Vollständige Version anzeigen : erlaubte Waffen
CassiusClay
10-04-2015, 16:24
Mein Ju Jutsu Trainer arbeite viel mit erlaubten Waffen, also de facto Waffen, die aber nicht als solchen gelten wie
Schrauberzieher
Kobutan
Karabinerhaken als Schlagring
Wie sieht das mit Waffen in anderen SV Stilen aus ? Ich gehe ca. einmal im Jahr in eine andere SV Richtung.
Willi von der Heide
10-04-2015, 16:30
Mein Ju Jutsu Trainer arbeite viel mit erlaubten Waffen, also de facto Waffen, die aber nicht als solchen gelten wie
Schrauberzieher
Kobutan
Karabinerhaken als Schlagring
Wie sieht das mit Waffen in anderen SV Stilen aus ? Ich gehe ca. einmal im Jahr in eine andere SV Richtung.
Benutzen kann man viel ...
Der Bereich verdeckte Waffen - als Beispiel - ist ein großes Feld. Und konkrete Anleitungen möchte ich da nicht geben.
Und was dann als Waffe gilt, da haben Richter durchaus auch andere Ansichten ... ;)
Willi von der Heide
10-04-2015, 16:45
Nachtrag:
Der Klassiker ist ja der beschuhte Fuß ... da wird dann vor Gericht ganz schnell aus einem Kleidungsstück ein Werkzeug bzw. gefährlicher Gegenstand.
Hat schon manch einer blöd gekuckt !
Filzstift
10-04-2015, 16:47
In vielen fma Stilen trainiert man auch mit improvisierten Waffen wie kulis oderzusammebgerollten Zeitungen, oder irr ich mich? Ich hab mal einen bujinkan Trainer getroffen der gerne ausschau nach glasscherben gehalten hat.
CassiusClay
10-04-2015, 16:55
Nachtrag:
Der Klassiker ist ja der beschuhte Fuß ... da wird dann vor Gericht ganz schnell aus einem Kleidungsstück ein Werkzeug bzw. gefährlicher Gegenstand.
Hat schon manch einer blöd gekuckt !
Das reicht schon als gefährlicher Gegenstand !!? :ups:
Willi von der Heide
10-04-2015, 17:00
Das reicht schon als gefährlicher Gegenstand !!? :ups:
Der beschuhte Fuß, ein gefährliches Werkzeug | Strafverteidiger (http://www.sokolowski.org/strafrecht/der-beschuhte-fus-ein-gefahrliches-werkzeug/4518/)
Hier hat ein Gericht anders entschieden:
http://www.nwzonline.de/vechta/schuh-am-fuss-nicht-immer-ein-gefaehrliches-werkzeug_a_3,0,3991644122.html
Filzstift
10-04-2015, 17:03
Wie wo was wie den beschuhten fuß hab ich immer für einen kkb running gag wie elemental claw style gehalten 0_0
Willi von der Heide
10-04-2015, 17:12
kkb running gag
Nö !
Es gab hier in der Region mal einen Fall, wo jemand die glorreiche Idee hatte einem Polizeibeamten gegen das Knie zu treten ...
Ergebnis:
Der Kollege war 6 Monate dienstunfähig und der Aggressor durfte mindestens 15.000,- € bezahlen. Alleine das Land NRW bekam 10.000,- € zugesprochen - durch die lange Dienstunfähigkeit. Dann waren da noch die Geldstrafe, die Kosten des Verfahrens und das Schmerzensgeld ...
Wie immer mein Appell: Laßt euer Material besser zuhause - ist besser so !
Meine Lieblingsschuhe sind Dockers mit 1 cm Hartplastesohle.
Wenn man damit jemanden am Boden tritt und die harte KAnnte trifft ist das nicht mehr lustig.
Oder Arbeitssicherheitsschuhe mit Stahlkappe. Sehen inzwischen aus wie normale Turnschuhe.
Da könnte ich schon verstehen wenn die als Waffe gewertet werden.
Willi von der Heide
10-04-2015, 17:19
Meine Lieblingsschuhe sind Dockers mit 1 cm Hartplastesohle.
Wenn man damit jemanden am Boden tritt und die harte KAnnte trifft ist das nicht mehr lustig.
Oder Arbeitssicherheitsschuhe mit Stahlkappe. Sehen inzwischen aus wie normale Turnschuhe.
Da könnte ich schon verstehen wenn die als Waffe gewertet werden.
Die Gefahr ist halt der " eine Tritt " zuviel ... Tod oder Querschnittslähmung kommen halt schneller als man denkt.
concrete jungle
10-04-2015, 17:22
Nach meiner Erfahrung wird da bei Vernehmungen von der Polizei ganz genau nachgefragt,was für Schuhe der KV-Treter anhatte.
Stiefel, Wanderschuhe etc. reichen für §224...auch wohin der tritt ging zählt!
Boneheads durften nach einer miesen Aktion auch schon auf Socken nach Hause laufen,
da die Polizei die Stahlkappis als Tatwerkzeuge beschlagnahmt hatte!:D
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/99/3-94-99.php3
http://www.streifler.de/strafrecht-3a-beschuhter-fuss-als-gefaehrliches-werkzeug-_5949.html
Zeiteisen
10-04-2015, 17:39
Kommt auf die Verwendung des Gegenstands im Einzelfall an, ob er gefährlich ist. Z.B. ist ein Bleistift als Knüppel eingesetzt nicht gefährlich, als Stechwaffe Richtung Augen aber sehr wohl.
GlaucaB1
10-04-2015, 18:59
Mein Ju Jutsu Trainer arbeite viel mit erlaubten Waffen, also de facto Waffen, die aber nicht als solchen gelten wie
Schrauberzieher
Kobutan
Karabinerhaken als Schlagring
Sag deinem Trainer mal, dass wenn er diese Gegenstände tatsächlich einsetzt, es dann auch Waffen sind und er das Führen dann vor Gericht auch rechtfertigen muss.
Wenn der Richter zu dem Schluss kommt, dass z.B. ein Karabinerhaken vorsätzlich zum Einsatz gegen Menschen geführt wurde, hast du direkt die A-Karte gezogen und genau das wird geschehen, denn einen Karabinerhaken oder Schraubenzieher in der Stadt zur Werkeln dabei zu haben und den dann im spotanen Geistesblitz zur SV einzusetzen... das kauft dir niemand ab.
Dann lieber gleich eine vernünftige Waffe (Messer), das funktioniert auch viel besser. ;)
Es ist glaube ich ziemlich egal ob die "Waffe" die man einsetzt legal ist. Wenn man keinen legalen Grund hatte gewaltsam diskutieren zu wollen, geht das immer schlecht aus vor Gericht, mit Schraubenzieher oder nicht. Und da gibt es ja nur die einschlägigen Notwehr und Nothilfe, dabei ist dann egal ob man sich eines Meinungsverstärkers bedient solange das geboten war.
Ununoctium
10-04-2015, 20:32
Es ist glaube ich ziemlich egal ob die "Waffe" die man einsetzt legal ist. Wenn man keinen legalen Grund hatte gewaltsam diskutieren zu wollen, geht das immer schlecht aus vor Gericht, mit Schraubenzieher oder nicht. Und da gibt es ja nur die einschlägigen Notwehr und Nothilfe, dabei ist dann egal ob man sich eines Meinungsverstärkers bedient solange das geboten war.
Das sehe ich persönlich anders - ist aber wieder so ein Rechtsthema wo man mit 500 Beiträgen drüber streiten kann.
Aber rein aus gesundem Menschenverstand sollte klar sein das es nicht gut für einen ausgehen wird wenn man eine Tat mit einem illegalen Gegenstand/Waffe begeht – egal ob diese nun durch Notwehr berechtigt ist oder nicht – man wird min. für den Besitz und das Mitführen bestraft werden… alles andere???
Aber ich persönlich könnte auch hier Richter gut verstehen die dann, wenn der Tathergang nicht eindeutig ist, eher gegen den sind welcher schon durch das Führen eines illegalen Gegenstands straffällig sind. Nur so ein Gedanke.
Zum Thema – ist eigentlich immer das gleiche.
Wenn man einen Gegenstand in der Hand hat, wenn es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kommt, ist es auch sinnvoll wenn man diesen einsetzen kann.
Wenn man die Situation soweit vorhersehen kann das es gleich zur Auseinandersetzung kommt oder man in der Situation die Möglichkeit hat sich „auszurüstet“ – ok wenn es in direkt dem Moment möglich ist (Beispiel – man sitzt an der Bar und nimmt dann einfach sein Glas zur Hilfe).
Wenn die Situation aber deutlich vorhersehbar ist – hätte man vielleicht auch die Zeit der Situation vollständig aus dem Weg zu gehen (geht nicht immer – man ist ja nicht immer alleine unterwegs oder manchmal hat man einfach keine Fluchtwege mehr).
Richtig blöd ist – wenn man so drauf gedrillt ist das man ständig einen Gegenstand bei sich hat um den dann einzusetzen. Warum? Weil die Zeit die man braucht um sich „auszurüsten“ – genau die Zeit sein kann in der man KO geht.
Kurz gesagt – Umgebung nutzen – auf jeden Fall wenn es die Zeit zulässt! Sich ständig bewaffnen (auch mit legalen Möglichkeiten) – eher nicht – man bindet sich zu sehr an die Waffe.
Für mich ist es daher sinnvoller mehr Wert auf die waffenlose Verteidigung zu setzen – welche dann so aufgebaut ist das man, ohne die Taktik ändern zu müssen dieses, auch mit Hilfsmittel verteidigen kann.
Viele Grüße
Heiko
Ununoctium
10-04-2015, 22:20
PS Den Appell nicht ständig bewaffnet herumzulaufen begrüße ich sehr! wenn auch aus anderen Gründen ;)
Das war auch nur ein Grund ;)
Das kommt auf das Training an. Gutes Waffentraining beinhaltet nicht nur den Einsatz derselben sondern auch die sog. weapon retention und v.a. die Entscheidung, wann man die Waffe einsetzt/einsetzen darf und wann nicht. Wenn ich im Szenariotraining fesstelle dass ich mich zu sehr an meine Waffen binde, ist das m.M.n. ein Zeichen dass ich im Training etwas falsch gemacht habe.
Meiner Meinung nach steigt die Gefahr unentschlossen zu sein oder sich zu langsam zu entscheiden – mit jeder weiteren Option über welche man entscheiden muss.
Aber wenn man länger trainiert und mehr Zeit ins Training steckt – kann man auch mehr Optionen sinnvoll umsetzen.
.....Und da gibt es ja nur die einschlägigen Notwehr und Nothilfe, dabei ist dann egal ob man sich eines Meinungsverstärkers bedient solange das geboten war.
genau das ist falsch. als kampfsportler wirst du in 80% der fälle schwere betraft als wenn du keine erfahrung hast. meist an der oberen grenze des ermessensspielraums des richters. benutzt du dann noch gegenstände und sie weisen dir nach erfahrung nach wird auch hier wieder anders gemessen. ich war sehr baff aber ich werd der richterin in 2 wochen mal noch ein paar infos aus dem kreuz leiern^^
Gut dass ich kein Kampfsportler bin. Wann brauche ich denn ne Waffe ? Wenn mir der Angreifer körperlich überlegen ist, oder es mehr als einer ist. Was für Pfeifen einem am Landgericht einen erzählen ist solange egal, wie es in der 2. Instanz und beim BGH dann kassiert wird. Wenn ich von fünf Leuten nach Flucht im Parkhaus gestellt werde, wird glaube ich kein Richter am BGH mir einen erzählen ich hätte vier Leute durch sanfte Hebel als Schutzschilde zusammentreiben müssen um mir den 5. vom Hals zu halten. Gegen nen Einzelnen im Normalbereich brauche ich weder ein Messer noch nen angespitzten vergifteten Schraubenzieher der aussieht wie ein Kugelschreiber. Ich wüsste nicht wo man sich dann noch ausserhalb von Notwehr mit "unauffälligen" Waffen beschäftigen müsste, das heisst dann immer "gefährliche Körperverletzung". Das mit dem "wenn Du Kampfsportler ist bist Du eine illegale Waffe und darfst Dich nie mehr wehren!" ist schon so oft thematisiert und widerlegt worden, da muss man nicht noch die 152. Runde drehen.
Serjoscha
11-04-2015, 01:29
Sag deinem Trainer mal, dass wenn er diese Gegenstände tatsächlich einsetzt, es dann auch Waffen sind und er das Führen dann vor Gericht auch rechtfertigen muss.
Wenn der Richter zu dem Schluss kommt, dass z.B. ein Karabinerhaken vorsätzlich zum Einsatz gegen Menschen geführt wurde, hast du direkt die A-Karte gezogen und genau das wird geschehen, denn einen Karabinerhaken oder Schraubenzieher in der Stadt zur Werkeln dabei zu haben und den dann im spotanen Geistesblitz zur SV einzusetzen... das kauft dir niemand ab.
Dann lieber gleich eine vernünftige Waffe (Messer), das funktioniert auch viel besser. ;)
Das stimmt nicht ganz, das führen einer "legalen Waffe" muss nicht gerechtfertigt werden, da es gegen kein Gesetz verstößt.
Einzig und allein die unrechtmäßige Verwendung einer solchen Waffe ist Strafbar. Jeder hat das Recht sich zu verteidigen, ob das Ausmaß dieser Verteidigung letztlich Unrechtmäßig ist, ist eine andere Geschichte.
Ein Messer hingegen wäre bei unerlaubter Klingenlänge problematischer. In diesem Fall wäre man wegen dem illegalen Führen einer Waffe und einer Körperverletzung dran.
genau das ist falsch. als kampfsportler wirst du in 80% der fälle schwere betraft als wenn du keine erfahrung hast. meist an der oberen grenze des ermessensspielraums des richters. benutzt du dann noch gegenstände und sie weisen dir nach erfahrung nach wird auch hier wieder anders gemessen. ich war sehr baff aber ich werd der richterin in 2 wochen mal noch ein paar infos aus dem kreuz leiern^^
Auch das stimmt nicht ganz. Nothilfe und Notwehr sind eigentlich recht genau geregelt. Dabei ist immer von Verhältnismäßigkeit die Rede. Damit ist gemeint dass nicht mehr Gewalt Angewandt werden darf, als für die Abwehr der Gefahr nötig ist. Von Kampfsportlern wird dabei verlangt diese Verhältnismäßigkeit besonders gut einschätzen zu können. Diese ist aber leicht überschritten, weshalb viele beschuldigt werden überzogene Härte angewandt zu haben.
Was den Karabienerhaken etc. angeht verstehe ich nicht ganz warum man soetwas mit sich führen sollte. Wenn man die Zeit haben sollte noch in die Tasche zu greifen, langt auch ein großer Schlüsselbund. Den Hausschlüssel hat man ja eigentlich eh immer dabei, und da kann niemand behaupten man hätte ihn dabei weil man geplant hat jemanden damit zu attackieren.
Der_Stuffz
11-04-2015, 07:57
Ach Jungs, dass hatten wir doch alles schon.
Und nein, ich kann auch eine Waffe einsetzen im Rahmen der Notwehr und das Notwehrmittel ist erstmal nicht zu bestrafen.
Da gibt es BGH Urteile zu.
Und die Verhältnismäßigkeit gilt laut Gesetz nur für Obrigkeiten.
In der Notwehr wird die Erforderlichkeit geprüft.
Alles andere ist schlicht falsch.
Die Nowehrhandlung muss schlicht erforderlich sein um die Notwehrsituation zu bereinigen.
Und ein KK SV KS Mensch wird nicht anders behandelt, wenn er es richtig argumentiert und nicht in den Bereich des Paragraphen 33 StgB fällt.
Da habe. Wir doch oft genug drüber geschrieben.
GlaucaB1
11-04-2015, 08:42
Aber rein aus gesundem Menschenverstand sollte klar sein das es nicht gut für einen ausgehen wird wenn man eine Tat mit einem illegalen Gegenstand/Waffe begeht – egal ob diese nun durch Notwehr berechtigt ist oder nicht – man wird min. für den Besitz und das Mitführen bestraft werden… alles andere???
Das ist aber am Thema vorbei: hier geht es um "Waffen" versus "Gegenstände" und um "Selbstverteidigung" und nicht um "(Straf-)Taten".
Das unberechtigte Führen eines Einhandmessers ist übrigens nur eine Ordnungswidrigkeit und hat auf die Frage der Notwehr keinen Einfluss.
Richtig blöd ist – wenn man so drauf gedrillt ist das man ständig einen Gegenstand bei sich hat um den dann einzusetzen. Warum? Weil die Zeit die man braucht um sich „auszurüsten“ – genau die Zeit sein kann in der man KO geht.
Man kann eine Waffe häufig fast so schnell ziehen, wie man eine waffenlose Hand zur Deckung hochbekommt.
Außerdem kann man sich auch erst waffenlos verteidigen und eine Waffe dann noch einsetzen, wenn sich das nötige Zeitfenster ergibt. Ohne Waffe hast du die Option aber nicht, was dein Tod sein kann, wenn der Angreifer aber hingegen eine Waffe hat.
Sich ständig bewaffnen (auch mit legalen Möglichkeiten) – eher nicht – man bindet sich zu sehr an die Waffe.
Umgekehrt könnte man behaupten, dass wer waffenlos herumrennt, im Ernstfall nicht mit Bewaffnung umgehen kann, weil er sich mental zu sehr an das waffenlose Agieren bindet.
Für mich ist es daher sinnvoller mehr Wert auf die waffenlose Verteidigung zu setzen – welche dann so aufgebaut ist das man, ohne die Taktik ändern zu müssen dieses, auch mit Hilfsmittel verteidigen kann.
Wie kommst du darauf, dass Waffenstile nicht auch waffenlose Techniken kennen, die auf den gleichen Bewegungsmustern basieren? Das funktioniert übrigens sehr viel besser, als umgekehrt.
GlaucaB1
11-04-2015, 09:03
Das stimmt nicht ganz, das führen einer "legalen Waffe" muss nicht gerechtfertigt werden, da es gegen kein Gesetz verstößt.
Hier ging es um Gegenstände, die nicht als Waffe gelten.
Ich kann zur Notwehr aber auch ein Messer einsetzen, das jeder führen darf, z.B. ein feststehendes bis 12cm oder ein Zweihandmesser.
Wo soll da bitte der Vorteil liegen, stattdessen einen Schraubenzieher zu führen?
Ein Messer hingegen wäre bei unerlaubter Klingenlänge problematischer. In diesem Fall wäre man wegen dem illegalen Führen einer Waffe und einer Körperverletzung dran.
Selbst wenn ich ein Einhandmesser oder ein langes festsehendes Messer zur Notwehr oder Nothilfe verwendet habe, wird mich die entsprechende Ordnungswidrigkeit kaum tangieren.
Die Frage ob eine Körperverletzung vorliegt, hat damit rein gar nichts zu tun.
Nothilfe und Notwehr sind eigentlich recht genau geregelt. Dabei ist immer von Verhältnismäßigkeit die Rede.
Nein, du darfst jedes Mittel einsetzen, das in der Situation erforderlich ist, um den Angriff abzuwehren. Eine Pflicht zur Verhältnismäßigkeit der Mittel gibt es für Privatpersonen nicht.
Für dich ist einzig relevant, ob du in Notwehr gehandelt hast oder ob eventuell ein Notwehrexzess vorliegt, das hat aber nichts mit dem eingesetzten Mittel zu tun, sondern mit der Art und Weise.
Drachoner
11-04-2015, 09:49
Man muss mal trennen:
Waffenrecht
Strafrecht
Notwehr
Ein Turnschuh, Arbeitsschuh, Schraubendreher, Baseballschläger sind nach dem Waffenrecht keine Waffen
Daraus folgen alle Konsequenzen des Waffenrechtes. Also darf man diese Gegenstände ohne Auflagen besitzen.
Nutzt man diese Gegenstände jedoch beim Begehen einer Körperverletzung kann da schnell eine gefKV draus werden; wegen gefährlicher Gegenstände.
SV kann und sollte man ruhig mit Waffen oder Alttagsgegenständen trainieren.
Ununoctium
11-04-2015, 11:18
illegale Waffe
Egal wie es bei der Notwehr ausgeht – ne illegale Waffe bleibt ne illegale Waffe und dafür wirst Du auf jeden Fall bestraft (Besitz und Führen).
Oder glaubst Du ernsthaft das wenn Du dich mit einer illegalen Waffe verteidigt hast – das einfach so hingenommen wird und diese dann einfach so als legal angesehen wird?
SV kann und sollte man ruhig mit Waffen oder Alttagsgegenständen trainieren.
Das sehe ich auch so und es gehört z.B. bei uns zu praktisch jedem Training.
Aber wer ständig voll Bewaffnet durch die Welt läuft – tut mir irgendwie nur leid – was für ein armes Leben muss der führen.
Wie kommst du darauf, dass Waffenstile nicht auch waffenlose Techniken kennen, die auf den gleichen Bewegungsmustern basieren? Das funktioniert übrigens sehr viel besser, als umgekehrt.
:D was Du nicht sagst :D
Aber das dieses besser funktioniert muss nicht sein – da es manchmal einfach die gleiche Taktik/Technik ist ;)
Bei uns passen die Waffentechniken zu den waffenlosen Techniken aber auch andersrum ;)
Also weil ich mich möglicherweise mal mit Kampfmethoden aus China beschäftigt habe, bin ich eine illegale Waffe und darf mich nicht mehr führen. Muss ich mich jetzt einschliessen und unter Hausarrest stellen, und mich nur noch in befriedetem Privatgelände aufhalten ? Oder darf ich mich noch in einem verschlossenen Behältnis über öffentlichen Grund transportieren ?
Ununoctium
11-04-2015, 11:35
Nochmals zur Ausgangsfrage:
Wie sieht das mit Waffen in anderen SV Stilen aus ? Ich gehe ca. einmal im Jahr in eine andere SV Richtung.
Eigentlich sollte jeder vernünftige SV Stil mit Alltagsgegenständen (was Deine Aufzählung ist) und auch mit echten (legalen) Waffen – wie Stock oder Messer – arbeiten.
Frage an Dich CassiuClay – empfiehlt Euch euer Trainer dass Ihr Euch mit Schraubenzieher und Co ausrüstet? Und ständig bewaffnet auf die Straße geht?
Viele Grüße
Heiko
Edit:
Oder darf ich mich noch in einem verschlossenen Behältnis über öffentlichen Grund transportieren ?
Das auf jeden Fall – finde ich cool – das würde ich gerne sehen :D
Aber Du weichst der Frage aus – meinst Du wirklich das Du nicht bestraft wirst wenn Du eine illegale Waffe mit dir führst – nur weil Du diese zur Notwehr eingesetzt hast?
Nebenbei verstehen wir glaube ich was anderes unter illegalen Waffen. Die welche ich damit meine darf man weder besitzen noch führen – auch nicht Zuhause sicher verschlossen.
Wenn ich von illegalen Waffen rede - meine ich diese hier:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-oeffentlichen-Ordnung/Waffen-und-Munition/Verbotene-Waffen-und-Munition/verbotene-waffen-und-munition_node.html
Aber Du weichst der Frage aus – meinst Du wirklich das Du nicht bestraft wirst wenn Du eine illegale Waffe mit dir führst – nur weil Du diese zur Notwehr eingesetzt hast?
Nehmen wir einfach mal eine mit Führungsverbot, da gibt es soweit mir bekannt ist nicht nur ein Urteil bei dem die Klage fallen gelassen worden ist.
Davon ausgehen, dass es geschieht würde ich aber keinesfalls
Ununoctium
11-04-2015, 11:46
Nehmen wir einfach mal eine mit Führungsverbot, da gibt es soweit mir bekannt ist nicht nur ein Urteil bei dem die Klage fallen gelassen worden ist.
Davon ausgehen, dass es geschieht würde ich aber keinesfalls
Siehe hier - habe ich 1 Minute vor Deinem Beitrag hinzugefügt:
Wenn ich von illegalen Waffen rede - meine ich diese hier:
Zoll online - Verbotene Waffen und Munition (http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-oeffentlichen-Ordnung/Waffen-und-Munition/Verbotene-Waffen-und-Munition/verbotene-waffen-und-munition_node.html)
Deswegen hab ichs definiert dachte der Herr Klaus geht davon aus ^^
Der_Stuffz
11-04-2015, 12:03
Heiko, da muss aber dann auch sagen, was Besitz und Führen ist.
Und nur mal als dummes Beispiel, ich bin in der Notwehrsituation und gelange in den Besitz imeiner illegalen Waffe, damit verteidige ich mich rechtmäßig und komme voll und ganz straflos davon.
Das ist die Rechtssprechung in Deutschland und wurde auch schon sehr oft beurteilt durch das BGH.
Hundertzehn
11-04-2015, 12:14
Aber Du weichst der Frage aus – meinst Du wirklich das Du nicht bestraft wirst wenn Du eine illegale Waffe mit dir führst – nur weil Du diese zur Notwehr eingesetzt hast?
Nebenbei verstehen wir glaube ich was anderes unter illegalen Waffen. Die welche ich damit meine darf man weder besitzen noch führen – auch nicht Zuhause sicher verschlossen.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Wie es zum Beispiel laufen kann, wenn man mit einer illegalen Knarre jemanden in Notwehr erschießt, kann man hier nachlesen:
https://www.burhoff.de/rspr/texte/q_00061.htm
Fazit: Freispruch.
Ununoctium
11-04-2015, 12:18
Heiko, da muss aber dann auch sagen, was Besitz und Führen ist.
Und nur mal als dummes Beispiel, ich bin in der Notwehrsituation und gelange in den Besitz imeiner illegalen Waffe, damit verteidige ich mich rechtmäßig und komme voll und ganz straflos davon.
OK – sorry – da hast Du Recht.
Ich bin davon ausgegangen das man selbst als Verteidiger schon im Besitz der illegalen Waffe war und diese bei sich geführt hat. Meist sogar der Eigentümer der illegalen Waffe ist.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Nicht nur - aber ja ;)
DANKE für den Artikel - schau in mir noch an.
Wobei wir hier alle voll am Thema vorbei reden - sorry ist auch mein Fehler.
Es geht hier doch um legale Waffen!
Wenn Du nochmal nachliest, wirst Du auch feststellen dass ich nicht vor hatte mich mit illegalen Waffen versorgt auf SV-Suche zu begeben. Niffel meinte ich wäre ja quasi eine Waffe und würde schärfstens verurteilt wenn ich mich erdreiste mich auch nur mit meinen gefährlichen Augenbrauen zur Wehr zu setzen, als bei Frank Dux registrierter gefährlicher Kampfspochtler. Ich stehe praktisch mit einem Bein schon im Knast wenn ich mich in einem öffentlichen Bus führe.
nur wenn du so agierst...ich finde es auch mist aber ich frag die richterin nochmal^^
Drachoner
12-04-2015, 07:52
Aber wer ständig voll Bewaffnet durch die Welt läuft – tut mir irgendwie nur leid – was für ein armes Leben muss der führen.
Ähm... meinst du unsere Polizisten führen ein 'armes Leben'
SCNR
@Klaus
Nein, wenn du trainiert bist dann bist du keine illegale Waffe nach dem Waffengesetz. Jedoch kann dir dein Trainingsstand im Falle dass du jemanden angreifst in dem gegen dich geführten Strafverfahren vorgehalten werden oder in dem Fall in dem du angegriffen wirst die Art und Weise der Durchführung der Notwehr beeinträchtigen
@Rest:
achtet bitte auf die jeweilige Fragestellung
Redet man über Notwehr oder Strafrecht oder Waffenrecht
Im Waffenrecht gibt es verbotene Gegenstände (Waffen), Waffen wo bestimmte Auflagen gelten . Es gibt Verstöße, wo eine Straftat vorliegt oder eine Ordnungswidrigkeit.
Es ist in Deutschland zum Beispiel erlaubt, wenn man über 18 Jahre alt ist einen Schlagstock zu besitzen. Jedoch darf man den nicht zugriffsbereit bei sich führen. Verstößt man dagegen ist das eine Ordnungswidrigkeit. Wird man angegriffen und verteidigt sich in Notwehr mit dem Schlagstock, dann kann es sein dass die Owi nicht verfolgt wird. Greift man zur illegal geführten Schusswaffe und nutzt diese in Notwehr so wird der illegale Waffenbesitz mit Sicherheit verfolgt - auch wenn der Einsatz der Schusswaffe durch Notwehr gegeben war.
Der Kubotan ist laut Waffenrecht KEINE Waffe. Kann man also locker in der Tasche tragen. Fängt man jedoch eine Schlägerei an und verwendet den Kubotan, dann droht eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, da man einen gefährlichen Gegenstand verwendet hat.
Vermischt bitte nicht alle Rechtsgebiete / Fragestellungen und Antworten mit einander.
Als Kampfsportler soll man, wenn man mag, ruhig mit Waffen trainieren.
Für den Bereich der SV sollte man besser mit Alltagsgegenständen trainieren.
Der_Stuffz
12-04-2015, 09:16
Wobei man beachten muss, dass auch der Alltagsgegenstand dann zu einer GKV führen kann. Es wird in der Notwehr die Erforderlichkeit geprüft.
Also ist die Fragestellung sehr wichtig.
War es denn erforderlich jemanden den Schlüssel durchs Gesicht zu ziehen oder hätte es auch ausgereicht den von sich zu stoßen umd nicht beklaut zu werden?
Dies natürlich immer mit den vorliegenden gegebenheiten, kann es bejat werden oder auch verneint. Das sind Einzelfallentscheidungen und die werden vom Richter getroffen.
So sieht das auch aus, wenn man KS KK SV betreibt. Habe es nun oft genug selber erfahren, dass man da ganz verschiedene Urteile zu bekommt.
Viele (allgemein) Leute die solche Sachen betreiben werden in eine Schublade gesteckt. Da hilft es, wenn man gut argumentieren kann.
Sprich, warum hat man es so oder so gemacht und nicht so, wie sich der Richter oder Staatsanwalt denkt.
Durfte schon Rollenspiele im Gericht veranstalten. Da haben die Richter dann gesehen, dass es ja doch eine sehr einfache aber auch schonende Angelegenheit war.
Und das obwohl ich nicht mal der Angeklagte war sondern das Opfer, welches vorher im Zuge der Arbeit jemanden zu Boden gebracht hat und ich da dann von jemanden geschlagen worden bin.
Die Person hat aber ausgesagt, ich wäre sehr brutal vorgegangen und hätte auf das angebliche Opfer 20 mal eingeschlagen.
Ich musste mich also als Zeuge und Opfer dafür rechtfertigen, warum ich was gemacht und warum ich es genau so gemacht habe.
Das hat dazu geführt, dass die Person, die mich geschlagen hat verurteilt wurde und ich kein Verfahren wegen KV im Nachgang bekommen habe.
Grade wenn man etwas in diese Richtung trainiert, muss man argumentieren können. Kann ich das nicht, gibt es meistens auf die Nuss.
Bei vielen Verurteilungen ist es aber auch eher der Fall, dass die Leute es schlicht überzogen haben.
Da ist es auch egal, ob mit oder ohne legaler Waffe.
Eben. Wenn ein 45 Kilo schwerer 12jähriger einen "trainierten Kampfsportler" (also eine alles zerstörende menschliche Tötungsmaschine wie WT-Ute) angreift, dann wird der vor Gericht ein Problem haben wenn er dem den Kopf runter tritt, auch wenn es "nur eine Aktion!" war. Wenn ich mit meiner Frau in der Altstadt von nem 30 Jahre alten Gewalttäter mit der Bierflasche attackiert werde, werde ich da garantiert meine Schläge nicht "abstoppen" müssen nur weil ich 1979 mal gegen einen Sandsack geschlagen habe. Erst wenn der liegt muss ich aufhören, und darf dann nicht noch auf dem rumspringen. Aber solange die Gefahr gegenwärtig ist, darf ich alles Notwendige tun, und es dürfte ziemlich notwendig sein den am Einsatz der Flasche zu hindern. Mal 2 grobe Beispiele. Es nervt langsam wenn irgendwelche Fritzen ständig damit kommen dass man als "träniherter Kampfspochtler", also Heinz der einmal die Woche kickboxt und das Bein kaum noch über Hüfthöhe bekommt, Movie-Fu mit "sanften Hebeln" praktizieren "muss" wenn jemand in der Kneipe mit nem Barhocker auf einen losgeht weil man den falschen Schal anhatte. Wenn man der Idiot ist der mit nem Suckerpunch anfängt weil "der hat gedroht" ist man selbst schuld.
Noch mal zu den legalen "Waffen", da wird man sich mit Alltagsgegenständen begnügen müssen für die man eine schlüssige Begründung hat warum man die bei sich trug. Die allseits bekannte Taschenlampe, Kubotan-ähnliche Anhänger, schwerer Regenschirm, usw. Die Frage ist, ob so eine "Waffe" einem gegen einen wirklich kompetenten, also gefährlichen Angreifer hilft. Wenn ich einem "einfach" nur eine mit der Lampe überziehen muss, kann der nicht so toll gewesen sein. So ein Regenschirm kann ein Vorteil sein, aber ich weiss nicht ob ich dauernd mit sowas rumlaufen wollte.
Eben. Wenn ein 45 Kilo schwerer 12jähriger einen "trainierten Kampfsportler" (also eine alles zerstörende menschliche Tötungsmaschine wie WT-Ute) angreift, dann wird der vor Gericht ein Problem haben wenn er dem den Kopf runter tritt, auch wenn es "nur eine Aktion!" war. Wenn ich mit meiner Frau in der Altstadt von nem 30 Jahre alten Gewalttäter mit der Bierflasche attackiert werde, werde ich da garantiert meine Schläge nicht "abstoppen" müssen nur weil ich 1979 mal gegen einen Sandsack geschlagen habe. Erst wenn der liegt muss ich aufhören, und darf dann nicht noch auf dem rumspringen. Aber solange die Gefahr gegenwärtig ist, darf ich alles Notwendige tun, und es dürfte ziemlich notwendig sein den am Einsatz der Flasche zu hindern. Mal 2 grobe Beispiele. Es nervt langsam wenn irgendwelche Fritzen ständig damit kommen dass man als "träniherter Kampfspochtler", also Heinz der einmal die Woche kickboxt und das Bein kaum noch über Hüfthöhe bekommt, Movie-Fu mit "sanften Hebeln" praktizieren "muss" wenn jemand in der Kneipe mit nem Barhocker auf einen losgeht weil man den falschen Schal anhatte. Wenn man der Idiot ist der mit nem Suckerpunch anfängt weil "der hat gedroht" ist man selbst schuld.
Noch mal zu den legalen "Waffen", da wird man sich mit Alltagsgegenständen begnügen müssen für die man eine schlüssige Begründung hat warum man die bei sich trug. Die allseits bekannte Taschenlampe, Kubotan-ähnliche Anhänger, schwerer Regenschirm, usw. Die Frage ist, ob so eine "Waffe" einem gegen einen wirklich kompetenten, also gefährlichen Angreifer hilft. Wenn ich einem "einfach" nur eine mit der Lampe überziehen muss, kann der nicht so toll gewesen sein. So ein Regenschirm kann ein Vorteil sein, aber ich weiss nicht ob ich dauernd mit sowas rumlaufen wollte.
Haha, die WT-Ute ist ja mal der Oberhammer :D
Willi von der Heide
12-04-2015, 13:16
WT-Ute
... eine Forenlegende ! :cool2:
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