Vollständige Version anzeigen : Betrug in den Kampfkünsten kann man das strafrechtlich verfolgen?
Hosenscheißer
18-10-2015, 10:07
Da es in der Kampfkunstszene ja sehr viele Betrüger gibt, die viele Schüler dadurch betrügen , dass sie vorgeben verschiedene Künste zu beherrschen und Versprechen abgeben das man z.B. unbesiegbar wird etc.
Kann man das strafrechtlich verfolgen, das würde ich von den Fachleuten hier gerne wissen, denn ich kenne keinen Box oder Thaiboxclub der so einen Mist erzählt oder solche Versprechen verkauft.
Namen möchte ich aus rechtlichen Gründen nicht nennen, aber die Betrüger dürften bekannt sein.
Nicht das ich wuesste. Aber man hat ja selber ein gesunden Menschenverstand. Das sollte dich erkennen lassen was seriös ist und was nicht. Also geh in einen Qualifizierten Verein oder Schule. Du bist ja nicht gezwungen bei den Betruegern Fuss zu fassen.
Hosenscheißer
18-10-2015, 10:18
Nicht das ich wuesste. Aber man hat ja selber ein gesunden Menschenverstand. Das soalte sich erkennen lassen was seriös ist und was nicht. Also geh in einen Qualifizierten Verein oder Schule. Du bist ja nicht gezwungen bei den Betruegern Fuss zu fassen.
Das weiss ja nur der Anfänger nicht und man sollte solche Anbieter rechtlich verfolgen und verbieten.
Wohl eher nicht. Grundsätzlich ist es so, dass in den KK nichts gesetzlich geregelt ist. Ich kann behaupten, dass ich Begründer des "PiPaPo" bin und du unbesiegbar bist. Natürlich nur wenn du die "goldene Stufe" erreicht hast. Sie zu erreichen ist eben sehr individuell. Bekommst Du also doch mal auf die Fresse "warst du eben noch nicht so weit". :p
Ein ganz klein wenig anders ist es, wenn ich behaupte, ich besäße den Schwarzgurt in BJJ und unterrichte es auch. Wenn ich es nun gar nicht kann und "Mist" unterrichte KÖNNTEST du mich verklagen, da unser Vertrag nicht erfüllt wird. Wie/ob du das aber auch rechtlich durchsetzen könntest, dürfte schwer werden.
Das weiss ja nur der Anfänger nicht und man sollte solche Anbieter rechtlich verfolgen und verbieten.
Du bist ja mit >>Freiem Willen<< zu diesen Anbieter hingegangen, daher hat dieser Anbieter keine Straftat begannen. Man muss sich vorher Ueber den Verein informieren.
Bei Betruegern hilft nur boykottieren.
Filzstift
18-10-2015, 11:35
Wenn du dich mit fremden verbandsfedern schmückst kann der dir eventuell ans leder.
Das wär aber auch höchstens was fürs Zivilrecht. Strafrechtlich ... schwierige Sache.
Wie man ja gestern wieder gesehen hat ist halt Beschiss durchaus nicht unüblich und im KK/KS-Bereich sehr vielfältig gelagert. Das geht dann halt von eigens erteilten Meistertiteln, diversesten Versprechungen bis zum Beschiss bei Wettkämpfen. Inwieweit sowas strafrechtlich irgendwie belangbar wäre, dafür bräuchte man dann jemanden der sich auch damit auskennt ;)
CassiusClay
18-10-2015, 15:40
Wohl eher nicht. Grundsätzlich ist es so, dass in den KK nichts gesetzlich geregelt ist. Ich kann behaupten, dass ich Begründer des "PiPaPo" bin und du unbesiegbar bist. Natürlich nur wenn du die "goldene Stufe" erreicht hast. Sie zu erreichen ist eben sehr individuell. Bekommst Du also doch mal auf die Fresse "warst du eben noch nicht so weit". :p
Ein ganz klein wenig anders ist es, wenn ich behaupte, ich besäße den Schwarzgurt in BJJ und unterrichte es auch. Wenn ich es nun gar nicht kann und "Mist" unterrichte KÖNNTEST du mich verklagen, da unser Vertrag nicht erfüllt wird. Wie/ob du das aber auch rechtlich durchsetzen könntest, dürfte schwer werden.
Dann wäre es eben Combat BJJ....... :)
Dann wäre es eben Combat BJJ....... :)
Es geht ja nicht darum, dass ich etwas eigenes machen, sondern das ich behaupte etwas zu können und zu lehren was ich nicht beherrsche. ;)
... Beschiss bei Wettkämpfen. ...
Wenn auf den Ausgang der Wettkämpfe gewettet wurde,
könnte das wohl schon strafrechtliche Folgen haben ...
gruß hafis
blackbeard
18-10-2015, 17:18
Nach schweizer Strafrecht weiss ich bloss, das bei Nichteinhalten eines Vertrages oder Verletzungen wesentlicher Aspekte Schadensersatz oder ähnliches gezahlt werden muss. Da die Leistung nicht wie Versprochen ist sollte der Kunde also auch durchaus etwas herausholen können. Schliesslich ging der Kunde bei Abschluss der Vertrages davon aus, dass er ein funktionstüchtiges System erlernen kann.
Das Problem wird nur sein, einen Experten zu finden und Beweise. Der Lehrer kann auch einfach behaupten der Schüler ist unfähig oder zu faul, wie willst du da jemandem etwas nachweisen können.
CassiusClay
19-10-2015, 12:24
Es geht ja nicht darum, dass ich etwas eigenes machen, sondern das ich behaupte etwas zu können und zu lehren was ich nicht beherrsche. ;)
hmmm........... jemand der viele Jahre lang gerungen hat, Dan Träger im Judo und Ju Jutsu ist, Erfahrungen mit Lutra Livre hat usw. .................. ist der ein BJJ Meister ?
jkdberlin
19-10-2015, 13:14
Wenn auf den Ausgang der Wettkämpfe gewettet wurde,
könnte das wohl schon strafrechtliche Folgen haben ...
gruß hafis
Solche Wetten wären aber in Deutschland verboten.
hmmm........... jemand der viele Jahre lang gerungen hat, Dan Träger im Judo und Ju Jutsu ist, Erfahrungen mit Lutra Livre hat usw. .................. ist der ein BJJ Meister ?
Definitiv nein.
der herbie
19-10-2015, 13:22
hmmm........... jemand der viele Jahre lang gerungen hat, Dan Träger im Judo und Ju Jutsu ist, Erfahrungen mit Lutra Livre hat usw. .................. ist der ein BJJ Meister ?
Nein, ist er nicht. Gründet er aber den Verband "Allstyle-BJJ-Germany" und erfindet lustige Urkunden kann er sich auch BJJ Meister nennen. Zumindest in seinem verband....:-§:-§ Und seine Schü´ler würden vermutlich ordentliches Ringen erlernen.
Bester Grüße und Glück auf
der herbie
PS: Was ich damit sagen will, im Bereich KK/KS gibt es so gut wie keine geschützten Begrifflichkeiten, sofern man sich nicht mit "fremden Federn" anderer Verbände schmückt.
CassiusClay
19-10-2015, 13:23
Definitiv nein.
Und wenn er zusätzlich durch einen Lehrgang die ganz spezifischen BBJ Feinheiten erlernen würde ? Dann kann er doch alles. Was fehlt denn da noch ß Eine Urkunde ?
jkdberlin
19-10-2015, 13:24
Und wenn er zusätzlich durch einen Lehrgang die ganz spezifischen BBJ Feinheiten erlernen würde ? Dann kann er doch alles. Was fehlt denn da noch ß Eine Urkunde ?
Man kann BJJ nicht durch einen Lehrgang erlernen.
StaySafe
19-10-2015, 13:37
Und wenn er zusätzlich durch einen Lehrgang die ganz spezifischen BBJ Feinheiten erlernen würde ? Dann kann er doch alles. Was fehlt denn da noch ß Eine Urkunde ?
Ihm fehlt das komplette BJJ. Ringen, Judo, Ju-Jutsu und etwas Luta Livre machen doch kein BJJ aus. Er hätte die Grundlagen für ein gemischtes Grapplingsystem. Aber BJJ ist das immer noch nicht.
BJJ ist ja ein komplett eigenständiges System mit verschiedenen Stilen / Lineages die wiederum ihre feinen Eigenheiten haben.
Wie kommen die Leute eigentlich darauf, dass die Mischung verschiedener Systeme automatisch zu System XY führen ?
Das geht mir auch schon beim Krav Maga auf den Sack. Nicht jeder Mix (und mag er noch so gut sein) ist automatisch Krav Maga nur weil der Begriff nicht geschützt ist.
amasbaal
19-10-2015, 14:01
ach, was solls: editiert, weil eigentlich überflüssig...
Eskrima-Düsseldorf
19-10-2015, 15:18
Das ist so eine Sache...
Wenn jemand - wie in dem BJJ-Beispiel oder KM-Beispiel - behauptet er würde einen klar definierten Stil unterrichten und unterrichet diesen Stil faktisch nicht weil er ihn gar nicht beherrscht, kann man schon von so etwas wie Betrug sprechen.
Wirbt jemand im "Stil XY" mit "funktioneller SV" wird das denke ich schon schwieriger.. "funktionelle SV" ist halt nicht klar definiert.
Unterrichtet jemand klar erfundene Phantasiestile und erfindet sich dazu die passende Vita, würde das für mich eigentlich eher in die Rubrik "Scherzgeschäft" fallen ;)
Wenn sich beide Vertragsparteien an den Vertragsabmachungen halten ist dieser gültig. Das wenn Meister/Trainer Unterricht gibt zahlt der Schüler. Und wenn einer sich nicht an die Bedingungen des Vertrages hält. Könnte der andere den Vertrag fristlos kündigen.
So Ausgangsfrage was wenn Schüler privat losrennt weil dieser durch training über motiviert war.
Und dann verletzt oder verletzt wird. Ist schwierig zu bewerten weil dann jegliche Trainer auch von anderen Sportarten betroffen sind. Und wenn ein Trainer beibringt gegen die Wand zu laufen. Und das privat passiert dann ist das eben so.
Ich bin gegen die Schulpflicht in D. nur mal so nebenbei.
Wenn erwachsene Kinder beeinflussen sieht die rechtliche Lage anders aus.
Unterrichtet jemand klar erfundene Phantasiestile und erfindet sich dazu die passende Vita, würde das für mich eigentlich eher in die Rubrik "Scherzgeschäft" fallen ;)
Dazu dürfte der Erfinder das allerdings nicht ernst meinen und wenn er merkt, dass er ernst genommen wird, müsste er darauf hinweisen, dass es nur Spaß war.
Eskrima-Düsseldorf
19-10-2015, 16:32
und wenn er merkt, dass er ernst genommen wird, müsste er darauf hinweisen, dass es nur Spaß war.
Ja, muss man hier wohl leider auch ^^
panzerknacker
19-10-2015, 16:34
Ja, muss man hier wohl leider auch ^^
jo hehe :D
Grundsätzlich ist ja wohl jeder Trainingsvertrag ein Vertrag mit dem man eine Dienstleistung definierter Natur kauft.
Ist die Leistung Ala " Ich mach dich unbesiegbar " definiert ist selbst für einen, mit Verlaub, Trottel, erkennbar das es Murks ist.
Darauf zu klagen könnte wirklich schwierig werden.
Interessanter wird die Angelegenheit wenn man wirklich fix definierte Punkte hat die mit gefälschten oder frei erfunden Zertifikaten unterlegt werden.
Ich der 16 Soke des Kotetsu Nyuudo" ( Siehe Urkunde X-N ) unterrichte diese älteste Karate-Schule Japans.
Das hat fast schon die Qualiät gefälschter Autopapiere, das gegen die Vorspieglung falsche Tatsachen ein Gewinn erzielt werden soll.
Allerdings würde einem jedes Gericht bei dem geringen Verhandlungswert eine Meise zeigen.:D
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