Vollständige Version anzeigen : Kleiner Waffenschein > Zivilcourage
Opie_SOA
20-05-2016, 06:51
Wer andern helfen will, sollte sichergehen, dass er den kleinen Waffenschein hat!
Hagen - Polizei: Auseinandersetzung wurde mit Schuss in die Luft beendet - FOCUS Online (http://www.focus.de/regional/hagen/hagen-polizei-auseinandersetzung-wurde-mit-schuss-in-die-luft-beendet_id_5546899.html)
Eine Frau wird von mehreren Männern angegriffen, ein Anwohner sieht das vom Fenster aus, schnappt sich seine Schreckschusspistole, schießt in die Luft, die Täter fliehen, die Polizei bekommt, der Mann kriegt eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffenrecht.
Alfons Heck
20-05-2016, 08:35
Wer andern helfen will, sollte sichergehen, dass er den kleinen Waffenschein hat!
FALSCH!
Richtig ist: Wer eine Waffe besitzt sollte auch die notwendigen Voraussetzungen dazu erfüllen.
Gruß
Alfons.
* Silverback
20-05-2016, 08:52
Persönlich fände ich da noch mehrere Fragen interessant:
- Wer hat angezeigt (die Polizei von Amts wegen oder ...)?
- Und durch welche Angaben ist die Anzeige zustande gekommen? Weil das ja auch möglicherweise einen Lerneffekt bedeuten kann (i.S.v.: Nicht "ich hab ne Schreckschusspistole benutzt", sondern "ich hab laut gerufen bzw. Krach gemacht" (was ja beides weder eine Lüge noch eine Straftat wäre)).
In SUMME finde ich (persönlich und unmaßgeblich) die Zivilcourage an der Stelle höher einzuschätzten.
Just my 2 cents.
Opie_SOA
20-05-2016, 08:58
FALSCH!
Richtig ist: Wer eine Waffe besitzt sollte auch die notwendigen Voraussetzungen dazu erfüllen.
Gruß
Alfons.
Absolut! Der Mann hätte die Schreckschusswaffe in seiner Wohnung lassen müssen (Da darf man die auch ohne den Kleinen Waffenschein besitzen) und sich unbewaffnet den 5 Angreifern stellen müssen (oder halt die Polizei rufen und filmen)
Darauf wollte ich aufmerksam machen, dass man sich nicht kopflos in eine Nothilfesituation stürzt, ohne sich über die rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein (und das meine ich ironiefrei)
* Silverback
20-05-2016, 09:01
absolut! Der mann hätte die schreckschusswaffe in seiner wohnung lassen müssen (da darf man die auch ohne den kleinen waffenschein besitzen) und sich unbewaffnet den 5 angreifern stellen müssen....
:halbyeaha
Little Green Dragon
20-05-2016, 09:02
Da die herbeigerufenen Beamten ja bereits wussten, dass irgendwer dort geschossen hat ("Fahren Sie zur Bebelstraße. Schlägerei auf der Straße, mehrere Beteiligte, ein Schuss gefallen.") müssen sie natürlich von Amts wegen der Sache nachgehen und ggf. eine Anzeige fertigen.
Insofern kann sich der Schütze da im Nachgang wohl schlecht rauslügen.
Grds. bin ich da voll bei Alfons:
Wer eine Waffe außerhalb seiner Wohnung führen und auf der Straße damit rumballern will braucht nicht erst seit gestern dafür einen kleinen Waffenschein. Sich so ein Ding zu besorgen ist - außer man ist generell für das Führen von Schusswaffen ungeeignet - nun auch kein wirklich großes Problem.
Es wurde evtl eine Waffe benutzt, da muss jemand entscheiden ob was passiert. Nix anderes heißt das, was im Artikel steht.
Eine absolute Schweinerei wäre natürlich, wenn das Verfahren nicht eingestellt würde. Glaub ich aber nicht.
Opie_SOA
20-05-2016, 09:11
Es wurde evtl eine Waffe benutzt, da muss jemand entscheiden ob was passiert. Nix anderes heißt das, was im Artikel steht.
Eine absolute Schweinerei wäre natürlich, wenn das Verfahren nicht eingestellt würde. Glaub ich aber nicht.
In der Polizeiakte wird der Waffengebrauch vermutlich trotzdem lange vermerkt bleiben. Der Mann wird bei jeder PK seinen Spaß haben
Absolut! Der Mann hätte die Schreckschusswaffe in seiner Wohnung lassen müssen (Da darf man die auch ohne den Kleinen Waffenschein besitzen) und sich unbewaffnet den 5 Angreifern stellen müssen (oder halt die Polizei rufen und filmen)
Darauf wollte ich aufmerksam machen, dass man sich nicht kopflos in eine Nothilfesituation stürzt, ohne sich über die rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein (und das meine ich ironiefrei)Hätte er die denn vom Fenster aus abfeuern dürfen?
Little Green Dragon
20-05-2016, 09:43
Hätte er die denn vom Fenster aus abfeuern dürfen?
Nur wenn sich keiner der Nachbarn dadurch gestört fühlt - bzw. er keine "Lärmbelästigung" verursacht.
concrete jungle
20-05-2016, 09:43
Es macht immer wieder Freude,
in diesem Land zu leben!
Er hätte vom Fenster aus rufen sollen: ,, Lassen Sie das bitte! Das ist verboten!" und dann 110 rufen, warten- 10 Minuten, 20 Minuten !
Bloss keine Sebstjustiz!
Nur wenn sich keiner der Nachbarn dadurch gestört fühlt - bzw. er keine "Lärmbelästigung" verursacht.Also doch lieber nen gezielten Schuss mit der Armbrust. OK.
* Silverback
20-05-2016, 09:58
Also doch lieber nen gezielten Schuss mit der Armbrust. OK.
Erinnert mich gerade an einen Bekannten, der als Jugendlicher mal (potenzielle) Einbrecher mit nem Luftgewehr verjagd hat. Die hatten wohl zwar einige blaue Flecken dann, aber mangels Durschlagskraft konnte man wohl nix Projektähnliches mehr finden :D. Zweck erreicht.
oldtomtom
20-05-2016, 10:43
Hier greift m.E. § 34 StGB: Rechtfertigender Notstand.
§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Zu Verstoß gegen das Waffengesetz und Notwehr / insbesondere rechtfertigender Notstand
OLG Hamm, nachzulesen auf:
3 Ss 44/00 OLG Hamm - Burhoff online (http://www.burhoff.de/rspr/texte/q_00061.htm)
Aber damit das klar ist: Es ist immer ein Ausnahmefall. Immer eine Einzelfallentscheidung. Das gitl nicht generell für jeden ähnlichen Fall!!!
Endlich mal ein vernünftiges Urteil. :)
Also doch lieber nen gezielten Schuss mit der Armbrust. OK.
langsam kommst du drauf!
gruss
... Die hatten wohl zwar einige blaue Flecken dann, aber mangels Durschlagskraft konnte man wohl nix Projektähnliches mehr finden ...
hat wohl in der hektik nicht ins auge getroffen,
gruss
Schnitzelsekt
25-05-2016, 09:23
Es macht immer wieder Freude,
in diesem Land zu leben!
Er hätte vom Fenster aus rufen sollen: ,, Lassen Sie das bitte! Das ist verboten!" und dann 110 rufen, warten- 10 Minuten, 20 Minuten !
Bloss keine Sebstjustiz!
Gewöhn Dich dran...am besten einfach schonmal den Krankenwagen rufen, das macht mehr Sinn.
Fokus Leser wissen mehr ... :rolleyes:
Ich weiss nicht wo das Problem ist. Das ist das übliche Vorgehen. Jemand verstösst gegen Gesetze und die Polizei fertigt die Anzeige. Ob da am Ende etwas Empfindliches rauskommt mag ich bezweifeln. Aber grundlegend ist das Verfahren doch völlig in Ordnung. Die Polizei weiß doch erstmal nicht, wer die Wahrheit sagt und wer lügt, wer Täter, wer Zeuge und wer Opfer ist. Ein Opfer als auch Zeuge kann im Verlauf einer Auseinandersetzung eben auch Täter werden. Dies muss ermittelt werden und am Ende stehen eben entsprechende Verfahren oder vllt. Verfahrenseinstellungen.
Aber jedem sollte klar sein, selbst als Zeuge oder Helfer oder gar Opfer steht mindestens eine Ermittlung durch die Polizei ins Haus und bei eigenem Fehlverhalten u.U. auch eine Verurteilung. Für mich völlig in Ordnung.
Fokus Leser wissen mehr ... :rolleyes:
Ich weiss nicht wo das Problem ist. Das ist das übliche Vorgehen. Jemand verstösst gegen Gesetze und die Polizei fertigt die Anzeige. Ob da am Ende etwas Empfindliches rauskommt mag ich bezweifeln. Aber grundlegend ist das Verfahren doch völlig in Ordnung. Die Polizei weiß doch erstmal nicht, wer die Wahrheit sagt und wer lügt, wer Täter, wer Zeuge und wer Opfer ist. Ein Opfer als auch Zeuge kann im Verlauf einer Auseinandersetzung eben auch Täter werden. Dies muss ermittelt werden und am Ende stehen eben entsprechende Verfahren oder vllt. Verfahrenseinstellungen.
Aber jedem sollte klar sein, selbst als Zeuge oder Helfer oder gar Opfer steht mindestens eine Ermittlung durch die Polizei ins Haus und bei eigenem Fehlverhalten u.U. auch eine Verurteilung. Für mich völlig in Ordnung.
Ich habe das Gefühl manche erwarten, dass man grundsätzlich mit dem Hinweis "Ich bin Deutscher, der da Ausländer und kriminell" andere niederknallen kann und die Polizei kommt vorbei, klopft auf die Schulter und geht wieder...
Ich habe das Gefühl manche erwarten, dass man grundsätzlich mit dem Hinweis "Ich bin Deutscher, der da Ausländer und kriminell" andere niederknallen kann und die Polizei kommt vorbei, klopft auf die Schulter und geht wieder...
Ich habe eher das umgekehrte gefühl.
Aber du hast es ohnehin nicht ernst gemeint und willst nur etwas überspitzt auf die deiner meinung nach stets latent bestehende grosse gefahr des offenen, flächendeckenden ausbruchs von ausländerfeindlichkeit in Deutschland hinweisen, oder?
Oder geht's dir mehr um österreich?
Grund
Das ist aus formalen Gründen so nötig und in dem Sinne richtig, weil die Polizei nur ermittelt und nicht entscheidet, nennt sich Gewaltenteilung. Man hat ja die Möglichkeit sich den Besitz einer Schreckschuss- oder Gaswaffe legalisieren zu lassen, dafür muss man halt zum Amt und die Anträge ausfüllen.
amasbaal
25-05-2016, 11:38
In der Polizeiakte wird der Waffengebrauch vermutlich trotzdem lange vermerkt bleiben. Der Mann wird bei jeder PK seinen Spaß haben
glaub ich kaum. ich hab noch nie probleme bei ner pk gehabt und hatte u.a. mal ne anzeige wg. illegalem besitz und einfuhr, wurde also sozusagen des "waffenschmuggels" oder so verdächtigt.
wenn es ne pk gab, dann war das deshalb unangenehm, weil es meist mit nem knöllchen verbunden war und nicht, weil irgendwo registriert worden wäre, dass ich "was mit waffen" zu tun hätte.
zudem: nicht alles, was in einer akte steht, wird auch für wert befunden in die entsprechende datenbank für die abfragen geschrieben zu werden.
amasbaal
25-05-2016, 11:42
Ich habe eher das umgekehrte gefühl.
lachhaft.
aber für ein gefühl braucht man ja weder belege noch realitätssinn...
Opie_SOA
25-05-2016, 11:45
Das ist aus formalen Gründen so nötig und in dem Sinne richtig, weil die Polizei nur ermittelt und nicht entscheidet, nennt sich Gewaltenteilung. Man hat ja die Möglichkeit sich den Besitz einer Schreckschuss- oder Gaswaffe legalisieren zu lassen, dafür muss man halt zum Amt und die Anträge ausfüllen.
Die Waffe an sich war legal. Er hätte sie nur nicht mit vor die Tür nehmen dürfen. Besser unbewaffnet gegen 5 (?) Angreifer.
Ich habe das Gefühl manche erwarten, dass man grundsätzlich mit dem Hinweis "Ich bin Deutscher, der da Ausländer und kriminell" andere niederknallen kann und die Polizei kommt vorbei, klopft auf die Schulter und geht wieder...
Ich hab da eher die Erwartungshaltung, dass man bei 5 Männer gegen 1 Frau auch mal mit ner Gaspistole eingreifen darf ohne dass direkt eine Anzeige kommt.
Jaja, so ist das Gesetz, aber das Gesetz ist scheisse!
Mich motiviert das nur dazu, nur noch die Cops zu rufen und vom Fenster aus zu filmen. Bevor ich noch 'ne Anzeige krieg, weil ich Pfefferspray gegen Menschen eingesetzt habe oder verbotenerweise mit dem Teli vor der Tür war.
Mit Deutsche vs Ausländer hat das meiner Meinung nach nix zu tun. Den 4 Flüchtlingen in Frankfurt/Oder hätte ich ganz unrassistisch genau so wenig geholfen
Hast du denn ein paar Skandalurteile griffbereit, wo jemand wegen Pfefferspray oder Gaspistole im Nothilfeeinsatz verurteilt wurde ?
Opie_SOA
25-05-2016, 12:24
Hast du denn ein paar Skandalurteile griffbereit, wo jemand wegen Pfefferspray oder Gaspistole im Nothilfeeinsatz verurteilt wurde ?
Es geht auch nicht um eine Verurteilung, sondern dass man überhaupt für einen Nothilfeakt angezeigt wird.
Da hat man auch ohne Urteil bei jeder PK seinen Spaß, lebt eine gewisse Zeit in Ungewissheit, ob da nicht doch was kommt und muss sich evtl vor Polizei oder Staatsanwaltschaft rechtfertigen.
Und in der Zeitung steht nicht "Tapferer Typ rettet Frau vor mehreren Angreifern" sondern "Auseinandersetzung wurde mit Schuss in die Luft beendet".
lachhaft.
Auf jeden fall!
... aber für ein gefühl braucht man ja weder belege noch realitätssinn ...
Klar!
Meinst du damit jetzt den chris oder mich oder beide oder sonstwas?
Gruss
Die Waffe an sich war legal. Er hätte sie nur nicht mit vor die Tür nehmen dürfen. Besser unbewaffnet gegen 5 (?) Angreifer.
Nein, das war schon richtig so. Aber es ist nunmal eine Einzelfallentscheidung, also Polizei -> Staatsanwaltschaft -> Verfahren eingestellt wegen Nothilfe. Wenn man was konstruiert, kann es ja auch sein "Lude schickt Ische vor zum Drogenkauf, die lamentiert über den Preis, Lude kommt mit scharfer Schusswaffe zum Verhandeln dazu und zeigt der Polizei hinterher ne Schreckschusswaffe". Die Polizei kann auch wenn sie kompetent, hilfsbereit und gütig ist nicht hellsehen.
Ich finde es gut dass jemand so eingegriffen hat, aber man muss dabei auch so vorgehen dass die nicht sehen können ob die echt ist, und hoffen dass die es nicht wissen wollen ob die es ist oder nicht.
FALSCH!
Richtig ist: Wer eine Waffe besitzt sollte auch die notwendigen Voraussetzungen dazu erfüllen.
Gruß
Alfons.
ich dachte bei so nem notfal dürfte man theoretisch sogar ne ilegale schusswaffe irgendwo her nehmen. sogar notfalls von einem beamten klauen.
kommt aber wohl wie immer drauf an wie die laune des richterhalbgotts war.
Little Green Dragon
25-05-2016, 14:24
sondern dass man überhaupt für einen Nothilfeakt angezeigt wird.
Wurde er ja nicht sondern wg. Verstoß gegen das Waffengesetz...
Und unabhängig davon ist das halt nun mal der Aufbau unseres Rechtssystem - KV ist zunächst grds. strafbar, es sei denn es ist Notwehr oder Nothilfe.
Ob diese allerdings vorgelegen hat kann nur im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens oder ggf. dann eben von einem Richter entschieden werden.
Die bloße (Straf-)Anzeige ist rechtlich ja erst einmal nichts anderes als eine Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden, dass ein Straftatbestand vorliegen könnte. Erst dann kommt es wenn sich ein Anfangsverdacht bestätigt zu einem Ermittlungsverfahren und erst dann wird ggf. eine Strafe ausgesprochen.
Insofern kommt auch nicht jede Anzeige automatisch in den Kriminalaktennachweis der Polizei und führt dann zu "Problemen" bei einer PK.
Alfons Heck
25-05-2016, 14:50
ich dachte bei so nem notfal dürfte man theoretisch sogar ne ilegale schusswaffe irgendwo her nehmen.
Es geht auch nicht um eine Verurteilung, sondern dass man überhaupt für einen Nothilfeakt angezeigt wird.
Er wurde auch nicht wegen eines Nothilfeakts angezeigt sondern wegen Führens einer Waffe ohne entsprechende Genehmigung.
Wo ist jetzt das Problem?
Gruß
Alfons.
Opie_SOA
25-05-2016, 15:37
Er wurde auch nicht wegen eines Nothilfeakts angezeigt sondern wegen Führens einer Waffe ohne entsprechende Genehmigung.
Wo ist jetzt das Problem?
Gruß
Alfons.
Warum wurde die Waffe ohne entsprechende Genehmigung geführt? Wegen eines Nothilfeaktes.
Das Problem ist, dass man so Zivilcourage bekämpft
Little Green Dragon
25-05-2016, 15:50
Und das Problem einen kleinen Waffenschein zu beantragen war für den Schützen was noch mal genau?
Nein, das ist einfach eine Rechtsvorschrift. Die Polizei teilt mit dass A in Ausübung einer Nothilfe im Besitz einer nicht genehmigten Schusswaffe angetroffen wurde, die Staatsanwaltschaft betrachtet den Sachverhalt und stellt das Verfahren gegen A als gerechtfertigte Ausnahme ein. Sonst würde man Polizisten, also der Exekutive, Befugnisse der Judikative einräumen, und das ist vom Grundgesetz her eben nicht vorgesehen. Natürlich kann der Polizist auch aus moralischen Gründen behaupten es wäre eine Spielzeugwaffe gewesen, damit begibt er sich aber auf dünnes Eis und macht sich wenn es rauskommt strafbar.
Und das Problem einen kleinen Waffenschein zu beantragen war für den Schützen was noch mal genau?
Das find ich jetzt eine reichlich fragwürdige Einstellung. Schreckschusswaffe ohne kW zu Hause ist legal. Waffe mit nach draußen nehmen im Rahmen der Nothilfe ist auch legal. Nothilfe ist geboten und sogar Pflicht.
Dass der ruhig eins aufs Dach kriegen darf weil er den kW nicht gemacht hatte, da er so nen Fall vermutlich nicht auf dem Schirm hatte findest Du echt ok ? Nicht mal Richter würden das so sehen ...
Little Green Dragon
25-05-2016, 16:08
Da mißverstehst Du mich - ich gehe auch davon aus, dass der Schütze hier zurecht nicht belangt wird - wenn klar ermittelt wurde, dass Nothilfe geleistet wurde.
Nur wird ja bemängelt, dass überhaupt erst eine Anzeige gefertigt wurde und dass hätte man eben mit dem kW umgehen können.
..Nur wird ja bemängelt, dass überhaupt erst eine Anzeige gefertigt wurde und dass hätte man eben mit dem kW umgehen können.
Gute Frage, ob das gleich ad acta gelegt worden wäre mit kW.
Ich vermute mal nein, denn die Waffe hätte ja auch trotz kW irgendwie verbotswidrig genutzt worden sein können. Der kW berechtigt zum Führen, aber nicht zum Abfeuern.
Little Green Dragon
25-05-2016, 16:30
Da kein kW vorlag muss die Polizei eine Anzeige fertigen - hätte er einen gehabt und der Sachverhalt wäre eindeutig gewesen (also kein Hinweis auf einen Straftatbestand) hätte die Polizei von einer Anzeige absehen können.
Opie_SOA
25-05-2016, 17:21
Und das Problem einen kleinen Waffenschein zu beantragen war für den Schützen was noch mal genau?
Vermutlich war hatte das Ordnungsamt schon geschlossen als die Frau überfallen wurde.
Und vielleicht hatte der Mann einfach nicht vor, die Waffe ausser Haus zu führen und nicht damit gerechnet, dass er die mal braucht um 5 Männer davon abzuhalten, eine Frau zu vergewaltigen/verprügeln.
Little Green Dragon
25-05-2016, 17:37
Vielleicht hatte die Waffe ja auch kein PTB Kennzeichen?
Opie_SOA
25-05-2016, 17:40
Vielleicht hatte die Waffe ja auch kein PTB Kennzeichen?
Vielleicht hätte er besser in seiner Wohnung bleiben und auf die Cops warten sollen
Was erwartest Du denn jetzt ? Dass die Polizei ne Schusswaffe bei einer Nothilfe sieht für die kein Schein vorliegt, und dann sagen die "hammer nich gesehen" ? Keiner verlangt dass er die Waffe in der Wohnung lässt, oder dass er gleich ganz weg bleibt. Aber es muss halt formal festgestellt werden dass es sich um Nothilfe gehandelt hat, und dafür muss formal erstmal eine Anzeige auf den Weg gebracht werden. Notwehr und Nothilfe stellt halt ein Staatsanwalt oder Richter fest und kein Polizist, der nimmt nur die Aussagen auf und sichert Beweise.
Die Schreckschusswaffe hätte ihm gegen die 5 Mann übrigens auch nichts geholfen, wenn die sich das genau angesehen hätten. Da wäre auch ein Messer mit Pfefferspray besser.
Opie_SOA
25-05-2016, 17:58
Ich erwarte nix, ich ziehe daraus nur Konsequenzen für mein eventuelles zukünftiges Verhalten
Ich erwarte nix, ich ziehe daraus nur Konsequenzen für mein eventuelles zukünftiges Verhalten
Du setzt also auf die winzige Chance, dass das Opfer Richter oder Politiker ist ? :D...
Little Green Dragon
25-05-2016, 18:06
Vielleicht hätte er besser in seiner Wohnung bleiben und auf die Cops warten sollen
Kann man machen muss man aber nicht.
Wo liegt denn eigentlich Dein Problem? Du willst nicht mehr helfen, weil es ggf. eine Anzeige gibt die im Sande verläuft?
Kannst genauso zunächst ne Anzeige wg. KV kassieren auch wenn es Notwehr war.
Wehrst Du Dich also zukünftig nicht mehr und lässt Dich verkloppen nur um keine Anzeige zu riskieren?
Ansonsten ist die Aussage:
"Gab ne Anzeige - deswegen wird keiner mehr helfen..." ausgemachter Humbug.
Opie_SOA
25-05-2016, 18:11
Du setzt also auf die winzige Chance, dass das Opfer Richter oder Politiker ist ? :D...
Solange das Opfer nicht zu meiner Familie oder meinen Freunden gehört, halte ich mich an die gängige Empfehlung und rufe nur die Polizei und filme das Geschehen.
Richtern oder Politikern gönne ich aber schon mal die Begegnung mit der Realität. Wenn man ständig 2 bis 12 bewaffnete Leibwächter um sich hat und in einer gut abgeschotteten Villa wohnt, kann man leicht den normalen Bürgern alle Selbstverteidigungsmöglichkeiten nehmen
Opie_SOA
25-05-2016, 18:14
Kann man machen muss man aber nicht.
Wo liegt denn eigentlich Dein Problem? Du willst nicht mehr helfen, weil es ggf. eine Anzeige gibt die im Sande verläuft?
Kannst genauso zunächst ne Anzeige wg. KV kassieren auch wenn es Notwehr war.
Wehrst Du Dich also zukünftig nicht mehr und lässt Dich verkloppen nur um keine Anzeige zu riskieren?
Ansonsten ist die Aussage:
"Gab ne Anzeige - deswegen wird keiner mehr helfen..." ausgemachter Humbug.
Meine persönlichen Konsequenzen habe ich schon beschrieben.
Ausgemachter Humbug... Naja von mir aus. Es gibt ja noch genug andere ähnliche Urteile, in denen Zivilcourage juristisch bestraft wurde. schau mal im Thread nebenan. Steter Tropfen höhlt den Stein
Ich habe das Gefühl manche erwarten, dass man grundsätzlich mit dem Hinweis "Ich bin Deutscher, der da Ausländer und kriminell" andere niederknallen kann und die Polizei kommt vorbei, klopft auf die Schulter und geht wieder...
warum fängt man jetzt wieder mit dem thema an? ich kenne genug leute mit migrationshintergrund die zivilcourage gezeigt haben. einige leute kommen hier echt bei jedem thema mit der nazikeule.
Er wurde auch nicht wegen eines Nothilfeakts angezeigt sondern wegen Führens einer Waffe ohne entsprechende Genehmigung.
Wo ist jetzt das Problem?
Gruß
Alfons.
ich dachte das illegale führen einer waffe wird durch die nothilfe legitimiert. er hätte allso auch mit ner panzerfaust drohen können die er grade zufällig irgendwo gefunden hätte ohne das er hinterher für ilegales führen einer waffe verurteil werden kann.
so hat man mir das jedenfalls mal erklärt. so fände ich es auch gerecht.
Wenn Du eine illegale Waffe führst (oder eine legale Waffe illegale führst:D), ist das erstmal eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat (was genau hängt von den sonstigen Umständen ab).
Wenn du diese zur Notwehr oder Nothilfe einsetzt ist dies erstmal zulässig (wenn es wirklich um Notwehr / Nothilfe geht und die anderen Rahmenbedingungen für den Einsatz zum Zwecke der Notwehr/Nothilfe erfüllt sind). Diesbezüglich ist die Verwendung einer illegalen und/oder illegal geführten Waffe zulässig.
Das führen und / oder der illegale Besitz bleibt aber weiter eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat und wird separat verfolgt.
Ist doch auch richtig. Wenn es um Nothilfe ging und es nur dadurch zu einer Entdeckung der Waffe kam, kann dies ja entsprechend strafmildernd berücksichtig werden.
Im hier angeführten Fall ist es natürlich so, dass das "Führen" (aus dem Haus zum Tatort) nur zum Zwecke der Nothilfe erfolgte. Dies rechtlich zu bewerten ist aber nunmal Aufgabe der Justiz und nicht der Polizei. Wenn er dafür verurteilt wird, wäre dies schon mehr als fragwürdig, aber wie gesagt, dies ist Aufgabe der Judikative. Sollte er aufgrund bestehender Gesetze verurteilt werden, wäre es dann Aufgabe des Gesetzgebers für solche Fälle eine entsprechende Ausnahmeregelung gesetzlich festzulegen.
Ach ja, und nur weil ich möglicherweise eine Anzeige (hier wegen einer Ordnungswidrigkeit) bekommen könnte, würde ich noch lange nicht auf Nothilfe verzichten.
Die einzige Lösung wäre ein Rabenschnabel gewesen :rolleyes:
:D
wenn ich jemanden schlage ist das auch ne straftat bei nothilfe oder notwehr aber nicht.
Die einzige Lösung wäre ein Rabenschnabel gewesen :rolleyes:
:D
Und prompt liegt eine Abmahnung deutscher Axt-Hersteller wegen Produktmissbrauches im Postkasten. Auch kacke.
Little Green Dragon
26-05-2016, 07:08
Hammer-Hersteller bitte schön. Ein Rabenschnabel ist ein (Reiter-)Hammer und keine schnöde Axt...
hand-werker
26-05-2016, 08:17
Haben eigentlich alle, die hier mitdiskutieren, das Urteil gelesen, das oldtomtom in Beitrag 14 verlinkt hat? Falls ja, worüber diskutieren wir dann hier eigentlich?
Mea culpa, war mir entgangen. Du hast natürlich recht, damit erübrigt sich die weitere Diskussion.
Hammer-Hersteller bitte schön. Ein Rabenschnabel ist ein (Reiter-)Hammer und keine schnöde Axt...
So ist es :halbyeaha
Alfons Heck
26-05-2016, 10:19
Haben eigentlich alle, die hier mitdiskutieren, das Urteil gelesen, das oldtomtom in Beitrag 14 verlinkt hat? Falls ja, worüber diskutieren wir dann hier eigentlich?
Danke für den nochmaligen Hinweis auf http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/kleiner-waffenschein-zivilcourage-178670/index2.html#post3501248 . Aus dem link ( 3 Ss 44/00 OLG Hamm - Burhoff online (http://www.burhoff.de/rspr/texte/q_00061.htm) ) zum Thema hier ein Zitat:
...nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei berechtigter Notwehr nicht nur der Schusswaffengebrauch, sondern der unmittelbar zuvor in strafbarer Weise erfolgte Erwerb und der Besitz ebenfalls straffrei bleiben (so ausdrücklich Beschluss vom 18.2.1999, NStZ 99, 347). Die Unmittelbarkeit bezieht sich hier nicht nur auf den Tattag, sondern mit Rücksicht auf den tätlichen Angriff in der Wohnung der Zeugin, verbunden mit den weiteren Drohungen, sie zu töten oder in den Rollstuhl zu bringen, auch auf die wenige Tage vor der Tötung, da die Bedrohung für Leib und Leben bereits zu diesem Zeitpunkt so konkrete Formen angenommen hatte, dass der Angriff jederzeit erwartet werden konnte."...
Gruß
Alfons.
Mit anderen Worten, wenn man jahrelang ein SSG550 in der Wohnung hat, und benutzt es um ein Kleinkind vor einem Unhold zu retten, ist es straffrei den Mann erschossen zu haben. Dass man jahrelang das SSG besessen hat wird trotzdem verfolgt, weil man es ja nicht ausschliesslich zu diesem einen Zweck aus konkretem Anlass gekauft hat. Wenn man also ein Dragunov am Fenster stehen hat, muss man sich überlegen ob man damit die Frau auf dem Parkplatz unten vom Fenster aus beschützt, und in Kauf nimmt dass man für den Besitz ne Geldstrafe oder Bewährung bekommt (mehr wird es nicht werden). Bei einer Gaswaffe ist das soweit ich weiss nur ne Ordnungswidrigkeit, kostet also maximal Geld und ist vermeidbar. Ich hätte gerne ein SWD am Bett, ist legal aber nicht machbar ...
Little Green Dragon
26-05-2016, 15:19
Bei einer Gaswaffe ist das soweit ich weiss nur ne Ordnungswidrigkeit,
Nö wenn ich das richtig verstanden haben ist auch das führen einer Gaswaffe ohne Erlaubnis ist eine Straftat - nur der Strafrahmen gem. § 52 Abs. 3 Nr. 2 a WaffG (bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe) ist geringer als bei scharfen Waffen gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG (6 Monate bis 5 Jahre - nix mit Geldstrafe).
Wogegen das schießen lediglich eine Ordnungswidrigkeit gem. § 53 WaffG darstellt - hier ist nur eine Geldbuße vorgesehen.
Und deswegen (auch wenn es dem ein oder anderen hier nicht gefällt) musste die Polizei erst mal ne Anzeige wg. des fehlenden kW schreiben da Straftat. Nur das schießen als Ordnungswidrigkeit hätten sie nicht zwingend verfolgen müssen.
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