JuMiBa
06-06-2004, 11:46
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Mannesmann-Übernahme könnte Milliarden kosten
Vodafone macht bei Steuerbehörde Teilwertabschreibung geltend
Berlin - Die Übernahme von Mannesmann durch den Mobilfunkkonzern Vodafone könnte den deutschen Steuerzahler bis zu 50 Milliarden Euro kosten. Bei den Düsseldorfer Finanzbehörden seien Teilwertabschreibungen in dieser Höhe geltend gemacht worden, berichtet der "Tagesspiegel" unter Berufung auf Aufsichtsratskreise. Sollte sich Vodafone damit durchsetzen, würde das Unternehmen in Deutschland auf Jahrzehnte keine Steuern zahlen müssen.
Vodafone hatte Mannesmann in einer Übernahmeschlacht zum Jahreswechsel 1999/2000 für knapp 200 Milliarden Euro übernommen. Die Mannesmann-Aktionäre hatten Vodafone-Aktien im Gegenwert von 353 Euro pro Mannesmann-Aktie bekommen. Das Aktienpaket wurde dann Ende 2000 von einer Luxemburger Vodafone-Tochter für 146,928 Milliarden Euro an die deutsche Vodafone GmbH verkauft, was einem Kurs von 309 Euro entspricht. Schon ein Jahr später taxierte die deutsche Vodafone-Gesellschaft den Kurs auf nur noch 200 Euro, was einem Buchverlust von fast 50 Milliarden Euro entspricht. Diesen will Vodafone gegen seither angefallene Gewinne aufrechnen.
Das Bundesfinanzministerium will dies nicht hinnehmen. Ein Sprecher kündigte an, es werde juristisch geprüft, ob "alles mit rechten Dingen zugegangen ist". "Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen ein anderes kauft, dann mit Transfers über das Ausland und anderen Gestaltungsformen seine Steuerschuld kleinrechnet und am Ende der deutsche Steuerzahler dies bezahlen soll - inklusive der Tantiemen und Abfindungen für die beteiligten Manager."
Eine Teilwertabschreibung ist im Steuerrecht erlaubt, wenn der Wert eines Bilanzpostens dauerhaft unter den Betrag gefallen ist, mit dem er in den Büchern steht.
Kritik kam auch von Finanzexpertin Christine Scheel (Grüne). Es könne nicht angehen, "dass Fantasiekurse von Aktien zu solchen gigantischen Steuerausfällen führen." Scheel verwies darauf, dass SPD und Grüne gegen den Widerstand von Union und FDP eine Mindeststeuer bei Gewinnen durchgesetzt hätten. Demnach können Verlustvorträge nur noch begrenzt verrechnet werden, Konzerne müssen wenigstens 40 Prozent ihrer Gewinne versteuern und können nicht mehr auf Null rechnen. Das Gesetz, mit dem eine Teilwertabschreibung wie jetzt von Vodafone geplant nicht mehr möglich wäre, tritt im Januar 2005 in Kraft. (AFP)
Mannesmann-Übernahme könnte Milliarden kosten
Vodafone macht bei Steuerbehörde Teilwertabschreibung geltend
Berlin - Die Übernahme von Mannesmann durch den Mobilfunkkonzern Vodafone könnte den deutschen Steuerzahler bis zu 50 Milliarden Euro kosten. Bei den Düsseldorfer Finanzbehörden seien Teilwertabschreibungen in dieser Höhe geltend gemacht worden, berichtet der "Tagesspiegel" unter Berufung auf Aufsichtsratskreise. Sollte sich Vodafone damit durchsetzen, würde das Unternehmen in Deutschland auf Jahrzehnte keine Steuern zahlen müssen.
Vodafone hatte Mannesmann in einer Übernahmeschlacht zum Jahreswechsel 1999/2000 für knapp 200 Milliarden Euro übernommen. Die Mannesmann-Aktionäre hatten Vodafone-Aktien im Gegenwert von 353 Euro pro Mannesmann-Aktie bekommen. Das Aktienpaket wurde dann Ende 2000 von einer Luxemburger Vodafone-Tochter für 146,928 Milliarden Euro an die deutsche Vodafone GmbH verkauft, was einem Kurs von 309 Euro entspricht. Schon ein Jahr später taxierte die deutsche Vodafone-Gesellschaft den Kurs auf nur noch 200 Euro, was einem Buchverlust von fast 50 Milliarden Euro entspricht. Diesen will Vodafone gegen seither angefallene Gewinne aufrechnen.
Das Bundesfinanzministerium will dies nicht hinnehmen. Ein Sprecher kündigte an, es werde juristisch geprüft, ob "alles mit rechten Dingen zugegangen ist". "Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen ein anderes kauft, dann mit Transfers über das Ausland und anderen Gestaltungsformen seine Steuerschuld kleinrechnet und am Ende der deutsche Steuerzahler dies bezahlen soll - inklusive der Tantiemen und Abfindungen für die beteiligten Manager."
Eine Teilwertabschreibung ist im Steuerrecht erlaubt, wenn der Wert eines Bilanzpostens dauerhaft unter den Betrag gefallen ist, mit dem er in den Büchern steht.
Kritik kam auch von Finanzexpertin Christine Scheel (Grüne). Es könne nicht angehen, "dass Fantasiekurse von Aktien zu solchen gigantischen Steuerausfällen führen." Scheel verwies darauf, dass SPD und Grüne gegen den Widerstand von Union und FDP eine Mindeststeuer bei Gewinnen durchgesetzt hätten. Demnach können Verlustvorträge nur noch begrenzt verrechnet werden, Konzerne müssen wenigstens 40 Prozent ihrer Gewinne versteuern und können nicht mehr auf Null rechnen. Das Gesetz, mit dem eine Teilwertabschreibung wie jetzt von Vodafone geplant nicht mehr möglich wäre, tritt im Januar 2005 in Kraft. (AFP)