Vollständige Version anzeigen : Webseite für Kampfkunst für meinen Raum
gigablue
28-05-2016, 19:03
Will ein kleines neues Projekt anfangen, so zum Hobby über VT WT Karate
Darf ich auf meiner Webseite diese begriffe nutzen?
Ving Tsun
Wing Tsun
Wing Chung
Wing Chun
usw.... fast noch andere Schreibweisen dafür geben sollte
Das Projekt ist ganz einfach, will versuchen hier an meinen Ort wenn einer nach WT oder VT sucht einfach meine Seite auf nummer 1 zu bekommen bei google.
Deswegen will ich gerne diese Keywords nutzen.
Zurzeit kommen minimum 1 bis 2 Seiten EWTO Schulen und genau das will ich ändern, nur habe ich Angst das ne Abmahnung kommen könnte
Little Green Dragon
28-05-2016, 20:10
Du darfst die Begriffe so oft verwenden wie Du willst sofern irgendwelche lächerlichen Markeneintragungen bestehen betreffen diese nur die Nutzung und den Vertrieb mit Sachen auf denen das geschützte Wort aufgedruckt ist.
Du dürftest sogar Wing Tsun als Dienstleistung/KK anbieten ohne das Dir dafür jemand an den Karren fahren könnte.
Und Du darfst selbstverständlich auf Deiner HP schreiben - wir machen kein Wing Tsun. Oder 100 Mal "WT ist doof..."
Deswegen will ich gerne diese Keywords nutzen.
Zurzeit kommen minimum 1 bis 2 Seiten EWTO Schulen und genau das will ich ändern, nur habe ich Angst das ne Abmahnung kommen könnte
Kennst du dich denn mit Suchmaschinenoptimierung aus?
Komischer Ansatz...
ich kann die befürchtungen des user verstehen. hat er doch im hinterkopf vermutlich nicht gerade eine positive website bzgl. dingsbums im sinn. wie ich darauf komme. naja, mir sind da so einige beiträge in erinnerung.
Völlig blödsinnige Idee von gigablue, weil ihm WT zu teuer war.
Als wenn ein paar "Keywords" auf so einer Eumelwebsite von ihm, ihn direkt bei Google in den Rankings hochspülen würden. :rolleyes:
aber er will doch nur aufklären und warnen....
Joaa, ich wünsch ihm auch viel Erfolg bei seinem "Projekt". :)
Warum wohl die Top-Seiten tausende von Euronen für SEO und SEA ausgeben?! Bestimmt, weil es mit ein paar Keywords getan ist. :)
* Silverback
29-05-2016, 08:16
Du darfst die Begriffe so oft verwenden wie Du willst ... Stimmt nur bedingt!
Er müsste bei einem geschützten MINDESTENS immer das "(R)" ergänzen - und außerdem schon aufpassen, ob die Art der Benutzung evtl. mit dem deutschen Markenrecht kollidiert! [/QUOTE]
sofern irgendwelche lächerlichen Markeneintragungen bestehen betreffen diese nur die Nutzung und den Vertrieb mit Sachen auf denen das geschützte Wort aufgedruckt ist.
Nein, das ist definitiv nicht richtig! Leider.
Wenn ein Begriff als Wortmarke geschützt ist, darf er in dem Bereich der geschützten Klasse (Bsp. Kosmetika) definitiv gar NICHT mehr verwendet werden! Weder in Schrift, Wort noch Bild.
Was anderes wäre es, wenn es z.B. um eine Bildmarke geht (z.B. ein Logo); dann ist nur das Logo geschützt, i.d.R. (Ausnahmen bestimmen ...) nicht aber evtl. enthaltene Wörter.
Und Du darfst selbstverständlich auf Deiner HP schreiben - wir machen kein Wing Tsun. Oder 100 Mal "WT ist doof..."
Stimmt - wenn es aber eine eingetragene Marke WÄRE, müsste er 100 Mal zu dem Wort ergänzen "(R)". Weiter s.o..
@ TE: Einfach mal auf die Homepage Deutsches Paten- und Markenamt (DPMA) (http://www.dpma.de) gehen und dann unter dem Button "Marken", die Einsteigerrecherche anklicken; dann kannst Du nach jedem Begriff suchen und sehen, ob der in Deutschland als geschützt gilt.
P.S.: Gerade mal einen kurzen Blick ins dpma-net geworfen: Da gibts wie vermutet tatsächlich ne ganze Menge. Also: Vor Gebrauch checken.
Verwende deine Energie doch einfach um selbst zu trainieren und nicht dazu um andere zu diskreditieren.
Ich empfehle immer noch einen Traumaexperten um das WT Trauma zu überwinden. Der kann dann auch helfen positive Akzente im eigenen Leben zu setzen.
* Silverback
29-05-2016, 10:10
...
Zurzeit kommen minimum 1 bis 2 Seiten EWTO Schulen und genau das will ich ändern, nur habe ich Angst das ne Abmahnung kommen könnte
P.S.: Noch ein kleiner Tipp: Ich wäre sehr vorsichtig mit "vergleichender Werbung" (a la: "Wir sind besser als XY" oder "XY ist schlechter, weil"). Da kann man sich in der Tat dann leicht ne Abmahnung einfangen, die auch heute noch durchaus Chancen hat, durchzukommen (trotz Liberalisierung des Werbemarkts).
P.S.: Noch ein kleiner Tipp: Ich wäre sehr vorsichtig mit "vergleichender Werbung" (a la: "Wir sind besser als XY" oder "XY ist schlechter, weil"). Da kann man sich in der Tat dann leicht ne Abmahnung einfangen, die auch heute noch durchaus Chancen hat, durchzukommen (trotz Liberalisierung des Werbemarkts).
Müsste bei sowas das Gericht nicht klären, ob x wirklich besser als y ist?
* Silverback
29-05-2016, 12:27
Müsste bei sowas das Gericht nicht klären, ob x wirklich besser als y ist?
Wär auch mein Rechtsempfinden (obwohl die Gerichte damit schon satt was zu tun hätten :(); Tatsache ist aber, dass vergleichende Werbung hierzulande früher komplett verboten war und mittlerweils zwar eingeschränkt erlaubt ist ... aber immer noch viel Ansatzpunkte für Abmahnungen bietet :mad:.
Vergleichende Werbung ist nicht mehr verboten. Schaut euch nur die TV Werbung 1und1 vs. Telekom und Strato vs. 1und1 an. Die Gesetzgebung hat sich schon vor einiger Zeit geändert. Nichts desto Trotz ein Mienenfeld von dem man als Hobbyist oder kleiner Anbieter tunlichst die Finger lassen sollte. Denn selbst wenn man mit irgendwelchen Aussagen recht haben sollte, schütz das einen nicht vor der Klage oder Abmahnung. Selbst ein Verfahren in kleinen Bereichen kann einen Normalverdiener in den Ruin treiben.
*edit: silverback war schneller
gigablue
02-06-2016, 18:20
Tread kann zu!
Ist mir zu gefährlich, dann bekomme ich wohl Besuch vom Anwalt der .....
Zu Webseiten, benutze keywords und benutze sie auch im Meta bereich.
Nutze sie im Quelltext als kommentar.
Die Seite wird sehr schnell ganz vorne landen.
Vor allem wenn der Ort genannt wird, denn in einem Ort gibt es nicht soviel andere Webseiten die diese Keywords nutzen.
Trotz allem, ne viel zu riskant
Thx für eure Beiträge
* Silverback
02-06-2016, 20:27
...
Zu Webseiten, benutze keywords und benutze sie auch im Meta bereich.
Nutze sie im Quelltext als kommentar.
Die Seite wird sehr schnell ganz vorne landen.
Vor allem wenn der Ort genannt wird, denn in einem Ort gibt es nicht soviel andere Webseiten die diese Keywords nutzen.
Naja, keywords benutzen andere auch!
Die Frage ist immer, wieweit vorne man landet, wenn der Ort (denn ja viele gar nicht kennen (z.B. die in den Nachbargemeinden)) nicht mit angegeben wird. DAS ist relevant (und deswegen ist die richtige SEO-Optimierung auch eine Kunst für sich!).
Trotzdem viel Erfolg!
Little Green Dragon
02-06-2016, 20:37
Er müsste bei einem geschützten MINDESTENS immer das "(R)" ergänzen - und außerdem schon aufpassen, ob die Art der Benutzung evtl. mit dem deutschen Markenrecht kollidiert!
Die Verwendung des (R) für eine Marke ist lediglich fakultativ aber keineswegs obligatorisch - viel eher bekomme ich Ärger wenn ich den Anschein erwecke ich wäre Rechteinhaber einer Marke die jemand anders gehört.
Auch Deine restlichen Ausführungen zum Markenrecht sind so nicht ganz korrekt.
Nicht umsonst gibt es Markenklassen und nur weil sich jemand die Marke WT für Druckerzeugnisse hat schützen lassen heißt das eben nicht, dass ich das Wort WT auf einer HP nicht verwenden darf.
Oder schreibt jeder der das Wort "Tempo" (egal in welchem Zusammenhang) verwendet immer ein (r) dahinter nur weil es ein Taschentuch gleichen Namens gibt? ;)
* Silverback
02-06-2016, 20:56
Die Verwendung des (R) für eine Marke ist lediglich fakultativ aber keineswegs obligatorisch - viel eher bekomme ich Ärger wenn ich den Anschein erwecke ich wäre Rechteinhaber einer Marke die jemand anders gehört.
Auch Deine restlichen Ausführungen zum Markenrecht sind so nicht ganz korrekt.
Nicht umsonst gibt es Markenklassen und nur weil sich jemand die Marke WT für Druckerzeugnisse hat schützen lassen heißt das eben nicht, dass ich das Wort WT auf einer HP nicht verwenden darf.
Oder schreibt jeder der das Wort "Tempo" (egal in welchem Zusammenhang) verwendet immer ein (r) dahinter nur weil es ein Taschentuch gleichen Namens gibt? ;)
Naja, das war an einigen Stellen bewusst etwas light ausgedrückt.
Aber kurz zu dem, was Du geschrieben hast:
- Sorry, das (R) ist NICHT fakultativ, das gehört dazu (frag mal einen Markenanwalt!). dh.: Selbst wenn ich normalerweise z.B. nur einen Artikel über CocaCola (R) schreibe, muss das (R) hier mit ergänzt werden. Gerade auf Websites!
Nochmal: Wo kein Kläger, da kein Richter; aber gerade im Web tummeln sich mittlerweile so viele Abmahnanwälte (die ihr Ding auch durchziehen), da ist man schnell a) klüger und b) ärmer. Ergo: Lieber einmal (in diesem Zusammenhang) zu vorsichtig ... als zu spendabel :D :ups:.
- Markenklassen d'accord (dazu hatte ich glaube ich gar nichts geschrieben?). Man muss nur ein wenig aufpassen, dass man nicht in einen Überschneidungsbereich kommt, wenn man einen geschützten Namen verwendet.
- Betr. Tempo. Sehr dünnes Eis in mehrfacher Hinsicht. Klar, das Wort ist in vielen Zusammenhängen halt "da" (Beispiel Autos). Sobald man aber das Wort im Kontext mit Taschentücher oder Hygieneerzeugnissen benutzt ... Minenfeld! (Es gibt zwar ein darauf spezialisiertes Museum (Plagiarius in Solingen/ Rhld.), das in einer eigenen Abteilung mehr als 50 (Namens-) Derivate (alias Plagiate) hat (von Timpo über Tampo(n) bis hin zu ... aber die meisten davon kommen aus China und sind hierzulande weder zu ermitteln noch haftbar zu machen).
In Summe wollte ich lediglich darauf hinweisen, dass man
a) vor dem Gebrauch einer Marke gut daran tut, eine Markenrecherche beim DPMA durchzuführen
b) lieber einen Tacken vorsichtiger als zu forsch ist, um nicht in eine teure Abmahnfalle zu laufen.
Little Green Dragon
02-06-2016, 21:12
- Sorry, das (R) ist NICHT fakultativ, das gehört dazu (frag mal einen Markenanwalt!).
Muss ich nicht...
http://www.advotec.de/advotec-markenkennzeichnung-in-der-werbung-marken.de.1609.hcmsl?mpl
"Eine Pflicht zur Kennzeichnung einer Marke mit dem "[emoji768]" oder einem entsprechenden Vermerk besteht jedoch in keinem der vorstehend genannten Staaten."
http://www.it-recht-kanzlei.de/bedeutung.und-verwendung-von-schutzsymbolen.html
"Grundsätzlich gilt, dass man sämtliche Zeichen freiwillig verwenden kann. Es besteht aber keinerlei Verpflichtung beispielsweise eine Markenanmeldung durch Verwendung des berühmten „[emoji768]“ oder einer bestimmten Abkürzung zu kennzeichnen."
* Silverback
02-06-2016, 21:23
Muss ich nicht...
Ok, mein Vorschlag (als einschlägig "gebranntes Kind") für diesen Fall lass uns einfach sagen:
Let's agree to disagree. :D
Ist, glaube ich, jetzt auch nicht (mehr) von ursächlicher Bedeutung für den TE.
Dir noch einen schönen Abend.
Little Green Dragon
02-06-2016, 21:47
:
Let's agree to disagree.
Habe ich kein Problem mit - es gibt halt bei juristischen Themen die herrschende Meinung und die Mindermeinung. ;)
Und von persönlichen Erfahrungen mal ab (nicht jeder Richter hat immer einen guten Tag) würde mich aber trotzdem interessieren wo im MarkenG oder in der Rechtsprechung schon mal gesagt wurde, dass das (r) verwendet werden muss.
* Silverback
03-06-2016, 08:26
...
Und von persönlichen Erfahrungen mal ab (nicht jeder Richter hat immer einen guten Tag) würde mich aber trotzdem interessieren wo im MarkenG oder in der Rechtsprechung schon mal gesagt wurde, dass das (r) verwendet werden muss.
"Von meiner persönlichen Erfahrung mal ab" (von der's mir (leider :mad:) schwerfällt, mich zu lösen), mache ich mich am Wochenende mal auf die Suche in den unendlichen Weiten des Webs.
eskolinaar
03-06-2016, 12:07
bzgl SEO.
Der Suchende muss den Ortsnamen nicht mit angeben. Google hat viele Möglichkeiten den Standort des Suchenden festzustellen und wenn das gelingt werden die Ergebnisse auch regional angepasst.
So wird also eine Firma in der Umgebung eher hoch gerankt, als eine weit entfernte.
Wenn er allerdings deuschlandweit für den Begriff Wing Tsun etc. hoch gerankt werden will, muss er sich mehr als nur ein paar schöne Texte einfallen lassen.
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