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Vollständige Version anzeigen : Helfer wird bestraft



FireFlea
12-02-2016, 17:30
Umstrittenes Urteil in Ludwigsburg: Amtsgericht bestraft Helfer - Landkreis Ludwigsburg - Stuttgarter Nachrichten (http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.umstrittenes-urteil-in-ludwigsburg-amtsgericht-bestraft-helfer.0e912ce4-0806-486e-9f32-86239c65dee6.html)


Das Ludwigsburger Amtsgericht verurteilt einen jungen Mann, der einem Prügelopfer geholfen und dabei selbst jemanden verletzt hat. Dabei hatte sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert....

Der Helfer befreit einen Mann, der von einer Gruppe alkoholisierter Jugendlicher zusammengetreten wird. Alle Zeugen sagen für ihn aus und sogar die Staatsanwaltschaft fordert Freispruch. Aber die Richterin argumentiert, der Helfer sei über das Ziel hinausgeschossen weil er einen aus der Gruppe weggeschubst hat. Ja hätte er einen Diskussionskreis bilden sollen oder was? :mad:

Dastin
12-02-2016, 17:33
krass. Wau. Naja er kann ja immer noch in eine höhere instanz gehen oder etwa nicht. Ja sowas ist dann schon tragisch aber naja manche sehen halt nur schwarz und weis und haben sehr verquirlten blick auf die geschehnisse und urteilen dem entsprechen. I

Gast
12-02-2016, 17:43
hatte das in einem anderen thread gepostet. finds bezeichnend, gab ja auch schon so einige reportagen, in denen staatsanwälte über ähnliches berichteten. wenn man über sowas mal näher nachdenkt wird einem angst und bange.
revision hat die verteidigerin gleich angekündigt.

Hafis
12-02-2016, 17:45
...
Der Helfer befreit einen Mann, der von einer Gruppe alkoholisierter Jugendlicher zusammengetreten wird. Alle Zeugen sagen für ihn aus und sogar die Staatsanwaltschaft fordert Freispruch. Aber die Richterin argumentiert, der Helfer sei über das Ziel hinausgeschossen weil er einen aus der Gruppe weggeschubst hat. Ja hätte er einen Diskussionskreis bilden sollen oder was? :mad:
... was sich die 'Richterin' dabei wohl gedacht haben mag?

Vielleicht ist ja die Darstellung an sich etwas lückenhaft,
weil sie so besser in eine Zeitungsschlagzeile passt?

freakyboy
12-02-2016, 17:46
Sollte er nochmal in so eine Situation kommen, dann wird er bestimmt wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt :rolleyes:

Gast
12-02-2016, 17:47
... was sich die 'Richterin' dabei wohl gedacht haben mag?

Vielleicht ist ja die Darstellung an sich etwas lückenhaft,
weil sie so besser in eine Zeitungsschlagzeile passt?

hätte hätte fahrradkette, dass die staatsanwaltschaft (als ankläger!) freispruch verlangt hat ist dir wohl, auf grund der lückenhaften informatsionsentnahme, entgangen?

Hafis
12-02-2016, 17:58
hätte hätte fahrradkette, dass die staatsanwaltschaft (als ankläger!) freispruch verlangt hat ist dir wohl, auf grund der lückenhaften informatsionsentnahme, entgangen?
keineswegs, aber seit wann folgen die Richter immer der Staatsanwaltschaft? ...
was die 'informationsentnahme' angeht, so wäre das möglicherweise einen eigenen Thread wert *g* ...
ich bin es jedenfalls gewohnt, nicht nur vordergründige 'informationen' zu hinterfragen, sondern auch deren Quellen ...
nix für ungut ;)

und ich behaupte keineswegs, dass Richterinnen immer Recht haben,
nur ...

gruß hafis

Gast
12-02-2016, 18:00
sicher, können natürlich auch die quellen falsch liegen. gab mal ne interessante doku, über die jugendrichterin in berlin (die recht hart bestraft hat) und einige kollegen, die sich über die laschen urteile vieler berufskollegen geäußert haben. naja, die richterin gibts ja nun nicht mehr.

Robb
12-02-2016, 18:03
Stand doch das meiste im Bericht Vorbestrafter verletzt Jugendlichen. Man läst Jugentliche unter sich. Um Mitternacht sowieso.
Im Mittelalter gab es Stadtmauern und Nachtwächter. Bestimmt nicht ohne Grund.

zocker
12-02-2016, 18:14
Stand doch das meiste im Bericht Vorbestrafter verletzt Jugendlichen. Man läst Jugentliche unter sich.

soweit ich verstanden habe, waren es nicht nur jugendliche unter sich, sondern es war noch ein hilflos am boden liegender mann unter ihnen, auf welchen diese jugenlichen unter sich eintraten.

interessant wäre auch, ob der helfer seine vorstrafe daher hatte, dass er damals auch in einer ähnlichen situation helfen wollte.

dann wäre er vielleicht einfach unbelehrbar.


gruss

zocker
12-02-2016, 18:16
sicher, können natürlich auch die quellen falsch liegen. gab mal ne interessante doku, über die jugendrichterin in berlin (die recht hart bestraft hat) und einige kollegen, die sich über die laschen urteile vieler berufskollegen geäußert haben. naja, die richterin gibts ja nun nicht mehr.

meinst du die, die erhängt aufgefunden wurde?

gruss

zocker
12-02-2016, 18:23
interessant wäre auch zu wissen, ob die jugendlichen wegen ihres (weiteren) angriffs/ eintretens auf das hilflos am boden liegende opfer ebenfalls angeklagt/ ggf. verurteilt wurden und falls ja, wegen was.


gruss

Teashi
12-02-2016, 18:38
Der Helfer befreit einen Mann, der von einer Gruppe alkoholisierter Jugendlicher zusammengetreten wird. Alle Zeugen sagen für ihn aus und sogar die Staatsanwaltschaft fordert Freispruch. Aber die Richterin argumentiert, der Helfer sei über das Ziel hinausgeschossen weil er einen aus der Gruppe weggeschubst hat. Ja hätte er einen Diskussionskreis bilden sollen oder was? :mad:
Nicht mal geschlagen?

zocker
12-02-2016, 18:39
Nicht mal geschlagen?

grund für die verurteilung war wohl der kieferbruch eines der jugendlichen.

gruss

Gast
12-02-2016, 18:41
... was sich die 'Richterin' dabei wohl gedacht haben mag?


nix, oder, dass man in solchen Situationen leicht die Übersicht und Kontrolle bewahrt, wie sie es vielleicht aus dem Kino kennt.

es gab auch mal eine Richterin, die meinte, wenn ein Mann seine Frau schlägt, wäre das in manchen Kulturen sozialadäquat und daher nicht strafrechtlich relevant. :rolleyes:

Open your Mind
12-02-2016, 18:44
Anscheinend hat der Richter den Zeugen nicht geglaubt.

zocker
12-02-2016, 18:49
es gab auch mal eine Richterin, die meinte, wenn ein Mann seine Frau schlägt, wäre das in manchen Kulturen sozialadäquat und daher nicht strafrechtlich relevant. :rolleyes:

vielleicht hatte sie gemeint, dass es nur in den genannten jeweiligen kulturen nicht strafrechtlich relevant sei.


gruss

Hafis
12-02-2016, 18:51
nix, oder, dass man in solchen Situationen leicht die Übersicht und Kontrolle bewahrt, wie sie es vielleicht aus dem Kino kennt. (Hervorhebung von mir)

... genau das war mein Punkt, wer sagt denn eigentlich, dass es eine solche Situation war?
Wir kennen doch den 'Fall' bloß aus den Medien,
woher sollen wir wissen, welche Interessen hinter der Berichterstattung standen?

Kannix
12-02-2016, 19:04
... was sich die 'Richterin' dabei wohl gedacht haben mag?



Schwierig, ich versuche mich da rein zudenken. Hier vielleicht ein zwei Informationen mehr(Selber Autor)
Ermittlungspannen nach schwerer Schlägerei in Ludwigsburg: Steht der Falsche vor Gericht? - Landkreis Ludwigsburg - Stuttgarter Zeitung (http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.ermittlungspannen-nach-schwerer-schlaegerei-in-ludwigsburg-steht-der-falsche-vor-gericht.f49a75e7-66eb-486b-843b-2785abf5933b.html)

Ein bisschen verwirrend da der am Boden liegende 22 wie der Angeklagte ist und es wohl zwei Kieferbrüche gab.

Ich stimme Dir hier zu dass wir hier nur die Darstellung aus Sicht eines Journalisten haben, der sicher auch nicht wertungsfrei ist.

Wenn es so ist wie im Artikel, dann wäre die Frage ob die Notwehr überschritten wurde. Nach dem Artikel nicht, denn er verteidigte einen am Boden liegenden der schwer verletzt wurde.

Warum das Urteil so ausfiel bleibt Spekulation, gerne würde ich mich über diese Richterin aufregen. War die Ursache die mangelnden Ermittlungen die zu einer vorgefassten Meinung führten? Auch dann wäre die Richterin fehl am Platz.

Man sollte mal ein Auge auf die Berufung haben.

Serjoscha
12-02-2016, 19:12
... genau das war mein Punkt, wer sagt denn eigentlich, dass es eine solche Situation war?
Wir kennen doch den 'Fall' bloß aus den Medien,
woher sollen wir wissen, welche Interessen hinter der Berichterstattung standen?

Welche Interessen sollen da schon groß hinter stehen? Da steht eindeutig der Staatsanwalt forderte einen Freispruch. Also war sogar ein Mensch dessen Beruf es ist andere zu beschuldigen der Unschuld dieser Person sicher.
Dazu fällt das ganze vermutlich unter Nothilfe.
Es spricht also eigentlich alles gegen einen Schuldspruch.

Dragonball
12-02-2016, 19:27
Nicht mal geschlagen?

Kann kein Schüler von mir gewesen sein. :D

Gast
12-02-2016, 20:04
Welche Interessen sollen da schon groß hinter stehen? Da steht eindeutig der Staatsanwalt forderte einen Freispruch. Also war sogar ein Mensch dessen Beruf es ist andere zu beschuldigen der Unschuld dieser Person sicher.


Dieser Schluss ist IMO so nicht ganz richtig.
Für einen Freispruch muss man sich nicht der Unschuld sicher sein, sondern lediglich der Schuld nicht sicher.

Bei den Ermittlungen, für die die Staatsanwaltschaft zuständig ist, ist offenbar etwas gehörig schief gelaufen.
Denn hätten die Ermittlungen ergeben, dass das Nothilfe war, dann hätte die Staatsanwältin die Ermittlungen IMO (man möge mich korrigieren) ohne ein Hauptverfahren zu eröffnen, einstellen können.
Nach den Artikeln saß der Angeklagte aber erst mal wegen gefährlicher KV in Untersuchungshaft und entlastende Zeugenaussagen, die erst überhaupt auf Nothilfe hindeuteten, kamen erst im Hauptverfahren auf den Tisch:


Selbst die Staatsanwältin wusste nach der Zeugenvernehmung nicht mehr so recht, was sie sagen sollte. Sie sei sehr irritiert, sagte sie dann, und das bezog sich auf die Ermittlungen der Polizei, genauer: der Satz ist eine Ohrfeige für die Ermittler. Danach stellte sie den Antrag, den Angeklagten, der seit Mitte Dezember in Untersuchungshaft sitzt, frei zu lassen, und die Richterin folgte dem Vorschlag. Denn seit Dienstag deutet sich an: Hier sitzt der Falsche auf der Anklagebank.

Sollte das zutreffen, wäre es ein ebenso ungeheuerlicher wie ungewöhnlicher Vorgang. Angeklagt ist ein 22-jähriger Ludwigsburger wegen gefährlicher Körperverletzung. Er soll im Juni 2015 im Verlauf einer Auseindersetzung vor der Gaststätte Kanone in Ludwigsburg einen Kontrahenten geschlagen haben – ohne Anlass und so heftig, dass dessen Kiefer brach
[...]
Vollends aus dem Ruder lief die Beweisaufnahme aber erst, als alle andere Zeugen eine ganz andere Version erzählten, die den Angeklagten in einem völlig anderen Licht dastehen lässt. Denn wenige Minuten vor dieser Schlägerei hatte es vor der Kanone schon einmal geknallt. Bei dieser Auseindersetzung wurde ein 22-jähriger Remsecker krankenhausreif geschlagen: Jochbeinbruch, Kieferbruch.
[...]
Seltsam daran ist, dass bis Dienstag weder Gericht noch Staatsanwaltschaft von diesen entlastenden Aussagen wussten. Obwohl das Opfer der ersten Schlägerei und sein Begleiter versicherten, sie hätten all dies genauso der Polizei erzählt, taucht davon in den Akten nichts auf.

Hervorhebungen von mir

Ermittlungspannen nach schwerer Schlägerei in Ludwigsburg: Steht der Falsche vor Gericht? - Landkreis Ludwigsburg - Stuttgarter Zeitung (http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.ermittlungspannen-nach-schwerer-schlaegerei-in-ludwigsburg-steht-der-falsche-vor-gericht.f49a75e7-66eb-486b-843b-2785abf5933b.html)

Gast
12-02-2016, 20:23
Nicht mal geschlagen?

im Artikel steht, dass erst wegen gefährlicher KV angeklagt wurde, wenn das stimmt, bedeutet dass, dass man davon ausging, dass die KV:

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begangen wurde.
Da passt "Wegschubsen" IMO nicht so ganz, außer es kam grade ein Bus...:gruebel:

Gast
12-02-2016, 20:44
vielleicht hatte sie gemeint, dass es nur in den genannten jeweiligen kulturen nicht strafrechtlich relevant sei.


O.k., stimmt, ich hab nachgeschaut, es ging nicht um Strafrecht.
Es war eine Familienrichterin.
Die genannte Frau wollte vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, mit der Begründung, dass sie von ihrem Mann schwer misshandelt werde und hat dafür Prozesskostenhilfe wg. Härtefall beantragt.
Die Richterin hat das abgelehnt, da das ja marokkanische Muslime seien und aus einer Koransure ein Züchtigungsrecht des Mannes abgeleitet, so dass in diesem Fall kein Härtefall bestünde.

Justizskandal: Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran - Deutschland - Politik - Tagesspiegel (http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/justizskandal-richterin-rechtfertigt-eheliche-gewalt-mit-koran/825464.html)

Das gab eine Welle der Empörung, insbesondere durch Islamverbände, die darauf hinwiesen, dass Gewalt in der Ehe auch im Islam ein Scheidungsgrund sei.
Die Richterin wurde wg. Befangenheit von dem Fall abberufen.

Scheidungsfall: Richterin wegen Rechtfertigung von Gewalt durch Koran abberufen - Inland - FAZ (http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/scheidungsfall-richterin-wegen-rechtfertigung-von-gewalt-durch-koran-abberufen-1408724.html)

Robb
12-02-2016, 20:45
Notwehr ist kein Freischein um Heldenhaft andere zu verletzen. Es fehlen einfach zu viele Informationen um eine angemessene Meinung zu dem zu haben. Wieso haben die Jugendlichen auf den einen erst ein geprügelt? Und es gab beim Zeugen Verhör unterschiedliche aussagen.
Und wenn es noch mehr Zeugen gab. Wieso haben die nicht beim schlichten mit eingegriffen? Sondern ein Vorbestrafter im gleichen Alter.

Klaus
12-02-2016, 20:48
:rolleyes:

Gast
12-02-2016, 20:53
robb lesen, denken, posten....

Robb
12-02-2016, 21:03
Ich habe etwas gelesen. Die Jugentlichen waren in ihre Ehre verletzt und haben verteidigt. Dann hat jemand den Am Boden Liegenden verteidigt. Ach Langweilig ich bin raus

zocker
12-02-2016, 21:04
Die Richterin wurde wg. Befangenheit von dem Fall abberufen.


weiss man, wodurch die richterin befangen war?

gruss

zocker
12-02-2016, 21:13
Ich habe etwas gelesen. Die Jugentlichen waren in ihre Ehre verletzt und haben verteidigt. Dann hat jemand den Am Boden Liegenden verteidigt.

das mit jugendlichen, die zu mehreren auf einen losgehen und ihn dann am boden krankenhausreif, dauerbehindert- oder tottreten, weil sie sich in ihrer ehre verletzt gefühlt haben, meine ich auch in letzter zeit öfter gelesen zu haben.

ist wohl eine zeiterscheinung, warum auch immer.

man sollte daher zur eigenen sicherheit darauf achten, jugendliche, die in gruppen auftreten, nicht in ihrer ehre zu verletzen; jedenfalls, wenn man alleine ist.

denn ehre haben sie natürlich.


gruss

zocker
12-02-2016, 21:57
Und wenn es noch mehr Zeugen gab. Wieso haben die nicht beim schlichten mit eingegriffen?

möglicherweise, da sie mangels fähigkeit die hosen voll hatten.

oder weil sie angst hatten, aufgrund ihres eingreifens im anschluss wegen körperverletzung verurteilt zu werden.

oder weil sie einfach unsicher waren.

sowas schon mal erlebt?



Sondern ein Vorbestrafter im gleichen Alter.

möglicherweise weil er die hosen nicht voll hatte und einen (weiteren) toten verhindern wollte.

oder er hatte die hosen voll, hat aber trotzdem eingegriffen.

möglicherweise war es ihm in dem moment auch egal, ob er verurteilt wird oder er hat gar nicht darüber nachgedacht.


gruss

Gast
12-02-2016, 22:09
Der Helfer befreit einen Mann, der von einer Gruppe alkoholisierter Jugendlicher zusammengetreten wird. Alle Zeugen sagen für ihn aus und sogar die Staatsanwaltschaft fordert Freispruch. Aber die Richterin argumentiert, der Helfer sei über das Ziel hinausgeschossen weil er einen aus der Gruppe weggeschubst hat. Ja hätte er einen Diskussionskreis bilden sollen oder was?
vermutlich ja.
erst mal drüber reden ...

langsam finde ich das alles nicht mehr lustig.
was ist eigentlich mit unserer justiz los?

EINERSEITS werden gerichtsnotorische, sattsam bekannte "intensivtäter" (bspw. in hamburg) wieder und wieder zu bewährungsstrafen oder sozialstunden verurteilt, OBWOHL die gesetzeslage auch ganz andere strafen ermöglichen würde.

aruna erwähnte ja auch schon jene richterin, die verständnis dafür äußerte, daß ein muslim (und das war er nun mal!) seine frau mißandelte ... das sei kulturell bedingt und im koran so vorgesehen ...

ANDERERSEITS wird jemand, der nothilfe leistet und damit meiner meinung nach die so oft geforderte zivilcourage zeigt, trotz des antrags der staatsanwaltschaft auf freispruch VERURTEILT?!

ich finde, da läuft so einiges gewaltig schief.
und ich bin der meinung, daß es nicht besser wird, wenn wir uns alle in bescheuerter "political correctness" üben und über derlei dinge entweder GAR NICHT oder nur mit der berühmten "schere im kopf" (=selbstzensur) sprechen.

südberliner
12-02-2016, 23:02
Hatte auch gerade davon gelesen, wollte es hier posten.

Kann echt nicht wahr sein, könnte vor Wut über sowas in die Tischkante beißen :cussing:

@rambat Wenn ich was zu deinem letzten Post sagen würde, würde es leider stark in Richtung Politische abgleiten ...

Wie heißt es noch? Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand ... :mad:

StaySafe
12-02-2016, 23:13
Solche Urteile sind in erster Instanz nichts ungewöhnliches.
Passiert wöchentlich mehrfach in deutschen Amtsgerichten.
Hab ich oft genug live miterlebt beim Sitzungsdienst.

Die wenigsten Fälle finden dabei mediale Beachtung, während die Mehrheit aber im Zuge der Revision dann zu Gunsten des Angeklagten entschieden und das Urteil des Amtsgerichts korrigiert wird.

Gast
12-02-2016, 23:14
ich entschuldige mich schon vorab fürs OT ...

ich kann verstehen, daß frank hier in seinem forum, welches ja ein kk-forum ist, KEINE politik haben möchte.
finde ich auch richtig.

ABER die haltung "bloß keine politik, und wenn, dann wird die OBRIGKEIT sich bei ihren entscheidungen schon etwas gedacht haben!" durchzieht mittlerweile unsere gesamte gesellschaft.
und das finde ich furchtbar.

dazu kommt, daß ich der meinung bin, daß sich in der öffentlichen debatte gerade so etwas wie (und das wort meine ich so, wie ich es sage!) gesinnungsterror breitzumachen beginnt.
es gibt eine (angeblich) "richtige" meinung, und alles, was davon abweicht, ist nicht nur "falsch", sondern wird auch noch in die äußerste rechte ecke gestellt, und das völlig undifferenziert.
auch so kann man ein demokratisches system vor die wand fahren!

man frage sich mal, wer letzten endes davon profitieren wird ...
nee, das sind nicht die demokraten, nicht die ökos, nicht die pazifisten, auch nicht die linken.
proftieren werden rechtsextreme gruppierungen.
ist es nicht wahnsinnig dämlich, denen den weg zu ebnen, indem man unliebsame meinungen diffamiert und verbietet, statt sich damit argumentativ auseinanderzusetzen, wie eine demokratie das eigentlich tun müßte?!

sorry, fürs abrutschen ins politische, aber das war mir jetzt wichtig.

Kraken
13-02-2016, 11:07
dann wird die OBRIGKEIT sich bei ihren entscheidungen schon etwas gedacht haben!" durchzieht mittlerweile unsere gesamte gesellschaft.
und das finde ich furchtbar.


Die Obrigkeitshörigkeit der Deutschen ist in der Tat für mich, als Schweizer, immer wieder schockierend.

concrete jungle
13-02-2016, 11:51
Das sind halt Entscheider aus bürgerlichen
Leistungszirkeln, die mit der Strasse nie
zu tun hatten, dann dauernd mit einer fremden
Welt konfrontiert werden und nach Ihren
Konservativen Werten urteilen...
Vor Gericht liefert man auch ein Schauspiel
ab, vorher mit Fachanwalt beraten und
Für den passgenauen Papierkram sorgen!

Gast
13-02-2016, 12:02
@concretejungle:


Das sind halt Entscheider aus bürgerlichen
Leistungszirkeln, die mit der Strasse nie
zu tun hatten, dann dauernd mit einer fremden
Welt konfrontiert werden und nach Ihren
Konservativen Werten urteilen...

entschuldige, aber das sehe ich ein wenig anders.

gerade "konservative werte" werden doch in der regel gleichgesetzt mit "law and order", oder irre ich mich da?
ich kann keine "konservativen werte" erkennen, wenn gerichtsnotorische intensivtäter mit 60 (!) oder sogar noch mehr straftaten immer wieder "verwarnt" werden und mit "auflagen" davonkommen.
oder mit sozialstunden ... oder wenns ganz hart kommt, mit einer bewährungsstrafe.

ich kann auch keine "konservativen werte" erkennen, wenn zivilcourage GEGEN GEWALTSTRAFTATEN und nothilfe mit einem großen juristischen knüppel abgestraft werden.

daß diese richterin weltfremd ist, möchte ich gern bestätigen - ich sehe jedoch nicht, wo sie "konservativ" entschieden hätte ...

wenn man das hier diskutierte urteil mal ins verhältnis setzt zu dem, was gegen gerichtsnotorischen GEWALT-intensivtäter so an urteilen verhängt wird, dann kommt man doch ins grübeln.
oder etwa nicht?!



himmel, jetzt verteidige ich auch noch "konservative werte" gegen fehlinterpretationen ...
:D
ausgerechnet ich ...!

o tempora, o mores ...

Vegeto
13-02-2016, 12:07
Meinem Rechtsempfinden nach ist das Urteil aus dem Eingangspost eine Frechheit... Danke fürs Posting Fireflea, wäre mir sonst entgangen

zocker
13-02-2016, 12:09
daß diese richterin weltfremd ist, möchte ich gern bestätigen - ich sehe jedoch nicht, wo sie "konservativ" entschieden hätte ...


vielleicht hatte sie nur einen schlechten tag - genau wie die jugendlichen intensivtäter, die du angesprochen hast, nur dass die eben öfter ihre tage haben.

gruss

Sven K.
13-02-2016, 12:09
Nur mal am Rande: Wir würden hier gerne politische Dinge besprechen. Leider zeigt aber unserer jahrelange Erfahrung hier, dass dies einfach nicht möglich ist. Über kurz oder lang kommt es IMMER zu Streitereien -um es mal vorsichtig zu formulieren-, daher müssen wir das recht zügig abblocken.

Das hat nicht mit Obrigkeitshörigkeit zu tun, sondern dient dem "Schutz" des KKB. Da wir hier nicht 7/24 drauf schauen, ist es eben nicht möglich, da wir uns leider nicht auf die "Vernunft" aller User verlassen können.

Ich bitte daher um Verständnis. :rolleyes:

Dragonball
13-02-2016, 12:14
Verstehe das mit der Politik. Aber evtl. wäre ja ein eigenes Unterforum gar nicht so uninteressant? Natürlich nur, solange es im Ramen bleibt und keine rechten oder linken Heinis es missbrauchen. Der Bedarf scheint ja gegeben, und warum sich nicht austauschen?

Dragonball
13-02-2016, 12:16
Ah, hatte geschrieben bevor ich deinen Post gelesen hatte Sven. OK, verstehe.

Kensei
13-02-2016, 12:19
Zu 100% Informationen weggelassen um den Artikel reißerischer aufzumachen.

Einige Hinweise gibt's ja trotzdem; "weit über das Ziel der Nothilfe hinausgeschossen", "vor Jahren schonmal wegen KV aufgefallen" usw. usf.

Kann mir schon grob zusammenreimen, was da passiert ist und warum der vom Gericht verknackt wurde.

Wie das mit der Freispruchsforderung der STA zu deuten ist, hat Aruna ja schon dargelegt.

Auch wer in Notwehr handelt oder Nothilfe leistet, hat keinen Freifahrtsschein zu Gewaltexzessen. Klingt für die Spezialisten für Selbstjustiz wieder hart, ist aber so.

zocker
13-02-2016, 12:40
... , ist aber so.

natürlich!


gruss

Gast
13-02-2016, 12:55
zusammenreimen kannst du es dir, aber genaues weißt du nicht ...?
:rolleyes:

wenn es tatsächlich eine rolle spielt, daß der nothilfe leistende schon einmal wegen körperverletzung verurteilt wurde ...
wieso spielt das bei den von mir erwähnten gerichtsnotorischen intensivtätern keine rolle, die ebenfalls zahlreiche straftaten begangen haben, darunter auch körperverletzung?

ich weiß, ich weiß ... "subjektives rechtsempfinden" ist nicht dasselbe wie gesprochenes recht.
wenn aber die diskrepanz derartig groß wird wie im vorliegenden fall, dann "ist was faul im staate dänemark", um mal shakespeare zu zitieren.

zocker
13-02-2016, 12:58
zusammenreimen kannst du es dir, aber genaues weißt du nicht ...?


das zusammenreimen der umstände sieht kensei nur für sich selbst als statthaft an, glaube ich, jedenfalls nicht für leute, die eine andere meinung bzw reimung vertreten als er.


gruss

Gast
13-02-2016, 12:59
@svenk:

ich verstehe gut, warum hier keine politischen diskussionen erwünscht sind.
ist auch völlig in ordnung!

es fällt nur schwer, bestimmte themen, die im grunde unauflösbar mit politischen ereignissen verknüpft sind, zu diskutieren, ohne dabei immer wieder auf die leidige politik zurückzukommen ...
:(

Suriage
13-02-2016, 13:56
Solche Urteile sind in erster Instanz nichts ungewöhnliches.
Passiert wöchentlich mehrfach in deutschen Amtsgerichten.
Hab ich oft genug live miterlebt beim Sitzungsdienst.

Die wenigsten Fälle finden dabei mediale Beachtung, während die Mehrheit aber im Zuge der Revision dann zu Gunsten des Angeklagten entschieden und das Urteil des Amtsgerichts korrigiert wird.

:halbyeaha

Gast
13-02-2016, 14:00
Solche Urteile sind in erster Instanz nichts ungewöhnliches.
Passiert wöchentlich mehrfach in deutschen Amtsgerichten.
Hab ich oft genug live miterlebt beim Sitzungsdienst.


meinst Du mit "solchen Urteilen",

1.) dass jemand, der sich oder andere verteidigte, verurteilt wird?`

2.) oder, dass der Richter über die Forderung des Staatsanwalts hinausgeht?
Kann der Richter eigentlich auch über die Anklage hinausgehen, oder bedarf es da eines gesonderten Verfahrens?
(z.B.: Staatsanwalt klagt wegen KV mit Todesfolge an, Richter erkennt auf Totschlag)

3.) oder, dass Zeugenaussagen bei der Polizei "verloren" gingen und weder Richterin noch Staatsanwältin wussten, dass da im Vorfeld des Kieferbruchs zwei Leute angegriffen und einer am Boden zusammengestiefelt wurde?



ich weiß, ich weiß ... "subjektives rechtsempfinden" ist nicht dasselbe wie gesprochenes recht.


Ich weiß ja nicht, was Du für ein Rechtsempfinden hast.
Hier geht IMO, bezüglich des Urteils aus meiner Sicht allerdings doch lediglich darum, ob die Handlung, die zum Kieferbruch führte, durch die Nothilfe gerechtfertigt oder entschuldigt war.
Laut dem Bericht wurde er wegen fahrlässiger KV verurteilt.
Nun ist "fahrlässig" in der Rechtswissenschaft nach meinem Eindruck natürlich ein komplizierter und nicht eindeutig definierter Begriff, aber mir scheint (die Juristen mögen mich korrigieren) dass man das zumindest gegen Vorsatz bzw. bedingten Vorsatz abgrenzen kann.
Daraus würde ich nun folgern, dass die Richterin meinte, dass die Tat, die zum Kieferbruch führte, nicht absichtlich mit dem Ziel des Kieferbruches geschah und dass der Kieferbruch auch nicht billigend in Kauf genommen wurde.
Da würde mich doch interessieren, wie das mit dem Satz „Das Ausmaß dieser Nothilfe war so nicht erforderlich.“ zusammenpasst.
Sie kann sich ja wohl nicht auf die Wirkung "Kieferbruch" sondern nur auf die Handlung "Wegschubsen(?)" beziehen, denn der Kieferbruch war ja weder beabsichtigt noch in Kauf genommen.
Eventuell war die Dame der Ansicht, dass man beim Wegschubsen eines Kopftreters oder Kumpel eines Kopftreters sorgsam darauf achten solle, dass dem Kopftreter oder dem Kumpel des Kopftreters dabei auch nichts passiert?
Wenn die von Nothilfe spricht, dann muss der Geschädigte wohl Angreifer gewesen sein (?).
Ansonsten wäre es doch, wenn ein unbeteiligter Dritter oder Gaffer zu Schaden kommt, Notstand?
Hat die Richterin da eventuell ein milderes Mittel gesehen, den Angreifer vom Opfer zu entfernen, bzw. von einer Annäherung abzuhalten?

Oder lag da ein zeitlicher Abstand zwischen der ersten Tat und der Auseinandersetzung? Dann hätte es allerdings doch nichts mehr mit Nothilfe zu tun.

Schnueffler
13-02-2016, 14:01
Meinem Rechtsempfinden nach ist das Urteil aus dem Eingangspost eine Frechheit... Danke fürs Posting Fireflea, wäre mir sonst entgangen

KAm auch sehr oft jetzt bei fb.

* Silverback
13-02-2016, 14:05
..., während die Mehrheit aber im Zuge der Revision dann zu Gunsten des Angeklagten entschieden und das Urteil des Amtsgerichts korrigiert wird.

Was nur leider bedeutet, das "Otto Normalverbraucher" ...
- einen langen Atem braucht (und sich nicht vom erstinstanzlichen Urteil in's Bockshorn jagen lässt)
- finanzielle Ressourcen haben muss (zum Vorstrecken)
- auf jeden Fall einen guten Anwalt braucht (und nicht nur einen, der allein des Geldverdienens wegen in die 2. Instanz geht)
- sich nicht zu 100 % darauf verlassen kann und sollte, das es in der 2. Instanz "gekippt wird" (weil manchmal machen es sich auch da Richter/innen bequem und folgen der 1. Instanz)
- ...
Und dass finde ich schon bedauerlich :mad:.

Kensei
13-02-2016, 14:26
zusammenreimen kannst du es dir, aber genaues weißt du nicht ...

Nein. Genau wie du oder die anderen user hier.

Ich bin immernoch der Meinung, dass da Informationen vorenthalten wurden. Entweder bewusst, um den Artikel reißerischer zu gestalten, oder unbewusst, weil sie der Jounalie einfach nicht vorlagen. Indizien dafür gibt es im Artikel.

Hier gleich wieder "Unrechtsstaat" zu schreien oder die Richterin als "weltfremde" Stümperin abzuurteilen, damit würde ich mich zurückhalten.

Aber jeder so wie er kann... :rolleyes:

1789
13-02-2016, 14:28
ABER die haltung "bloß keine politik, und wenn, dann wird die OBRIGKEIT sich bei ihren entscheidungen schon etwas gedacht haben!" durchzieht mittlerweile unsere gesamte gesellschaft.
und das finde ich furchtbar.

dazu kommt, daß ich der meinung bin, daß sich in der öffentlichen debatte gerade so etwas wie (und das wort meine ich so, wie ich es sage!) gesinnungsterror breitzumachen beginnt.
es gibt eine (angeblich) "richtige" meinung, und alles, was davon abweicht, ist nicht nur "falsch", sondern wird auch noch in die äußerste rechte ecke gestellt, und das völlig undifferenziert.
auch so kann man ein demokratisches system vor die wand fahren!

.

Verschwörungstheoretiker ?
Aluhut ? :D

zocker
13-02-2016, 14:32
Verschwörungstheoretiker ?
Aluhut ? :D

auch von hoher position aus kann man sich noch weiterentwickeln!


gruss

Jan_
13-02-2016, 14:43
Die Obrigkeitshörigkeit der Deutschen ist in der Tat für mich, als Schweizer, immer wieder schockierend.
Mittlerweile bin ich fast geneigt zu sagen, dass ich Schweizer waere, wenn mich hier jemand nach meiner Herkunft fragt. :(
... Demokratie und freie Meinungsauesserung habt ihr irgendwie besser verstanden.

Selbst im friedlichen Kanada lacht oder weint man darueber, dass die Deutschen so fest darauf beharren Opfer zu sein ... und zwar bis hin zur Zerstoerung des guten Rufs and der Karriere Andersdenkender, die keine Opfer sein moechten.

Deutsche Medien kann ich nicht mehr lesen, ohne dass mein Blutdruck hochgeht!

Malfunction
13-02-2016, 14:55
Recht haben und recht bekommen sind nunmal zwei verschiedene Paar Schuhe.:-§
Und vor Gericht und auf hoher See, liegt dein Leben in der Hand... des großen Akttraktors :D

Ich möchte mich von einem solchen Urteil nicht beeinflussen lassen und hoffe, dass es der ohnehin mangelhaften Zivilcourage in unserem Staat nicht noch mehr schadet.
Gibt es eigentlich ein Bild des Angeklagten?
Es gibt ja verschiedene Erscheinungsbilder, die die Meinung eines vermeintlich über Befangenheit erhabenen Menschen (und als solcher immer fehlbar) nachhaltig beeinflussen kann.
Denke ich zum Beispiel an einige Kieler Szenegestalten, bekannt aus Rundfunk und Fernsehen, hätte ich tatsächlich auch Schwierigkeiten mit meinen Vorteilen.

zocker
13-02-2016, 15:22
Gibt es eigentlich ein Bild des Angeklagten?


oder der jugendlichen, die das opfer zusammengetreten haben?

fragenwiederholung:
weiss jemand, ob gegen diese ermittelt wurde/ ggf eine verurteilung erfolgt ist?


gruss

Gast
13-02-2016, 17:50
Recht haben und recht bekommen sind nunmal zwei verschiedene Paar Schuhe.
exakt das meinte ich, als ich schrieb, daß "subjektives rechtsempfinden" nicht zwangsläufig deckungsgleich ist mit gesprochenem recht.





Zitat von rambat



ABER die haltung "bloß keine politik, und wenn, dann wird die OBRIGKEIT sich bei ihren entscheidungen schon etwas gedacht haben!" durchzieht mittlerweile unsere gesamte gesellschaft.
und das finde ich furchtbar.

dazu kommt, daß ich der meinung bin, daß sich in der öffentlichen debatte gerade so etwas wie (und das wort meine ich so, wie ich es sage!) gesinnungsterror breitzumachen beginnt.
es gibt eine (angeblich) "richtige" meinung, und alles, was davon abweicht, ist nicht nur "falsch", sondern wird auch noch in die äußerste rechte ecke gestellt, und das völlig undifferenziert.
auch so kann man ein demokratisches system vor die wand fahren!

.
Verschwörungstheoretiker ?
Aluhut ?
eher nicht.
ich habe - und da kann ich unmöglich der einzige gewesen sein! - miterlebt, wie in letzter zeit in foren und in diskussionen im RL "falsche" meinungen niedergebrüllt wurden. das steigerte sich in den vergangenen monaten bis hin zur unerträglichkeit.
und manchmal haben "falsche" meinungen auch konsequenzen ...
ich denke da an jene etwas ... geistig schlichten personen, die aufgrund saudummer und grenzwertiger MEINUNGS-äußerungen auf facebook bspw. ihren arbeitsplatz verloren haben.
die frage, ob diese personen sich tatsächlich in strafrechtlich zu würdigender weise äußerten, war noch gar nicht geklärt (und ist es in einigen fällen bis jetzt nicht; in anderen fällen wurde eine strafrechtliche relevanz verneint), da brach schon ein "shitstorm" der besserwisser und der hochmoralischen meinungshoheitsbesitzer los.
und der jeweilige arbeitgeber fühlte sich "genötigt", den arbeitsvertrag zu kündigen.
heißt: meinungsfreiheit ist zwar ein "hohes gut", aber wenn man eine unliebsame meinung vertritt, kann es sehr wohl vorkommen, daß man öffentlich an den pranger gestellt wird und daß der arbeitsplatz in gefahr ist.
nicht, weil man sich strafbar im sinne des gesetzes gemacht hätte, aber sehr wohl, weil selbsternannte tugendbolde und moralwächter terror machen.
wenn DAS kein gesinnungsterror ist - was ist es dann?

mir passen auch viele meinungen anderer leute nicht.
aber das muß man aushalten können (es sei denn, es liegen strafbare handlungen vor, das ist dann etwas anderes, aber dafür gibt es die staatsanwaltschaft).
meinungsfreiheit bedeutet eben, daß man auch meinungen hinzunehmen hat, die einem nicht passen.
man kann (wenn möglich: sinnvoll) dagegen anargumentieren, aber man kann sie nicht verbieten (wollen) und trotzdem noch von der demokratie schwafeln, die man gerade dadurch zu retten vorgibt, daß man sie verbietet.
fürs "verbieten" und eventuell nötige "bestrafen" ist allein der gesetzgeber zuständig bzw. die staatsanwaltschaft und die gerichte, aber keine privatpersonen, die glauben, über "richtig" und "falsch" anderer meinungen irgend eine verbindliche deutungshoheit zu besitzen.
scheint in den vergangenen monaten etwas in vergessenheit geraten zu sein ...


was den vorfall angeht, der hier diskutiert wird:
auch ich weiß nicht mehr als das, was in der presse berichtet wurde.
allerdings stimmt es mich sehr nachdenklich, welche widersprüche den berichten zufolge bei der verhandlung zutage traten.
in dubio pro reo - scheint etwas aus der mode gekommen ...

ich finde es - und das ist mein subjektives rechtsempfinden! - unerhört, ein solches urteil zu fällen.
vor allem dann, das sei wiederholt, wenn man dieses urteil mal in relation setzt zu jener langmut, mit der in etlichen (belegten) fällen die deutsche justiz gerichtsnotorische intensivtäter behandelt (hat).

ich kann nicht nachvollziehen, was die richterin dazu brachte, so zu entscheiden. ich bin aber auch kein jurist.
die begründung scheint mir angesichts dessen, was kommuniziert wurde, dennoch sehr widersprüchlich zu sein.
ich finde, dieses urteil sendet ein vollkommen falsches signal aus: wer anderen beisteht, die von mehreren tätern zusammengetreten werden, wird als straftäter verurteilt.

wurde nicht oft und oft zivilcourage gefordert?

es mögen mir einige vielleicht nicht glauben, aber ein (nunmehr pensionierter) richter sagte schon vor jahren zu mir: "wehren sie sich nicht gegen gewalttäter, und schon gar nicht erfolgreich. dann glaubt ihnen kein richter mehr, daß sie ein opfer sind."

Hosenscheißer
13-02-2016, 19:20
Recht haben und recht bekommen sind nunmal zwei verschiedene Paar Schuhe.:-§
Und vor Gericht und auf hoher See, liegt dein Leben in der Hand... des großen Akttraktors :D

Ich möchte mich von einem solchen Urteil nicht beeinflussen lassen und hoffe, dass es der ohnehin mangelhaften Zivilcourage in unserem Staat nicht noch mehr schadet.
Gibt es eigentlich ein Bild des Angeklagten?
Es gibt ja verschiedene Erscheinungsbilder, die die Meinung eines vermeintlich über Befangenheit erhabenen Menschen (und als solcher immer fehlbar) nachhaltig beeinflussen kann.
Denke ich zum Beispiel an einige Kieler Szenegestalten, bekannt aus Rundfunk und Fernsehen, hätte ich tatsächlich auch Schwierigkeiten mit meinen Vorteilen.

Dazu kann ich auch ein Erlebnis an Altweiber in der Düsseldorfer Altstadt berichten und zwar war ich dort in einer Kneipe die auf der Hauptstrasse der Altstadt liegt mit 2 Kumpels ein Altbier trinken und es waren 2 Damen am feiern als die Damen von 2 Typen sexuell belästigt und angemacht werden.
Es kommt zu einem Handgemenge zwischen einem Typen der den Damen beisteht und dem Angreifer der von den Kellnern unterbunden wird und da knallt der Verteidiger dem Typen der die Damen belästigt hat eine Rechte auf die Nase mit der Ergebnis offener Trümmerbruch, die Polizei kommt sofort dazu und kassiert den Verteidiger sofort ein, obwohl alle Leute aussagen das der erste Schlag vom Angreifer ausging.
Soviel zum Thema Notwehr und Zivilcourage, ich selbst habe den Angriff nur beobachtet und nicht eingegriffen, weil ich in so einer ähnlicher Situation eingegriffen habe und wurde für eine KV verurteilt die mich 2000 Euro gekostet hat. Zivilcourage lohnt sich heutzutage in Deutschland nicht, weil dass von der Justiz und vom Staat nicht gewollt ist.

Judoka70
13-02-2016, 19:38
was ist eigentlich mit unserer justiz los?



Ganz einfach, die 68er haben Ihren geplanten "Marsch durch die Institutionen" mit Perfektion durchgeführt...

concrete jungle
13-02-2016, 19:59
Und der Staat wittert dann wohl
,,Selbstjustiz" ...
In manchen Situationen wünscht man
sich dann eine Gestalt aus dem Milieu
die hilft...oder sonstwen der nicht völlig
Aggressionsbefreit ist und entkörperlicht!

Kann für mich nur schlussfolgern:
Machen - und verduften!

StaySafe
13-02-2016, 20:02
meinst Du mit "solchen Urteilen",

1.) dass jemand, der sich oder andere verteidigte, verurteilt wird?`

2.) oder, dass der Richter über die Forderung des Staatsanwalts hinausgeht?
Kann der Richter eigentlich auch über die Anklage hinausgehen, oder bedarf es da eines gesonderten Verfahrens?
(z.B.: Staatsanwalt klagt wegen KV mit Todesfolge an, Richter erkennt auf Totschlag)

3.) oder, dass Zeugenaussagen bei der Polizei "verloren" gingen und weder Richterin noch Staatsanwältin wussten, dass da im Vorfeld des Kieferbruchs zwei Leute angegriffen und einer am Boden zusammengestiefelt wurde?


Im Grunde genommen gilt das mal mehr / mal weniger für alle drei genannten Punkt. Deutlich Häufiger für Punkt 1 als für Punkt 2 und 3

Ergänzend zu Punkt 2: Ja kann der Richter. Allerdings nur in Straf- und in Verwaltungsrechtsfragen.

Gast
13-02-2016, 20:52
manchmal kann man aber nicht einfach hinterher verduften ...
wenn man sich nämlich bspw. um den kümmern muß, dem man nothilfe geleistet hat ... wenn der verletzt ist, nicht gehen kann ... man den notarzt rufen muß ...
hab ich alles schon erlebt.

ich scheine ja verdammtes glück gehabt zu haben, daß die nach solchen aktionen gegen mich eingeleiteten ermittlungsverfahren jedesmal eingestellt wurden.
na ja, war halt im osten ... und ist 12-20 jahre her.
scheint sich einiges verändert zu haben.
nicht zum guten, finde ich.

Luggage
13-02-2016, 22:03
2.) oder, dass der Richter über die Forderung des Staatsanwalts hinausgeht?
Kann der Richter eigentlich auch über die Anklage hinausgehen, oder bedarf es da eines gesonderten Verfahrens?
(z.B.: Staatsanwalt klagt wegen KV mit Todesfolge an, Richter erkennt auf Totschlag)

Rechtlicher Hinweis und ggf. Vertagung zur Vorbereitung der Verteidigung, bzw. ggf. Nachtragsanklage, falls eine weitere Tat, etwa durch Zäsur, angeklagt werden soll.

Ich habe die Beiträge hier nur überflogen, wieder der übliche Rundumschlag aufgrund eines Einzelurteils gegen alles und jeden - ich habe sowas noch nicht erlebt, sondern stets vernünftige Urteile mit Augenmaß - übrigens auch schon weit über meine Anträge als Vertreter der Staatsanwaltschaft hinaus.

Wir wissen alle nicht, was da passiert ist - möglicher Weise ein Fehlurteil, vielleicht aber auch einseitige Berichterstattung, die nicht alle Feinheiten begreift. Jedenfalls gibt es für solche Sachen den Instanzenzug und das StrEG, "bestraft" wie im Threadtitel wird jedenfalls erst mit Rechtskraft.

Klaus
13-02-2016, 22:59
Da der Fall ja eigentlich sonnenklar ist, würde ich da ganz unpolitisch einfach mal sagen - wir brauchen dringenst eine Qualitätssicherung für Richter, die auch Sanktionen einschliesst. Gehaltsreduktion, Strafversetzung, Entlassung. Natürlich mit geeigneten Regelkreisen damit keine politische Einflussnahme erfolgt, sondern eine auf Einhaltung von Gesetzen und Gerechtigkeitsempfinden basierende Bewertung erfolgt. Schlechte Richter, oder solche die seltsame Ideen in Urteile einfliessen lassen, sollten nicht einfach immer so weitermachen können, nur weil ihre direkten Vorgesetzten die decken (oder es interessiert sie einfach nicht).

Gast
13-02-2016, 23:03
Im Grunde genommen gilt das mal mehr / mal weniger für alle drei genannten Punkt. Deutlich Häufiger für Punkt 1 als für Punkt 2 und 3


Punkt 3 hoffentlich nicht all zu oft:o



Ergänzend zu Punkt 2: Ja kann der Richter. Allerdings nur in Straf- und in Verwaltungsrechtsfragen.


Rechtlicher Hinweis und ggf. Vertagung zur Vorbereitung der Verteidigung, bzw. ggf. Nachtragsanklage, falls eine weitere Tat, etwa durch Zäsur, angeklagt werden soll.


Ich denke an populäre Fälle wie "Jonny K." oder "Tuğçe".
Da bin ich als Laie nach der Anklageerhebung davon ausgegangen, dass die Anklage (KV mit Todesfolge) dann nicht mehr vom Richter in einen "höheren" Tatbestand (z.B.:Totschlag) umgewandelt wird.
Dabei ist das mit der Tötungsabsicht wohl auch nicht so einfach und da könnten Richter und Staatsanwalt verschiedener Meinung sein, bzw. es könnten sich ja eventuell noch in der Hauptverhandlung Erkenntnisse ergeben, die die Sache in anderem Licht erscheinen lassen?

Luggage
13-02-2016, 23:19
Da der Fall ja eigentlich sonnenklar ist, würde ich da ganz unpolitisch einfach mal sagen - wir brauchen dringenst eine Qualitätssicherung für Richter, die auch Sanktionen einschliesst. Gehaltsreduktion, Strafversetzung, Entlassung. Natürlich mit geeigneten Regelkreisen damit keine politische Einflussnahme erfolgt, sondern eine auf Einhaltung von Gesetzen und Gerechtigkeitsempfinden basierende Bewertung erfolgt. Schlechte Richter, oder solche die seltsame Ideen in Urteile einfliessen lassen, sollten nicht einfach immer so weitermachen können, nur weil ihre direkten Vorgesetzten die decken (oder es interessiert sie einfach nicht).
Nein, das gefährdet die richterliche Unabhängigkeit und aufgrund eines Zeitungsartikels ist garnichts sonnenklar. Zur Qualitätssicherung gibt es weitere Instanzen mit Kammern, die mit mehr als einer Person besetzt sind.

Gast
14-02-2016, 00:33
Nein, das gefährdet die richterliche Unabhängigkeit und aufgrund eines Zeitungsartikels ist garnichts sonnenklar. Zur Qualitätssicherung gibt es weitere Instanzen mit Kammern, die mit mehr als einer Person besetzt sind.

als juristischer laie hab ich nicht so großes vertrauen wie du in diese instanzen.

ich erwähne da mal den fall gustl mollat.
wie viele jahre hat es gedauert, bis seine unrechtmäßige einweisung in die psychiatrie revidiert wurde?
und das, OBWOHL solche zwangseinweisungen, wie mir ein arzt erklärte, der in genau diesem bereich arbeitet, von richtern nicht nur abgesegnet, sondern auch überprüft werden müssen ...?
war da nicht irgendwas, hatte da nicht die zuständige richterin einfach die notwendigen überprüfungen weggelassen ...? oder hab ich das falsch in erinnerung?

mollat saß im maßregelvollzug.
zu unrecht.
aufgrund eines strafurteils des amtsgerichts nürnberg-fürth.
ein bedauerlicher einzelfall?
hört man ja öfter mal, daß solche dinge ganz bedauerliche einzelfälle wären ...

wenn schon SO ETWAS möglich ist, dann will es mir nicht unmöglich erscheinen, daß die deutsche justiz vielleicht doch nicht so rein und strahlend ist, wie hier verschiedentlich dargestellt ...

oder wie war das mit den "wormser prozessen"?
oder wie war das mit der familie rupp, die angeblich das familienoberhaupt getötet, zerstückelt und an die hunde verfüttert haben sollten ...?

die deutsche justiz hat, soweit mir bekannt, noch nie zugegeben, ein fehlurteil verhängt zu haben.
so auch im fall rupp:

Der Landwirt Rudolf „Rudi“ Rupp, geboren 1949,[2][3] verschwand im Herbst 2001 spurlos nach einem Wirtshausbesuch, bei dem er sich betrunken hatte.

Im Jahr 2005 verurteilte das Landgericht Ingolstadt Rupps Ehefrau und den Ex-Freund einer der Töchter, Matthias E., wegen Totschlags zu je achteinhalb Jahren Haft.[1] Die Angeklagten hatten gestanden, Rupp in seinem Haus in Heinrichsheim (Stadt Neuburg an der Donau, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) erschlagen, zerstückelt und danach an die auf dem Hof lebenden Schweine, Dobermänner, den Bullterrier und den Schäferhund verfüttert zu haben. Diese Geständnisse hatten die Angeklagten noch vor Prozessbeginn widerrufen.[4][5][6] Die beiden zum Zeitpunkt von Rupps Verschwinden 15 und 16 Jahre alten Töchter wurden zu zweieinhalb bzw. dreieinhalb Jahren Jugendstrafe wegen Beihilfe durch Unterlassen verurteilt.[1]

Laut dem Urteil des Landgerichts Ingolstadt lauerte Matthias E. dem aus dem Wirtshaus nach Hause zurückkehrenden Rudolf Rupp im Treppenhaus auf und schlug ihm hinterrücks mit einem Vierkantholz ins Genick. Rupps Ehefrau und seine beiden Töchter sollen den jungen Mann dabei angefeuert und das wehrlose Opfer mit obszönen Schimpfwörtern bepöbelt haben. Auch Rupps Ehefrau soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ihrem Ehemann mit der Latte auf den Kopf geschlagen, die Töchter sollen auf ihren am Boden liegenden Vater eingetreten haben. Im Keller sollen Matthias E. und seine Verlobte dem noch lebenden Rupp mit einem Hammer die Schläfe eingeschlagen haben. Am nächsten Morgen zerlegten sie laut Anklage den toten Bauern mit einem Messer, einer Säge und einer Axt. Umfassend hatte überdies Matthias E. in seinem Geständnis geschildert, wie er Arme und Beine des Bauern abtrennte, den Leib aufschnitt, die Organe entnahm, das Blut mit einem Margarinebecher in einen Eimer abschöpfte und die Leichenteile an die auf dem Hof lebenden Dobermänner, den Bullterrier und den Schäferhund verfütterte.[6]

2009 wurde in der Donau bei Bergheim Rupps Mercedes mit seiner teilweise skelettierten, ansonsten aber unversehrten Leiche auf dem Fahrersitz gefunden.[1][6] Obwohl dadurch erwiesen war, dass weite Teile der vom Landgericht Ingolstadt in seinem Urteil getroffenen Feststellungen nicht stimmen können, lehnte die Justiz ein Wiederaufnahmeverfahren lange Zeit ab; erst 2011 (alle Verurteilten waren mittlerweile nach Verbüßung von mehr als zwei Dritteln ihrer Freiheitsstrafen aus der Haft entlassen worden) kam es zu einem zweiten Verfahren, in dem das Landgericht Landshut die Angeklagten freisprach. Trotz der Freisprüche zeigte sich das Gericht aber weiter davon überzeugt, dass einer oder mehrere der Angeklagten den als Tyrann geltenden Landwirt getötet hätten, und schloss einen Unfall aus. Es lasse sich lediglich nicht feststellen, wer für den Tod verantwortlich sei
der skandal ist meiner meinung nach, daß so etwas achselzuckend hingenommen wird.

der fall harry wörz ...
der fall donald stellwaag ...
der fall jens schlegel ...


nein, ich glaube nicht, daß man den vorliegenden fall um "überzogene nothilfe" in die kette der empörenden justizskandale in deutschland einreihen kann.
dafür ist die ganze sache wohl 'ne nummer zu klein (außer für den betroffenen).
aber ... es paßt.
vertrauen in deutsche gerichte hab ich jedenfalls nicht (mehr).

Dragonball
14-02-2016, 00:56
Hatte noch nie Vertrauen in deutsche Gerichte. Beispiel eines guten Freundes:
Er sieht wie eine Frau von einem Typen verdroschen wird. Geht dazwischen, schnappt sich den Typen. Der geht aber nicht zu Boden, wahrscheinlich Drogen im Spiel. Haut ihn in letzter Instanz mehrmals mit dem Kopf gegen eine Hauswand, um ihn von der Frau abzubringen. Als die Schützentruppe eintrifft stellt sich heraus: Er Lude, sie eine seiner "Damen" Sagt natürlich gegen meinen Freund aus. Ergebniss: Kurze Haftstrafe und hohe Geldstrafe wegen Körperverletzung. Er sagt auch: Selbst wenn vor meinen Augen jemand hingerichtet wird, ich mache nix mehr.
Tja, so weit sind wir.

Kensei
14-02-2016, 10:07
Rechtlicher Hinweis und ggf. Vertagung zur Vorbereitung der Verteidigung, bzw. ggf. Nachtragsanklage, falls eine weitere Tat, etwa durch Zäsur, angeklagt werden soll.

Ich habe die Beiträge hier nur überflogen, wieder der übliche Rundumschlag aufgrund eines Einzelurteils gegen alles und jeden - ich habe sowas noch nicht erlebt, sondern stets vernünftige Urteile mit Augenmaß - übrigens auch schon weit über meine Anträge als Vertreter der Staatsanwaltschaft hinaus.

Wir wissen alle nicht, was da passiert ist - möglicher Weise ein Fehlurteil, vielleicht aber auch einseitige Berichterstattung, die nicht alle Feinheiten begreift. Jedenfalls gibt es für solche Sachen den Instanzenzug und das StrEG, "bestraft" wie im Threadtitel wird jedenfalls erst mit Rechtskraft.

:halbyeaha

Aufgrund eines tendenziösen Zeitungsartikels von "sonnenklar" zu sprechen und einer gestandenen Richterin völlige Unfähigkeit zu unterstellen... :rolleyes:

Typisches KKB-Gefasel von den üblichen superauserwählten Spezialisten für alles.

Soweit ich den Fall verstanden habe, ging es doch auch darum, dass die Polizei nicht ordentlich ermittelt und Informationen zurückgehalten hatte, was den Urteilsspruch entsprechend beeinflusste...

@Dragonball
Und das hat was mit unserer Justiz zu tun, wenn die Opfer und einzigen Zeugen dann gegen den vermeintlichen Helfer aussagen? Hellsehen steht glaube ich noch nicht im Modulplan der Juristenausbildung.

Kannix
14-02-2016, 11:59
Da der Fall ja eigentlich sonnenklar ist, würde ich

Nix ist sonnenklar.
Wir wissen nichts außer das was ein Journalist geschrieben hat.
Damit mich keiner falsch versteht, ich habe kein übermäßiges Vertrauen in die Justiz. Wenn hier manche die Leichtgläubigkeit bei anderen belächeln, gründet das paradoxerweise auf deren eigene Leichtgläubigkeit.

Man nimmt die Informationen als wahr an, die einem gut in den Kram passen.
So kann es sein dass jemand zwar die Medien generell als "Lügenpresse "empfindet, aber sich Informationen gerade dieser bedient um sich zu empören.
Kritisch Denken funktioniert nicht wenn man nur in eine Richtung denkt.

Robb
14-02-2016, 13:27
Heute ist ein Bericht in Fokus online darüber.
Dran ist noch ein Vid über die Anwendung von Reizgas.

Sven K.
14-02-2016, 13:53
Liebe Leute, hier ist der Bereich "Selbstverteidigung & Anwendung". Wir dulden keine Diskussionen zu irgendwelchen Fällen und/oder Zeitungsartikel, da wir hier die genauen Abläufe/Hintergründe nicht kennen.

Ich bitte Euch also NOCH MAL hier NUR den SV-Aspekt zu diskutieren.

Sollte hier weiter über die Sinnhaftigkeit deutscher Rechtsprechung diskutiert werden, ist hier zu.

Gast
14-02-2016, 14:40
Hatte noch nie Vertrauen in deutsche Gerichte. Beispiel eines guten Freundes:
Er sieht wie eine Frau von einem Typen verdroschen wird. Geht dazwischen, schnappt sich den Typen. Der geht aber nicht zu Boden, wahrscheinlich Drogen im Spiel. Haut ihn in letzter Instanz mehrmals mit dem Kopf gegen eine Hauswand, um ihn von der Frau abzubringen. Als die Schützentruppe eintrifft stellt sich heraus: Er Lude, sie eine seiner "Damen" Sagt natürlich gegen meinen Freund aus. Ergebniss: Kurze Haftstrafe und hohe Geldstrafe wegen Körperverletzung. Er sagt auch: Selbst wenn vor meinen Augen jemand hingerichtet wird, ich mache nix mehr.
Tja, so weit sind wir.

Ja, so kann das gehen, bei einer falschen Aussage.
Daher sollte man auch bei streitenden Pärchen vorsichtig sein, und gegebenfalls, solange das noch nicht zu sehr eskaliert ist. vielleicht erstmal fragen, ob das "Opfer" tatsächlich Hilfe will.
Eventuell könnte man die Situation ja, filmen, den Täter darauf aufmerksam machen, dass es Zeugen gibt und die Polizei unterwegs.
Wenn das eine Auseinandersetzung im OK-Bereich ist, auch blöd...

Genauso kann man aus dem vorliegenden Fall eventuell lernen, dass, falls man am Tatort verbleibt, sich die Kontaktdaten der Zeugen bzw. der eigentlichen Opfer geben lässt, falls die Polizei was verschlampt.

Geist_Faust
14-02-2016, 21:56
Ein paar Anmerkungen aus der Strafrechtspraxis zum Thema (auch zum rechtlichen Aspekt der Selbstverteidigung, einen anderen SV-Aspekt, den man hier diskutieren könnte, sehe ich nämlich nicht):

1. Als Beteiligter an zahlreichen Strafprozessen kann ich sagen, dass die Qualität der Prozessberichterstattung leider im Regelfall extrem unterdurchschnittlich ist. Insbesondere die lokalen Gerichtsreporter haben a) von Jura meist keine Ahnung und sehen sich b) nur seltenst den ganzen Prozess an. Und selbst wenn, hat man in den Artiklen oft das Gefühl, dass der Reporter in einem anderen Gerichtssaal gewesen sein muss. Das sollte man bei der Bewertung von Urteile, die man nur aus der Presse kennt, berücksichtigen.

2. Dass das Gericht anders und auch härter entscheidet, als vom Staatsanwalt beantragt, ist nicht selten und sagt sicher nichts über die Qualtität des Urteils aus. Auch hier mag man bedenken, dass die Vertreter der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht - jedenfalls in NRW - überwiegend Rechtsreferendare sind, die Strafrecht im Studium nur theoretisch gelernt haben.

3. Geht man von dem in dem Artikel wiedergegebenen Sachverhalt aus und davon, dass die Verurteilung tatsächlich wegen fahrlässiger Körpverletzung erfolgt ist (dafür ist sie m.E. sehr hart ausgefallen, zumal wenn man den Hintergrund bedenkt), gibt es auch eine mögliche juristische Erklärung (auch wenn die natürlich auch etwas spekulativ ist und nicht jeden überzeugen wird):

Angesichts der beschriebenen Situation (mehrere Angreifer treten ein am Boden liegendes Opfer), liegt es nicht fern, dass der verurteilte Helfer hier einem vermeintlichen Angreifer eine verpasst hat (Kieferbruch klingt jetzt eher nicht nach der Folge eines Schubsers), von dem jedenfalls das Gericht angenommen hat, dass er tatsächlich an dem Angriff auf den am Boden liegenden nicht beteiligt war. Wenn der Helfer aber dachte, er wehre einen Angreifer ab, kann er nicht wegen vorsätzlicher, wohl aber wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden, wenn er hätte erkennen können, dass der Verletzte unbeteiligt war. Juristisch nennt man das Erlaubnistatbestandsirrtum. Ist kompliziert und kommt selten vor, ist aber die einzige Erklärung für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Grüße

Geist_Faust aka Paragaphen_Reiter :-§

südberliner
14-02-2016, 22:07
Soviel zum Thema Notwehr und Zivilcourage, ich selbst habe den Angriff nur beobachtet und nicht eingegriffen, weil ich in so einer ähnlicher Situation eingegriffen habe und wurde für eine KV verurteilt die mich 2000 Euro gekostet hat. Zivilcourage lohnt sich heutzutage in Deutschland nicht, weil dass von der Justiz und vom Staat nicht gewollt ist.

Dir vielen Dank und Respekt für das Eingreifen, hätte nicht jeder gemacht. Ich wäre heilfroh, wenn es jemandem aus meinem Umfeld getroffen hätte und du hättest versucht, demjenigen zu helfen. Dass du dann im Endeffekt bestraft wurdest, ist eine verdammte Schande und sendet die völlig falschen Signale.

Man muss sich aber mal fragen, warum so etwas von Justiz und Staat nicht gewollt ist ... warum hat der Staat kein Interesse am Schutz seiner "einfachen" Bürger? Warum sollen sie lieber am Boden liegend in die Intensivstation oder schlimmeres getreten werden, anstatt dass einer beherzt eingreifen kann, ohne sich über die Konsequenzen den Kopf zerbrechen zu müssen, und die Schläger evtl. auch mal etwas abbekommen? Eigentlich müssten, nicht nur deswegen, Massen an rechtschaffenen Leuten auf die Straße gehen. Aber leider ist das Duckmäusertum eine in Deutschland stark verbreitete Krankheit.
Fälle wie der von Hosenscheißer sind ja leider keine Einzelfälle mehr ... im Bekanntenkreis habe ich schon ähnliches gehört.

Gast
14-02-2016, 22:43
3. Geht man von dem in dem Artikel wiedergegebenen Sachverhalt aus und davon, dass die Verurteilung tatsächlich wegen fahrlässiger Körpverletzung erfolgt ist (dafür ist sie m.E. sehr hart ausgefallen, zumal wenn man den Hintergrund bedenkt), gibt es auch eine mögliche juristische Erklärung (auch wenn die natürlich auch etwas spekulativ ist und nicht jeden überzeugen wird):

Angesichts der beschriebenen Situation (mehrere Angreifer treten ein am Boden liegendes Opfer), liegt es nicht fern, dass der verurteilte Helfer hier einem vermeintlichen Angreifer eine verpasst hat (Kieferbruch klingt jetzt eher nicht nach der Folge eines Schubsers), von dem jedenfalls das Gericht angenommen hat, dass er tatsächlich an dem Angriff auf den am Boden liegenden nicht beteiligt war. Wenn der Helfer aber dachte, er wehre einen Angreifer ab, kann er nicht wegen vorsätzlicher, wohl aber wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden, wenn er hätte erkennen können, dass der Verletzte unbeteiligt war. Juristisch nennt man das Erlaubnistatbestandsirrtum. Ist kompliziert und kommt selten vor, ist aber die einzige Erklärung für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung.


Danke für die Erklärung.
Das ist dann allerdings recht spekulativ, was der hätte wissen können.
Gibt es zur Einschätzung solcher Lagen und den Möglichkeiten, die einer da hat, Sachverständige, die gehört werden?

Gast
14-02-2016, 22:48
-

Robb
15-02-2016, 07:22
:ringerohrIn Stuttgard wurde ein Streitschlichter das Ohr abgebissen.

oldtomtom
15-02-2016, 10:20
Mich stört in dem Zeitungsartikel erstmal das Wort: "Quasi". Entweder er hat in Notwehr, hier Form der Nothilfe, gehandelt, oder nicht. "Quasi" gibt es das nicht, ansonsten wären wir bei der sogenannten Putativnotwehr, übersetzt auch: Erlaubnistatbestandsirrtum..
Für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung fehlen da noch einige Informationen. Die Verurteilung macht nur Sinn bei der Putativnotwehr, also wenn jemand irrig eine Notwehrsituation annahm und nach seiner Überzeugung in Notwehr und subjektiv mit Verteidigungswillen gehandelt hat, die Voraussetzungen der Notwehr aber tatsächlich nicht vorlagen. In so einem Fall der sog. Putativnotwehr wird wegen fahrlässiger Begehungsweise verurteilt, wenn der sich Irrende den Irrtum vermeiden konnte.
Er müßte sich, so wie es für mich den Anschein hat, darüber geirrt haben. daß das Opfer (mit Kieferbruch) tatsächlich auch einer der Angreifer war und der Verurteilte diesem in vermeintlicher Notwehr einen Faustschlag verpaßt hat.

Hoffentlich geht der Verurteilte in Berufung.

Kensei
15-02-2016, 10:30
@Südberliner

Das ist der sinnfreieste Beitrag den ich seit langem hier lesen durfte. Und das will im KKB schon was heißen. Respekt dafür...

Tori
15-02-2016, 11:01
@Südberliner

Das ist der sinnfreieste Beitrag den ich seit langem hier lesen durfte. Und das will im KKB schon was heißen. Respekt dafür...

Wo bitte siehst du da etwas "Sinnbefreites"?

freakyboy
15-02-2016, 11:21
@Südberliner

Das ist der sinnfreieste Beitrag den ich seit langem hier lesen durfte. Und das will im KKB schon was heißen. Respekt dafür...

Hä? :confused:

Macabre
15-02-2016, 11:24
@Südberliner

Das ist der sinnfreieste Beitrag den ich seit langem hier lesen durfte. Und das will im KKB schon was heißen. Respekt dafür...

Wenn ich schon "Massen von rechtschaffenen Leuten" lese...
Wer soll das sein?

Gast
15-02-2016, 11:37
Die Verurteilung macht nur Sinn bei der Putativnotwehr, also wenn jemand irrig eine Notwehrsituation annahm und nach seiner Überzeugung in Notwehr und subjektiv mit Verteidigungswillen gehandelt hat, die Voraussetzungen der Notwehr aber tatsächlich nicht vorlagen. In so einem Fall der sog. Putativnotwehr wird wegen fahrlässiger Begehungsweise verurteilt, wenn der sich Irrende den Irrtum vermeiden konnte.
Er müßte sich, so wie es für mich den Anschein hat, darüber geirrt haben. daß das Opfer (mit Kieferbruch) tatsächlich auch einer der Angreifer war und der Verurteilte diesem in vermeintlicher Notwehr einen Faustschlag verpaßt hat.


Das geht in die Richtung von Geist-Faust
Allerdings steht im Artikel, es wäre unklar, ob der durch den Angeklagten Verletzte am Angriff beteiligt war oder nicht.
Eventuell ist es ja nur dem Reporter unklar.
Wenn es dem Gericht unklar war, kann das allerdings nicht sagen, dass es dem Angeklagten hätte klar sein müssen.
Wie hängt das von dem ab, was der Angeklagte sagte?
Wenn der sagte: "Ich hab den weggestoßen, weil ich dachte, der gehört zu den Angreifern" wäre das, falls Irrtum und vermeidbar, fahrlässige KV.
Was, wenn er sagte: "ich wollte dem Verletzten helfen und da die umstehenden Gaffer nicht auf Zuruf aus dem Weg gingen, hab ich einen weggezogen."?
Wäre das dann eventuell eher rechtfertigender Notstand, wo eine Güterabwägung Kieferbruch vs. tot/schwerbehindert stattfinden müsste?
Wäre eine absichtliche Blockade (als Gedankenspiel) einer Schlägerei gegen Helfer nicht auch irgendwie Beteiligung am Angriff, weil sie die Straftat der gefährlichen KV begünstigt?
Was dürfen Helfer, wenn ihnen der Weg versperrt ist?

Kensei
15-02-2016, 12:56
Wenn ich sowas hier schon lese:


...Man muss sich aber mal fragen, warum so etwas von Justiz und Staat nicht gewollt ist ... warum hat der Staat kein Interesse am Schutz seiner "einfachen" Bürger?...

PEGIDA, AfD und Co. lassen grüßen.

Mir stellt sich eher die Frage, wie man solche Statements nicht "sinnfrei" finden kann...

Kannix
15-02-2016, 12:57
Wenn ich schon "Massen von rechtschaffenen Leuten" lese...
Wer soll das sein?

Wir!:D

zocker
15-02-2016, 14:07
[QUOTE]Man muss sich aber mal fragen, warum so etwas von Justiz und Staat nicht gewollt ist ...

zu viel eigeninitiative soll vielleicht auch wieder nicht gefördert werden; halt nur ein kleines bischen zivilcourage, am besten ohne (gegen)gewalt.



Warum sollen sie lieber am Boden liegend in die Intensivstation oder schlimmeres getreten werden, anstatt dass einer beherzt eingreifen kann, ohne sich über die Konsequenzen den Kopf zerbrechen zu müssen, und die Schläger evtl. auch mal etwas abbekommen?

weil das sonst zu schlimmer selbstjustiz führen könnte, welche von vielen leuten gar nicht befürwortet wird, wie man auch hier sieht.


gruss

Fry_
15-02-2016, 14:11
Ein wenig schwingt da wohl auch so ein bürgerlicher Abgrenzungseffekt in die Urteile rein. Anständige Leute werden nicht in Schlägereien verwickelt, da hält man sich raus. Die Vorstellung, dass es tatsächlich einen oder mehrere Schurken gibt und Leute, die tatsächlich einfach nur helfen liegt jemandem aus gutem Hause, der eben selber noch nie in so was "verwickelt war", reichlich fern.
Hinzu kommt, dass ein Richter in den meisten Fällen normale Kloppereien verhandelt bei denen sich alle Beteiligten auf Notwehr berufen ;)
Wenn dann noch einer vorbestraft ist, fällt das Urteil wohl manchmal zu leicht.
Kein böser Plan, einfach ein normaler bürgerlicher Abwehrreflex.
Ich erinnere an den Fall Brunner, der wurde von manchen bürgerlichen Zeitungen fallen gelassen wie eine heiße Kartoffel als rauskam, dass er irgendwann mal Kickboxen gemacht hat und den Kampf tatsächlich aktiv annahm. Da war er sofort unten durch, weil es nicht mehr in das schmale Schema passte das ein Sesselfurzer sich von Nothilfe machen kann. Vorher war er ja "einer von ihnen", als solider Geschäftsmann.

zocker
15-02-2016, 14:25
Wenn ich sowas hier schon lese:



PEGIDA, AfD und Co. lassen grüßen.

Mir stellt sich eher die Frage, wie man solche Statements nicht "sinnfrei" finden kann...

diese frage stellt sich mir u.a. bei deinem obigen statement.

Gruss

Terao
15-02-2016, 14:59
Mich stört in dem Zeitungsartikel erstmal das Wort: "Quasi". Entweder er hat in Notwehr, hier Form der Nothilfe, gehandelt, oder nicht. "Quasi" gibt es das nicht, ansonsten wären wir bei der sogenannten Putativnotwehr, übersetzt auch: Erlaubnistatbestandsirrtum..
Vielleicht hat der Journalist "putativ" mit "quasi" übersetzt, weil er wusste, dass die Story so besser beim rechtschaffenen Bürger ankommt.
Ging ja auf, die Rechnung: Der rechtschaffene Bürger schäumt genüßlich und fühlt sich bestätigt in dem, was er eh schon immer dachte. Sowas liest man ja bekanntlich gern.

Gast
15-02-2016, 15:14
zum glück gibts hier ja mehr intellellente bürger, als rechtschaffene bürger, die wissen nämlich wie es war.
vielleicht warten wir einfach mal die revision ab...
das eigentliche problem geht in der, beiderseitigen, expertendiskussion aber unter: die außenwirkung. das ist ja nicht das erste fragwürdige urteil. irgendwann denkt sich doch jeder "pah, helfen? am ende bin ich der depp, nein danke"

Robb
15-02-2016, 15:26
Beim Rettungsdienst habe ich gelernt das Eigenschutz vor geht. ein verletzter ist besser als zwei. Ich wünsche Niemanden das Super man syndrom.

Das ist jetzt weit hergeholt. Bei Hunden wird die Rangfolge meist innerhalb weniger Sekunden entschieden. Aber wenn die Besitzer dann die Hunde vorher wegziehen. Bekommen diese eins an der Klatsche weil Rang folgen nie tatsächlich Bewußt geworden sind. Und diese verlernen dann das weglaufen.

Terao
15-02-2016, 15:41
Ich erinnere an den Fall BrunnerDie wurden allerdings verurteilt.

Fry_
15-02-2016, 15:48
Die wurden allerdings verurteilt.

Ja, ich wollte mit dem Beispiel nur zeigen wie scharf das bürgerliche Milieu (in dem Fall ZEIT etc) sich von so was abzugrenzen sucht. Auch als Richter ist man von solchen Ressentiments wohl selten frei. Und wahrscheinlich sind die Urteile dennoch meist vernünftig.

Terao
15-02-2016, 15:51
Ja, ich wollte mit dem Beispiel nur zeigen wie scharf das bürgerliche Milieu (in dem Fall ZEIT etc) sich von so was abzugrenzen sucht. Auch als Richter ist man von solchen Ressentiments wohl selten frei. Und wahrscheinlich sind die Urteile dennoch meist vernünftig.
Naja, rein sachlich betrachtet (ohne den Fall nun nochmal aufrollen zu wollen) wär ja tragischerweise der Herr Brunner ebenso wie seine Schutzbefohlenen noch am Leben, hätte er nicht "den Kampf aktiv angenommen". Darauf muss doch auch ne bürgerliche Zeitung hinweisen dürfen.

Fry_
15-02-2016, 15:53
Naja, rein sachlich betrachtet (ohne den Fall nun nochmal aufrollen zu wollen) wär ja tragischerweise der Herr Brunner ebenso wie seine Schutzbefohlenen noch am Leben, hätte er nicht "den Kampf angenommen". Darauf muss doch auch ne bürgerliche Zeitung hinweisen dürfen.

Hab ich anders in Erinnerung. So wie sich das für mich las, war das ein Rückzugsgefecht mit Bluff.

Terao
15-02-2016, 15:56
Hab ich anders in Erinnerung. So wie sich das für mich las, war das ein Rückzugsgefecht mit Bluff.Ich wollts ja gar nicht nochmal aufrollen. Der Richter sah`s wohl eher wie Du. Dennoch erlaube ich mir, anderer Ansicht als die Obrigkeit zu sein. :D

Fry_
15-02-2016, 15:59
Ich wollts ja gar nicht nochmal aufrollen. Der Richter sah`s wohl eher wie Du. Dennoch erlaube ich mir, anderer Ansicht als die Obrigkeit zu sein. :D

Aber auch nur weil der Kickboxer war :p

Terao
15-02-2016, 16:02
Aber auch nur weil der Kickboxer war :pStimmt, diese Kampfsportler sind mir alle total suspekt. :cool:

Kannix
15-02-2016, 16:17
Wenn man will kann man sich noch mehr Fälle raussuchen bei denen sich das Ergebnis nicht mit dem eigenen Rechtsverständnis und sich dann aufregen.

Dann kommt man zu dem Schluss dass das Rechtssystem nicht funktioniert, die Rechte der Falschen schützt, wahrscheinlich gegen die rechtschaffenden Bürger gerichtet ist.
Immer schön aufregen;)

Fry_
15-02-2016, 16:19
Warte nur ab bis Du mal vor dem Kadi bist, Du bist ja auch so ein Kickboxer :D

Kannix
15-02-2016, 16:26
Ich schließ mich da ja nicht aus, ich fühl mich auch immer ungerecht behandelt.:mad:

Terao
15-02-2016, 16:32
Naja, solange Du Dich nur so fühlst...

freakyboy
15-02-2016, 17:06
Ich schließ mich da ja nicht aus, ich fühl mich auch immer ungerecht behandelt.:mad:

Kannst ja mit dem Pharao ne WG aufmachen :rofl:

Gast
15-02-2016, 17:30
das ist genau der schwachsinn, der mir zur zeit gewaltig auf den senkel geht:


Wenn ich sowas hier schon lese:

Zitat:

Zitat von südberliner
...Man muss sich aber mal fragen, warum so etwas von Justiz und Staat nicht gewollt ist ... warum hat der Staat kein Interesse am Schutz seiner "einfachen" Bürger?...
PEGIDA, AfD und Co. lassen grüßen.

Mir stellt sich eher die Frage, wie man solche Statements nicht "sinnfrei" finden kann...

ist das eigentlich 'ne behandlungsbedürftige störung, wenn man überall nur noch "rechte" und pegida und AFD und vielleicht sogar so richtige "nazis" sieht und in jede äußernung, die einem nicht paßt, die auferstehung des dritten reichs hineineinterpretiert?
und das nur, weil jemand 'ne frage stellt, die zwar schräg und überzogen und nicht sonderlich intelligent anmutet, aber immer noch deutlich in den bereich der freien meinungsäußerung gehört ...?

das ist übrigens etwas, das mir bei denjenigen, die so oft und so gern von toleranz reden, schon häufig aufgefallen ist: sie toleranzen, was das zeug hält - nur andere meinungen können sie einfach nicht ertragen ...
:D

Terao
15-02-2016, 17:35
das ist übrigens etwas, das mir bei denjenigen, die so oft und so gern von toleranz reden, schon häufig aufgefallen ist: sie toleranzen, was das zeug hält - nur andere meinungen können sie einfach nicht ertragen ...
:DNoch so`n Spruch, und ich tolerier Dich! :-§

Gast
15-02-2016, 17:47
Noch so`n Spruch, und ich tolerier Dich! :-§

bloß nicht ...!
gnade ...!
:D



mir gehen selbsternannte moral- und tugendwächter aufn keks, die zwar viel von toleranz reden, dieselbe aber niemandem gegenüber an den tag legen, der ihre meinungen nicht teilt.
wo kommt bei solchen typen eigentlich diese dümmliche selbstgerechtigkeit her, die alles besser zu wissen glaubt, und woher kommt diese selbstgefälligkeit, mit der die eigene meinung zum alleinigen und allgemeinverbindlichen maßstab erhoben wird?

Willi von der Heide
15-02-2016, 18:38
mir gehen selbsternannte moral- und tugendwächter aufn keks, die zwar viel von toleranz reden, dieselbe aber niemandem gegenüber an den tag legen, der ihre meinungen nicht teilt.
wo kommt bei solchen typen eigentlich diese dümmliche selbstgerechtigkeit her, die alles besser zu wissen glaubt, und woher kommt diese selbstgefälligkeit, mit der die eigene meinung zum alleinigen und allgemeinverbindlichen maßstab erhoben wird?

Herzlich Willkommen im Land der Bekloppten und Bescheuerten ! :D

watch?v=Qhsx6ujmq1c

Ach ja ... was wäre Deutschland ohne seine selbsternannten Moral- und Tugendwächter ...

Kleine Geschichte am Rande:

Es ist schon viele Jahre her, da hatte ich noch meinen Peugeot 205 GTI ( :cool: ) mit der defekten Rückleuchte ... Ich stehe - in Gedanken - an einer Ampel, als plötzlich unsanft die Fahrertür geöffnet wird.

" Hallo ! Sie ! Sie müssen sofort in die Werkstatt fahren, ihr eines Rücklicht funktioniert nicht ! " Schlägt die Tür zu und geht wieder ...

;) So etwas gibt es nur bei uns !

Gast
15-02-2016, 18:49
Mich stört in dem Zeitungsartikel erstmal das Wort: "Quasi". Entweder er hat in Notwehr, hier Form der Nothilfe, gehandelt, oder nicht.

Vielleicht schrieb er, Nothilfe sei quasi Notwehr, weil manche meinen, bei Notwehr würde man sich nur selbst verteidigen.



irgendwann denkt sich doch jeder "pah, helfen? am ende bin ich der depp, nein danke"

ja, deshalb heißt das ja Zivilcourage

Gast
15-02-2016, 18:57
wischmeyer hat wieder mal den nagel auf den kopf getroffen:

... das wichtigste am rumgepupe ist, daß es gänzlich ohne eine legitimation auskommt.
es sind die sogenannten "wachsamen bürger", die seelenruhig dabei zuschauen, wie jemand in der u-bahn verprügelt wird, aber sofort eingreifen, wird die rasenfläche illegal überschritten.

Macabre
15-02-2016, 19:18
Wir!:D

Das macht mich schon ein bisschen stolz. :devil:

Klaus
15-02-2016, 22:31
Gut dass jetzt das Unfehlbarkeitsgen bei echten Volljuristen die Richter wurden entdeckt wurde. Möglicherweise ein guter Kandidat für den Medizinnobelpreis. Ich frage mich gerade wie die Kleinkriege zwischen zwei Kammern am gleichen Gericht zustande kommen, wo die eine Kammer in Fragen wo es um viel Geld geht logische Urteile fällt und die andere solche die erstaunlicherweise den beteiligten Grossbanken helfen, und die Beteiligten nicht mal mehr miteinander sprechen. Eine von beiden müssen dann doch Rechtsreferendare ohne jedes Rechtsverständnis sein.

Suriage
15-02-2016, 22:59
das ist genau der schwachsinn, der mir zur zeit gewaltig auf den senkel geht:



ist das eigentlich 'ne behandlungsbedürftige störung, wenn man überall nur noch "rechte" und pegida und AFD und vielleicht sogar so richtige "nazis" sieht und in jede äußernung, die einem nicht paßt, die auferstehung des dritten reichs hineineinterpretiert?
und das nur, weil jemand 'ne frage stellt, die zwar schräg und überzogen und nicht sonderlich intelligent anmutet, aber immer noch deutlich in den bereich der freien meinungsäußerung gehört ...?D

Da beschwerst du dich am besten bei den Leuten die solche Fragen stellen und dann hetzerische Lügen verbreiten oder losziehen und Flüchtlingsheime anzünden. Die haben's für die intelligenten aber etwas plumpen Wutbürger leider ordentlich versaut.

zocker
15-02-2016, 23:07
ist das eigentlich 'ne behandlungsbedürftige störung, wenn man überall nur noch "rechte" und pegida und AFD und vielleicht sogar so richtige "nazis" sieht und in jede äußernung, die einem nicht paßt, die auferstehung des dritten reichs hineineinterpretiert?


das ist m.e. einfach artig (und) auswendiggelernt bzw ankonditioniert.

dadurch glaubt man selbst daran - oder meint das zumindest.

bei manchen hört das irgendwann auf.

gruss

zocker
15-02-2016, 23:12
Die haben's für die intelligenten aber etwas plumpen Wutbürger leider ordentlich versaut.

die plumpen wutbürger sind m.e. nicht so wahnsinnig intelligent und die intelligenten trauen sich nicht, wütend zu werden, weil sie meinen, dann nicht mehr als intelligent zu gelten.

prüf´s mal an dir!


gruss

Jan_
15-02-2016, 23:31
edit: Ach was.
Ihr könnt mich mal alle... :p
+1

Gast
15-02-2016, 23:43
Da beschwerst du dich am besten bei den Leuten die solche Fragen stellen und dann hetzerische Lügen verbreiten oder losziehen und Flüchtlingsheime anzünden. Die haben's für die intelligenten aber etwas plumpen Wutbürger leider ordentlich versaut.
was soll DAS denn?

WER hat hier "hetzerische lügen verbreitet"?
in welchem beitrag?
und FALLS jemand das getan hat - dann hätte ich gern den beweis dafür, daß das, was da jemand geschrieben hat, "hetzerische lügen" waren.

sag mal, merkst du eigentlich, welches vokabular du in diese debatte einbringst?!

"hetze" ist eine vokabel, die in der DDR sehr gern benutzt wurde, um jeden zu diffamieren, der auf mißstände aufmerksam zu machen wagte.
wer anderen vorwirft, sie würden "hetzen", hat es offenbar nicht mehr nötig, mißliebige meinungen argumentativ zu widerlegen, das jedenfalls ist meine erfahrung als "gelernter DDR-bürger".

ich habe dich und deine beiträge immer sehr geschätzt, aber jetzt schießt du übers ziel hinaus, und das finde ich sehr bedenklich.

mich stört auch die fröhliche gleichsetzung von leuten, die (zugegeben: manchmal dämliche) fragen stellen mit gestalten, die losziehen und flüchtlingsheime anzünden.

also nochmal - WER hat hier in welchem beitrag
"erst solche fragen gestellt und dann hetzerische lügen verbreitet"?
welche lügen genau?
gegen wen wurde "gehetzt"?
erfüllt das irgend einen straftatbestand?
oder passen dir einfach bestimmte meinungsäußerungen nicht?

ist es (WIEDER) so weit, daß man im namen der "richtigen" gesinnung anderen den mund verbieten will und das recht auf freie meinungsäußerung dadurch zu umgehen versucht, daß man denen, die eine andere meinung vertreten, einfach mal "hetze" unterstellt?

meine güte ... da werden bei mir aber ganz, ganz unliebsame erinnerungen wach.
ich hab aus meiner (mehrere ordner umfassenden) stasi-akte auch einige vernehmungsprotokolle gesichtet.
erstaunlich, wie oft mir da "hetze" und "hetzerische lügen" (wortwörtlich!) vorgeworfen wurden ...

isses wieder so weit?


„Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: «Ich bin der Faschismus» Nein, er wird sagen: «Ich bin der Antifaschismus».“
Ignazio Silone

"Die Quelle für diesen Ausspruch ist eine 1988 veröffentlichte Schilderung von François Bondy, zu dem Silone dies im persönlichen Gespräch gesagt haben soll. Von Bondy wurde dies als Kritik an unkritischem Antifaschismus interpretiert: „Viele Jahre später, als «Antifaschismus» in der Tat instrumentalisiert wurde und zu einem Slogan herunterkam, verstand ich, daß dieses kaustische Aperçu prophetisch war.“

Jan_
15-02-2016, 23:55
edit: Ach was.
Ihr könnt mich mal alle... :p
+1

amasbaal
15-02-2016, 23:55
edit: ach was.
ihr könnt mich mal alle... :p

Jan_
15-02-2016, 23:57
edit: Ach was.
Ihr könnt mich mal alle... :p
+1

amasbaal
16-02-2016, 00:01
politik! :-§

wenn der chef das mitkriegt, ist wieder mal zu...

Gast
16-02-2016, 00:10
verteidigt man die demokratie dadurch, daß man jede form der diskussion abschafft?

oder verteidigt man die demokratie dadurch, daß man sie nur denen zugesteht, welche die "richtige" meinung vertreten?

und wer besitzt eigentlich die deutungshoheit über das, was die "richtige" meinung zu beinhalten hat?

entsteht demokratie nicht erst durch den widerstreit der meinungen?
wie kann es dann sein, daß man ein bestimmtes meinungsspektrum zu verbieten versucht (statt es zwingend zu widerlegen)?
oder es für "moralisch unzulässig" erklärt, um sich damit nicht auseinandersetzen zu müssen?

wir deutschen haben es ja gern, etwas zu verbieten ...
und wenns nicht gesetzlich verboten, daher also auch nicht justitiabel ist, was der andere da sagt, dann schwingen wir uns ja gern zum moralapostel auf und begründen unsere intoleranz damit, daß die uns mißliebige meinung nicht nur "falsch", sondern auch "unmoralisch" und (neuerdings wieder gern genommen!) "braun" ist.

irgendwie hab ich den eindruck, daß diese inflation des "nazi"-vorwurfs zu einer abstumpfung führt und dazu, daß man echte nazis in dieser ganzen hysterie gar nicht mehr wahrnimmt, weil die trennschärfe abgenommen hat.
dazu kann man dann nur noch gratulieren.
oder sich an den kopf fassen ...

amasbaal
16-02-2016, 00:30
und wer besitzt eigentlich die deutungshoheit über das, was die "richtige" meinung zu beinhalten hat?

wie kann es dann sein, daß man ein bestimmtes meinungsspektrum zu verbieten versucht (statt es zwingend zu widerlegen)?
oder es für "moralisch unzulässig" erklärt, um sich damit nicht auseinandersetzen zu müssen?

irgendwie hab ich den eindruck, daß diese inflation des "nazi"-vorwurfs zu einer abstumpfung führt und dazu, daß man echte nazis in dieser ganzen hysterie gar nicht mehr wahrnimmt, weil die trennschärfe abgenommen hat..

hab ich kein problem mit, mit diesen fragen. das letzte find ich sogar wichtig. nicht jeder, der "faschistisch", nationalistisch oder fremdenfeindlich drauf ist, ist ein nazi. was, wenn die echten, die die spezifische nationalsozialistische ideologie vertreten, zur mehrheit werden? haben wir dann kein passendes wort mehr dafür, weil es "verbraucht" wurde?
und positiven rassismus kann ich genau so wenig ab, wie negativen.
auch jammerndes moralisieren find ich doof.
aber...
es ist hier nicht möglich, zwingend zu widerlegen, dass zb. unter den flüchtlingen kein höherer prozentsatz an kriminellen ist, als in der gesamtbevölkerung. das wäre einfach. die statistiken der polizeien stehen ja schon.
nur: ALLE HABEN SICH HIER MIT DER REGEL EINVERSTANDEN ERKLÄRT, DASS IN DIESEM BOARD NICHT GROSSARTIG ÜBER RELIGION UND POLITIK DISKUTIERT WIRD.
das hat seinen "systemimanenten" sinn (fürs board und dessen entwicklung). denk mal nach...

ich geb mir jedenfalls größte mühe

Dragonball
16-02-2016, 06:38
Nö,das hat nur den Sinn, dass Frank keine neuen Aktenordner mit Strafanzeigen bearbeiten muss. Was ich verstehen kann.

Ich persönlich benutze gerne das Wort "Patriot", denn ich lebe gerne hier und weiss nicht was daran falsch sein soll sein Land zu lieben. Ich liebe unseren kölschen Karneval, ich mag Weißwurst mit Bier in Bayern zu Frühstück, ich liebe Grühnkohl mit Pinkel in Westfalen und spröde Leute und Fischbrötchen im Norden und entschuldigt, denn ich habe sicher viele Regionen vergessen oder noch nicht kennen gelernt.
Wenn in Amerika jemand eine Flagge hisst finden das alle gut. Ich habe in meiner alten Wohnstätte eine deutsche Flagge während irgendeiner Fußball WM gehisst. Fanden alle supi. Als die WM vorbei war wurde ich dezent darauf hingewiesen, dass die Fahne jetzt wieder weg müsse. Muss man so etwas verstehen?

Gast
16-02-2016, 07:03
es ist hier nicht möglich, zwingend zu widerlegen, dass zb. unter den flüchtlingen kein höherer prozentsatz an kriminellen ist, als in der gesamtbevölkerung. das wäre einfach. die statistiken der polizeien stehen ja schon.

Natürlich ist das hier nicht möglich, denn das ist ein SV-Unterforum.
Hier geht es um einen konkreten Fall.
Anderswo wäre es sehr leicht möglich, diese Behauptung und ihre Grundlage kritisch zu betrachten, ob die überhaupt stimmt und welche Bedeutung und Funktion die angesichts der aktuellen Lage hat.
Das willst Du aber IMO genau nicht, Du willst hier schnell mal eine "Wahrheit" verkünden und dann jegliche kritische Betrachtung dieser Meinung mit dem Hinweis auf die Forenregeln abschmettern:


nur: ALLE HABEN SICH HIER MIT DER REGEL EINVERSTANDEN ERKLÄRT, DASS IN DIESEM BOARD NICHT GROSSARTIG ÜBER RELIGION UND POLITIK DISKUTIERT WIRD.
das hat seinen "systemimanenten" sinn (fürs board und dessen entwicklung). denk mal nach...



Was ich grundsätzlich von den Aussagen einer Person halte, die z.B. unkritisch auf die Behauptung anspringt, katholische Einwohner Bayerns hätten nach LKA eine 190% höhere Kriminalitätsrate als der Rest der bayrischen Bevölkerung, sollte jedem halbwegs denkenden und gebildeten Menschen klar sein.


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An die Gerichtskritiker:

Richter sind in Deutschland unabhängig und das ist gut so.
Wenn man Urteile vergleicht, dann also zunächst mal die Urteile des gleichen Richters.
Da die Richterin im vorliegenden Prozess den Angeklagten schon hart angegangen ist, als sie ihn nur für einen Wiederholungstäter auf dem Gebiet der KV hielt, gehe ich davon aus, dass sie sich keiner Kuschelpolitik befleißigt.
Das es hier aussagekräftige offizielle Statistiken gibt, wage ich zu bezweifeln.

jkdberlin
16-02-2016, 07:09
Das ganze hier hat so langsam nichts mehr mit SV zu tun. Es geht mir nicht darum, bestimmte Meinungen zu unterdrücken, es geht darum, dass wir aufgrund der Erfahrungen, die wir (sogar mit einem Extra-Unterforum für Politik und Religion) gemacht haben, keine Diskussion zu diesen Themen wünschen. Egal aus welcher Richtung, Coleur, Meinung, Ecke und was weiss ich. Solltet ihr unbedingt so etwas loswerden wollen, nutzt dafür die Prügelecke. Hier jedoch ist der falsche Platz dafür.