Vollständige Version anzeigen : wing tsun schule eröffnen
Puddingkuchen
13-10-2015, 20:06
wenn man nebenberuflich selbstständig ohne eigenes Gewerbe eine wing tsun schule eröffnen möchte .. was muss man mit dem Schulleiter alles besprechen? fällt das nicht unter Franchising? und was ist wenn der leiter selbst kein Geld verlangt & dennoch sein logo dafür hergibt? erzählt mir mal bitte was dazu.
Hä? Bist du nicht der Schulleiter, wenn du selbständig eine Schule eröffnest? Sprichst du dann mit dir selber oder wie? :D
Glückskind
13-10-2015, 20:36
Na, erzähl Du lieber erstmal in welchem Verband das stattfinden
soll oder noch viel einfacher: sprich das mit Deinem Lehrer ab.
@Kaybee mit Schulleiter meint er vermutlich seinen eigenen
Lehrer, aber ein bissl verwirrend hört sich das schon alles an. ;)
Mario Mikulic
14-10-2015, 00:38
also im wt früher, ich war ja schulleiter, gab es schon mal bundesweit (damals) keine gebiete, die "frei" sind, also musstest du notgedrungen irgendeinem Meister a) Kohle abdrücken und dieser hat dann die Prüfungen abgenommen (nochmal Kohle) und ohne diesen kannst du nix !
Egal was, mit diesem Meister musstest du dich dann absprechen !
Da rühren auch die Massenaustritte auch her damals ! Da haben sich diverse Meister gedacht, ich werde meinen eigenen Verband gründen, dann habe ich nicht nur Anspruch auf mein Gebiet, sondern kann Leute für mich überall arbeiten lassen usw. !
Also, zu deiner Frage, Du hast es richtig erkannt, Du kannst nicht mal furzen, wenn Du in einem Verband bist !
Und da bspw. war es auch so geregelt, dass auch der Oberguru des Vebandes (also nicht dein Gebietsleiter/meister) auch Kohle wollte, so konnte dein Gebietsleister/Meister, für den Du im Grunde gearbeitet gearbeitet hast, auchnicht ALLE Prüfungen abnehmen ! Das hat man schlau eingerichtet ! Nur gerade bzw. ungerade Prüfungen usw. So musste dann der Oberguru die geraden bzw. die ungeraden Zahlen prüfen und hat auch noch mit abgesahnt !
Ach da gibt es viel zu erzählen und zu kritisieren ! (bspw. später Pflichprüfungen, Pflichlehrgänge, Rundzettel oder wie das hieß uvm.)
Aber das gehört glaube ich alles langsam der Vergangenheit an !
LG
Mario :)
Hä? Bist du nicht der Schulleiter, wenn du selbständig eine Schule eröffnest? Sprichst du dann mit dir selber oder wie?
wie war/ist das eigentlich im Ving tsun nach PHB ? Wie habt ihr das dort geregelt ? Habt ihr oder drückt ihr was an PHB ab ? Nimmt er Prüfungen ab ?
und was ist wenn der leiter selbst kein Geld verlangt & dennoch sein logo dafür hergibt? erzählt mir mal bitte was dazu.
Dann hast halt ein Logo kostenlos ! Verstehe deine Frage nicht ! So machst mindestens kostenlos Werbund für Jemanden dessen Logo und dazu gehört ja auch Philosophie usw. dazu, Du vertrittst ! Wenn Du es mit Dir vereinbaren kannst, ist das super !
Hallo puddingkuchen,
nun wenn du ohne eigens Gewerbe eine Schule eröffnen möchtest (du meinst dann wohl eher als Lehrer arbeiten willst), dann brauchst du erstmal jemanden, der ein Gewerbe führt. (Geschäftsführer, Inhaber der Schule) Denn eine Schule ist in den meisten Fällen ein Gewerbe! Da Du schreibst, dass du nebenberuflich die Schule leiten willst, damit also suggerierst, dass du Geld verdienen willst, müsstest Du dich vom Inhaber der Schule anstellen lassen. Du wärst also Arbeitnehmer.
Du wärst also vermutlich nicht Schulleiter oder Inahber der Schule, denn das ist derjenige, der das Gewerbe anmeldet, sondern ein Lehrer der Schule, der Geld dafür bekommt, dass er unterrichtet. Und wenn du Geld haben willst, braucht der Inhaber Schüler (und zwar viele!), um erstmal eigene Kosten und Risiken zu decken und erst dann kann er dich bezahlen. Das würde aber erst wirtschaftlich Sinn machen, wenn die Schule eine Menge Geld abwirft.
Du würdest dann als Angestellter die Schule leiten, der Chef würde hoffen and bangen und das Risiko würde auf Seiten des Inhabers liegen.
Alles im allem: Sehr unwahrscheinlich!
Und was den Verbandskram angeht, der hier angesprochen wurde: Alles halb so wild. Du generierst deinen Umsatz (oder eben der Inhaber) über die Verträge, also über die monatliche Gebühr. Prüfungsgebühren und Co sind eh zu unsicher als "normaler" Schulleiter. Sicher ganz nett, aber einkalkulieren sollte man die nicht!
LG
Abstauber
14-10-2015, 07:28
Check mal unter Freiberufler nach. Ich kenne eine Tanzlehrerin, die eine Schule hat. Das fällt unter künstlerische Tätigkeit und ist deswegen kein Gewerbe. So muss man keine Gewerbesteuer bezahlen, sondern eine Umsatzsteuer. Und Gewerbe wird auch nicht angemeldet.
Glückskind
14-10-2015, 07:52
Nur gerade bzw. ungerade Prüfungen usw. ...
Ach da gibt es viel zu erzählen und zu kritisieren ! (bspw. später Pflichprüfungen, Pflichlehrgänge, Rundzettel oder wie das hieß uvm.)
Aber das gehört glaube ich alles langsam der Vergangenheit an !
Allerdings; was Du da beschreibst war schon vor etlichen Jahren nicht mehr ganz richtig. Anfangs durften normale Lehrer nur die ungeraden(?) Prüfungen abnehmen. Je höher der Lehrer selbst graduiert war, desto mehr von den niedrigen, geraden Prüfungen durfte er auch selbst abnehmen. Und datt Dingens heisst/hieß Laufzettel.
Schöne Grüße
Glückskind
PS: mit plenkenden Leuten sollte man sich ja an sich gar nichtunterhalten. :p Fefes Blog (http://blog.fefe.de/?q=plenk)
Check mal unter Freiberufler nach. Ich kenne eine Tanzlehrerin, die eine Schule hat. Das fällt unter künstlerische Tätigkeit und ist deswegen kein Gewerbe. So muss man keine Gewerbesteuer bezahlen, sondern eine Umsatzsteuer. Und Gewerbe wird auch nicht angemeldet.
Oh Mann ! falscher geht's kaum :mad:
Selbstständige Tätigkeit = Gewerbe.
Muß beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Dann kommt das Finanzamt und will wissen was voraussichtlich verdient wird
( und danach Steuer-Vorauszahlungnen fest setzen ).
Umsatz-Steuer für die Einnahmen fällt IMMER an ( ggfls. abzüglich selbst
gezahlten Vor-Steuern ) und muß in der Anfangszeit MONATLICH ans FA
gemeldet ( gezahlt ) werden.
Für die eigenen Verdienste ( Einnahmen - Ausgaben ) wird Einkommen-Steuer
fällig ( ist wie Lohnsteuer - die ist "vereinfacht" und wird vom Arbeitgeber
direkt an's FA abgeführt - daher die Steuer-Erklärungen jährlich um ev. zu
viel gezahlte Lohnsteuer zurück zu bekommen - kann aber auch in eine
Nachzahlung ausarten ! ).
Gewerbesteuer gibt's "extra" - der "Anteil am Gewinn" der Gemeinde/Stadt.
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer ( "Frei" = Gewerbesteuerfrei ) - die
haben reichlich Belastung durch Zahlungen an ihre Berufs-Verbände.
Die IHK will von dir als Gewerbebetreibenden auch Beiträge haben ...
Na - immer noch Lust einfach mal so ein Gewerbe anzumelden ( sonst wäre
es Schwarzarbeit und da kennen die keinen Spaß ! ) ?
Ich kenne die Idee mit "Pauschalausbildung bis zur Ausbilderbefähigung" nur
zu gut - dann Gebiets-Lizenz erwerben und erst mal ordentlich investieren ...
die Chancen damit Geld SELBST ZU VERDIENEN sind heutzutage .... NULL !!!
Warum überschlagen sich denn Gruppen und Verbände damit immer tollere
( haltlose ) Versprechungen zu verbreiten - egal ob eine oder zwanzig Schulen
am Ort sind - die Anzahl der möglichen Schüler bleibt gleich hoch.
Wer so was wirklich "nebenberuflich" machen will - der möge bitte einen VEREIN
gründen - hat viele Vorteile - auch Zugang zu Sporthallen - und man kann
sein eigenes Hobby für Kleingeld betreiben - VERBANDSFREI sonst geht auch das
schief.
Letztlich: was erwartest du für dich, deine eigenen Fortschritte, wenn du
gezwungen bist jedem dahergelaufenen Bewegungs-Mutanten das gerade
stehen beibringen zu müssen ?
DAHER mache ich seit langer Zeit nur profitloses Privat-Training - für die
von denen ich erkenne sie brauchen so was und für die mit denen ich mich
auf meinem Niveau austausche.
Grüße
BUJUN
Oh Mann ! falscher geht's kaum :mad:
Selbstständige Tätigkeit = Gewerbe.
Muß beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Dann kommt das Finanzamt und will wissen was voraussichtlich verdient wird
( und danach Steuer-Vorauszahlungnen fest setzen ).
Umsatz-Steuer für die Einnahmen fällt IMMER an ( ggfls. abzüglich selbst
gezahlten Vor-Steuern ) und muß in der Anfangszeit MONATLICH ans FA
gemeldet ( gezahlt ) werden.
Für die eigenen Verdienste ( Einnahmen - Ausgaben ) wird Einkommen-Steuer
fällig ( ist wie Lohnsteuer - die ist "vereinfacht" und wird vom Arbeitgeber
direkt an's FA abgeführt - daher die Steuer-Erklärungen jährlich um ev. zu
viel gezahlte Lohnsteuer zurück zu bekommen - kann aber auch in eine
Nachzahlung ausarten ! ).
Gewerbesteuer gibt's "extra" - der "Anteil am Gewinn" der Gemeinde/Stadt.
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer ( "Frei" = Gewerbesteuerfrei ) - die
haben reichlich Belastung durch Zahlungen an ihre Berufs-Verbände.
Die IHK will von dir als Gewerbebetreibenden auch Beiträge haben ...
Na - immer noch Lust einfach mal so ein Gewerbe anzumelden ( sonst wäre
es Schwarzarbeit und da kennen die keinen Spaß ! ) ?
Ich kenne die Idee mit "Pauschalausbildung bis zur Ausbilderbefähigung" nur
zu gut - dann Gebiets-Lizenz erwerben und erst mal ordentlich investieren ...
die Chancen damit Geld SELBST ZU VERDIENEN sind heutzutage .... NULL !!!
Warum überschlagen sich denn Gruppen und Verbände damit immer tollere
( haltlose ) Versprechungen zu verbreiten - egal ob eine oder zwanzig Schulen
am Ort sind - die Anzahl der möglichen Schüler bleibt gleich hoch.
Wer so was wirklich "nebenberuflich" machen will - der möge bitte einen VEREIN
gründen - hat viele Vorteile - auch Zugang zu Sporthallen - und man kann
sein eigenes Hobby für Kleingeld betreiben - VERBANDSFREI sonst geht auch das
schief.
Letztlich: was erwartest du für dich, deine eigenen Fortschritte, wenn du
gezwungen bist jedem dahergelaufenen Bewegungs-Mutanten das gerade
stehen beibringen zu müssen ?
DAHER mache ich seit langer Zeit nur profitloses Privat-Training - für die
von denen ich erkenne sie brauchen so was und für die mit denen ich mich
auf meinem Niveau austausche.
Grüße
BUJUN
:gewicht::yeaha:
Abstauber
14-10-2015, 09:11
"Ausübende der klassischen freien Berufe, auch Katalogberufe genannt, sind nicht gewerbesteuerpflichtig, da sie kein gewerbliches Unternehmen betreiben § 2 GewStG. Sie sind aber umsatzsteuerpflichtig (allerdings sind bestimmte Leistungen der Humanmedizin, für Bildung und Kultur, usw., umsatzsteuerfrei) und einkommensteuerpflichtig. Das Finanzamt entscheidet, ob eine selbständig ausgeübte Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist."
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
Was anderes hab ich in Kurzfassung auch nicht behauptet.
Die Schule wo ich unterrichte ist keine Gewerbe. Die Tanzlehrerein ist Freiberuflerin.
Habe mich mit ihr diesbezüglich ausgiebig unterhalten, wie das funktioniert.
Aber ich empfehle, einmal dich einfach fachlich beraten zu lassen.
"Ausübende der klassischen freien Berufe, auch Katalogberufe genannt, sind nicht gewerbesteuerpflichtig, da sie kein gewerbliches Unternehmen betreiben § 2 GewStG. Sie sind aber umsatzsteuerpflichtig (allerdings sind bestimmte Leistungen der Humanmedizin, für Bildung und Kultur, usw., umsatzsteuerfrei) und einkommensteuerpflichtig. Das Finanzamt entscheidet, ob eine selbständig ausgeübte Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist."
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
Was anderes hab ich in Kurzfassung auch nicht behauptet.
Die Schule wo ich unterrichte ist keine Gewerbe. Die Tanzlehrerein ist Freiberuflerin.
Habe mich mit ihr diesbezüglich ausgiebig unterhalten, wie das funktioniert.
Aber ich empfehle, einmal dich einfach fachlich beraten zu lassen.
Ich behaupte mal mich sehr gut damit auszukennen. (Eigene Erfahrung): Eine freiberufliche Tätigkeit als Wing Chun Lehrer wird schwierig! Es ist nunmal etwas anderes als Tanzlehrer.
Generell gilt aber: Der Sachbearbeiter entscheidet. Kannst auch Glück haben! Oder einen Rechtsstreit beginnen. :)
Also die Gewerbesteuer kann man anfangs ausklammern - die fällt erst
an wenn Gewinne vorhanden sind.
Da hinzukommen ist vorrangig - warum sollte man freiwillig nur
Verluste erwirtschaften ? ( egal mit was ).
Also mal ein paar Freiberufe:
Ärzte
Rechtsanwälte und Steuerberater, Notare ( soweit nicht beamtet / "ähnlich" )
Architekten
...
Was fällt auf: alles Studienberufe mit umfangreichen Standesregeln und
Pflichtmitgliedschaft in ( teuren ) Berufs-Verbänden.
Grundsätzlich mal eines erkennen: Selbstständigkeit bedeutet nicht dass
man die steuerlichen Belastungen irgendwie / nachhaltig beeinflussen kann
( die meinsten "Steuerberater" können das nicht und beschränken sich
auf Buchhaltung und werden DAFÜR zu hoch entlohnt ! ).
"Echte" Steuer-Beratung - das sind hochspezialisierte Büros die für große und
größte Unternemen weltweit nach "Lücken" suchen und entsprechende Honorare
verlangen und bekommen.
Wenn man schöne Freibeträge bekommen will ist der derzeit günstigste Weg:
Unternehmergesellschaft ( haftungsbeschränkt ) gründen: mit 300 EURO
Eigenkapital = entspricht den Gründungskosten Notar + Amtsgericht, diese
Firma ist eine "echte" GmbH mit Gründungserleichterung und für einen
Freibetrag muß man dann eine UG ( haftungsbeschränkt ) & Co. KG draus machen -
hier ist die EWTO ein Beispiel = finanztechnisch gut beraten.
Zurück zur Frage: NEBENBERUFLICH = kleine Brötchen backen, Vereinsstatus
erwerben ( wichtigster Punkt = genügend Gründungsmitglieder und dann
Satzung und dann eintragen lassen = e.V. ) und damit günstige Hallen-Räume
anmieten ( Stundenweise in Turnhallen ) ... und dann schön trainieren.
Oder
einfach mal ausrechnen:
was kann ich an Einnahmen ( Schüler ) erzielen
was muß ich als Ausgaben unbedingt davon tragen
... WAS BLEIBT ÜBRIG
... und: lohnt sich der Aufwand dafür ???
Als ich vor ca. 46 Jahren ins "Body Buiding" bin - haben wir die Gewichte
selbst lackiert und "Dusche" ??? nix da !
Und wir haben uns auch damals gequält.
Wäre das heute möglich bei dem Angebot an Fitneß-Centern ?
Die paar Schüler die nicht unbedingt wohltemperierte Räume + Saft-Bar
brauchen um sich wirklich um die KK/KS zu kümmern .... davon kann keine
Schule leben.
Und jeder Bequemlichkeits-Kompromiß lockt genau die Leute an die da mMn
gar nix zu suchen haben - und ziehen die Qualität, das Ergebnis stark runter.
"SV" ist kein Spiel sondern immer grausam, grausame Realität !
Und wer das kennt / erkannt hat - benötigt ganz andere Dinge wie sie
in KS/KK erlernt werden - denn dort geht's "zivilisiert" zu !
Läßt man "SV" weg - welche Gründe verbleiben dann eine KK/KS auszuüben -
bei KS gibts Wettkämpfe und Pokale usw. ... bei KK ... gibt's was ????
Gern in der EWTO
14-10-2015, 11:10
Auch Freiberufler müssen ein Gewerbe anmelden - das wird sonst teuer!
Gewerbesteuer zahlt man nicht. Alles sehr verwirrend, also umfassend beraten lassen.
Trotzdem ist man mit einer Gewerbeanmeldung für 50 € immer auf der sicheren Seite, BEVOR man irgend etwas öffentlich publik macht / bewirbt.
Die Städte freuen sonst gerne über happige Strafgebühren, Freiberufler hin oder her :cool:
Michael Kurth (M.K.)
14-10-2015, 11:16
Kann nur für NRW sprechen, aber die aktuelle Lage ist so, daß, wenn man KK unterrichten will, man Gewerbe anmelden muß.
Umsatz- und Gewerbesteuer richten sich nach den Einnahmen.
IHK meldet sich natürlich auch automatisch.
Glückskind
14-10-2015, 12:27
Auch Freiberufler müssen ein Gewerbe anmelden
Nein, wie kommst Du darauf?
Das man nicht der Gewerbeordnung unterliegt ist ja mWn gerade einer der
wesentlichen Punkte bei der Freiberuflichkeit; siehe auch der erste Satz hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)#Katalogberufe_und_.C3.A 4hnliche_Berufe
Für den Bereich der Kampfkunst wird es wohl tatsächlich kaum gehen,
da mit der Freiberuflichkeit durchzukommen. Es sei denn man macht
nur Showauftritte o.ä.
Ich behaupte mal mich sehr gut damit auszukennen. (Eigene Erfahrung): Eine freiberufliche Tätigkeit als Wing Chun Lehrer wird schwierig! Es ist nunmal etwas anderes als Tanzlehrer.
Generell gilt aber: Der Sachbearbeiter entscheidet. Kannst auch Glück haben! Oder einen Rechtsstreit beginnen. :)
Das stimmt nicht, es geht! Steuer musste abführen und beim FA gemeldet sein.
Aber es geht!!
Das stimmt nicht, es geht! Steuer musste abführen und beim FA gemeldet sein.
Aber es geht!!
Was geht? Die freiberufliche Ausübung als Kampfkunstlehrer?
Ja, kannst Du Glück haben, sage ich ja. Aber es wird schwierig. Glaube kaum, dass man da jemandem Hoffnung machen sollte. Generell entscheidet der Sachbearbeiter des Finanzamtes.
BumBumKiwi
14-10-2015, 14:03
Mal eine kleine Ergänzung zum Thema Freiberufler vs Gewerbe bzw. Steuerpflicht:
Es kommt nicht (nur) auf den erlernten Beruf an, sondern auf die Art der Tätigkeit die man ausübt. Beispiel von mir selbst: Ich bin Psychologe und schreibe Gutachten fürs Gericht. Meine Frau ist auch Psychologin und hat eine psychotherapeutische Praxis. Beide sind also Freiberufler.
Ich zahle Umsatz- aber keine Gewerbesteuer, weil meine Tätigkeit eine wissenschaftliche Leistung ist (die eben eine freiberufliche Tätigkeit ist). Meine Frau zahlt weder noch, da es sich bei ihr um eine Heilbehandlung handelt (welche auch noch von der Umsatzsteuer befreit ist). Keiner von uns braucht ein Gewerbe anzumelden.
Würde meine Frau jetzt aber in ihrer Praxis noch Rheumadecken, Heilkiesel, Wünschelruten, magische Steine oder sonst irgendeinen Tinneff ;) verscheuern, dann müsste sie dafür auch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen und natürlich auch ein Gewerbe anmelden.
Bezogen auf eine eigene KK-Schule: Wie Jim ja schon sagt, hängt die Einschätzung der "Gewerblichkeit" deiner Tätigkeit natürlich auch vom Sachbearbeiter beim FA ab. Da gibt es natürlich einen Ermessensspielraum. Aber spätestens wenn Du in Deiner Schule noch Zeug an Deine Schüler verkaufst (z.B. Handschuhe, Kopfschutz, etc.), dürfte die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten sein.
Wie einige schon sagten: Geht es Dir ums Training, dann ist ein e.V. sicherlich eine gute Idee. Geht es Dir um Broterwerb, kommst Du wahrscheinlich nicht an einem eigenen Gewerbe vorbei, es sei denn Du wirst wo angestellt.
Puddingkuchen
15-10-2015, 09:21
Na, erzähl Du lieber erstmal in welchem Verband das stattfinden
soll oder noch viel einfacher: sprich das mit Deinem Lehrer ab.
@Kaybee mit Schulleiter meint er vermutlich seinen eigenen
Lehrer, aber ein bissl verwirrend hört sich das schon alles an. ;)
findest du? ach ne du hast schon recht .. ich meine meinen Lehrer. genau. das ganze System was man alles zutun hat wenn man eine schule eröffnen will finde ich mehr als kompliziert. fragen wir mal anders: was muss man denn alles wichtige beachten damit man nicht auf die nase damit fällt?
findest du? ach ne du hast schon recht .. ich meine meinen Lehrer. genau. das ganze System was man alles zutun hat wenn man eine schule eröffnen will finde ich mehr als kompliziert. fragen wir mal anders: was muss man denn alles wichtige beachten damit man nicht auf die nase damit fällt?Mach doch mal einen BP (Business Plan). Dann überschaust Du das besser.
Michael Kurth (M.K.)
15-10-2015, 09:24
Darauf, daß die Ausgaben die Einnahmen nicht übersteigen.
Alles andere ist relativ.
Aber machst Du einen guten Job, ehrlich, qualitativ, dann wirst Du Dich auch auf Dauer etablieren können.
Und vergiß nicht, bei bestimmten Sachen auch kosequent zu sein (Beiträge, Laufzeiten, etc.), denn Du mußt Deine Sachen auch bezahlen. Und da fragt auch keiner nach/nimmt Rücksicht.
Glückskind
15-10-2015, 09:26
Eine einfache, für die sinnvolle Beantwortung Deiner Frage
relevante Gegenfrage nicht beantworten? Na dann...
die Chisau
15-10-2015, 09:27
Nebenberuflich anfangen, die Investitionen in Grenzen halten und sehen wie es sich entwickelt. Die Zeiten werden nicht besser.
Ich kenne einige Schulleiter die vom Vollprofi und Schülerzahlen jenseits der 200 wieder auf 20-40 Schüler gefallen sind und das nicht mehr hauptberuflich machen.
Ganz wichtig ein marketingstarker Verband wie z.B die EWTO, wenn dann geht das in solchen Organisationen. Das mussten schon viele schmerzlich herausfinden die den Großverband verlassen haben, wiewohl sie fachlich sicher nicht schlechter geworden sind, aber das ist nebensächlich.
Puddingkuchen
15-10-2015, 09:27
Hallo puddingkuchen,
nun wenn du ohne eigens Gewerbe eine Schule eröffnen möchtest (du meinst dann wohl eher als Lehrer arbeiten willst), dann brauchst du erstmal jemanden, der ein Gewerbe führt. (Geschäftsführer, Inhaber der Schule) Denn eine Schule ist in den meisten Fällen ein Gewerbe! Da Du schreibst, dass du nebenberuflich die Schule leiten willst, damit also suggerierst, dass du Geld verdienen willst, müsstest Du dich vom Inhaber der Schule anstellen lassen. Du wärst also Arbeitnehmer.
Du wärst also vermutlich nicht Schulleiter oder Inahber der Schule, denn das ist derjenige, der das Gewerbe anmeldet, sondern ein Lehrer der Schule, der Geld dafür bekommt, dass er unterrichtet. Und wenn du Geld haben willst, braucht der Inhaber Schüler (und zwar viele!), um erstmal eigene Kosten und Risiken zu decken und erst dann kann er dich bezahlen. Das würde aber erst wirtschaftlich Sinn machen, wenn die Schule eine Menge Geld abwirft.
Du würdest dann als Angestellter die Schule leiten, der Chef würde hoffen and bangen und das Risiko würde auf Seiten des Inhabers liegen.
Alles im allem: Sehr unwahrscheinlich!
Und was den Verbandskram angeht, der hier angesprochen wurde: Alles halb so wild. Du generierst deinen Umsatz (oder eben der Inhaber) über die Verträge, also über die monatliche Gebühr. Prüfungsgebühren und Co sind eh zu unsicher als "normaler" Schulleiter. Sicher ganz nett, aber einkalkulieren sollte man die nicht!
LG
nein das hast du falsch verstanden. ich bin mit der schule dann selbstständig tätig. dennoch danke für deine antwort.
Puddingkuchen
15-10-2015, 09:29
Allerdings; was Du da beschreibst war schon vor etlichen Jahren nicht mehr ganz richtig. Anfangs durften normale Lehrer nur die ungeraden(?) Prüfungen abnehmen. Je höher der Lehrer selbst graduiert war, desto mehr von den niedrigen, geraden Prüfungen durfte er auch selbst abnehmen. Und datt Dingens heisst/hieß Laufzettel.
Schöne Grüße
Glückskind
PS: mit plenkenden Leuten sollte man sich ja an sich gar nichtunterhalten. :p Fefes Blog (http://blog.fefe.de/?q=plenk)
solche Sachen hat man mit den leuten getrieben? krass
Puddingkuchen
15-10-2015, 09:31
Oh Mann ! falscher geht's kaum :mad:
Selbstständige Tätigkeit = Gewerbe.
Muß beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Dann kommt das Finanzamt und will wissen was voraussichtlich verdient wird
( und danach Steuer-Vorauszahlungnen fest setzen ).
Umsatz-Steuer für die Einnahmen fällt IMMER an ( ggfls. abzüglich selbst
gezahlten Vor-Steuern ) und muß in der Anfangszeit MONATLICH ans FA
gemeldet ( gezahlt ) werden.
Für die eigenen Verdienste ( Einnahmen - Ausgaben ) wird Einkommen-Steuer
fällig ( ist wie Lohnsteuer - die ist "vereinfacht" und wird vom Arbeitgeber
direkt an's FA abgeführt - daher die Steuer-Erklärungen jährlich um ev. zu
viel gezahlte Lohnsteuer zurück zu bekommen - kann aber auch in eine
Nachzahlung ausarten ! ).
Gewerbesteuer gibt's "extra" - der "Anteil am Gewinn" der Gemeinde/Stadt.
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer ( "Frei" = Gewerbesteuerfrei ) - die
haben reichlich Belastung durch Zahlungen an ihre Berufs-Verbände.
Die IHK will von dir als Gewerbebetreibenden auch Beiträge haben ...
Na - immer noch Lust einfach mal so ein Gewerbe anzumelden ( sonst wäre
es Schwarzarbeit und da kennen die keinen Spaß ! ) ?
Ich kenne die Idee mit "Pauschalausbildung bis zur Ausbilderbefähigung" nur
zu gut - dann Gebiets-Lizenz erwerben und erst mal ordentlich investieren ...
die Chancen damit Geld SELBST ZU VERDIENEN sind heutzutage .... NULL !!!
Warum überschlagen sich denn Gruppen und Verbände damit immer tollere
( haltlose ) Versprechungen zu verbreiten - egal ob eine oder zwanzig Schulen
am Ort sind - die Anzahl der möglichen Schüler bleibt gleich hoch.
Wer so was wirklich "nebenberuflich" machen will - der möge bitte einen VEREIN
gründen - hat viele Vorteile - auch Zugang zu Sporthallen - und man kann
sein eigenes Hobby für Kleingeld betreiben - VERBANDSFREI sonst geht auch das
schief.
Letztlich: was erwartest du für dich, deine eigenen Fortschritte, wenn du
gezwungen bist jedem dahergelaufenen Bewegungs-Mutanten das gerade
stehen beibringen zu müssen ?
DAHER mache ich seit langer Zeit nur profitloses Privat-Training - für die
von denen ich erkenne sie brauchen so was und für die mit denen ich mich
auf meinem Niveau austausche.
Grüße
BUJUN
du widersprichst dir doch oder? ich meine mein Lehrer sagte da er ja ein Gewerbe hat könne ich eine schule unter ihm aufmachen. zwar mit seinem logo etc aber ohne eigenes Gewerbe anzumelden.
Puddingkuchen
15-10-2015, 09:36
Auch Freiberufler müssen ein Gewerbe anmelden - das wird sonst teuer!
Gewerbesteuer zahlt man nicht. Alles sehr verwirrend, also umfassend beraten lassen.
Trotzdem ist man mit einer Gewerbeanmeldung für 50 € immer auf der sicheren Seite, BEVOR man irgend etwas öffentlich publik macht / bewirbt.
Die Städte freuen sonst gerne über happige Strafgebühren, Freiberufler hin oder her :cool:
warum müssen freiberuflich selbstständige bei denen der lehrer ein Gewerbe betreibt, ein Gewerbe anmelden?
Puddingkuchen
15-10-2015, 09:38
Für den Bereich der Kampfkunst wird es wohl tatsächlich kaum gehen,
da mit der Freiberuflichkeit durchzukommen. Es sei denn man macht
nur Showauftritte o.ä.
warum?
Puddingkuchen
15-10-2015, 09:40
Mach doch mal einen BP (Business Plan). Dann überschaust Du das besser.
was kannst du mir noch wichtiges empfehlen? und welchen grad hast du?
Gern in der EWTO
15-10-2015, 10:16
warum müssen freiberuflich selbstständige bei denen der lehrer ein Gewerbe betreibt, ein Gewerbe anmelden?
Du musst nicht, du kannst auch Strafgebühren zahlen :D
Nur ein Beispiel: Ich habe als Freiberufler in Stadt A ein Gewerbe angemeldet. Habe dann in Stadt B in einem Fitness-Studios (also ebenfalls in einem dort angemeldeten Gewerbe) einen regelmäßigen SV-Kurs gegeben.
Das hat Stadt B erfahren und schon hatte ich eine heftige Strafgebühr am Hals.
Alle Einsprüche, dass ich
1. Freiberufler bin
2. Ein Gewerbe in A gemeldet habe und in B ja nur einen Kurs bei einem dritten gab, der
3. dort ja ein Gewerbe angemeldet hatte
nutzte nix. Musste Strafe zahlen UND in Stadt B ein zweites Gewerbe anmelden :mad:
Nochmal weniger kompliziert für Puddingkuchen:
Kriegst du Geld - egal für was - mußte das versteuern.
Egal ob Angestellter oder Minijob - Steuern werden fällig.
Macht man sich SELBSTSTÄNDIG ist das aufwendiger.
Sobald du eine Rechnung stellst - bist du dran !
Kein Gewerbe angemeldet - gibt's Strafe bis hin Gewerbeverbot.
Zauberwort = selbstständig !
Machst du was UN-selbstständig im Auftrag von xy gilt: führt der für Dich
die Steuern ab ists für dich damit erledigt - führt er die Steuern nicht für
dich ab - mußt du das selbst machen.
Ohne extra Aufforderung- "Unwissenheit" gilt nicht !
Mach doch mal einen BP (Business Plan). Dann überschaust Du das besser.
Da hat WT Herb mehr als Recht mit. Ein BP ist unbedingt notwendig.
Schreiben, drüber nachdenken, abändern etc.... das ist ein Prozess
weihenchrist
15-10-2015, 15:47
Hallo Puddingkuchen,
es gibt keine Möglichkeit, dich unter dem Namen deines Lehrers selbständig zu machen. Entweder bist du sein Angestellter oder du bist eben selbständig. Auch als Franchisenehmer oder Subunternehmer musst du dich als Freiberufler oder Gewerbetreibender anmelden. Generell hast du 2 Möglichkeiten:
1. Du meldest ein Gewerbe an (im Sinne von §15 EStG), das machst du beim Gewerbeamt. Ist vollkommen unkompliziert, kostet eine Kleinigkeit. Finanzamt und IHK melden sich bei dir. Fällig werden Einkommensteuer (die muss jeder zahlen), Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
2. Du meldest eine selbständige Tätigkeit an (im Sinne von §18 EStG), das machst du beim Finanzamt. Fällig werden Einkommensteuer und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer musst du keine zahlen.
Wie schon gesagt wurde, ist die zweite Option als Kampfkunstlehrer nicht ganz unkompliziert, falls es dir überhaupt gelingt. Über die Abgrenzung dieser beiden Einkunftsarten wird vor den Gerichten unendlich gestritten. Falls du vorhast, neben deinem Unterricht noch irgendwas zu verkaufen (Kleidung, Getränke etc.) kannst du es gleich vergessen. Ist aber eigentllich nicht so schlimm, da Gewerbesteuer nur fällig wird, wenn du über 24500€ im Jahr verdienst. Da du im rechtlichen Sinne kein Kaufmann bist, bist du nicht buchführungspflichtig, d.h. eine einfache Gegenüberstellung deiner Einnahmen und Ausgaben ist fürs Finanzamt völlig ausreichend. Etwas komplizierter ist die Umsatzsteuer, du solltest aber in der Lage sein dich in dieses Thema einzuarbeiten (und evtl geeignete Software benutzen). Steuerberater kannste dir dann auch schenken.
Puddingkuchen
15-10-2015, 18:59
Du musst nicht, du kannst auch Strafgebühren zahlen :D
Nur ein Beispiel: Ich habe als Freiberufler in Stadt A ein Gewerbe angemeldet. Habe dann in Stadt B in einem Fitness-Studios (also ebenfalls in einem dort angemeldeten Gewerbe) einen regelmäßigen SV-Kurs gegeben.
Das hat Stadt B erfahren und schon hatte ich eine heftige Strafgebühr am Hals.
Alle Einsprüche, dass ich
1. Freiberufler bin
2. Ein Gewerbe in A gemeldet habe und in B ja nur einen Kurs bei einem dritten gab, der
3. dort ja ein Gewerbe angemeldet hatte
nutzte nix. Musste Strafe zahlen UND in Stadt B ein zweites Gewerbe anmelden :mad:
aber das gilt nicht bei einem franchisesystem
Puddingkuchen
15-10-2015, 19:00
Nochmal weniger kompliziert für Puddingkuchen:
Kriegst du Geld - egal für was - mußte das versteuern.
Egal ob Angestellter oder Minijob - Steuern werden fällig.
Macht man sich SELBSTSTÄNDIG ist das aufwendiger.
Sobald du eine Rechnung stellst - bist du dran !
Kein Gewerbe angemeldet - gibt's Strafe bis hin Gewerbeverbot.
Zauberwort = selbstständig !
Machst du was UN-selbstständig im Auftrag von xy gilt: führt der für Dich
die Steuern ab ists für dich damit erledigt - führt er die Steuern nicht für
dich ab - mußt du das selbst machen.
Ohne extra Aufforderung- "Unwissenheit" gilt nicht !
wie siehts bei einem franchisesystem aus? ich glaub da ist das was anderes
Puddingkuchen
15-10-2015, 19:06
Hallo Puddingkuchen,
es gibt keine Möglichkeit, dich unter dem Namen deines Lehrers selbständig zu machen. Entweder bist du sein Angestellter oder du bist eben selbständig. Auch als Franchisenehmer oder Subunternehmer musst du dich als Freiberufler oder Gewerbetreibender anmelden. Generell hast du 2 Möglichkeiten:
1. Du meldest ein Gewerbe an (im Sinne von §15 EStG), das machst du beim Gewerbeamt. Ist vollkommen unkompliziert, kostet eine Kleinigkeit. Finanzamt und IHK melden sich bei dir. Fällig werden Einkommensteuer (die muss jeder zahlen), Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
2. Du meldest eine selbständige Tätigkeit an (im Sinne von §18 EStG), das machst du beim Finanzamt. Fällig werden Einkommensteuer und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer musst du keine zahlen.
Wie schon gesagt wurde, ist die zweite Option als Kampfkunstlehrer nicht ganz unkompliziert, falls es dir überhaupt gelingt. Über die Abgrenzung dieser beiden Einkunftsarten wird vor den Gerichten unendlich gestritten. Falls du vorhast, neben deinem Unterricht noch irgendwas zu verkaufen (Kleidung, Getränke etc.) kannst du es gleich vergessen. Ist aber eigentllich nicht so schlimm, da Gewerbesteuer nur fällig wird, wenn du über 24500€ im Jahr verdienst. Da du im rechtlichen Sinne kein Kaufmann bist, bist du nicht buchführungspflichtig, d.h. eine einfache Gegenüberstellung deiner Einnahmen und Ausgaben ist fürs Finanzamt völlig ausreichend. Etwas komplizierter ist die Umsatzsteuer, du solltest aber in der Lage sein dich in dieses Thema einzuarbeiten (und evtl geeignete Software benutzen). Steuerberater kannste dir dann auch schenken.
ja bei mir ist es das 2. ich glaub es kommt immer ganz darauf an was wir beide unter selbstständigkeit verstehen..Wie ist es denn bei der EWTO? Da gibt es doch auch viele Schulen die alle unter einem Dachverband der EWTO gehören. und diese Lehrer sind doch auch freiberuflich selbstständig tätig & haben auch kein Gewerbe. also leiten sie doch eine eigene schule (also sprich selbstständig) uuuund... richten sind nach gewissen vorgaben nach der etwo.
Fakt ist: Du musst Steuern zahlen (Ab 24.500 Euro) Umsatzsteuer, brauchst einen Steuerberater und musst Buchhaltung führen, wenn du dein eigener Chef bist. (Selbstständig)
Wenn du angestellt bist, ist es einfacher. Dann wirst du aber vermutlich nicht der Boss sein. Fertig.
wie siehts bei einem franchisesystem aus? ich glaub da ist das was anderes
"Franchise" = du kaufst dich in ein bereits funktionierendes System ein -
ansonsten ist steuerlich alles genau so wie ohne Franchise.
Beispiele für Franchise = z.B. Mconald = du kaufst dir das Recht am Namen
und bist gezwungen einen Laden auf zu machen genau 100 % nach Vorgaben
vom McD !
Wahl: mach 'nen Burgerladen auf unter eigenem Namen ( WT-Burger ? ) und
versuch dein Glück gengen die übermächtige Konkurrenz der "Großen" inkl.
derer abartiger Werbung - die du mit deinen Lizenzen mit bezahlst !
( abartig = wahnsinnig aufwendig und teuer ! )
Fakt ist: Du musst Steuern zahlen (Ab 24.500 Euro) Umsatzsteuer, brauchst einen Steuerberater und musst Buchhaltung führen, wenn du dein eigener Chef bist. (Selbstständig)
Wenn du angestellt bist, ist es einfacher. Dann wirst du aber vermutlich nicht der Boss sein. Fertig.
Leider sind die o.g. 24.500 der Freibetrag bis zu dem keine Gewerbesteuer
bezahlt werden muss - die UST gilt ab dem 1. EURO !
Schlupfloch: Kleingewerbe anmelden mit ausdrücklicher Erklärung,
nicht mehr als 17.500 EURO UMSATZ ( nicht Gewinn ! ) zu machen und
auf die eigene Rechungsstellung mit UST zu verzichten !
ABER: Niemals abweichen - sonst ist diese Lösung weg !
Mal was ganz wichtiges: die UST muß zwar in Rechnung gestellt werden,
gehört aber dem Staat - der Rechnungssteller ist zwar zunächst der
Empfänger, muß das Geld aber treuhänderisch verwalten und abfühen.
DAAA kennt das FA absolut keinen Spaß !!!
Hier alles Wichtige zum Kleingewerbe:
http://www.kleingewerbe.com/
Ach ja - bin KEIN Steuerberater - habe seit rund 40 Jahren viele
Firmen gehabt - Einzelfirma ( Personengesellschaft ) und GmbH
( Juristische Gesellschaft ) - und einfach ist's mit dem FA nie !!!
Wenn man Glück hat ein Sachbearbeiter der hilft - wenn Pech die Hölle
auf Erden !
Puddingkuchen
16-10-2015, 13:33
kann mir jemand das besser ganz einfach mit wenig worten aber so genau wie möglich erklären? welche schritte sollen von anfang an gemacht werden?
Gern in der EWTO
16-10-2015, 15:53
welche schritte sollen von anfang an gemacht werden?
Einen Steuerberater nehmen, der einen verbindlich aufklärt, statt zu denken, solche Fragen in so einem Board vernünftig beantwortet zu bekommen und sich dann darauf verlassen zu können :ups: !
weihenchrist
18-10-2015, 01:04
Fakt ist: Du musst Steuern zahlen (Ab 24.500 Euro) Umsatzsteuer, brauchst einen Steuerberater und musst Buchhaltung führen, wenn du dein eigener Chef bist. (Selbstständig)
Ich meine es nicht böse Jim, aber wenn man keine Ahnung von Sachen hat, sollte man besser anderen keine Ratschläge geben.
1. Du verwechselst Umsatz- und Gewerbesteuer (ist ein gewaltiger Unterschied!)
2. Selbständige Tätigkeit und Kleingewerbe ist nicht buchführungspflichtig
Der durchschnittlich intelligente Mensch kann sich die wenigen kaufmännischen und steuerlichen Kenntnisse, die man zum führen einer kleinen Kampfschule braucht, selber aneignen. Wenn man unbedingt möchte, kann man natürlich auch einem Steuerberater viel Geld dafür in den Rachen schmeißen.
Puddingkuchen
18-10-2015, 09:05
Ich meine es nicht böse Jim, aber wenn man keine Ahnung von Sachen hat, sollte man besser anderen keine Ratschläge geben.
1. Du verwechselst Umsatz- und Gewerbesteuer (ist ein gewaltiger Unterschied!)
2. Selbständige Tätigkeit und Kleingewerbe ist nicht buchführungspflichtig
Der durchschnittlich intelligente Mensch kann sich die wenigen kaufmännischen und steuerlichen Kenntnisse, die man zum führen einer kleinen Kampfschule braucht, selber aneignen. Wenn man unbedingt möchte, kann man natürlich auch einem Steuerberater viel Geld dafür in den Rachen schmeißen.
ok was ist deine Empfehlung?
Ich meine es nicht böse Jim, aber wenn man keine Ahnung von Sachen hat, sollte man besser anderen keine Ratschläge geben.
1. Du verwechselst Umsatz- und Gewerbesteuer (ist ein gewaltiger Unterschied!)
2. Selbständige Tätigkeit und Kleingewerbe ist nicht buchführungspflichtig
Der durchschnittlich intelligente Mensch kann sich die wenigen kaufmännischen und steuerlichen Kenntnisse, die man zum führen einer kleinen Kampfschule braucht, selber aneignen. Wenn man unbedingt möchte, kann man natürlich auch einem Steuerberater viel Geld dafür in den Rachen schmeißen.
Hi!
Ich nehme das nicht böse, keine Sorge.
Ich spreche aus eigener Erfahrung.
Ein Steuerberater war von Anfang an wichtig bei mir. Habe als Kleingewerbetreibender angefangen. (Keine Umsatzsteuer) Wurde dann erfolgreicher und musste dann mein Gewerbe ummelden. (Umsatzsteuerpflichtig) Da war es unbedingt nötig von Anfang an einen Berater zu haben, denn plötzlich wurde alles über den Freibetrag versteuert. Dann kamen irgendwann Rentenversicherung und Einkommenssteuer hinzu. Heute bei einem Umsatz von über 100.000 Euro geht es nicht mehr ohne. Wenn das Unternehmen wächst, was es ja vermutlich auch soll, ist es ratsam von Anfang an jemanden zu haben, der sich auskennt. Nur so blieben mir zig Zahlungen erspart, die gefordert wurden aber am Ende aufgrund des Know-Hows meines Steuerberaters nicht gezahlt werden mussten. Ich glaube kaum, dass das alleine zu bewältigen ist.
Natürlich ist das meine persönliche Geschichte... Bei anderen läuft das vielleicht anders... Ich kann es nur jedem empfehlen! Aber theoretisch magst du recht haben... Wer die Nerven hat und es sich zutraut.... Nur zu! :)
Hi!
Ich nehme das nicht böse, keine Sorge.
Ich spreche aus eigener Erfahrung.
Ein Steuerberater war von Anfang an wichtig bei mir. Habe als Kleingewerbetreibender angefangen. (Keine Umsatzsteuer) Wurde dann erfolgreicher und musste dann mein Gewerbe ummelden. (Umsatzsteuerpflichtig) Da war es unbedingt nötig von Anfang an einen Berater zu haben, denn plötzlich wurde alles über den Freibetrag versteuert. Dann kamen irgendwann Rentenversicherung und Einkommenssteuer hinzu. Heute bei einem Umsatz von über 100.000 Euro geht es nicht mehr ohne. Wenn das Unternehmen wächst, was es ja vermutlich auch soll, ist es ratsam von Anfang an jemanden zu haben, der sich auskennt. Nur so blieben mir zig Zahlungen erspart, die gefordert wurden aber am Ende aufgrund des Know-Hows meines Steuerberaters nicht gezahlt werden mussten. Ich glaube kaum, dass das alleine zu bewältigen ist.
Natürlich ist das meine persönliche Geschichte... Bei anderen läuft das vielleicht anders... Ich kann es nur jedem empfehlen! Aber theoretisch magst du recht haben... Wer die Nerven hat und es sich zutraut.... Nur zu! :)
Achja:
"Buchhaltung": Da habe ich sicher eine andere, falsche Definition im Kopf gehabt, sorry! Aber Ein- und Ausgaben-Gegenüberstellung ist für mich ein Teil meiner Buchhaltung.
Ach egal... Hast ja recht, ich bin kein Profi... Viel zu kompliziert alles! Ich werfe sicher zig Sachen durcheinander... Aber meine Meinung: Lass dich beraten! Nur ein Tipp!! Am Ende stehst du da!
Weihenchrist hat recht... EIGENTLICH... Aber wie gesagt, am Ende stehst du da und die paar Euro am Anfang des Aufbaus für einen Steuerbrater würde ich mir nicht sparen. Sicher ist sicher. Grade weil es so kompliziert ist. :-§
weihenchrist
18-10-2015, 12:42
OK, darüber können wir uns einigen. :)
Ich komme aus der Branche, daher mein Tipp: Sucht euch den Steuerberater gut aus, lasst euch idealerweise eine Empfehlung geben, denn es gibt einige unglaubliche Nieten in dem Bereich.
Versucht euch trotzdem ein theoretisches Wissen anzueignen, damit ihr nachvollziehen könnt, was euer Berater macht. Je mehr er oder sie das Gefühl hat, dass ihr Ahnung habt, desto mehr Mühe wird er (sie) sich geben. Mandanten, die gar nichts verstehen, werden kanzleiintern wenig ernst genommen.
Seid gerade in der Anfangszeit sparsam und legt immer was zur Seite für unerwartete Ausgaben.
Wenn ihr merkt, dass es sich nicht rechnet, dann gebt das Geschäft beizeiten wieder auf.
OK, darüber können wir uns einigen. :)
Ich komme aus der Branche, daher mein Tipp: Sucht euch den Steuerberater gut aus, lasst euch idealerweise eine Empfehlung geben, denn es gibt einige unglaubliche Nieten in dem Bereich.
Versucht euch trotzdem ein theoretisches Wissen anzueignen, damit ihr nachvollziehen könnt, was euer Berater macht. Je mehr er oder sie das Gefühl hat, dass ihr Ahnung habt, desto mehr Mühe wird er (sie) sich geben. Mandanten, die gar nichts verstehen, werden kanzleiintern wenig ernst genommen.
Seid gerade in der Anfangszeit sparsam und legt immer was zur Seite für unerwartete Ausgaben.
Wenn ihr merkt, dass es sich nicht rechnet, dann gebt das Geschäft beizeiten wieder auf.
So ist es, sehe ich auch so! :)
Wenn ich natürlich nur nebenher was machen will und mir im voraus klar ist, dass es auch dabei bleiben soll, macht es vielleicht Sinn, besonders im Hinblick um unnötige Kosten auf Dauer zu sparen, es so gut es geht alleine zu machen.
Wer aber, wie ich, auch eine Umsatzsteigerung und Gewinnmaximierung erzielen will, wird irgendwann mit Umsatzsteuer, Rentenversicherung (wenn hauptberuflich), Krankenversicherung (wenn hauptberuflich) etc. konfrontiert. Ich glaube, dass es dann nicht schlecht ist von Anfang an einen kompetenten Berater zu haben! Ich habe da anfangs nur ein paar Euro für bezahlt (berechnet sich ja auch nach den Umsätzen), vieles an Papierkram selbst gemacht, etc.
Erfahrung war dann über die Jahre: Alle wollen mehr Geld, auch wenn es nicht gerechtfertigt war. Nur hätte ich das NIE selbst geregelt bekommen. Ein guter Steuerberater kennt da Lücken und (legale) Tricks.
Aber wie gesagt: Kommt wohl auf die eigenen Ziele und Erwartungen an!
derKünstler
19-10-2015, 01:48
Also:
Ich habe NIE ein Gewerbe angemeldet. War immer Freiberufler.
Das war ganz offiziell, da ich auch mal vom Arbeitsamt gefördert wurde per Businessplan mit Hilfe eines Steuerberaters.
(Ich hatte eine eigene feste Schule und mehrere untergemietete Räume in verschiedenen Städten.)
Steuern:
Es fielen nur dann UMSATZsteuern an, in den Jahren in denen der UMSATZ die Grenze von 17.500,- € im Jahr überschritt.
Darunter darfst du sogar keine Mehrwertsteuer (z.B. auf Quittungen) berechnen, es sei denn du beantragst das freiwillig. (=Kleinunternehmerregelung)
Hier ist es auch wieder wichtig, rechtzeitig zu merken, wann man über dem magischen Betrag ist, weil diese 19% derzeit massive Nachzahlungen bewirken können ....
Einkommenssteuer ergaben sich aus der Einkommensüberschussrechnung, sofern ein PLUS herauskam. Da ich auch noch angestellt war, wurde das ganze Einkommen zusammengerechnet. So ergaben sich im Falle von MINUS in meiner Selbständigkeit auch schon mal höhere Rückzahlungen der Steuern von meinem Angestelltenjob. ;)
Eine Vorauszahlung gibts dann, wenn du schon signifikant im Gewinn warst im Vorjahr und dann einfach geschätzt wird, wie das kommenden Jahr laufen wird. Solltest du wieder auf Null oder im Minus landen, kannst du diese Vorauszahlungen auch abstellen lassen per Antrag.
Lass dich von einem Steuerberater dahingehend beraten, wie du deine Tätigkeit benennen/deklarieren solltest und dementsprechend meldest du eine freiberufliche Tätigkeit in Stadt X an, bekommst dafür eine eigene Steuernummer und musst halt speziell dafür ggf eine eigene Steuererklärung abgeben.
Was noch sehr (!) wichtig ist, sind die Freibeträge, unter denen du sozialversicherungspflichtig bist. Das hängt aber von der genauen Art der Tätigkeit ab. Ab einer bestimmten Höhe sind nämlich saftige Beträge fällig. (-> Steuerberater oder Beratung durch das Arbeitsamt oder mal nen VHS-Kurs zu diesem Thema mitmachen! - sowieso sehr gute Idee)
Unter dem Strich ist meine Erfahrung, dass es sehr entscheidend ist, als was du dich bezeichnest. (Lehrend, künstlerisch, behandelnd, Freizeit, ....) -> Beratung!
Wie das mit deinem Lehrer geregelt wird, musst du mit ihm selbst klären. Ob er dich anstellt oder irgendwelche Lizenzen von dir möchte, während du für dich selbst wirtschaftest, etc...
Gruß
Puddingkuchen
19-10-2015, 08:20
Also:
Ich habe NIE ein Gewerbe angemeldet. War immer Freiberufler.
Das war ganz offiziell, da ich auch mal vom Arbeitsamt gefördert wurde per Businessplan mit Hilfe eines Steuerberaters.
(Ich hatte eine eigene feste Schule und mehrere untergemietete Räume in verschiedenen Städten.)
Steuern:
Es fielen nur dann UMSATZsteuern an, in den Jahren in denen der UMSATZ die Grenze von 17.500,- € im Jahr überschritt.
Darunter darfst du sogar keine Mehrwertsteuer (z.B. auf Quittungen) berechnen, es sei denn du beantragst das freiwillig. (=Kleinunternehmerregelung)
Hier ist es auch wieder wichtig, rechtzeitig zu merken, wann man über dem magischen Betrag ist, weil diese 19% derzeit massive Nachzahlungen bewirken können ....
Einkommenssteuer ergaben sich aus der Einkommensüberschussrechnung, sofern ein PLUS herauskam. Da ich auch noch angestellt war, wurde das ganze Einkommen zusammengerechnet. So ergaben sich im Falle von MINUS in meiner Selbständigkeit auch schon mal höhere Rückzahlungen der Steuern von meinem Angestelltenjob. ;)
Eine Vorauszahlung gibts dann, wenn du schon signifikant im Gewinn warst im Vorjahr und dann einfach geschätzt wird, wie das kommenden Jahr laufen wird. Solltest du wieder auf Null oder im Minus landen, kannst du diese Vorauszahlungen auch abstellen lassen per Antrag.
Lass dich von einem Steuerberater dahingehend beraten, wie du deine Tätigkeit benennen/deklarieren solltest und dementsprechend meldest du eine freiberufliche Tätigkeit in Stadt X an, bekommst dafür eine eigene Steuernummer und musst halt speziell dafür ggf eine eigene Steuererklärung abgeben.
Was noch sehr (!) wichtig ist, sind die Freibeträge, unter denen du sozialversicherungspflichtig bist. Das hängt aber von der genauen Art der Tätigkeit ab. Ab einer bestimmten Höhe sind nämlich saftige Beträge fällig. (-> Steuerberater oder Beratung durch das Arbeitsamt oder mal nen VHS-Kurs zu diesem Thema mitmachen! - sowieso sehr gute Idee)
Unter dem Strich ist meine Erfahrung, dass es sehr entscheidend ist, als was du dich bezeichnest. (Lehrend, künstlerisch, behandelnd, Freizeit, ....) -> Beratung!
Wie das mit deinem Lehrer geregelt wird, musst du mit ihm selbst klären. Ob er dich anstellt oder irgendwelche Lizenzen von dir möchte, während du für dich selbst wirtschaftest, etc...
Gruß
vielen dank für deine ausführliche mail.
weihenchrist
19-10-2015, 19:32
Da hast du alles ziemlich richtig gemacht, lieber Künstler! Es gibt tatsächlich Menschen, die nur deswegen im Nebenberuf selbständig werden, weil die Verluste daraus die Steuerlast ihres Hauptberufs wesentlich senkt. Was du über die Umsatzsteuer geschrieben hast, ist nicht ganz richtig, aber das erklären auch viele Steuerberater falsch: Die Umsatzsteuer wird nicht nacherhoben, wenn du die Umsatzgrenze von 17.500€ überschreitest, selbst dann nicht, wenn du eine Million an Umsätzen machst. Du kriegst gegebenenfalls einen Brief vom Finanzamt mit der Ankündigung, dass du ab dem nächsten (!) Geschäftsjahr umsatzsteuerpflichtig wirst. Lass dir darüber keine grauen Haare wachsen!
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