Vollständige Version anzeigen : Umzug rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung
Kreuzkuemmel
04-05-2016, 15:56
BGH: Umzug kein Grund für Kündigung des Fitnessstudios - Panorama - Süddeutsche.de (http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-bgh-umzug-kein-grund-fuer-sofortige-kuendigung-des-fitnessstudios-1.2980254)
Bin etwas erstaunt über dieses Urteil; ich bin bisher vom Gegenteil ausgegangen.
Was sagt ihr dazu?
finde es etwas schwer nachvollziehbar, aber da es der bgh verkündet hat, müssen wir damit leben.
Habe ich erst heute in einem Fitnessforum gepostet, da dachte auch einer er hätte Chancen auf Kündigung
da kann man sehen was man vom bgh erwarten kann.....
wenn jemand beruflich umziehen muss,wird dieses urteil für mich auch in 1000jahren nicht plausibel werden. :mad: :mad:
das einzige was ich daraus ziehe ,ist,gar keine verträge mehr zu unterschreiben.lieber zahle ich 6 monate im voraus .damit kann ich das risiko auf eben diese 6 monate minimieren. ;)
Versteh ich auch nicht. Bei Telefon- und DSL-Verträgen kommt man zwar auch nicht mit einem Umzug raus, allerdings nur wenn der Vertragspartner (also Telekom oder werauchimmer) am neuen Wohnort seinen Vertrag auch weiterhin erfüllen kann und will.
Das ist doch bei nem Fitnessstudio nicht gegeben, wenns nicht gerade eine Kette mit Filiale in der Nähe ist.
Kreuzkuemmel
04-05-2016, 16:46
Verstehe zum Beispiel auch nicht, warum Schwangerschaft dagegen ein Kündigungsgrund ist. Schwangerschaft ist doch nicht automatisch gleichbedeutend mit Sportuntauglichkeit...?
Defence&more
04-05-2016, 16:59
Verstehe zum Beispiel auch nicht, warum Schwangerschaft dagegen ein Kündigungsgrund ist. Schwangerschaft ist doch nicht automatisch gleichbedeutend mit Sportuntauglichkeit...?
Bei Schwangerschaft sollte man keine körperliche Belastungen mehr haben. Deswegen sind auch Frauen in Handwerklichen Berufen oder wo sie körperlich Arbeiten müssen freizustellen.
Kreuzkuemmel
04-05-2016, 17:06
Was ist mit Schwangerschaftgymnastik, Schwangerschafts-Yoga? Ich weiß von einer Frau, die bis zum Tag der Entbindung Aikido trainiert hat (und von mehreren, die bis zum 7. oder 8. Monat trainiert haben). Aber egal, das ist ein Nebenschauplatz...
Defence&more
04-05-2016, 17:08
ich finde es auch nicht ok das man den Vertrag nicht Kündigen kann. Gerade im Fall des Soldaten der verlegt wird.
Das heißt in Zukunft mal das kleingedruckte lesen :-§
Was ist mit Schwangerschaftgymnastik, Schwangerschafts-Yoga? Ich weiß von einer Frau, die bis zum Tag der Entbindung Aikido trainiert hat (und von mehreren, die bis zum 7. oder 8. Monat trainiert haben). Aber egal, das ist ein Nebenschauplatz...
Ist das Kind jetzt ein Aikido Großmeister? :cool:
Ärgerlich für den Zeitsoldaten, sicherlich kann er nichts dafür dass er verlegt wurde. Die Betreiberin des Studios allerdings auch nicht, das wäre dann die zweite Seite der Medaille die betrachtet werden muss.
Kreuzkuemmel
04-05-2016, 17:26
Ist das Kind jetzt ein Aikido Großmeister? :cool:
Noch nicht, aber kann ja noch werden...
Aber zurück zum Thema: Was bedeutet das für Trainierende in Fitness-Studios und Kampsport-Schulen?
Ich habe schon das Gefühl, dass kürzere Verträge oder monatliche Kündbarkeit auf dem Vormarsch sind, aber wie weit sind die wirklich schon verbreitet?
Wie würden Inhaber unter den Forenmitgliedern das handhaben? Wirklich auf Zahlung bestehen, auch wenn das Mitglied nicht mehr kommen kann? Finde ich ehrlich gesagt nicht in Ordnung...
Kreuzkuemmel
04-05-2016, 17:28
Ärgerlich für den Zeitsoldaten, sicherlich kann er nichts dafür dass er verlegt wurde. Die Betreiberin des Studios allerdings auch nicht, das wäre dann die zweite Seite der Medaille die betrachtet werden muss.
Aber die hat ja auch durch die Kündigung keinen Nachteil, es fällt nur ein Vorteil weg. Bisher war es ja meines Wissens so, dass es als Kündigungsgrund akzeptiert wurde - und ich denke nicht, dass deshalb die Studios reihenweise pleite gegangen sind. Es ging also... Für eine Privatperson geht es da andererseits schon um beträchtliche Beträge...
Bei Schwangerschaft sollte man keine körperliche Belastungen mehr haben. Deswegen sind auch Frauen in Handwerklichen Berufen oder wo sie körperlich Arbeiten müssen freizustellen.
XlWIZ49H3YE
Ansonsten, warum sollte der Studiobetreiber das Nachsehen haben? Die Ursache dass jemand bei Umzug das Studio nicht nutzen kann liegt nicht bei ihm.
Als Zeitsoldat ist es naheliegend dass man umziehen muss.
Ich sehe es eben von der anderen Seite und mit dem Hintergrund meiner Erfahrungen.
Einer wollte früher kündigen wegen Umzug, ich bat um Meldebescheinigung, dann sagte er das ginge nicht, er wäre wegen Bafög noch weiter da gemeldet.
Dann hat einer seinen Wohnsitz nach Berlin bei Freunden verlegt obwohl er weiter am alten wohnte. Die Mutter freute sich dass sie jetzt kein Kindergeld mehr bekam.
Ärgerlich für den Zeitsoldaten, sicherlich kann er nichts dafür dass er verlegt wurde. Die Betreiberin des Studios allerdings auch nicht, das wäre dann die zweite Seite der Medaille die betrachtet werden muss.
moment moment...welcherlei mehrkosten entstehen denn der betreiberin des studios ???
wenn er das studio nicht mehr nützt,verschleisst er dort keine trainingsgeräte,verbraucht kein wasser (weil er ja nicht mehr dort duscht)....
moment moment...welcherlei mehrkosten entstehen denn der betreiberin des studios ???
wenn er das studio nicht mehr nützt,verschleisst er dort keine trainingsgeräte,verbraucht kein wasser (weil er ja nicht mehr dort duscht)....
das argument hinkt aber. demnach dürfte auch jede normale karteileiche einfach so austreten. auch von denen leben studios und vereine.
nicht falsch verstehen, ich finde die entscheidung auch nicht gut, aber ein vertrag ist nun mal ein vertrag und der bgh hat, leider, entschieden, dass dieser auch bei umzug zu erfüllen ist.
Für eine Privatperson geht es da andererseits schon um beträchtliche Beträge...
Okay, aber wer wegen 720 Euro klagt der ist entweder schlecht beraten (vom eigenen Anwalt?), oder dem geht es eh nur "ums Prinzip", was oftmals sehr teuer werden kann.
Andererseits muss man natürlich froh sein dass er geklagt hat, jetzt herrscht endlich Rechtssicherheit, und wir haben Gesprächsstoff.
Schnueffler
04-05-2016, 17:40
Bei Schwangerschaft sollte man keine körperliche Belastungen mehr haben. Deswegen sind auch Frauen in Handwerklichen Berufen oder wo sie körperlich Arbeiten müssen freizustellen.
Freizustellen, aber nicht auf ewig!
das argument hinkt aber. demnach dürfte auch jede normale karteileiche einfach so austreten. auch von denen leben studios und vereine.
nicht falsch verstehen, ich finde die entscheidung auch nicht gut, aber ein vertrag ist nun mal ein vertrag und der bgh hat, leider, entschieden, dass dieser auch bei umzug zu erfüllen ist.
dein vergleich hinkt.
deine karteileiche kann ja jederzeit ins training gehen.
meist is ja so dass vertragsgegenstand eben die "möglichkeit zur teilnahme is"
der zeitsoldat der wegziehen musste hat dies eben nicht mehr.
achtung nur ein beispiel !!!
...ausser er fährt nach der arbeit 200 km einfach um dort zu trainieren.
p.s vereine leben gar nicht davon
Noch nicht, aber kann ja noch werden...
Aber zurück zum Thema: Was bedeutet das für Trainierende in Fitness-Studios und Kampsport-Schulen?
Ich habe schon das Gefühl, dass kürzere Verträge oder monatliche Kündbarkeit auf dem Vormarsch sind, aber wie weit sind die wirklich schon verbreitet?
Wie würden Inhaber unter den Forenmitgliedern das handhaben? Wirklich auf Zahlung bestehen, auch wenn das Mitglied nicht mehr kommen kann? Finde ich ehrlich gesagt nicht in Ordnung...
Kürzere Verträge sind teuer. Irgendwo muss man finanzielle Sicherheit haben. Ganz ehrlich, die Dussel die Thaiboxen für so cool halten, sich anmelden und nach einem Monat keinen Bock mehr haben, finanzieren das Training der anderen.
Wenn jemand sich nicht langfristig binden will, warum sollte ich dann meine Zeit mit ihm verschwenden? Ausnahmen sind Gäste die eben nur über einen gewissen Zeitraum da sind, das sind dann aber Fortgeschrittene. Hatte erst einen Gast aus Russland für drei Monate und einen aus Mauritius.
Ist immer so eine Sache wie man mit mir redet. Beim Zeitsoldat hätte ich wahrscheinlich Verständnis, wenn er mir sympathisch ist und eigentlich wirklich trainieren will.
ich habe aber eben auch öfter Studenten, die eigentlich vorher wussten dass sie bald umziehen, aber trotzdem aus Kostenersparnis die längere Laufzeit gewählt haben.
Aber ist doch nicht schlimm, bleibt ja immer noch der Weg zum Arzt, der schreibt einen dauerhaft krank.
Mr.Fister
04-05-2016, 17:49
Ein Dauerschuldverhältnis, wie der vorliegende Fitnessstudio-Vertrag, kann zwar von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Allerdings trägt der Kunde grundsätzlich das Risiko, die vereinbarte Leistung des Vertragspartners aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ihm aus Gründen, die er nicht beeinflussen kann, eine weitere Nutzung der Leistungen des anderen Vertragspartners nicht mehr zumutbar ist.
Bei einem Vertrag über die Nutzung eines Fitnessstudios kann ein solcher - nicht in seinen Verantwortungsbereich fallender - Umstand etwa in einer die Nutzung ausschließenden Erkrankung gesehen werden. Ebenso kann eine Schwangerschaft die weitere Nutzung der Leistungen des Studiobetreibers bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit unzumutbar machen. Ein Wohnsitzwechsel stellt dagegen grundsätzlich keinen wichtigen Grund i.S.v. §§ 314 Abs. 1*, 543 Abs. 1**, 626 Abs. 1*** BGB für eine außerordentliche Kündigung eines Fitness-Studiovertrags dar. Die Gründe für einen Wohnsitzwechsel - sei er auch berufs- oder familienbedingt - liegen in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden und sind von ihm beeinflussbar. Besondere Umstände, die hier die Übernahme des Verwendungsrisikos für den Kunden gleichwohl als unzumutbar erscheinen ließen, sind weder festgestellt noch sonst ersichtlich.
Pressemitteilung Nr.Â*79/16 vomÂ*4.5.2016 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=74560&linked=pm)
dein vergleich hinkt.
deine karteileiche kann ja jederzeit ins training gehen.
meist is ja so dass vertragsgegenstand eben die "möglichkeit zur teilnahme is"
der zeitsoldat der wegziehen musste hat dies eben nicht mehr.
achtung nur ein beispiel !!!
...ausser er fährt nach der arbeit 200 km einfach um dort zu trainieren.
Das Studio ist aber nicht umgezogen, sondern er.
Es ist auch wurscht ob dem Betreiber Kosten entstehen würden wenn jemand nicht trainiert. Es wurde vereinbart das er zahlt und dafür das Studio nutzen darf. Das Studio hält die Vereinbarung ein, ihm würden sonst Einnahmen aus dem Rechtsgeschäft entgehen. Sehen wir es als Mietvertrag, Wohnung und Wohnortswechsel, Auto geleast und Beine ab
p.s vereine leben gar nicht davon
Das ist aber schön für Vereine:rolleyes:
dein vergleich hinkt.
deine karteileiche kann ja jederzeit ins training gehen.
meist is ja so dass vertragsgegenstand eben die "möglichkeit zur teilnahme is"
der zeitsoldat der wegziehen musste hat dies eben nicht mehr.
achtung nur ein beispiel !!!
...ausser er fährt nach der arbeit 200 km einfach um dort zu trainieren.
p.s vereine leben gar nicht davon
ich glaube ich habe eindeutig geschrieben, dass ich das urteil nicht gut finde, aber nunnmal das gültige vertragsrecht, ob gut oder schlecht, grundlage ist.
kulanz liegt ja in der hand von jedem clubbesitzer, vereinschef. bei uns lassen wir auch, ab und an, aus kulanzgründen jemanden vorzeitig aus dem vertrag.
zum thema vereine, stimmt die "leben" nicht davon, aber bestreiten ihre kosten. bevor du mir jetzt was erklärst, ich leite seit langem eine große abteilung eines vereins, mit fitness, sauna und anderen zusätzlichen angeboten (bad), welche hohe betriebskosten verursachen, die der verein durch sämtliche beiträge bestreitet. die redewendung bezog sich darauf.
Das Studio hält die Vereinbarung ein, ihm würden sonst Einnahmen aus dem Rechtsgeschäft entgehen. Sehen wir es als Mietvertrag, Wohnung und Wohnortswechsel, Auto geleast und Beine ab
kannst du das nochmal in andere worte fassen/präzisieren ?
ich verstehe überhaupt nicht auf was du da raus willst
Nu ja, ab jetzt ist ja das ganze geklärt und es gilt immer noch Vertragsfreiheit.
Das Urteil betrifft also eigentlich nur laufende Verträge. Muss man sich halt durchlesen was man unterschreibt.
kannst du das nochmal in andere worte fassen/präzisieren ?
ich verstehe überhaupt nicht auf was du da raus willst
Was ist mit Deinem MIetvertrag wenn Du den Job wechseln musst? Oder mit dem Leasingvertrag des Autos wenn Du tragischerweise Querschnittsgelähmt bist?
Warum sollten dem Studio Einnahmen entgehen wenn jemand umzieht?
Wenn z.b. das Studio abbrennt, müsste dann das Mitglied trotzdem weiter zahlen?
...
Warum sollten dem Studio Einnahmen entgehen wenn jemand umzieht?
Wenn z.b. das Studio abbrennt, müsste dann das Mitglied trotzdem weiter zahlen?
Ja, und wenn er das tut muss das Studio ihm die Möglichkeit zum Training geben. Es sei denn, die Betreiber hätten das Studio nicht selbst angezündet.
Ja, und wenn er das tut muss das Studio ihm die Möglichkeit zum Training geben. Es sei denn, die Betreiber hätten das Studio nicht selbst angezündet.
Ist das so?
Ist das so?
Ich denke mal. Wär ja noch schöner, wenn die Betreiber einfach mit nem Streichholz aus dem Vertrag rauskämen.
CaptainObvious
04-05-2016, 18:27
Das Studio ist aber nicht umgezogen, sondern er.
Es ist auch wurscht ob dem Betreiber Kosten entstehen würden wenn jemand nicht trainiert. Es wurde vereinbart das er zahlt und dafür das Studio nutzen darf. Das Studio hält die Vereinbarung ein, ihm würden sonst Einnahmen aus dem Rechtsgeschäft entgehen. Sehen wir es als Mietvertrag, Wohnung und Wohnortswechsel, Auto geleast und Beine ab
Das ist aber schön für Vereine:rolleyes:
Ich kann beide Seiten verstehen und für mich ist es irgendwo eine Sache der Verhältnismäßigkeit.
In einem Studentendorf wo einem das andauernd passiert, kann ich verstehen dass man eine strengere Poliy auslegt da man sonst keine Planungssicherheit hat.
Auf der anderen Seite ist es auch ein Vetrauen des Kunden das er einbringt wenn er sich für 2 Jahre bindet. Mal ehrlich, dass der Betreiber so viel falsch macht dass er seinen Deal nicht einhält geht fast garnicht. Daher finde ich es schon normal wenn bei einem Fitnessstudio ein gewisser "Ausschuss" bzw. eine gewisse "Abweichung" automatisch eingepreist ist. So wie bei Krediten, da rechnet die Bank auch damit dass Du zu X% Wk nicht zurückzahlen kannst. Was aber auch nicht bedeutet dass man nicht zurückzahlen kann wenn man keinen Bock hat.
Kreuzkuemmel
04-05-2016, 18:56
Was ist mit Deinem MIetvertrag wenn Du den Job wechseln musst?
Mitesverträge haben normal 3 Monate Kündigungsfrist. Im Fitness-Studio sind es oft Zweijahresveträge. Dsa ist schon ein Unterschied.
Kreuzkuemmel
04-05-2016, 18:58
Daher finde ich es schon normal wenn bei einem Fitnessstudio ein gewisser "Ausschuss" bzw. eine gewisse "Abweichung" automatisch eingepreist ist.
Ist ja auch so! Hat ja jahrelang mit Kündigungsrecht bei Umzug so funktioniert!
Mitesverträge haben normal 3 Monate Kündigungsfrist. Im Fitness-Studio sind es oft Zweijahresveträge. Dsa ist schon ein Unterschied.
Ich hatte einen Mietvertrag über 12 Monate, anschließend unbefristet. Ist auch egal, es sollte nur etwas verdeutlichen.
Auf der anderen Seite ist es auch ein Vetrauen des Kunden das er einbringt wenn er sich für 2 Jahre bindet. Mal ehrlich, dass der Betreiber so viel falsch macht dass er seinen Deal nicht einhält geht fast garnicht. Daher finde ich es schon normal wenn bei einem Fitnessstudio ein gewisser "Ausschuss" bzw. eine gewisse "Abweichung" automatisch eingepreist ist. So wie bei Krediten, da rechnet die Bank auch damit dass Du zu X% Wk nicht zurückzahlen kannst. Was aber auch nicht bedeutet dass man nicht zurückzahlen kann wenn man keinen Bock hat.
Ich verstehe nicht was Du sagen willst.
Bei der Bank ist es so dass die soviel Sicherheiten verlangen, da ist das Risiko kaum vorhanden. Und wenn ist das bestimmt irgendwie versichert.
Ich denke mal. Wär ja noch schöner, wenn die Betreiber einfach mit nem Streichholz aus dem Vertrag rauskämen.
Ja, aber ich ging immer davon aus ,dass wenn mein Studio abbrennt(Brandstiftung unbekannt), dann muss ich keine Beiträge bezahlen bis ich wieder trainieren kann?
Da fände ich es unfair dem Studio gegenüber wenn ich nix mehr zahle weil ich umgezogen bin.
Weil die können ja nix dafür, genauso wie ich nix dafür kann dass das Studio gebrannt hat(Außer es waren A*schlöcher:D)
Little Green Dragon
04-05-2016, 19:45
Ich finde die Begründung etwas seltsam - ich bekomme die Kündigung für meinen Job um meine Familie weiterhin ernähren zu können muss ich also einen Job in einer anderen Stadt annehmen (wir unterstellen mal vor Ort findet sich kein adäquater Ersatz, sonst würde man sich den Umzugsstress ja auch nicht antun) und das soll dann meine "freie" Entscheidung sein?
Insofern hat der BGH hier m.E. zu undifferenziert geurteilt.
Wer seinen Umzug selbst "verschuldet" also einen anderen/besseren Job annimmt oder nicht in der Stadt in der er studiert hat / die Ausbildung gemacht hat bleibt - ok da sollte man sich vorher überlegen welche Verträge man abschließt.
Aber es gibt genug Situationen in denen man eben nicht "freiwillig" umzieht sondern einfach nur weil es die Umstände erfordern. Und das wird mir hier in dem Urteil zu wenig berücksichtigt - so wäre die Konsequenz, dass jeder der damit rechnen vielleicht irgendwann mal versetzt zu werden keine derartigen Verträge mehr abschließen kann.
Ich finde die Begründung etwas seltsam - ich bekomme die Kündigung für meinen Job um meine Familie weiterhin ernähren zu können muss ich also einen Job in einer anderen Stadt annehmen (wir unterstellen mal vor Ort findet sich kein adäquater Ersatz, sonst würde man sich den Umzugsstress ja auch nicht antun) und das soll dann meine "freie" Entscheidung sein?
Insofern hat der BGH hier m.E. zu undifferenziert geurteilt.
Wer seinen Umzug selbst "verschuldet" also einen anderen/besseren Job annimmt oder nicht in der Stadt in der er studiert hat / die Ausbildung gemacht hat bleibt - ok da sollte man sich vorher überlegen welche Verträge man abschließt.
Aber es gibt genug Situationen in denen man eben nicht "freiwillig" umzieht sondern einfach nur weil es die Umstände erfordern. Und das wird mir hier in dem Urteil zu wenig berücksichtigt - so wäre die Konsequenz, dass jeder der damit rechnen vielleicht irgendwann mal versetzt zu werden keine derartigen Verträge mehr abschließen kann.
Bei langfristigen Verträgen trägt der Kunde das Risiko, die vereinbarten Leistungen wegen einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können, wie der BGH befand. Dazu zählten auch Umzüge aus beruflichen oder privaten Gründen, weil sie vom Kunden "beeinflussbar" seien.
Fitnessstudios: Umzug ist kein Grund für sofortige Kündigung - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/fitnessstudios-umzug-ist-kein-grund-fuer-sofortige-kuendigung-a-1090846.html)
Little Green Dragon
04-05-2016, 20:29
Ja und?
In wie weit habe ich es in der Hand oder kann als Kunde "beeinflussen" ob meinen Management jetzt die tolle Idee kommt mich morgen nach Timbuktu zu versetzen?
CaptainObvious
04-05-2016, 21:01
Ich hatte einen Mietvertrag über 12 Monate, anschließend unbefristet. Ist auch egal, es sollte nur etwas verdeutlichen.
Ich verstehe nicht was Du sagen willst.
Bei der Bank ist es so dass die soviel Sicherheiten verlangen, da ist das Risiko kaum vorhanden. Und wenn ist das bestimmt irgendwie versichert.
Gerade die Bank hat ein großes Risiko was sie einpreist. Vielleicht bei einem Hypotheenkredit von einer Privatperson auf den ersten Blick weniger ersichtlich. Aber wenn eine mittelständische Firma einen Kredit von ein paar Millionen aufnimmt, richtet sich der Zins um so mehr nach dem Risiko....aber gut wir kommen vom Thema ab.
Ich will halt nur sagen, abstrahiert stellt sich doch folgendes Problem dar:
Ein unvorhergesehenes Ereignis tritt ein, dass es dem Kunden nicht möglich macht das Studio wie beabsichtigt zu nutzen. Die Frage ist, welche Kosten entstehen und wer trägt sie?
--> Option 1: Kunde muss weiter zahlen
Kosten für Gym: Keine, eher leicht positive Wirkung da Zahlungseingang und weniger Geräteverschleiß als geplant (sofern solche Fälle nicht eingeplant sind)
Kosten für Kunde: hoch/maximal (in diesem Szenario)
--> Option 2: Kunde muss nicht weiter zahlen
Kosten für Bank: Erwartete Zahlungseingänge werden nicht realisiert, d.h. evtl. die Rückzahlung z.B. von Krediten die wegen EInrichtungen abgezahlt werden ist unsicherer geworden. Bei einzelnen Kunden eher kleinere "vernachlässigbare" Schwankung (meine Einschätzung) aber bei gehäuften Fällen große Unsicherheit.
Kosten für Kunde: Keine, aber auch keine positiven Effekte
Wenn man wirklich von den Fällen absieht, bei denen Leute vorsätzlich die günstige Rate ausnutzen weil sie wissen dass sie umziehen, fände ich eine Zwischenlösung aus beiden Optionen fair.
D.h. gegen eine leichte "Abschlagszahlung" sollte meiner Meinung nach der Kunde kündigen dürfen.
Im übrigen:
Manche Clubs verlangen auch vorab den gesamten Betrag für die 2 Jahre. Warum machen das nicht alle die sich jetzt so anstellen? Weil es sonst zu teuer wirkt (!) und man beim Kunden das Gefühl erzeugen will, dass er nur laufend die Benutzung zahlt. Dann muss ein Studio aber auch das Risiko tragen, dass das laufende bezahlen nicht immer sichergestellt ist.
Also wer nicht den gesamten Betrag vorab verlangt geht bewusst ein Risiko ein weil man Kunden nicht verschrecken will. Selbst wenn Kunden es nicht bezahlen könnten, könnten sie einein Kleinkredit aufnehmen und ihn laufend monatlich abbezahlen, würden auch nicht viele machen.
Kreuzkuemmel
04-05-2016, 22:04
Ich hatte einen Mietvertrag über 12 Monate, anschließend unbefristet. Ist auch egal, es sollte nur etwas verdeutlichen.
Was heißt das? Aus dem Vertrag kommst du jetzt den Rest deines lenes nicht raus, weil du ja "den vertrag erfüllen musst"? Kann ja wohl kaum sein.
Ich finde vor allem die begründung des BGH hanebüchen. In dem Fall war es ganz klar nicht die freie Entscheidung umzuziehen und er konnte nicht mal kündigen. Auch snst ist es absurd so zu tun, als gäbe es keine wirtschaftlichen Zwänge.
In den meisten Fällen ist eine Schwangerschaft viel eher freiwillig und bewusst geplant...
ein urteil das die staedteübergreifenden studios wie mc fit bevorzugt.
CaptainObvious
04-05-2016, 23:24
ein urteil das die staedteübergreifenden studios wie mc fit bevorzugt.
stimmt auch
Das Urteil könnte wirklich genau die Studios, denen es hier recht gibt, am Ende benachteiligen. Weil wer bindet sich jetzt schon bei einem Studio dass es nur in seiner Stadt gibt, wenn er mit diesem Risiko rechnen muss?
Was ist mit Deinem MIetvertrag wenn Du den Job wechseln musst? Oder mit dem Leasingvertrag des Autos wenn Du tragischerweise Querschnittsgelähmt bist?
Bei einem Mietvertrag ist doch ein Nachmieter oder Untermieter (falls man eine Zeit lang weg muss) durchaus üblich?
Bei einem Leasingvertrag kann man das Auto von einem Dritten Nutzen lassen oder wohl auch den Vertrag abtreten.
Geht das mit einem Fitnessstudiovertrag auch?
Warum sollten dem Studio Einnahmen entgehen wenn jemand umzieht?
Wenn z.b. das Studio abbrennt, müsste dann das Mitglied trotzdem weiter zahlen?
Dass die Nichterbringung der vereinbarten Leistung eines Vertragspartners (Trainingsmöglichkeit) den anderen von seiner Gegenleistung (Geld) entbindet, scheint mir einsichtig.
Wenn umgekehrt der Kunde nicht zahlt, kann das Studio den ja auch vom Training ausschließen (?).
Der Studiobrand-Vergleich hinkt IMO, da die Pflicht des Studios in der Bereitstellung der Leistung besteht und die Pflicht des Kunden nicht in der Teilnahme am Training, sondern im Bezahlen der Beiträge.
Das Kunden-Äquivalent zu "Studio abgebrannt" wäre daher aus meiner Sicht "Kunde abgebrannt", also die Zahlungsunfähigkeit des Kunden.
Das Studio-Äquivalent zu "Kunde kann Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen" wäre "Studio kann Geld nicht mehr vereinnahmen" was mir eher unwahrscheinlich scheint.
In den meisten Fällen ist eine Schwangerschaft viel eher freiwillig und bewusst geplant...
Das würde ich auch so sehen, zumindest mutwillig in Kauf genommen.
... zum Thema Kündigung einer Wohnung durch den Mieter:
Kündigungsfristen
(dmb) Für Mieter und Vermieter gelten nach dem Gesetz unterschiedlich lange Kündigungsfristen, wenn sie das Mietverhältnis beenden wollen.
...
Mieter können nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) einen unbefristeten Mietvertrag immer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Auf die Wohndauer kommt es nicht an
(Quelle: Deutscher Mieterbund (http://www.mieterbund.de/index.php?id=466) )
Insofern hinkt der Vergleich mit dem Mietvertrag doch sehr ...
Vielleicht sollte man sich die Verträge mit den einzelnen Studios doch einmal genauer ansehen, dort kann man nämlich durchaus auch außerordentliche Kündigungsgründe für beide Seiten vereinbaren, so dass es hinterher eben nicht zu Streitigkeiten kommt ...
im Übrigen gibt es auch Angebote mit kürzerer Vertragslaufzeit als zwei Jahre ...
Ein Vertrag hat immer mindestens 2 Vertragspartner, die im optimalen Fall den Inhalt eines Vertrages gelesen und verstanden haben. Beide Parteien kannten den Inhalt sowie die Laufzeit und die daraus resultierenden Kosten. Einer glaubte nun, es gelten Sonderrechte, weil Baum (mehr ist seine Argumentation nicht), und nun hat das BGH für Klarheit gesorgt. Find ich richtig gut.
* Silverback
05-05-2016, 09:42
Ein Vertrag hat immer mindestens 2 Vertragspartner, ...
... und wird im realen Leben geschlossen - dh.: Wo sich Dinge halt ändern. Dass das nicht völlig einseitig zu Lasten eines Vertragspartners (z.B. des Studios ) gehen darf ist IMHO klar. Aber IMHO eben auch nicht nur einseitig zu Lasten des Anderen!
Ein Vertrag hat immer mindestens 2 Vertragspartner, die im optimalen Fall den Inhalt eines Vertrages gelesen und verstanden haben. Beide Parteien kannten den Inhalt sowie die Laufzeit und die daraus resultierenden Kosten. Einer glaubte nun, es gelten Sonderrechte, weil Baum (mehr ist seine Argumentation nicht), und nun hat das BGH für Klarheit gesorgt. Find ich richtig gut.
Baum = §§ 314 Abs. 1, 543 Abs. 1, 626 Abs. 1 BGB, 46 Abs. 8 Satz 3 TKG?
Davon, dass ein Umzug in einen weiter entfernten Wohnort einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt, ist bisher nicht nur der Kläger und das Amtsgericht Hannover (Erstinstanz) ausgegangen:
Zieht ein Mitglied eines Fitnessstudios um und ist dies mit einem Wohnortwechsel verbunden, so wird dies für gewöhnlich als ein außerordentlicher Kündigungsgrund angesehen [AG München, 17.12.2008, 212 C 15699/08]. In der Regel gilt dies für Entfernungen ab 20 km. Klauseln in Verträgen, gemäß derer eine Kündigung nur möglich ist, wenn der neue Wohnort mehr als 50 km vom Fitnessstudio entfernt sind, sind hingegen unwirksam [LG Düsseldorf, 07.11.1990, 12 O 190/90].
Vertragslaufzeit im Fitnessstudio ? wie lange maximal? (http://www.juraforum.de/ratgeber/zivilrecht/vertragslaufzeit-im-fitnessstudio-wie-lange-maximal)
Ein Kommentar hatte dann drauf hingewiesen, dass sich die diesbezügliche Rechtssprechung geändert habe:
13 (06.02.2015 09:54 Uhr):
Wie schon einmal mitgeteilt: Nach der aktuellen Rechtsprechung ist ein Ortswechsel/Umzug des Kunden während der Vertragslaufzeit kein Grund (mehr) für eine fristlose Kündigung des Vertrags.
Bei einer Schwangerschaft war der Fall nicht so klar, wie hier teilweise angenommen:
Wird eine Nutzerin eines Fitnessstudios schwanger, so kann sie diese Tatsache als außerordentlichen Kündigungsgrund verwenden [AG München, 09.06.2014, 251 C 26718/09]. Eine ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft sollte sie allerdings dem Studiobetreiber vorlegen. Dennoch ist er nicht verpflichtet, die Kündigung anzunehmen. Vielmehr kann er die beitragsfreie Aussetzung des Vertrages für die Dauer der Schwangerschaft verlangen – oder sogar eine Erfüllung des Vertrages. Dies ist in jenen Fällen möglich, in denen bei Vertragsschluss die Möglichkeit bestanden hat, eine kürzere Laufzeit oder eine Aussetzung zu vereinbaren. Machte die Nutzerin von diesen Optionen keinen Gebrauch, so kann sie ihre Schwangerschaft nicht als einen wichtigen Kündigungsgrund angeben [AG Hannover, 28.05.2009, 568 C 15608/08]; [AG Tettnang, 06.06.1986, 3 C 393/86]. Zu beachten ist, dass ein Aussetzen des Vertrages für die Dauer der Schwangerschaft nicht zu einer Verlängerung der Laufzeit führt [AG Itzehoe, 26.11.1999, 56 C 1402/99].
Sorry, ich sach dir das mal so wie ich denke. Das ist alles Bla Bla. Wenn ich in einen Vertrag unterschreibe dann weiß ich was da drin steht. Jeder meint, er kann irgendwelche Sonderkündigungsrechte für sich reklamieren, als ob da (also im Vertrag) nicht drin stände, wie lange der läuft und wie der gekündigt werden kann. Wenn man kein Jahr oder zwei Jahre planen kann, dann kann man so einen Vertrag nicht unterschreiben. Lustigerweise, und das weiß ich aus Erfahrung, glauben viele schon bei Vertragsunterzeichnung, sie könnten Sonderkündigungsrechte gelten machen, falls man mal studiert oder eben als Zeitsoldat versetzt werden wird. Sprich, diese Leute gehen schon von vornherein davon aus, ihren Vertragsanteil nicht zu erfüllen.
Das ist ein bisschen was anderes als eine Schwangerschaft, bis auf das Wort Sonderkündigungsrecht hat das alles keine Gemeinsamkeiten.
CaptainObvious
05-05-2016, 10:21
Ein Vertrag hat immer mindestens 2 Vertragspartner, die im optimalen Fall den Inhalt eines Vertrages gelesen und verstanden haben. Beide Parteien kannten den Inhalt sowie die Laufzeit und die daraus resultierenden Kosten. Einer glaubte nun, es gelten Sonderrechte, weil Baum (mehr ist seine Argumentation nicht), und nun hat das BGH für Klarheit gesorgt. Find ich richtig gut.
Typischer Kommentar von einem möchtegern Experten, der noch nie einen Vertrag oder ein Geschäft abgeschlossen hat.
Würde dein wirrer Kommentar gelten, gäbe es keine unwirksamen Verträge und auch keine Rechtsstreitigkeiten.
Typischer Kommentar von einem möchtegern Experten, der noch nie einen Vertrag oder ein Geschäft abgeschlossen hat.
Würde dein wirrer Kommentar gelten, gäbe es keine unwirksamen Verträge und auch keine Rechtsstreitigkeiten.
Typischer Kommentar von einem Fakenick.
* Silverback
05-05-2016, 10:43
Wie sagt der Lateiner dazu: "Audiatur et altera pars" - auf gut deutsch: Jede Medaille hat 2 Seiten.
...Wenn man kein Jahr oder zwei Jahre planen kann, dann kann man so einen Vertrag nicht unterschreiben.
Ich kann mit manchem mitgehen, was Du schreibst - und bei manch anderem nicht. That's life.
Es gibt z.B. tatsächlich Dinge im Leben, die waren nicht geplant (und tatsächlich NICHT vorausschaubar). Oops ... aber sie passieren. Und wie geschrieben: IMHO ungerecht wäre es, das plötzlich dem Fitnessstudio alleine aufzuhalsen (i.S.v. "is nun mal so") - genauso wie es IMHO nicht realistisch wäre, das der Person alleine aufzuhalsen.
Die Lösung liegt IMHO (wie so oft) dazwischen.
Weil, wenn dem nicht so wäre, würden Studios auf längere Sicht gesehen, keine 2-Jahres-Verträge mehr an den Mann (oder die Frau) bringen, da bin ich mir sicher. Also ist das Zauberwort "Kulanz" (auf beiden Seiten!) .. und miteinander reden!
Wie sagt der Lateiner dazu: "Audiatur et altera pars" - auf gut deutsch: Jede Medaille hat 2 Seiten.
Ich kann mit manchem mitgehen, was Du schreibst - und bei manch anderem nicht. That's life.
Es gibt z.B. tatsächlich Dinge im Leben, die waren nicht geplant (und tatsächlich NICHT vorausschaubar). Oops ... aber sie passieren. Und wie geschrieben: IMHO ungerecht wäre es, das plötzlich dem Fitnessstudio alleine aufzuhalsen (i.S.v. "is nun mal so") - genauso wie es IMHO nicht realistisch wäre, das der Person alleine aufzuhalsen.
Die Lösung liegt IMHO (wie so oft) dazwischen.
Weil, wenn dem nicht so wäre, würden Studios auf längere Sicht gesehen, keine 2-Jahres-Verträge mehr an den Mann (oder die Frau) bringen, da bin ich mir sicher. Also ist das Zauberwort "Kulanz" (auf beiden Seiten!) .. und miteinander reden!
Studios können 2-Jahres-Verträge verwenden, weil Leute sie unterschreiben. Und wenn sie die unterschreiben, sind sie entsprechend gebunden. Ich finde es immer lustig, wenn man dann händeringend ein Sonderkündigungsrecht konstruiert, anstatt entweder vorher die Vertragsbedingungen zu verhandeln,
oder von vornherein eine kürzere, wenngleich teurere Laufzeit wählt. Zumal man, wie in diesem Fall, jederzeit damit rechnen muss, dass man seinen Stand- oder Wohnort verändert
Ich hab auch schon 2 Jahre bezahlt, obwohl ich nur paar Monate da war, so ist das halt, wenn man einen Vertrag unterschreibt. Im Übrigen hab ich just gerade eben Post von einen gegnerischen Anwalt bekommen, da hat es sein Mandant auch versucht, sich nach 4 Monaten aus seiner 1-Jahresmitgliedschaft zu schleichen. Nun brauch ich nur noch auf den Zahlungseingang warten. :)
Sorry, ich sach dir das mal so wie ich denke. Das ist alles Bla Bla. Wenn ich in einen Vertrag unterschreibe dann weiß ich was da drin steht.
.
Weißt Du dann auch, ob das was da drin steht, auch rechtens ist?
Papier ist geduldig, und Gesetz schlägt Vertragsbedingungen.
Warum steht wohl in vielen Verträgen, dass die Unwirksamkeit von einzelnen Klauseln nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags führen?
Weil eben einzelne Klauseln qua Gesetz bzw. Rechtsprechung unwirksam sein oder werden können.
Jeder meint, er kann irgendwelche Sonderkündigungsrechte für sich reklamieren, als ob da (also im Vertrag) nicht drin stände, wie lange der läuft und wie der gekündigt werden kann.
Deswegen heißt es ja Sonderkündigungsrecht oder außerordentliche Kündigung.
In einem Arbeitsvertrag muss ja auch nicht drinstehen, dass das Vertragsverhältnis endet, wenn man dem Chef eine auf's Maul haut.
Wenn man kein Jahr oder zwei Jahre planen kann, dann kann man so einen Vertrag nicht unterschreiben. Lustigerweise, und das weiß ich aus Erfahrung, glauben viele schon bei Vertragsunterzeichnung, sie könnten Sonderkündigungsrechte gelten machen, falls man mal studiert oder eben als Zeitsoldat versetzt werden wird. Sprich, diese Leute gehen schon von vornherein davon aus, ihren Vertragsanteil nicht zu erfüllen.
Bei dem hier diskutierten Fall wurde der Vertrag nicht innerhalb der ersten zwei Jahre gekündigt, sondern innerhalb der zweiten stillschweigenden Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Ob der Beklagte bei Vertragsabschluss im Jahr 2010 schon wusste, dass er im Oktober 2013 zum Zeitsoldaten ernannt wird, ist unklar.
* Silverback
05-05-2016, 11:22
Bin wiegesagt durchaus in Manchem bei Dir, die chuzpe der Leute find ich auch schon manchmal erstaunlich, wie sie sich aus geltenden Verträgen rauswinden wollen :mad:.
Gleichwohl bin ich fest davon überzeugt, dass es im Leben tatsächlich auch Unwägbarkeiten gibt. As I said: That's life.
Und dann gilt es imHo eben einen Konsens zu finden. (und ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass sowas geht (wenn man auf beiden Seiten keine Langfrist-Schäden haben will)!
Studios können 2-Jahres-Verträge verwenden, weil Leute sie unterschreiben. Und wenn sie die unterschreiben, sind sie entsprechend gebunden.
Und weil es die Rechtssprechung erlaubt.
Studios könnten auch 4-Jahres-Verträge verwenden, aber dann wären die, die das unterschreiben, eventuell nicht dran gebunden.
CaptainObvious
05-05-2016, 11:29
Die Gyms die sich jetzt "freuen" müssen sich bald andere Modelle ausdenken, sprich flexibler werden. In der heutigen Zeit plant keiner mehr 2 Jahre seinen Wohnort voraus wenn er U40 ist. Das werden die großen Ketten jetzt schön als Verkaufsargument nutzen können.
Baum = §§ 314 Abs. 1, 543 Abs. 1, 626 Abs. 1 BGB, 46 Abs. 8 Satz 3 TKG?
Davon, dass ein Umzug in einen weiter entfernten Wohnort einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt, ist bisher nicht nur der Kläger und das Amtsgericht Hannover (Erstinstanz) ausgegangen:
Sorry, ich sach dir das mal so wie ich denke. Das ist alles Bla Bla.
Tolle Antwort, wer macht hier das "Blabla"? :D
Keine Ahnung darüber was ein Vertrag ist, welchen Gesetzen ein Vertrag unterworfen ist und an was Rechtsstreitigkeiten gemessen werden, aber Hauptsache mal die Klappe aufreissen :D und dann ganz still werden wenn jemand sachlich wird :D Stichwort unwirksame Verträge, die gäbe es in deiner Welt nicht...
Im Übrigen hab ich just gerade eben Post von einen gegnerischen Anwalt bekommen, da hat es sein Mandant auch versucht, sich nach 4 Monaten aus seiner 1-Jahresmitgliedschaft zu schleichen. Nun brauch ich nur noch auf den Zahlungseingang warten.
sofern das wahr ist, kannst Du auch auf sinkende Neuzugänge und gehäufte Abmeldungen warten :)
Nicht ohne Grund steht das Thema jetzt in allen Zeitungen und ist so ein großes "Fass". Weil es eben nicht "ganz klar" ist.
Weißt Du dann auch, ob das was da drin steht, auch rechtens ist?
Papier ist geduldig, und Gesetz schlägt Vertragsbedingungen.
Warum steht wohl in vielen Verträgen, dass die Unwirksamkeit von einzelnen Klauseln nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags führen?
Weil eben einzelne Klauseln qua Gesetz bzw. Rechtsprechung unwirksam sein oder werden können.
Das ist dummes Zeug. Die salvatorische wird gebraucht für bestehende Gesetze, nicht für Gesetze, die irgendwann mal entstehen. Und selbst dann verweist diese in aller Regel darauf hin, dass ersatzweise das für den Vertragsinhalt geltende Recht, die entsprechende Paragrafen greifen.
Deswegen heißt es ja Sonderkündigungsrecht oder außerordentliche Kündigung.
In einem Arbeitsvertrag muss ja auch nicht drinstehen, dass das Vertragsverhältnis endet, wenn man dem Chef eine auf's Maul haut.
Was, bitte schön, hat das mit diesem Fall zu tun? Nix. Dass ein Umzug kein Recht zu einer ausserordentlichen Kündigung darstellt hat man doch grad höchstrichterlich festgestellt. Ahh klar, passt einem das Urteil nicht, ist das Gericht scheisse.
Bei dem hier diskutierten Fall wurde der Vertrag nicht innerhalb der ersten zwei Jahre gekündigt, sondern innerhalb der zweiten stillschweigenden Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Ob der Beklagte bei Vertragsabschluss im Jahr 2010 schon wusste, dass er im Oktober 2013 zum Zeitsoldaten ernannt wird, ist unklar.
Er hätte aber 2012 schon wissen können was er mal beruflich macht. Und wenn nicht, dann zahlt er hat die restliche Vertragslaufzeit. Zeitsoldat ist im Übrigen ein Beruf, den man ergreift. Da kommt keine göttliche Hand und ernennt dich.
stimmt auch
Das Urteil könnte wirklich genau die Studios, denen es hier recht gibt, am Ende benachteiligen. Weil wer bindet sich jetzt schon bei einem Studio dass es nur in seiner Stadt gibt, wenn er mit diesem Risiko rechnen muss?
Das halte ich für Quatsch. Der Anteil derer die sich vorher überlegen dass sie bei einer Kette ja auch bei Umzug eventuell in einer Filiale trainieren können dürfte im Promillebereich sein
Was heißt das? Aus dem Vertrag kommst du jetzt den Rest deines lenes nicht raus, weil du ja "den vertrag erfüllen musst"? Kann ja wohl kaum sein.
Hä? Unbefristete Mietverträge sind eigentlich die Regel.
Aber in den ersten 12 Monaten der vereinbarten Mietdauer konnte ich eben nicht kurzfristig kündigen
Bei einem Mietvertrag ist doch ein Nachmieter oder Untermieter (falls man eine Zeit lang weg muss) durchaus üblich?
Bei einem Leasingvertrag kann man das Auto von einem Dritten Nutzen lassen oder wohl auch den Vertrag abtreten.
Geht das mit einem Fitnessstudiovertrag auch?
Mit Absprache eventuell. In jedem Fall bleibt man in der Pflicht als Vertragspartner, darum geht es.
Der Studiobrand-Vergleich hinkt IMO, da die Pflicht des Studios in der Bereitstellung der Leistung besteht und die Pflicht des Kunden nicht in der Teilnahme am Training, sondern im Bezahlen der Beiträge.
Eben, deswegen soll er ja auch zahlen wenn das Studio seine Leistungen für ihn bereitstellt. Daran ändert sich ja nichts durch einen Umzug.
Ein Vertrag hat immer mindestens 2 Vertragspartner, die im optimalen Fall den Inhalt eines Vertrages gelesen und verstanden haben. Beide Parteien kannten den Inhalt sowie die Laufzeit und die daraus resultierenden Kosten. Einer glaubte nun, es gelten Sonderrechte, weil Baum (mehr ist seine Argumentation nicht), und nun hat das BGH für Klarheit gesorgt. Find ich richtig gut.
Ich denke das Problem ist nicht das Rechtsverständnis, sondern die Gewohnheit der Konsumenten. "War doch früher immer so"
Ich habe es auch früher so verstanden dass wenn sich die Lebensumstände unvorhersehbar ändern, so das die Leistung nicht mehr nutzbar ist, das weiterzahlen nicht zumutbar ist.
Heute vergleiche ich es mit anderen Rechtsgeschäften und sage,: Pech, das Risiko liegt bei dem Kunden wenn sich bei ihm was ändert. Nach wie vor hat er aber bei Krankheit die Möglichkeit zur Kündigung.
Die Gyms die sich jetzt "freuen" müssen sich bald andere Modelle ausdenken, sprich flexibler werden. In der heutigen Zeit plant keiner mehr 2 Jahre seinen Wohnort voraus wenn er U40 ist. Das werden die großen Ketten jetzt schön als Verkaufsargument nutzen können.
Unsinn. Und Du wirst sehen die Gyms müssen gar nix.
Nur wer sich irgendwo anmeldet muss eben prüfen ob die Konditionen für ihn passen. Wie schon immer.
sofern das wahr ist, kannst Du auch auf sinkende Neuzugänge und gehäufte Abmeldungen warten :)
Noch mehr Unsinn.
Das ist dummes Zeug. Die salvatorische wird gebraucht für bestehende Gesetze, nicht für Gesetze, die irgendwann mal entstehen. Und selbst dann verweist diese in aller Regel darauf hin, dass ersatzweise das für den Vertragsinhalt geltende Recht, die entsprechende Paragrafen greifen.
Ich bezog mich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, zu dem ja der Inhalt des Vertrages festgelegt wird.
Oder glaubst Du, Du hast Bestandsschutz für eine Klausel in einem Altvertrag, die nach derzeitiger Rechtsprechung unwirksam ist?
Das geltende Recht heißt geltendes Recht, weil es gilt, unabhängig davon, ob in einem Vertrag darauf hingewiesen wird oder nicht.
Was, bitte schön, hat das mit diesem Fall zu tun? Nix. Dass ein Umzug kein Recht zu einer ausserordentlichen Kündigung darstellt hat man doch grad höchstrichterlich festgestellt. Ahh klar, passt einem das Urteil nicht, ist das Gericht scheisse.
Das hat was mit Deiner hier IMO geäußerten Ansicht zu tun, die Gültigkeit eines Vertrags oder seiner Bestandteile wären allein am Inhalt, durch Lesen zu erkennen.
Wenn das so einfach wäre, dann hätte die Erstinstanz auf "Vertrag ist Vertrag" hingewiesen, anstelle die Klage des Studios abzuweisen.
Durch die Feststellung des BGH, ist die Sache bezüglich Umzug nun eventuell festgestellt und andere Gerichte werden sich daran orientieren vorher war das nicht so klar.
Mich persönlich betrifft das Urteil nicht, da ich zur Zeit keinen Vertrag mit einem Studio habe und die letzten habe ich klar befristet abgeschlossen, mit Zahlung im Voraus ohne automatische Verlängerung.
Ich weiß allerdings nicht, ob die das aktuell noch so anbieten. Die haben zwar den Vorteil das Geld früher zu haben (wenn die Negativzinsen kommen ist das ein Nachteil), aber eben auch den Nachteil, dass sich der Kunde nicht aktiv zur Kündigung entscheiden muss, sondern aktiv zur Verlängerung.
Zeitsoldat ist im Übrigen ein Beruf, den man ergreift. Da kommt keine göttliche Hand und ernennt dich.
Außer Du bezeichnest einen ehemaligen Pastor als die Hand Gottes. :p
Ich bezog mich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, zu dem ja der Inhalt des Vertrages festgelegt wird.
Oder glaubst Du, Du hast Bestandsschutz für eine Klausel in einem Altvertrag, die nach derzeitiger Rechtsprechung unwirksam ist?
Das geltende Recht heißt geltendes Recht, weil es gilt, unabhängig davon, ob in einem Vertrag darauf hingewiesen wird oder nicht.
Das stimmt so nicht. Maßgebend ist die zum Vertragsabschluss geltende Gesetzgebung, Verträge, die durch neue Gesetzgebung ungültig werden sind eher die Ausnahme. Ansonsten gäbe es gar keine Grundlage mehr, auf die man Verträge stützen kann.
Das hat was mit Deiner hier IMO geäußerten Ansicht zu tun, die Gültigkeit eines Vertrags oder seiner Bestandteile wären allein am Inhalt, durch Lesen zu erkennen.
Wenn das so einfach wäre, dann hätte die Erstinstanz auf "Vertrag ist Vertrag" hingewiesen, anstelle die Klage des Studios abzuweisen.
Durch die Feststellung des BGH, ist die Sache bezüglich Umzug nun eventuell festgestellt und andere Gerichte werden sich daran orientieren vorher war das nicht so klar.
Weil es bis dahin keiner durchgezogen hat. Es ist ja durchaus üblich in solchen Verfahren es nicht soweit kommen zu lassen, um keine Präzedenzfälle zu schaffen. Ich hab so einen auch schon dankender Weise ausnutzen können, in einem Rechtsstreit mit einem Mobilfunkanbieter, der meinte, auf meine schriftlich per Einwurf-Einschreiben erklärte Zahlungsverweigerung noch ein Inkassounternehmen auf mich hetzen zu dürfen. Damit sind die krachend gescheitert, weil es eben ein Grundsatzurteil des BGH gab, das sowas nunmal verbietet.
Außer Du bezeichnest einen ehemaligen Pastor als die Hand Gottes. :p
... das ist eine andere Baustelle. ^^
Diese Rundumsorglosvollkaskomentalität geht mir auf den Sack. Als Mieter kann ich meinem Vermieter auf der Nase rumtanzen, dem eigenen Chef hetze ich die Gewerkschaft an den Hals, und als Endverbraucher schützt mich zumeist der Staat vor den bösen Gewerbetreibenden.
Jetzt wurde halt mal andersrum entschieden. Shit happens.
Edit: Ich gehe jetzt mit meinen Kindern ein Eis essen, habe ich mehr davon als mir hier wegen Studioverträgen den Kopf zu zerbrechen.
CaptainObvious
05-05-2016, 16:34
Unsinn. Und Du wirst sehen die Gyms müssen gar nix.
Nur wer sich irgendwo anmeldet muss eben prüfen ob die Konditionen für ihn passen. Wie schon immer.
Bei KS Gyms etc. weiß ich es nicht da es da keine "Ketten" gibt.
Aber bei Fitnessstudios würde es mich schon sehr wundern, wenn potentielle Mitglieder jetzt nicht einen weiteren Vorteil in den großen Ketten sehen würden, was dazu führen wird dass die lokalen Gyms flexiblere Modelle anbieten sollten.
Axel_C_T
06-05-2016, 09:47
Ich persönlich verstehe nicht, warum sich manche über das Urteil des BGH aufregen.
1. Ein Vertrag wurde geschlossen zwischen zwei Personen. Die Konditionen waren beiden Seiten bekannt.
2. A entscheidet sich, Zeitsoldat zu werden. So ein "Job" bringt es mitsich, dass der Chef sagt, wo man stationiert wird. Das ist bekannt und nichts besonderes.
3. A wird versetzt und ihm passt es nicht, einen Vertrag am alten Standort zuhaben, wobei ihm im Vorfeld klar gewesen sein muss, dass sowas durchaus passieren kann.
A ist also ganz klar das Risiko eingegangen, die Leistung des Fitnessstudios nicht mehr in Anspruch nehmen zu können.
Soll nun also der Vertrag zu lasten des Fitnessstudios aufgelöst werden, nur weil A ein Risiko eingegangen ist? Was hat das Fitnessstudio damit zu tun?
Meine persönliche Meinung:
Das A versucht hat, aus dem Vertrag durch eine außerordentliche Kündigung rauszukommen, kann ich persönlich verstehen. Persönlich finde ich es eher "albern" für 720 bis zum BGH zu ziehen. In meinen Augen trägt der Zeitsoldat die Verantwortung für seinen Verlust. Die Verantwortung auf das Fitnessstudio abzuwälzen, finde ich nicht in Ordnung.
Hau.drauf.wie.nix
06-05-2016, 10:13
Es müssen halt Zahlen geschrieben werden...
Man muss bedenken, dass es Studios gibt, bei denen man durch gewisse Laufzeiten und enthaltene Zusatzleistungen günstigere Vertragsmodelle abschließen kann. Und dann würde so ein Urteil einen starken Vorteil seitens des Kunden ermöglichen, das auszunutzen.
Im Rahmen des Service und unter Beachtung besondere Umstände sollte aber immer eine für beide Seiten passable Absprache möglich werden, zumindest wenn vom Studio Wert auf Service und Zufriedenheit und vom Kunden auf Fairness gelegt wird.
Persönlich finde ich es eher "albern" für 720 bis zum BGH zu ziehen.
Ich finde es gut, da jetzt Klarheit geschaffen ist;)
Unsinn. Und Du wirst sehen die Gyms müssen gar nix. Nur wer sich irgendwo anmeldet muss eben prüfen ob die Konditionen für ihn passen. Wie schon immer. ich habe in den letzten jahren bemerkt, das bekannte, freunde und auch interessenten nicht bereit sind, sich langfristig in qualitativ hochwertigen studios zu binden und lieber von einem vertrag abstandhalten oder zu den ketten gehen. sie gönnen sich dann lieber mal zwischen durch einen personaltrainer.
Das täuscht;)
http://www.dssv.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1462630674&hash=1b5120edb24a3aeae3c529926055e1d8f8a7d4c9&file=fileadmin/user_upload/3.jpg
Mitglieder in Mio.
Falls die Zahlen 2016 einbrechen kann man ja sehen wie "fatal" dieses Urteil für die Branche war :D
Das täuscht;) ich rede auch von den klientiel, das sich im rahmen von 16- 30 bewegt.
Na da isses dann ganz anders;)
Das Urteil wurde auch nicht darauf basiert was "fair", "gerecht" oder "für den Kleinen Mann (TM) gut" ist, sondern auf einer Auslegung der existierenden Gesetze. Der BGH erlässt nämlich keine, sondern interpretiert welche.
Verträge haben aus gutem Grund Laufzeiten und Kündigungsverfahren, und gegen diese wird nur aus wirklich ausserordentlichen Gründen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Entweder weil der Vertragspartner schuldhaft die Leistungserbringung einschränkt oder verhindert, oder weil wirklich für den Vertragspartner unvorhersehbare Gründe eintreten. Ein Umzug aus beruflichen Gründen ist nicht unvorhersehbar sondern gehört für jeden zur unmittelbaren Lebenswirklichkeit, und dieser muss jeder der einen Vertrag eingeht eigenverantwortlich auch ausreichend Rechnung tragen. Die Grenze wird hier halt bei eher seltenen langfristigen schweren Erkrankungen gezogen, und nicht bei leider doch inzwischen häufigen beruflichen Veränderungen. Recht muss und darf sich nicht ständig an Interessen des "Verbrauchers" orientieren und dem den ***** nachtragen, sondern zumindest einigermassen auch die Interessen des Anbieters wahren. Unfair ist dieses Urteil definitiv nicht, da gab es schon ganz andere, vom Bankensenat.
Wird das Urteil auch die Vertragsverhältnisse von TK-Anbietern zu ihren Kunden betreffen ?
Bisher war es so: Wenn man z.B. innerstädtisch Netzanbindung mit Glasfaser hatte, dann aber wo hin umzog wo es diesen Anbieter nicht gab, konnte man aus dem Vertrag raus.
So wie es aussieht muss man ab jetzt aber die zwei Jahre Mindestlaufzeit in jedem Fall blechen, bzw das eine Jahr Kündigungsfrist. Das ist schon ganz schön hart.
CaptainObvious
08-05-2016, 09:04
Wird das Urteil auch die Vertragsverhältnisse von TK-Anbietern zu ihren Kunden betreffen ?
Bisher war es so: Wenn man z.B. innerstädtisch Netzanbindung mit Glasfaser hatte, dann aber wo hin umzog wo es diesen Anbieter nicht gab, konnte man aus dem Vertrag raus.
So wie es aussieht muss man ab jetzt aber die zwei Jahre Mindestlaufzeit in jedem Fall blechen, bzw das eine Jahr Kündigungsfrist. Das ist schon ganz schön hart.
soweit ich weiß gilt das Urteil nicht für TK.
Das finde ich auch komisch. Ich sehe da keinen Unterschied zwischen TK/Internetvertrag und Fitnessstudio v.a. beim Umzug.
soweit ich weiß gilt das Urteil nicht für TK.
Das finde ich auch komisch. Ich sehe da keinen Unterschied zwischen TK/Internetvertrag und Fitnessstudio v.a. beim Umzug.
Eigentlich muss das auch für TK gelten, wenn es kein Spezialgesetz gibt. Ist wirklich heftig, im Gegensatz zur Fitness braucht man das Netz ja wirklich und hat nicht immer die große Auswahl.
Das gleiche gilt natürlich für Mobilfunk. Wenn am neuen Wohnort kein Empfang ist, Pech gehabt.
Wird das Urteil auch die Vertragsverhältnisse von TK-Anbietern zu ihren Kunden betreffen ? .
nein, für die gibt es ein Spezialgesetz, der BGH hat verneint, dass dies hier entsprechend anzuwenden ist.
aus dem Link von Fister:
Die Vorschrift des § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG****, die dem Nutzer einer Telekommunikations-Leistung (etwa DSL) ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten einräumt, wenn die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten wird, ist weder unmittelbar noch entsprechend auf die Kündigung eines Fitnessstudio-Vertrags anzuwenden
Pressemitteilung Nr. 79/16 vom 4.5.2016 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=74560&linked=pm)
nein, für die gibt es ein Spezialgesetz, der BGH hat verneint, dass dies hier entsprechend anzuwenden ist.
aus dem Link von Fister:
Die Vorschrift des § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG****, die dem Nutzer einer Telekommunikations-Leistung (etwa DSL) ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten einräumt, wenn die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten wird, ist weder unmittelbar noch entsprechend auf die Kündigung eines Fitnessstudio-Vertrags anzuwenden
Pressemitteilung Nr.Â*79/16 vomÂ*4.5.2016 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=74560&linked=pm)
Du bist ein Schatz :):blume:
Und das Spezialgesetz gibt es, weil der Gesetzgeber offenbar selbst der Meinung war, dass das allgemeine Gesetz hier eben nicht im gleichen Sinn greifen würde. In der Telekommunkationsgesetzgebung wird an vielen Stellen stark in das direkte Geschäftsgebaren eingegriffen, teils auf unverständliche Weise.
Doc Norris
08-05-2016, 17:01
Ich finde es gut, da jetzt Klarheit geschaffen ist;)
Eigentlich hat der BGH nur gesagt, dass ein Umzug kein Grund für eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung ist.
...Ein berufsbedingter Umzug reicht als Grund nicht aus, um einen Vertrag im Fitnessstudio außerordentlich zu kündigen...
BGH: Umzug kein Grund für Kündigung des Fitnessstudios - Panorama - Süddeutsche.de (http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-bgh-umzug-kein-grund-fuer-sofortige-kuendigung-des-fitnessstudios-1.2980254)
Was auch verständlich ist - denn für gewöhnlich weiß man schon etwas weiter im voraus, dass man demnächst Umziehen wird. Des weiteren ist es so, dass deshalb der andere Teil schutzwürdig erscheint, weshalb eine fristlose Kündigung wohl auch nicht in Frage kam.
Letztendlich sollte man daher lieber vor Vertragsabschluss mal prüfen, was zum Thema Kündigung niedergeschrieben wurde.
Chondropython
08-05-2016, 17:25
Das war doch schonmal ewig in der Presse als es noch in der ersten Instanz so entschieden wurde!
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