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Vollständige Version anzeigen : Welche legalen Waffen gegen Angriff mit Schusswaffe erlaubt?



Hosenscheißer
14-11-2015, 21:41
Welche legalen Waffen gegen einen Angriff mit einer Schusswaffe sind erlaubt?
Also man kann ein Messer in Nahkampf einsetzen oder Pfefferspray, was meint Ihr ist in Notwehr erlaubt.

BB-TKD
14-11-2015, 21:49
Alles was legal ist, sobald er die Hand an der Knarre hat! Dann geht es nämlich um dein Leben ob das ding geladen ist oder nicht, wenn sie echt aussieht ist es OK. Warten bis er sie auf dich richtet wäre ja nahe am rusischem-Roulett - wer is schneller:mob:

Meine Meinung / Einschätzung ohne Jurist zu sein. Aber errinere mich das ich mich nicht irre:D

panzerknacker
14-11-2015, 22:58
kannst ihm auch einen Tresor auf den Kopf fallen lassen oder ihn anzünden wenn´s dazu dient den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf Deine Person abzuwehren (guck halt ´nen Tom&Jerry Film), aber nicht erst den Tresor auf den Kopf und danach, wenn er drunter liegt, anzünden, das wäre dann wohl überzogen.......

raien
15-11-2015, 00:41
kannst ihm auch einen Tresor auf den Kopf fallen lassen oder ihn anzünden wenn´s dazu dient den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf Deine Person abzuwehren (guck halt ´nen Tom&Jerry Film), aber nicht erst den Tresor auf den Kopf und danach, wenn er drunter liegt, anzünden, das wäre dann wohl überzogen.......

:D:D:halbyeaha:halbyeaha

Gast
15-11-2015, 01:22
Welche legalen Waffen gegen einen Angriff mit einer Schusswaffe sind erlaubt?
Also man kann ein Messer in Nahkampf einsetzen oder Pfefferspray, was meint Ihr ist in Notwehr erlaubt.

Pfefferspray ist keine legale Waffe.

W Tee
15-11-2015, 02:40
Welche legalen Waffen gegen einen Angriff mit einer Schusswaffe sind erlaubt?


Wenn Dich jemand mit einer Pistole bedroht, wirst Du wahrscheinlich keine Zeit haben, erst noch Deine mitgeführte Waffe herauszuziehen. Während Du danach kramst, drückt der andere ab.

Bezüglich der Legalität: Eine zuverlässige Antwort auf Deine Frage kann Dir nur ein Jurist geben.

BB-TKD
15-11-2015, 08:13
Bezüglich der Legalität: Eine zuverlässige Antwort auf Deine Frage kann Dir nur ein Jurist geben.

a-aber er frägt ja keinen Anwalt sondern uns, drum Antworte ich nochmal etwas selbstüberlebender:
Ich denke auch Illegale Waffen sind erlaubt. Sie werden dadurch nicht Legal!

Du hast dann lediglich eine Verhandlung oder Ordnungswiedrigkeit des besitzes und mitführen einer Illegaen Waffe am Hals. Dafür lebste:)
Wenn klar steht, dass Du um dein Lebens-Willen gehandelt hast. Der Angreifer kann durch deine Abwehr stark verletzt werden oder sterben, die Warscheinlichkeit erhöht sich jenachdem welche Waffe du ihm über´s Fell ziehst.

Pfefferspray ist immer cool, weil es die Leute kampfunfähig macht ohne sie zu verletzen, somit hättest du in diesem Fall am wenigsten zu befürchten.

Hosenscheißer
15-11-2015, 09:44
Wenn Dich jemand mit einer Pistole bedroht, wirst Du wahrscheinlich keine Zeit haben, erst noch Deine mitgeführte Waffe herauszuziehen. Während Du danach kramst, drückt der andere ab.

Bezüglich der Legalität: Eine zuverlässige Antwort auf Deine Frage kann Dir nur ein Jurist geben.

Die meisten Angreifer nutzen eine Waffe um jemanden zu bedrohen und aus diesem Szenario heraus ist meine Frage.
Also ein Messer ist schnell gezogen und bei Pfefferspray muss man schnell sein.

big X
15-11-2015, 11:09
du darfst alles einsetzen, um einen rechtswidrigen anhaltenden angriff abzuwehren. auch schusswaffen, nunchakus, schlagringe, butterfly-, fall-, springmesser.
NACHER wird dir dann (wahrscheinlich) noch ein verfahren gemacht wegen besitz und einsatz einer verbotenen waffe ...

für polizisten ist der einsatz von pfefferspray gegen menschen erlaubt, die müssen pfefferspray nicht nur für den einsatz gegen tiere mit sich führen.

icken
15-11-2015, 11:13
Na ja, sieht der Gesetzgeber wohl anders.

http://mobil.n-tv.de/panorama/Polizei-ermittelt-gegen-Hausbewohner-article16323346.html

Hosenscheißer
15-11-2015, 11:36
Na ja, sieht der Gesetzgeber wohl anders.

Einbrecher niedergeschlagen: Polizei ermittelt gegen Hausbewohner - n-tv.de (http://mobil.n-tv.de/panorama/Polizei-ermittelt-gegen-Hausbewohner-article16323346.html)

Da ist nur Strafanzeige aufgenommen worden, aber der Verteidiger ist nicht verurteilt worden.
Deswegen kann man nicht sagen das die Notwehr rechtswidrig war.

BB-TKD
15-11-2015, 11:50
Da ist nur Strafanzeige aufgenommen worden, aber der Verteidiger ist nicht verurteilt worden.
Deswegen kann man nicht sagen das die Notwehr rechtswidrig war.

Steht ja Dick und Fett da, wegen Rechtswegen ist eine Anzeige aufgenommen worden. Das ist der nätürliche Weg den gegangen werden muss. Der Richter entscheidet dann über Notwehr oder nicht. So wie immer! Es kommt immer zur Verhandlung - dafür haben wir unser Justizsystem, das Entscheidet über Notwehr oder nicht.

Dieser Fall ist eh was besonderes, Nur weil man weiß, dass es ein Serientäter ist darf man nicht zuschlagen um ihn Dingfest zu machen, (was der Angreifer in dem Fall ja nicht wusste, aber wenn doch) darf man den Einbrecher bis zum Eintreffen der Polizei nur festhalten.

Schraubendreher in der Hand, in dem Fall muss man zur Eigensicherung davon ausgehen, dass der Einbrecher diesen auch benützt um fliehen zu können, so dass seine Straftaten nicht auffliegen.

Hosenscheißer
15-11-2015, 11:57
Steht ja Dick und Fett da, wegen Rechtswegen ist eine Anzeige aufgenommen worden! Das ist der nätürliche Weg den gegangen werden muss. Der Richter entscheidet dann über Notwehr oder nicht. So wie immer! Es kommt immer zur Verhandlung - dafür haben wir unser Justizsystem, das Entscheidet über notwehr oder nicht.

Der Staatsanwalt entscheidet ob es Notwehr ist oder nicht, denn erhebt Sie die Anklage.;)
Es wird wohl bei diesem Serientäter auf Notwehr hinauslaufen, aber zurück zum Thema.
Welche Waffen ausser Pfefferspray und Messer dürfen sonst noch eingesetzt werden?

Nadel
15-11-2015, 12:00
Welche Waffen ausser Pfefferspray und Messer dürfen sonst noch eingesetzt werden?

Gibt es denn auch Waffen, die nicht gegen Schusswaffen eingesetzt werden dürfen ? :rolleyes:

BB-TKD
15-11-2015, 12:03
Der Staatsanwalt entscheidet ob es Notwehr ist oder nicht, denn erhebt Sie die Anklage.;)
Es wird wohl bei diesem Serientäter auf Notwehr hinauslaufen, aber zurück zum Thema.
Welche Waffen ausser Pfefferspray und Messer dürfen sonst noch eingesetzt werden?

Ich denke der Einbrecher wird selbst Strafanzeige erstatten, somit hat das erstmal nichts mit der Staatsanwaltschaft zu tun. ODER?

BB-TKD
15-11-2015, 12:05
Gibt es denn auch Waffen, die nicht gegen Schusswaffen eingesetzt werden dürfen ? :rolleyes:

Ja :kbsmilie: Sprengstoff / Handgranate / ihn in die Luft jagen:D

Nadel
15-11-2015, 12:18
Ja :kbsmilie: Sprengstoff / Handgranate / ihn in die Luft jagen:D

Wenn man gerade eine Bazooka zur Hand hätte, dann wäre sie sicherlich sehr überzeugend. :p

Gast
15-11-2015, 13:12
Ich denke der Einbrecher wird selbst Strafanzeige erstatten, somit hat das erstmal nichts mit der Staatsanwaltschaft zu tun. ODER?

Wo stellt man denn die Strafanzeige?

BB-TKD
15-11-2015, 13:27
Wo stellt man denn die Strafanzeige?

Bei der Polizei, bei der man als der Einbrecher ja eh schon ist und sich daher anbietet, außerdem ermöglicht diese bei nicht-Notwehr des angreifers die Chance auf Schmerzensgeld. Man hat schlielich als Straftäter auch noch Rechte, auch wenn man was falsch gemacht hat.

Gast
15-11-2015, 13:38
Bei der Polizei

und was machen die dann?

AlexAikido
15-11-2015, 14:17
Gabs da nciht mal den tollen Fall, in dem eine Frau von einem älteren Einbrecher in ihrer Wohnung überrascht wurde und den kurzerhand irgendwie ins Bad gesperrt hat. Der Herr bekam einen HErzinfarkt, verklagte die Frau auf Schmerzensgeld und bekam, soweit ich mich erinnere: Recht!


Ich denke aber mal, back to on topic, dass du durchaus auch den obligatorischen Bogen und Pfeil (a la Rambo mit Sprengspitze versteht sich) nutzen dürftest. Nur ob die Verhältnismäßigkeit dann noch gegeben ist...?

Klaus
15-11-2015, 14:51
Das sind alles Sachen aus dem Zusammenhang gerissen. Wenn die Frau einen Einbrecher auf frischer Tat ertappt, ihn einsperrt und SOFORT die Polizei ruft, kann man ihr das sicher nicht als Straftat auslegen. Vermutlich hat die ihn erstmal "schmoren" lassen (Rache), ihn nach Hilfe rufen hören wegen Herzinfarkt und das ignoriert (noch mehr "schmoren lassen"), und erst nach langer Zeit die Polizei gerufen. Das ist dann halt nicht mehr durch Notwehr abgedeckt sondern Selbstjustiz und schwere Körperverletzung. Je nach Dummheitsgrad der Urteilsbegründung kann man eine mögliche Verneinung von Notwehr auch kippen, in der ersten Instanz werden ja gerne Hauruck-Urteile am Rande des Wahnsinns gefällt weil man das schnell wieder loswerden will.


Was den Waffeneinsatz gegen Schusswaffen angeht, erstmal hat man das Recht, den gegenwärtigen Angriff mit den gebotenen Mitteln abzuweheren. Dabei ist es egal ob man seine eigene Waffe nur aufgrund eines Verstosses gegen das Waffengesetz hat oder nicht, das wird dann halt separat verfolgt. Interessant ist nur ob die Mittel geboten sind, 25 Stiche sind eher nicht geboten, 2 oder 3 schon. Allerdings wird man damit garantiert vor einem Gericht landen, und darf möglicherweise auch über mehrere Instanzen gehen um Recht zu bekommen.

Gefährlich wird es, wenn jemand mit ner Paintball-Waffe nur rumfuchtelt, und man den gleich massakriert. Das sind aber Grenzfälle über die man nicht aus der Entfernung urteilen kann, da kann man nur hoffen einen guten Richter und Anwalt zu bekommen. Ein Laie muss eine echte Waffe nicht von einer falschen unterscheiden können, aber da wird man gute Zeugen brauchen die die eigene Version stützen.

Ich würde übrigens dringend davon abraten, sich im Vorfeld "schlau" zu machen, weil man schon weiss dass der Depp von gegenüber den man nicht leiden kann immer mit ner Schreckschusspistole oder nem Gag-Feuerzeug rumfuchtelt. Wenn man dem was durch's Gesicht zieht weil "wusste ich doch nich!!!", dann wird das relativ sicher in die Hose gehen.

Gast
15-11-2015, 14:56
Verhältnismäßigkeit




Er hat das V-Wort benutzt :ups::D

Schnueffler
15-11-2015, 15:09
Steht ja Dick und Fett da, wegen Rechtswegen ist eine Anzeige aufgenommen worden. Das ist der nätürliche Weg den gegangen werden muss. Der Richter entscheidet dann über Notwehr oder nicht. So wie immer! Es kommt immer zur Verhandlung - dafür haben wir unser Justizsystem, das Entscheidet über Notwehr oder nicht.


Naja, du solltest dir ggf. nochmals Gedanken darüber machen, was du so schreibst, bevor du irgendwelches Halbwissen verbreitest.

Auch wenn die Anzeige von Amtswegen aufgenommen wird, geht diese an die zuständige Staatsanwaltschaft, welche dann entscheidet, ob Anklage erhoben wird oder auch nicht. Selbiges wenn der Einbrecher bei der Polizei eine Anzeige abgibt.

Tori
15-11-2015, 18:26
Er hat das V-Wort benutzt :ups::D

Pfui, steinigt Ihn :D:D:D

Tori
15-11-2015, 18:27
Naja, du solltest dir ggf. nochmals Gedanken darüber machen, was du so schreibst, bevor du irgendwelches Halbwissen verbreitest.

Auch wenn die Anzeige von Amtswegen aufgenommen wird, geht diese an die zuständige Staatsanwaltschaft, welche dann entscheidet, ob Anklage erhoben wird oder auch nicht. Selbiges wenn der Einbrecher bei der Polizei eine Anzeige abgibt.

:halbyeaha

Terao
16-11-2015, 00:52
Gabs da nciht mal den tollen Fall, in dem eine Frau von einem älteren Einbrecher in ihrer Wohnung überrascht wurde und den kurzerhand irgendwie ins Bad gesperrt hat. Der Herr bekam einen HErzinfarkt, verklagte die Frau auf Schmerzensgeld und bekam, soweit ich mich erinnere: Recht!Sie hätt ihn ja auch in ne Grube mit gefräßigen Schweinen sperren können. Ich mein, endlich darf man doch mal, oder? :)

Gast
16-11-2015, 01:44
Was gegen Angriffe mit Bananen und Himbeeren hilft, kann auch bei Schusswaffen nützlich sein:

piWCBOsJr-w

gion toji
16-11-2015, 06:43
Wenn man gerade eine Bazooka zur Hand hätte, dann wäre sie sicherlich sehr überzeugend. :pnicht in geschlossenen Räumen :-§

Filzstift
16-11-2015, 09:22
Gibt es denn auch Waffen, die nicht gegen Schusswaffen eingesetzt werden dürfen ? :rolleyes:

Sarin, anthrax, ICBMs, das szegediner Gulasch meiner mutter.

panzerknacker
16-11-2015, 09:34
Sarin, anthrax, ICBMs, das szegediner Gulasch meiner mutter.

dafür gibt´s von ihr ja wohl mächtig eine rein, hoffe ich :D

Klaus
16-11-2015, 10:55
Sarin, anthrax, ICBMs, das szegediner Gulasch meiner mutter.

Er hat Recht:



Der Artikel 23 untersagt die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen sowie den Gebrauch von Waffen, Geschossen oder Stoffen, die geeignet sind, unnötigerweise Leiden zu verursachen.


:-§

Terao
16-11-2015, 10:58
Gulasch verursacht doch nur nötiges Leiden, oder?

Schnueffler
16-11-2015, 11:04
dafür gibt´s von ihr ja wohl mächtig eine rein, hoffe ich :D

Ich hoffe er meint die Wirkung auf dem zweiten Wege! :D

Poenix21
16-11-2015, 20:36
Grundsätzlich stehen alle Mittel zu Verfügung die dazu dienen den Angriff abzuwehren, und zwar gleichwertig zu der Bedrohung (der körperlichen Unversehrtheit,etc.) des Angriffes.

Dabei ist entscheiden welche Bedrohung der Angreifer für dich wahrnehmbar darstellt. Wenn der Angreifer dich z.B. umbringen will dann darf das sogar die Panzerfaust oder Rambo sein, solange das auch wirklich im Zusammenhang mit der Abwehr des Angriffes ist(ist bei Gift z.B. nicht der Fall weil Gift als Abwehrmaßnahme untauglich ist)

Wenn der Angreifer dich aber z.B. nur Ausrauben will wird es schon Kritisch wenn ich ihn Abmurkse, da die Bedrohung meiner Wertgegenstände nicht gleichwertig ist mit der Bedrohung des Lebens die ich in der Abwehrreaktion für den Angreifer darstelle.

Die art der Bedrohung geht immer (zumindest bei Waffen) von den möglichen nachvollziehbaren Folgen aus. Bei einem Stock wäre das gebrochene Knochen, bei einem Messer kann Verbluten leider schon zu den nachvollziehbaren Folgen zählen, daher ist also bei der Verteidigung mit einem Messer schon Vorsicht geboten.


Ach ja der Besitz von illegalen Waffen hat nicht mit der Notwehrhandlung zu tun also werde ich deswegen trotzdem verknackt:-§

Syron
16-11-2015, 22:45
Wenn der Angreifer dich aber z.B. nur Ausrauben will wird es schon Kritisch wenn ich ihn Abmurkse, da die Bedrohung meiner Wertgegenstände nicht gleichwertig ist mit der Bedrohung des Lebens die ich in der Abwehrreaktion für den Angreifer darstelle.
Und woher weiß ich, daß er mich nur ausraubt und anschl. nicht tot prügelt, erschießt, ersticht, ...?

Klaus
17-11-2015, 11:40
Wir müssen ja nicht wieder jede Eventualität durchkauen, dafür gibt es hundert Threads.

Hier wurde nach Angriff mit Schusswaffe gefragt, und da hat man das Recht den Angreifer unmittelbar zu töten wenn nicht sonnenklar ist dass die Waffe nicht echt ist. Wenn man weiss dass das ein Feuerzeug ist und man das ausnutzt geht man für Mord in den Knast, wenn das ne grüne Wasserpistole ist auch. Wenn es aussieht wie ne Glock und der Typ rumschreit er will einen umbringen (egal ob mit "Geld her oder !" oder ohne) darf man bis zur endgültigen Abwehr machen was man will, nur nicht mehr danach.

hand-werker
17-11-2015, 12:08
...Wenn der Angreifer dich aber z.B. nur Ausrauben will wird es schon Kritisch wenn ich ihn Abmurkse, da die Bedrohung meiner Wertgegenstände nicht gleichwertig ist mit der Bedrohung des Lebens die ich in der Abwehrreaktion für den Angreifer darstelle.

...

quatsch

Thuriel
17-11-2015, 12:11
Wenn der Angreifer dich aber z.B. nur Ausrauben will wird es schon Kritisch wenn ich ihn Abmurkse, da die Bedrohung meiner Wertgegenstände nicht gleichwertig ist mit der Bedrohung des Lebens die ich in der Abwehrreaktion für den Angreifer darstelle.


Wenn ich es neulich richtig verstanden habe, ist diese Aussage schlicht falsch, da nach §32 StGB (Notwehr) eben keine Abwägung der betroffenen Güter erfolgt. Die nicht gegebene Gleichwertigkeit der "Bedrohung des Lebens für den Angreifer" und "meiner Wertgegenstände" spielt demnach keine Rolle.

Was sehr wohl eine Rolle spielt ist, dass die Reaktion des Angegriffenen das "relativ mildeste Mittel unter allen verfügbaren" darstellt.
Wenn Dich jemand mit einer Schusswaffe bedroht, dürfte es nicht allzu viele Mittel geben, die dieses Kriterium nicht erfüllen.

Ich verweise nun selbst mal auf den "Sticky-Beitrag" in diesem Forum.

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

Die Juristen hier mögen mich bitte korrigieren, wenn ich diesen Beitrag in diesem Zusammenhang falsch verwende bzw. wiedergebe.

Klaus
17-11-2015, 13:24
Das Stichwort war "krasses Missverhältnis" zwischen dem Rechtsgut das angegriffen wird und dem was man in Umkehr angreift. Also Bagatelldiebstahl (Apfel, 5 Cent, Szegedinger Gullasch, iPhone 6+) vs. Schädel einschlagen. Bei nicht unerheblichen Werten wird das Missverhältnis schon verneint, da geht es nur noch darum ob das Mittel "geboten" war. Bei nem 12jährigen 40-Kilo-Schüler ist Kopf abreissen nicht geboten, gegen nen 40jährigen Tätowierten ohne Hals schon. Bei ner Schusswaffe kann man blind davon ausgehen dass jedwede Gegenwehr nie ein Missverhältnis darstellen kann, oder nicht geboten sein, da kann man nur in einen Notwehrexzess geraten wenn man noch weiter macht wenn der Typ schon handlungsunfähig ist. Das sind dann die Fälle die gerne von Idioten auf Video gezeigt werden, nachdem man die Waffe an sich gebracht hat den Typ erschiessen (keine Notwehr).

Bei der theoretischen Betrachtung muss man aber auch im Kopf behalten, dass es unter Umständen nicht möglich ist sich zu wehren ohne erschossen zu werden. Da muss schon klar sein dass man sowieso tot ist wenn man nicht handelt, um das Risiko einzugehen. Da gelten dann die einschlägigen Regeln aus den entsprechenden (US-)Publikationen, man geht niemals von einem öffentlichen Ort an eine "crime scene" mit, steigt in kein Auto usw.

Mr.Fister
17-11-2015, 13:31
Da gelten dann die einschlägigen Regeln aus den entsprechenden (US-)Publikationen, man geht niemals von einem öffentlichen Ort an eine "crime scene" mit, steigt in kein Auto usw.
richtig, du meinst allerdings die berühmte "secondary crime scene". ;)

Terao
17-11-2015, 13:36
Bagatelldiebstahl (Apfel, 5 Cent, Szegedinger Gullasch, iPhone 6+)Wer zwischen mich und mein Essen kommt, hat ein Problem. :aufsmaul:

Klaus
17-11-2015, 14:17
bDuBd-_ijgQ

Kombatant
17-11-2015, 14:25
Ich meine mal gelesen zu haben, in Notwehr ist alles bzw. jede Waffe "erlaubt".

Gast
17-11-2015, 14:29
richtig, du meinst allerdings die berühmte "secondary crime scene". ;)

Wenn mich einer mittels Waffengewalt entführen will, sage ich "nö, Du schießt ja doch nicht"?
Bei Serienmördern o.k.
Aber bei Lösegelderpressern?
Oder kommen die Opfer da nie frei, bzw. dürfen nach US-Gesetz nicht freigekauft werden?

hand-werker
17-11-2015, 14:34
Ich meine mal gelesen zu haben, in Notwehr ist alles bzw. jede Waffe "erlaubt".

klares jein

Gast
17-11-2015, 14:56
Ich meine mal gelesen zu haben, in Notwehr ist alles bzw. jede Waffe "erlaubt".

da verwechselst Du was, das heißt:


"im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt"
Pfefferspray ist inzwischen allerdings zumindest im Krieg verboten. :(

Mr.Fister
17-11-2015, 15:05
Wenn mich einer mittels Waffengewalt entführen will, sage ich "nö, Du schießt ja doch nicht"?
Bei Serienmördern o.k.
Aber bei Lösegelderpressern?
Oder kommen die Opfer da nie frei, bzw. dürfen nach US-Gesetz nicht freigekauft werden?
nein, das hat nichts mit dem gesetz zu tun sondern damit, das niemals etwas gutes dabei rauskommen kann, an einen ort verbracht zu werden, den der täter ausgesucht hat, um dort dinge tun zu können, die er am ausgansort, der primary crime scene, meint nicht tun zu können - sei es auch "nur" ein mehr an kontrolle über das opfer zu haben, denn auch das ist negativ für das opfer.

ist - wie klaus es richtig angemerkt hat - die standardempfehlung in us-publikationen, siehe z.b. The Truth about Violence: Sam Harris (http://www.samharris.org/blog/item/the-truth-about-violence)


Nothing good ever comes to people who allow themselves to be moved to a remote location at the mercy of a violent predator. The police call such places “secondary crime scenes.” They are always better for the attacker and worse for his victim because they are more isolated than the first point of contact.

hand-werker
17-11-2015, 15:12
konkret (wie in arunas beispiel): jemand versucht mich mit vorgehaltener waffe in ein auto zu zwingen - was dann? gegenwehr?

Mr.Fister
17-11-2015, 17:58
konkret (wie in arunas beispiel): jemand versucht mich mit vorgehaltener waffe in ein auto zu zwingen - was dann? gegenwehr?
war an klaus posting - abgesehen davon, das er das "secondary" vor "crime scene" vergessen hatte - irgendetwas diesbezüglich missverständlich zu verstehen? fand ich nicht:



Bei der theoretischen Betrachtung muss man aber auch im Kopf behalten, dass es unter Umständen nicht möglich ist sich zu wehren ohne erschossen zu werden. Da muss schon klar sein dass man sowieso tot ist wenn man nicht handelt, um das Risiko einzugehen. Da gelten dann die einschlägigen Regeln aus den entsprechenden (US-)Publikationen, man geht niemals von einem öffentlichen Ort an eine "secondary crime scene" mit, steigt in kein Auto usw.

Gast
17-11-2015, 18:19
war an klaus posting - abgesehen davon, das er das "secondary" vor "crime scene" vergessen hatte - irgendetwas diesbezüglich missverständlich zu verstehen? fand ich nicht:



Bei der theoretischen Betrachtung muss man aber auch im Kopf behalten, dass es unter Umständen nicht möglich ist sich zu wehren ohne erschossen zu werden. Da muss schon klar sein dass man sowieso tot ist wenn man nicht handelt, um das Risiko einzugehen. Da gelten dann die einschlägigen Regeln aus den entsprechenden (US-)Publikationen, man geht niemals von einem öffentlichen Ort an eine "crime scene" mit, steigt in kein Auto usw.


Hervorhebung von mir

Da steht, dass, um das Risiko der Gegenwehr gegen eine Schusswaffe einzugehen, klar sein muss, das man sowieso tot ist, wenn man sich nicht wehrt.
Also wehrt man sich nur, wenn man sicher weiß, dass man stirbt, wenn man mitgeht.
Das ist aber nun mal das Dilemma an solchen Situationen: dass der Täter einen Wissensvorsprung bezüglich seiner Absichten hat.

Klaus
17-11-2015, 18:20
Wenn Du Multimillionär bist, kannst Du ne Ausnahme machen, da geht es vielleicht nur um Geld. Wenn der Täter keine Maske trägt, weisst Du aber schon dass Du nicht überleben sollst.

Wenn Du, wie meistens, kein Millionär bist, geht es nicht um Geld sondern darum, wie oben beschrieben "Dinge zu tun" ohne dass einer zusieht. Die Chance das zu überleben liegt im einstelligen Bereich, die Chance dass der Mann nicht schiesst wenn er sein Primärziel nicht erreicht ist deutlich grösser. Es geht hier um das Verbringen an Orte die man im Üblichen als "Tatort" kennt, abgelegene Lokationen wo man dann als Kreideumriss endet, oder in einem Teppich. In einem Parkhaus wo jederzeit jemand kommen kann erschiessen auch Triebtäter nicht unbedingt ihre Opfer.

Das bezieht sich aber mehr auf die USA, wo solche Taten aus irgendeinem Grund erheblich häufiger vorkommen. In D wird die Chance dass jemand der einen entführt "nur Geld will" allerdings auch gegen Null tendieren, und da kann man sicher sein dass man in einem Feld endet.

Mr.Fister
17-11-2015, 19:51
Da steht, dass, um das Risiko der Gegenwehr gegen eine Schusswaffe einzugehen, klar sein muss, das man sowieso tot ist, wenn man sich nicht wehrt.
Also wehrt man sich nur, wenn man sicher weiß, dass man stirbt, wenn man mitgeht.
Das ist aber nun mal das Dilemma an solchen Situationen: dass der Täter einen Wissensvorsprung bezüglich seiner Absichten hat.

hervorhebung von mir

die message ist doch eigentlich recht simpel:

man lässt sich niemals zu einem zweiten tatort verbringen, wenn auch nur noch ein funke wehrhaftigkeit im körper übrig ist. niemals. egal ob der täter eine knarre, eine kettensäge oder ein krokodil hat. was der täter eigentlich wollen könnte oder nicht ist dabei komplett belanglos. man lässt sich niemals zu einem zweiten tatort verbringen. denn was dort auf einen wartet, ist etwas, von dem man garantiert kein stück haben will, schließlich meint der täter, es nicht vor ort (tatort1) tun zu können. die chancen, am tatort 1 noch irgendwas zählbares zu erreichen, scheinen zudem ungleich grösser zu sein, denn sonst würde man ja nicht von dort weggebracht werden sollen.

ergo, mit den ewigen worten von louis van gaal: tod oder gladiolen...

Klaus
17-11-2015, 20:39
Es ist doch ganz einfach. Wenn der Täter nicht vor hat einen an Tatort 2 umzubringen, dann tut er das auch nicht auf offener Strasse oder auf dem Parkplatz bei Aldi nur weil man nicht ins Auto steigt. Also hat man entweder nichts zu befürchten wenn man einfach sagt "Nö!", oder er hat ohnehin vor einen zu töten. Dann sind die Chancen an Platz 1 wo es keine Vorbereitungen gibt, Zeugen, offener Platz, Fluchtmöglichkeiten usw. erheblich grösser. Man muss den Mann ja auch gar nicht angreifen, man kann auch sagen "Da, ein Flugzeug!" und dann abhauen so schnell man kann, im Zickzack. Kaum jemand trifft auf >6m ein bewegliches Ziel das Haken schlägt, nur nicht gerade weglaufen, und mit dem Oberkörper pendeln.

Gast
17-11-2015, 22:22
D.h. bei Entführungen und Geiselnahmen, bei denen Opfer freigelassen wurden, hätten die leicht flüchten können, denn eine eventuelle Schusswaffenandrohung war nur heiße Luft?

KAJIHEI
18-11-2015, 00:06
Ich sage es mal sehr deutlich : Ich bin entsetzt über eure mangelnde ERNSTHAFTIGKEIT.
Fakt ist doch das immer das mildeste Mittel ein zu setzen ist, was zielführende Merkmale wie die Gefahrenabwehr aufweist.
In den meisten Fällen reicht ein guter Döner mit Knofi-Soße und extensives Ausatmen...*

* Ich gebe zu das ist juristisch grenzwertig, da Giftgasangriffe seid dem WWI nicht mehr erlaubt sind.

Klaus
18-11-2015, 11:51
Kommt auf die Geiselnahme an. Wenn Du von Banküberfällen sprichst wo der maskierte Täter ne Geisel nimmt um zu fliehen hat man eh nicht viele Möglichkeiten, und kennt auch das Primärziel (Geld und Abhauen). Die Geiseln im Konzertsaal in Frankreich hätten nicht überlebt wenn die dem freundlichen Mann mit der Kalashnikov die Tür aufgemacht hätten, selbst wenn der eine oder andere durch die Tür erschossen oder angeschossen wird.

Es bleibt aber die Empfehlung, wenn man von irgendeinem in einem Gewaltakt auf der Strasse, am Arbeitsplatz oder sonstwo aufgefordert wird an abgelegene Orte, Waldstücke, Müllkippen, Motels am Rande der Wüste etc.pp. mitzukommen, dann geht man nicht mit. Whatever it takes.

BB-TKD
18-11-2015, 14:01
In den meisten Fällen reicht ein guter Döner mit Knofi-Soße und extensives Ausatmen...*

Hier kann ich auch ein paar gegrillte ganze Zwibeln in Alufolie im Feuer am Vorabend empfehlen,:D bei den Blähungen am morgen da haut sogar der IS ab :wuerg: pfuideifel

Robb
18-11-2015, 15:24
Klingt zwar sehr feige dennoch eine Tasse mit Pfefferminztee und Zuhause ist die beste Abwehrhandlung gegen terror. Hochgerüstet werden wohl die Fachleute sein. Sowas kann man gar nicht oft genug schreiben. Falscher heldeneinsatz kann böse enden.
Es gibt bestimmt effektive griffe um jemanden zu entwaffnen aber wenn dieser noch von irgentwo rückendeckung hat. Prost mahlzeit.

Terao
18-11-2015, 15:28
Klingt zwar sehr feige dennoch eine Tasse mit Pfefferminztee und Zuhause ist die beste Abwehrhandlung gegen terror.
Das wird aber mit der Zeit auch fad, oder?

Robb
18-11-2015, 16:03
Das wird aber mit der Zeit auch fad, oder?

keine Ahnung. Man müßte ja nicht ständig Tee trinken.

Stoiker
18-11-2015, 22:00
Das wird aber mit der Zeit auch fad, oder?

Hängt stark davon ab, was man nach dem Teetrinken dann zu Hause noch so anstellt.... ;)

Eggie204
19-11-2015, 22:51
Pfefferspray ist keine legale Waffe.
Klar ist es das. Gilt als Schutzmittel gegen Tiere...

Gesendet von meinem D6603 mit Tapatalk

hand-werker
20-11-2015, 07:24
einsatz gegen menschen ist aber illegal (außer für die polizei).

Gast
20-11-2015, 09:19
Pfefferspray ist keine legale Waffe.

Klar ist es das. Gilt als Schutzmittel gegen Tiere...


Als Tierabwehrspray ist es legal aber keine Waffe*, als Waffe* ist es nicht legal**.
Also ist es keine legale Waffe*.


*im Sinne des Waffengesetzes
**für Privatpersonen

Gast
20-11-2015, 09:39
Klingt zwar sehr feige dennoch eine Tasse mit Pfefferminztee und Zuhause ist die beste Abwehrhandlung gegen terror.


PjIyAFyWjCE

Eggie204
20-11-2015, 09:51
Als Tierabwehrspray ist es legal aber keine Waffe*, als Waffe* ist es nicht legal**.
Also ist es keine legale Waffe*.


*im Sinne des Waffengesetzes
**für Privatpersonen
Ja aber es ist im Grunde legal

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hand-werker
20-11-2015, 10:10
es ist keine legale waffe im sinne des waffengesetzes. es darf mitgeführt werden, um tiere abzuwehren. zum einsatz gegen menschen ist es nicht zugelassen, außer für behörden. wenn es mit der intention geführt wird, sich damit gegen menschen zu wehren -> problem.

Robb
20-11-2015, 11:44
es ist keine legale waffe im sinne des waffengesetzes. es darf mitgeführt werden, um tiere abzuwehren. zum einsatz gegen menschen ist es nicht zugelassen, außer für behörden. wenn es mit der intention geführt wird, sich damit gegen menschen zu wehren -> problem.

Angenommen :Wenn Ich mal mit ne Bazooka, Dazzler ... bedroht werde. Und es ist kein Kriegsfall. Dann habe ich die Chance ein 8 cm Messer zu führen. Na toll. Das ist dann unfair.
Was wurde sich andern wenn Kriegsrecht ausgerufen wird?

Klaus
20-11-2015, 12:16
Dass man Dich dann erschiessen darf ohne einen Richter bemühen zu müssen.

Robb
20-11-2015, 12:20
Dass man Dich dann erschiessen darf ohne einen Richter bemühen zu müssen.

meinst das dann Soldaten Ermorden dürfen wenn die wollen? Wenn Ahnung hast werd mal etwas genauer. Ich beziehe mich nur auf Deutschland.
Letztens gab es die Situation das Holländische Soldaten mit Turban gekleidet durch D sind. Wenn man die gesehen hätte währe doch der Schreck erstmal groß gewesen. Zudem was könnte man bei solchen Szenarien entgegenwirken. Wattebälchen?

hand-werker
20-11-2015, 12:21
Angenommen :Wenn Ich mal mit ne Bazooka, Dazzler ... bedroht werde. Und es ist kein Kriegsfall. Dann habe ich die Chance ein 8 cm Messer zu führen. Na toll. Das ist dann unfair.
Was wurde sich andern wenn Kriegsrecht ausgerufen wird?

??? kannst du deine frage bitte auf deutsch formulieren?

Robb
20-11-2015, 12:29
??? kannst du deine frage bitte auf deutsch formulieren?

Habe ich für den privaten Verteidigungsfall nur das Recht ohne Erlaubnisse ein Messer zu führen und Tierabwehrspray gegen Tiere?

ChrisBO
20-11-2015, 12:49
Alles. In Notwehr ist alles erlaubt. Ausdrücklich auch über Verhältnismäßigkeit hinaus.

Klaus
20-11-2015, 13:02
Nein. Dir stehen atomare Gefechtsköpfe bis 1.5 Kilotonnen (ohne Fahrer) zu, Hartkerngeschosse bis 12.7x99 mm und 200 Brinell Härte, sowie Gifte und biologische Waffen mit einer Halbwertszeit unter 20 Jahren.

Gast
20-11-2015, 13:42
Was wurde sich andern wenn Kriegsrecht ausgerufen wird?

Kriegsrecht oder Ähnliches würde Deine Persönlichkeitsrechte nicht erweitern, sondern eher einschränken.
In Frankreich gilt z.B. zur Zeit der Ausnahmezustand:


Welche Maßnahmen konnten bislang ergriffen werden? Der Ausnahmezustand ermöglicht unter anderem Ausgangssperren, Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss auch in der Nacht und Hausarrest für Menschen, deren „Aktivität“ sich als „gefährlich für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung erweist“. Außerdem können Versammlungsverbote verhängt und Konzertsäle und Kinos geschlossen werden.
Die Behörden haben seit den Anschlägen auf eine Reihe dieser Möglichkeiten zurückgegriffen. So gab es nach Regierungsangaben mehr als 400 Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss, bei denen 87 Waffen beschlagnahmt wurden, darunter elf „Kriegswaffen“. 118 Menschen wurden unter Hausarrest gestellt.

Paris: Parlament stimmt zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zu - Lesen Sie mehr auf:
Paris: Parlament stimmt zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zu (http://www.donaukurier.de/nachrichten/topnews/Paris-Frankreich-verschaerft-Ausnahmezustand;art154776,3148368#plx671423840)

Bewaffnung der Zivilbevölkerung gehört da eher nicht dazu, es sei denn, dass die eben zu entsprechendem Wehrdienst einberufen werden.
Bei uns durfte man als Wehrpflichtiger ja auch seine Waffe nicht mit nach Hause nehmen, wie in der Schweiz.
Auch wenn man sich selbst natürlich für den Guten hält, sind Bürgerkriege die schlimmsten Kriege, daher werden sich die wenigsten Regierungen bewaffnete Milizen wünschen, die sich ihrer Kontrolle entziehen.

Ansonsten hast Du laut Artikel 20 GG ein Widerstandsrecht:


4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese [verfassungsmäßige]Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

da kommt es dann aber darauf an, wie die "andere Abhilfe" ausgelegt wird und ob da vielleicht eher so ein Gandhi-Widerstand gemeint ist...

Robb
20-11-2015, 13:57
Nur Räuber werden wohl nicht direkt die gesamte Deutsche Verfassung beseitigen wollen. Wohl eher den einzelnen auszuschalten/ausnutzen um selber Wirtschaftlich weiter zu kommen.
Ein Interessanter Beitrag zum Widerstand für die derzeitige Deutsche Verfassung.

OliverT
21-11-2015, 23:41
meinst das dann Soldaten Ermorden dürfen wenn die wollen? Nein.

Robb
22-11-2015, 09:42
Nein.

Es wird bestimmt beim Militär irgendwelche Regelungen geben. Wie z.b Genfer Konventionen. Aber genau kenne ich mich nicht mit aus weil ich den Grundwehrdienst verschlafen habe
Um mal bei Frankreich zu bleiben 1981 wurde dort die Todesstrafe abgeschafft. Und letztens wurde im Fernsehen gezeigt das mit 2000 Schuss junge Männer von der Staatsgewalt getötet wurden. Gab es kein anderes mittel?

Hosenscheißer
22-11-2015, 11:14
Es wird bestimmt beim Militär irgendwelche Regelungen geben. Wie z.b Genfer Konventionen. Aber genau kenne ich mich nicht mit aus weil ich den Grundwehrdienst verschlafen habe
Um mal bei Frankreich zu bleiben 1981 wurde dort die Todesstrafe abgeschafft. Und letztens wurde im Fernsehen gezeigt das mit 2000 Schuss junge Männer von der Staatsgewalt getötet wurden. Gab es kein anderes mittel?

Diese jungen Männer waren Kriminelle mit höchster Gefahrenstufe und da ist der finale Todesschuss im Ausnahmezustand schon erlaubt.
Wie ist das in Deutschland geregelt das würde mich mal interessieren.
Zurück zum Thema wie kann man einen bewaffneten Angreifer in 5m Entfernung kampfunfähig machen ausser
einem Messer oder Pfefferspray. Wie wäre es mit einem Taser?

Robb
22-11-2015, 11:19
Ein Taser bei dem die Elektroden herauskommen ist nicht legal in D. Ich wollte mal selber einen bekommen. Und Pfefferspray dürfen normalos nur gegen Tiere einsetzen.
Ich hatte mal als KFZ mech. eine Benzinpumpe bestellt. Und da sind schon nachfragen gekommen wie was wollen sie damit usw.

Hosenscheißer
22-11-2015, 11:31
Ein Taser bei dem die Elektroden herauskommen ist nicht legal in D. Ich wollte mal selber einen bekommen. Und Pfefferspray dürfen normalos nur gegen Tiere einsetzen.

Also ich habe Pfefferspray selber gegen 2 Angreifer vor einem Fussballpaltz eingesetzt das hat super gewirkt.
Der eine Angreifer konnte nix mehr sehen und der andere Angreifer ist einfach abgehauen.
Da war keine Polizei und kein Ordner vor Ort.

OliverT
22-11-2015, 17:06
Gab es kein anderes mittel?
Man hätte sie kitzeln können bis sie aufhören sich in die Luft zu sprengen oder zu schießen.


Zurück zum Thema wie kann man einen bewaffneten Angreifer in 5m Entfernung kampfunfähig machen ausser
einem Messer oder Pfefferspray.
Es gibt nichts was du jederzeit legal mit dir führen darfst, so lange du keine Erlaubnis zum Führen einer Waffe hast.

Das deutsche Recht geht nunmal davon aus das jederzeit die Polizei da ist um die zu beschützen.

Hosenscheißer
22-11-2015, 22:08
Das deutsche Recht geht nunmal davon aus das jederzeit die Polizei da ist um die zu beschützen.

Darauf verlasse ich mich nicht, denn dann ist man verlassen.;)

Gast
23-11-2015, 02:24
Diese jungen Männer waren Kriminelle mit höchster Gefahrenstufe und da ist der finale Todesschuss im Ausnahmezustand schon erlaubt.
Wie ist das in Deutschland geregelt das würde mich mal interessieren.


Bei uns gibt es Notwehr- und Nothilfegesetz, d.h. wer das Feuer eröffnet oder kurz davor steht, wird zu Recht erschossen.
Finaler Rettungsschuss (z.B. Geiselnehmer wird von Scharfschützen liquidiert)
ist durch die Polizeigesetze der Länder geregelt.



Das deutsche Recht geht nunmal davon aus das jederzeit die Polizei da ist um die zu beschützen.

wohl nicht ganz, sonst gäbe es keine Notwehrparagraphen und auch kein Festnahmerecht für Jedermann.
Nur hält es nicht jeden für so gefährdet, dass das Führen von Schusswaffen pauschal erlaubt wäre.

hand-werker
23-11-2015, 08:21
...Es gibt nichts was du jederzeit legal mit dir führen darfst, so lange du keine Erlaubnis zum Führen einer Waffe hast...

doch, pfefferspray. aber nur mit der intention, es gegen tiere einzusetzen.

Terao
23-11-2015, 10:37
Gab es kein anderes mittel?
Vielleicht ne Flaschenpost? :blume:

liselottemeyer
23-11-2015, 17:58
moin,

zuerst stellt sich die frage, was für eine waffe es ist.

ist sie echt, ist sie tödlich oder ist sie „nur“ echt tödlich?

deshalb muss der angreifer gefragt werden was für eine waffe er hat, bzw es muss sich selbst überzeugt werden ob die waffe potenziell tödlich ist bzw in dem zusammenhang in dem sie eingesetzt werden soll, potenziell tödlich sein könnte.

Hat er sich überzeugt, kann er gemäß dem notwehrrecht, geeignete abwehrmassnahmen treffen.

Ist der verteidiger gewandt in kks wie zum wings tsun oder krav maga (in wenigen fällen auch juju sv) darf er den gegner entwaffnen (arm zerfetzen) und ihn anschließend erschießen, oder erstechen (bei messer – bei einer axt würde es dann das erschlagen sein). Da dies im verhältnis zur anwendung der kk, wie km oder wt (oder jj sv), das mildeste mittel darstellt.

Vgl:

https://www.youtube.com/watch?v=aw3O66kh-C8

https://www.youtube.com/watch?v=2_Y5fw2mI6s

https://www.youtube.com/watch?v=fwxjV1KHxoo


Anders verhält es sich aber wenn der angreifer reichsdeppdeutscher ist. Denn in diesem fall ist der verteidiger (falls nicht reichsdeutsch) nur eine sache (personal der brdgmbh).

In der abwägung der rechtsgüter stände hier das personal (eigentum = sache) dem rechtsgut der körperlichen unversehrheit des angreifers nach und dürfte sich so nicht verteidigen.

Wer übrigens einen krähenschnabel besitzt kann damit auch um die ecke herum den angreifer töten und so nicht belangt werden, da die ecke den direkten (geraderaus) angriff um die eckenschärfe selbst abmildert.

muss man wissen!

ps:

hier wurde das von mir niedergeschrieben schon etwas gröber und mit einfacheren worten zusammengefasst:

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

Schnueffler
23-11-2015, 18:05
Noch ein HulkiAccount?

Hafis
23-11-2015, 19:20
doch, pfefferspray. aber nur mit der intention, es gegen tiere einzusetzen.
..., wenn's zu windig ist, ist vielleicht auch ein ordentlicher 'Buckler' geeignet,
mit der Intention, ihn Dir bei Regen über den Kopf zu halten oder ihn gerade zum Pfandleihhaus bringen, darfst Du den sicher auch mitführen ...
na ja, am besten wäre aber wahrscheinlich ohnehin eine vernünftige Tarnkappe,
Siegfried hatte eine, Harry Potter auch, wann wird das Ding endlich für die harmlosen Bürger verfügbar?

gruß hafis

Tori
23-11-2015, 21:14
Noch ein HulkiAccount?

Sowas in der Art auf jeden Fall :D

Ich finde eh das der Thread sich komisch entwickelt hat. Die Frage war ja welche "legalen" Waffen gegen einen Angriff mit Schusswaffen erlaubt sind.

Und mittlerweile sind wir bei Kriegsrecht und Angriff mit quasi atomaren Waffen :rolleyes:

Ich finde die Fragestellung auch etwas unglücklich, denn man müsste natürlich Wissen welche Waffen dem Angegriffenen überhaupt zur Verfügung stehen. Und ob der Angreifer eine scharfe Schußwaffe besitzt wie oben schon mal erwähnt - es werden wahrscheinlich 95 % oder mehr der Deutschen nicht unterscheiden können. Zudem: ein Waffenscheininhaber wird wohl andere Mittel zur Verfügung haben wie jemand anderes. Als Otto-Normalbürger stehen mir also i.d.R. keine Schußwaffen legal zur Verfügung. Und dann müsste es zu klären sein, ob es Sinn macht ohne Schusswaffe gegen jemanden mit vorzugehen. Eher wohl nicht.... also erübrigt sich die Frage.

Grundsätzlich lautet die Antwort aber: wenn mich jemand mit einer Schusswaffe angreift ist alles erlaubt. Selbst wenn die Waffe illegal sein sollte. Das ich mich hinterher (falls ich es überlebe) dann wegen illegalem Waffenbesitz verantworten müsste ist wieder eine andere Sache. Aber ich glaube so oder so ähnlich wurde es ja bereits geschrieben.

Tori
23-11-2015, 21:17
Vielleicht ne Flaschenpost? :blume:

Als alternative könnte man ja dem Angreifer auch Blumen überreichen :blume: :D

Klaus
24-11-2015, 15:01
Es wird bestimmt beim Militär irgendwelche Regelungen geben. Wie z.b Genfer Konventionen. Aber genau kenne ich mich nicht mit aus weil ich den Grundwehrdienst verschlafen habe
Um mal bei Frankreich zu bleiben 1981 wurde dort die Todesstrafe abgeschafft. Und letztens wurde im Fernsehen gezeigt das mit 2000 Schuss junge Männer von der Staatsgewalt getötet wurden. Gab es kein anderes mittel?

Kannst Du mal mit dem schei$$ Trollen aufhören ? Danke! Die armen jungen Männer gehörten zu einer Gruppe die gerade 140 Leute in einem Konzertsaal umgebracht haben, die haben Sprengstoff gezündet, selbst geschossen. Klar, Hinrichtung durch die böse Staatsgewalt, völlig ohne Grund. GTFOOH.

Klaus
24-11-2015, 15:05
Die 5000 Schuss (nicht 2000) wurden laut Presse übrigens gebraucht um die gepanzerte Tür so lange zu durchlöchern bis man die endlich aufbekommen hat, was auch ein Armutszeugnis für die Spezialeinheit ist. Normalerweise macht man sowas mit ner Tür- oder Schneidleitung, letztere macht die Tür auf ohne Druckwelle in den Raum.

OliverT
24-11-2015, 15:29
5000 Schuss für die Tür? Mit was haben die denn geschossen, bzw in was für einem Bunker haben die Terroristen gewohnt.

Klaus
24-11-2015, 15:36
Wenn es keine Ente war, hatten die vermutlich ne ganz normale Feuerschutztür wie in nem normalen Keller, aber mit Stahlblechen verstärkt, und nen Querriegel. Vom Gefühl her könnte ich mir aber vorstellen dass die insgesamt etwa 5000 Schuss verfeuert haben, und davon einen gewissen Anteil auf die Tür weil man nicht sehen konnte wo der Riegel ist. Das sind sonst 100 Magazine in ner P90. Vielleicht hat sich da bei der Presse aber auch einer verhört.

Terao
24-11-2015, 16:32
Könnte mir ja vorstellen, dass der Drahtzieher einer Gruppe, deren Mitglieder, selbst zum Sterben mehr als bereit, in ner konzertierten Aktion mit Kriegswaffen um sich schossen, seinerseits nicht gerade hinter einer Tür aus Lebkuchen haust und mit Wattebäuschen wirft, wenn er festgenommen zu werden droht. Kann mich natürlich auch irren.
Ich hätte das Ding auch kriegsmäßig gestürmt. Hat nix mit Rache zu tun, sondern ist einfach das angezeigte Vorgehen im Falle einer derart gewaltbereiten Gruppe.

Gast
24-11-2015, 16:35
man hatte eine spzielle sicherheitstür verbaut und wer die hausfassade und fenster gesehen hat weiß, dass dort "großzügig" beschossen wurde.

Terao
24-11-2015, 16:39
man hatte eine spzielle sicherheitstür verbaut und wer die hausfassade und fenster gesehen hat weiß, dass dort "großzügig" beschossen wurde.
Andersrum gefragt: Hättest Du zu den Polizisten gehören wollen, die da mal höflich anklopfen und nachfragen, ob die Herrschaften vielleicht irgendwelche Handgranaten zündungsbereit haben?

Gast
24-11-2015, 16:40
nö, ich find völlig in ordnung was die gemacht haben. der zweck heiligt die mittel.

Terao
24-11-2015, 16:45
Ein Staat muss seinen Sicherheitskräften die Möglichkeit geben, ihren gesellschaftlichen Auftrag mit einem kalkulierbaren Eigenrisiko zu efüllen.

Gast
24-11-2015, 17:22
5000 Schuss für die Tür? Mit was haben die denn geschossen, bzw in was für einem Bunker haben die Terroristen gewohnt.

Das war wohl eher ein Feuergefecht, als ein Schlüsseldiensteinsatz.
Eigentlich wollte man die Tür aufsprengen.
Terroristen, die sich ergaben, wurden auch lebend gefangen.

Einsatz in Saint-Denis: Sieben Stunden Belagerung - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/ausland/anti-terroreinsatz-in-saint-denis-chronologie-a-1063605.html)

KAJIHEI
24-11-2015, 17:31
Als alternative könnte man ja dem Angreifer auch Blumen überreichen :blume: :D

Ja Kakteen-Sträuße, auch zum Werfen geeignet.
Sogar bei Hochzeiten als Brautstrauß.
Wer fängt ihn, wer fängt ihn...:D

Robb
24-11-2015, 23:19
Kannst Du mal mit dem schei$$ Trollen aufhören ? Danke! Die armen jungen Männer gehörten zu einer Gruppe die gerade 140 Leute in einem Konzertsaal umgebracht haben, die haben Sprengstoff gezündet, selbst geschossen. Klar, Hinrichtung durch die böse Staatsgewalt, völlig ohne Grund. GTFOOH.

Ich habe nichts mit "armen, bösen" geschrieben. Das Thema ist wie man auf Waffen Gewalt reagieren kann. Und bei dem wurde im Nachhinein erschossen offiziell von Fachleuten. Mit Computergesteuerter Drohnentechnik hätte man eventuell schlimmstes verhindern können. Wie z.b Täter betäuben und entwaffnen.

Gast
25-11-2015, 02:06
Mit Computergesteuerter Drohnentechnik hätte man eventuell schlimmstes verhindern können.

Du meinst, Diesel (http://budeandbeyond.co.uk/wp-content/uploads/2015/11/diesel-paris-attacks_0-770x430.jpg) könnte noch leben?

BB-TKD
25-11-2015, 07:04
Ich habe nichts mit "armen, bösen" geschrieben. Das Thema ist wie man auf Waffen Gewalt reagieren kann. Und bei dem wurde im Nachhinein erschossen offiziell von Fachleuten. Mit Computergesteuerter Drohnentechnik hätte man eventuell schlimmstes verhindern können. Wie z.b Täter betäuben und entwaffnen.

Du bist kein Modellflieger:cool: NÖ
Die lachen sich kaputt, wenn da so ne Drohne in Krabelgeschindigkeit wackelnd um die Ecke biegt und unten ein Peilaufsatz versucht dich zu treffen:megalach:

Schnueffler
25-11-2015, 07:28
Ich habe nichts mit "armen, bösen" geschrieben. Das Thema ist wie man auf Waffen Gewalt reagieren kann. Und bei dem wurde im Nachhinein erschossen offiziell von Fachleuten. Mit Computergesteuerter Drohnentechnik hätte man eventuell schlimmstes verhindern können. Wie z.b Täter betäuben und entwaffnen.

So ein wenig an der Realität lebst du schon vorbei, oder?

D_LU
25-11-2015, 07:48
Ich habe nichts mit "armen, bösen" geschrieben. Das Thema ist wie man auf Waffen Gewalt reagieren kann. Und bei dem wurde im Nachhinein erschossen offiziell von Fachleuten. Mit Computergesteuerter Drohnentechnik hätte man eventuell schlimmstes verhindern können. Wie z.b Täter betäuben und entwaffnen.

Oh mann,

diese Hollywoodstreifen sind nur Filme zur Unterhaltung.

Das sind keine Dokumentationen über reale technische Möglichkeiten von Spezialeinheiten.
Solltest Du in Deinem Alter eigentlich wissen.

Kogaratsu
25-11-2015, 09:30
Es gab mal ne Zeit, da habe ich trainiert wie ein wilder um Bleistifte und Kugelschreiber gezielt wo hin zu befördern. Ist das den eine Waffe wen die im Angreifer stecken? So ein Bleistift kann auch wunderbar mal im Arm, Bein oder Brust als Zierte hervor gucken. Ups, hab mich so erschrocken als der Typ mit der Knarre da stand, da bin ich wohl mit dem Stift ein wenig aus gerutscht :p
Küchenmesser ist da auch ein leidiges Thema. Ist ja nur ein Gebrauchsgegenstand aus der Küche.. :rolleyes: und doch... dann hat er mit dem Messer auf den Angreifer eingestochen!! Wird zur Waffe :aufsmaul: Mann eh! Wollte doch nur meine Schnitzel mit Schmetterlingsschnitt auf bereiten :(
Oft sagt man sich wirklich... Gesetze sind so schwammig, da kommt auch kein Schwammkopf mehr draus :rolleyes:

OliverT
25-11-2015, 12:03
Und bei dem wurde im Nachhinein erschossen offiziell von Fachleuten.
Was meinst du damit?

Robb
25-11-2015, 13:06
Schußwaffen mit Schußwaffen zu antworten halte ich für altmodisch. Diese Schwarzpulver prinzipien wurden im 17. Jhd. entwickelt. Nun gut anscheinend etwas am Thema vorbei.

OliverT
25-11-2015, 13:39
Mich würde mal interessieren was du stattdessen vorschlägst.

Terao
25-11-2015, 13:48
Schußwaffen mit Schußwaffen zu antworten halte ich für altmodisch. Diese Schwarzpulver prinzipien wurden im 17. Jhd. entwickelt. Nun gut anscheinend etwas am Thema vorbei.
"Stellen Sie Ihren Phaser auf 'Betäuben'!"

http://vignette4.wikia.nocookie.net/memoryalpha/images/a/a0/Riker_Phaser_Typ1.jpg/revision/latest/scale-to-width-down/180?cb=20121225085212&path-prefix=de

:p

Robb
25-11-2015, 13:48
Stillhalten und weitermachen bevor noch mehr Menschen zu schaden kommen. Das ist meine Meinug.
Die Meinung und tatsächliche reaktion können aber abweichen. Es geht doch eher um die eigene Wurst. Damit mein ich was geht mir fremdes Elent an.

Terao
25-11-2015, 13:54
Es geht doch eher um die eigene Wurst. Eben genau darum geht es. Wenn es unseren Nachbarn und engsten Verbündeten trifft, wer ist da wohl als nächstes dran, hm?
Ein Teil dieser Antwort würde die Bevölkerung verunsichern. :p

OliverT
25-11-2015, 13:59
Stillhalten und weitermachen bevor noch mehr Menschen zu schaden kommen.
Womit weiter machen?

Robb
25-11-2015, 14:20
Womit weiter machen?

Ich hatte mich mal mit einem Amerikaner über das Thema unterhalten. Was tun wenn bewaffnete Bedrohung vorliegt. Und der meinte stillhalten alles geld wenn gefordert abgeben. Weil bei dehnen ein freies Waffenrecht besteht glaube ich das diese eher mit soetwas umgehen können wie die Europäer.

OliverT
25-11-2015, 14:33
Und wenn du Polizist bist, jemanden verhaften sollst und der anfängt auf dich zu schießen?

Terao
25-11-2015, 14:44
Und wenn du Polizist bist, jemanden verhaften sollst und der anfängt auf dich zu schießen?Stillhalten, Waffe abgeben und hoffen, dass es schnell vorbei ist.

Klaus
25-11-2015, 14:57
Hut ab, er bleibt bei seiner Rolle, und vergisst auch nicht seine Grammatikfehler ala "ich bin Ausländer".

Was hätte die Spezialeinheit denn jetzt tun sollen, ihre P90 bei den Terroristen abgeben und sie höflich bitten die nicht allzu doll einzusetzen, so auf freiwilliger Basis (die Idee der Grünen) ? Oder per Drohne Laserstrahlen auf die Hände schiessen die aber nur ein bischen weh tun, zum Entwaffnen ? Das tut doch weh !

Filzstift
25-11-2015, 15:36
Ich habe nichts mit "armen, bösen" geschrieben. Das Thema ist wie man auf Waffen Gewalt reagieren kann. Und bei dem wurde im Nachhinein erschossen offiziell von Fachleuten. Mit Computergesteuerter Drohnentechnik hätte man eventuell schlimmstes verhindern können. Wie z.b Täter betäuben und entwaffnen.

Einmal die sanfte daisy cutter?

hand-werker
25-11-2015, 15:45
warum antwortet ihr eigentlich auf den schwachsinn?

Gast
25-11-2015, 16:31
Es gab mal ne Zeit, da habe ich trainiert wie ein wilder um Bleistifte und Kugelschreiber gezielt wo hin zu befördern. Ist das den eine Waffe wen die im Angreifer stecken?

da kann man auch auf die Waffenhand zielen, nicht dass noch jemand ernsten Schaden nimmt:

https://youtu.be/83IEkAo1Gtc?t=41s



Oder per Drohne Laserstrahlen auf die Hände schiessen die aber nur ein bischen weh tun, zum Entwaffnen ? Das tut doch weh !

Betäubungsgas (https://youtu.be/mhOXyfV1CUQ?t=1m49s)

oder

LSD in's Rührei (https://youtu.be/OefMvyBFTRE?t=35s)

liselottemeyer
25-11-2015, 17:09
da versucht mensch durch einen ironischen beitrag dieses thema der lächerlichkeit preiszugeben und da kommt ein robb um die ecke und kackt in den raum.

da komm ich nicht drunter

Terao
25-11-2015, 17:24
da kann man auch auf die Waffenhand zielen, nicht dass noch jemand ernsten Schaden nimmt:

https://youtu.be/83IEkAo1Gtc?t=41s



Quatsch, der Bleistifttrick geht so, vom Meister persönlich:

x8f_mE7Zc5w

Schnueffler
25-11-2015, 18:18
Ich hatte mich mal mit einem Amerikaner über das Thema unterhalten. Was tun wenn bewaffnete Bedrohung vorliegt. Und der meinte stillhalten alles geld wenn gefordert abgeben. Weil bei dehnen ein freies Waffenrecht besteht glaube ich das diese eher mit soetwas umgehen können wie die Europäer.

Unterschied Raub und terroristischer Anschlag?


warum antwortet ihr eigentlich auf den schwachsinn?

Weil wir es können! :D


da versucht mensch durch einen ironischen beitrag dieses thema der lächerlichkeit preiszugeben und da kommt ein robb um die ecke und kackt in den raum.

da komm ich nicht drunter
Sagt der eine zum anderen.

Robb
25-11-2015, 18:57
Und wenn du Polizist bist, jemanden verhaften sollst und der anfängt auf dich zu schießen?

Bin ich nicht.
@ Handwerker ich fühle mich gesund und nicht schwachsinnig. Das geht in üble Nachrede.

Schnueffler
25-11-2015, 18:58
Bin ich nicht.

Dann misch dich nicht in deren Arbeit ein.

Gast
25-11-2015, 19:06
Bin ich nicht.
@ Handwerker ich fühle mich gesund und nicht schwachsinnig. Das geht in üble Nachrede.

Ich glaube, er hat Deine Posts gemeint, nicht Dich als Person.

Terao
25-11-2015, 19:45
Als ob nur Schwachsinnige in der Lage wären, Schwachsinn zu schreiben.
Bin ziemlich sicher, dass mindestens 95% des weltweit geschriebenen Schwachsinns von Nicht-Schwachsinnigen geschrieben wird. :cool:
Und 100% von Leuten, die sich selber nicht für schwachsinnig halten.

Syron
25-11-2015, 22:30
Ich hatte mich mal mit einem Amerikaner über das Thema unterhalten. Was tun wenn bewaffnete Bedrohung vorliegt. Und der meinte stillhalten alles geld wenn gefordert abgeben. Weil bei dehnen ein freies Waffenrecht besteht glaube ich das diese eher mit soetwas umgehen können wie die Europäer.
Vergleichst du gerade allen Ernstes einen "einfachen" Raub mit einem terroristischen Anschlag? o_O

Du meinst die Leute in Paris wäre nicht gestorben, wenn sie nur brav ihr Geld abgegeben hätten?

Robb
25-11-2015, 22:46
Vergleichst du gerade allen Ernstes einen "einfachen" Raub mit einem terroristischen Anschlag? o_O

Du meinst die Leute in Paris wäre nicht gestorben, wenn sie nur brav ihr Geld abgegeben hätten?

Nein ich hatte geschrieben das es am Thema vorbei geht.

Schnueffler
25-11-2015, 22:52
Nein ich hatte geschrieben das es am Thema vorbei geht.

Wann und wo?

Tori
26-11-2015, 00:23
Als ob nur Schwachsinnige in der Lage wären, Schwachsinn zu schreiben.
Bin ziemlich sicher, dass mindestens 95% des weltweit geschriebenen Schwachsinns von Nicht-Schwachsinnigen geschrieben wird. :cool:
Und 100% von Leuten, die sich selber nicht für schwachsinnig halten.

Du bischd a Philosoph :klatsch:


:D

Hosenscheißer
29-11-2015, 11:12
da versucht mensch durch einen ironischen beitrag dieses thema der lächerlichkeit preiszugeben und da kommt ein robb um die ecke und kackt in den raum.

da komm ich nicht drunter

Ich weiss gar nicht was an dem Thema so lächerlich sein soll!:rolleyes:
Die Frage ist simpel gestellt was soll man tun , wenn man mit einer Schusswaffe angegriffen wird und welche Massnahmen können helfen
heil rauszukommen und bis jetzt haben wir Pfefferspray und Messer als Mittel aufgezählt.

OliverT
29-11-2015, 20:30
Je nach Lage kannst du nichtmal was tun wenn du selbst eine Schußwaffe am Mann hast.

Pfefferspray wäre für mich keine Option bei einer Schußwaffe. Höchstens als Schlagverstärker.

Tori
29-11-2015, 22:09
Die Frage ist simpel gestellt was soll man tun , wenn man mit einer Schusswaffe angegriffen wird und welche Massnahmen können helfen.

Das Problem an der Sache ist, dass diese Frage eben nicht so simpel zu beantworten ist. Es kommt ganz stark auf die Umstände an. Und auf das können von beiden Kontrahenten und Murphys Gesetz.

Die Wahrscheinlichkeit mit irgend einem anderen Mittel etwas gegen eine scharfe Schusswaffe ausrichten zu können ist eben sehr, sehr gering.

hand-werker
30-11-2015, 07:52
Ich weiss gar nicht was an dem Thema so lächerlich sein soll!:rolleyes:
...

die tatsache, dass die situation für einen normalbürger schon sehr unwahrscheinlich ist.


...Die Frage ist simpel gestellt was soll man tun , wenn man mit einer Schusswaffe angegriffen wird und welche Massnahmen können helfen
heil rauszukommen und bis jetzt haben wir Pfefferspray und Messer als Mittel aufgezählt.

kommt drauf an. was will der angreifer? geld? dann gib es ihm. will er dich verletzen / töten? dann wirst du alles nutzen dürfen, was greifbar ist, auch eine eigene schusswaffe. da du vermutlich keine hast, dann halt alles andere. messer, pfeffer, knüppel. ist halt nur unwahrscheinlich, dass du unbeschadet da raus kommst.

BB-TKD
30-11-2015, 07:57
Ich weiss gar nicht was an dem Thema so lächerlich sein soll!:rolleyes:
Die Frage ist simpel gestellt was soll man tun , wenn man mit einer Schusswaffe angegriffen wird und welche Massnahmen können helfen
heil rauszukommen und bis jetzt haben wir Pfefferspray und Messer als Mittel aufgezählt.

:megalach: ne, wir waren bereits bei Panzerfaust und Granate...
wir könnens und werdens nicht beantworten können, weil:
-kein Mensch weiß wie der Richter dies auslegt, wenn Du ihn abgemetzelst hast.
-gab es Zeugen oder Videoaufnahmen die beweisen, dass Du in absoluter Notwehr gehandelt hast?
-und zu guter letzt, hast Du dich richtig verhalten oder im Affect die Halsschlagader aufgeschnitten weil de zuviel Filme geguckt hast...:D

Klaus
30-11-2015, 11:19
Oder, wirst Du im Bataclan lieber erschossen weil Du auf so einen Bullsh*t hörst wie "der Richter würde ...", obwohl Du daneben stehst und um die Waffe ringen könntest. Die Soldaten im Thalys haben reagiert und ein Massaker verhindert, sonst hätte es da schon 100 Tote gegeben. Der Typ hatte Munition bei bis zum Abwinken. An "absolute Notwehr" gegen eine echte Schusswaffe legt niemand irgendwelche irrwitzigen Verschwörungstheoretikermaßstäbe an.

Die Wahrscheinlichkeit in Deutschland mit einer echten Schusswaffe nur ausgeraubt zu werden ist sehr gering. Es geht entweder um persönliche Rache oder eine grössere Straftat. Bei einem Banküberfall o.ä. sollte man gar nichts machen, bei einem Attentatsversuch schon. Wenn man nicht wegrennen kann MUSS man handeln, am besten aus dem Instinkt. Bei manchen klappt reden, anderenfalls muss man sein Glück versuchen. Besser ist natürlich dass man ungefähr weiss dass man so jemanden auch überwältigen kann. Als 50-Kilo-Hausfrau probiert man es lieber mit "ich habe Kinder". Ich wünsche keinem in so eine Situation zu geraten, aber wenn, sollte das letzte woran man denkt irgendein Richter oder Gesetz sein.