Vollständige Version anzeigen : Steuererklärung 2014 verpasst - was nun?
Hallo liebe Community,
ich mache es kurz:
Nach meiner Ausbildung, wurde ich im Februar 2014 übernommen. Das heisst ich bekam ab März 2014 nicht mehr den Azubilohn, sonder den normalen Angestelltenlohn meiner Entgeltgruppe entsprechend.
Nun, ich weis das klingt echt dämlich, ist mir gestern aufgefallen, dass ich für 2014 garnicht meine Steuererklärung gemacht habe (Intelligenzbolzen):rolleyes:. Die Frist zur Abgabe müsste nun auch schon längst vorbei sein, oder?
Was kann ich nun tun und an wen sollte ich mich wenden um diese blöde Situation zu klären? Jemand schonmal die selbe Situation gehabt?
Vielen Dank im Voraus!
Einfach machen und abgeben. Bei Privatpersonen ist das nicht so wild. Wenn sie ungeduldig werden bekommste erstmal nen Brief. Bei Gewerbe sollte man aber pünktlichein, sonst fangen die an zu schätzen.
Der offizielle Termin war der 31. Mai. Du kannst die Steuererklärung natürlich auch noch danach abgeben (mache ich immer so und hatte noch nie ein Problem damit). Am einfachsten geht es m.E. über ELSTER (elektronische Steuererklärung). Lass dir nur nach der Abgabe mit den Belegen (falls du welche einreichen musst) nicht allzu viel Zeit.
Im schlimmsten Fall bekommst du Probleme, wenn du Steuern nachzahlen musst; da könnte das Finanzamt Zinsen verlangen, weil du im Verzug bist.
Bei mir haben die noch nie Probleme bereitet, ich mach meist im Oktober/November meine Erklärung.
Für gewöhnlich kommt irgendwann im September ein Brief mit Fristsetzung. Wenn ich die Frist dann nicht halten kann ruf ich kurz an.
Wenn keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, z. B. bei StKl III/V oder bei bestimmten Einkommensarten, besteht, dann ist die Frist kein Problem! Bei jemandem, der nach StKl I versteuert worden ist und nur Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt hat, kann damit die Erklärung ohne Probleme noch abgeben!
Edgebreaker
11-06-2015, 12:10
Die Frist liegt bei 4 Jahren für nicht Erklärungspflichtige.
Und falls der Schriebs vom Finanzamt kommt, einfach darauf verweisen, dass man nicht verpflichtet ist den Wisch zu machen und sich Zeit für den Käse lassen.
...Was kann ich nun tun und an wen sollte ich mich wenden um diese blöde Situation zu klären? Jemand schonmal die selbe Situation gehabt?
Vielen Dank im Voraus!
Hi Ryu23,
was die Anderen schreiben kann ich bestätigen.
Du kannst alternativ auch zum Lohnsteuerhilfeverein gehen, die kümmern sich auch darum.
Gruß
Nohands
.
Hallo Leute!
(entschuldigt die späte Antwort....die Arbeit, die Arbeit :D)
alles klar, da bin ich ja beruhigt, dass das nichts sooo wildes ist. Ich ahnte schon böses :o
Ich werde das wahrscheinlich bis Ende nächster Woche dann nachholen!
Vielen Dank und schonmal ein schönes WE!
Beste Grüße
Ryu
authomas
11-06-2015, 14:27
Ruhig Blut - für ganz normale Lohnsteuer bist du mehr als im Rahmen. Ich kenne genug Leute, die ihre Steuererklärung bewusst erst Jahre später abgeben, weil die Rückzahlung ganz gut verzinst wird (wenn man nachzahlen muss, ist das natürlich keine gute Taktik).
Ansonsten, wenn man wg Gewerbe oder aus sonstigen Gründen die Erklärung abgeben muss, ist das auch alles halb so wild. Die zweite Mahnung fürs Vorjahr kommt bei uns meistens so ab Mitte August, und wenn man die verpasst und eine Schätzung bekommt, kann man die Erklärung immer noch abgeben und erhält dann die Differenz zurück. Nur zahlen sollte man dann erstmal, damit nicht vollstreckt wird.
Ruf beim FI-Amt an und erkläre denen das Problem. Die freuen sich tatsächlich über solche Sachen. Beantrage eine "Abgabefristverlängerung". Damit hast du Zeit bis September. Machst Du es über einen Steuerberater hat dieser sogar Zeit bis nächstes Jahr.
Steuererklärung: So beantragen Sie eine Fristverlängerung (http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/steuererklaerung-so-beantragen-sie-eine-fristverlaengerung)
Muster-Schreiben: Antrag auf Fristverlängerung (http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/muster-schreiben-antrag-auf-fristverlaengerung)
Mein Steuerberater erledigt das immer für mich und. Der bekommt alle Verlängerungen dir er braucht bisher.
Pentaxor
11-06-2015, 15:14
Hallo liebe Community,
ich mache es kurz:
Nach meiner Ausbildung, wurde ich im Februar 2014 übernommen. Das heisst ich bekam ab März 2014 nicht mehr den Azubilohn, sonder den normalen Angestelltenlohn meiner Entgeltgruppe entsprechend.
Nun, ich weis das klingt echt dämlich, ist mir gestern aufgefallen, dass ich für 2014 garnicht meine Steuererklärung gemacht habe (Intelligenzbolzen):rolleyes:. Die Frist zur Abgabe müsste nun auch schon längst vorbei sein, oder?
Was kann ich nun tun und an wen sollte ich mich wenden um diese blöde Situation zu klären? Jemand schonmal die selbe Situation gehabt?
Vielen Dank im Voraus!
Hi Ryu,
du kannst, aber du musst nicht deine Steuererklärung abgeben. Unter der Voraussetzung, dass du nach Steuerklasse 1 versteuert wirst und keine anderweitigen Einkünfte hast (Gewerbe, Vermietung, o.ä.) besteht keine Verpflichtung zur Abgabe. Selbst wenn du eine Erklärung abgeben solltest und du feststellen solltest, dass du nachbezahlen musst, hast du die Möglichkeit, deine eingereichte Steuererklärung zu widerrufen.
Wirklich Sinn macht die Abgabe nur dann, wenn du mit deinen tatsächlichen Werbungskosten über den Pauschbetrag von 1.000 EUR kommst (Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, Fortbildungen, Reisekosten, Literatur, etc.). Die Versicherungen die du (wahrscheinlich) bezahlst, werden nicht so viel Ausschlag in der Waagschale geben. Wenn du unter dem Pauschbetrag bleibst, kannst du dir die Rechnerei (und den Nachmittag dafür) sparen und gibst die nicht ab...;)
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