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Vollständige Version anzeigen : Sonderzahlungen - Auszahlungsweise



Dextrous
12-10-2015, 15:19
Moin,

mein jetziger AG hat seinen gut 300.000 Angestellten vorgeschlagen die einmaligen Leistungen Weihnachtsgeld (100% vom Okt. Gehalt) und das Urlaubsgeld (450€) mit in die normalen 12 Monatsgehälter zu integrieren, anstatt sie einmalig auszahlen zu lassen.

Rein rechnerisch komme ich aufs Jahr mit der "neuen" Auszahlungsweise, also alles verteilt aufs ganze Jahr, Netto etwas besser weg. Wenn auch nur minimal.

Gibt es hier einen Haken, oder warum schlägt mein AG uns das vor?
Vergisst der Otto-Normal-Bürger irgendwelche besonderen Regelungen bei Sonderzahlungen?
Zu was würdet Ihr persönlich tendieren und warum?

Sportliche Grüße

Little Green Dragon
12-10-2015, 15:42
Gibt es bei euch Personen die den Mindestlohn bekommen? (Stehen die Zahlungen im Arbeitsvertrag oder ist das betriebliche Übung?)

Das könnte ein Grund sein, da dann die Sonderzahlungen im Mindestlohn aufgehen bzw. diesen drücken.

Ggf. will der AG auch neuen MA zukünftig die Sonderzahlungen nicht mehr gewähren und verpackt sie daher mit ins Gehalt (und stuft neue MA dann gleich auch noch mal ein wenig geringer ein).

Oder (aber das wollen wir hier mal nicht unterstellen) er kürzt dann fröhlich auch bei bestehenden Verträgen.

Ansonsten dürfte für einen normalen AN es eigentlich keinen Unterschied machen ob es unterjährig oder einmalig gezahlt wird - spätestens mit dem Lohnsteuerjahreserklärung gleicht sich das nach dem Zuflussprinzip wieder aus.

NightFury
12-10-2015, 15:44
Steuerrechtlich kann ich das nicht beurteilen.

Habe aber so ein wenig den kleinen Verdacht das der Arbeitgeber sich damit um eine Lohnerhöhung drücken will bzw...

Ein (noch offensichtlicheres) Beispiel von einer mir bekannten Firma:
Anstatt allen Mitarbeitern eine längst überfällige Lohnerhöhung zu gewähren hat die Firma den AN's angeboten eine Firmen interne Zusatz-Rentenversicherung zu übernehmen. D.h. Für jeden AN wurden dann paar Hundert Euro in die Versicherung eingezahlt. Das lief dann A) nicht als Gehalt - somit günstiger für die Firma und B) Firmenbindung ,da unter 2 Jahren Laufzeit noch kein Anspruch entstanden war die Versicherung mitnehmen zu dürfen. Somit ging dann die Kohle wieder an den AG zurück wenn der MA nicht mindestens 2 weitere Jahre bei der Firma blieb.

In deinem Fall könnte dann zB auch für einige Jahre dadurch die Lohnerhöhungen weg fallen...
Ich persönlich freue mich eh über die netten Weihnachtsgelder und Bonuszahlungen - finde ich schön wenigstens 2 mal im Jahr sich "reich" zu fühlen :D

NightFury
12-10-2015, 15:46
Nachtrag: Little Green Dragon bringt es besser auf den Punkt als ich. Hatte sich jedoch überschnitten. :D

JudoSambo 88
12-10-2015, 15:48
evtl geht's hier auch um die liquiditätssicherung des ag! kann ja sein das aufgrund schlechter Debitoren und anderem gedönns es zum Jahresende immer etwas knapp wird und er sich somit mehr spielraum lässt, trotz der ganzen sonderzahlungen.

Dextrous
12-10-2015, 15:50
Also. Es gibt hier "natürlich" einen Tarifvertrag.
Niemand, außer die aller höchsten der höchsten bekommt eine einfache Gehaltserhöhung. Die sind allesamt im Tarifvertrag versehen, je nach Betriebszugehörigkeit oder bei Abschluss von Fortbildungen etc.
Und natürlich bei Anpassungen der Entgeldgruppen, was in den letzten zwei Jahren schon 3 mal passiert ist. Gehalt ist um ca. 8% angestiegen.
Mindestlohn bei uns... Bestimmt auch.

Ich kann es mir nur so vorstellen, dass der AG lediglich Probleme bei der Auszauhlung des Weihnachtsgeldes hat, wenn er es auf einmal zahlen muss.
Ansonsten kann ich mir keinen Reim darauf machen.

gast
12-10-2015, 15:54
Positiv gedacht: AG möchte seine Buchhaltung dadurch vereinfachen - Auszahlung von 1 Gehalt pro Monat und fertig ist.

Böse gedacht: Kann schon sein, dass überlegt wird einen neuen Tarifvertrag in der Zukunft zu verhandeln der dann niedriger ist.

Ich würde es wohl akzeptieren.

Bei uns in AT ist das aber sowieso ganz anders... ;)

Robb
12-10-2015, 16:18
Was der Chef vorschlägt ist richtig.

Inumeg
12-10-2015, 19:27
Wenn nach Tarif bezahlt wird, steht irgendwo auch eine Gewerkschaft dahinter. Und wenn so eine Änderung zum Nachteil der Arbeitnehmer wäre, wäre die Gewerkschaft natürlich sofort auf der Matte. Also geht es nur darum, dass der AG dadurch Vorteile hat, der AN aber keine objektiven Nachteile. Ob man nun lieber das Weihnachtsgeld als solches extra haben will oder lieber jeden Monat etwas mehr, dass muss man mit seinen persönlichen Vorlieben ausmachen. Ansonsten mal den Betriebsrat fragen.

Dextrous
13-10-2015, 07:58
Wenn nach Tarif bezahlt wird, steht irgendwo auch eine Gewerkschaft dahinter. Und wenn so eine Änderung zum Nachteil der Arbeitnehmer wäre, wäre die Gewerkschaft natürlich sofort auf der Matte.

Hab grade mal aus Jux bei der Gewerkschaft nachgefragt.
Die haben das erarbeitet, dass wir das nun entscheiden dürfen und haben mir den Tipp gegeben es anzunehmen :p
Bisschen mehr Netto und man steht nicht in der Misere nichts zu bekommen, wenn man ungünstig im Frühjahr die firma verkässt.