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Vollständige Version anzeigen : Studiengebühren von der Steuer absetzen?



Ryu23
22-01-2016, 14:09
Hallo Jungs,

kurze Verständnisfrage: bei der Hochschule wo ich demnächst studieren will steht folgendes zum oben erwähnten Thema und irgendwie stehe ich da auf den Schlauch:


Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nach aktueller Gesetzeslage als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von EUR 6.000,00 abzugsfähig. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, liegen dagegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Des Weiteren liegen Werbungskosten vor, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) stattfindet.

Siehe Fett/Kursiv markierten Teil.
Ich habe vor diesem Studium 2 Ausbildungen erfolgreich Abgeschlossen. Das heißt doch jetzt nichts anderes, dass ich die kompletten Studiengebühren von der Steuer absetzen kann und die zurückerhalte oder nicht?

Keine Ahnung ob es am Freitag liegt oder sonstiges, irgendwie will das nicht in meinen Schädel :D

Beste Grüße
Ryu23

Suriage
22-01-2016, 19:21
Hallo Jungs,

kurze Verständnisfrage: bei der Hochschule wo ich demnächst studieren will steht folgendes zum oben erwähnten Thema und irgendwie stehe ich da auf den Schlauch:



Siehe Fett/Kursiv markierten Teil.
Ich habe vor diesem Studium 2 Ausbildungen erfolgreich Abgeschlossen. Das heißt doch jetzt nichts anderes, dass ich die kompletten Studiengebühren von der Steuer absetzen kann und die zurückerhalte oder nicht?

Keine Ahnung ob es am Freitag liegt oder sonstiges, irgendwie will das nicht in meinen Schädel :D

Beste Grüße
Ryu23

Ich würde sagen, das Entscheidende steht nach dem Beistrich:


wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen.

Wie das auszulegen ist, ist allerdings fraglich. Ich schätze(!) mal, das betrifft hauptsächlich Fälle, in denen man direkt für die Arbeit ne zusätzliche Ausbildung macht zB im Zuge einer Bildungskarenz(wobei das wohl eher auf den Satz danach zutreffen würde). Ich würde bei der Hochschule direkt nachfragen. Bist sicher nicht der Erste, der das fragt.

* Silverback
22-01-2016, 19:33
Siehe Fett/Kursiv markierten Teil.
Ich habe vor diesem Studium 2 Ausbildungen erfolgreich Abgeschlossen. Das heißt doch jetzt nichts anderes, dass ich die kompletten Studiengebühren von der Steuer absetzen kann und die zurückerhalte oder nicht?

Hi Ryu23,
meine Interpretation, die ich Dir anbieten kann, wäre folgende: (Nur) wenn Dein Studium im Zusammenhang mit einem NACHFOLGEND AUGEÜBTEN BERUF steht, dann ... ist es abzugsfähig.
Ansonsten, s. Vor-Poster: Einfach mal bei der Studienberatung fragen, genau für solche Sachen sind die da.
Viel Glück und viel Spaß und Durchhaltevermögen im Studium!

Little Green Dragon
22-01-2016, 19:43
Das heißt doch jetzt nichts anderes, dass ich die kompletten Studiengebühren von der Steuer absetzen kann und die zurückerhalte oder nicht?




Nö - Du kannst die Gebühren entweder in Abzug des zu versteuernden Einkommens bringen (hast Du denn neben dem Studium überhaupt zu versteuerndes Einkommen?) oder einen Verlustvortrag geltend machen um die Kosten später vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen.

Damit reduzierst Du aber nur die zu zahlende Steuer, dass wird aber idR dann eine geringe Steuerersparnis sein als die tatsächlichen Aufwendungen.

Wenn Du also bspw. 6.000,- an Aufwendungen hast sparst Du damit effektiv vielleicht 500,-€ an Steuern.

tempestas
22-01-2016, 20:25
Es geht hier um WERBUNGSKOSTEN, also Kosten, die im Zusammenhang mit dem ERWERB stehen. Darauf bezieht sich dein fettgedruckter Teil. Wie der kleine Drache schon sagte, verringern die dann ggf. deine zu versteuernde Basis. WENN denn dein Studium als Werbekosten angesehen wird. Ob das leicht durchzubringen ist, ist mir nicht bekannt.

Beim Erststudium dagegen kannst du es als Sonderausgaben geltend machen. Diese wiederum kannst du nur in dem Jahr geltend machen, in dem sie angefallen sind. Meistens kannst du daher bei einem Erststudium nur die Kosten des letzten Semesters angeben.

zorro0815
23-01-2016, 10:09
Ich würde auch lieber mal die Studienberatung fragen, die sind dort einfach die Profis.
Ich kenne nur den Fall eines Vollzeitstudiums als Erstausbildung und da kann man die Semestergebühren durch aus absetzen.
Es lohnt sich ja aber auch wirklich nur, wenn man dazu auch dementsprechend Steuern noch zahlen musste.

Machst du das Studium denn überhaupt Vollzeit oder in Teilzeit neben dem Beruf?

KAJIHEI
23-01-2016, 11:48
Wenn du Profis fragen willst, frag beim Finanzamt nach. Die sind auskunftsverpflichtet.

Ryu23
25-01-2016, 07:19
Hallo Jungs,

vielen Dank für die Antworten und entschuldigt meine späte: War übers WE weg und hatte keine Zeit ins Internet zu gehen :)

Also wie es scheint hatte ich mich doch geirrt. Wäre auch zu schön gewesen, die Kosten dafür zurückzuerhalten. :D

Ich mache das Studium berufsbegleitend, also gibt es da durchaus was zu versteuern.

Ich werde aber, wie geraten, einfach mal bei den Beratern nachfragen.

Vielen Dank!

samabe
26-01-2016, 17:55
Wenn, solltedt Du das mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater abklären.

Bei mir hat es problemlos geklappt, beim Großteil meiner Kommilitonen ist es nur als Sonderausgaben anerkannt worden.

Es kommt einfach auf die Begründung an.
Wenn es in Deinem derzeit ausgeübte. Beruf ist, dann geht es nur als Sonderausgaben - wenn es etwas separates ist (also keine Weiterbildung) sind es Werbungskosten.

KAJIHEI
27-01-2016, 12:25
Ja, Sonderausgaben sind aber leider auch nicht immer vollständig absetztbar.
Da herrscht eine gewisse Willkür im Amt.
Sie können deine Begründung für vollnehmen, müssen es aber nicht.:rolleyes:

MTbenny
31-01-2016, 19:21
Wenn du Profis fragen willst, frag beim Finanzamt nach. Die sind auskunftsverpflichtet.


Falsch!;)

Das wäre eine steuerberatende Tätigkeit, und dies ist, vom Finanzamt durchgeführt, sogar strafbar. Sonst könnten ja alle Steuerberater dicht und machen die Leute fragen einfach kostenlos beim Finanzamt.;)

@ Ryu23

Kurze und knappe Antwort:

Studiengebühren können dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie zur Sicherung, Erhaltung oder zum Erwerb der Einnahmen dienen.

Wenn du schon 2 Ausbildungen hast, kommt es also auf die Art des Studiums an.

Bsp: Ausbildung= Bankkaufmann
Studium= BWL im Bank- und Wirtschaftswesen

Ergebnis: Studium auf Grundlage deiner Ausbildung, darum Werbungskosten

Bsp 2: Ausbildung: Bankkaufmann
Studium: Elektroingenieurswesen

Ergebnis= Sonderausgaben.

AUßER du willst nach dem Studium als Ingenieur arbeiten und nicht mehr bei der Bank. Dann -vorweggenommene- Werbungskosten

Auf das Thema seuerliche Auswikrung und einen evtl Verlustvor- oder rücktrag geh ich net ein, zu kompliziert.

Kurz um:

Sag mir was du gelernt hast, als was du arbeitetst und was du studieren willst und ich sag dir wie du es geltend machen kannst:)

MTbenny
31-01-2016, 19:22
Wenn es in Deinem derzeit ausgeübte. Beruf ist, dann geht es nur als Sonderausgaben - wenn es etwas separates ist (also keine Weiterbildung) sind es Werbungskosten.

Genau andersrum;)

Narexis
01-02-2016, 05:28
§89 Abs. 1 AO (https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__89.html) i. V. m. AEAO zu §89 (https://www.jurion.de/Gesetze/AEAO/77?from=0:143570,1,20151230)

Mehr werde ich dazu nicht sagen. (Zu viele Halbwahrheiten, bleibt doch beim konkreten Fall.)


LG

Ryu23
01-02-2016, 07:45
Falsch!;)

Das wäre eine steuerberatende Tätigkeit, und dies ist, vom Finanzamt durchgeführt, sogar strafbar. Sonst könnten ja alle Steuerberater dicht und machen die Leute fragen einfach kostenlos beim Finanzamt.;)

@ Ryu23

Kurze und knappe Antwort:

Studiengebühren können dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie zur Sicherung, Erhaltung oder zum Erwerb der Einnahmen dienen.

Wenn du schon 2 Ausbildungen hast, kommt es also auf die Art des Studiums an.

Bsp: Ausbildung= Bankkaufmann
Studium= BWL im Bank- und Wirtschaftswesen

Ergebnis: Studium auf Grundlage deiner Ausbildung, darum Werbungskosten

Bsp 2: Ausbildung: Bankkaufmann
Studium: Elektroingenieurswesen

Ergebnis= Sonderausgaben.

AUßER du willst nach dem Studium als Ingenieur arbeiten und nicht mehr bei der Bank. Dann -vorweggenommene- Werbungskosten

Auf das Thema seuerliche Auswikrung und einen evtl Verlustvor- oder rücktrag geh ich net ein, zu kompliziert.

Kurz um:

Sag mir was du gelernt hast, als was du arbeitetst und was du studieren willst und ich sag dir wie du es geltend machen kannst:)


Falsch!;)

.......

Kurz um:

Sag mir was du gelernt hast, als was du arbeitetst und was du studieren willst und ich sag dir wie du es geltend machen kannst:)

Hallo Jungs, hallo Benny,

gerne teile ich dir die gewünschten Infos mit:

Also ich habe zunächste mal Fremdsprachenkorrespondent gelernt. (2,5 J)
Daraufhin habe ich noch eine Ausbildung zum Industriekaufmann (2,5 J) gemacht.

Nach der 2. Ausbildung (bei einem großen Automobillieferanten) wurde ich übernommen und arbeite seitdem im Vertrieb Kundenprojekte Fahrwerk.

Jetzt würde ich gerne neben den Beruf ins Business Administration gehen und daraufhin meinen MBa machen vertiefung Entrepreneurship, Vertrieb und Marketing.

Ich mache das grundsätzlich um "die Karriereleiter" weiter aufsteigen zu können. Entweder bleibe ich weiterhin im wo ich aktuell bin (Vertrieb) oder möchte ins Consulting/Advising gehen.

Vielen Dank für deine Hilfe :)
Beste Grüße,
Ryu

MTbenny
01-02-2016, 09:39
Um es einfach auszudrücken,

sowie du durch dein tudium die Karriereleiter im aktuellen Beruf aufsteigen könntest, sind es Werbungskosten., da eine Kausalität zwischen dem Beruf und der Fortbildung besteht.

Und perfekt wäre wenn du ein Schreiben von deinem Arbeitgeber hättest, der ein Studium als Weiterbildung begrüßt.
Woraus sich kein Zwang ergibt, weiterhin dort zu bleiben nach dem Studium. Es ist nur hilfreich.

Also in dem Jahr wo die Studiengebühren gezahlt werden (zufluss- Abflussprinzip) kannst du sie auch geltend machen.

Viel Glück beim Studium.

@narexis

der von dir uaufgeführte Paragraph ist hier nur Halbrichtig, wenn wir schon von Halbwahrheiten sprechen;) Mehr werde ich dazu net sagen:)

Armin
01-02-2016, 10:26
Falsch!;)

Das wäre eine steuerberatende Tätigkeit, und dies ist, vom Finanzamt durchgeführt, sogar strafbar. Sonst könnten ja alle Steuerberater dicht und machen die Leute fragen einfach kostenlos beim Finanzamt.;)


Leider falsch. Über das Finanzamt bzw. im Zweifel den FinMin kann man verbindliche Auskünfte in Steuersachen einholen. Dabei ist der Einzelfall zu schildern und bei der Auskunft muss durch die Behörde im Zweifel immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen entschieden werden.

Narexis
01-02-2016, 10:28
@narexis

der von dir uaufgeführte Paragraph ist hier nur Halbrichtig, wenn wir schon von Halbwahrheiten sprechen;) Mehr werde ich dazu net sagen:)

Das würde mich wirklich interessieren, würdest Du das ausführen - am konkreten Fall? (/e: Sollte man ihm - wieso auch immer - die Auskunft materieller Art verweigern, darfst Du natürlich auch noch auf die Absätze 2 ff. eingehen, wobei ich die Gebühr nicht als - in diesem Kontext - wichtig erachte.)

Aufgrund Deiner Aussage die Finanzämter und Steuerberater betreffend: Liege ich richtig in der Annahme, dass Du nicht aus dem Bereich des Steuer- und Wirtschaftsrechts kommst oder gar eine Steuerberaterprüfung abgelegt hast? (Nur aus Interesse; dass Du Dir zumindest zu dem Thema Gedanken gemacht hast, merkt man :). Wenn Du dazu nichts sagen willst, ist das natürlich kein Problem und erlaubt :D.)

(Es geht mir nicht um den Inhalt Deiner anderen Aussagen - hast mit der Äußerung nur mein Interesse geweckt ;).)

Wie gesagt, die Frage sollte sich ganz unkompliziert innerhalb einer Minute klären lassen, so hilfsbereit ist der Großteil dann doch meistens auch in der Praxis /e: - auch ganz ohne Antrag, bei so einer Kleinigkeit.

LG

carstenm
01-02-2016, 10:34
Über das Finanzamt bzw. im Zweifel den FinMin kann man verbindliche Auskünfte in Steuersachen einholen. Dabei ist der Einzelfall zu schildern und bei der Auskunft muss durch die Behörde im Zweifel immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen entschieden werden.Jup. Und das funktioniert nach meiner Erfahrung auch ganz hervorragend.

KAJIHEI
01-02-2016, 10:55
Falsch!;)

Das wäre eine steuerberatende Tätigkeit, und dies ist, vom Finanzamt durchgeführt, sogar strafbar. Sonst könnten ja alle Steuerberater dicht und machen die Leute fragen einfach kostenlos beim Finanzamt.;)

)

Wer nicht richtig fragen kann hat halt verloren...;)

MTbenny
01-02-2016, 11:52
Wer nicht richtig fragen kann hat halt verloren...;)

Kommt auf den Bearbeiter an. Es gibt welche denen ist das egal, anderne nicht.

Aber ich habe in all den Jahren nicht erlebt, dass jemand wegen einer Frage abgewiesen wird.

Nur gibt es auch so Kasper, die dann im Prinzip Ihre Steuerekrlärung nebenbei am Telefon ausfüllen wollen. Die stellen 20 Fragen, da sagt man nach den zweiten oder dritten Frage auch mal dass es so ne laufen kann;)

KAJIHEI
01-02-2016, 12:40
Kommt auf den Bearbeiter an. Es gibt welche denen ist das egal, anderne nicht.

Aber ich habe in all den Jahren nicht erlebt, dass jemand wegen einer Frage abgewiesen wird.

Nur gibt es auch so Kasper, die dann im Prinzip Ihre Steuerekrlärung nebenbei am Telefon ausfüllen wollen. Die stellen 20 Fragen, da sagt man nach den zweiten oder dritten Frage auch mal dass es so ne laufen kann;)

Nö.Es kommt daran was man fragt. Ich kann nach einer Beratung fragen oder einen auf kompletten Idioten machen und beim Ausfüllen dieser Immer mehr auswuchernden Formulare ( "DER RIESEN BIERDECKEL" :rolleyes:) um Hilfe bitten.
Übrigens Mitarbeiter die solche dümmliche Einstellung haben Steuerbürger hängen zu lassen auch bei mehreren Fragen können ganz leicht echte Probleme bekommen.
Am Telefon geht das natürlich nicht, blos wer macht was mit der Geierbehörde ( Tut mir leid für die Plasphemie aber wenn man sich einige Sachen anhören darf fällt man halt vom Gauben ab ) am Telefon ? Jeder noch bei klarem Verstand ist mach das alles nachweislich schriftlich. Dauert länger, ist aber sicher.;)
Eh du jetzt platzt : Meine Sachbearbeiterin ist echt klasse, die macht genau solche Zicken nicht. Es gibt also auch solche.:)

MTbenny
01-02-2016, 12:44
Wieso sollte ich platzen? Ich habe ja oben gesagt es kommt drauf an was du willst und wen du vor dir hast.

Aber nur weil etwas gemacht wird ist es rechtlich nicht richtig.

Aber dein Kommentar mit den Problemen kriegen ist ganz falsch. Im Gegenteil, schwärzt deine SB jemand wegen steuerlicher Beratung an, dann kommen erst die Probleme.

Aber wie auch immer, oben ist alles gesagt zum Thema selbst ansonsten finde ich es natürlich gut wenn du jemand hast der dir da behilflich ist. Erlaubt ist was funktioniert sage ich immer;)

KAJIHEI
01-02-2016, 12:58
Wieso sollte ich platzen? Ich habe ja oben gesagt es kommt drauf an was du willst und wen du vor dir hast.

Aber nur weil etwas gemacht wird ist es rechtlich nicht richtig.

Aber dein Kommentar mit den Problemen kriegen ist ganz falsch. Im Gegenteil, schwärzt deine SB jemand wegen steuerlicher Beratung an, dann kommen erst die Probleme.

Aber wie auch immer, oben ist alles gesagt zum Thema selbst ansonsten finde ich es natürlich gut wenn du jemand hast der dir da behilflich ist. Erlaubt ist was funktioniert sage ich immer;)

Das ist ja eben der Punkt . Solange du mit einer geschickten Frage nicht das Steuerberatungssystem tangierst müssen sie Auskunft geben.
Übrigens. die Leutchen sind erst nett zu mir seid ich ihnen sanft die Leviten gelesen hab. Mitwirkende waren zwei Rechtsanwälte und ein Uni-Dozent für Steuerrecht. ( Ich bin halt kein Profi )
Fakt ist aber das ich nach drei Jahren und zwei vollen Leitz-Ordnern recht bekam. Es ging um die Freiberuflerei mit den damit verbunden Steuereigenheiten.

Was mich aber entsetzt hat und bis heute entsetzt ; Diesen ganzen teilweise widersprüchlichen, wirren Kram kann auch kein Steurbeamter im Kopf oder in der Handhabe haben.
Also kann man eigentlich sagen : Ihr könnt einem Leid tun.
Blos das Mitleid hört da auf wo es um die persönliche Börse geht....;)
Insofern, nichts für Ungut.:)