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Vollständige Version anzeigen : Unsinnige Frage ?



KAJIHEI
23-05-2015, 11:43
Jeder kennt das Spielchen.
Man kommt nach Hause geflogen und die netten Herren vom Zoll nehmen einen in Empfang.
Man hat zwei schöne flachen Whiskey dabei...
Also flüssigkeitsmenge deutlich über der erlaubten Einfuhrmenge.
Aber das Gebot der Einfuhr bezieht sich letztendlich auf Alkohol, der macht blöderweise aber nur einen Bruchteil, nun gut einen etwas größeren Bruchteil aus.
Also dürfte eigentlich nur dieser Teil bei der alkoholbezogenen Mengenberechnung relevant sein.
Wie gesagt eine vielleicht unsinnige Frage, die ich bitte auch mit einem Augenzwinkern zu betrachten.:)

Kensei
23-05-2015, 11:55
Steht denn da wirklich "Alkohol", oder "alkoholische Getränke", Spirituosen oder sowas in der Art im Gesetz? Bin gerade zu faul nachzuschlagen...

Tyrdal
23-05-2015, 11:55
Welche Frage?

Schnueffler
23-05-2015, 12:03
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
4 Liter nicht schäumende Weine und
16 Liter Bier

Quelle: Zoll online - Startseite (http://www.Zoll.de)

KAJIHEI
23-05-2015, 12:09
Welche Frage?

hä?????????????????:D
Dieses Einfuhrreglung basiert auf dem Abgabegesetz für Alkohol. Die Plürre an sich ist billig, der Rest ist die fröhliche Brantweinsteuer wie flockig sie im Volksmund getauft wurde.
Wenn das aber die Grundlage ist, dann ist doch schon essentiell ob ich ein 60 %igen Rum einführe oder eine lulligen Singelmalt mit 40%.
Umgerechnet auf die Einfuhrmenge würde das nämlich bedeuten das ich zwei Flaschen Bourbon ( Nein das ist kein Wihskey sondern eine Zumutung) Aus den USA einführen dürfte, da wir deutlich unter der Freimenge sind.
Das heißt, wenn der Zoll mir eine Flasche besteuert, verstößt er effektiv eigentlich gegen die ursprüngliche gesetzliche Grundlage.
Haarspalterei ?
Sicherlich, aber in einem System wo Maultiere, Esel und Pferde unterschiedliche versteuert werden....:D

Tut mir ja leid ,mein Spieltrieb...:o

KAJIHEI
23-05-2015, 12:17
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
4 Liter nicht schäumende Weine und
16 Liter Bier

Quelle: Zoll online - Startseite (http://www.Zoll.de)

Danke ! :)
Das ist ja soweit bekannt. mir geht es mehr darum wie man diesen Dummfug aushebeln kann, denn das es welcher ist, daran dürfte kein Zweifel bestehen.
Wer will kann sich ja mal die Diskrepanz bei der Besteuerung ausrechnen...
Ist doch witzig, weniger Hochprozentiges ist effektiv höher besteuert.;)

San Valentino
23-05-2015, 12:23
typisch deutsch :whogives:

Little Green Dragon
23-05-2015, 12:45
Also ich finde Steuern ja an sich doof - kann man das nicht aushebeln?

Ansonsten kann man ja einfach mal versuchen sich 80prozentigen Ethylalkohol in den Kopf zu kloppen...
Viel Spaß dabei.

Balthus
23-05-2015, 12:46
Ist eben gesetzlich so geregelt, du darfst ja auch nicht überall doppelt so schnell mit dem Motorrad fahren weil es nur 2 Räder hat wie mit dem Auto welches 4 hat .... Ob unsinnig oder nicht darüber kann man diskutieren, aber für "aushebeln" sehe ich bei der Formulierung keinen Spielraum

gast
23-05-2015, 17:21
Danke ! :)
Das ist ja soweit bekannt. mir geht es mehr darum wie man diesen Dummfug aushebeln kann, denn das es welcher ist, daran dürfte kein Zweifel bestehen.
Wer will kann sich ja mal die Diskrepanz bei der Besteuerung ausrechnen...
Ist doch witzig, weniger Hochprozentiges ist effektiv höher besteuert.;)

Ja du kannst dir 80%iges Zeug mitnehmen und dann nachher auf 40% mit Wasser mischen.

Oder auf 20% runter und danach wieder raufdestillieren...

Ob das dann so lecker ist steht auf einem anderen Blatt...

KAJIHEI
23-05-2015, 20:08
Also ich finde Steuern ja an sich doof - kann man das nicht aushebeln?

Ansonsten kann man ja einfach mal versuchen sich 80prozentigen Ethylalkohol in den Kopf zu kloppen...
Viel Spaß dabei.

Die Russen haben nach dem WWII Omas 4711 Vorratsflasche ausgesoffen. Also gehen tut irgendwie alles...:ups:

UnderJollyRoger
23-05-2015, 23:54
Ja du kannst dir 80%iges Zeug mitnehmen und dann nachher auf 40% mit Wasser mischen.

Oder auf 20% runter und danach wieder raufdestillieren...

Ob das dann so lecker ist steht auf einem anderen Blatt...

Gute Idee, aber beweise dass mal dem Zoll ^^

Ich glaube, die haben auf derartige Experimente eher weniger Bock ;)

Terao
24-05-2015, 11:26
Die Russen haben nach dem WWII Omas 4711 Vorratsflasche ausgesoffen. Also gehen tut irgendwie alles...:ups:Da zahl ich dann aber doch lieber Steuern und Zoll. :o

paka
24-05-2015, 19:01
du darfst ja auch nicht überall doppelt so schnell mit dem Motorrad fahren weil es nur 2 Räder hat wie mit dem Auto welches 4 hat

:hammer:

Lino
24-05-2015, 20:45
typisch deutsch :whogives:

Ja? In welchen anderen Ländern ist es denn nennenswert anders?

San Valentino
24-05-2015, 23:24
Ja? In welchen anderen Ländern ist es denn nennenswert anders?

Das bezog sich darauf, dass wenn man zu dumm zum Schmuggeln ist, dann noch versucht durch Besserwisserei zu glänzen.

KAJIHEI
25-05-2015, 06:53
Das bezog sich darauf, dass wenn man zu dumm zum Schmuggeln ist, dann noch versucht durch Besserwisserei zu glänzen.

Mein Ansatz bezieht sich darauf legal die Sache zum umgehen. wenn du natürlich die kriminelle Masche bevorzugst...:rolleyes:
Zum Thema Dummheit, es ist wirklicher Denksport beim Zoll genau den Passus auszubuddeln der einem das Leben preiswerter macht. Und ja, solche völlig legalen Schlupflöcher gibt es bei der Verzollung von einigen Sachen.
Ich persönlich nutze diese ganz gerne um z.B. kein Zoll sondern blos die Märchensteuer zu bezahlen, und da wenn es irgendwie geht den ermäßigten Satz. Stichwort z.B. Schwertzierrate. Es ist halt nett wenn man den ermäßigten Satz bei einem Grundwert von einigen 1000 Euro bekommt.
Sonst wär ich ja gar nicht auf diese Idee gekommen.;)
Damit ist meine Frage eben gar nicht mal so unsinnng. Es kommt immer drauf an wie man das Ding benennt.
Beispiel Naturstein. Ein zeitlang, ob es immer noch so ist weis ich nicht, lag da saftiger Zoll auf einigen Sorten.
Deklarierte man die Dinger als etwas anderes, aber absolut korrekt, schwups weg war er der Zoll.
Das macht schon was aus wenn ein Stein mal eben 1500 Euronen kostet.

paka
25-05-2015, 10:27
Um die Threadfrage zu beantworten: Ja es ist eine unsinnige Frage!