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Vollständige Version anzeigen : Was tun in einem Notwehrfall?



kakuzu
01-03-2016, 02:25
Angenommen man wird attackiert und kann sich verteidigen. Das Opfer fällt zum Beispiel zu Boden und man weiß nicht was mit ihm los ist. Muss man dann rumstehen und warten bis der Arzt kommt und alles schildern und der Täter bekommt durch seinen Anwalt heraus wer man ist und steht irgendwann mit 50 Brüdern vor der Tür?!

Angenommen man flüchtet einfach aus Angst dass man Probleme mit den 50 Brüdern bekommt dann wirkt das allein ja auch schon wieder verdächtig und kann gegen einen ausgelegt werden.

Der Angreifer kann sich ja wunderbar als Opfer hinstellen und sich ne Geschichte ausdenken.

3L9O
01-03-2016, 03:09
du musst den rettungsdienst informieren, am besten nicht mit dem eigenen handy und kannst dann abhauen

Tomjek
01-03-2016, 06:50
-

Defence&more
01-03-2016, 07:19
du musst den rettungsdienst informieren, am besten nicht mit dem eigenen handy und kannst dann abhauen

Warum nicht mit dem eigenen Handy?

Also im Ernstfall kannst du dich schon aus Angst vom Ort des Geschehens zurückziehen, die Polizei sollte aber mindestens gerufen werden, wenn man denen dann sagt das der Täter vermutlich verletzt ist alarmiert die Leitstelle der Polizei den Rettungsdienst gleich mit.
Die Polizei wird auch wieder Kontakt zu dir aufnehmen um den Tathergang aufzunehmen. Ich glaube ja nicht das ein Täter die Polizei anruft wenn er jemanden umgenusst hat. Klar kannst du eine Gegenanzeige bekommen wegen Körperverletzung aber wenn es 1 vs. 1 steht, ist es sowieso schwer rauszufinden wer angefangen hat, aber meistens sind die Schläger ja schon bekannt.

Forro
01-03-2016, 07:54
Hier bin ich mir auch unschlüssig ob ich den Angreifer, welchen ich zur Strecke gebracht habe, helfen soll oder mich lieber aus den Staub machen soll. Wahrscheinlich eher Letzteres.

Vor kurzen hatten wir ja den Thread
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/helfer-bestraft-177218/
Nur aus Notwehr gehandelt und der Richter (oder Richterin) verurteilt den Helfer. Tolle Wurst... Da ich mich auch nicht verprügeln lassen will, suche ich lieber nach meiner Notwehr das Weite.
Mit dem Handy des Angreifers den Notarzt zu rufen bei Verletzungen ist gar nicht mal so verkehrt, da man selbst seine eigene Nummer nicht verrät und somit noch Anonym ist.

Andererseits wäre es dennoch gut die Polizei zu rufen und zu warten, damit einfach der Angreifer für diese Tat zur Rechenschaft gezogen wird. Aber wie gesagt, kann auch nach hinten losgehen und man wird selbst zum Täter nur weil man wusste wie so ein Angreifer gestoppt werden kann.

Pharao
01-03-2016, 07:56
§ 33 StGB
Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

freakyboy
01-03-2016, 07:58
Hier bin ich mir auch unschlüssig ob ich den Angreifer, welchen ich zur Strecke gebracht habe, helfen soll oder mich lieber aus den Staub machen soll. Wahrscheinlich eher Letzteres.

Vor kurzen hatten wir ja den Thread
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/helfer-bestraft-177218/
Nur aus Notwehr gehandelt und der Richter (oder Richterin) verurteilt den Helfer. Tolle Wurst... Da ich mich auch nicht verprügeln lassen will, suche ich lieber nach meiner Notwehr das Weite.
Mit dem Handy des Angreifers den Notarzt zu rufen bei Verletzungen ist gar nicht mal so verkehrt, da man selbst seine eigene Nummer nicht verrät und somit noch Anonym ist.

Andererseits wäre es dennoch gut die Polizei zu rufen und zu warten, damit einfach der Angreifer für diese Tat zur Rechenschaft gezogen wird. Aber wie gesagt, kann auch nach hinten losgehen und man wird selbst zum Täter nur weil man wusste wie so ein Angreifer gestoppt werden kann.

Wenn ich das richtig mitbekommen habe, dann hat er einem Umstehenden den Kiefer gebrochen und war schon vorbestraft wegen Köfperverletzung.

Forro
01-03-2016, 08:08
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, dann hat er einem Umstehenden den Kiefer gebrochen und war schon vorbestraft wegen Köfperverletzung.

Wenn man die Geschichte auf das reduziert, lässt sich das Urteil nachvollziehen. Aber soweit ich mitbekommen habe, passierte der Kieferbruch rein zufällig während er die Angreifer vom Opfer fernhalten und mit ihm abhauen wollte.

Das er Vorbestraft ist wegen Körperverletzung ist auch nicht hilfreich. Aber dafür müsste man jetzt hier diese Person kennen. Hat er aus seinem Fehler gelernt? Ist er gar kein Gewalttäter (mehr)? Hat er sogar die Vorstrafe weil er aus Notwehr übertrieben gehandelt hat?

Wichtig: Ich habe den Bericht nicht mehr hundertprozentig im Kopf und was schon alles im Forum diskutiert wurde. Kann sein das ich jetzt durchaus wichtige Fakten nicht weiß.


EDIT: Bevor wir jetzt zu weit abdriften: Der TE ging jetzt eher darauf ein das er kein Bock darauf hat das 50 Brüder ihn Zuhause besuchen. Die Angst hätte ich auch. Immerhin gibt es noch ein Privatleben außerhalb des Gerichts/des Angriffes zu dem Zeitpunkt/usw. Was hindert einen Straftäter/Angreifer/etc. daran einfach nochmal vorbei zu schauen nachdem er meinen Namen und irgendwie meine Adresse herausgefunden hat? Ist sicherlich kein Spaß wenn man befürchten muss das so ein ***** einen auflauert.

KreuzAs
01-03-2016, 08:24
§ 323 c StGB
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Stichwort: Unterlassene Hilfeleistung
Ein Anruf bei der Polizei / Rettung reicht hier völlig aus ("Hier liegt jemand ohne Bewusstsein."). Wird dieser unterlassen greift aber § 323 c StGB.

Eine Aussage gegenüber der Polizei kann man mit Anwalt machen ("Ich wurde überfallen, habe ich gewehrt. Bin gerade unter Schock und möchte momentan keine Aussage machen.").

Terao
01-03-2016, 11:49
Ein Anruf bei der Polizei / Rettung reicht hier völlig aus ("Hier liegt jemand ohne Bewusstsein.")....und dürfte im Zeitalter des Handys auch meist ohne erhebliche eigene Gefahr möglich sein.

Pharao
01-03-2016, 13:50
... Klar kannst du eine Gegenanzeige bekommen...

Gegenanzeige gibt es in Deutschland nicht!

Defence&more
01-03-2016, 14:11
Ich meine damit das er dich auch anzeigen kann wegen Körperverletzung. :D

Robb
01-03-2016, 15:34
Bei Massenschkägerei wo keiner weiß wer angefangen hat usw. Finde ich es angebracht den wehrlosen Verletzten eine Chance zur Medizinischen Versorgung zu gewähren. Man ruft dann laut" Verletzter" und dann noch jemanden bewegen Handy zu benutzen oder Krankentransport.
Ansonsten beißen den letzten die Hunde.

Luggage
01-03-2016, 21:32
§ 33 StGB
Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Und was willst du damit hier mitteilen?

Im Falle einer herbeigeführten Hilflosigkeit kommt für den Täter übrigens nicht nur eine Strafbarkeit wegen Jedermannspflichten wie dem 323c in Frage, sondern uU. auch Aussetzung und unechte Unterlassungsdelikte, also eine Haftung aus Ingerenz im Sinne von zB. Körperverletzung oder gar Totschlag durch Unterlassen. Zwar scheidet nach herrschender Meinung Ingerenz aus, wenn das Vorverhalten nicht rechtswidrig war, aber dafür muss erstmal eine gerechtfertigt Notwehrhandlung vorliegen und die nicht etwa durch einen schuldlos handelnden Angreifer oder wegen anderer Einschränkungen abzulehnen ist, was man vor Ort kaum rechtssicher beurteilen können wird.

Die Hilfshandlung nach 323c ist übrigens nach hM. grundsätzlich auch im Falle vorangegangener Notwehr oder der Furcht vor Strafverfolgung des entsprechenden Verhaltens regelmäßig zumutbar.

Also immer Hilfe rufen!

Klaus
02-03-2016, 12:38
Schuldlos handelnde Angreifer sind dann vermutlich alle bei denen irgendwie die Ehre und so verlangt hat, den Typen im Anzug vor der U-Bahn zu versuchen abzuziehen und zusammenzuschlagen. Oder die Umstände, Herkunft, Religion, und so. Oder die Musik die der Typ im Anzug gehört hat. Oder dass die Bahn Verspätung hatte und der Typ stand halt gerade da und sonst keiner. Oder so. Zur Not denkt man sich was aus warum der Typ Mitte 50 ohne Vorstrafen mit Beruf eigentlich irgendwie der Täter war, und nicht der Typ Anfang 20 mit 40 Seiten Vorstrafen der versucht hat den Falschen umzunieten und sich dabei dann die Hand weh getan hat weil der 50er einfach nicht nur blutend umgefallen ist sondern auch noch harte Knochen hatte.

concrete jungle
02-03-2016, 13:15
Schuld des Anzugträgers war, das er da nicht im Taxi oder Firmenwagen sass...

U-Bahn iss heute nurr noch fürrr Schlägerr, weißd Ddu!

Wobei es nach 11 Uhr Abends in Großstädten echt lustig wird...je nach Linie!

Habe mich bisher aber durch weggehen,nicken und grinsen oder mal nett plaudern oder völlig neutral gar nichts von mir geben immer gut aus der Affaire gezogen...die letzten Jahre in Frankfurt und Berlin, es geht also...auch im Business look!

Oft sind die asininen Typen auch nur am ausagieren, da ist nicht so viel dahinter-UFC auf der Playstation ist nicht so wie in Echt...
Der krasse Punk von heute ist halt son wirrer Streetfighta / Talib/ Tyli-Don!

Klaus
02-03-2016, 13:35
Wo wir gerade davon sprechen, wie gut kommt man vom Flughafen Wien zu UniCredit ohne es mit solchen Gestalten zu tun zu bekommen ? Ich kann natürlich auch meine zahlreichen blassen Narben im Gesicht ein bischen nachzeichnen, dann sehe ich aus wie der Underboss des lokalen Paten.

concrete jungle
02-03-2016, 13:54
Wie in London,Paris oder so, paar Kröten mehr und no trash...

Flughafen Wien - City Airport Train/ CAT (http://www.viennaairport.com/passagiere/anreise__parken/city_airport_train_cat)

Express-Zug, privaten Bus, Sammeltaxi, an der Info fragen, wie man ohne ,,Folklore" ins Zentrum kommt...

Klaus
02-03-2016, 14:53
Ok, ich feilsche an meinem italienischen Akzent und mach das mit der Schminke. Habe ja auch einen Franco den ich ans Telefon holen kann für Sizilianisch. ;)

Phenibut
02-03-2016, 15:02
Wenn jemand nach Schlägen bettelt (und da gibt es ne ganze Menge) und es sind keine Zeugen anwesend, warum sollte ich dann die Blaulichtfraktion anrufen? :o

kakuzu
02-03-2016, 21:57
Hi,
ich hab da paar Fragen zum Geschriebenen:

1) Wie soll man bitte Hilfe rufen aber nicht mit dem eigenen Handy?
Soll man da extra ein Handy rumschleppen mit einer Sim unter falschem Namen? Sowas geht heute eigentlich sowieso nicht mehr weil man sich überall anmelden muss.

2) Wenn man die Polizei ruft dann spielt es ja keine Rolle ob man abhaut oder nicht. Dann kann man auch direkt nebendran stehen bleiben. Das "50 Brüder"-Problem hat man dann auf jeden Fall. Echt klasse.

-> das heißt im Grunde ist man immer der Angeschissene egal was man macht

Schnueffler
02-03-2016, 22:00
Hi,
ich hab da paar Fragen zum Geschriebenen:

1) Wie soll man bitte Hilfe rufen aber nicht mit dem eigenen Handy?
Soll man da extra ein Handy rumschleppen mit einer Sim unter falschem Namen? Sowas geht heute eigentlich sowieso nicht mehr weil man sich überall anmelden muss.

2) Wenn man die Polizei ruft dann spielt es ja keine Rolle ob man abhaut oder nicht. Dann kann man auch direkt nebendran stehen bleiben. Das "50 Brüder"-Problem hat man dann auf jeden Fall. Echt klasse.

-> das heißt im Grunde ist man immer der Angeschissene egal was man macht

Genau!
Schließ dich ein, reib dich mit Erde ein und gewöhn dich an den Geruch und das Gefühl!

gast
02-03-2016, 23:20
Hallo Shnueffler,

wenn das eine Antwort auf eine höfliche Anfrage war.
Frage ich mich schon, ...


Genau!
Schließ dich ein, reib dich mit Erde ein und gewöhn dich an den Geruch und das Gefühl!

:respekt:

Suriage
03-03-2016, 09:15
Und was willst du damit hier mitteilen?

Im Falle einer herbeigeführten Hilflosigkeit kommt für den Täter übrigens nicht nur eine Strafbarkeit wegen Jedermannspflichten wie dem 323c in Frage, sondern uU. auch Aussetzung und unechte Unterlassungsdelikte, also eine Haftung aus Ingerenz im Sinne von zB. Körperverletzung oder gar Totschlag durch Unterlassen. Zwar scheidet nach herrschender Meinung Ingerenz aus, wenn das Vorverhalten nicht rechtswidrig war, aber dafür muss erstmal eine gerechtfertigt Notwehrhandlung vorliegen und die nicht etwa durch einen schuldlos handelnden Angreifer oder wegen anderer Einschränkungen abzulehnen ist, was man vor Ort kaum rechtssicher beurteilen können wird.

Die Hilfshandlung nach 323c ist übrigens nach hM. grundsätzlich auch im Falle vorangegangener Notwehr oder der Furcht vor Strafverfolgung des entsprechenden Verhaltens regelmäßig zumutbar.

Also immer Hilfe rufen!

Die Rspr. In Ö tendiert auch immer mal dazu, dass man Bewusstlose zumindest in die stabile Seitenlage bringen muss, solange es zumutbar ist und der Hilfeleistende dazu in der Lage ist.

fujikomma
03-03-2016, 10:20
Mir fällt immer der Anfang von "The shootist" mit J.Wayne ein...mit dem Räuber,versteht sich von selbst;)

zocker
03-03-2016, 12:06
Mir fällt immer der Anfang von "The shootist" mit J.Wayne ein...mit dem Räuber,versteht sich von selbst;)

ist das da, wo er den "trick" mit dem derringer anwendet?


gruss

Tux the Penguin
03-03-2016, 13:22
Wo wir gerade davon sprechen, wie gut kommt man vom Flughafen Wien zu UniCredit ohne es mit solchen Gestalten zu tun zu bekommen ? Ich kann natürlich auch meine zahlreichen blassen Narben im Gesicht ein bischen nachzeichnen, dann sehe ich aus wie der Underboss des lokalen Paten.

Ernsthafte Frage?
Wien ist in meinen Augen eine sehr harmlose Stadt (für eine Großstadt).
Hab in 30 Jahren Wien nie Probleme gehabt, die eine körperliche Auseinandersetzung erfordert hätten.

Luggage
05-03-2016, 11:41
Schuldlos handelnde Angreifer sind dann vermutlich alle bei denen irgendwie die Ehre und so verlangt hat, den Typen im Anzug vor der U-Bahn zu versuchen abzuziehen und zusammenzuschlagen. Oder die Umstände, Herkunft, Religion, und so. Oder die Musik die der Typ im Anzug gehört hat. Oder dass die Bahn Verspätung hatte und der Typ stand halt gerade da und sonst keiner. Oder so. Zur Not denkt man sich was aus warum der Typ Mitte 50 ohne Vorstrafen mit Beruf eigentlich irgendwie der Täter war, und nicht der Typ Anfang 20 mit 40 Seiten Vorstrafen der versucht hat den Falschen umzunieten und sich dabei dann die Hand weh getan hat weil der 50er einfach nicht nur blutend umgefallen ist sondern auch noch harte Knochen hatte.
Ja, so steht's auch im Kommentar.

@Suriage: Keine Ahnung was in Ö so los ist.

zocker
05-03-2016, 14:40
das heißt im Grunde ist man immer der Angeschissene egal was man macht

nicht unbedingt:

man könnte zb stets eine skimaske bei sich führen, die man sofort überzieht, wenn man angegriffen wird.

oder man trägt draussen perücke, falschen bart, brille und augenbrauen.

du darfst nicht so schwarz sehen und musst ein bischen ninja-mässiger denken!

dann sind die angreifer die angeschissenen.


gruss

KAJIHEI
06-03-2016, 09:04
Notwehr ?
Fragt den Mann Mit dem SV KATANA : Dreimal laut ALFRED rufen und schon kommt er, der Professeur für absolute Notwehr.:D

Kusagras
14-07-2016, 21:08
Da steht heute ua. im Focus zum Thema angemessene Reaktionen auf Angriff:


..Der Kriminalhauptkommissar rät von allen Aktionen ab, die die Situation weiter eskalieren lassen könnten. „Man sollte auf keinen Fall zurückprügeln, wenn jemand angegriffen wird“, sagt Helfrich. Damit bringe man sich nur selbst in Gefahr....

Helfer verprügelt: Polizist erklärt, wie weit man bei Zivilcourage gehen muss - FOCUS Online (http://www.focus.de/politik/deutschland/muenchen-freimann-helfer-wird-verpruegelt-polizist-erklaert-wie-weit-man-bei-zivilcourage-gehen-muss_id_5730504.html)

Gast
14-07-2016, 21:40
Da steht heute ua. im Focus zum Thema angemessene Reaktionen auf Angriff:



Helfer verprügelt: Polizist erklärt, wie weit man bei Zivilcourage gehen muss - FOCUS Online (http://www.focus.de/politik/deutschland/muenchen-freimann-helfer-wird-verpruegelt-polizist-erklaert-wie-weit-man-bei-zivilcourage-gehen-muss_id_5730504.html)

Ahhhh, schnell noch ne Tüte Chips holen bevor ich mir die Leserkommentare bei Focus Online reinziehe. :cool:

Tori
15-07-2016, 18:47
Ahhhh, schnell noch ne Tüte Chips holen bevor ich mir die Leserkommentare bei Focus Online reinziehe. :cool:

Die sind nicht anders als hier :D

Hat halt mal wieder einer einen geistigen Dünnpfiff von sich gegeben (Schubsen und vors Schienbein treten) ;)

Der Angegriffene hat eigentlich alles richtig gemacht, bis zu dem Zeitpunkt wo er alleine dem Jugendlichen hinterher rannte. Das war dumm...

Klaus
15-07-2016, 19:51
Der Angegriffene hat eigentlich alles richtig gemacht, bis zu dem Zeitpunkt wo er alleine dem Jugendlichen hinterher rannte. Das war dumm...

-> sich die Tasche klauen liess :-§

Tori
15-07-2016, 23:55
-> sich die Tasche klauen liess :-§

Jau :D

amwh
17-07-2016, 16:32
sowas ähnliches ist mal einem freund passiert.
hat jemanden angesprochen und gesagt er soll den notruf anrufen.

und ist dann abgehauen.

ist nie mehr was gekommen.