das dann wohl nach der Anfangseuphorie nur noch in der Ecke.Ach, das macht sich auch an der Wand gut. :D

Fry_
22-06-2015, 14:23
Ich hatte mal überlegt einen Wurf/Schussapparat für Seile zu stricken, um in Baumkronen ein Seil befestigen zu können ohne zu klettern (geht dabei ums Bäumefällen). Für sowas wär ne Armbrust nicht übel. Oder zum Angeln :D

Terao
22-06-2015, 14:27
Für sowas wär ne Armbrust nicht übel. Oder zum AngelnAn ne Harpunenversion dacht ich auch schon. Aber dafür würde`s wohl eine erheblich geringere Schusskraft auch, bzw. besser tun. Dann kann man auch was mit Gummiband basteln, das ist dann auch weniger sperrig.

Der halbe Spaß an Waffen liegt eh im Modifizieren. :D

ps.: Hab gerade so eine Vision, wie man einen Fisch sauber an den Grund des Sees nagelt. Und erstmal auf Tauchstation muss, um Bolzen und Fisch aus dem Boden zu lösen. :p
Vermerk an mich: Hydrodynamik testen!

Silberpfeil
22-06-2015, 17:05
Ich werf hier mal spasseshalber die Schießstandrichtlinien (http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/Richtlinien2012.pdf)von 2012 rein. Mit besonderem Hinweis auf Abschnitt 8.3, die Skizze sollte bekannt vorkommen.:)

Damit der Groschen etwas deutlicher fällt:


Wegen der Definition der Armbrüste als Waffen in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2.2 WaffG sind Schießstätten für Armbrüste nach § 27 Absatz 1 WaffG erlaubnispflichtig.

Terao
22-06-2015, 17:23
Also, ich les da:

Der natürliche Hang eines Geländes sowie dichter Waldbestand mit Unterholz von mindestens 20 m Tiefe, die nach
außen hin gegen ein Betreten gesichert sind, und vorhandene Bauwerke mit geschlossenen Wandflächen sowie der
erforderlichen Mindesthöhe gelten ebenso als Fanganlagen. Die genannten Fanganlagen müssen den gesamten Ge-
fahrenbereich in Schussrichtung abdecken und sind gegen ein Betreten zu sichern
Reicht also, wenn man auf seinem Hanggrundstück schießt, solange der Hang steil genug ist. Wo ist das Problem?

Silberpfeil
22-06-2015, 17:30
Also, ich les da:

Reicht also, wenn man auf seinem Hanggrundstück schießt. Wo ist das Problem?

Ok, dann mit dem ganzen Zaun:

Das Problem liegt in dem Wort "erlaubnispflichtig". Mit anderen Worten, egal, ob öffentlicher Raum oder Privatgelände, wo mit Armbrust geschoßen werden soll, muss vorher das Ordnungsamt sein ok. gegeben haben.

Und natürlich habt ihr das vor euren hier im Thread ausführlichst geschilderten Aktionen getan, bzw. werdet ihr noch tun ?:rolleyes:

Terao
22-06-2015, 17:31
Öffentliche Schießanlagen sind natürlich erlaubnispflichtig.

Silberpfeil
22-06-2015, 17:40
Die Schießstandrichtlinien kennen keine Unterscheidung in öffentlich oder privat.

Terao
22-06-2015, 17:49
Beim Bogen schon, den darf man doch auch daheim schießen.
Aber gut, dann lass ich halt das Ordnungsamt antanzen und gucken, dass der Hang geneigt ist.
Oder ich scheiß drauf und kauf mir doch endlich ne Hakenbüchse.


Achja, selbst im Juraforum (http://www.juraforum.de/forum/t/armbrust-schiessen.512654/) wird das kontrovers diskutiert, weil man mit ner Armbrust waffenrechtlich eigentlich nicht schießt.

Silberpfeil
22-06-2015, 18:13
Der Bogen ist nach WaffG keine Schußwaffe oder den Schußwaffen beigeordnetes Gerät (wie die Armbrust). Oder andersrum: Du wirst in den Schießstandrichtlinien kein Wort zu Bogenplätzen finden.

Edit: Das Ordungsamt wird mitnichtem bei dir antanzen, aber du darfst auf eigene Kosten einen Schießstandsachverständigen beauftragen, deinen Hang zu besichtigen und zu begutachten. Im Falle eines positiven Gutachtens, darfst du damit gerne beim Ordnungsamt vorstellig werden und deine Genehmigung bezahlen.:D

Edit2: Achja, selbst im Juraforum (https://openjur.de/u/351468.html) ist das dazu ergangene Urteil des VG Freiburg hinterlegt. Ich hatte den Namen der Stadt noch im Hinterkopf. Tatsächlich war dieser Punkt seit dem neuen WaffG strittig (auch aufgrund der ausbleibenden VV), ist aber 2009 entschieden worden.

Terao
22-06-2015, 18:59
Das überzeugt mich auch net so richtig. Da gehts ja wieder nur um die Betreibung von Schießstätten.
Analog gibts ja auch ziemlich strenge Vorschriften zum Betreiben von Gaststätten. Aber das heißt noch lange nicht, dass das Ordnungsamt bei Dir zuhause nachschaut, ob die Küche auch schön sauber ist. Bzw. dass Du andernfalls Dein Selbstgekochtes nicht essen darfst.

Sorgfaltspflicht des Einzelnen heißt ja auch, dass Du im Schadenfall voll dafür haftest. Während ein Schießstättenbetreiber, der sich an alle Vorschriften nachweisbar gehalten hat, abgesichert ist. Dazu dienen diese Bestimmungen. Die einfach analog auf den Hausgebrauch anzuwenden, geht nicht auf.

Silberpfeil
22-06-2015, 19:36
Das überzeugt mich auch net so richtig. Da gehts ja wieder nur um die Betreibung von Schießstätten.
Und was ist eine Schießstätte? Hinweis: Steht auch in den Richtlinien. Aber auch hier kein Wort darüber, wer sie nutzt, wo sie errichtet wird, etc: alles unerheblich.

Deine Analogie-Nebelkerzen (Gaststättenvorschriften) sind es ebenso. Aber bitte, mach wie du denkst. Vielleicht hast du ja Glück? Ich muss dich nicht überzeugen, ich hab dich nur drauf hingewiesen.:)

Terao
22-06-2015, 19:43
Du missverstehst mich ein bißchen. Dachte, dass wir hier die Frage vielleicht noch klären könnten. Im Grunde halt ich mich eigentlich gern an die Gesetze, wenn ich sie denn kapiere. Dürfte ja auch für andere hier relevant sein.

Hasst Du vielleicht wirklich ein Urteil, bei dem es ganz konkret um das private Schießen im eigenen Garten ging? Wenn ja, häng ich das Ding an den Nagel, kein Problem. Aber so auf Hörensagen und Schießbahnbetreiberbestimmungen hin?

Silberpfeil
22-06-2015, 20:28
Ich kann mich hier nur wiederholen: Die Schießstandrichtlinien machen keinen Unterschied zwischen privat oder öffentlich. Sie machen keinen Unterschied, wer Zugang zu einer Schießstätte hat oder wer der Besitzer ist oder wer sie nutzen kann. Das ist in 1.1.2.1 und 1.1.2.2 abschließend definiert. Auch die Grundlage dieser Richtlinien, §27.1 und .2 WaffG machen da keinen Unterschied.

Ergo: Eine solche Unterscheidung gibts nicht. Beispiel aus der Praxis: Jeder bessere 08/15-Schützenverein hat einen eigenen Schießstand. Das sind auch private (weil vereinseigene) Einrichtungen des vertretungsberechtigten Vereinsvorstands. Dennoch unterliegen sie turnusmäßiger behördlicher Erlaubnis.

Was du vielleicht im Hinterkopf hast ist der Luftgewehr-Schütze, der im eigenen Keller seinen privaten 10m Trainingsstand aufgebaut hat. Der ist rein juristisch illegal. Nur interessiert das keine Sau, weil emmisionstechnisch bei 7,5J maximaler Geschoßenergie nichts nach außen dringt, weder Geschoß, noch Lärm, wenn die Tür zu ist. Wo kein Zeuge, da kein Kläger und auch kein Richter. Wenn er sich durch Rückpraller selbst verletzt, weil er blöderweise seine Scheibe vor die federnden Holzpaneele gedübelt hat, wäre er gut beraten, beim Arzt ne Geschichte zu erzählen. Wenn er sich jedoch fatalerweise das Auge dabei ausgestanzt haben sollte, freut sich die Unfallkasse, weil das für sie preiswert wird. Aber das sind geschloßene Schießstätten.

Wir reden hier im Thread über 30m, teilweise 100m und mehr. Kann mir keiner erzählen, dass er um die Ecke eine entsprechende geschlossene Halle zur Verfügung hat. Bei offenen Schießstätten sieht die Lage dann etwas anders aus. Beim Bogenschießen kannst du in deinem Garten seelenruhig drauf losballern, auch wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Bis er nachweisen kann, dass Pfeile auf sein Gelände fliegen, und damit eine Gefährdung von deinem Bogenplatz (!= Schießstätte) ausgeht, ist er relativ machtlos. Wenn du eine Armbrust benutzt ist das was anderes, denn da muss dir deine (nun) Schießstätte im voraus erlaubt worden sein. Ein Anruf genügt, um das rauszufinden.

Terao
23-06-2015, 11:24
Also darf man die Dinger incl. Munition ab 18 völlig frei erwerben, beliebig lagern, transportieren, sogar führen, im geladenen wie ungeladenen Zustand, aber garnienirgendwo außer auf Feuerwaffenschießbahnen, nicht mal in den eigenen vier Wänden zum Entladen (Leerschüsse sind ja gefährlich) schießen?

Wie soll man denn das irgendwem begreiflich machen?

Tiju
23-06-2015, 15:08
Du darfst Armbrüste nicht führen, da sie den Schußwaffen gleichgestellt sind. Daher auch das Verbot, sie außerhalb von Schießstätten zu schießen. Die Logik dahinter sei mal außen vor gestellt. Armbrüste gefährden unseren Staat und alle seine Bürger sicher in ganz besonderem Maße, daher muss der Umgang damit, insbesondere für Terroristen, geregelt und erschwert werden. :rolleyes:

Für Schußwaffen, die Geschosse mit nicht mehr als 7,5 Joule verschießen, gilt die Schießstättenpflicht übrigens nicht, daher ist der Privatzimmerluftwaffenschütze auch nicht illegal, anders als oben mal erwähnt. Das ergibt sich aus § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 a) WaffG.

Terao
23-06-2015, 20:17
Du darfst Armbrüste nicht führenDachte, wenigstens auf den Deutschen Schützenbund wär Verlass:


Das Führen der Armbrust ist erlaubnisfrei. Der Transport von Munition unterliegt keinen Beschränkungen hinsichtlich eines Behältnisses; allerdings muss der Transport so erfolgen, dass ein Zugriff Unbefugter nicht möglich ist.Wichtiges zum Waffenrecht - Deutscher Schützenbund e.V. (http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/wichtigstes-zum-waffenrecht/)

Tiju
24-06-2015, 09:16
Mir ist nicht ganz klar, was der DSB hier in Bezug auf die Armbrust mit "Führen" meint. Oben steht zu recht, das man Führen nur mit Waffenschein darf. Dann wird von einem "Führen" auf Schießstätten oder wenn die Waffe nicht zugriffs- und schußbereit ist, gesprochen. Letzteres ist kein "Führen", da Führen das zugriffsbereite Transportieren meint.

Durch Nr. 1.2.2 des Unterabschnitts 1, Abschnitt 1 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG wird eine Armbrust nicht nur als Waffe definiert, sondern auch den Schußwaffen gleichgestellt. Waffen und Schußwaffen darf man nur führen, wenn das nach § 10 Abs. 4 WaffG erlaubt wird oder man berechtigt nach § 13 oder 14 WaffG (Jäger, Sportschützen) führt. Kann für eine Armbrust ausgeschlossen werden. Man müsste sonstwo im Waffengesetz eine Ausnahmevorschrift für Armbrüste vom Führverbot finden. Habe ich noch nicht gesehen, kann es aber irgendwo geben.

Ich würde an deiner Stelle mal beim DSB nachfragen, was dort mit "Führen" der Armbrust gemeint ist. Vor weiterer Klärung würde ich die Armbrust nur wie eine Sportwaffe außerhalb befriedeten Besitztum behandeln, d.h. nicht zugriffsbereit und schußbereit in einem verschlossenen Behältnis (z.B. Tasche mit Vorhängeschloß) transportieren. Der Pazifismus und die nationale Sicherheit danken es dir sicher.

Terao
24-06-2015, 09:40
Ich würde an deiner Stelle mal beim DSB nachfragen, was dort mit "Führen" der Armbrust gemeint ist. Vor weiterer Klärung würde ich die Armbrust nur wie eine Sportwaffe außerhalb befriedeten Besitztum behandeln, d.h. nicht zugriffsbereit und schußbereit in einem verschlossenen Behältnis (z.B. Tasche mit Vorhängeschloß) transportieren. Der Pazifismus und die nationale Sicherheit danken es dir sicher.Ja, ich will das auf jeden Fall klären, bevor ich nochmal was mit dem Ding mache.
Wo bekommt man denn eine wirklich rechtsverbindliche Aussage zur Armbrust? Der örtlichen Polizei trau ich das eher nicht zu, wenn sich da selbst die Juristen uneins sind. Am liebsten wär mir was Schriftliches. Hab keinen Bock auf nen Verstoß gegens Waffenrecht. Damit wär für mögliche weitere Berechtigungen im Waffenbereich Essig. Und irgendwann will ich doch noch mal nen Vorderlader schießen. Aber da geht ohnehin kein Weg am örtlichen Schützenverein vorbei. :)


in einem verschlossenen Behältnis (z.B. Tasche mit Vorhängeschloß) transportieren.Dummerweise sind die Dinger wirklich denkbar blöde zu transportieren. Aber wenn man eh nirgendwo schießen darf, bleibt sie sowieso an der Wand.

Tiju
24-06-2015, 09:52
Es ist schwierig, dazu verlässlich etwas von Behörden zu erfahren. Die örtliche Waffenbehörde kann man mal anfragen. Verbindliche Rechtsauskunft erhältst du natürlich vom obersten zuständigen Gericht, allerdings erst am Ende eines teuren und langwierigen Verfahrens, wenn du mit der Armbrust erwischt wirst. :cool:

Beim Sinnieren über das WaffG und Armbrust ist mir noch Folgendes eingefallen:
Nach § 12 Abs. 4 WaffG darf man mit Schußwaffen nur auf Schießstätten oder ausnahmsweise mit bestimmten Waffen außerhalb schießen. Das BMI sieht eine Schießstättenpflicht für Armbrüste, da sie den Schußwaffen gleichgestellt sind. Allerdings definiert Nr. 7 Abschnitt 2 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG das "Schießen" mit Schußwaffen so, daß man ein Geschoß durch einen Lauf verschießt. Das trifft auf Armbrüste nicht zu. Man müßte zur Analogie greifen. Insofern halte ich die Auslegung des BMI zur Schießstättenpflicht für Armbrüste zumindest für fraglich. Die Schießstättenrichtlinie ist eine Verwaltungsvorschrift, keine Rechtsnorm, die Gerichte sind an die Ansicht in der Richtlinie nicht gebunden. Trotzdem natürlich schlecht, wenn die zuständige oberste Bundesbehörde eine anderslautende Rechtsansicht vertritt als man selbst. ;)


Hahaha, "selbst die Juristen uneins"... Du bist ein echter Scherzbold. Juristen sind sich immer uneins. :D

Terao
24-06-2015, 09:57
Hab auch noch was entdeckt:


"Not accessible" is a weapon if it
•cannot be brought into firing position immediately
(meaning with few [= 3 and less]
quick movements)
•is transported in a secure locking device (meaning
a device additionally secured
against easy opening, e.g. with a lock or in a lock
ed boot) http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Neues%20Waffenrecht/Wichtigstes_zum_Waffenrecht.pdf

Zumindest ersteres ist ja bei der Armbrust schon baulich bedingt immer erfüllt.


Hahaha, "selbst die Juristen uneins"... Du bist ein echter Scherzbold. Juristen sind sich immer uneins. ;)
Na, zu den meisten Waffen sind die Vorschriften doch ziemlich eindeutig. Bei der Armbrust hab ich aber allmählich den Eindruck, dass selbst der Gesetzgeber nicht weiß, wo er die hinstecken soll: Sie ist ja fraglos durchschlagskräftig, aber eben nix für Amokläufer, unmöglich verdeckt zu tragen und umständlich nachzuladen, und hat auch nix mit Sprengmitteln am Hut.

Tiju
24-06-2015, 10:02
Ich wäre da etwas vorsichtig. Man "führt" auch eine Waffe, wenn sie ungeladen ist. Ob man das bei einer Armbrust anders sehen kann, weil der Zustand der Ungeladenheit leicht zu erkennen ist? Wer weiß? Ich würde bei so was lieber auf Nummer sicher gehen und mit dem Teil nicht offen rumlaufen. Wozu auch?

Vorderlader benutzen Schwarzpulver und das qualmt gewaltig. Irgendwie unhygienisch, oder? Komm auf die dunkle Seite der Macht und schieße rauchlos. :D

Terao
24-06-2015, 10:57
So, Anfrage an die zuständige Waffenbehörde ist raus. Mehr kann ich nicht tun. Ich berichte.
Was auch immer die antworten, daran wird sich gehalten. Punkt. Von vorauseilendem Gehorsam halt ich nichts.


das qualmt gewaltigGenau das ist doch das Coole daran. :D

Terao
05-07-2015, 15:31
So, hier die Antwort. Das Führen ist, ebenso wie der Erwerb und Besitz, ab dem 18. Lebensjahr erlaubnisfrei. Eine Tasche wird empfohlen, ist aber nicht Pflicht.
Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass das Ding nicht abhanden kommt oder in die Hände Minderjähriger gerät, wie man das sicherstellt, ist einem aber überlassen. Des weiteren wird auf ein paar in diesem Zusammenhang interessante Urteile verwiesen:

Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 240/05 (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2007/6_K_240_05urteil20070321.html)

https://openjur.de/u/130647.html

https://openjur.de/u/351468.html

Zum Schießen wird im Schreiben selber trotz ausdrücklicher Frage danach keinerlei Aussage gemacht.

Silberpfeil
05-07-2015, 21:17
Zum Schießen wird im Schreiben selber trotz ausdrücklicher Frage danach keinerlei Aussage gemacht.
Von welcher Seite willst du https://openjur.de/u/351468.html eigentlich noch vorgelegt bekommen, damit du es zur Kenntnis nimmst?

Kannix
06-07-2015, 18:43
Von welcher Seite willst du https://openjur.de/u/351468.html eigentlich noch vorgelegt bekommen, damit du es zur Kenntnis nimmst?

Was meinst Du, es geht hier doch um die Genehmigung einer Schußanlage?

georgi
06-07-2015, 20:19
Heute darf man irgendwie nix mehr:mad:

Doch Denken ist immer noch erlaubt, auch wenn die meisten Menschen davon wenig bis keinen Gebrauch machen.

Macabre
06-07-2015, 20:21
Hallo Terao,

danke für deine Mühen. :halbyeaha



Ich werde weiter im Garten schie........., eine Schiessanlage beantragen und dann, natürlich für die Öffentlichkeit freigeben. :o

Tiju
07-07-2015, 08:19
Wie begründet die Behörde, dass man die Armbrust führen darf? Würde mich interessieren. Das VG Freiburg hat die Armbrust generell als den Schußwaffen gleichgestellt betrachtet und will alle für Schußwaffen geltenden Vorschriften entsprechend angewendet haben, also auch das "Schießen". Das VG Aachen sagt, man "schieße" nicht mit einer Armbrust, habe aber Umgang mit einer Waffe.

Terao
07-07-2015, 09:07
Wie begründet die Behörde, dass man die Armbrust führen darf?Haben sie nicht begründet. Ich denk mal, es hängt damit zusammen, dass man ja doch recht lange braucht, um das Ding schussbereit zu bekommen. Und selbst dann hat man nur einen Schuss. Außerdem lässt sich der Ladezustand auf den ersten Blick erkennen. Also weder für Amokschützen noch als Drohmittel sonderlich interessant. :)


Das VG Aachen sagt, man "schieße" nicht mit einer Armbrust, habe aber Umgang mit einer Waffe.Ja, so geht das auch aus den obigen Urteilen hervor. Ehrlich gesagt fände ichs auch absurd, ein Gerät den Schusswaffen gleichzustellen, das gar nicht schießt.
Allerdings gehts da um Minderjährige. Die dürfen offenbar selbst im Beisein Erwachsener keinen Umgang damit haben.

freakyboy
07-07-2015, 09:41
Was würdet ihr denn als Zielscheibe für eine Armbrust empfehlen? Reicht da so nen ~40 cm dicker Strohballen?

Tiju
11-07-2015, 06:45
Haben sie nicht begründet. Ich denk mal, es hängt damit zusammen, dass man ja doch recht lange braucht, um das Ding schussbereit zu bekommen. Und selbst dann hat man nur einen Schuss. Außerdem lässt sich der Ladezustand auf den ersten Blick erkennen. Also weder für Amokschützen noch als Drohmittel sonderlich interessant. :)

...

Man darf Recht nicht mit zu viel praktischem Menschenverstand interpretieren. Wenn keine Begründung für die Berechtigung zum Führen gegeben wird, bleibt bei mir ein mulmiges Restgefühl.

Das allgemeine Führverbot von Waffen hat sicher nicht den Sinn, Amokläufe oder Raubüberfälle zu verhindern. Amokläufe oder Überfälle entstehen nicht spontan und nicht, weil man eine Waffe dabeihat. Sie entstehen nicht mal, weil man eine Waffe irgendwo hat. Das Führverbot besteht aus theoretischen ideologischen Erwägungen, daher braucht man auch eigentlich keinen sachlichen Grund für einzelne Führverbote. Somit könnte auch das Führen von Armbrüsten verboten sein, auch wenn's sinnlos erscheint. :)

Terao
11-07-2015, 16:21
Wenn keine Begründung für die Berechtigung zum Führen gegeben wird, bleibt bei mir ein mulmiges Restgefühl.Da zäumst Du dass Pferd aber von der falschen Seite auf. Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Wie gesagt, von vorauseilendem Gehorsam halt ich nix. Der macht mir erst recht ein mulmiges Gefühl.

Tiju
16-07-2015, 11:35
Das Recht wird verbindlich durch die Gerichte ausgelegt. Anhand der geschriebenen Gesetze. Die Meinung einer Verwaltungsbehörde ist dabei völlig belanglos, solange sie sich nicht auf einen Rechtssatz beziehen kann. Verwaltungsbehörden irren sich manchmal. Um die Ansicht der Verwaltungsbehörde überprüfen zu können, würde ich gerne den Rechtssatz kennen, auf den sie sich bezieht.

Es gibt zumindest ein VG, welches Armbrüste den Schußwaffen gleichstellt und die dafür geltenden Vorschriften anwendet. Das Führen von Schußwaffen ohne Erlaubnis ist verboten. Siehst du das Problem?

Poenix21
16-07-2015, 15:28
Hmmm...
So wie ich das hier lese benötigst du für das Schießen einer Armbrust tatsächlich einen Schießstand.

Ich hab einen bekannten der Pistole schießt und der musste sich so einen stand tatsächlich bauen und genehmigen lassen.

Am besten schreibst du das Amt nochmal an und fragst ob zu schießen einer Armbrust ein Schießstand nach Schießstandrichtlinie erforderlich ist.
Wenn die sagen nein ist alles super denn:
1. Verstoß gegen die Richtlinie ist soweit ich weiß erstmal eine Ordnungswidrigkeit und da sind so schriftliche aussagen sehr wohl (zumindest zum teil) Verbindlich.
2. Wo kein Kläger da kein Richter.

Terao
16-07-2015, 16:15
So werd ichs auch machen. Sehe meine Aufgabe nicht darin, schlauer zu sein als die örtliche Waffenbehörde.

Poenix21
18-07-2015, 15:03
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf

Ab Seite 48 stehe ausnahmen für das
Erlaubnis freie erweben und besitzen
Erlaubnis führen

Und auf Seite 9 und 10
ist das Erlaubnis freie schießen abgehandelt(das erklärt dann auch das mit der Schießstandverordnung)

Kurzum zuhause darfst du alles!
Schießen im freien nur mit Erlaubnis des Besitzers und in einem "befriedeten?" Bereich(was auch immer das jetzt schon wieder ist)

Tiju
20-07-2015, 15:26
Richtig, da steht es, in Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 3.2 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG ist das Führen von Armbrüsten freigestellt. Hurra, wenigstens etwas.

Zum Schießen hilft das aber nicht so recht.

WolfgangS
03-11-2016, 09:46
Früher haben wir uns die Bogen selbst gebastelt, und haben Indianer gespielt. Oder Robin Hood. Wahrscheinlich ist es besser, wenn die Kinder unter Aufsicht mit Bogen, Armbrust oder aber, was vielleicht am einfachsten ist, mit einem Armbrustgewehr (https://www.schwertshop.de/armbrust-kaufen-im-armbrust-shop/armbrust-kaufen-im-armbrust-shop.html)schiessen bzw. schiessen erlernen

concrete jungle
03-11-2016, 17:13
Würde da stark zur Aufsicht raten sobald die Dinger etwas Zugkraft haben.

Spielzeug ist OK, aber schon ein Bogen für Jugendliche kann an Augen und Hals übles anrichten. Schrammte bei mir mal sehr knapp am Auge vorbei...mit freudig-irrem Psychoblick vom Schützen, er hatte halt den einen spitzen Pfeil statt der Gummipropf-pfeile gewählt...!

Hatte mit solchen Flitzebögen und Luftgewehren mehrere knappe Erlebnisse mit 12-14 Jahren, weil Väter von Kumpeln meinten, sowas sei harmlos.

Ist es nicht, also passt auf Eure kids auf.

Schnueffler
03-11-2016, 21:26
Wo ist denn Little Green Dragon?

Little Green Dragon
03-11-2016, 22:03
Im Gegensatz zu euch bin ich nicht 24/7 hier im
Forum unterwegs sondern muss dann doch gelegentlich selbst trainieren... ;)

Aber um die Erwartungen zu erfüllen:

Ich beschäftige mich gerade mit beschissener Werbung
und bin durch Zufall auf die Seite:

www.behaltedeinedoofenreflinks.de

gestoßen.


Jetzt alle zufrieden?

PS
Streng genommen ist es nicht mal ein Ref-Link sondern viel plumpere Werbung...

Schnueffler
03-11-2016, 22:05
...
Jetzt alle zufrieden?
Ob alle weiß ich nicht! ;)

Little Green Dragon
03-11-2016, 22:16
Doch allen eben nie...

https://m.youtube.com/watch?v=zhH1-osDI3w

Lino
06-11-2016, 21:11
Hab auch noch was entdeckt:

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Neues%20Waffenrecht/Wichtigstes_zum_Waffenrecht.pdf

Zumindest ersteres ist ja bei der Armbrust schon baulich bedingt immer erfüllt.

;)
Na, zu den meisten Waffen sind die Vorschriften doch ziemlich eindeutig. Bei der Armbrust hab ich aber allmählich den Eindruck, dass selbst der Gesetzgeber nicht weiß, wo er die hinstecken soll: Sie ist ja fraglos durchschlagskräftig, aber eben nix für Amokläufer, unmöglich verdeckt zu tragen und umständlich nachzuladen, und hat auch nix mit Sprengmitteln am Hut.

Das stimmt nicht. Nach einer der letzten Gesetzesänderungen ist eindeutig, dass eine Armbrust als Waffe eingestuft ist - im Gegensatz zu einem Bogen.

War also nicht immer so - steckt also auch keien Logik dahinter. Ist nur eine Definitionsfrage.