PDA

Vollständige Version anzeigen : Urheberrechte Facebookseite



Korkell
01-12-2015, 14:28
Hallo liebe Leute,

ich richte meine Frage an eventuell anwesende Juristen in diesem Forum.

Ich mach es kurz:

Ich bin/war einer von 5 Admins einer Facebookseite welche der Informierung und Koordinierung von sozialen Aktionen (Flüchtlingshilfe, Demos, Lesungen etc.) dient.

Nun hat einer der Admins ohne Rücksprache des Plenums dieses Bündnis als Verein eingetragen.
Als Protest gegen diesen Alleingang hat ein anderer Admin alle Admins außer sich und mich zu Redakteuren degradiert.
Der Alleingänger droht mir nun mit einer Strafanzeige, sollte ich seinen Admin Status nicht wieder herstellen, den jenigen der ihn degradiert hat hat er bereits angezeigt.

Wie verhält sich das rechtlich?

Dextrous
01-12-2015, 14:31
Der Alleingänger droht mir nun mit einer Strafanzeige, sollte ich seinen Admin Status nicht wieder herstellen, den jenigen der ihn degradiert hat hat er bereits angezeigt.

Wie verhält sich das rechtlich?

Aufgrund welcher Rechtlage will er das bitte tun?

Little Green Dragon
01-12-2015, 14:51
Nun hat einer der Admins ohne Rücksprache des Plenums dieses Bündnis als Verein eingetragen.
Als Protest gegen diesen Alleingang hat ein anderer Admin alle Admins außer sich und mich zu Redakteuren degradiert.

Der Alleingänger droht mir nun mit einer Strafanzeige, sollte ich seinen Admin Status nicht wieder herstellen, den jenigen der ihn degradiert hat hat er bereits angezeigt.


Angezeigt? Wegen was?
Und wieso droht er Dir wenn Du selbst degradiert wurdest und ihm somit gar nicht helfen könntest, selbst wenn Du wolltest?

Juristisch ist das einfach nur Kinderkacke, da kannst Du Dich ganz entspannt zurück lehnen. Viel interessanter finde ich es, dass jemand mal eben so einen "Verein" eingetragen hat. So ein Ding kann man nicht mal eben so im Alleingang aus dem Boden stampfen.

Sven K.
01-12-2015, 15:15
Ich würde auch behaupten wollen, dass du dich zurück lehnen kannst und dir das Geplänkel in Ruhe anschaust.

Hat er denn die Voraussetzungen erfüllt?

Verein gründen - so geht´s: Kosten & Schritte zum eingetragenen Verein e.V. | Gründerküche (http://www.gruenderkueche.de/fachartikel/basics-verein-gruenden-schritt-fuer-schritt-zur-gruendung-des-eingetragenen-verein-ev/)

Vor allem die SIEBEN Mitgründer. Das bedarf ja nun einer gewissen Vorbereitung, was eine echt linke Nummer wäre. :ups:

Sven K.
01-12-2015, 15:30
Die "Rechte" an einer FB-Seite hält FB. Eventuell einfach mal melden?

Du kannst Dir deine Rechte auch wiederholen.

http://www.futurebiz.de/artikel/facebook-hilfe-wenn-admin-rechte-fur-die-eigene-seite-geloscht-werden/

AlphaFight
01-12-2015, 15:53
Und wieso droht er Dir wenn Du selbst degradiert wurdest und ihm somit gar nicht helfen könntest, selbst wenn Du wolltest?


Du kannst Dir deine Rechte auch wiederholen.

Leute, habt ihr den Eingangspost durchgelesen? Der TE ist nach wie vor Admin und braucht sich keine Rechte zurückholen.


Als Protest gegen diesen Alleingang hat ein anderer Admin alle Admins außer sich und mich zu Redakteuren degradiert.

oldtomtom
01-12-2015, 16:34
"So einfach einen Verein eintragen" geht gar nicht. Gründungsversammlung, Satzung beschließen, Vorstand wählen usw sind unerläßlich. Einfach degradieren eines Vereinsvorstandes geht auch nicht.
Alles so undurchsichtig. Da fehlen noch viele Informationen.
Frag zuerst mal beim Amtsgericht bzw den zuständigen Registergericht nach, ob da tatsächlich dieser Verein eingetragen wurde.

Esse quam videri
01-12-2015, 18:04
es ist in D verboten kostenlose Rechtsberatung durchzuführen. Aber Du fragst wahrscheinlich auch nur für einen fiktiven Fall, bei dem Admin A von Admin B im Forum Z ..........

Es gibt www.recht.de - Forum Deutsches Recht (http://www.recht.de) da kannst Du Deinen fiktiven Fall schildern, da sind genug Leute mit Sachverstand unterwegs. Beantwortung geht i.d.R. auch schnell.

gruss

Inumeg
02-12-2015, 09:13
Mit sowas hat sich offenbar wirklich mal ein Gericht befasst: [KLICK MICH] (http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/anspruch-auf-zulassung-als-admin-einer-facebook-gruppe-urt-v-09012013-az-4-c-40912.html). Dem Urteil zufolge kannst du dich also entspannen. Disclaimer: IANAL, Jeder Fall ist anders.

Smoo
02-12-2015, 11:04
Hallo liebe Leute,

ich richte meine Frage an eventuell anwesende Juristen in diesem Forum.

Ich mach es kurz:

Ich bin/war einer von 5 Admins einer Facebookseite welche der Informierung und Koordinierung von sozialen Aktionen (Flüchtlingshilfe, Demos, Lesungen etc.) dient.

Nun hat einer der Admins ohne Rücksprache des Plenums dieses Bündnis als Verein eingetragen.
Als Protest gegen diesen Alleingang hat ein anderer Admin alle Admins außer sich und mich zu Redakteuren degradiert.
Der Alleingänger droht mir nun mit einer Strafanzeige, sollte ich seinen Admin Status nicht wieder herstellen, den jenigen der ihn degradiert hat hat er bereits angezeigt.

Wie verhält sich das rechtlich?

Tipp 1:
Du gehst in die Bibliothek und nimmst dir einen Grundgesetz-Kommentar. Und liest dir die Probleme zu Art. 9 GG durch. Da wirst du fündig.

Weiteres kannst du in Vereinsbüchern finden.

Tipp 2: Rechtsschutzversicherung anrufen und den Fall besprechen.

Er braucht zum Eintragen als Verein 7 Mitglieder, Satzung, Wahlen etc. irgendwie ist der Sachverhalt zu dünn. Rechtsberatung ist das hier bisher nicht!

Ich würde mich entspannen und seine Aktionen veröffentlichen :D

... nagut, ich würde mir sogar den Spaß draus machen und ihm ganz freundlich sagen, dass ich das täte.

Diese Vereinsmeiereien oh Jesus Christus wann hört das auf?

FG

DarthNeo
02-12-2015, 11:42
Bevor hier wieder irgendwelche Hobby-Juristen lustig anfangen ein Jura Studium durch Wikipedia oder Stammtisch-Wissen zu kompensieren:

Der TE sollte einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Alles andere ist Blödsinn und unseriös. Es würde auch niemand auf die Idee kommen, sich in einem Angel-Forum über eine Sinusitis zu informieren. Darüber hinaus empfehle ich bezüglich derartiger Anfragen einen kurzen Blick in das RDG. Damit wäre dann allen klar, wer in Deutschland das "Monopol" auf Rechtsberatungen hat.

Smoo
02-12-2015, 12:06
Bevor hier wieder irgendwelche Hobby-Juristen lustig anfangen ein Jura Studium durch Wikipedia oder Stammtisch-Wissen zu kompensieren:

Der TE sollte einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Alles andere ist Blödsinn und unseriös. Es würde auch niemand auf die Idee kommen, sich in einem Angel-Forum über eine Sinusitis zu informieren. Darüber hinaus empfehle ich bezüglich derartiger Anfragen einen kurzen Blick in das RDG. Damit wäre dann allen klar, wer in Deutschland das "Monopol" auf Rechtsberatungen hat.

Die Rechtsschutzversicherungen sind der beste Ansprechpartner. Bei meiner gibts immer nen Rechtsanwalt an die Hand und es werden die wesentlichen Dinge besprochen. Man bekommt die Schadensnummer gleich mit, und wenn man sich dafür entscheidet einen rechtlichen Weg dagegen zu gehen, dann weiß man a. Wie der ungefähr aussieht und b. wo man ihn ungefähr beginnen kann.

Nix mit unseriös (es seidenn, du meinst meine Empfehlung mit dem Genießen, dann hast du recht).

Rene
02-12-2015, 15:16
Hallo liebe Leute,

ich richte meine Frage an eventuell anwesende Juristen in diesem Forum.

Ich mach es kurz:

Ich bin/war einer von 5 Admins einer Facebookseite welche der Informierung und Koordinierung von sozialen Aktionen (Flüchtlingshilfe, Demos, Lesungen etc.) dient.

Nun hat einer der Admins ohne Rücksprache des Plenums dieses Bündnis als Verein eingetragen.
Als Protest gegen diesen Alleingang hat ein anderer Admin alle Admins außer sich und mich zu Redakteuren degradiert.
Der Alleingänger droht mir nun mit einer Strafanzeige, sollte ich seinen Admin Status nicht wieder herstellen, den jenigen der ihn degradiert hat hat er bereits angezeigt.

Wie verhält sich das rechtlich?

Durchatmen, erstmal. Als Verein eingetragen? Nun, wenns kein e.V. ist, kann man die Behauptung aufstellen, es gäbe ihn, aber selbst dann ist der nur existent, wenn die Mitglieder ihn wirklich gegründet hätten. Einen e.V. eintragen ist schon aufwändiger, da müssen Protokolle und Unterschriften, nebst der Satzung existieren. Gibt es nicht? Dann entspann dich. Und lass ihn dich anzeigen, das kann durchaus unterhaltsam sein.^^


es ist in D verboten kostenlose Rechtsberatung durchzuführen. Aber Du fragst wahrscheinlich auch nur für einen fiktiven Fall, bei dem Admin A von Admin B im Forum Z ..........


gruss

Das ist dummes Zeug. Natürlich kann ich im Rahmen meiner Fachkenntnisse, ganz besonders in einer wie oben angegebenen Darstellung meiner Erfahrungswerte kundtun. Das Rechtsberatungsverbot wurde schon vor vielen Jahren gekippt.

Eistee
02-12-2015, 15:35
Hier wurden eigentlich schon die richtigen Hinweise gegeben.

Aber mal 'ne andere Frage: Warum stört es Dich, wenn jemand irgendwo einen Verein gründet, der vielleicht entfernt an eine Facebook-Gruppe erinnert? Wenn er genug Mitglieder für seinen Verein zusammenbekommt, dann laß' ihn doch. Euch darf er natürlich nicht als Mitglieder benennen, wenn ihr das nicht wollt.

Smoo
02-12-2015, 15:48
Hier wurden eigentlich schon die richtigen Hinweise gegeben.

Aber mal 'ne andere Frage: Warum stört es Dich, wenn jemand irgendwo einen Verein gründet, der vielleicht entfernt an eine Facebook-Gruppe erinnert? Wenn er genug Mitglieder für seinen Verein zusammenbekommt, dann laß' ihn doch. Euch darf er natürlich nicht als Mitglieder benennen, wenn ihr das nicht wollt.

Weil das Vereinsrecht so stark wirkt, dass er Namensrechte etc. geltend machen kann. Und damit kann man gutes Geld verdienen.

Ich würde da auch steil gehen.

DarthNeo
02-12-2015, 16:05
Das Rechtsberatungsverbot wurde schon vor vielen Jahren gekippt.

Auch wenn ich aus der Diskussion hier raus bin noch ein letztes Wort:

Das ist unqualifizierter und undifferenzierter Blödsinn.

RDG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/)

Sven K.
02-12-2015, 17:55
Auch wenn ich aus der Diskussion hier raus bin noch ein letztes Wort:

Das ist unqualifizierter und undifferenzierter Blödsinn.

RDG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/)

:gruebel:


§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).

Auch ist, wenn man ein "meiner Meinung nach..." voranstellt, so etwas keine "Rechtsberatung". :rolleyes:

Die Frage ist außerdem, ob nach Art. 1 § 1 I 1 RBerG eine Aussage wie "Also ich würde deinen Nachbarn ja verklagen, das geht ja mal gar nicht." als Rechtsberatung einzustufen ist. ;)

DarthNeo
02-12-2015, 23:22
6 Abs. 2 S. 1 RDG, Chef. Nicht nur den Absatz zitieren, der gerade passt. �� Versteht mich nicht falsch Jungs. Mir ist herzhaft egal, was hier gepostet wird. Meinetwegen könnt Ihr hier ein eigenes Unterforum nur für Rechsstreitigkeiten aufmachen und heiße Tipps und Tricks verteilen. �� Ich kenne nur sehr viele Kollegen, denen das nicht egal ist und die gerne und oft versuchen ein paar einfache € zu kassieren.

Im Übrigen bleibt es dabei. Das "Rechtsdienstleistungsverbot" wurde nicht - wie oben behauptet- abgeschafft, sondern durch das RDG lediglich modifiziert, bzw. liberalisiert. Wer etwas anderes behauptet und wirklich Eier hat, darf aber natürlich gerne den Selbstversuch wagen und ohne Anwaltszulassung eine Kanzlei eröffnen. Wird ein kurzes Vergnügen.

Korkell
02-12-2015, 23:41
Er hat während der Zeit als die Facebookseite noch eine offizielle Präsenz für das Bündnis war ohne die Admins und Hauptorgas sowie Buchhaltung oder Bündnispartner darüber in Kenntnis zu setzen, im Hintergrund 7 Leute gehabt die als Mitglieder des Vereins mit Scheinfunktionen eingetragen waren.
Mit diesen wurde eine Satzung ausgearbeitet und beschlossen, dass unter dem Namen des Bündnisses ein Verein gegründet wird.
Er führt die Partner des Bündnises als offizielle MITGLIEDER ohne diese von irgend etwas in Kenntnis gesetzt zu haben. Teilweise können sie gar nicht ohne weiteres Mitglieder einer anderen juristischen Person werden.

Auf jeden Fall danke für die vielen Posts.
Unsere Anwälte haben uns auch Entwarnung gegeben und der Spieß wird jetzt aufgrund des Vorwurfs der Unterschlagung von Spendengeldern und Lizenzverstößen umgedreht. So kanns gehen.


Hier wurden eigentlich schon die richtigen Hinweise gegeben.

Aber mal 'ne andere Frage: Warum stört es Dich, wenn jemand irgendwo einen Verein gründet, der vielleicht entfernt an eine Facebook-Gruppe erinnert? Wenn er genug Mitglieder für seinen Verein zusammenbekommt, dann laß' ihn doch. Euch darf er natürlich nicht als Mitglieder benennen, wenn ihr das nicht wollt.

Es ist keine Facebook Gruppe sondern eine Seite mit millionenweiter Reichweite und tausenden Likes. Wir wirtschaften als Bündnis mit Geldern, verkaufen Merch etc.
Das Problem ist, dass die Buchhaltung über einen seiner Leute lief den wir jahrelang, schon vor Bündnisgründung für seriös hielten. Bzw. das ist ein Problem.
Der Verein den er gegründet hat (wenns nun so war aber scheinbar stimmt es) trägt unseren Namen, verwendet die von uns lizensierten Profilbilder und beansprucht die Mitgliedschaft unserer Partner für sich.
Wenn ich das so zusammenfasse wird mir klar wie lächerlich es ist überhaupt zu fragen ob er mich oder meinen Kollegen wegen Entzug der Adminrechte einer Seite die nicht er sondern wir online gestelt haben dran kriegen kann :D

Zu meinem Vorredner. Formulierungssache. Fügen wir doch jedem Tipp ein, "Meiner Meinung nach" oder "Soweit ich weiß" hinzu, das dürfte liberal genug sein.

Rene
03-12-2015, 06:10
Korkell, dann hattet ihr ja ein tolles Ei im Nest.


6 Abs. 2 S. 1 RDG, Chef. Nicht nur den Absatz zitieren, der gerade passt. �� Versteht mich nicht falsch Jungs. Mir ist herzhaft egal, was hier gepostet wird. Meinetwegen könnt Ihr hier ein eigenes Unterforum nur für Rechsstreitigkeiten aufmachen und heiße Tipps und Tricks verteilen. �� Ich kenne nur sehr viele Kollegen, denen das nicht egal ist und die gerne und oft versuchen ein paar einfache € zu kassieren.

Im Übrigen bleibt es dabei. Das "Rechtsdienstleistungsverbot" wurde nicht - wie oben behauptet- abgeschafft, sondern durch das RDG lediglich modifiziert, bzw. liberalisiert. Wer etwas anderes behauptet und wirklich Eier hat, darf aber natürlich gerne den Selbstversuch wagen und ohne Anwaltszulassung eine Kanzlei eröffnen. Wird ein kurzes Vergnügen.

Erstmal, wenn es dich nicht interessiert, was hier gepostet wird, warum versuchst du dann andere mit den gleichen Mitteln zu belehren, die du kritisierst? Fällt das nicht auch schon unter Rechtsberatung?

Eine Modifizierung ist im Übrigen eine Änderung. Heißt, die alte Fassung wurde gekippt. Gekippt impliziert nicht, dass es das Gesetzt abgeschafft wurde. Also lege mir nichts in den Mund.

Und zu guter Letzt; Kennst'e den, "Was sind 1000 Anwälte auf dem Meeresgrund?" ...