Vollständige Version anzeigen : Mitgliedsbeitrag / Rechtens
Shaolin-2005
06-02-2016, 12:44
:-§ Mitgliedsbeitrag
Es geht hier um einen in Österreich geführten Verein im Bereich des Kampfsportes. Seit der Gründung des Vereines gab es einen Einheitspreis sowohl für Kinder als auch Erwachsene von monatlich Euro 20.- für 4 Tage Training zu je 90 Minuten pro Woche.
Das dieser Preis, einer der günstigsten, wenn nicht sogar der günstigste ist, das ist klar, jedoch wurden nunmehr die Mitgliedsbeiträge erhöht, die je nach Zeitraum (6 Monate, 12 Monate, 24 Monate) so zwischen 45 Euro und 65 Euro im Monat liegen.
Nun zur Frage:
Ich bin der Meinung, das von den neuen Preisen „nur“ die neuen Mitglieder betroffen sein sollen. Bereits vorhandenen Mitglieder sollen weiterhin den Preis zahlen, den sie bereits seit Anfang an gezahlt haben !!
Beispiel:
Ich gehe in einen Handy Shop und melde mir ein Vertrags Handy an, eben weil es gerade eine super günstige Aktion gibt von nur Euro 9,90.- im Monat für 2000 Freiminuten, 1000 SmS und 3000 MB Datenvolumen je Monat. Diese Aktion ist jedoch nur 3 Monate gültig, bedeutet, wer sich in dieser Zeit einen Vertrag holt, bekommt nun diesen Preis. Diesen Vertrag nutze ich nun schon seit 7 Jahren und bezahle immer gleich viel, eben diese knapp 10 Euro im Monat. Obwohl die Preise für die selben Leistungen in der zwischen Zeit schon enorm gestiegen sind, nunmehr fast schon 30 Euro im Monat, bezahle ich immer noch den alten Aktions Betrag, eben weil ich damals zugeschnappt habe.
Versteht ihr vorauf ich hinaus will ?
Ich finde es nicht Rechtens, das der neue Mitgliedspreis nun für alle gelten soll !! Aber wie seht ihr das ?
Eventuell gibt es dazu auch einen Paragraf und/oder Vereins Bestimmungen die meine Theorie bestätigen, wie gesagt – es handelt sich hierbei um einen Österreichischen Verein !
Mfg Andreas
Ernst Eiswürfel
06-02-2016, 12:53
Wenn du den alten Vertrag hast mit 20€ dann bleibt es bei dem Preis. (sollte man meinen).
Darauf würde ich bestehen, das es bei dem Preis für dich bleibt auch bei Verlàngerung, solange kein neuer Vertrag zustande kommt.
da biste falscher meinung ebenso wie der herr eiswürfel, auch wenn es euch recht wäre. hier geht es um vereinsrecht und die satzung des jeweiligen verein. der verein hat das recht auf der mitgliederversammlung (bei einem gesamtverein mit mehrreren abteilungen ist es die delegiertenversammlung), die einmal jährlich stattfinden soll/muss, einen höheren beitrag vorzuschlagen, der dann durch die versammlung genehmigt oder abgelehnt wird.
bei kommerziellen angeboten greift nicht das vereinsrecht, sondern die vertragliche vereinbarung, die nicht so einfach geändert werden kann.
ich gehe nicht davon aus, dass das in österreich anders als in deutschland ist.
quelle lsb-berlin
http://www.lsb-berlin.net/nc/angebote/verbands-und-vereinsberatung/07-mitgliedsbeitrag/mitgliedsbeitrag-vereinsbeitrag/print.html?print=1
Crossoverman hat recht.
Wenn die Mitgliederversammlung einer Neustrukturierung zugestimmt hat gilt in einem Verein der neue Beitrag für alle.
was ich zu bedenken gebe ist die drastische erhöhung, im von mir verlinkten beitrag steht dazu etwas. ich hab aber keine ahnung wie das in österreich ist. definitiv dürfen vereine aber beiträge erhöhen, wenn es die satzung hergibt, und die gelten dann für alle. deswegen steht auf den meisten mitgliedsanträgen (im verein ist man mitglied-also bestandteil des verein- nicht kunde wie bei kommerziellen angeboten) auch, dass man mit der unterschrift die satzung des vereins akzeptiert.
Ernst Eiswürfel
06-02-2016, 13:35
Stimmt schon, zumindest für die brd.
Dann hat er bei der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht.
Ohne den Vertrag zu kennen und prüfen zu können wirds schwierig.
50€ für 4x Training pro woche/ 20xmonatlich, ist dennoch so gut wie geschenkt.
man sollte verlinkte beiträge auch mal lesen. eine beitragserhöhung ergibt im vereinsrecht noch lange kein sonderkündigungsrecht! was willst du also am vertrag prüfen, es ist ein mitgliedsvertrag in einem verein, kein vertrag über die erbringung einer dienstleistung im bürgerlichem rechtssinne.
* Silverback
06-02-2016, 13:37
Wie zuvor schon gesagt: Hier gilt Vereinsrecht, weil es sich ja im Eingangspost um eine Vereinssituation handelt.
:-§
Dazu allerdings ein paar Anmerkungen (wohl alle aus Sicht des deutschen Vereinsrechts - wie's in Austria ausschaut, weiß ich nicht):
1. Die Pflicht zur Beitragszahlung ist in aller Regel in der Vereinssatzung (VS) festgelegt.
2. Dort MUSS auch drinstehen, dass Preise (i.S.v. Mitgliedsbeiträgen) durch Beschluss der Mitgliederversammlung (MV; = oberstes Organ eines Vereins (in Deutschland)) erhöht werden können; Ausnahmen können in der Satzung ebenfalls geregelt sein (z.B. der Vorstand kann Beitragserhöhungen beschliessen (allerdings müssen sie dann auch tatsächlich aufgeführt sein; sonst geht's nicht)).
3. Ein Mitgliedsbeitrag kann also nur dann angehoben werden, wenn seine Erhöhung zuvor durch die MV rechtsgültig beschlossen wurde. Dazu gehört (neben einigen (durchaus wichtigen) formellen Anforderungen an die Durchführung der MV selbst!), dass die Preiserhöhung als eigener TOP bereits in der (rechtzeitigen) Einladung zur MV mitgeteilt wurde und dann dort zur Abstimmung gestellt und von den Mitgliedern eindeutig mehrheitlich bejaht wurde.
Wenn das alles so ist, dann allerdings gilt der neue Mitgliedsbeitrag für alle im gleichen Umfang (außer für die Mitglieder, die im Vorfeld (!) ausgetreten sind (die haben dann für den "Rest ihrer Tage" Bestandsschutz)).
Weil: Auch (bzw. gerade) ein Verein muss halt auch kalkulieren! Und da Du ja eingangs selbst gesagt hast, dass der Beitrag eigentlich recht günstig ist/ war, liegt es fast auf der Hand, dass er irgendwann mal angehoben wird (im rechtlich zulässigen Rahmen (s.o.)).
In Summe: Unbedingt reinschauen in die Vereinssatzung, ggf. in etwaige Sitzungseinladungen u./o. Sitzungsprotokolle, das österreichische Vereinsrecht, ... tbc. Und nur wenn da irgendwas nicht "gesetzeskonform" abgelaufen ist, dann lohnt sich ein Widerspruch - der dann auch zügig gemacht werden sollte (schriftlich, per Einschreiben (gem. deutschem Recht)).
Wiegesagt, alles bezogen auf das deutsche Vereinsrecht. Das kann in Austria ähnlich sein ... muss es aber nicht (da sollte aber Mama Google bzw. die österreichische Entsprechung des BGB helfen :) ).
Ernst Eiswürfel
06-02-2016, 13:41
man sollte verlinkte beiträge auch mal lesen. eine beitragserhöhung ergibt im vereisnrecht noch lange kein sonderkündigungsrecht! was willst du also am vertrag prüfen, es ist ein mitgliedsvertrag in einem verein, kein vertrag über die erbrningung von leistung im bürgerlichem rechtssinne.
Deinen link habe ich gelesen. Bin auf einem österreichischem portal auf das SKR gestossen. Wenn die Beiträge drastisch(hier über 100*/ liegen, hat er Sondrkündigungsrecht.
Gruß
auch in meinem link steht das von einem sonderkündigungsrecht, allerdings ist das auslegungssache des jeweiligen gericht, persönlicvh habe ich ja auch geschrieben, dass ich die erhöhung für zu hoch halte. ich würde sagen da gibts nur zwei möglichkeiten.
1. versuchen rauszukommen per sonderkündigung, aufgrund unverhältnismäßiger erhöhung
2. weiter trainieren zum neuen beitrag
die möglichkeit für den alten beitrag weiter zu trainieren sehe ich hier nicht gegeben.
das größte problem ist, dass menschen mitgliedschaften oder verträge abschliessen und sich ums kleingedruckte keine gedanken machen. dadurch ergeben sich in JEDEM verein immer wieder die gleichen mißverständnisse.
Shaolin-2005
06-02-2016, 14:23
Hallo zusammen, ja da sind schon einige Beiträge in der kurzen Zeit zusammen gekommen !! Dankeschön an dieser Stelle dafür :)
Ich bin der Typ Mensch, der sehr sozial eingestellt ist und den Sport allen ermöglichen möchte, nicht nur denen die es sich leisten können, sondern auch denen, die finanziell nicht so standhaft sind, den ich sage immer, die liebe zum Sport sollte allen ermöglicht werden !!
Der Preis von damals, eben diesen Euro 20.- im Monat für Kinder und Erwachsene gleichermaßen, ist auf meinem Mist gewachsen und dazu stehe ich noch nach wie vor. Auf meinem Mist deshalb, weil ich beim der Kung-Fu Schule einiges mitzureden habe und an sämtlichen Entscheidungen großes Mitsprache Recht habe, bin der der Marketingleiter (zu finden im Impressum auf der Page).
http://www.siu-lum-pai.at/
Ich habe auch sämtliche Sonderangebote ins Leben gerufen, eben weil ich möchte, das der Sport jedermann ermöglicht und leistbar gemacht werden soll !!
Gestern (05.02.2016) war eine Generalversammlung bei der das Thema der neuen Preise zu Wort gekommen ist. Ich persönlich war geteilter Meinung, zwar bin ich auch für eine Erhöhung der Preise (vl nicht gerade so hoch wie derzeit) aber da lasse ich mir schon noch ein Angebot einfallen. Aber ich war dagegen, das die bereits vorhandenen Mitglieder ab sofort den neuen Preis zu bezahlen haben.
In meinen Augen ist das nicht korrekt !! Als Beispiel siehe in meinen ersten Beitrag ganz oben der Vergleich mit der Handy Anmeldung !
Ich werde mein Ding durchziehen und alles machen, das die alten Mitglieder den alten Preis weiterhin zu Zahlen haben, fragte nur deshalb nach, weil es hätte ja ein Vereins Gesetz geben können, die meine Meinung bestätigt !
Lg Andreas
deine meinung in allen ehren, aber du liegst falsch. im sinne des vereinsrecht dürftest du gar keinen unterschied zwischen altmitgliedern und neumitgliedern machen. wenn du die bisherigen beiträge gelesen hast (was ich etwas in zweifel ziehe, weil vereins und satzungsrecht erklärt wurden) sollte das eigentlich klar sein, auch dass der vergleich mit dem handyvertrag überhaupt nicht vergleichbar ist.
du als einzelnes mitglied kannst gar nichts machen, wenn die mitgliederversammlung beschliesst (die ist übrigens nur einmal jährlich), außer sonderkündigung oder akzeptieren, wie schon genannt.du als marketingleiter (kenne ich nicht als offizielle funktion) hast übrigens keinerlei sonderrechte, auch das präsidium (zu denen in deutschland kein marketingleiter gehört) ist an entscheidungen der mitgliederversammlung gebunden und einzelne können, im vereinssinne, keine tragweiten entscheidungen bezüglich satzungsrelevanter themen entscheiden. wäre das nicht so, seid ihr kein verein (so ein klein wenig zweifelt man, wenn man derartige beitragserhöhungen liest-wer hat sich das ausgedacht und wurde das zur abstmmung gebracht..) im üblichen vereinssinne, dann wäre ich mit derartigen aussagen in der öffentlichkeit vorsichtig, das könnte in deutschland evt. die gemeinnützigkeit kosten...
Schnueffler
06-02-2016, 14:49
...
In meinen Augen ist das nicht korrekt !! Als Beispiel siehe in meinen ersten Beitrag ganz oben der Vergleich mit der Handy Anmeldung !
Ich werde mein Ding durchziehen und alles machen, das die alten Mitglieder den alten Preis weiterhin zu Zahlen haben, fragte nur deshalb nach, weil es hätte ja ein Vereins Gesetz geben können, die meine Meinung bestätigt !
Lg Andreas
Das Vereinsrecht widerlegt ja genau dein Beispiel mit dem Handy und deine Meinung.
Schnueffler
06-02-2016, 14:53
P.S.:
Wenn ich mir diesen Teil eurer AGBs durchlese, müsste eh jeder spätestens nach 24 Monaten einen neuen Vertrag erhalten und dann die neuen Beiträge zahlen.
"Die Mitgliedschaft verlängert sich nicht automatisch um die erworbene genannte Vertragsdauer und bedarf auch keiner weiteren Kündigung von Seiten des Vertragspartners. Die Mitgliedschaft endet Automatisch nach Ablauf der bezahlten 3 / 6 oder 12 Mehrmonatigen Mitgliedschaft. Eine erneute verlängerung ist jedoch möglich und Sie erhalten für den neuerlich bezahlten Vertragszeitraum, einen neuen Vertrag. Eine Einschreibgebühr ist nicht zu entrichten."
stimmt, damit würde ein neuer vertrag zustande kommen. aber da werden ja keine 24 monatigen möglichkeiten erwähnt, wie im eingangsthread. alles etwas "ungewöhnlich".
Schnueffler
06-02-2016, 15:08
Auf der Preisseite sind die 24 Monate erwähnt. Also passt es nicht so ganz zusammen.
wie dem auch sei. ist es ein verein gilt das vorab erwähnte. ich denke, zumindest bis zum ablauf des jeweiligen vertrages ist da nichts zu machen.
Ich gebe den TE Recht. Für die Mitgliedschaftstreue sollte man doch verlangen können, dass der Preis konstant bleibt!
Ich würde aufjedenfall versuchen mit denen ein bisschen zu verhandeln.
Schnueffler
06-02-2016, 15:16
Ich gebe den TE Recht. Für die Mitgliedschaftstreue sollte man doch verlangen können, dass der Preis konstant bleibt!
Ich würde aufjedenfall versuchen mit denen ein bisschen zu verhandeln.
Und dafür geht der Verein dann pleite?
Ich gebe den TE Recht. Für die Mitgliedschaftstreue sollte man doch verlangen können, dass der Preis konstant bleibt!
Ich würde aufjedenfall versuchen mit denen ein bisschen zu verhandeln.
wenn man keine ahnung hat.... hauptsache was geschrieben, jungejunge..... keine ahnung von vereinsrecht, aber phrasao schreit la paloma.
Und dafür geht der Verein dann pleite?
Das hätte sich der Verein vorher überlegen müssen und es dann nicht nur für 20 € anbieten dürfen.
Myth-Lee
06-02-2016, 15:22
Das hätte sich der Verein vorher überlegen müssen und es dann nicht nur für 20 € anbieten dürfen.
Was für eine Sorte Pharao bist du eigentlich?
Mehr so der Sonnengott, oder?
Schnueffler
06-02-2016, 15:22
Das hätte sich der Verein vorher überlegen müssen und es dann nicht nur für 20 € anbieten dürfen.
Da merkt man, das du keine Ahnung vom realen Leben hast, denn sowas wie Preisentwicklung, veränderte Kostenlage, usw. kennst du anscheinend nicht.
dein einwurf macht, mal wieder, null sinn. nur weil ein bekannter von dir findet, dass man in geschlossenen gemeinden 70 fahren darf und du das auch so siehst darf man das rechtlich immer noch nicht. und wer jetzt über "ungerecht" jammert, dafür gibts versammlungen und abstimmungen, wenn die mehrheit so entscheidet muss ich das akzeptieren oder die konsequenz ziehen.
Da merkt man, das du keine Ahnung vom realen Leben hast, denn sowas wie Preisentwicklung, veränderte Kostenlage, usw. kennst du anscheinend nicht.
Ich versetze mich jetzt auch mehr in der Lage des Trainierennden. Aus Sicht des Vereins kann ich es schon verstehen.
Aber hätte man dann nich gleich die Basis höher legen müssen? 20 € findr ich auch sehr günstig.
Was für eine Sorte Pharao bist du eigentlich?
Mehr so der Sonnengott, oder?
Mit der 9. Plage hat mein Gott, den Sonnengott besiegt! :D:D:D
das ist aber nicht hier das thema. 20,- ist für einen verein normal. ich kenne gute vereine, bei denen man für 10,- drei mal wöchentlich, plus ein mal freies training, trainieren kann. warum die beiträge so stark angestiegen sind und wer das beschlossen hat ist eine andere sache.
Schnueffler
06-02-2016, 15:31
dein einwurf macht, mal wieder, null sinn. nur weil ein bekannter von dir findet, dass man in geschlossenen gemeinden 70 fahren darf und du das auch so siehst darf man das rechtlich immer noch nicht. und wer jetzt über "ungerecht" jammert, dafür gibts versammlungen und abstimmungen, wenn die mehrheit so entscheidet muss ich das akzeptieren oder die konsequenz ziehen.
Ich versetze mich jetzt auch mehr in der Lage des Trainierennden. Aus Sicht des Vereins kann ich es schon verstehen.
Aber hätte man dann nich gleich die Basis höher legen müssen? 20 € findr ich auch sehr günstig.
Lies dir einfach das durch!
Wenn die Mehrheit es in der Versammlung beschließt, dann ist das so.
Myth-Lee
06-02-2016, 15:44
Mit der 9. Plage hat mein Gott, den Sonnengott besiegt! :D:D:D
Ich sehr über all Sächsen. :D
Danke :)
freakyboy
06-02-2016, 15:47
phrasao
:rofl:
* Silverback
06-02-2016, 15:56
Noch ein paar Ergänzungen:
1. Wir (naja, zumindest ich) reden hier die ganze Zeit von e.V. (eingetragenen Vereinen) (in Deutschland); bei nichteingetragenen gibt es viele der vorgenannten rechtlichen Beschränkungen nicht (was bedeutet, dass sie etwas freier schalten und walten können). wie's in A ist, ...?
2. Es gibt allerdings auch bei e.V. eine (etwas neuere) Nummer: Die Kursmitgliedschaft. Die haben viele Vereine eingeführt, um der Konkurrenz (z.B. durch Fitnessstudios) begegnen zu können. Da gilt dann der ursprüngliche Beitrag oft auch nur für die Kursdauer, und kann danach variieren (was möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht beinhaltet).
3. Position "Marketingleiter": Die gibt's zwar nicht im BGB-Vorstand (in Deutschland) - allerdings kann sie in jedem erweiterten Vorstand (wenn in der Satzung vorhanden) eingerichtet werden (das steht jedem Verein frei, Positionen und deren Anzahl zu definieren).
4. Zum Preis: Der hängt von vielen Faktoren hat - und in einem KS-Verein ja sehr oft von dem, was an den/die Trainer zu bezahlen ist. Wenn ein Verein eingetragen, und vor allem, wenn er auch gemeinnützig ist, sind dem allerdings Grenzen gesetzt ("keine wirtschaftlichen Gewinnabsichten") ... alles immer bezogen auf D. Deswegen sind ja hierzulande auch in nahezu allen Profifußballvereinen (der 1. und meist auch der 2. Bundesliga), die Profiabteilungen aus dem ev-Vereinsbetrieb ausgegliedert; ansonsten wird gerne unterschieden zwischen "gemeinnütziger Tätigkeit" und "wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb". Wenn es um einen ev geht, muss der ja auch der JHV einen Rechnungsbericht vorlegen - und aus dem kann man ersehen, wofür das ganze Geld so genutzt werden soll.
Aber nochmal (wie auch hier schon mehrfach geschrieben): Selbst bei 60,- €/M. bei 4x die Woche Training (was für einen normalen eV-Sportverein sicherlich ein hoher Beitrag ist) ... bleibt kaum mehr was beim KS-Verein und/oder Trainer (von irgendwelchen Rücklagen ganz zu schweigen). Der hehre Gedanke in Ehren - aber es ist nunmal so, dass die Zeiten sich ändern. Und auch Vereine haben mehr und höhere Ausgaben, um ihre satzungsgemäßen Zwecke zu erfüllen. Und das Leben wird teurer.
Genau deswegen ist eine Vereinsmitgliedschaft ja eben NICHT mit einem Handyvertrag zu vergleichen.
Möglichkeiten:
a) im Gestern leben, über das heute (und seine Preise) schmollen und (mit Sicherheit) vergeblich dagegen angehen.
b) Preiserhöhung akzeptieren, Preis-Leistungsverhältnis durchrechnen - und sich freuen, immer noch ein Schnäppchen gemacht zu haben.
c) Kündigen und (mit Sicherheit erfolglos) nach einer ähnlichen (älteren) Billignummer Ausschau halten.
d) Oder halt, wie schon geschrieben, gucken, ob das alles so rechtens war (gem. A-Vereinsrecht). Persönliche Anmerkung: Aber selbst wenn ja, wird der (darauf "hingewiesene") Verein einen solchen Fehler kein zweitesmal begehen und mit Sicherheit nachbessern.
P.S.: Und noch eine persönliche Anmerkung an den TO: Bei dem hier geschriebenen "sozialen Gewissen" wäre es IMHO sinnvoll, die Lösung b) unter den gleichen (eben sozialen Gesichtspunkten) zu betrachten und sich zu überlegen, was wäre, wenn der Verein als Resultat evtl. nicht mehr weitermachen kann und aufgelöst würde.
Mehr kann ich insgesamt zu dem an sich spannenden Thema nicht beisteuern, weil mir die Infolage extrem dünn erscheint.
Nur nochmal der Hinweis: Vereinsmitgliedschaften mit Handyverträgen zu vergleichen, wäre in etwa so, wie ein freie Seilschaft beim Klettern mit einer geführten und versicherten Tour von Ameropa.
Trotzdem viel Glück dabei, Euch mit Eurem Verein auf eine gemeinsame Spur zu bringen.
Ich möchte einwerfen dass das deutsche Vereinswesen etwas besonderes ist und wahrscheinlich nicht vergleichbar mit Österreich.
Mir kommt das mit der Beitragserhöhung etwas komisch vor, von wem wurde sie beschlossen und deckt sich das mit den Statuten?
65€ bei 12 Monaten Laufzeit wäre in Deutschland schon nicht schlecht
Der Verein darf zwar Gewinn erzielen, jedoch darf der nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden. Ich hätte den Verdacht dass dies umgangen wird indem dem Trainer ein Gehalt bezahlt wird? Halte ich für problematisch.
Ich will darauf hinaus dass hier der Vereinsstatus auf wackeligen Füßen steht.
Ansonsten würde ich das auch so sehen dass man mit der drastischen Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht hat.
Ein Anspruch auf den alten Beitrag besteht nicht.
Shaolin-2005
06-02-2016, 17:35
Okay, nun habe ich es verstanden !!
Da nun so viele Beiträge geschrieben wurden, versuche ich nun mal möglichst viele Fragen zu beantworten:
1) In unserem Verein gibt es drei Vorstandsmitglieder. Der erste ist der Großmeister also der Sifu selbst, der zweite bin ich - der Marketingleiter ja und der dritte im Bunde ist der Kassier. Wir drei entscheiden wie / was gemacht wird. (siehe Anhang)
2) Ja es stimmt, in den AGB ist die neue Regelung, also die mit 24 Monaten noch nicht verändert worden, dieses werde ich aber noch heute in angriff nehmen, da es ja meine Vereins Page ist.
3) Okay – das mit dem Vergleich mit dem Handy Vertrag hingt auf wackeligen Beinen, das stimmt.
4) Verdienen tun wir nichts dabei, alles Ehrenamtlich, bedeutet das die Mitgliedsbeiträge für das Dojo draufgeht und vom Rest kaufen wir monatlich immer ein wenig Zubehör (Stöcke, Schwerter, Nunchakus, Dolche, Fächer, Kleidung, etc....) !
5) Nun – bisher haben wir immer die letzten Jahre zumindest, die Beiträge zu Euro 20.- im Monat gehabt. Doch nunmehr ist es so, das wir ständig aus eigener Tasche vieles beisteuern mussten um überhaupt überleben zu können. Im schnitt sind monatlich 150-200 Euro an kosten geblieben, die wir privat nachgezahlt haben. Deshalb die Preiserhöhung, damit dies ein Ende hat. Somit bleibt dann auch Geld für diverse Fahrten zu Turnieren in Österreich, Schweiz und Deutschland, was wir vorhaben zu fahren – übrig.
Mein Anliegen an der ganzen Geschichte war diese, das die bereits vorhandenen Mitglieder den gewohnten Preis beibehalten, nur die „neuen“ den neuen Preis zu zahlen haben !!
Im großen und ganzen bringt es der letzte Satz von @Kannix die Frage auf dem Punkt.... (Ein Anspruch auf den alten Beitrag besteht nicht.)
Dankeschön – Lg Andreas
Schnueffler
06-02-2016, 17:41
Du sagst, ihr entscheidet zu dritt.
Wie ist die Preiserhöhung denn festgelegt worden?
Auf der JHV oder nur ihr untereinander?
Was besagt denn eure Satzung?
...
Der Verein darf zwar Gewinn erzielen, jedoch darf der nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden. Ich hätte den Verdacht dass dies umgangen wird indem dem Trainer ein Gehalt bezahlt wird? Halte ich für problematisch.
Ich will darauf hinaus dass hier der Vereinsstatus auf wackeligen Füßen steht.
So lange es kein gemeinnütziger Verein ist, ist es nicht so plroblematisch wie es sich aussieht.
Ansonsten würde ich das auch so sehen dass man mit der drastischen Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht hat.
Ein Anspruch auf den alten Beitrag besteht nicht.
In den meisten Vereinen muss der Beitrag von der Mitgliederversammlung abgesegnet werden und tritt frühestens mit der nächsten Abrechnungsperiode in Kraft. Insofern besteht meist ein ausreichendes Zeitfenster zur regulären Kündigung. Sollte dem nicht so sein kann man die Mitgliederversammlung auch gut nutzen solche Beitragserhöhungen in Frage zu stellen oder gar rückgängig zu machen.
Andererseits, es sind Vereine. Leider hat sich in der Gesellschaft ein Dienstleister-Denken breit gemacht. Wird der Beitrag erhöht ist das Gejaule groß.
@silverback auch ich hab die ganze zeit von nem e.v. geschrieben. sieht man eigentlich deutlich.
ich glaube aber auch nicht, dass dass vereinsrecht in at soooo anders ist und wie der ersteller das inzwischen beschreibt, hat das nur wenig, bis fast nix, mit einem ordnungsgemäßen verein, im sinne von e.v., in meinen augen zu tun.
Ich finde Eure Preisveränderung von derzeit 20 auf bis zu 65 Euro/Monat sehr hoch.
Es könnte problematisch werden wenn neue Mitglieder später erfahren dass sie drei mal so viel bezahlen wie die "alten".
Besser und fairer währe einfach den Beitrag für alle auf 30 oder 35 Euro zu setzen.
tempestas
07-02-2016, 06:58
Dieser Thread ist der lebende Beweis, warum Volksentscheide keine gute Idee sind.
Völlig egal, wie häufig hier einige zu Recht auf relevante Dinge hinweisen, es kommen immer wieder Leute, die nichts gelesen haben oder denen es egal ist, was geschrieben wurde. Für die ist nur wichtig ihr "ich finde xyz" zu schreien...
* Silverback
07-02-2016, 09:50
@silverback auch ich hab die ganze zeit von nem e.v. geschrieben. sieht man eigentlich deutlich.
Alles cool, Du warst auch gar nicht gemeint! Deine Posts hab ich in der ganzen Diskussion als kurz (im Gegensatz zu meinen :)) und zielführend empfunden. Peace!
Hatte bei einigen (anderen!) Posts den Eindruck, dass da sehr stark verallgemeinert wurde.
ich glaube aber auch nicht, dass dass vereinsrecht in at soooo anders ist
Bin zwar oft in A, Kann aber dazu überhaupr gar nix sagen; nur: Das ist aber ein entscheidender Punkt!
und wie der ersteller das inzwischen beschreibt, hat das nur wenig, bis fast nix, mit einem ordnungsgemäßen verein, im sinne von e.v., in meinen augen zu tun.
Bin ich bei Dir.
z.B. Dieser Satz mit den "AGB" weist irgendwie schon extrem stark auf ein vereinsfernes Gebilde, sprich eine Schule, hin. etc.
Das gibt's zwar in D, das manchmal (z.B. aus steuerlichen Gründen) ein Verein gegründet wird, um Geld zu sparen ... nur wird das a) halt oft sehr dilettantisch betrieben und b) bewegen sich viele damit auf dünnem Eis.
Die juristische Seite ist ja schön und gut aber ganz allgemein ein paar Gedanken dazu.
- Ich nehme mal an der Verein braucht das zusätzliche Geld und macht das nicht aus Jux und Tollerei.
- Eine Zweiklassengesellschaft schaffen von günstigen Altverträgen und teuren Neuverträgen würde wahrscheinlich ziemlich böses Blut schaffen. Ich wäre ziemlich sauer, wenn man quasi von mir als Neuzugang verlangt dass ich für die "Alten" das Training mitzahle.
- Sozial gerecht wäre das natürlich sowieso nicht - auch ein Neuzugang kann kein Geld haben. Hat eher was von "eingesessenen Rechten". Dann bietet lieber vergünstigtes Training für Studenten und Arbeitslose o.ä. an.
Schlangenmensch
07-02-2016, 21:06
Nach deutschem Vereinsrecht gilt das Gleichbehandlungsgebot (ich hoffe das ich den richtigen Terminus benutze). Das würde es juristisch schwer machen, im Prinzip die selbe Mitgliedschaft zu unterschiedlichen Beiträgen in der Satzung festzuschreiben. Hätte für mich auch einen schalen Beigeschmack der persönlichen Bevorzugung wenn ich als Mitglied mich über zukünftige Mitglieder stelle und mich preislich bevorzuge.
Eine Möglichkeit wäre, unterschiedliche Mitgliedschaftstypen zu definieren mit denen man "Sozialschwachen" eine Preisgünstigere Variante anbietet.
Ansonsten, wenn die Mitgliederversammlung ein höheren Beitrag beschließt wissen die "alt" Mitglieder ja Bescheid und sind offensichtlich dafür. Daher ist meiner Meinung nach nichts unfaires dabei, wenn dann alle den selben teureren Beitrag bezahlen.
Also soweit ich das von unserem Judo Verein weis, muss die Mitgliedschaft für unter 14 Jährige jährlich erneuert werden.
Somit wäre es hier sowieso problematisch einen alten Mitgliedsbeitrag beizubehalten.
Ok. Wenn ich mir hier die Antworten so durchlese, ist das österreichische Vereinsrecht wirklich ganz anders als das deutsche.
In Österreich braucht ein Verein Statuten, die bei der Vereinspolizei hinterlegt sein müssen.
Mindestmitgliederzahl für einen Verein sind zwei Mitglieder.
Es müssen regelmäßig (so oft wie in den Statuten festgelegt) Vereinssitzungen abgehalten werden, wo solche Dinge wie Vereinsbeiträge, Wahl des Vorstands usw festgelegt werden können.
Es können unterschiedliche Mitgliedschaften mit unterschiedlichen Rechten und unterschiedlichen Pflichten (zb Kosten) festgelegt werden. zb ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder, Studentenmitglieder usw.
Ob ein Verein gemeinnützig ist oder nicht, hängt davon ab, was in den Statuten festgelegt wurde. Es ist kein Problem Einnahmen zu machen und diese zb wieder in Equipment, Miete oder ähnliches zu investieren. Ob der Verein Umsatzsteuer zahlt, hängt vom Gesamtumsatz ab, nicht von der Gemeinnützigkeit.
Nebenbei: Ein Verein kann Angestelle (zb Putzfrau, Sekretärin, Trainer, usw) anstellen. Diese sind dann in einem ganz normalen Dienstverhältnis für das auch Abgaben (Lohnsteuer usw) entrichtet werden. Dh es ist kein Problem für die Gemeinnützigkeit eines Vereins einen Trainer anzustellen, der dann auch ein Gehalt bezieht. Im Gegensatz dazu dürfen Ämter wie ob Obmann, Kassier oder ähnliches nur ehrenamtlich, also ohne finanzielle Gegenleistung, ausgeübt werden. Wenn der Obmann aber gleichzeitig als Putzfrau (oder Trainer) auftritt, darf er für seine Tätigkeiten als Putzfrau (oder Trainer) auch Geld bekommen, nicht jedoch für seine Obmannstätigkeiten.
@Shaolin-2005:
Rein rechtlich gesehen wäre es kein Problem den niedrigen Beitrag für die "alten" Mitglieder zu behalten und nur bei neuen Mitgliedern den höheren Preis zu verlangen. Ich gebe aber zu bedenken, daß Euer Zulauf sicherlich stark nachlassen wird, wenn Ihr Eure Beiträge in dem genannten Ausmaß anhebt. Dh vermutlich werden es nur einige wenige sein, die dann den neuen Beitrag zahlen und damit wird Euer Ziel dem Verein nicht mehr so viel aus eigener Kasse zuschießen zu müssen voraussichtlich mindest kurz- bis mittelfristig verfehlt. Vergleiche dazu was für Preise andere Vereine oder auch komerzielle Schulen verlangen. (Vergleiche nicht nur mit anderen Anbietern Eures Stils, sondern allen Kampfkunstangeboten allgemein. Für Anfänger ist eine Kampfkunst fast genauso gut wie eine andere.)
Wenn Eure Mitglieder Euer Training schätzen, werden sie sicherlich bereit sein ein wenig mehr beizutragen um den Fortbestand des Vereins zu sichern. Mit einer weniger starken Erhöhung, wie auch schon von anderen vorgeschlagen, habt Ihr Eure alten Mitglieder an Bord und habt auch größere Chancen neue Mitglieder zu überzeugen.
Generell sollte man bei der Preispolitik auch folgendes überdenken: Viele Leute bemessen den Wert dessen was sie kaufen anhand der Zahl die auf dem Preisschild steht. Verlangt man zu wenig, wissen es die Leute nicht zu schätzen. An einem durchschnittlichen Fortgehwochenende gibt man leicht 30 oder 40 Euro (oder mehr) aus. Wenn man ins Training kommen will, sollte es ein leichtes sein hin und wieder einen Abend auszulassen und statt dessen den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Für wirklich bedürftige können ja jederzeit Sonderkonditionen ausgehandelt werden.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, je günstiger unsere Preise waren, desto mehr Mitglieder hatten wir, die uns dann auch noch runterhandeln wollten, nicht pünktlich gezahlt haben usw. Das soll jetzt kein Aufruf zu Wucherpreisen sein, aber denkt mal darüber nach, was Ihr anbietet, was Ihr investiert und überlegt dann, was Ihr wollt, daß es Euren Schülern wert ist.
Alles Gute und viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung!
astrid
wie kommste denn darauf, dass das bei uns so anders ist? bei uns gibts auch statuten/satzungen, mitgliederversammlungen, vereinsregister,landesportbünde, festgelegte vorstandsposten, wahlen, und geminderte beitragssätze (zb für kinder,studenten, rentner,ehrenmitglieder, passive, schwerbehinderte) gibt es auch , nur keine willlkürlichen beitragsunterschiede zwischen alten und neuen mitgliedern....
natürlich dürfen auch angestellte eingestellt werden, während bestimmte postionen ein ehrenamt voraus setzen (prominentes beispiel dfb präsident), aber das mit den jobs war hier ja nie das thema.
es gibt bei uns auch gemeinnützige vereine (e.v.) und andere vereine.
ich weiss also nicht genau welche beiträge du gelesen hast, einige davon haben die o.g. infos zumindest teilweise angesprochen
die essenzfragen war aber andere, nämlich unterschiedliche beitragssätze für alte und neue mitglieder, eigenartige vorstandsbeschlüsse (beiträge entscheidet die mitgliederversammlung auf vorschlag) und zusammensetzung des selbigen. unterschiedliche laufzeiten, die sich nicht verlängern. ob das in at wirklich rechtens ist unterschiedliche beiträge in gemeinützigen vereinen, für die gleichen personengruppen, zu erheben mag wohl sein. bei uns wäre es das nicht und das auch zu recht, da das vereinsrecht zwar sonderregelungen zulässt (wie die oben genannten), ale anderen aber gleich behandelt und das ist auch gut so.
da der hier besprochene verein aber ohnehin seine verträge,egal welcher laufzeit, nicht autom. verlängert und dann ein neuer vertrag zustande kommt. ist die diskussion teilweise invalid, weil es dann in absehbarer zeit keine altverträge mehr gibt.
Ok. Sorry, für die späte Antwort. War leider grad viel los bei mir.
Worauf ich hinauswollte ist, daß es den Unterschied (e.v.) Vereine und andere Vereine in Österreich nicht in der Form gibt. Man kann in die Statuten hineinschreiben, daß der Verein gemeinnützig ist. Dann gilt das auch. Punkt. So Vorschriften wie in Deutschland, daß man Leute nicht abweisen darf oder daß alle das gleiche zahlen sollen, gibt es bei uns diesbezüglich nicht. (BTW: Soll natürlich rein generell niemand diskrimiert werden, aber das steht nicht im Vereinsrecht und gilt vor allem net nur für eine bestimmte Art von Verein.)
Das mit den Angestellten hab ich nur dazugeschrieben, weil irgendwer oben angemerkt hat, daß es nicht rechtens sein kann, daß der Trainer dann auch noch Geld bekommt, oder so ähnlich. Daher wollte ich aufzeigen, daß dem ganz und gar nicht so ist. Hätte auch vermutet, daß es in Deutschland diesbezüglich keinen Unterschied gibt. Deswegen war auch ein Absatz dazwischen.
Bzgl den ablaufenden Verträgen hast Du natürlich recht. Schon allein von daher macht es wenig Sinn von alten und neuen Mitgliedern unterschiedlich Beträge zu verlangen ... wobei es rein technisch meiner Meinung nach durchaus möglich wäre, so etwas zu konstruieren, zb indem die "alten" Mitglieder eben eine andere Form der Mitgliedschaft haben, als die "neuen" Mitglieder (sowas wie Ehrenmitglieder vs. reguläre Mitglieder) ... aber sinnvoll und fair wäre es sicher nicht.
astrid
Shaolin-2005
19-02-2016, 21:29
Ich bedanke an dieser Stelle für die vielen Antworten und der damit verbundenen Zeit die ihr dafür aufgebracht habt !!
Besonders dieser eine Satz von @astrid, werde ich mir zu herzen ziehen und dies mal checken: Vergleiche dazu was für Preise andere Vereine oder auch kommerzielle Schulen verlangen. Vergleiche nicht nur mit anderen Anbietern Eures Stils, sondern allen Kampfkunstangeboten allgemein.
Was werden wir nun machen:
Sämtliche Mitglieder bezahlen weiterhin noch den selben Vereinspreis von EUR 20 pro Monat, solange - bis der Vertrag abgelaufen ist. Ab dann / ab dem neuen Vertrag tritt automatisch der neue Preis in kraft.
Weiteres:
Ich kann mir sehr gut vorstellen, das wir für Arbeitslose, Pensionisten, Sozial schwachen Familien, etc... einen gesonderten Preis anbieten werden. Auch werden die neuen Preise von mir nochmals bei der kommenden Sitzung angesprochen, und werde versuchen, die Preise etwas zu senken, wird schon klappen :)
Wichtig:
Es ist natürlich auch mir völlig klar, das ein Verein mit einem Mitgliedsbeitrag von nur Euro 20 im Monat über kurz oder lang, nicht überleben kann (oder aber es wird aus privater Tasche dazu gezahlt, wie es bis dato so der Fall war). Und bevorzugen möchte und werde ich auch keinen, mein Gedanke war es nur gewesen, die alt Mitglieder den Vorzug der alten Preise weiter genießen zu lassen, eben aus Gründen der Kundentreue, doch dürfte ich dadurch mich von meiner ziemlich sozialen Ader die ich habe, mich beeinflusst haben lassen. Mir ist der Verein auch sehr wichtig, schon alleine deshalb, weil ich es war, der aus der Kung-Fu Schule, einen Verein gemacht habe.
Meisterschaft:
Ich hoffe nun, das es hier in diesem Beitrag zu meinem Thema erlaubt ist, ein weiteres Thema anzusprechen, das mit der eigentlichen Frage hier nichts Zutun hat, versuchen kann man es ja mal :)
Und zwar sind wir mit unserem Verein ständig unterwegs und scheuen uns auch nicht vor längeren Fahrten. Im März fahren wir in den Shaolin Tempel Austria nach Wien. Im April haben wir es vor, bei der "Österreichischen Wushu Meisterschaft" teil zu nehmen. Im Mai fahren wir für ein paar Tage nach Kroatien zu einem Trainingscamp.
Sofern einer von euch noch weiß, wo ein Turnier oder Meisterschaft stattfindet (ev. mit freien Formen und Partnerkampf, etc...) bin ich sehr dankbar darüber !!
Werbung:
An dieser Stelle, kann ich es mir nicht verkneifen, euch die von mir ins leben gerufene Facebook Seite bekannt zu geben, wer mag kann gerne vorbei schauen :) KLICK (https://www.facebook.com/Huxingquan)
Dankeschön an alle und noch ein schönes Wochenende !!
* Silverback
19-02-2016, 22:04
Ich hoffe nun, das es hier in diesem Beitrag zu meinem Thema erlaubt ist, ein weiteres Thema anzusprechen, das mit der eigentlichen Frage hier nichts Zutun hat, versuchen kann man es ja mal :)...[/B]
Hi Shaolin-2005,
schön dass Dir der Thread offenbar was gebracht, freut mich sehr!
Zu Deinem letzten Satz (OBEN): Ich bin zwar selbst noch relativ neu hier im Forum - kann mir aber vorstellen, dass das LEICHT UNTERGEHEN WÜRDE (allein deswegen, weil die alte Überschrift ja wohl stehenbleibt und nicht auf das neue Thema hinweist).
Mein TIPP wäre (es sei denn, ein Moderator würde sich hier nochmal melden und sagen "das geht"):
A) Mach einen neuen Thread auf
B) und ergänze hier ggf. noch einen weiteren Post, in dem Du einen Link auf den neuen Thread setzt
C) Bitte die Moderation per PN (das scheint wohl der erwünschte Weg hier zu sein), diesen Thread hier dichtzumachen (auf dass keine Doppel-Posts kommen).
VIEL GLÜCK (sowohl mit dem Verein, wie auch mit euren Vorhaben :halbyeaha)!
Shaolin-2005
19-02-2016, 22:27
Hallo - ja der Gedanke ist mir irgendwie auch gekommen, das dieser Punkt eventuell in der Masse untergehen könnte.....
Hmmm - mal schauen :D
VIEL GLÜCK (sowohl mit dem Verein, wie auch mit euren Vorhaben :halbyeaha)!
Dankeschön für diese netten Zeilen :) Auch Dir alles Gute und noch liebe Grüße !!
Lg aus Kärnten
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