Vollständige Version anzeigen : Rechtslage Peitschen
Jadetiger
16-11-2015, 11:24
Hallo Leute,
mich würde interessieren, ob es irgendwelche Besitz-, Transport- oder Führ-Einschränkungen für Peitschen in Deutschland gibt.
Ich bringe ab und an zu Seminaren für Demonstrationszwecke einen Cold Steel Sjambok (http://www.coldsteel.com/Product/95SMB/SJAMBOK_42_BLACK.aspx) mit und wüsste gern, ob ich da irgendetwas beachten muss.
Weiß nicht, wie das Ding konstruiert ist. Allenfalls könnte es darunter fallen:
Stahlruten sind biegsame Gegenstände aus Metall, die zusammen geschoben werden können und in der Regel mit einem Metallkopf versehen sind.
Starre Teleskopschlagstöcke, unabhängig von der Länge im eingeschobenen Zustand, unterliegen nicht diesem Verbot.
Totschläger sind biegsame Gegenstände wie Gummischläuche, Riemen und Stricke, bei denen zumindest ein Ende durch Metall bzw. durch gleich hartes Material beschwert ist. Die Biegsamkeit ist wie bei der Stahlrute wesentliches Kriterium, da nur dadurch die beabsichtigte Verstärkung der Schlagwirkung gewährleistet wird. Mit Sand gefüllte Ledersäckchen sind nur als Hiebwaffen anzusehen, nicht aber als Totschläger.https://www.jurion.de/Gesetze/WaffVwV/2
Peitschen an sich sind aber net verboten.
Schnueffler
16-11-2015, 11:49
Wenn du älter als 18 bist ist alles gut und du den hier beachtest:
WaffG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html)
Dietrich von Bern
16-11-2015, 12:44
Ihr solltet hier besser nicht mitlesende Menschen mit schlechten Absichten "auf Ideen bringen".
Tauscht Euch doch über so etwas bitte per PN aus - sonst wird es nicht lange dauern, bis in der Stadt aufgerüstet wird.
Ihr solltet hier besser nicht mitlesende Menschen mit schlechten Absichten "auf Ideen bringen".
Tauscht Euch doch über so etwas bitte per PN aus - sonst wird es nicht lange dauern, bis in der Stadt aufgerüstet wird.Eigentlich ist ein Rechtsstaat ja so gedacht, dass jeder alle relevanten Gesetze kennt. Wie soll er sich sonst dran halten? Seh nicht, wo das jemanden auf andre Ideen bringt, als sich eben an die Gesetze zu halten.
Eigentlich ist ein Rechtsstaat ja so gedacht, dass jeder alle relevanten Gesetze kennt. Wie soll er sich sonst dran halten? Seh nicht, wo das jemanden auf andre Ideen bringt, als sich eben an die Gesetze zu halten.
Das ist mit Abstand der beste Witz des Jahres.
Dextrous
16-11-2015, 14:44
Wenn jemand schlechte Absichten hat, wird er sich nicht darum kümmern welche Waffe nun erlaubt und verboten ist :)
Wenn jemand schlechte Absichten hat, wird er sich nicht darum kümmern welche Waffe nun erlaubt und verboten ist :)Nur darum dreht sich aber nun mal die Diskussion hier. :cool:
Jadetiger
16-11-2015, 15:14
Ihr solltet hier besser nicht mitlesende Menschen mit schlechten Absichten "auf Ideen bringen".
Tauscht Euch doch über so etwas bitte per PN aus - sonst wird es nicht lange dauern, bis in der Stadt aufgerüstet wird.Sorry, aber das ist doch Quatsch. Rechtslagefragen zu allen möglichen Waffe sind in diesem Unterforum völlig normal.
@Terao
Ein Sjambock ist eine Art Rinderpeitsche aus Südafrika, die dort in moderner Form auch von den Polizeikräften eingesetzt wurde/wird. Die Coldsteel-Version ist einfach nur aus Plastik. Das Ding ist sehr flexibel und hat kein beschwertes Ende.
Es wird von Cold Steel als Tool zur SV angepriesen, weil es weh tut, man aber unmöglich schwere Verletzungen damit verursachen kann (saußer durch das berühmte Würgen).
Nach deutschem Waffenrecht § 40 WaffG fällt ein aus Federstahl oder Kunststoff gefertigter flexibler Teleskopschlagstock, an dessen Ende eine Stahl- bzw. Eisen- oder Bleikugel befestigt ist, ebenfalls in die Kategorie der „Totschläger“ und ist somit eine verbotene Waffe. Manchmal wird so ein Gerät auch als Totschläger bezeichnet, obwohl „Stahlrute“ der genauere Begriff wäre.
Quelle (https://de.wikipedia.org/wiki/Totschl%C3%A4ger)
Keine zusätzliche Kugel als Gewicht = Nicht verboten?
Das wäre auch meine Schlussfolgerung.
Also flexibel, aber ohne Kopf (wie der Sjambok) = ok
mit Kopf, aber nicht flexibel (etwa ein Streitkolben) = ok
flexibel mit Kopf = verboten.
Eskrima-Düsseldorf
16-11-2015, 15:28
Es wird von Cold Steel als Tool zur SV angepriesen...
Ich sehe mich schon am Bahnhof in MG mit einem Sjambok Streife laufen ;)
Die wurden mal erfunden um "faule Arbeitskräfte" im südlichen Afrika anzutreiben. Sie haben den "Vorteil" dass "nur" die Haut aufplatzt und die Arbeitskraft erhalten bleibt bzw. der Arbeiter nicht durch lästige Knochenbrüche ausfällt.
Gibt darüber eine Arbeit eines Deutschen Artzes der um 1900 rum in Deutschsüdwest gearbeitet hat...
eskolinaar
16-11-2015, 16:10
mit Kopf, aber nicht flexibel (etwa ein Streitkolben) = ok
Ich bezweifle, dass man Streitkolben auf der Straße einfach so mitführen darf.
Jadetiger
16-11-2015, 16:36
Das wäre auch meine Schlussfolgerung.
Also flexibel, aber ohne Kopf (wie der Sjambok) = ok
mit Kopf, aber nicht flexibel (etwa ein Streitkolben) = ok
flexibel mit Kopf = verboten.
Würde ich auch so sehen. Die oben zitierte Quelle bezieht sich auf sog. "Totschläger" und die definieren sich ja über "flexibles Gelenk + beschwertes Ende".
panzerknacker
16-11-2015, 17:35
Im Zweifelsfrei BKA Abgleich, aber wer viel fragt, kriegt viel Antwort.
Das Mitführen italienischer Originale oder eines Stoßdegens ist vermutlich problematischer in den Augen des Gesetzes.
Ob das alles Sinn macht, sei mal dahingestellt.
Einfach mal Outlaw sein, scheiß Nannystaat :D .
Eskrimador
16-11-2015, 18:04
Das "Führen" von Hieb- oder Stichwaffen unterliegt Beschränkungen, sie sind aber grundsätzlich nicht verboten (man muss nur 18 Jahre alt sein, sich von Veranstalltungen und Versammlungen fern halten und einen gültigen Personalausweis mit sich tragen).
Zur "Waffe" wird der Gegenstand der seiner Natur nach dazu geeignet ist die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen, durch eine eindeutige Widmung (z.B. durch Bewerbung als SV - Tool) oder durch Bekundung des Herstellungsgedanken.
Wenn also einer von Euch eine "Hundepeitsche" oder eine "Sündergeisel" oder eine "Reitgerte" mit sich herumtragen will, so ist das völlig problemlos möglich.
Ist es jedoch ein Gegenstand mit der Aufschrift "Rächer", "Cold Steel" oder "Anti Riot" und führt schon die erste Suchabfrage im Netz zu Bildern mit geteilten Schweinehälften oder aufgeschlitzen Pappkartons in Menschenform, so ist das zum Einen DÄMLICH und zum Anderen eine Einladung an jeden Polizeibeamten, das Ding zumindest zunächst zu behalten und eine genauere Prüfung zu veranlassen.
Tragt ihr eine "Waffe" griffbereit, so benötigt ihr eine Ausnahmegenehmingung der zuständigen Ordnungsbehörde (Waffenschein, kleiner Waffenschein).
Habt ihr diese Ausnahmegenehmigung nicht, so handelt ihr Ordnungswidrig.
Sprich es kostet ein Bußgeld und der Gegenstand unterliegt ggf. der Einziehung (bei Verwendung als Tatmittel).
Der Transport in einem "verschlossenen" Behältnis hingegen ist kein "Führen".
Der Gegenstand darf eben NICHT griffbereit getragen werden .. wie "VERSCHLOSSEN" das Behältnis sein muss, ist nicht abschließend bestimmt.
Grundregel ist, der Gegenstand darf nicht ohne weitere Vorkehrungen, bzw. ohne zeitlichen Verzug unmittelbar zum Einsatz gebracht werden.
Sind also 5 Reisverschlüsse, oder gar ein Schloss dazwischen, ist der Gegenstand nicht mehr griffbereit und es liegt kein "Führen" vor.
Amen ... (bei weiteren Fragen gerne eine Mail an mich und ich versuche nach bestem Wissen und Gewissen zu Antworten).
LG., T.
Schnueffler
16-11-2015, 18:21
Warum benötige ich für das Führen einer Waffe einen kleinen Waffenschein?
Es gibt Waffen die man auch frei führen darf, wie z.B. ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm.
Messer = erstmal Werkzeug. Als (legale) Waffe deklariert werden erstmal nur bestimmte Unterformen wie Dolche, Stilette, Tantos usw., und so ziemlich alles, was vom Hersteller in die Richtung beworben wird (s. oben).
Als ILLEGALE Waffe dagegen laufen in Deutschland meines Wissens nach verbotene Gegenstände wie Balisong/Butterfly, Fallmesser etc.
@ Jadetiger: Um wirklich sicher zu gehen, dass der Sjambok nicht vesehentlich als Stahlrute als Stahlrute deklariert wird würde ich für meinen Teil den knubbeligen Griff entfernen...
Period.
panzerknacker
16-11-2015, 18:39
ich habe mal gehört, ich glaube, das ist bestimmt so,.....
nee
Blick ins Waffengesetz, ist für Nichtjuristen durchaus auch verständlich, ansonsten BKA Abfrage zur Bewertung oder Juristen hinzuziehen.
Oder halt machen, was man denkt und hinterher nicht rumheulen.
Gar nicht schwer.
Ganz einfach eigentlich.
gion toji
16-11-2015, 19:12
Eine Anfrage beim BKA kostet ca 300Euro, wenn ich mich recht entsinne
Huangshan
16-11-2015, 19:16
https://noirencyclopedia.files.wordpress.com/2015/03/monch-mit-der-peitsch-0-opener.png
Die Lösung für deine Probleme?
Eine Vermutung wahre das Peitsche unter Werkzeug gefasst ist. Ganz sicher bin ich mir nicht weil Tiere nicht unnötig gequält werden dürfen - Tierschutzgesetz
Habe es mal ne Zeit gebracht ,als ich noch viel mit dem Zug unterwegs war und von Überfälle gehört habe, eine Reitgärte mitzuführen.
Schickes Bild Huangshan.:D
Eskrima-Düsseldorf
16-11-2015, 21:13
Das ist ein Sexspielzeug und fertig...
https://noirencyclopedia.files.wordpress.com/2015/03/monch-mit-der-peitsch-0-opener.png
Die Lösung für deine Probleme?
Öffff....:ups:
Fällt unters Vermummungsverbot, Mann :p
Das ist doch religiöses Brauchtum, also legal.
Fällt unters Vermummungsverbot, Mann :p
Zählt ein Friedhof als Versammlung?
Zählt ein Friedhof als Versammlung?
Das ist ne Sportkleidung von Sardisten. :D
Huangshan
17-11-2015, 23:15
Nun in Spanien ist die Kluft normal.
siehe Semana Santa.--(Brauchtum)
http://i.dailymail.co.uk/i/pix/2012/04/06/article-2126101-127E09CF000005DC-311_634x415.jpg
http://www.spainisculture.com/export/sites/cultura/multimedia/galerias/fiestas/fiestas_sin_ficha/semana_santa_palencia14DSC00849.jpg_1306973099.jpg
Nun andererortens gibt es auch solch putzige Wichtel :http://r.search.yahoo.com/_ylt=AwrBTv28ZkxWn28AydYzCQx.;_ylu=X3oDMTE0cnVnMWR iBGNvbG8DYmYxBHBvcwMxBHZ0aWQDVUlERUMwMV8xBHNlYwNzY w--/RV=2/RE=1447876413/RO=10/RU=http%3a%2f%2fcommons.wikimedia.org%2fwiki%2fFil e%3aKu_Klux_Klan_Virgina_1922_Parade.jpg/RK=0/RS=dsJMdap4ym6.iwhLBcscq0xaIJY-
Eskrimador
18-11-2015, 21:08
@ Schnüffler
Da unterliegst du leider einem absolutem Irrtum ..
Ist ein Messer nach seinem Herstellungsgedanken oder per Widmung eine Waffe, oder ist es zweischneidig geschliffen, so unterliegt das FÜHREN grundsätzlich einer Erlaubnispflicht.
Ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge < 12 cm, welches NICHT Waffe ist, kann hingegen frei geführt werden.
Feststehende Messer mit einer Klingenlänger > 12 cm, benötigen einen "einredefreien Grund" zum Führen (Berufsausübung, Brauchtumspflege, sozial anerkannter Zweck)
LG., T.
Wäre nicht noch ergänzend zu sagen, dass das auch immer von der Sichtweise des jeweiligen Beamten abhängt, wenn man vor ihm steht und sagt "Ätschbätsch, die Klinge ist nur 11,8cm lang, Du kannst mir gar nix!"?
Schnueffler
18-11-2015, 21:49
Falsche gelesen.
Hundespielzeug kann man immer mitnehmen.
http://ecx.images-amazon.com/images/I/318cHgsorgL.jpg
Das dumme ist, hat man nen Hund der diese Größe (70 cm) braucht, dann muss man sich normalerweise ohnehin weniger Sorgen machen.
Eskrimador
18-11-2015, 23:00
Nach dem § 42 a WaffG:
Verbot des Führens von 1) Anscheinswaffen, 2) Hieb und Stosswaffen nach Anlage 1 des WaffG., 3) Messer mit einhändig feststellbarer Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von größer 12 cm
Die Ausnahmen sind ein Führen zu Filmaufnahmen oder Theatervorführungen, für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, oder beim Vorliegen eines berechtigten Interesses (Sport, Jagd, Brauchtumspflege oder anderer allgemein annerkannter Zweck.
Die bislang bestehende Regelungen zu Springmessern oder anderweitige Regelungen bleiben unberührt.
Aus den Anlagen geht im übrigen mehr hervor, als aus den tatsächlichen §§ des WaffG. Und aus der Rechtsprechung, die die schwammigen Formulierungen des WaffG, insbesondere des § 42 a erst mit belastbaren Fallbeispielen füllten.
Die bis zur Neuregelung des WaffG bereits bestehenden Beschränkungen von Waffen blieben unberührt (18 Jahre, Ausweispflicht, keine Mitnahme zu Veranstalltungen oder Versammlungen, etc.)
Aber die ganze Geschichte ist wirklich einfach zu googeln .. hier ein paar Links für einen schnellen Überblick:
https://www.polizei.sachsen.de/de/3624.htm
https://www.internetwache.brandenburg.de/fm/141/Waffen04-11-374berarbeitung.pdf
http://www.dpolg-hessen.de/aktuelles/629-stand-01042008.html
Schnueffler
19-11-2015, 05:06
Stimmt, überlesen. Mein Fehler.
"Frei geführt" ist ja auch so ne Sache. Soweit ich weiß, dürfen bei Veranstaltungen, weiß nicht, ob da auch schon der Wochenmarkt dazuzählt, überhaupt keine Waffen geführt werden. Und da gerät man ja schnell rein, wenn man durch die Stadt rennt.
Und ob das Messer < 12 cm nu Waffe oder nicht Waffe ist, ist halt auch nicht so eindeutig.
Aber hier waren wir ja bei der Peitsche. Pragmatisch gesprochen: Waffentasche, ordentlich zuknoten, fertig. Messer in den Rucksack.
"F
Aber hier waren wir ja bei der Peitsche. Pragmatisch gesprochen: Waffentasche, ordentlich zuknoten, fertig. Messer in den Rucksack.
Gut die Waffentasche mit der Peitsche zuknoten. Macht Sinn.....oder auch nicht.
Gut die Waffentasche mit der Peitsche zuknoten. Macht Sinn.....oder auch nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er damit die Peitsche gemeint hat ;)
Eskrimador
19-11-2015, 22:58
Als Veranstaltung im Sinne des Waffengesetz sind Ereignisse in einem Jahresverlauf, mit mehr oder weniger einmaligen und zeitlich begrenztem Charakter gemeint.
Volk- und Schützenfeste, Märkte, Grillfeiern, Bürgerfeste.
Politische Versammlungen stehen auch unter besonderem Schutz ..
Hier noch ein Link:
http://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/lvfz/almesbach/dateien/006-nebengesetzte_und_definitionen.pdf
Das sollte jetzt aber auch in der rechtlichen Tiefe reichen ..
Auf gut DEUTSCH, pack die Peitsche in den Rucksack, ganz nach unten .. unter die frischen Unterhosen und das Duschzeug und mach den Reisverschluß der Tasche zu .. und schon kräht kein Hahn mehr nach dem Ding, weil es eindeutig lediglich transportiert, aber NICHT geführt wird.
LG., T.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er damit die Peitsche gemeint hat ;)
Och ich Schelm.:p
taucherin
25-01-2016, 12:05
Das ist ne Sportkleidung von Sardisten. :D
welchen Sport betreiben "Sardisten" denn? (kleine Fische fischen?) :D
welchen Sport betreiben "Sardisten" denn? (kleine Fische fischen?) :D
:D Fischt du gern? Dein User Name deutet so auf Wassersymphatie hin? Ein Sport der Sadistisch ausgelegt ist mh eventuell blinkern?
Wenn ich ehrlich bin ist der Thread schon so lange her das ich mich nicht mehr an den Inhalt erinnere. Und bei der Überschrift nicht wirklich das Thema noch mal überflogen habe.
MagicXeon
25-01-2016, 14:22
Zählt ein Friedhof als Versammlung?
Höchstens als passive Demo...
taucherin
25-01-2016, 18:34
Robb
nö fischen war ich noch nie...
Es ging um die Rechtslage bei Peitschen.
Meine Bullenpeitsche hatte ich als Accessoir schon häufiger in der Öffentlickeit dabei (Karneval ,Japantag oder einfach nur zum whipcraken im Park). Bis auf komische Sprüche gab es nie Probleme mit den Gesetzeshütern.
Als was so ein Sjambok Teil angesehen wird kann ich leider nicht sagen.
Wer von Euch hatte den schon Probleme mit dem Inhalt seiner Sporttsche?
Ich habe als Kind eine Peitsche benutzt um Kühe von der Weide in den Stall zu holen. Das hatte ein Heiden Spass gemacht.
Bei Künstler gibt es gesetzliche Regelungen das diese Waffen besitzen und führen dürfen wenn diese für Auftritte benötigt werden.
Dann gibt es noch die Brauchtumspflege.
Jadetiger
25-01-2016, 19:34
Ich hatte oben speziell nach dem Cold Steel Sjambok gefragt, weil das weder gut zu verpacken ist noch unter brauchtumspflege fallen kann, es sich hier aber um eine eindeutig nicht-tödliche Waffe handelt (tut sauweh, macht aber außer heftigen Striemen nix).
Ist für mich eine undefinierte Gemengelage.
Ich transportiere das Ding normalerweise in einer Stocktasche. Da gabs noch nie Probleme. Wir trainiere aber häufiger am Isarufer mitten in der Stadt und ich wollte wissen, ob ich mir da irgendwie Sorgen machen muss.
Frag doch einfach mal im Kreisverwaltungsreferat nach 😉
Nun in Spanien ist die Kluft normal.
siehe Semana Santa.--(Brauchtum)
http://i.dailymail.co.uk/i/pix/2012/04/06/article-2126101-127E09CF000005DC-311_634x415.jpg
http://www.spainisculture.com/export/sites/cultura/multimedia/galerias/fiestas/fiestas_sin_ficha/semana_santa_palencia14DSC00849.jpg_1306973099.jpg
in amerika zb auch:
Nach Charleston-Attacke: der Ku Klux Klan wirbt mit Schokolade um Mitglieder - Ausland | STERN.de (http://www.stern.de/politik/ausland/nach-charleston-attacke--der-ku-klux-klan-wirbt-mit-schokolade-um-mitglieder-6317686.html)
weiss aber nicht, ob die/ggf. wo die heutzutage peitschen haben.
früher konnten sie diese bestimmt gut gebrauchen.
gruss
Das ist ein Sexspielzeug und fertig...
Peitschen & Paddle | Ledergerte, Peitschen & mehr entdecken | Amorelie (http://www.amorelie.de/erotik-accessoires/bondage/peitschen/)
fertig aus!
gruss
ps:
ruf mich an ... du sau!
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