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Vollständige Version anzeigen : Erbanteil



rolfk
16-01-2016, 23:47
Hab da gerade mal eine Frage, Betrifft : Bruder auszahlen.

Mein Bruder und ich haben das Haus der Mutter geerbt. Ich wohne schon immer darin, mein Bruder seit 30 Jahren ausgezogen. Normal ist es doch so, das der Bruder die Hälfte des Hauswertes bekommt. Er meinte gestern zu mir, da ich ja schon immer im Haus wohne, wäre sein Anteil deutlich weniger als die Hälfte.

Im Netz hab ich nichts gefunden, wie da die Gesetzgebung ist. Mein Bruder und ich verstehen uns sehr gut und er will auch nicht die Hälfte haben. Da sind wir uns schon einig. Ich will ihn aber seinen (einen) gerechten Anteil geben. Der Gesamtwert ist 150.000 Euro. Würde er genau die Hälfte bekommen, oder gibt es noch ne Minderung, da ich im Haus wohne ? (so wie er es sagte)

Einen Gang zum Rechtsanwalt brauche ich nicht, da wir uns schon einig sind. Möchte ich aber doch (für mich) wissen, wie es wirklich ausschauen würde, was seinen Anteil betrifft.

Hat da vielleicht jemand Erfahrung und weiß, was da Sache ist ?

PS
Nur Erfahrungen von jemand, der das oder ähnliches schon hinter sich hat. Wenn ich ne Rechtsberatung brauche, dann gehe ich natürlich zum Anwalt.

Gruß

Hadoken
17-01-2016, 00:09
Ich hab da leider keine Ahnung von. Wollte nur sagen das ich es super finde das ihr euch einig seid und es kein böses Blut gibt.

Oft gibt es wegen Erbschaften Krieg unter den Geschwistern.

Soju
17-01-2016, 00:44
Moin,
google mal den Begriff "Abschichtung". Ich meine das ist das was ihr da vorhabt. Und das sollte recht unkompliziert sein, ihr muesst es aber von einem Notar beglaubigen lassen, weil eine Aenderung im Grundbuch vorgenommen wird.

Die Hoehe der Auszahlung koennt ohr frei bestimmen so lange ihr euch einig seid.

Aber ich bin kein Jurist :D

Klaus
17-01-2016, 01:10
Wie ihr euch einigt ist ja eure Sache, der Gesetzgeber pfuscht euch da nicht rein solange Dein Bruder nicht aus irgendeinem Grund nicht geschäftsfähig ist. Es gibt aber keinen Grund warum Dein Bruder wenn man "gerecht" sein will dadurch dass Du ja seit 30 Jahren schon mietfrei lebst auch noch schlechter gestellt werden würde, es sei denn es gäbe einen Grund warum Du da wohnen darfst ohne Deinem Bruder eine halbe Miete zu zahlen. Also, Pflege der Mutter über Jahre, und sowas.

Den Schuh muss man eigentlich umgekehrt anziehen, 50% sind die Obergrenze dessen was Deinem Bruder zustehen könnte, wenn er mit weniger zufrieden ist, auch ok. Letzten Endes eure Sache wie ihr entscheidet, aber man sollte es dann auch notariell und schriftlich absichern. Sonst fechten das nachher seine Kinder noch an wenn er stirbt und die erben.

Smoo
17-01-2016, 02:22
Darf man im KKB echt so lapidar solche rechtlichen Dinge mit freundschaftlicher Freude, obwohl man sich kaum kennt, geben, ohne, dass man befürchten muss, dass ich nach her die Haftpflicht oder Rechtsschutz bemühen müsste?

Ernst gemeinte Frage!

gast
17-01-2016, 05:53
Hm also ich halte dem Bruder 50% des Wertes auszuzahlen fuer die fairste Variante. Wenn er einverstanden ist weniger zu bekommen sollte das gesetzlich kein Problem sein. Er koennte ja auch wenn er will komplett auf das Erbe verzichten.

Ansonsten wuerde ich natuerlich Verbesserungen und Reparaturen o.ae. Die du selber gemacht hast vom Wert des Hauses abziehen.

jkdberlin
17-01-2016, 07:48
Darf man im KKB echt so lapidar solche rechtlichen Dinge mit freundschaftlicher Freude, obwohl man sich kaum kennt, geben, ohne, dass man befürchten muss, dass ich nach her die Haftpflicht oder Rechtsschutz bemühen müsste?

Ernst gemeinte Frage!

Ja.

Inumeg
17-01-2016, 09:42
Es sind zwei Werte zu betrachten:
1) Der aktuelle Marktwert des Grundstücks. Also das, was ein Käufer bereit wäre zu zahlen. Darin sind aber auch gewisse Lasten auf dem Haus zu betrachten. Hättest du da zB dir ein lebenslanges Wohn-/Nießbraucht-Recht eintragen lassen, wäre der Wert wesentlich geringer, weil das keiner kaufen wollen würde.

2) Der prozentuale Anteil: Ohne abweichende Stellen im Testament steht ihm halt der gesetzliche Anteil zu. Bei zwei Geschwistern also 50% des gesamten Erbes. Du könntest also das Haus bekommen und dein Bruder alles andere (Sparkonten, Wertgestände deiner Eltern...) und das dann gegenrechnen. Ihr könnt das aber auch untereinander regeln, wie ihr wollt. Wenn dein Bruder bereit ist, weniger zu verlangen, wäre auch 25% eine akzeptable Lösung. Das ist nämlich der gesetzliche Pflichtanteil am Erbe. Aber das ist alles Verhandlungssache. Meine Schwester war damals mit 25% zufrieden.

Wichtig ist, dass ihr die Vereinbarung dann notariell beurkunden lasst. Egal, wie toll ihr euch versteht. In dem Zuge kann der Notar dann auch gleich dich als Besitzer des Hauses im Grundbuch eintragen.

Gast
17-01-2016, 09:49
Wie ihr euch einigt ist ja eure Sache, der Gesetzgeber pfuscht euch da nicht rein solange Dein Bruder nicht aus irgendeinem Grund nicht geschäftsfähig ist. Es gibt aber keinen Grund warum Dein Bruder wenn man "gerecht" sein will dadurch dass Du ja seit 30 Jahren schon mietfrei lebst auch noch schlechter gestellt werden würde, es sei denn es gäbe einen Grund warum Du da wohnen darfst ohne Deinem Bruder eine halbe Miete zu zahlen.

Der Grund ist wohl, dass es die Mutter erlaubt hat.
Normalerweise könnte die doch auch einen Fremden in ihrem Haus mietfrei wohnen lassen und dies auch im Grundbuch eintragen lassen, so dass das Recht auch nach ihrem Tod weiterbesteht.
Dann würde sich der Wert der Immobilie entsprechend um den Wert des Wohnrechts mindern.

https://www.immoverkauf24.de/immobilienbewertung/immobilienbewertung-a-z/wohnrecht/

Wenn ein gewährtes Wohnrecht wie eine Schenkung betrachtet wird, dann könnte man sich an § 2325 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/2325.html) orientieren:


(3) Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.

Da es sich wohl hier um ein sehr gutes Geschwisterverhältnis handelt wird sich wohl ein Weg finden, sowohl den Wunsch der Mutter, wie auch die Bedürfnisse der Söhne so zu berücksichtigen, dass sich keiner übervorteilt fühlt oder etwas später bereut.
Das hängt natürlich auch von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Erben und eventueller Veränderungen in der Zukunft ab.

rolfk
17-01-2016, 09:52
Darf man im KKB echt so lapidar solche rechtlichen Dinge ...

Mir geht es bei der Fragestellung nicht um rechtliche Antworten. Dazu gibt es Rechtsanwälte. Kann ja sein, das der eine oder andere ähnliches mal durchgemacht hat und aus Erfahrung berichten kann.

Danke @Soju für den Hinweis der Abschichtung.

Schnueffler
17-01-2016, 09:56
Wie hier schon mehrfach gesagt wurde, braucht ihr auf jeden Fall einen Notar, der das ganze absichert.

Bei mir ist es so, dass ich im Haus geblieben bin und mein Bruder auch vor 30 Jahren ausgezogen ist. Zu meinem 18. Geburtstag wurde das Haus dann auf mich überschrieben und notariell festgelegt, dass ich zum Tod des letzten Elternteils, die auch noch im Haus leben, meinen Bruder auszahlen muss. Die Höhe der Summe wurde damals festgelegt, welche aber auch weit unter den 50% lag.

* Silverback
17-01-2016, 09:59
Hm also ich halte dem Bruder 50% des Wertes auszuzahlen fuer die fairste Variante. Wenn er einverstanden ist weniger zu bekommen sollte das gesetzlich kein Problem sein. Er koennte ja auch wenn er will komplett auf das Erbe verzichten.

Ansonsten wuerde ich natuerlich Verbesserungen und Reparaturen o.ae. Die du selber gemacht hast vom Wert des Hauses abziehen.
Volle Zustimmung.

Durch eine vergleichbare Situation in der engeren Familie hab ich folgendes gelernt: Erbberechtigter 1. Grades (z.B. Kinder) erben zu gleichen Teilen (bei 2 also je 50 %).
Wie ihr euch dann "intern" einigt ist eure Sache.
Ansonsten hat Chris1982 schon sehr Treffendes dazu gesagt!

Wichtig ist vor allem (auch schon mehrfach gesagt): Macht das schriftlich, mit Hilfe eines Notars - vor allem wegen der (auch schon beschriebenen) möglichen "Beteiligung" späterer Erben (Kinder etc.) (da rappelts ganz häufig ganz heftig).

Da ihr euch offenbar gut versteht (und einig seid), ist IMHO das schon angesprochene Gebot der Fairness ein ausschlaggebendes (heißt: Du hast ja tatsächlich schon die letzten 30 Jahre mietfrei darin gewohnt; im Falle eines Streites (den ihr ja wohl nicht habt) würde das zusätzlich angerechnet (Dir abgezogen) werden; wenn dagegen Reparaturen u./o. Pflege angefallen ist, könntest Du was anrechnen).

Einigit euch so, dass beide (gut) damit leben können (jetzt und auch noch in ein paar Jahren) und geht gemeinsam ein Bier zu Ehren eurer Mutter trinken; das wäre mit Sicherheit auch im Sinn eurer Mutter.

Klaus
17-01-2016, 17:21
Die Situation bei lebenslangen Wohnrechten ist kompliziert, weil entgegen meiner Annahme tatsächlich keine Schriftform vorgeschrieben ist: Lebenslanges Wohnrecht | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe (http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/lebenslanges-wohnrecht_idesk_PI17574_HI646329.html)

Um auf der sicheren Seite zu sein und später keine Prozesse führen zu müssen, würde ich jegliche Vereinbarung schriftlich abfassen und das Ganze notariell beurkunden und im Grundbuch eintragen lassen. Das sollte dann ganz sicher sein.

Robb
17-01-2016, 17:23
Ein Erbe soll kein Grund zum verstreiten sein. Eher zum profitieren der Angehörigen wenn der Nachlaß keine Schulden sind. Es ist schön mal etwas rechtliches zu Lesen wenn man eine Familie hat.
Wird das im Ausland auch so gehandhabt oder ist es anders?
(ein Lehrlings Handwerker schaft auch den Marktwert des Hauses zu reduzieren:D)

Inumeg
17-01-2016, 17:28
Du hast ja tatsächlich schon die letzten 30 Jahre mietfrei darin gewohnt; im Falle eines Streites (den ihr ja wohl nicht habt) würde das zusätzlich angerechnet (Dir abgezogen) werden; wenn dagegen Reparaturen u./o. Pflege angefallen ist, könntest Du was anrechnen

Nö. Im Erbfall, bzw zum Zeitpunkt der Berechnung gilt einzig der aktuelle Marktwert, der ggf von einem Gutachter/Immobilienmakler bestimmt werden sollte. Wo wer in Vergangenheit gelebt hat oder was er bezahlt hat, ist egal.

Klaus
17-01-2016, 21:09
Wenn es hart auf hart käme und ein mündlich vereinbartes lebenslanges Wohnrecht vom Gericht als gegeben angenommen würde - und das wäre bei 30 Jahre mietfreiem Wohnen sehr wahrscheinlich - dann würde das sicher auch den Marktwert reduzieren. Insofern stimmt die bereits hier erwähnte Annahme dass damit auch die Abfindung gedrückt werden würde, und das vermutlich erheblich.

Bei einer freiwilligen Vereinbarung wäre das aber ohnehin gegenstandslos, und darum ist das auch als Lösung erstrebenswert.

marq
18-01-2016, 14:11
ihr erbt beide 50% des hauses und dann verkauft dein bruder dir seinen Anteil zu einem bestimmten verkaufspreis, das läuft sowieso über einen notar. danach wirst du in das grundbuch eingetragen. wo ist das problem?

Kannix
18-01-2016, 14:25
Hier im KKB geht das nicht einfach mal so. So kommt man nie auf 20 Seiten

Klaus
19-01-2016, 11:14
Das Problem tritt auf, wenn der Bruder - möge Gott verhindern - vor der Mutter stirbt, und man es nicht mit dem Bruder sondern dessen Erben (Kinder, Ehefrau, etc. pp.) zu tun bekommt. Dann ist eine vorher vereinbarte und wasserdichte Lösung Gold wert.

Gast
19-01-2016, 12:41
ihr erbt beide 50% des hauses und dann verkauft dein bruder dir seinen Anteil zu einem bestimmten verkaufspreis, das läuft sowieso über einen notar. danach wirst du in das grundbuch eingetragen. wo ist das problem?

den Verkaufspreis zu bestimmen

Inumeg
19-01-2016, 13:38
ihr erbt beide 50% des hauses und dann verkauft dein bruder dir seinen Anteil zu einem bestimmten verkaufspreis, das läuft sowieso über einen notar. danach wirst du in das grundbuch eingetragen. wo ist das problem?

Das zweite Problem nach dem Preis ist, dass das in dieser Reihenfolge zwei Rechtsgeschäfte sind, die notariell beurkundet werden müssen, wie jedes Geschäft über Grundstücke/Häuser. Und das wäre doppelt teuer.

Wenn es sich hier tatsächlich um eine vorweggenommene Erbfolge (https://de.wikipedia.org/wiki/Vorweggenommene_Erbfolge) handelt, dann macht man das idR in einem Abwasch:
1) Preis/Abstandszahlung aushandeln
2) Zum Notar gehen und die Sachlage schildern: Vorgezogene Erbfolge, Neuer alleiniger Besitzer wird TE, Bruder bekommt XY Euro, Zahlungsmodalitäten. Der Notar baut dann daraus einen Vertrag.
3) Alle drei (Mutti, Bruder und TE) zur Vertragsunterzeichnung zum Notar. Der Notar lässt das dann auch gleich im Grundbuch eintragen.

marq
19-01-2016, 14:22
es sie haben bereits geerbt. steht in post 1.

Ps: einigt euch über einen preis, den beide als gerechtfertigt empfinden. es kommt ja auch darauf an , ob du selbst vor dem erbe viel geld oder eigenleistung in das haus gesteckt hast und wie diese den heutigen marktwert des hauses beeinflusst.

Klaus
19-01-2016, 15:51
Stimmt, die Mutter ist schon tot. Es dürfte aber stimmen was Inumeg schreibt, wenn man erst das Haus auf die 2 Erben aufteilt, dann Erbe 1 Erbe 2 die Hälfte wieder abkauft, sind das mindestens 2 Rechtsvorgänge die man bezahlen muss. Vermutlich kann man das aber eh nicht mehr ändern weil der Erbfall ja schon eingetreten ist.

marq
19-01-2016, 19:50
einen erbschein muss man ja sowieso haben , und der kostet meines wissens nicht die welt, außerdem erspart man sichn evtl erbschaftssteuer, wenn zunächst 2 erben as sind und noch mehr hinterlassen wurde als das haus. :).

rolfk
20-01-2016, 18:15
Erst mal danke für die zahlreichen Antworten.

Und ja, meine Mutter ist schon verstorben und heute Mittag war die Beerdigung.

Ohne jetzt bestimmtes zu zitieren nochmal einen Überblick.

Nicht ich wohne 30 Jahre im Haus, wie in einem Post zu lesen ist, sondern mein Bruder ist vor 30 Jahren ausgezogen. Ich wohne seit 54 Jahren im Haus. Habe auch schon erhebliches in Umbauten usw. hineingesteckt. Wobei wir alles selber gemacht haben und auf keine Firma angewiesen sind. Mein Bruder will das Haus nicht und ich erst recht nicht. Es war meinerseits schon immer geplant es zu verkaufen, damit ich meinen Bruder auszahlen kann. Aktuell ist es mir nicht möglich ihn auszuzahlen und auch von der Bank bekomme ich nicht das Geld, was ich benötige.

Mein Bruder hat mich erst überredet, das Haus nicht zu verkaufen und darin wohnen zu bleiben. Er hat auch kein Interesse daran ins Grundbuch eingetragen zu werden. Ganz will er natürlich auch nicht auf einen Anteil verzichten und meint, wenn ich ihn die Hälfte geben könnte, wäre er zufrieden.

Wenn ich das Haus verkaufen wollte, hätte zwar jeder seine Hälfte, ich müsste dann aber unter ner Brücke schlafen (ist ernst gemeint). Zumal müsste ich erst mal einen Käufer finden und das könnte Jahre dauern, wenn überhaupt. Das Haus steht unter Denkmalschutz und ist fast 150 Jahre alt. Da kommt bei einer Renovierung natürlich Freude auf. Zudem hatte ich schon vor einiger Zeit mal recherchiert zu dem Thema. Ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus will keiner kaufen und wenn, dann bekommste kaum was dafür. Eine Option wäre zur Stadtverwaltung zu gehen und denen das Haus für Asylanten anbieten. Kein Witz. Ein Bekannter meines Bruder hat das gemacht. Sein altes Haus wurde von der Stadt gekauft renoviert/eingerichtet und jetzt sind Flüchtlinge darin.

Nun denn. Wenn ich jetzt drin bleibe, verzichtet mein Bruder auf einen Großteil der Auszahlung (würde ich im umgekehrten Fall auch machen) und ich brauch nicht unter einer Brücke ...

Wie gesagt, mit dem Finanziellen kommen wir schon klar. Problem ist nur, ob ich auch die Euros besorgen kann. Kurz vor der Arbeitslosigkeit und körperlich ein Frack, bin ich bei einer Bank eh unten durch, zumal ich eh nur noch etwa 9 Jahre arbeiten gehe, wenn ich das überhaupt noch solange schaffe :(

Schau mer maa

Klaus
20-01-2016, 18:30
Wenn Du selbst da nicht wohnen WILLST, richte es ansprechend her und vermiete es. Sofern das nicht am Ende der Welt auf einer Insel im Fluss liegt, findet man immer einen Mieter der einen netten Nebenverdienst generiert. Davon gibst Du dann Deinem Bruder einen Prozentsatz ab, und fertig. Da entstehen auch nicht so hohe Steuern, weil sich das über Jahre verteilt statt in einer Summe anzufallen.

gast
21-01-2016, 17:53
Wie gesagt, mit dem Finanziellen kommen wir schon klar. Problem ist nur, ob ich auch die Euros besorgen kann. Kurz vor der Arbeitslosigkeit und körperlich ein Frack, bin ich bei einer Bank eh unten durch, zumal ich eh nur noch etwa 9 Jahre arbeiten gehe, wenn ich das überhaupt noch solange schaffe :(

Schau mer maa

Ich geh mal davon aus anderes Vermögen zur Auszahlung des Bruders gibt es nicht aus der Erbmasse.

Wenn er das Geld nicht dringend braucht dann mach dir am besten mit ihm einen Schuldschein mit Ratenzahlung aus - keine Ahnung, 300 Euro im Monat oder so bis die Schuld abbezahlt ist. Dann brauchst du keine Bank ö.ä. das sollte mit Notar gut gehen.

Ansonsten solltest du an sich schon einen Hypothekarkredit mit dem Haus als Sicherheit bekommen bei sagen wir 30-40% des Wertes des Hauses. Da sollte deine persönliche Bonität nicht so die Rolle spielen. Aber nur wenn du dir die Raten leisten kannst.