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Vollständige Version anzeigen : Testament



KAJIHEI
22-04-2015, 23:36
Mal eine Frage in die Runde.
Wann macht man am Besten sein Testament.
Ich hab meines schon lange errichtet.
Aber ich wurde gefragt und weis eben keine Antwort.:o
Daher diese seltsame Frage.

Nagare
23-04-2015, 00:09
Dann wenn man das Geld für den Notar übrig hat und meint, einen bestimmten Personenkreis/eine bestimmte Person im Falle des Dahinscheidens definieren zu müssen (sei es aufgrund von Streitigkeiten o.ä.).
Ich denke, zeitlich kann man es nicht festlegen.

KAJIHEI
23-04-2015, 00:43
Nun , es gibt auch andere Faktoren die einen zum Grübeln bringen.
Seid langer Zeit habe ich an einer brauchbaren Nihonto Büchersammlung gebastelt.
Es wäre doch blöde wenn das alles zerstreut würde. Also hab ich mir eine Fixpunkt ausgesucht der sich es in der Form nie leisten könnte.
Ich weis das noch vom letztem Besuch im Museum wo die doch ernsthaften meinten "So ein Buch ? Das ist ja fast der Jahreseta !"
Es ist doch beruhigend.
Dann war es wenigstens nicht komplett egoistisch sinnlos.
( Eh hier jemand glaubt ich nipple ab, die Verfügung habe ich vor 15 Jahren getroffen )

Vielleicht beginnt man früher darüber nachzudenken wenn man damit konfrontiert wird.
Ich sehe es aber so.
Fast jeder Mensch hinterlässt viel Gutes was er schenken kann.
blos wem................
Das Schlimme an der Sache ; das Ende kommt sehr oft sehr unerwartet früh.
d.h. wenn man früh etwas regelt ist es aus meiner Sicht vernünftig.
Ändern kann man später immer.

Aber ist das wirklich der Rat dem man einem jungem Menschen geben sollte ?

Nagare
23-04-2015, 00:52
Mit dem wie ich bisher damit konfrontiert worden bin ist Erbrecht ne sehr vertrackte Sache.
Gültig ist ein Testament nur durch eine notarielle Beglaubigung. Und in dieser werden keine einzelnen Sachgüter spezifiziert. Es wird festgelegt welche Person(en) zu wie viel Prozent etwas von Deinem gesamten Hab und Gut abbekommen. Ich kann nicht sagen "das Schwert kriegt mein Cousin, die Rüstung meine Frau". Mit "mal eben ändern" ist das auch so eine Sache, zumal das auch "mal eben" 600-800 Euro kosten kann.
So zumindest mein Wissensstand. Ich bin aber auch kein Erbrechtler.

KAJIHEI
23-04-2015, 01:17
Mit dem wie ich bisher damit konfrontiert worden bin ist Erbrecht ne sehr vertrackte Sache.
Gültig ist ein Testament nur durch eine notarielle Beglaubigung. Und in dieser werden keine einzelnen Sachgüter spezifiziert. Es wird festgelegt welche Person(en) zu wie viel Prozent etwas von Deinem gesamten Hab und Gut abbekommen. Ich kann nicht sagen "das Schwert kriegt mein Cousin, die Rüstung meine Frau". Mit "mal eben ändern" ist das auch so eine Sache, zumal das auch "mal eben" 600-800 Euro kosten kann.
So zumindest mein Wissensstand. Ich bin aber auch kein Erbrechtler; spreche da nur aus aktuellen Erfahrungen.

Stimmt so nicht.
Grundlegend muß ein Testament mit eigene Hand hinterlegt sein, d.h. handschriftlich geschrieben mit Unterschrift zzg. zwei Testaten, sprich Zeugen die sagen können das man nicht übergeschnappt ist beim Verfassen des selbigen..
Problem bei der Geschichte, in der man auch kostenfrei ändern kann, wehe wenn das Dokument verschwunden ist.
Das hatte ich schon mal in der früheren Familenhistorie. Die Zeugen waren noch da, aber das Dokument war weg.
Sinnvoller ist die Kombi.
Eine Kopie an den Notar, ein zu Hand des Gerichts und der Rest an die Betreffenden.
Und nein, man kann sehr genau spezifizieren wer etwas bekommt.
Ob man damit den Wertanteil aushebeln kann weis ich allerdings auch nicht.
Da es mir aber egal sein kann, der Letzte macht das Liicht aus..verteil ich halt wie mir es passt.
Alles hat manchmal einen kleinen Vorteil.;)

Thjr
23-04-2015, 06:58
Ich besitze nichts, was materiell oder für mich persönlich, derart wertvoll ist, dass ich es einer bestimmten Person oder Personenkreis überlassen möchte. Sollte sich das irgendwann mal ändern, denke ich über ein Testament nach.

El Nebuloso
23-04-2015, 07:58
Ich besitze nichts, was materiell oder für mich persönlich, derart wertvoll ist, dass ich es einer bestimmten Person oder Personenkreis überlassen möchte. Sollte sich das irgendwann mal ändern, denke ich über ein Testament nach.
dito.

Organe kann man ja schon früher regeln ;)

dermatze
23-04-2015, 10:23
Mal eine Frage in die Runde.
Wann macht man am Besten sein Testament.
Ich hab meines schon lange errichtet.
Aber ich wurde gefragt und weis eben keine Antwort.:o
Daher diese seltsame Frage.

Am besten bevor man tot ist.

oldtomtom
23-04-2015, 11:22
1, Es gibt keinen allgmeiengültigen optimalen Zeitpunkt für Jedermann.
2. Sinnvoll: Wenn etwas zu vererben ist oder wenn man nur Schulden hat,
3. Auch ein eigenhändig geschriebenes Testament kann ich beim Notariat hinterlegen. Kostet nur eine geringe Gebühr.

Terao
23-04-2015, 11:27
Schließe mich den anderen an: Es gibt keinen "richtigen" Zeitpunkt. Ich meine, wann ist der richtige Zeitpunkt zum Sterben? Gestorben wird ja immer, auch wenns grad gar nicht in die Terminplanung passt.

Wenns Dir ein gutes Gefühl gibt, zumindest ein paar Sachen, komme was wolle, in den richtigen Händen zu wissen, mach es.
In meinem Falle schließt sich das aus, weil die richtigen Hände eh meine nächsten Verwandten sind. Und die kriegens ja auch ohne Testament. Sonst hätt ich das längst gemacht. :)

Meine Neffen müssen allerdings noch das Schwertputzen lernen. Sonst kriegen die`s nicht. :-§

Nagare
23-04-2015, 12:11
Grundlegend muß ein Testament mit eigene Hand hinterlegt sein, d.h. handschriftlich geschrieben mit Unterschrift zzg. zwei Testaten, sprich Zeugen die sagen können das man nicht übergeschnappt ist beim Verfassen des selbigen..[...] Eine Kopie an den Notar, ein zu Hand des Gerichts und der Rest an die Betreffenden.
Und nein, man kann sehr genau spezifizieren wer etwas bekommt.


Das ist Merkwürdig, da meine Erfahrungen genau dem widersprechen.
In einem Fall war ich eben einer dieser Zeugen. Der Betroffene wollte es dann beim Notar bzw. beim Gericht hinterlegen. Die haben es abgewiesen.
Zudem stand eben in jenem Testament aufgelistet, wer welches "Objekt" bekommen soll. Auch das sei ungültig gewesen.
Hast Du da eventuell nähere Infos für mich?

KAJIHEI
23-04-2015, 12:26
Das ist Merkwürdig, da meine Erfahrungen genau dem widersprechen.
In einem Fall war ich eben einer dieser Zeugen. Der Betroffene wollte es dann beim Notar bzw. beim Gericht hinterlegen. Die haben es abgewiesen.
Zudem stand eben in jenem Testament aufgelistet, wer welches "Objekt" bekommen soll. Auch das sei ungültig gewesen.
Hast Du da eventuell nähere Infos für mich?

Die Ungültigkeit lag unter Garantie nicht an der Zuordnung. Das hab ich nämlich drin und das Teil ist notariell schon längst gesichert.
Also vermutlich irgend ein anderer Formfehler.
Das Beste was ich raten kann : man nehme sich eine Anwalt und lasse sich beraten. was ich bisher erzählt habe stimmt zwar, aber absichern ist immer gut.

Nagare
23-04-2015, 12:30
Dann hat der Anwalt sich einen Scherz erlaubt :D
In einem anderen Fall wurde mir aber selbiges von einem anderen Notar bestätigt.
Naja, wie dem auch sei. Erbrecht is ne komplizierte Sache. Wenn Du eine für Dich zufriedenstellende Lösung gefunden hast ist das doch super!

KAJIHEI
23-04-2015, 12:33
Schließe mich den anderen an: Es gibt keinen "richtigen" Zeitpunkt. Ich meine, wann ist der richtige Zeitpunkt zum Sterben? Gestorben wird ja immer, auch wenns grad gar nicht in die Terminplanung passt.

Wenns Dir ein gutes Gefühl gibt, zumindest ein paar Sachen, komme was wolle, in den richtigen Händen zu wissen, mach es.
In meinem Falle schließt sich das aus, weil die richtigen Hände eh meine nächsten Verwandten sind. Und die kriegens ja auch ohne Testament. Sonst hätt ich das längst gemacht. :)

Meine Neffen müssen allerdings noch das Schwertputzen lernen. Sonst kriegen die`s nicht. :-§

Moin ! :)
Es geht dabei nicht um mich. Ich hab schon längst Alles in Sack und Tüten, auch wenn ich nicht daran denke euch durch mein Verscheiden von mir in den nächsten Jahren zu erlösen:p
Ich hab das Ganze deswegen relativ früh geregelt weil es eben schneller zu Ende sein kann als einem lieb ist. Den Gedanken das dann Alles irgendwie den Bach runtergeht, den mag ich nicht.
Also sozusagen soziale postmortem Vorsorge.

Blos kann man so was in der Härte einem jungen Menschen von 24 um die Ohren wicklen ????
In diesem Alter träumt man doch großenteils noch, zum Glück.

Nagare
23-04-2015, 12:39
Blos kann man so was in der Härte einem jungen Menschen von 24 um die Ohren wicklen ????
In diesem Alter träumt man doch großenteils noch, zum Glück.

Ich finde schon. So kommt man mit dem Thema wenigstens schon mal mild und sanft in Berührung, statt es vorher immer verdrängt zu haben (wie üblich) und dann, wenn es so weit sein sollte zu sagen "ich versteh das nicht, wie kann das bloß...?!"

Terao
23-04-2015, 12:46
Bei mir kam der Gedanke eigentlich erst mit den ersten "antiken" Stücken. Ich meine, das macht doch deren Faszination aus: Sie waren vor mir da, wurden nicht für mich erschaffen, und sie werden auch hoffentlich, möglicherweise, noch lange nach mir da sein. Ich bin, aus Perspektive des Gegenstandes, sozusagen nur ein vorübergehender Zwischeneigentümer, der sie halt für seine kurze Lebensspanne in Obhut hat. Und da ist doch klar, dass man auch zumindest wissen will, wer der nächste in der Kette der Eigentümer ist. :)

Serjoscha
23-04-2015, 13:09
Ich denke dass es beim Testament zum einen darum geht dass gewisse Besitztümer nicht in die falschen Hände fällt, es aber zum anderen auch die Möglichkeit bietet nochmal einige letzte Worte an die hinterbliebenen zu richten.
Man weiß ja nie unter welchen Umständen man diese Welt verlässt.
Ich persönlich bin ein Mensch der solche Dinge nur sehr ungern geregelt lässt, selbst wenn es nur kleinigkeiten sind die unwichtig erscheinen.

Daher würde ich fast behaupen: so früh wie möglich.

Und egal welchen Rat man in Bezug auf den Tod und das Testament persönlich für den besten hält, ich denke dass man ihn unabhängig vom alter (die Person sollte aber jetzt auch nicht unbedingt 12 oder so sein) des zu beratenden ungeschönt weitergeben sollte. Der Tod ist einfach ein Thema wo es nichts zu beschönigen gibt.

Nagare
23-04-2015, 13:13
Der Tod ist einfach ein Thema wo es nichts zu beschönigen gibt.

Meiner Meinung nach gibt es in unsere Gesellschaft allerhand Handlungsbedarf, das Thema zu "beschönigen".
Diese durchweg negative Einstellung und Tabuisierung des Themas in Alltag und Arbeitswelt führt zu einer unnötigen Mehrbelastung der Trauernden.

Me1331
23-04-2015, 14:25
Ha in Österreich relativ easy.
Testament steht über der gesetzlichen Erbfolge, jedoch gibt es für gewisse Personen Pflichtteile.
Ich kann Prozentuell, sowie als auch einzelne Gegenstände vererben und brauche dazu nur mich selbst ^^
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.791031.html

Wann soll ich soetwas machen ?
Tja gute Frage das ist ein sehr individuelles Thema und allgemein schwer zu beantworten.

Serjoscha
23-04-2015, 16:50
Meiner Meinung nach gibt es in unsere Gesellschaft allerhand Handlungsbedarf, das Thema zu "beschönigen".
Diese durchweg negative Einstellung und Tabuisierung des Themas in Alltag und Arbeitswelt führt zu einer unnötigen Mehrbelastung der Trauernden.

Ich würde sagen dass Beschönigung eher fehlerhaft ist. Ein offener und ehrlicher Umgang ist wichtig. Ich denke einfach dass bei dieser Thematik nichts verharmlost oder verschwiegen werden sollte. Mann sollte es genauso nehmen wie es ist und dann auch ebenso erklären.

Nagare
23-04-2015, 16:53
Ein offener und ehrlicher Umgang ist wichtig. Ich denke einfach dass bei dieser Thematik nichts verharmlost oder verschwiegen werden sollte. Mann sollte es genauso nehmen wie es ist und dann auch ebenso erklären.

Absolute Zustimmung!

Glückskind
28-04-2015, 22:13
Hallo,

mal ganz andersrum gedacht: man hat ja über die Jährchen in der Regel auch jede Menge Zeugs angesammelt welches - seien wir mal ehrlich - keiner will oder gar braucht; nicht mal man selbst.

Ist es daher nicht im eigenen Interesse immer wieder mal etwas großzügiger "Frühjahrsputz" zu machen, auszumisten, zu entrümpeln?
Ordnung machen damit im Falle des Falles die Hinterbliebenen nicht langwierig und kopfschüttelnd durch viel zu viel Krams arbeiten müssen?

Ein Testament brauche ich nicht da ich mit der gesetzlichen Erbfolge zufrieden bin und auf die Vernunft derjenigen die es mal bekommen wird vertraue die Dinge sinnvoll zu verteilen. Da es konkret um ein Einzelkind geht und ich ja eh Besitztümer am reduzieren bin (allerdings gibt es diesbezüglich noch viel zu tun...) gibt es auch herzlich wenig Anlass für Streitigkeiten und auch keine Gegenstände die etwas so Besonders sind das sie jemand Bestimmtes bekommen sollte. Lediglich wer meinen Wuffel bekommen soll müsste ich mal überlegen und ansprechen; da reichen mir mündliche Absprachen aber aus.

Schöne Grüße

Glückskind

carstenm
28-04-2015, 22:39
Der Betroffene wollte es dann beim Notar bzw. beim Gericht hinterlegen. Die haben es abgewiesen.Ein Testament ist gültig auch ohne Zeugen und sowieso schon ohne Notar.

Abgewiesen wird ein Testament in aller Regel dann, wenn deutlich ist, daß die gesetzlichen Pflichtteile nicht berücksichtigt sind. Diese kann man in Deutschland nicht testamentarisch außer Kraft setzen oder irgendwie umgehen.

Nagare
28-04-2015, 23:09
Abgewiesen wird ein Testament in aller Regel dann, wenn deutlich ist, daß die gesetzlichen Pflichtteile nicht berücksichtigt sind.

Ah! Das wird es wohl gewesen sein (soweit ich mich erinnern kann). Danke.

Kannst Du mir dazu ...

Ein Testament ist gültig auch ohne Zeugen und sowieso schon ohne Notar.


...mehr sagen? (eventuell mit Verweis auf § zum nachlesen für mich)
Aus je drei unabhängigen Quellen die beruflich damit zu tun haben, habe ich gegenteilige Info bekommen. Deswegen bin ich etwas verwundert.

KAJIHEI
29-04-2015, 12:34
Ein Testament ist gültig auch ohne Zeugen und sowieso schon ohne Notar.

Abgewiesen wird ein Testament in aller Regel dann, wenn deutlich ist, daß die gesetzlichen Pflichtteile nicht berücksichtigt sind. Diese kann man in Deutschland nicht testamentarisch außer Kraft setzen oder irgendwie umgehen.

Das ist sachlich einfach falsch. Wenn z. B. mein Sohn mir grobe Undankbarkeit erwiest kann er auch den Pflichtteil verlieren.
Des Weiteren ist es sinnvoll den Nachweis zu erbringen, das man das Testament bei klarem Verstand erbracht hat.
Ansonsten ist der handschriftliche Wisch anfechtbar bis zum geht nicht mehr weiter. Daher die Zeugen
Das Einziege was beim privat errichteten Testament stimmt ist die Schriftform, handschriflicht.

Oder anders formuliert : Schreibmaschinentestament ohne Zeugen, man kann es auch bleiben lassen.

Nagare
29-04-2015, 12:38
KAJIHEI

Wenn ich das nun richtig verstanden habe, dann kommt es darauf an, in irgendeiner Form nachzuweisen, dass man das Schreiben klaren Verstandes und im eigenen Sinne angefertigt hat oder hat anfertigen lassen - alles andere, also wie (handschriftlich mit Zeugen oder Notar) ist dann egal?

KAJIHEI
29-04-2015, 12:49
KAJIHEI

Wenn ich das nun richtig verstanden habe, dann kommt es darauf an, in irgendeiner Form nachzuweisen, dass man das Schreiben klaren Verstandes und im eigenen Sinne angefertigt hat oder hat anfertigen lassen - alles andere, also wie (handschriftlich mit Zeugen oder Notar) ist dann egal?

Nein.
Es geht generell erstmal um zwei Dinge .
1. ) Man hat selber das Testament errichtet. Daher ist die handschriftliche form sinnvoll, den die genau zu kopieren ist kniffelig.
2. ) Der klare Verstand. Es hört sich albern an, blos wenn die Erben erstmal erbgeil sind kommt leicht "Opa war ja nicht mehr klar"
Daher die Zeugen.
Wie der Nachweis beider Faktoren ansonsten funktionieren sollte, es entzieht sich meiner Kenntnis.

Nagare
29-04-2015, 12:59
Danke.



Wie der Nachweis beider Faktoren ansonsten funktionieren sollte, es entzieht sich meiner Kenntnis.

Dachte z.B. an Videoaufnahmen, aber das ist wahrscheinlich etwas speziell.

KAJIHEI
29-04-2015, 13:22
Danke.



Dachte z.B. an Videoaufnahmen, aber das ist wahrscheinlich etwas speziell.

In der heutigen Zeit mit der Bildbearbeitung ? Kamikaze...
Ob es zulässig ist, keine Ahnung, aber wenn es nicht schmecken würde, es bliebe nicht viel davon.
Der Knackpunkt ist eben die sichere Identifizierbarkeit der Person die testiert.

Nagare
29-04-2015, 13:27
Könnte man ja ggf. ebenso akribisch prüfen wie die Schrift. Zumal bei Videoaufnahmen auch ein Stimmbild verfügbar ist, das ebenso einzigartig ist.
Wenn ich bedenke, was die Kriminalermittler heutzutage alles rausfinden können ist das schon sehr beachtlich!
Aber das sind nun wirklich nur Phantastereien und Mutmaßungen, ich hör mal lieber auf :D

carstenm
29-04-2015, 13:33
§§ 2231 u. 2247 BGB

Eben auch schon sehr häufig selber erlebt.

KAJIHEI
29-04-2015, 13:42
§§ 2231 u. 2247 BGB

Eben auch schon sehr häufig selber erlebt.

Ja. und ich das um die Ohren gewickelt bekommen....
ich rate halt immer lieber zur sicheren Variante.;)

Nagare
29-04-2015, 13:42
§§ 2231 u. 2247 BGB


Super, danke.
Habe da ein wenig den Überblick verloren gehabt.

douwa
01-05-2015, 04:50
Und nein, man kann sehr genau spezifizieren wer etwas bekommt.
Ob man damit den Wertanteil aushebeln kann weis ich allerdings auch nicht.
Da es mir aber egal sein kann, der Letzte macht das Liicht aus..verteil ich halt wie mir es passt.
Alles hat manchmal einen kleinen Vorteil.;)
Ich würde davon ausgehen, dass soetwas wie ein pflichtteil natürlich einklagbar wäre wenn jemand vergessen wird und man dazu dann ggf. schätzungen anstellen könnte über den wert der nihontobüchersammlung (v.a. wenn jemandem bekannt ist, was da an werten drinstecken könnte) oder der vorhandenen nihonto. Zu früh geht eigentlich nicht bzw. dann wenn man ein bisschen was an wert (und mag es nur ein sammlerwert sein, der nicht einmal finanziell hoch zu beziffern sein muss) beisammen hat sollte man m.A.n. sicherheitshalber vorsorgen und in einigermaßen regelmäßigen abständen prüfen, inwieweit das testament zu überarbeiten ist. meine eltern machen es jedenfalls so und schon allein wegen immer neuer gesetzesänderungen haben sie ihr testament, ohne ihre entscheidungen etwa ändern zu wollen, bereits mehrmals ändern MÜSSEN, soll am ende nicht alles anders laufen als sie es geplant haben. Hängt sicherlich auch vom einzelfall ab aber meine mutter klagte schon mehrmals darüber, wie nervig das ändern ist und dass es immer wieder wegen den notwendigen beratungen auch ganz schön kostet.

KAJIHEI
04-05-2015, 13:58
Ein Pflichtteil bezieht sich grundsätzlich auf den Verkaufswert, resp Marktwert.
D.h. solange ich das Ganze so ausbalanciere das der Finanzteil locker durch den Rest gedeckt ist, kann ich problemlos Teile als solches vererben.