Vollständige Version anzeigen : Polizeieinsatz
Helmchen
21-06-2004, 15:53
Habe da auch mal einen interessanten Polizeieinsatz gefunden, wollte ihn euch ncht vorenthalten :cool:
Ansonsten immer schön vorsichtig mit Schußwaffen :yeaha:
jkdberlin
21-06-2004, 16:02
Schade, bekomme ich nicht gedownloaded..
Grüsse
Helmchen
21-06-2004, 16:03
Mist, weißt du vielleicht ob das meinem Anhang liegen könnte, oder an was anderem?
Helmchen
21-06-2004, 16:03
Sonst gib mir mal 'ne private Adresse, ich schick in dir.
Ich würde sagen, dass kommt aus Amerika ( :rolleyes: )...dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten :D
Dazu ist eigentlich nicht viel zu sagen...man kanns halt auch übertreiben.
jkdberlin
21-06-2004, 16:05
eher an mir...PN kommt ;)
Grüsse
Sebastian
21-06-2004, 16:20
Download funktioniert bei mir ;)
jkdberlin
21-06-2004, 16:29
Kurzer Clip, danke! ;)
Grüsse
jkd hannover
21-06-2004, 19:07
wann darf man eigentlich schießen und auf welches körperteil in welcher situation ?
Michael Kann
22-06-2004, 09:56
Nervöse Frau ... tztztz ... würd mal meinen, da hat jemand mächtig Glück gehabt! *kopfschüttel*
Moin
Ich möchte Wetten, wenn der Schuß getroffen hätte, hätten alle gesagt dass
das Opfer sich häftig gewehrt hätte und den Kollegen angreifen wollte.
Und vermutlich wieder alles wegen "falsch Parken" :( :D ;)
Jun Fan - PFS
22-06-2004, 19:41
wann darf man eigentlich schießen und auf welches körperteil in welcher situation ?
Die Berechtigung zu Schießen ist nicht so einfach (zumindest bei uns in Deutschland). Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit töfdlich wirken wird, ist nur dann zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer "gegenwärtigen Lebensgefahr" oder einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist. Gegen Personen unter 14 dürfen Schusswaffen nicht gebraucht werden - außer eben bei der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben. Außerdem muss man beim Schusswaffengebrauch beachten, dass er unzulässig ist, sobald erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden würden (wieder Ausnahme: gegenwärtige Lebensgefahr!).
Hoffe diese grobe Untergliederung reicht dir aus. In Amerika scheint das ganze ja etwas anders aus zu sehen (zumindest dem Video nach zu urteilen... ;) :D )
Jun Fan - PFS
22-06-2004, 19:43
Nervöse Frau ... tztztz ... würd mal meinen, da hat jemand mächtig Glück gehabt! *kopfschüttel*
Den Kopf des Festgenommenen hätte es fast von selbst geschüttelt... ;) :narf: Bei uns wäre das Mädel aus dem Polizeidienst geflogen.
Bei uns wäre das Mädel aus dem Polizeidienst geflogen.
Kann doch mal passieren... :rolleyes:
Gruß Micha
Michael Kann
22-06-2004, 21:11
Bei uns wäre das Mädel aus dem Polizeidienst geflogen.
Davon gehe ich aus, alles andere wäre ein Witz!
Davon gehe ich aus, alles andere wäre ein Witz!
Wäre ein Disziplinarverfahren nicht ausreichend ?? Letztendlich ist ja nix passiert, und deswegen das Leben der jungen Lady vernichten ???
Beim nächsten Mal passt sie bestimmt besser auf... :)
Gruß Micha
Michael Kann
23-06-2004, 08:59
Kenne Eure aktuellen Dienstvorschriften ja nicht, aber kann mir nicht vorstellen das es anders gehändelt wird als wie von Jun Fan - PFS beschrieben!?
Kickboxcu
23-06-2004, 09:31
Ich kann s auch nicht downloaden kann es mir jemand an PM schicken?
Dankeschön....
Helmchen
23-06-2004, 17:24
Beamter ohne Diszi, ist wie'n Cowboy ohne Whiskey :D :D
Denke aber, Vorermittlungen wären bestimmt drin
Grüße
Jun Fan - PFS
23-06-2004, 19:12
Kenne Eure aktuellen Dienstvorschriften ja nicht, aber kann mir nicht vorstellen das es anders gehändelt wird als wie von Jun Fan - PFS beschrieben!?
Naja, außer das Mädel hat irgendeinen einflussreichen "Freund" oder der Chef kann sie "gut leiden", dann wird sie vielleicht mit einem Diszi und einer Strafe davon kommen... - leider! Aber ich glaube (und hoffe), dass sie hier das letzte Mal Dienst in Uniform gemacht hat... :rolleyes:
Kenne Eure aktuellen Dienstvorschriften ja nicht, aber kann mir nicht vorstellen das es anders gehändelt wird als wie von Jun Fan - PFS beschrieben!?
Sicher würde sie paar aufs Dach bekommen, aber es ist ja letztendlich nichts passiert. Deswegen würde sie bei uns aller Wahrscheinlichkeit nach ein Diszi bekommen und allenfalls ne Strafversetzung oder eine Nachschulung im Umgang mit Schußwaffen. Vor allem, wenn sie Beamtin auf Lebenszeit ist.
Außerdem hätten dann unsere Schießausbilder wieder ein neues Schreckensbeispiel... :D
Gruß Micha
Jun Fan - PFS
26-06-2004, 21:30
Sicher würde sie paar aufs Dach bekommen, aber es ist ja letztendlich nichts passiert. Deswegen würde sie bei uns aller Wahrscheinlichkeit nach ein Diszi bekommen und allenfalls ne Strafversetzung oder eine Nachschulung im Umgang mit Schußwaffen. Vor allem, wenn sie Beamtin auf Lebenszeit ist.
Außerdem hätten dann unsere Schießausbilder wieder ein neues Schreckensbeispiel... :D
Gruß Micha
Wenn sie Beamtin auf Lebenszeit ist, dann ja, aber sonst... Da hab ich schon Leute wegen weniger "fliegen" gesehen... (zum Glück!!!)! :cool:
Aber das mit dem Negativbeispiel stimmt - das würden die Schießausbilder dann wahrscheinlich die nächsten 20 Jahre während der Ausbildung zeigen... ;) :D
Michael Kann
30-06-2004, 12:16
Hab grad folgendes gefunden - paßt zwar nicht ganz, aber o.k.
Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch eines Thüringer Polizisten bestätigt. Der Beamte hatte versehentlich einen Randalierer erschossen. Das Gericht gestand ihm zu, auch ohne Warnschuss in Notwehr gehandelt zu haben. Im Juli 2002 hatte der damals 30 Jahre alte Beamte in Nordhausen einen Mann erschossen. Dieser hatte sich der Festnahme widersetzt und mit Pflastersteinen geworfen. Der Polizist hatte auf die Beine gezielt, aber versehentlich in den Rücken getroffen.
Also ein Mann, der im davonlaufen mit Pflastersteinen hinter sich geworfen hat oder wie?
Hab grad folgendes gefunden - paßt zwar nicht ganz, aber o.k.
Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch eines Thüringer Polizisten bestätigt. Der Beamte hatte versehentlich einen Randalierer erschossen. Das Gericht gestand ihm zu, auch ohne Warnschuss in Notwehr gehandelt zu haben. Im Juli 2002 hatte der damals 30 Jahre alte Beamte in Nordhausen einen Mann erschossen. Dieser hatte sich der Festnahme widersetzt und mit Pflastersteinen geworfen. Der Polizist hatte auf die Beine gezielt, aber versehentlich in den Rücken getroffen.
Also ein Mann, der im davonlaufen mit Pflastersteinen hinter sich geworfen hat oder wie?
Kann doch möglich sein. Hab's eben gerade ausprobiert. Wenn ich etwas Schweres nehme und damit zum Wurf aushole, dann dreh ich mich dabei so, dass ein Teil des Rückens sichtbar wird.
Kann ja auch sein, dass der Werfer auf einen anderen Polizisten geworfen hat und der schiessende Polizist war etwas seitlich versetzt. Dann ist der Rücken eine noch grössere Trefferfläche.
Gruss
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