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Vollständige Version anzeigen : QiGong und die Krankenkassen



NightFury
05-04-2016, 15:35
Mir ist klar, dass man sich über diverse "Kurse" eine Qualifizierung abholen kann um "Gesundheits-"QiGong (mit Krankenkassenabrechnung) anbieten zu können.

Meine Frage wäre: Was kann man den machen wenn man, theoretisch, von einem Meister der mit unseren Systemen nix am Hut hat schon vieles gelernt hat. Wie kann man dann an so eine Qualifizierung kommen?
Bzw. Wie sieht das Modell zur Qualifizierung generel aus? Was benötigt die Krankenkasse damit so etwas möglich ist? :ups:
Kommt mir irgendwie schon wieder wie Lobbieismus vor... Ohne Verband xy läuft nix usw...
Klärt mich doch bitte mal auf ;)

Eistee
05-04-2016, 15:47
Ricarda Finck (http://www.ricarda.finck4u.de/fragen.htm#C)

NightFury
05-04-2016, 15:52
Da ich zwar über die Zusatzqualifikation verfüge, als "Grundqualifikation" aber nicht zu den oben genannten Berufsgruppen gehöre, werden die Krankenkassen wohl auch in Zukunft meine Kurse nicht bezuschussen.

Merkwürdig. Laut dem Gesetzt sollten sie dann doch...
Der Dachverband QiGong schreibt ebenfalsl das es ausreicht die "Zusatzqualifikation" zu haben. :ups: Baff ich bin.

Hafis
05-04-2016, 17:58
... warum sollten Krankenkassen das überhaupt bezahlen?

Glückskind
05-04-2016, 19:35
Hallo NightFury,

die Einschränkung mit den Berufsgruppen (medizinisch, sozial, pädagogisch) ist meines Wissens nach Anfang dieses Jahres weggefallen.

Schöne Grüße

Glückskind

Kusagras
05-04-2016, 20:17
... warum sollten Krankenkassen das überhaupt bezahlen?

Weil es wohl vielen, die ernsthaft üben- hilft- und aus Marketing Gründen.

So wie bei Rückenschulkursen, Herzsport etc..

Eistee
05-04-2016, 21:31
die Einschränkung mit den Berufsgruppen (medizinisch, sozial, pädagogisch) ist meines Wissens nach Anfang dieses Jahres weggefallen.
Ah ja, stimmt, da gab es inzwischen das "Präventionsgesetz", das einiges geändert hat. Infos von 2013; dürfte so in Kraft getreten sein:

Vorentwurf des Bundestages zur Neufassung des Präventionsgesetzes | Deutsche Qigong Gesellschaft (http://www.qigong-gesellschaft.de/dqgg-publik/vorentwurf-des-bundestages-zur-neufassung-des-praeventionsgesetzes)

Man muß jetzt offenbar "zertifiziert" sein, das macht wohl diese Stelle:

https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de

Weitere Infos:
http://www.taijiquan-qigong.de/images/stories/TQN/pdf/news/2015/Newsletter_September_2015.pdf

Nachgewiesen werden müssen demnach 200 Stunden Unterrichtserfahrungszeit.

NightFury
06-04-2016, 09:31
Ah, super! Das hatte ich noch gar nicht gesehen.

:ups:
Also 200 Stunden nachweisen. (Wer kann so einen Nachweis ausstellen?)
Kursprogramm erstellen (Suche ich mal die Kriterien :D )
-Hochladen und Zertifizieren lassen
Fertig!

Cool :D

Eistee
06-04-2016, 18:44
Wer kann so einen Nachweis ausstellen?
Ich würde bei der Stelle oder vielleicht auch beim DDQT (http://ddqt.de/) nachfragen, was Du genau machen mußt, um so eine Zertifizierung zu erwerben.

NightFury
07-04-2016, 14:56
Auf Anhieb habe ich leider in den Begleitdokumenten auch nichts dazu gefunden.
Wahrscheinlich macht es ein Anruf da tatsächlich einfacher.
Aber das wäre dann etwas für den Zeitpunkt an dem es konkret wird. Davon bin ich noch entfernt ;) ;)

carstenm
08-04-2016, 11:36
Meiner Erfahrung nach wendet sich die Zentrale Prüfstelle Prävention an Kursanbieter und nicht an die jeweiligen Kursleiter.
Für die Qualifizierung oder Zertifizierung von Kursleitern ist sie dagegen nicht zuständig.

Für die Zertifizierung eines Kurses ist der "Nachweis (z. B. Urkunde, Zeugnis) über eine der im Leitfaden Prävention geforderten staatlich anerkannten Grundqualifikation des Kursleiters" unbedingt erforderlich.

Der aktuelle Leitfaden Prävention definiert folgendermaßen:

"Die Durchführung von Maßnahmen nach dem Setting-Ansatz durch die – bzw. im Auftrag – der Krankenkassen erfolgt durch Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zu Gesundheit und Prävention. Diese müssen außerdem über spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement verfügen."


Ich würde einfach mal bei deiner Krankenkasse anrufen und fragen.

NightFury
08-04-2016, 15:03
Aber wenn ich zB selbständig QiGong Übungen/Kurse anbieten will, welche durch die gKV bezuschusst werden muss ich mich ja dort registrieren und das spezifische Kursprogramm abgesegnet werden, oder verstehe ich da was falsch? Bin ja dann Kursanbieter und Kursleiter in einem.

Wofür man da ein Prozessmanagement braucht...wtf...wissen die überhaupt was das ist? Da habens wohl ein tolles Wort aufgeschnappt...

carstenm
08-04-2016, 16:05
Mir ging es vor allem um die Aussage von Glückskind:
die Einschränkung mit den Berufsgruppen (medizinisch, sozial, pädagogisch) ist meines Wissens nach Anfang dieses Jahres weggefallen. Da nach allem, was ich weiß und was man eben bei Zentralen Prüfstelle Prävention findet, auch weiterhin die "Benennung der Grundqualifikation (staatlich
anerkannter Berufs- oder Studienabschluss) und ggf. der Zusatzqualifikation (Ausbildung zum Kursleiter), z.B. Nordic Walking Lizenz, erforderlich" ist.

NightFury
14-04-2016, 12:29
Ach so...
nun bin ich vollständig verwirrt.

Braucht man nun diese "berufliche Vorbildung" oder nicht ?

carstenm
14-04-2016, 12:43
Ach so...
nun bin ich vollständig verwirrt.
Braucht man nun diese "berufliche Vorbildung" oder nicht ?Naja, sind ja offensichtlich eine der notwendigen Voraussetzungen, um sich einfach fix zertifizieren zu lassen. Und so war auch meine Erfahrung bisher
Aber vielleicht gibt es ja irgendwelche Ausnahmeregelungen?!

Wie gesagt: Ich kann dir nur raten, mal bei deiner Krankenkasse anzurufen. Die können es dir doch am ehesten sagen.

Eistee
14-04-2016, 13:32
Naja, sind ja offensichtlich eine der notwendigen Voraussetzungen, um sich einfach fix zertifizieren zu lassen. Und so war auch meine Erfahrung bisher
"Offensichtlich" ist das gar nicht. Der "Leitfaden Prävention" ist dort noch in der Version von 2014, das inzwischen in Kraft getretene Präventionsgesetz ist noch nicht berücksichtigt. Einige melden, daß dadurch die Berufsvoraussetzung weggefallen sei. Eine klare Regelung dazu finde ich aber nicht.

"einfach fix zertifizieren" dürfte ansonsten auch nicht so leicht werden, wenn man zwar schon geraume Zeit gelernt und auch unterrichtet hat, aber nicht in Kontakt mit dem DDQT und den angeschlossenen Lehrern steht. Wie will man dann seine Kenntnisse und insbesondere die Anzahl seiner Stunden nachweisen?

Am Ende wird wohl wirklich nur die Nachfrage bei den Krankenkassen (oder ihren Stellen) bleiben.

carstenm
14-04-2016, 15:16
... Eine klare Regelung dazu finde ich aber nicht. ...Du findest sie in unter den zur Zertifizierung notwendigen Angaben im aktuellen online-Formular der Zentralen Prüfstelle Prävention.


"einfach fix zertifizieren" dürfte ansonsten auch nicht so leicht werden, ...Wenn man die Bedigungen erfüllt und entsprechend nachweisen kann, geht das meiner Erfahrung nach rubbeldikatz.
Wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt, dann dauert es natürlich entsprechende Zeit, bis man sie erworben hat. Das ist klar.

Der Konflikt um die Zertifizierung in diesem Bereich ist alt. Und er ist offenbar noch nicht beendet ...

carstenm
15-04-2016, 16:16
@ Night Fury: Ich bin sehr interessiert daran, von deinen Erfahrungen dann zu hören. Wäre schön, wenn du berichtest.

obstsalat
30-06-2016, 15:10
Meiner Erfahrung nach wendet sich die Zentrale Prüfstelle Prävention an Kursanbieter und nicht an die jeweiligen Kursleiter.
Für die Qualifizierung oder Zertifizierung von Kursleitern ist sie dagegen nicht zuständig.

Für die Zertifizierung eines Kurses ist der "Nachweis (z. B. Urkunde, Zeugnis) über eine der im Leitfaden Prävention geforderten staatlich anerkannten Grundqualifikation des Kursleiters" unbedingt erforderlich.

Der aktuelle Leitfaden Prävention definiert folgendermaßen:

"Die Durchführung von Maßnahmen nach dem Setting-Ansatz durch die – bzw. im Auftrag – der Krankenkassen erfolgt durch Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zu Gesundheit und Prävention. Diese müssen außerdem über spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement verfügen."


Ich würde einfach mal bei deiner Krankenkasse anrufen und fragen.

Nein, das Kapitel über den Setting-Ansatz betrifft nicht die normalen Kurse.
Infos gibts beim Taijiquan und Qigong Netzwerk Netzwerk - Taijiquan & Qigong Netzwerk Deutschland (http://www.taijiquan-qigong.de/)

obstsalat
30-06-2016, 15:23
Also , jetzt mal alles zusammen in relativ einfach:

Man braucht

1.) die sogenannte "Grundqualifikation" (irgendeinen Berufsabschluss + 200 Stunden nachgewiesene Lehrerfahrung ODER einen medizinischen Grundberuf, dann gehts auch ohne die Lehrerfahrung)

2.) die sogenannte Zusatzqualifikation (witzigerweise handelt es sich hier um die eigentliche Taijiquan-Ausbildung). Diese Qualifikation muss bestimmte Kriterien erfüllen (Z.B. mindestens 250 Stunden Ausbildung...etc. ) und von einem Fachverband zertifiziert sein. D.h. man muss die Ausbildung nicht dort gemacht haben, aber kann sich seine Ausbildungsbausteine bei seinem Ausbilder bescheinigen lassen und alles zusammen dann beim Fachverband zertifizieren lassen.
Als Fachverbände für Taijiquan gelten das Taijiquan und Qigong Netzwerk Deutschland Netzwerk - Taijiquan & Qigong Netzwerk Deutschland (http://www.taijiquan-qigong.de/) (TQN) und der DDQT.
(Für Qigong kommen noch die Deutsche Qigong Gesellschaft und die Medizinische Gesellschaft für Qigong Yangshen dazu).
Im TQN Netzwerk gibt es für Mitglieder (leider bekommt man nirgends ein Zertifikat ohne Mitgliedschaft, aber die 100,- € ist die Mitgliedschaft in jedem Fall wert) einen "Krankenkassen-Support", wo man gründlich geholfen wird ;)

Hier gibts die wichtigsten Infos:
ZPP Support - Taijiquan & Qigong Netzwerk Deutschland (http://www.taijiquan-qigong.de/zertifizierung/zpp-support)

Da kann sich im Vorfeld auch jeder schlau machen, wie das gesamte Procedere ist.
Es klingt alles recht komplex, ist aber zu schaffen, und ich hatte nach drei Wochen meine Anerkennung. Viele Kursteilnehmer fragen danach.

* Silverback
30-04-2018, 07:52
Hallo zusammen,

ich weiß, der Thread ist alt - aber das Thema ist ja z.T. immer noch/ wieder aktuell. Daher habe ich eine aktuelle FRAGE hier und würde mich freuen, wenn jemand aus ihrem/seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz einen Impuls beisteuern könnte, vielen Dank im voraus!

HINTERGRUND
- Ich unterstütze aus sprachlichen Gründen aktuell meinen Taiji-Trainer (Festlands-Chinese, kann Deutsch ist aber nicht hyper-fit) dabei, die Krankenkassen-Anerkennung von ihm/ seiner Kurse durch die ZPP zu erreichen.
- Leider zieht sich das ganze Verfahren jetzt schon satt in die Länge und die ZPP kommt mit immer neuen "Nickeligkeiten" um die Ecke. Und mein persönlicher Eindruck (bin von Vorerfahrungen, was dieses Verfahren angeht, ziemlich unbeleckt) ist, dass hier deutsche Gründlichkeit satt zuschlägt.
- Deswegen steht er kurz davor, auf die Anerkennung zu verzichten, was IMHO sehr schade wäre.

KONKRET
Aktuellster Stein des Anstoßes ist wohl (immer noch) die GRUNDQUALIFIKATION: Mein Trainer hat einen Abschluss als MS in education an einer chinesischen Sporthochschule erreicht - also ein MS Pädagogik. Wenn ich den GKV-Leitfaden Prävention richtig verstehe, ist ein (MS-) Abschluss in Pädagogik anerkannt als Anbieterqualifikation a) für die Durchführung von Kursen zum "multimodalen Streßmanagement" ... und b) somit nach meiner Lesart auch für die Durchführung von Kursen für "palliativ-regeneratives Stressmanagement" (unter Letzteres fallen auch die Taiji-Kurse).

PROBLEM
Auf der zuständigen Website www.anabin.de, die die Berechtigung/ Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse abbildet, gibt es zwar seine Hochschule, und es gibt seinen Abschluss - aber die Kombination * Studiengang den er belegt hat (und der per Abschlusszeugnis auch dokumentiert ist) * und Hochschule ist dort nicht ausgewiesen.

FRAGE/ BITTE
Kennt sich jemand mit dem Verfahren aus und kann idealerweise auf meine Fragen hin ein paar praktische Tipps dazu geben?
Das wäre super!

VIELEN DANK schonmal im voraus und herzliche Grüße!

* Silverback
04-07-2018, 22:10
Hallo zusammen,

ich möchte aus aktuellem noch einmal (wieder) zum Thema in die Runde der Schwarmintelligenz hier nachfragen und würde mich freuen, wenn jemand mit einem fachlichen TIPP konkret weiterhelfen kann.

HINTERGRUND
Mein Trainer (Festlands-Chinese) hat mittlerweile (eigentlich) alle Zertifikate und Dokumente zusammen und ins Deutsche übersetzt. Freude; denkste.

Jetzt ist er Mitglied in einem der beiden Fachvereinigungen (Netzwerk Taichi/Qigong) geworden, die in Deutschland wohl von der ZPP benutzt werden, um die ZUSATZQUALIFIKATION (die eigentliche fachliche Ausbildung) absegnen zu lassen.


PROBLEM
Und schon kommt es zum nächsten Problem in dieser never ending story. Das Netzwerk verlangt jetzt a) eine Auflistung sämtlicher Ausbildungsinhalte plus b) wozu ihn diese Ausbildung befähigt.
Ersteres (a) müßte mein Trainer hoffentlich auf der Webseite der Sporthochschule von Shanghai (dort war er) finden - zweites (b) vermutlich nicht.

IMHO: Das ganze procedere hat echt Nervpotenzial finde (mittlerweile selbst) ich.


FRAGE
Was kann man in diesem Fall tun?


Herzlichen DANK wiegesagt bereits im voraus für fachliche IMPULSE (bzw. entsprechende Erfahrungsberichte).

Wong F.
04-07-2018, 23:19
Was hat er denn studiert?

* Silverback
05-07-2018, 06:15
Was hat er denn studiert?

Danke für die Antwort - nur leider ist das nicht (mehr) das Thema :(;
es geht um die Anerkennung der ZUSATZqualifikation - in diesem Fall der eigenständigen Taiji-Ausbildung, die er (zwar im Rahmen seines Studiums, was aber an dieser Stelle ziemlich "wurscht" ist) absolviert hat.
Und da ist mir (als ja nur mittelbar Involvierten) an Tipps bzw. Erfahrungsaustausch gelegen mit Leuten, die dieser "Hydra" selbst schon mal ins Auge geblickt haben.

Trotzdem Danke.

Glückskind
05-07-2018, 07:31
Also genau solche Schilderungen sind es, die mich darin bestätigen das es richtig war, mir diesen Unfug von Anfang an zu ersparen.

Das deutsche Behördentum & das damit verbundene Denken nervt einen schon oft genug, warum soll man sich dem freiwillig mehr
aussetzen als unbedingt notwendig? Das solche Fachverbände da munter mitmachen überrascht wenig und macht es nicht besser.

Und als Lohn der Mühe bekommt man dann mehr KursteilnehmerInnen die nur deshalb kommen weil der Unterricht für sie besonders
vergünstigt war. Na, danke auch.

Da habe ich lieber nur KursteilnehmerInnen die wirklich gerne kommen, denen es den Preis wert ist und die motiviert mitmachen.
Wenn da mal jemand aufschlägt wo es wirklich knapp ist mit dem Geld würde ich den/diejenige einfach unter der Hand umsonst
mitmachen lassen.

(Sorry, kein Tipp wie Du Ihn gesucht hast, aber eine kalte Dusche hilft beim wach werden. :) )

* Silverback
05-07-2018, 07:51
...
(Sorry, kein Tipp wie Du Ihn gesucht hast, aber eine kalte Dusche hilft beim wach werden.)

Bin persönlich vollständig bei Dir - und leider (selbst als nur mittelbar Involvierter) mittlerweile sowas von vollständig "wach" geworden (i.S.v. ernüchtert) :mad:.
Hatte bisher schon das Gefühl: "Ach Du Ka***, wie muss dieser deutsche Amtsschimmel nur auf einen Ausländer wirken". Und war selbst noch recht guter Dinge und konnte meinem Trainer über seine Frustphase hinweghelfen. Das hat sich mit dem "Nachfassen" seitens der Vereinigung jetzt echt geändert; irgendwie kamen mir nur noch 2 Metaphern in den Kopf: * Das ist ja echt wie ne Hydra (hast Du eine Baustelle geschlossen, kommt die nächste ...) * Don Quichote hätte hier 'seinen Meister' gefunden.

Aber da ein Teil seiner "Auftraggeber" (bzw. deren "Kunden") halt nach dem Wisch fragen, unterstütze ich ihn halt weiter. Bis er irgendwann (wieder) vielleicht die Nase (dann endgültig) voll hat. Was für eine Kinderka***.

Danke aber für Deine Worte!

Wong F.
05-07-2018, 08:22
Und da ist mir (als ja nur mittelbar Involvierten) an Tipps bzw. Erfahrungsaustausch gelegen mit Leuten, die dieser "Hydra" selbst schon mal ins Auge geblickt haben.

Trotzdem Danke.

Habe ich - meine Kurse waren anerkannt zwischen 2000 und 2010. Aber naja.

* Silverback
05-07-2018, 09:18
Heute Nachmittag steht (hoffentlich) nochmal ein Telefonat mit der Vereinigung an - und irgendwie hege ich ja immer noch die stille (aber abnehmende) Hoffnung, die Kuh vom (mittlerweile echt dünnen) Eis zu bekommen.

Interessieren tut mich jetzt ua. noch konkret, ob es Erfahrungswerte gibt, inwieweit sich (wenn) die beiden Vereinigungen in der praktischen Handhabung des Anerkennungsverfahrens unterscheiden:
- Netzwerk Bundesvereinigung für Taichi und Qigong
- Deutschen Dachverband für Taijiquan und Qigong/DDQT