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Vollständige Version anzeigen : KK'ler zu 7 Jahren Knast verurteilt



Sagat
12-06-2004, 23:59
Das Landgericht Köln hat einen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Strafkammer hat das Tatgeschehen als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet. Einen minder schweren Fall nach § 227 Abs. 2 StGB hat sie nicht angenommen.

Nach den Feststellungen hatte das Tatopfer C. K. vom Angeklagten, auf die bereits mehrfach angemahnte Rückzahlung eines ihm gewährten Darlehens angesprochen, dieses als belanglos abgetan, den Angeklagten beleidigt und schließlich ein Messer gezogen. Bevor C. K. das Messer gegen den Angeklagten einsetzen konnte, entwaffnete dieser ihn mit einem Karategriff und versetzte ihm einen ungezielten Stich in den Oberbauch, der zum Tode des C. K. führte.
Die Ausführungen der Strafkammer, der Angeklagte sei nicht ohne eigene Schuld durch eine Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem Opfer zum Zorn gereizt worden, lassen nicht erkennen, ob die Strafkammer ausreichend bedacht hat, daß nach den Feststellungen das Tatopfer nicht nur die Zahlung seiner Schulden abgelehnt, sondern den Angeklagten auch beleidigt hat und es erst d a n n zu gegenseitigen Beschimpfungen kam. Ob unter diesen Umständen den im Rahmen der verbalen Auseinandersetzung auch vom Angeklagten ausgehenden Beschimpfungen und Beleidigungen das von der Strafkammer angenommene Gewicht zukommt oder sie nicht vielmehr als verständliche und angemessene Reaktionen des Angeklagten anzusehen sind, kann dahinstehen. Gar nicht gewürdigt hat die Strafkammer in diesem Zusammenhang, daß das Tatopfer ein Messer gezogen hat. Eine Auseinandersetzung mit diesem Umstand wäre hier aber schon deshalb geboten gewesen, weil die Strafkammer an anderer Stelle ausführt, daß das Tatopfer durch dieses Verhalten die Eskalation heraufbeschworen hat, obwohl C. K. "auf Grund des ähnlichen kulturellen Hintergrundes der beiden davon ausgehen mußte, daß der Angeklagte sich in seiner Ehre beleidigt fühlen würde".

Lars´n Roll
13-06-2004, 04:58
Um es mal zusammenzufassen :
Der nun verstorbene Messerstecher schuldete dem Karateka Geld.
Von diesem darauf angesprochen, zog er ein Messer und versuchte seinen Gläubiger abzustechen.
Zum Glück konnte sich dieser dank seiner Kampfsporterfahrung retten, war aber leider zu sehr damit beschäftigt seine eigene Unversehrtheit zu schützen und konnte daher keine Rücksicht auf die Gesundheit seines Gegners nehmen, der seinen nicht vorhandenen Respekt vor dem menschlichen Leben durch seinen (ich werte es mal so) Mordversuch ausreichend demonstriert hat.

Wenn das Geschehen nicht anders von Statten ging, als ich es verstanden habe, hält sich mein Mitleid mit dem Verstorbenen in Grenzen.
Dass das Kölner Gericht nun einen Mann für 7 Jahre wegschließen will, der nichts anderes tat, als sein Leben zu verteidigen bestätigt meine Meinung bezüglich der deutschen Justiz...

Shogun
13-06-2004, 05:18
HI!

bestätigt meine Meinung bezüglich der deutschen Justiz...
Ich war nicht dabei, aber wenn es wirklich so war wie du schreibst, find ich es nur noch traurig.. :mad: Mir fehlen die Worte.

Andererseits sind vielleicht 7 Jahre im Knast besser als ein Leben lang tot.. :rolleyes:

Lars´n Roll
13-06-2004, 05:50
Sofern der tödliche Stich im Handgemenge erfolgte bzw. solange der Kampf zwischen den Männern noch im Gange war, war es nach meinem Rechtsverständis definitiv ein Fall von Selbstverteidigung, wenn auch mit tragischem Ausgang...war der Kampf aber schon nahezu entschieden und der bereits entwaffnete Angreifer "pfiff schon aus dem letzten Loch", als der Stich geführt wurde, können sie den Typ meinetwegen einsperren und den Schlüssel wegschmeißen.

Ich für meinen Teil musste mich jedenfalls auch schon auf der Straße verteidigen - Glücklicherweise nicht gegen ein Messer, aber trotzdem:

Wenn man sich zurückhält, beschränkt man seine Möglichkeiten und reduziert seine Chancen, heil aus der Sache rauszukommen. Die Hemmschwelle bei den Menschen, die gewaltbereit auf die Straße gehen, ist so niedrig, dass sie dich austreten wie eine Zigarette, wenn du zu Boden gehst.
Deshalb: Solange mein Gegner auf den Füssen steht, stellt er eine akute Bedrohung für meine Gesundheit dar und da nehm ich mich erst dann zurück, wenn er vor mir am Boden liegt. Und im Gegensatz zu mir hätte er dann noch Glück, denn ich bin nicht so skrupellos, dass ich ihn dann zusammentreten würde...

PS:
Manchmal kann man so was viel eleganter lösen: Als mich vor einigen Monaten
so ein überaggressiver Depp in der Disco zu einem Stelldichein vor der berühmten Tür aufforderte, sagte ich okay, ging mit ihm zum Ausgang und sagte dem Türsteher (den ich aus dem Training kenne), dass der Vogel Streit sucht.
Der Spinner flog raus und ich ging wieder zu meinen Freunden...

sumbrada
13-06-2004, 07:29
Er musste damit rechnen, dass er sich in seiner Ehre verletzt gefühlt hat...?!? :hammer:

Ich muss echt auswandern.

Wurzel des Lichts
13-06-2004, 08:39
also ich finde dass auch sehr traurig und bin enttäuscht von der deutschen justiz......ich finds einfach nicht o.k. wenn in deutschland eigentlich immer nur der der am schluß noch steht verurteilt wird :mad: und im obrigen fall war es ja wirklich selbsverteidigung......gut er hat ihn auch beleidigt und hat dann die esjakation hervorgerufen. aber dann stellt sich mir die frage.....wieso hatte der angreifer überhaupt ein messer dabei.....wollte er den kk'ler wirklich von vornerein angreifen? also da hätte das gericht abstriche machen können und ihn freisprechen.

Grüßle Benny

Michael1
13-06-2004, 09:22
Quelle ?

Sven K.
13-06-2004, 10:14
Moin

Ich weiss ich bin ein Ketzer aber stellt Euch doch mal die Frage...

..Wenn Gegner A Gegner B mit einem Messer angreift und Gegner B dem
Gegner A das Messer mit einer "Karatetechnik" abnimmt ist es dann
"gerechtfertigt" das Gegner B das Messer Gegner A in die Brust rammt ? ;)

Wurzel des Lichts
13-06-2004, 10:47
Moin

..Wenn Gegner A Gegner B mit einem Messer angreift und Gegner B dem
Gegner A das Messer mit einer "Karatetechnik" abnimmt ist es dann
"gerechtfertigt" das Gegner B das Messer Gegner A in die Brust rammt ? ;)

verdammt gute frage......aus dieser sicht hab ich das noch gar nicht betrachtet :rolleyes: gut ich denke dass ist nun mal sch.... gelaufen. aber trotzdem finde ich es in "gewisser" weiße berechtigt weil der andre 1. dass messer mit sich geführt hat und 2. es auch noch einsetzen wollte.....also nimmt er in kauf dass das "opfer" dabei draufgeht. und nach dem gesetz darf ein angriff mit den gleichen mitteln abgewendet werden......also vom rechtlichen denke ich her hätte man ihne freisprechen MÜSSEN. wenn dem nicht so ist klärt mich bitte auf.....weil ich kenn mich da mit den rechtlichen sachen nur so halb aus ;)

Grüßle Benny

Helmchen
13-06-2004, 11:41
Hi Leute, Sven K hat das erstemal die andere Seite beleuchtet. Grundsätzlich kurz mal zu der ganzen Geschichte finde ich es auch nicht ok, das das Gericht eine solch drastische Strafe verhängt hat. Jeder kleine Kinderschänder und Vergewaltiger bekommt hier weniger Strafe. Aber das hier zu beleuchten wäre zu langatmig.

Da kommen wir dann aber auch schon zu den Einschränkungen; Ich habe diesbzgl mal die Beck'schen Gesetzestexte gewälzt(einer der besten Wälzer im Rechtsdschungel :halbyeaha )

Der § 32 wird in den Beck'schen Ausgaben ziemlich auseinander genommen und sagt hier ein paar Dinge aus, aber leider nix genau auf einen Fall mit einem KK'ler und einem Messerangriff(Will hier auch nicht mit langweiligen Gesetztestextes und Gerichtsurteilen nerven). Alles in allem kann man aber wirklich zu dem Schluß kommen das, wenn du §§ 32, 33, und 227 StGB zusammen liest und interpretierst, der Kamerad schlichtweg eine Notwehrüberschreitung begangen hat.

Mehr zu den Texten gibt es glaube ich auch online, weiß leider nicht die Adresse (Beck'sche Kurzkommentare v. Tröndle/Fischer)

Grüße

holyshit
13-06-2004, 11:46
Ich habe die Vermutung, daß der "Täter" nicht sehr helle ist und einenbeschissenen Anwalt hat, oder gab es Zeugen?
@helmchen
Das Gericht konnte auch befinden, daß die unmittelbare Gefahr mit der Entwaffnung nicht mehr gegeben war, also keine Verhältnismäßigkeit

neutral
13-06-2004, 13:20
jemand leiht einem bekannten Geld. Es gibt nichts schriftliches, keine Bürgen, Ehrensache, Männersache... :rolleyes: Der Schuldner zahlt nicht, Kavaliersdelikt, ist in Mode... der Gläubiger hat die Schnauze voll, fühlt sich verarscht, fordert endgültig den Zaster zurück... der Schuldner weiß dass es brenzlig wird, bereitet sich evtl. drauf vor (Messer), hat ein schlechtes Gewissen, kann aber nicht zahlen, will es nicht zugeben, Stolz, Ehre... irgendwie ist das doch der normale Stoff für Gewaltszenen in einem bestimmten Milieu. :ups: Postiv würde ich bewerten, dass der Gläubiger keine Waffe zum Rendezvous mitgenommen hat, negativ dagegen, dass der Schuldner sich bewaffnet hatte. Allerdings könnte man die KK-Erfahrung des Gläubigers auch als "Waffe" einstufen.
Dumm für die Bewertung ist, dass es soviele unbekannte Größen gibt: War der Täter physisch überlegen (was die Selbstbewaffnung des Opfers in ein anderes Licht rücken würde) ? Hat das Opfer noch eine Aussage gemacht bevor es starb ? Oder auf welcher Basis wurde der Tathergang zweifelsfrei rekonstruiert ?

Generell finde ich 7 Jahre für eine Körperverletzung mit Todesfolge in etwa angemessen, man muss ja auch die psychologische und soziale Dimension eines solchen Geschehens betrachten:
Wie lebt der Täter im Alltag weiter, nachdem er im Streit einen Menschen getötet hat ? Auch oder gerade wenn es nicht mit Vorsatz war ?! Wie wird er das Gewissen los, wenn er nur eine leichte Strafe absitzen muss ? Wie würden die Angehörigen und Freunde des Opfers reagieren, wenn der Täter nach wenigen Jahren wieder frei rumläuft, vielleicht wieder in der gleichen Szene auftaucht ? Außerdem könnte bei der Strafbemessung auch der Abschreckungsgedanke eine Rolle gespielt haben. Schon irgendwie Kagge dass es immer wieder die Loser trifft, aber ich finde das Strafmaß trotz seiner Härte ansatzweise nachvollziehbar.

sumbrada
13-06-2004, 14:06
Wenn er ihn entwaffnet und danach getötet hat, finde ich das Urteil okay.
Das er KK macht sollte dabei keine Rolle spielen, wir müssen uns den Sieg bzw. unsere Gesundheit genauso "erarbeiten", wie Nichtkampfkünstler.
Genauso, wie sich Bayern München seinen Sieg gegen Alemania Aachen erarbeiten muss.

fusel
13-06-2004, 19:12
Er hat ihn zuerst entwaffnet und dann selber zugestochen .
In diesem Fall ist ein Stich mit dem Messer keine Notwehr mehr .

neutral
13-06-2004, 20:29
hab zwar keine wirkliche Ahnung, wie immer, aber ich sag jetzt mal:

-nach der Entwaffnung lag kein gegenwärtiger Angriff durch den Schuldner mehr vor, daher ist der Notwehrparagraph außer Kraft gewesen. Folglich verstieß der Messerstich gegen das Prinzip der Güterabwägung, denn die Ehre und das Geld des Gläubigers sind geringere Güter als die leibliche Unversehrtheit des Schuldners.
-selbst wenn sich der Gläubiger berechtigterweise noch bedroht gefühlt hätte, hätte der Messerstich gegen die Prinzipien der Wahl des geringsten geeigneten Mittels (zur Selbstverteidigung und zur legitimen Verteidigung der eigenen Ehre) verstoßen.
:ups:
-7 Jahre sind eine lange Zeit.

Lars´n Roll
13-06-2004, 23:03
Man mag im Nachhinein nun der Ansicht sein, der den man hier als "Täter" bezeichnet, hätte das Messer wegwerfen und die Situation mit der "leeren Hand" des Karate bereinigen müssen, was das "Opfer" wohl nicht das Leben gekostet hätte.
Nüchtern und kühl aus der Distanz betrachtet macht das Sinn, aber die Situation war ganz gewiß sehr hitzig...
Ich war auch nicht dabei und kann und will mich nicht als ultimativer Anwalt des "Täters" aufspielen, dem bereits unterstellt wurde, dass er wohl nicht sehr helle war...dem mag so sein...Trotzdem: Wenn mir einer mit einem Messer gegenübertritt, dann ist mir klar, dass er mir nicht bloß eine reinhaun will, dann geht es wirklich um meinen ***** (pardon, aber so ist es ja..in einem echten Messerkampf gibt es kein Trostpflaster für den Verlierer, sondern höchstwahrscheinlich eine Holzkiste) und dann werde ich die erste Möglichkeit nutzen, diese Situation zu lösen. Wenn das eine womöglich tödliche Verletzung des Angreifers einschließt, dann nehme ich das in Kauf.
Und ich gehe stark davon aus, dass der tödliche Stich im Gerangel (um die Waffe) erfolgte.
Sollte der "Täter" den Angreifer (oder das "Opfer") entwaffnet haben, um ihn ne halbe Stunde später mit der erbeuteten Waffe abzustechen, dann gehört er weggesperrt. Ansonsten war die Aktion als Selbstverteidigung zu bewerten.

Von Messerstechern angeekelt

Lars

Rage
14-06-2004, 03:27
Blöder Scheiß ist das, soll die Deutsche rechtsprechung doch sonstwo bkeiben. Das ist doch der eigentliche Grund warum man vor Strassenkampf Angst haben sollte. Wenn mir einer mit nen Messer kommt, mach ich den Kalt, einfach weil ich davon ausgehen muß das er mich sonst tötet.
Dafür komme ich dann in den Knast weil der arme täter jetzt keine anderen leute mehr angreifen kann oder was? Da will mich einer umbringen, nimmt dazu ein Messer, ich "entwaffne"ihn und gebe ihm die Waffe zurück und dann warde ich schuldig gesprochen und komme richtig kaputt wieder in die Geselschaft zurück?....??

Deutschland Deutschland Bullenstaat....

gruß, Rage

Shogun
14-06-2004, 04:29
HI !

Ich hab das Eingangsposting wohl beim ersten mal nicht so genau gelesen. Dachte erst der Angreifer wäre in sein eigenes Messer gelaufen, also als er es noch in der Hand hielt. Wenn der Verteidiger ihn aber zuerst entwaffnet hat und dann selber zugestochen hat, dann verstehe ich das Urteil des Gerichts schon eher. Wahrscheinlich war der rechtswiedrige Angrif längst vorbei, wie vorhin schon jemand geschrieben hat und er hätte nicht zustechen müssen.

Die Frage ist nur, wieviel Zeit verging zwischen der Entwaffnung und dem Stich? War es noch im Kampf, oder passierte es erst danach, als eben der Angrif längst schon vorbei war?

Und ganz ehrlich, wenn ich in so einem Kampf auf Leben und Tod das Glück (eins zu einer Million???) habe jemandem der ein Messer hat zu entwaffnen, weiß ich wirklich nicht, ob ich wieder sofort zurück schalten kann, oder ob ich einfach instinktiv das Messer einsetze?? Vielleicht hab ich solche Situationen so intensiv im Training geübt, dass sie sich einfach in mein Gehirn "eingebrannt" haben und ich spule in so einer Situation einfach nur einen Film ab und merke erst was passiert ist, wenn es vorbei ist.

Mir ging es auf alle fälle mal öffter schon unbewaffnet so, in einer SV Situation. Warum sollte es mit einem Messer anders sein ?

Ach ja, welcher "Karategriff" war es denn? Ich wusste gar nicht, dass die Messerentwaffnungen trainieren.. ;)

Grüsse

sumbrada
14-06-2004, 08:37
Wenn man sich manche Entwaffnungen im Kali ansieht, weiss ich auch nicht so genau, ob ich es nicht genauso machen würde, einige der Entw. werden ja gleich wieder zu Angriffen. Und in der Stresssituation, keine Ahnung?
Man kann von unseren Gerichten nicht verlangen, dass sie eine Ahnung haben. :( Eigentlich müssten alle Richter, bevor sie zugelassen werden, erstmal so eine Aktion durchmachen, wie bei Stirb Langsam 3. Sie müssen mit einen Schild auf dem Bauch durch Rostock laufen, wo draufsteht: " I hate Nazis."
Die Erfahrungen, die sie dabei machen, wären für die Gesellschaft goldwert.

Helmchen
14-06-2004, 09:25
@ sumbrada

das ist leider das ganz große Problem in der heutigen Rechtsprechung, ein Teil der '68-Generation sitzt jetzt auf dem Richterstuhl. Damals war es leider oder auch nicht, noch nicht so schlimm wie heutigen Zeit(Ausnahmen gab es bestimmt auch).

Das Problem besteht eigentlich darin, das die Leute die halt Urteile sprechen nicht unbedingt zu dem Schlag Mensch gehören die schon öftermal in körperlichen Auseinandersetzungen waren. Also somit auch keine "Feingefühl" für so eine Situation haben.

Dann das andere Problem, das du/wir/alle eigentlich in einem Bruchteil einer Sekunde entscheiden müssen(Messer weg oder return to sender), das wird vor Gericht halt in jeder einzeln Sequenz auseinandergenommen und dann wird entschieden.

Grüße

Wirrkopp
14-06-2004, 09:55
Hihi ist ja wieder mal geil. Ganz offensichtlich war keiner dabei. Ebenso weiß keiner wie das Ding vor Gericht tatsächlich ausgegangen ist (das was Sagat da reingestellt hat scheint ein Fetzen aus der Revision gegen das Ersturteil zu sein ;) ). Ja noch nichtmal wann, wer, was und wo ist bekannt, aber hier wird sich schon wieder das Maul zerrissen das es eine Freude ist :D
Nix wissen, aber kräftig spekulieren und wie sich gehört mal pauschal über die "heutige Rechtsprechung" lamentieren, getreu dem Motto: Keine Ahnung- aber zu allem eine Meinung :D

Da könnt ihr mal hautnah sehen wie diese Legenden um die armen benachteilgten Kampfsportler entstehen. Sind nämlich zu 99 %selbstgestrickt :D

sumbrada
14-06-2004, 10:11
Hihi ist ja wieder mal geil. Ganz offensichtlich war keiner dabei. Ebenso weiß keiner wie das Ding vor Gericht tatsächlich ausgegangen ist (das was Sagat da reingestellt hat scheint ein Fetzen aus der Revision gegen das Ersturteil zu sein ;) ). Ja noch nichtmal wann, wer, was und wo ist bekannt, aber hier wird sich schon wieder das Maul zerrissen das es eine Freude ist :D
Nix wissen, aber kräftig spekulieren und wie sich gehört mal pauschal über die "heutige Rechtsprechung" lamentieren, getreu dem Motto: Keine Ahnung- aber zu allem eine Meinung :D

Da könnt ihr mal hautnah sehen wie diese Legenden um die armen benachteilgten Kampfsportler entstehen. Sind nämlich zu 99 %selbstgestrickt :D

Ich hab die heutige Rechtssprechung schon am eigenen Leib und bei Freunden miterleben müssen, also erzähl mir nichts über "nichts wissen und sich das Maul zerreisen".
Klar weiss ich nicht, ob gerade dieses Beispiel richtig ist, aber wundern würde es mich nicht.

Helmchen
14-06-2004, 10:48
Da kann ich sumbrada nur zustimmen, kenne die deutsche Rechtsprechung auch sehr gut aus eigener Erfahrung, ok vielleicht nicht genau auf den Fall bezogen aber sonst schon.

@ wirrkopp

würde eher sagen da ist dein Nick Programm :cool:

Sven K.
14-06-2004, 15:14
Moin

Leute bleibt locker !

Es ist doch müßig darüber zu streiten bei den wenigen Fakten. :rolleyes:

Es hätteauch so sein können :D

Das Opfer kannte eventuell die Fähigkeiten des Täters und hat sich aus Furcht
ein Messer mit zum Treffen genommen, da er ja nur 163cm Groß und 60Kg
Schwer ist. Der Täter (195cm, 105K ) sagt zum Opfer " Ey Du willst die
Kohle wieder ? Ich hau Dir aufs Maul Du kleiner Wich*'?=" Nun zog das
sichtlich verängstigte und im Messerkampf gänzlich unerfahrene Opfer sein
Messer mehr zum Schutz. Das brachte den kampferprobten Täter noch mehr
in Rage und er nahm dem "kleinen Wicht" die Pike ab. In seiner Mannesehre
gekränkt dachte er sich "den Spinner leg ich um" und stach zu. Was sagt Ihr
nu ? Auch ein schönes Märchen gell ? :D ;)

Spekulieren ist schön aber bringt wenig. :D

Ratte
14-06-2004, 15:36
Es hätte auch so sein können:
Mann1 will von Mann2 sein Geld zurück. Mann2 will das Geld nicht rausrücken. Mann1 nimmt ein Messer und ersticht Mann2. Mann1 hat einen guten Anwalt der weiß, dass keine Zeugen existieren und versucht die schuld auf Mann2 abzuschieben. Die verhandlung ist bei einem klugen richter weshalb dieser die Tricks des Anwaltes zum Teil durchschaut.^^

BUT:
http://mitglied.lycos.de/alyphant/arguing.jpg

Und man weiß halt zu wenig um zu einem wirklichen Ergebnis zu kommen^^

sumbrada
14-06-2004, 16:01
Gerichte sind trotzdem scheisse. bäh :p

Wirrkopp
15-06-2004, 06:43
Ich hab die heutige Rechtssprechung schon am eigenen Leib und bei Freunden miterleben müssen, also erzähl mir nichts über "nichts wissen und sich das Maul zerreisen".
Klar weiss ich nicht, ob gerade dieses Beispiel richtig ist, aber wundern würde es mich nicht.


Da kann ich sumbrada nur zustimmen, kenne die deutsche Rechtsprechung auch sehr gut aus eigener Erfahrung, ok vielleicht nicht genau auf den Fall bezogen aber sonst schon.

@ wirrkopp

würde eher sagen da ist dein Nick Programm :cool:

Uiuiui, ja das macht euch natürlich zu wahren Experten :D
Da kann ich mit meiner Best of Barbara Salesch DVD glatt einpacken. Lasst mich raten, in den Fällen in die ihr persönlich involviert wart, haben die natürlich auch alles falsch gemacht, Sachen festgestellt die ganz anders waren und Ahnung hatten die schon mal gar nicht?
Ist doch immer das Gleiche... :D

sumbrada
15-06-2004, 09:52
Ach Wirrkopp, der Name scheint Programm zu zein. :rolleyes:
Soll ich dir eins der Beispiele nennen, in die ich involviert war.
Also, eine Gruppe Nazis, es war auch vor Gericht nicht mehr festzustellen, wie viele es waren, dachten sich irgendwann, heute klatschen wir mal wieder Leute, die anders denken, als wir.
Dazu suchten sie sich mich aus.
Also kam einer dieser Nazis, quasi als Vorhut auf mich zu und versuchte es erstmal alleine.
Nachdem ich ihn beim ersten Mal zu Boden geschlagen habe, hatte ich es versäumt, ihm, als er am Boden lag noch eine mitzugeben.
Manche würden sagen, sowas macht man ja auch nicht, aber später wurde mir klar, dass es notwendig gewesen wäre.
Als kam er wieder hoch und griff mich erneut an. Da ich gut eine im Tee hatte, fiel ich mit um.
In dem Moment als ich ihn unter mitr hatte und wieder hoch kommen wollte, kamen die anderen und traten mich zusammen, wobei der erste Tritt aus dem Hinterhalt mit Stiefeln in meinem Gesicht landete.
Ergebnis, 3 verlorene Zähne, ein gebrochener Kiefer, zum Teil rausgebrochen und viele Prellungen.
Vor Gericht nahmen 2 von ihnen die Schuld auf sich, was nach dem Polizisten die übliche Art zu sein scheint.
Aber anstelle, dass man ihnen diese Art gründlich austreibt, mussten sie mir zusammen 1600 eur bezahlen. Wenn man bedenkt, dass vor Gericht ihre alleinige Schuld festgestellt wurde, dass sie mit mehreren ( ungefähr 8- 10, was ich aber nach dem Tritt nicht mehr bezeugen kann) auf einen drauf sind und da sie schon polizeibekannt waren, ist dieser Betrag lächerlich.
Nur zur Information, die Behandlung der Zähne kommt auf etwa 6000-7000 eur. Dass ich über das Versorgungsamt diesen Betrag erstattet bekommen habe, hilft zwar mir, ändert aber nichts daran, dass sie wieder mit einem blauen Auge davon gekommen sind. Sie bekamen zudem noch einwöchige Bewährungsjugendstrafen. Und sie wurden natürlich nach wenigen monaten wieder auffällig.
Ein Freund von mir wurde, nur mal so, um das dagegen zu stellen, von einem Typen angegriffen. Dieser Typ war ihm körperlich, mindestens ebenbürtig, wahrscheinlich aber um ein vielfaches stärker, so sieht er jedenfalls aus.
Mein Freund hat ihm das Jochbein gebrochen, das bedarf kaum einer Behandlung, genau wie die leichte Gehirnerschütterung.
Trotzdem muss er ihm 18000 DM bezahlen.
Hier 8 gegen eins: 1600eur zu zweit.
Da eins gegen eins: 18000 DM
Ich weiss nicht, warum du die deutschen Gerichte so verteidigst, ob du selber vielleicht dazugehörst, aber die deutsche Justiz verurteilt generell immer den der den Kampf gewonnen hat, geht gegen wirklich assoziale Individuen viel zu human um, stellt Täterschutz über Opferschutz und ist suf dem rechten Auge blind.

sumbrada
15-06-2004, 10:41
Da fällt mir noch ein Beispiel ein.
Als ich meinem Anwalt meine Fall geschildert habe, sagte er mir sofort, dass ich nicht mit soviel rechnen müsste und verdeutlichte mir das mit einem Fall, mit dem er mal zu tun hatte.
Ein Perverser entführte zwei Frauen, vergewaltigte beide und wollte sie sich dann entledigen.
Also versuchte er beide zu erdrosseln und schaffte das zumindestens bei der einen auch, die andere war noch am Leben, was der Typ aber nicht wusste.
Er stopfte beide in seinen Kofferraum, die Tote über die Lebende und fuhr mit beiden in den Wald, wo er sie dann liegen liess.
Die Überlebende schaffte es und der Typ wurde verurteilt.
Neben der Gefängnisstrafe sollte er der Frau, die er misshandelt hat und töten wollte, in erster Instanz 30000 DM bezahlen.
Stellen wir es wieder den anderen Fällen gegenüber.
Prügelei ( bzw. SV ) 1 gegen 1: 18000 DM
Vergewaltigung, schwerste Misshandlung und versuchter Mord: 30000 DM

Jibaku
15-06-2004, 13:02
Hallo Sumbrada,

Aber anstelle, dass man ihnen diese Art gründlich austreibt, mussten sie mir zusammen 1600 eur bezahlen. Was ist das? Schmerzensgeld? Da es an Dich ging offensichtlich, keine Strafe?
Wenn Schmerzensgeld und nur ein Strafverfahren stattfand wohl offensichtlich über §403 StPO als Vermögensrechtlicher Anspruch im Strafverfahren geltend gemacht.

Warum nicht auch die Heil und Behandlungskosten?
Nur zur Information, die Behandlung der Zähne kommt auf etwa 6000-7000 eur Klassischer geht ein Schadensersatz ja kaum noch!

Evtl. weil der Anspruch abgetreten war?


§ 5 Opferentschädigungsgesetz (Das Gesetzt, das in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz für die Gewährung der Leistungen maßgeblich ist, sprich für die Heilkosten Deiner Zahnbehandlung)

Übergang gesetzlicher Schadensersatzansprüche

(1) Ist ein Land Kostenträger (§ 4), so gilt § 81 a des Bundesversorgungsgesetzes mit der Maßgabe, daß der gegen Dritte bestehende gesetzliche Schadensersatzanspruch auf das zur Gewährung der Leistungen nach diesem Gesetz verpflichtete Land übergeht.

(2) Die eingezogenen Beträge, soweit sie auf Geldleistungen entfallen, führt das Land zu vierzig vom Hundert an den Bund ab.

Das bedeutet aber, daß der neue Anspruchsinhaber durchaus noch gegen den Schädiger vorgehen kann.

Ich habe den leichten Eindruck hier fliegen Zivilrecht, Strafrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Geldstrafe und was nicht noch alles derart durcheinander, daß eine Vergleichbarkeit kaum möglich ist.

Schon die Gegenüberstellung
Prügelei ( bzw. SV ) 1 gegen 1: 18000 DM Vergewaltigung, schwerste Misshandlung und versuchter Mord: 30000 DM

Hinkt doch vorne und hinten, die ja offensichtlich verhängte Gefängnisstrafe wurde außer acht gelassen, was davon war evtl. eine Geldstrafe die sich eben auch nach dem Einkommen des Täters richtet also bei gleicher Tat völlig unterschiedlich ausfallen kann. Was war Schmerzensgeld, sollte also als Ausgleich für den erlittenen Schmerz gezahlt werden, was evtl. Schadensersatz, was keine Strafe ist sondern sich schlicht nach den tatsächlich aus der Tat entstandenen Schäden richtet etc.


aber die deutsche Justiz verurteilt generell immer den der den Kampf gewonnen hat, Ich denke nicht, eben hast Du dich doch beschwert, daß die Skins, die ja offensichtlich den Kampf gewonnen haben, denn die Zähne fehlten ja Dir, nicht genug auf die Mütze bekommen haben..?


geht gegen wirklich assoziale Individuen viel zu human um

Na, so lange "asozial sein" noch nicht mit Strafe bewährt ist, st das doch ganz gut so, sonst sind wir ganz schnell beim Gesinnung strafrecht, und Kampfsportler, das sind schon komische Jungs, n´ bisschen wie asoziale, warum üben die sich immer zu hauen, sollte man mal ein Auge drauf haben und Linke auch und Rechte und Hundebesitzer und Punker und Intellektuelle und Schützenvereine etc. ...

Und diese "Meinem Freund ist folgendes passiert.." Geschichten kenne ich auch zu Hauff, ich hab noch nicht eine einzige gefunden in der die beim ersten hören zu recht empfundene Empörung bei Durchsicht des Urteils (Oder auch nur genauerer Prüfung des Sachverhalts) noch bestand haben konnte.


Ich weiss nicht, warum du die deutschen Gerichte so verteidigs Evtl. geht es ihm gar nicht um eine pauschale Verteidigung, sondern vielmehr um die völlig undifferenzierte und meist nicht mit einem einzigen Beleg aufwartende Kritik die viel mehr nach einer liebevoll gepflegten Legende aussieht in der man sich so wohl fühlen kann, wir tapferen Recken als arme Opfer des Staates, als nach einer aus einer tatsächlich fundierten Auseinandersetzung resultierenden Kritik, dier dann auch Ernst zu nehm,en wäre.
Aber nur dann...
Wo sind den die Urteile die diese ach so ungerechte Justiz belegen? Wo ist der eherne Kampfsportler, der vollkommen gesetzeskonform gehandelt und völlig zu unrecht von einem ihm nur Böses wollenden Richter verurteilt wurde?

sumbrada
15-06-2004, 13:16
Also ich habe von reinem Schmerzensgeld bei mir gesprochen.
Die Behandlungskosten haben sie nicht tragen müssen, sie haben ja kein Geld die armen. Aber anscheinend genug, um kurze Zeit später wieder besoffen, Leute zusammenzuschlagen.
Glaubt doch was ihr wollt.

Achso
Ich habe nie gesagt, dass Richter böse sind, ich sage nur, sie handeln undifferenziert und oftmals vollkommen an der Realität vorbeigehend.