Gast
24-06-2015, 08:28
man glaubt es ja nicht ...
Brüssel will entscheiden, wann Waschmaschine und Staubsauger laufen | Telepolis (http://www.heise.de/tp/artikel/45/45257/1.html)
Brüssel will entscheiden, wann Waschmaschine und Staubsauger laufen
Christoph Jehle 24.06.2015
Verbraucher können die Öko-Design-Vorstudie zur Einflussnahme auf den Stromverbrauch im Haushalt noch bis 15. Juli kommentieren
Hat man in den vergangenen Jahren schon den Verbrauch bei Haushaltsgeräten, Heizungen und Beleuchtungseinrichtungen auf dem Verordnungswege reduziert, versucht man in Brüssel jetzt mit einer Vorstudie zu den sogenannten Smart Appliances Möglichkeiten zu finden, wie die EU künftig auch das Verhalten der Verbraucher technisch so beeinflussen kann, dass sich ihr Stromverbrauch an der jeweils bestehenden Stromangebotssituation ausrichtet.
Schon vor Jahren angekündigt, war der Start der Studie immer wieder verschoben worden. Nun mahlen die Mühlen in Brüssel bekanntlich langsam. Wie bei langsam laufenden Mühlen jedoch üblich, verfügen sie über ein beachtliches Drehmoment und sind dann kaum noch zu stoppen. Inzwischen liegt der Bericht zum ersten Schritt (Task 1) vor. Die betroffenen Stakeholder (und das sind in diesem Falle neben den Geräteanbietern auch alle Endverbraucher) können bis zum 15. Juli 2015 ihre Kommentare zu den Vorschlägen abgeben.
Da der Strombedarf der privaten Haushalte nur für etwa 25 bis 30 Prozent des Gesamtstromverbrauchs verantwortlich ist, es sich in mehreren Feldversuchen der vergangenen Jahre gezeigt hat, dass die Flexibilität beim Stromverbrauch im Haushalt eher gering ist und man lediglich etwa 8 Prozent des Strombedarfs durch eine entsprechende Tarifgestaltung und spezifische Steuerbefehle von außen so verschieben konnte, dass sie in Zeiten mit preiswert verfügbarem Strom fallen, ist es durchaus fraglich, ob es Sinn macht, die Nutzungsgewohnheiten der Endverbraucher durch technische oder tarifliche Maßnahmen zu beeinflussen.
Eine externe Fernsteuerung durch Dritte bringt mit höchster Wahrscheinlichkeit massiven Ärger mit den Kunden, aber keinen praktischen Nutzen für die Stromversorgung. Wer glaubt, er könne einem Verbraucher bespielsweise vorschreiben, wann er seine Waschmaschine oder seinen Geschirrspüler nutzen darf, kommt hier ganz schnell in Konflikt mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften, welche den Betrieb dieser Geräte in Mehrfamilienhäusern zu Nachtzeiten oder zu Zeiten der Mittagsruhe untersagen und eine Anwesenheit des Nutzers zur Bedingung für den Betrieb machen.
Zudem dürfte der Nutzer wenig Interesse daran haben, nicht abschätzen zu können, wann seine Wäsche ihr Ende gefunden hat und die Wäsche in den Trockner oder auf die Wäscheleine befördert werden kann. Bei Stromkosten, die selbst im Stromhochpreisland Deutschland kaum 50 Cent pro Waschgang erreichen, wird kein Verbraucher für den Vorteil weniger Cent seinen Waschvorgang an der jeweilgen Netzsituation ausrichten wollen.
Richtig ägerlich für den Verbraucher wird es jedoch dann, wenn selbst solche nur kurzfristig genutzte Geräte wie Staubsauger oder Wasserkocher per Fernsteuerbefehl blockiert oder freigegeben werden können. Endkunden würden sich wohl auf solche an Glückspiel erinnernde Verfahren nur dann begeistern können, wenn sie ihren Haushaltsstrom grundsätzlich ohne Berechnung erhalten würden.
:ups:
Brüssel will entscheiden, wann Waschmaschine und Staubsauger laufen | Telepolis (http://www.heise.de/tp/artikel/45/45257/1.html)
Brüssel will entscheiden, wann Waschmaschine und Staubsauger laufen
Christoph Jehle 24.06.2015
Verbraucher können die Öko-Design-Vorstudie zur Einflussnahme auf den Stromverbrauch im Haushalt noch bis 15. Juli kommentieren
Hat man in den vergangenen Jahren schon den Verbrauch bei Haushaltsgeräten, Heizungen und Beleuchtungseinrichtungen auf dem Verordnungswege reduziert, versucht man in Brüssel jetzt mit einer Vorstudie zu den sogenannten Smart Appliances Möglichkeiten zu finden, wie die EU künftig auch das Verhalten der Verbraucher technisch so beeinflussen kann, dass sich ihr Stromverbrauch an der jeweils bestehenden Stromangebotssituation ausrichtet.
Schon vor Jahren angekündigt, war der Start der Studie immer wieder verschoben worden. Nun mahlen die Mühlen in Brüssel bekanntlich langsam. Wie bei langsam laufenden Mühlen jedoch üblich, verfügen sie über ein beachtliches Drehmoment und sind dann kaum noch zu stoppen. Inzwischen liegt der Bericht zum ersten Schritt (Task 1) vor. Die betroffenen Stakeholder (und das sind in diesem Falle neben den Geräteanbietern auch alle Endverbraucher) können bis zum 15. Juli 2015 ihre Kommentare zu den Vorschlägen abgeben.
Da der Strombedarf der privaten Haushalte nur für etwa 25 bis 30 Prozent des Gesamtstromverbrauchs verantwortlich ist, es sich in mehreren Feldversuchen der vergangenen Jahre gezeigt hat, dass die Flexibilität beim Stromverbrauch im Haushalt eher gering ist und man lediglich etwa 8 Prozent des Strombedarfs durch eine entsprechende Tarifgestaltung und spezifische Steuerbefehle von außen so verschieben konnte, dass sie in Zeiten mit preiswert verfügbarem Strom fallen, ist es durchaus fraglich, ob es Sinn macht, die Nutzungsgewohnheiten der Endverbraucher durch technische oder tarifliche Maßnahmen zu beeinflussen.
Eine externe Fernsteuerung durch Dritte bringt mit höchster Wahrscheinlichkeit massiven Ärger mit den Kunden, aber keinen praktischen Nutzen für die Stromversorgung. Wer glaubt, er könne einem Verbraucher bespielsweise vorschreiben, wann er seine Waschmaschine oder seinen Geschirrspüler nutzen darf, kommt hier ganz schnell in Konflikt mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften, welche den Betrieb dieser Geräte in Mehrfamilienhäusern zu Nachtzeiten oder zu Zeiten der Mittagsruhe untersagen und eine Anwesenheit des Nutzers zur Bedingung für den Betrieb machen.
Zudem dürfte der Nutzer wenig Interesse daran haben, nicht abschätzen zu können, wann seine Wäsche ihr Ende gefunden hat und die Wäsche in den Trockner oder auf die Wäscheleine befördert werden kann. Bei Stromkosten, die selbst im Stromhochpreisland Deutschland kaum 50 Cent pro Waschgang erreichen, wird kein Verbraucher für den Vorteil weniger Cent seinen Waschvorgang an der jeweilgen Netzsituation ausrichten wollen.
Richtig ägerlich für den Verbraucher wird es jedoch dann, wenn selbst solche nur kurzfristig genutzte Geräte wie Staubsauger oder Wasserkocher per Fernsteuerbefehl blockiert oder freigegeben werden können. Endkunden würden sich wohl auf solche an Glückspiel erinnernde Verfahren nur dann begeistern können, wenn sie ihren Haushaltsstrom grundsätzlich ohne Berechnung erhalten würden.
:ups: