Verurteilung wegen Pfefferspray [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Verurteilung wegen Pfefferspray



rskruspe
16-03-2016, 22:55
Da ich überlege mir ein Tierabwehrspray zuzulegen (mir hat in der Tat mal ein Schäferhund ein Stück Unterschenkel geklaut, da war ich mal fix paar Gramm leichter), habe ich mich natürlich auch damit auseinander gesetzt wie es aussieht, wenn man es in Notwehr gegen Menschen einsetzt.

Klar man liest überall, dass es im Grunde eine gefährliche Körperverletzung ist und durch die Notwehr "gerechtfertigt" wird.

Was mich interessiert:
Sollte es im Prozess so kommen, dass der Angreifer die Richter überzeugt, man selbst sei der Aggressor gewesen, ist es dann in jedem Falle eine gefährliche Körpverletzung?

Und das wichtigste: Kennt jemand Fälle in denen Leute, die sich lediglich mit Pfeffer verteidigt haben, wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurden?

Als rechtschaffender Bürger habe ich nämlich in der Tat nicht das aller kleinste Interesse 6 Monate in den Bau zu gehen, weil der Angreifer mehr Kumpels hat die seine Lüge decken ^^

Ich überlege tatsächlich, ob ich deshalb vielleicht CS Gas nehmen sollte, ist zwar weniger effektiv gegen Tiere aber im Fall der Fälle hat man dann keine gefährliche Körperverletzung. Wobei ich da natürlich aber auch ein Messer im Bauch haben kann, weil der Scheiß nicht gut wirkt (wurde mir mehrfach von privaten Freunden die es erlebt haben bestätigt).

Es ist ein für und wieder und für euch bestimmt ein leidiges Thema :D

Ps.: Ich habe die Suchfunktion ausreichend bemüht ^^

hand-werker
17-03-2016, 06:28
Hallo, ich bin kein Fachmann und habe nur kurz Google und Wikipedia bemüht, daher bitte nichts auf die Goldwaage legen:

Gefährliche Körperverletzung wird definiert als Körperverletzung u. a. mittels Gift, gesundheitsgefährlichen Stoffen, Waffe etc.
CS-Gas hat laut Wikipedia die Gefahrstoffkennzeichnung "giftig". Von daher denke ich, es dürfte vor Gericht keinen allzu großen Unterschied machen, welchen Reizstoff man verwendet. Evtl. würde in die Bewertung reinspielen, dass Pfefferspray keine Zulassung für die Anwendung gegen Menschen hat, wie groß da dann der Unterschied bei einem potentiellen Strafmaß ist, kann ich aber nicht einschätzen.

KreuzAs
17-03-2016, 07:19
Es ist vor Gericht egal ob du dich mit CS oder Pfefferspray verteidigt hast.
Du korrekte Antwort auf die Frage des Richters "Warum haben Sie ein Tierabwehrspray dabei gehabt?" hast du dir ja schon selbst gegeben ("Seit dem Vorfall mit einem Schäferhund habe ich panische Angst vor Hunden, daher führe ich zur Tierabwehr ein Pfefferspray mit mir, welches ich in diesem Fall in Notwehr gegen den Angreifer eingesetzt habe.")

Vor Gericht kommt es auf die Glaubwürdigkeit der Beteiligten an. Wenn dein Angreifer bereits Intensivtäter ist und seine Zeugen ebenfalls mehrfach einschlägig vorbestraft wird man deren Aussagen wohl kaum Glauben schenken.

Esse quam videri
17-03-2016, 08:46
ich habs vor x Jahren mal einsetzen müssen-Polizei kam, Dingen eingezogen,nichts mehr davon gehört.


gruss

kakuzu
19-03-2016, 04:28
Irre ich mich, oder haben die Polizisten bei Stuttgart 21 ordentlich mit Pfefferspray auf alte Leute raufgehalten? Da war doch was von wegen Augenschäden.
Nur gut, dass die Polizei das darf. :)

KreuzAs
19-03-2016, 06:00
Die Augenschäden am "Schwarzen Donnerstag" kamen AFAIK durch die Wasserwerfer. Es wurde allerdings auch Pfefferspray eingesetzt.

Gast
19-03-2016, 11:34
Irre ich mich, oder haben die Polizisten bei Stuttgart 21 ordentlich mit Pfefferspray auf alte Leute raufgehalten? Da war doch was von wegen Augenschäden.
Nur gut, dass die Polizei das darf. :)


Die Polizei darf, im Gegensatz zu einem Normalbürger oder einem Militärangehörigen im Krieg, Pfefferspray auch außerhalb der Notwehr gegen Menschen einsetzen.
Dieser Einsatz muss allerdings gerechtfertigt sein.

Im Rahmen von Stuttgart 21 wurde ein Polizist wegen KV verurteilt, der Pfefferspray ungerechtfertigt eingesetzt hat.
Angezeigt wurde er laut Innenministerium durch Kollegen.
Warum hier nicht auf gefährliche KV bekannt wurde, weiß ich nicht.


"Körperverletzung im Amt" - so lautet das erste Urteil gegen einen der Polizeibeamten, die am 30. September letzten Jahres am umstrittenen Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten beteiligt waren. Das bestätigte das Amtsgericht Stuttgart am Donnerstag auf Nachfrage gegenüber der taz.

Demnach wurde nun ein Strafbefehl gegen einen Beamten der Bereitschaftspolizei Göppingen rechtskräftig, wonach der Polizist eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 50 Euro, also insgesamt 6.000 Euro, zahlen muss.
[...]
Der Polizeibeamte hatte einer am Boden sitzenden Frau grundlos Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums hatte die Bereitschaftspolizei Göppingen den eigenen Kollegen auf Grundlage einer Videoaufzeichnung angezeigt, auf der die Situation zu sehen war.Gewalt gegen Stuttgart-21-Gegner: Zahltag für Rambo-Polizisten - taz.de (http://taz.de/!5123655/)
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hier ein verurteilter Nichtpolizist (fahrlässige KV):



Er sei von dem Trio aber sofort angepöbelt worden. "Was willst du, du alter Sack?", habe einer gesagt. Ein Mann habe sofort die Fäuste hochgezogen und sie vors Gesicht gehalten. "Ich bin dann zurückgewichen, habe das Pfefferspray aus der Tasche gezogen und auf den Boden gesprüht", berichtet der 76-Jährige. Abschließend sei er mit seiner Lebensgefährtin zur Polizei gegangen. Auf Empfehlung der Beamten stellte die 74-Jährige Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Polizei konnte auch noch die drei Männer zur Rede stellen.


Das Gericht konnte keine Notwehrlage feststellen, ging aber davon aus, dass der Rentner dem vermeidbaren Irrtum unterlag, dass eine vorlag, daher wurde auf fahrlässige KV erkannt:


Tatsächlich wurde Ludwig Robertz wegen "fahrlässiger Körperverletzung" verurteilt. 2000 Euro muss er jetzt zahlen. Der Staatsanwalt hatte sogar eine weitaus höhere Strafe von 90 Tagessätzen gefordert. Wie Dr. Martin Alberring, Sprecher des Landgerichtes erklärte, habe die Richterin den Fall folgendermaßen gewertet: Robertz' Pfefferspray-Einsatz sei zwar objektiv keine Notwehr gewesen, aber der Beschuldigte habe das selbst als solche gesehen. Im Juristendeutsch handele es sich um einen "Erlaubnistatbestandsirrtum".
[....]
Laut Alberring darf man sich in Notwehr zwar verteidigen. Doch Notwehr nachzuweisen scheint mitunter heikel. "Da muss der ganze Vorgang akribisch nachgegangen werden", sagt der Landgerichtssprecher. Ziehe sich der Angreifer zurück, dürfe nicht mehr gehandelt werden. Der Einsatz von Pfefferspray ohne Notwehr sei eine gefährliche Körperverletzung, die mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten geahndet wird, in einem minderschweren Fall mit einer Mindeststrafe von drei Monaten.

Mönchengladbach: Senior nach Pfefferspray-Abwehr verurteilt (http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/senior-nach-pfefferspray-abwehr-verurteilt-aid-1.4600559)
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und hier ein Taxifahrer, der wegen gefährlicher KV verurteilt wurde:



Ein Taxifahrer hatte in zweiter Reihe angehalten, um einen Fahrgast aussteigen zu lassen. Ein nachfolgender Autofahrer hatte sich offensichtlich darüber ziemlich aufgeregt. Es kam sodann zu einer ersten verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Fahrer des Audi TT und dem Taxifahrer. Nachdem dieser erste Vorfall, den die Beteiligten im Gericht widersprüchlich wiedergaben, abgeschlossen war, trafen die beiden Kontrahenten an anderer Stelle noch einmal aufeinander. Der Taxifahrer ging hierbei auf den Fahrer des anderen Fahrzeugs zu und es entspann sich wiederum eine, überwiegend, verbale Auseinandersetzung. Schließlich benutzte der Taxifahrer, um sich eines vermeintlich drohenden Angriffes des anderen Verkehrsteilnehmers zu erwehren, sein Pfefferspray, das er vorsorglich mitgeführt hatte
[...]
. Der Einsatz von Pfefferspray wurde hier als gefährliche Körperverletzung gewertet. Dies deshalb, da durch Pfefferspray empfindliche Augenreizungen und auch erhebliche Gesundheitsgefahren für das Opfer eines solchen Einsatzes hervorgerufen werden können. Das Gericht stellte fest, dass es keinesfalls hier eine Notwehrhandlung sehen könne, wenn nach einem abgeschlossenen Vorfall bei einem erneuten Aufeinandertreffen der Kontrahenten, einer auf den anderen zugehe und dabei bereits eine „Waffe“ wie das Pfefferspray mit sich führen würde. Das Gericht verurteilte den sprayenden Taxifahrer zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung. Es entzog ihm die Fahrerlaubnis und ordnete eine Sperrfrist zur Wiedererteilung von insgesamt 7 Monaten an. Dazu sprach es eine Geldbuße aus in Höhe von € 500,00, zu zahlen an einen gemeinnützigen Verein. Bei der Strafzumessung wurde zugunsten des Betroffenen vom Gericht berücksichtigt, dass dieser schon lange Jahre beanstandungsfrei als Taxifahrer arbeitete und keine Eintragungen im Verkehrszentralregister oder im Strafregister hatte.

Einsatz von Pfefferspray durch einen Taxifahrer - anwalt-bauer.de (http://www.anwalt-bauer.de/urteile/pfefferspray-im-taxi-6.html)

kakuzu
20-03-2016, 04:19
Hi, Aruna. Wie kommts, dass du so viele Fälle dazu kennst? Hast du damit beruflich zu tun?

Also muss man immer erst warten, bis der Gegner angreift bzw. einen schon getroffen hat bevor man sprühen darf?

Was ist denn wenn es absehbar ist, dass der Gegner gleich angreift und man dann womöglich sofort am Boden liegt und gegen den Kopf getreten wird? Sowas kann doch alles ganz fix gehen.
Ist alles was unter präventiv läuft verboten?

Also wenn einen jemand anmacht und dann die Fäuste hochzieht ist das doch eine akute Bedrohung. Soll der alte Mann dann abwarten bis er erst mal eine Faust in der Fresse hat? Ein normaler, friedfertiger Mensch macht keine Leute an. Wieso wird sowas nicht berücksichtigt? Jemand der auf Streit aus ist kann sich doch hinterher nicht beklagen wenn es mal nach hinten losgeht. Unfassbar.


Er sei von dem Trio aber sofort angepöbelt worden. "Was willst du, du alter Sack?", habe einer gesagt. Ein Mann habe sofort die Fäuste hochgezogen und sie vors Gesicht gehalten.

miskotty
20-03-2016, 06:41
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/Da steht alles gut beschrieben zur Notwehr drin

Gast
20-03-2016, 07:12
Hi, Aruna. Wie kommts, dass du so viele Fälle dazu kennst? Hast du damit beruflich zu tun?


Nein, den Fall des Polizisten kannte ich, da ich mich grundsätzlich für so etwas interessiere, ansonsten:

Let me google that for you (http://lmgtfy.com/?q=Pfefferspray+K%C3%B6rperverletzung) ;)




Also muss man immer erst warten, bis der Gegner angreift bzw. einen schon getroffen hat bevor man sprühen darf?


Der Angriff muss gegenwärtig sein.
Laut z.B. Luggage reicht es dazu, dass der unmittelbar bevorsteht.
Darüber, ob der nun wirklich unmittelbar bevorstand, können hinterher die Meinungen auseinandergehen. Die wesentliche Entscheidung wird dann von jemanden getroffen, der nicht dabei war.

hier nochmal der Artikel, den miscotty verlinken wollte:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/



Also wenn einen jemand anmacht und dann die Fäuste hochzieht ist das doch eine akute Bedrohung. Soll der alte Mann dann abwarten bis er erst mal eine Faust in der Fresse hat?

der alte Mann ist den drei Personen hinterhergegangen, um "sie zur Rede zu stellen".
Das Hochnehmen von Fäusten kann man eventuell auch als Abwehrhaltung verstehen, um sich besser gegen einen Angriff durch den alten Mann verteidigen zu können.

kakuzu
22-03-2016, 04:54
Ah ok, das war mir nicht klar, dass der alte Mann hinter denen her ist. Sowas muss ja wirklich nicht sein.
Aber angenommen so ein Schwachkopf macht einen an und reißt dann noch die Fäuste hoch, dann muss dann doch als normal denkender Mensch von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff ausgehen und dann sollte man auch präventiv sprühen dürfen. Aber ich schätze es ist besser erst mal 1-2 Treffer einzustecken und dann zu schauen, ob es Zeugen gesehen haben und dann kann man mal in der Handtaschen anfangen nach dem Spray zu suchen. :)

BUJUN
22-03-2016, 07:06
Der TE gibt an er mache MT ... wozu dann irgendwelche Sprays ???

Also wenn schon: das Männerdeo von ALDI + Gasfeuerzeug .... nicht zum lachen !

Und als waschechter MT-Müffel muss man so'n Spary immer dabei haben :p

BUJUN
22-03-2016, 07:09
Ah ok, das war mir nicht klar, dass der alte Mann hinter denen her ist. Sowas muss ja wirklich nicht sein.
Aber angenommen so ein Schwachkopf macht einen an und reißt dann noch die Fäuste hoch, dann muss dann doch als normal denkender Mensch von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff ausgehen und dann sollte man auch präventiv sprühen dürfen. Aber ich schätze es ist besser erst mal 1-2 Treffer einzustecken und dann zu schauen, ob es Zeugen gesehen haben und dann kann man mal in der Handtaschen anfangen nach dem Spray zu suchen. :)

In MA testet die Polizei die Körperkameras - und filmen jede Situation life aus der
eigenen Sicht mit - lustiges Techno-Teil auf der Schulter ...

Wenn der böse Gegner die Fäuste bereits oben hast und du noch dümmlich
rum stehst - kriegste die "Ein/Zwei Schläge" als Beweis für deine
Notsituation garantiert ab - keine Sorge !

concrete jungle
22-03-2016, 09:44
Zur Wirksamkeit interessant, und für Bayerns Justizia sehr milde:

Nach Pfefferspray-Attacke auf Rosenheimer Herbstfest - Gericht stellt Verfahren ein | Rosenheim (http://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-stadt/rosenheim-ort43270/nach-pfefferspray-attacke-rosenheimer-herbstfest-gericht-stellt-verfahren-6245140.html)

Völlig irre Situation:

http://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/horrortrip-auf-der-a7-gegen-alle-wird-ermittelt-das-sind-die-vorwuerfe-id13030336.html

Bayrisch herb' :D ... :

Herrschinger vor lauter Schmerz und Wut ausgetickt: Pfefferspray-Attacke nach Armdrück-Duell | Starnberg (http://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg/herrschinger-lauter-schmerz-ausgetickt-pfefferspray-attacke-nach-armdrueck-duell-6225112.html)

http://www.derwesten.de/staedte/bochum/autofahrer-29-bekam-haftstrafe-fuer-pfefferspray-attacke-id7981008.html


Wenn es so stimmt, ist OC Spray tatsächlich zur SV geeignet:

http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/er-soll-seiner-ex-zweimal-mit-einem-messer-in-den-hals-gestochen-haben

http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/21-Jaehriger-stattete-Auto-wie-fuer-den-Nahkampf-aus-id37072062.html

rskruspe
22-03-2016, 10:34
Ich danke euch für eure Beiträge, haben mir nochmal guten Denkstoff gegeben :)


Der TE gibt an er mache MT ... wozu dann irgendwelche Sprays ???


Zum einen weil kein Kampfsportler unbesiegbar ist und so ein Spray die Chancen nochmal gut erhöht und zum anderen weil ich erst seit einem Jahr dabei bin und vom Körperbau her schmächtig bin.
Und ja, ich bin da fleißig am arbeiten das zu ändern ^^

Ich habe vorher 4 Jahre Shotokan Karate gemacht, allerdings hat mir das nur bedingt was gebracht wegen fehlendem Druck und "Realismus" im Kampf.



Also wenn schon: das Männerdeo von ALDI + Gasfeuerzeug .... nicht zum lachen !


Da würde ich aus Kostengründen dann doch eher zur natürlichen (Geruchs)Gestankabwehr greifen http://www.worldofugly.de/ugly/393.gif

Hau.drauf.wie.nix
22-03-2016, 15:46
Irre ich mich, oder haben die Polizisten bei Stuttgart 21 ordentlich mit Pfefferspray auf alte Leute raufgehalten? Da war doch was von wegen Augenschäden.
Nur gut, dass die Polizei das darf. :)

Na die wurden ja damals auch massiv angegriffen und mussten um ihr Leben bangen! *ironieoff*

Kowi
29-03-2016, 07:33
Ah ok, das war mir nicht klar, dass der alte Mann hinter denen her ist. Sowas muss ja wirklich nicht sein.
Aber angenommen so ein Schwachkopf macht einen an und reißt dann noch die Fäuste hoch, dann muss dann doch als normal denkender Mensch von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff ausgehen und dann sollte man auch präventiv sprühen dürfen. Aber ich schätze es ist besser erst mal 1-2 Treffer einzustecken und dann zu schauen, ob es Zeugen gesehen haben und dann kann man mal in der Handtaschen anfangen nach dem Spray zu suchen. :)

Oder eine Alternative um auf der sicheren Seite zu sein:
Man zieht das Pfefferspray während man Abstand zu den Agressor sucht und ruft dabei naiv fröhlich “Ich fühle mich bedroht, komm mir nicht zu nah!“ und droht noch mit dem nutzen des Pfeffersprays.