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Vollständige Version anzeigen : Grundsatzurteil: Google muss auf Verlangen personenbezogene Daten löschen



jkdberlin
29-08-2016, 09:58
Auch mal hier ganz interessant:

Grundsatzurteil: Google muss auf Verlangen personenbezogene Daten löschen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat überraschend entschieden.
Im Kern sind diese Aussagen entscheidend:
• Google ist als Suchmaschinenbetreiber dem europäischen Datenschutzrecht unterworfen und kann sich nicht darauf zurückziehen, dass die Datenverarbeitung ausschließlich in den USA stattfindet
und
• Google ist als Suchmaschinenbetreiber selbst unmittelbar Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und kann daher selbst unmittelbar für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Anspruch genommen werden.
Im Ergebnis bedeutet das:
Eine Person kann sich daher, wenn bei einer anhand ihres Namens durchgeführten Suche in der Ergebnisliste ein Link zu einer Internetseite mit Informationen über sie angezeigt wird, unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber wenden, um unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste zu erwirken, oder, wenn dieser ihrem Antrag nicht entspricht, an die zuständigen Stellen.
Das geht aus der Pressemitteilung des EuGH von heute hervor, die Sie hier als PDF herunterladen können:
curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-05/…
Suchmaschinenbetreiber können durch dieses Urteil also unmittelbar angewiesen werden, Informationen zu löschen, ohne dass sich die betroffene Person zuvor oder gleichzeitig an den Betreiber der Webseite werden muss, auf der sich die eigentliche Information befindet.
Die „bestimmtem Voraussetzungen“, von denen hier die Rede ist beziehen sich auf eine erforderliche Abwägung zwischen den berechtigten schützenswerten Interessen der Person und den Interessen des Suchmaschinenbetreibers. Dabei betont das Gericht aber ausdrücklich, dass im Allgemeinen die Rechte der betroffenen Person überwiegen, da ein solcher Eingriff nicht allein mit dem wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers an der Verarbeitung der Daten begründet werden kann. Ein Löschungsanspruch soll jedenfalls nicht schon dann bestehen, wenn die betroffene Person einen Schaden fürchtet, oder schlicht den Wunsch hat, dass Daten „vergessen“ werden. Es müssen schon weitere, berechtigte Interessen, hinzukommen.
Unsere Meinung
Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt meint zu der Entscheidung:
Das Urteil ist überraschend, weil das Gericht damit von den Schlussanträgen des Generalanwalts abweicht, was eher selten vorkommt.
Die europäischen Richter haben damit eine klare Linie gezogen und festgestellt, dass die gesammelten Daten eines Suchmaschinenbetreibers bezogen auf eine Person nichts anderes sind, als personenbezogen Daten, die in ihrer Gesamtheit zur umfangreichen Profilbildung über Personen geeignet sind. Diese Profilbildung will das Datenschutzrecht aber gerade verhindern. Daher haben die gesammelten und geordneten Daten von Google auch eine ganz andere Qualität, als die vereinzelten Daten auf den jeweils als Treffer angezeigten Webseiten, die jeweils für sich genommen keine Profilbildung in diesem Ausmaß ermöglichen.
Das Urteil wird daher sicherlich die Personensuchmaschinen elementar betreffen und stellt deren Existenz massiv in Frage.
Die weitere Entwicklung und die Reaktion der nationalen Gerichte auf dieses Urteil werden wir mit Spannung verfolgen und regelmäßig berichten.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Quelle: openPR
Grundsatzurteil: Google muss auf Verlangen personenbezogene Daten löschen - openPR (http://www.openpr.de/news/794853.html)

Kraken
29-08-2016, 12:16
Ein deutliches und starkes Statement. Da ziehe ich meinen imaginären Hut.

Yip-Man
29-08-2016, 12:24
Sehr interessant. Ich frag mich ob das auch umgesetzt wird.

Little Green Dragon
29-08-2016, 13:02
Das ist doch jetzt keine brandneue Geschichte mehr sondern hierdurch in 2014 ins Rollen gekommen:

"In dem konkreten Streit ging es um einen Spanier, der in einem 15 Jahre alten Artikel einer Online-Zeitung in Zusammenhang mit einer Zwangsversteigerung erwähnt wurde. Sein Versuch, die Zeitung gerichtlich zur Löschung des Artikels zu bewegen, scheiterte. Deshalb versuchte er, Google dazu zu zwingen, diesen Artikel nicht mehr als Suchergebnis mit seinem Namen zu verknüpfen."

Und seit dem gibt es ja ein Formular bei Google bei der man die Löschung beantragen kann:

https://support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch&hl=de

Aber ob dann jedem Antrag auch entsprochen wird steht noch auf einem ganz anderen Blatt.

Fry_
29-08-2016, 13:17
Ich habe mal für eine gut besuchte website ein Script geschrieben, welches jeden der über eine der Personensuchmaschinen darauf gestoßen ist (Referer) zu einer kritischen website über Suchmaschinen umgeleitet hat :D
Von daher begrüße ich das Urteil, wenn es auch in der Praxis hakelig wird.
Wie beantragt man die Löschung ? Man muss sich ja dafür ja erstmal der Suchmaschine gegenüber authentifizieren, was die Daten für die weiter veredelt. Dann muss Peter Müller nachweisen dass zu löschende Daten sich wirklich auf die eigene Person beziehen. Schwierig.